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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Staatsangehörigkeitsprobleme von palästinensischen Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylanten in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 10002913)

Behandlung von Palästinensern in Hinsicht auf Einbürgerungswünsche und die Ausstellung von Fremdenpässen oder Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland, Bewertung von Reisedokumenten arabischer Staaten und des Ausweises der UNRWA für palästinensische Flüchtlinge

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.09.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/376430.08.85

Staatsangehörigkeitsprobleme von palästinensischen Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylanten in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Gansel, Neumann (Bramsche), Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Frau Luuk, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reschke, Reuter, Schäfer (Offenburg), Schröer (Mülheim), Tietjen, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Wischnewski, Frau Zutt und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Staatsangehörigkeitsprobleme von palästinensischen Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylanten in der Bundesrepublik Deutschland

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Staatsangehörigkeit von Palästinensern, die nicht den Nachweis der Staatsangehörigkeit eines arabischen Landes oder Israels führen können?

2

Welche besonderen Probleme und Lösungen ergeben sich dabei für Palästinenser, die als ihre Heimat a) jordanisches Staatsgebiet, b) israelisches Staatsgebiet, c) von Israel annektierte Gebiete, d) von Israel besetzte und militärisch verwaltete Gebiete, e) den Gazastreifen angeben?

3

Wie werden Palästinenser in bezug auf ihre Staatsangehörigkeit behandelt, die aus den Territorien gemäß Frage 2 a) bis e) stammen und durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen?

4

Wie werden Palästinenser in bezug auf ihre Staatsangehörigkeit behandelt, die einen Fremdenpaß erhalten wollen?

5

Wie werden Palästinenser in bezug auf ihre Staatsangehörigkeit behandelt, die einen Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland für Staatenlose erhalten wollen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung das von der arabischen Republik Ägypten ausgestellte „Reisedokument für palästinensische Flüchtlinge" und andere Reisedokumente, die von der Libanesischen Republik oder von der Arabischen Republik Syrien für Palästinenser ausgestellt worden sind? Welche Probleme ergeben sich, wenn die Reisedokumente von den Regierungen dieser Staaten nicht verlängert werden?

7

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Ausweis der UNRWA für die bei ihnen registrierten palästinensischen Flüchtlinge bei?

Bonn, den 30. August 1985

Dr. Vogel und Fraktion

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