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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet
Situation in den Heilbädern und Kurorten (G-SIG: 09001323)
Auswirkung der Kürzungen für Heilkuren nach dem 2. HStruktG auf Heilbäder und Kurorte, Wegfall von Arbeitsplätzen, Vereinbarkeit mit der Wirtschaftsförderungs-, Regional- und Strukturpolitik, Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und auf die Volksgesundheit
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Datum
14.06.1982
Aktualisiert
26.07.2022
BT09/168227.05.1982
Situation in den Heilbädern und Kurorten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Drucksache 9/1682
27.05.82
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Franke, Dr. George, Höpfinger, Frau Hürland, Pohlmann,
Dr. Riesenhuber, Dr. Dollinger, Dr. Waigel, Kraus, Dr. Schwarz-Schilling,
Dr. Schwörer, Dr. Lammert, Berger (Lahnstein), Kiechle, Neuhaus, Engelsberger,
Schwarz, Frau Geiger, Keller, Dr. Hüsch, Dr. Pohlmeier, Graf von Waldburg-Zeil,
Rossmanith, Bühler (Bruchsal), Horstmeier, Müller (Wadern), Dr. Möller, Sauter
(Ichenhausen), Freiherr von Schorlemer, Dörflinger, Milz, Dr. Stavenhagen,
Frau Krone-Appuhn, Zink, Hinsken, Dolata, Schulze (Berlin), Magin, Kolb,
Bohl, Frau Hoffmann (Soltau), Frau Roitzsch, Funk (Gutenzell), Weiß, Jagoda,
Clemens, Voigt (Sonthofen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Rose, Dr. Schroeder
(Freiburg), Dr. Stark (Nürtingen), Spilker, Sauter (Epfendorf), Pfeifer,
Kroll-Schlüter, Link und der Fraktion der CDU/CSU
Situation in den Heilbädern und Kurorten
Die vom Gesetzgeber gewollte Kostendämpfung hat sich im
Bereich der deutschen Heilbäder und Kurorte, vor allem wegen
der Kumulation mit konjunkturellen Schwierigkeiten, vom
„Bremsen" zum „Schleudern" entwickelt. Die Situation in diesem
Bereich hat sich nämlich in kürzester Zeit außerordentlich stark
verschlechtert.
Nachdem in der Nachkriegszeit Heilbäder und Kurorte durch
Förderungsprogramme (Wirtschaftsförderung,
Tourismusförderung, Mittelstandsförderung) von Bund und Ländern unterstützt
wurden, die Investitionen in Heilquellen-Bohrungen und
-Erschließungen, in Bädereinrichtungen, Kurhäusern,
Kurkliniken, Sanatorien und Kurheimen sowie entsprechenden
Einrichtungen einschließlich des Hotel- und Gaststättengewerbes
gefördert wurden, ist seit einigen Jahren festzustellen, daß nicht nur die
Förderungspolitik unterbleibt, sondern im Gegenteil durch
Einschränkungen von Präventiv- und Reha-Maßnahmen und freien
Badekuren die Existenz der Heilbäder und Kurorte zunehmend
bedroht wird. Der Aufbau der deutschen Heilbäder und Kurorte in
der Nachkriegszeit ging einher mit einer Gesetzgebung, die den
Gedanken der Prävention stark betonte und Reha-Maßnahmen
und freie Badekuren förderte. Seit etwa 1977, hier insbesondere
durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz und
das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz, erfolgten
Einschränkungen im Bereich der Anspruchsberechtigung bei Kuranträgen
bzw. Heilmaßnahmen, die zu einem erheblichen Rückgang der
Heilverfahren führten. Nachdem die deutschen Heilbäder und
Kurorte die erste Einschränkungswelle auch teilweise durch
Umstrukturierungen und Rationalisierungen bewältigt hatten,
folgt nunmehr eine zweite Welle von Einsparungen und
Einschränkungen, die voraussichtlich in diesem Jahr zu ersten
Zusammenbrüchen von Einrichtungen in Heilbädern und
Kurorten führen wird.
Die derzeit schlechte Situation hat zwei Hauptgründe: Die
Verschlechterung der Wirtschaftslage und der Konjunkturabschwung
mit steigender Arbeitslosigkeit haben zu einer erheblichen
Reduzierung der Anträge auf Reha-Maßnahmen bzw. freie Badekuren
geführt. Hinzu kommt als zweiter Hauptgrund die Gesetzgebung
im Rahmen der Operation '82, hier insbesondere die
Einschränkungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und das
Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz.
Die Kumulierung der negativen Folgen der konjunkturellen Lage
und der Gesetzgebung führt zu Auswirkungen, die in diesem
Ausmaß vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt waren. Die
erhebliche Einschränkung der Zahl der Heilverfahren führt zu einer
Unterauslastung der Heilbäder und Kuranstalten sowie des Hotel-
und Gaststättengewerbes und wirkt sich in zunehmendem Maße
auch auf die Arbeitsmarktlage in den Heilbädern und Kurorten
sowie in der näheren Umgebung aus. Nach vorliegenden
Schätzungen verlieren durch die jüngste Entwicklung rund ein Fünftel
(50 000 Personen) der 250 000 Beschäftigten in Heilbädern und
Kurorten ihren Arbeitsplatz. Dadurch werden die Bundesanstalt
für Arbeit und die öffentlichen Hände mit zusätzlichen Kosten/
Mindereinnahmen von rd. 1,4 Mrd. DM belastet.
Nach Angaben des Verbandes Deutscher
Rentenversicherungsträger sind allein die Antragszahlen für medizinische
Rehabilitation wegen allgemeiner Krankheiten für die Monate Januar bis
März 1982 wie folgt abgesunken:
ArV = 127 489 = — 22,8 v. H. zum Vorjahr
AnV = 95 214 = — 27,2 v. H. zum Vorjahr
KnV = 4 422 = — 41,1 v. H. zum Vorjahr
RV = 227 125 = — 25,2 v. H. zum Vorjahr
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat auf Grund der
zu erwartenden Entwicklung schon zu Beginn dieses Jahres 3 000
Kurheimbetten und etwa 1 500 Vertragsbetten in Sanatorien
gekündigt. Die Landesversicherungsanstalten rechnen mit einem
Rückgang von 51000 Kuren, das bedeutet Kündigung von 4 600
Vertragsbetten allein im Jahre 1982.
Hinsichtlich der von den Krankenkassen gewährten offenen oder
freien Badekuren sind ähnliche Auswirkungen absehbar. Bei
dieser Art der Kurmaßnahmen können die Patienten ihre Unterkunft
selbst wählen, so daß die Notwendigkeit der Kündigung
unterbleibt. Der Rückgang an Kuren für Heilbäder und Kurorte ist aber,
wie aus Einzelberechnungen hervorgeht, außerordentlich hoch
und wirkt sich gegenüber den Reha-Maßnahmen verstärkt auf
das Beherbergungsgewerbe und den gesamten Kurort und
Kurbetrieb negativ aus.
Die Situation der Heilbäder und Kurorte in der Bundesrepublik
Deutschland stellt sich derzeit so negativ und unerträglich dar,
daß, soll kein größerer wirtschaftlicher, sozialer und struktureller
Schaden entstehen, unverzüglich die konkreten Auswirkungen
festgestellt werden müssen, damit mögliche Korrekturen
rechtzeitig vorgenommen werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit ist der erhebliche Rückgang von Kuranträgen und
Kurmaßnahmen in Heilbädern und Kurorten, wie er sich im
1. Quartal 1982 zeigt, auf die Gesetzgebung im Rahmen der
sog. Operation '82 (2. Haushaltsstrukturgesetz und
Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz) zurückzuführen?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kumulierung der
Wirkungen aus der negativen konjunkturellen Entwicklung und
aus gesetzgeberischen Maßnahmen auf die Zahl der Reha-
Maßnahmen und freien Badekuren in deutschen Heilbädern
und Kurorten?
3. Hält die Bundesregierung es für angebracht, den
Rentenversicherungsträgern und den Krankenkassen auf Dauer die
Möglichkeiten präventiver Gesundheitsmaßnahmen so
erheblich einzuschränken, wie dies nach der jetzigen
Rechtslage erfolgt?
4. Hält die Bundesregierung die jetzt festzustellenden
erheblichen Einschränkungen bei Reha-Maßnahmen, die sich aus
der Gesetzgebung, aber auch aus der konjunkturellen
Entwicklung ergeben, für akzeptabel und entspricht die
Entwicklung den Erwartungen der Bundesregierung?
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der
Arbeitsplätze, die durch die sog. Operation '82 in Heilbädern und
Kurorten sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe zerstört
bzw. gefährdet werden?
6. Hält die Bundesregierung die vom Deutschen Bäderverband
e. V. veröffentlichte Zahl von 50 000 gefährdeten bzw. schon
zerstörten Arbeitsplätzen, das sind 20 v. H. der unmittelbar
und mittelbar mit dem Kurgeschehen verbundenen
Arbeitsplätze, für realistisch?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die durch die Zerstörung
von Arbeitsplätzen in Heilbädern und Kurorten verursachten
erheblichen Mehraufwendungen der Bundesanstalt für
Arbeit, die Steuermindereinnahmen und Beitragsausfälle der
Sozialversicherungsträger, die auf Grund von Angaben der
Bundesanstalt für Arbeit mit jährlich rd. 1,4 Mrd. DM beziffert
werden?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschränkungen der
Reha- und Kurmaßnahmen in Heilbädern und Kurorten durch
die Operation '82 im Zusammenhang mit ihrer
Wirtschaftsförderungs-, Mittelstandsförderungs-,
Zonenrandförderungspolitik und der allgemeinen Konjunkturpolitik, die eine
entgegengesetzte Zielrichtung verfolgt bzw. verfolgen sollte?
9. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung zwischen
notwendiger Wirtschaftsförderung einerseits und den in der
Operation 82 verabschiedeten Maßnahmen zur Einschränkung
der Reha-Maßnahmen und freien Badekuren andererseits ein
Widerspruch, und wie könnte dieser behoben werden?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die negativen
Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte insbesondere bei den
kleineren und mittleren Kommunalheilbädern, die die
entstehenden Kurbetriebsdefizite aus eigener Kraft nicht
bewältigen können?
11. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu
ergreifen, um die negativen Auswirkungen der
Konjunkturentwicklung und der Gesetzgebung auf die deutschen Heilbäder und
Kurorte abzumildern bzw. zu beheben?
12. Inwieweit ist der Rückgang der Zahl der Reha-Maßnahmen
bzw. der freien Badekuren auf die einzelnen Änderungen im
2. Haushaltsstrukturgesetz (Änderung § 1236 RVO, § 13 AVG
und § 35 RKG) und inwieweit auf die einzelnen Änderungen
im Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz, hier in § 187 RVO
bzw. § 187 a RVO, zurückzuführen?
13. Wie wirkt sich nach Auffassung der Bundesregierung die
Preisfestsetzung für Heil- und Hilfsmittel bis Ende 1983 auf
die Situation der Heilbäder und Kurorte sowie auf die
Heilbadeunternehmen und ihre Beschäftigten aus?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Verbandes
der Angestellten-Krankenkassen (Brief vom 29. März 1982 an
den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung) an der
Ermittlung des GKV-Höchstbetrages für jährliche Ausgaben
für Kuren je Mitglied im Rahmen der Anwendung des § 187 a
RVO, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls eine
Neuberechnung des GKV-Durchschnittsbetrages bzw. des
Höchstbetrages vorzunehmen?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der
jetzigen Rechtslage auf die Volksgesundheit, die
Frühinvalidität und die künftigen Kosten der Krankenversicherung, die
sich aus der fast völligen Aufgabe der Prävention im Rahmen
der Leistungen der Rentenversicherung und den
Einschränkungen von freien Badekuren der gesetzlichen
Krankenkassen ergeben?
Bonn, den 27. Mai 1982
Franke
Dr. George
Höpfinger
Frau Hürland
Pohlmann
Dr. Riesenhuber
Dr. Dollinger
Dr. Waigel
Kraus
Dr. Schwarz-Schilling
Dr. Schwörer
Dr. Lammert
Berger (Lahnstein)
Kiechle
Neuhaus
Engelsberger
Schwarz
Frau Geiger
Keller
Dr. Hüsch
Dr. Pohlmeier
Graf von Waldburg-Zeil
Rossmanith
Bühler (Bruchsal)
Horstmeier
Müller (Wadern)
Dr. Möller
Sauter (Ichenhausen)
Freiherr von Schorlemer
Dörflinger
Milz
Dr. Stavenhagen
Frau Krone-Appuhn
Zink
Hinsken
Dolata
Schulze (Berlin)
Magin
Kolb
Bohl
Frau Hoffmann (Soltau)
Frau Roitzsch
Funk (Gutenzell)
Weill
Jagoda
Clemens
Voigt (Sonthofen)
Erhard (Bad Schwalbach)
Dr. Rose
Dr. Schroeder (Freiburg)
Dr. Stark (Nürtingen)
Spilker
Sauter (Epfendorf)
Pfeifer
Kroll-Schlüter
Link
Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion]
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