Notrufmelder an Bundesstraßen
der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Pfeffermann, Neuhaus, Bühler (Bruchsal), Lintner, Linsmeier, Regenspurger, Dr. Laufs, Jagoda, Schwarz, Dr. Jobst, Niegel, Dr. Waffenschmidt, Löher, Dr. Hüsch, Dr. Pohlmeier, Dr. Hennig, Rossmanith, Volmer, Sauter (Ichenhausen), Dörflinger, Susset, Dr. Bugl, Engelsberger, Frau Krone-Appuhn, Zink, Dr. Schroeder (Freiburg), Zierer, Milz, Hinsken, Frau Hoffmann (Soltau), Weirich, Frau Fischer, Dolata, Weiß, Sauer (Stuttgart), Dr. Meyer zu Bentrup, Frau Hürland, Voigt (Sonthofen), Horstmeier, Repnik, Sauter (Epfendorf), Dr. Schwörer, Dr. Stark (Nürtingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Aufstellung von Notrufmeldern an Bundesstraßen ist seit Inkrafttreten der 16. ÄndVFO am 31. Dezember 1981 ins Stocken geraten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wieviel private Notrufmelder und wieviel Postnotruftelefone gibt es z. Z. an Bundesstraßen in den einzelnen Bundesländern?
Wie hoch wird insgesamt der Bedarf an Notrufmeldern/-telefonen an Bundesstraßen in den einzelnen Bundesländern veranschlagt?
Wieviel Postnotruftelefone für Bundesstraßen wurden von welchem Bundesland für 1982 und 1983 geordert?
Welche Gründe haben die DBP bewogen, den Spielraum für die private Initiative und das bewährte Prinzip der Subsidiarität bei der Aufstellung von Notrufmeldern an Bundesstraßen durch die Vorschriften der 16. ÄndVFO weitestgehend einzuschränken?
Hat sich die bisherige Praxis der Aufstellung von Notrufmeldern durch private Organisationen oder deren Zusammenwirken mit den zuständigen Landesbehörden in der Vergangenheit nicht bewährt, und wenn nein, warum nicht?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, die private Initiative bei der Aufstellung von Notruftelefonen an Bundesstraßen erst auf dem Verwaltungswege quasi auszuschalten und dann den eigenen Absatz von Postnotruftelefonen durch teilweisen Gebührenerlaß zu subventionieren?
Wäre die DBP im Hinblick auf den weiteren zügigen Ausbau mit Notrufmeldern an Bundesstraßen bereit, die Vorschriften der 16. ÄndVFO für zwei Jahre außer Kraft zu setzen, und wenn nein, warum nicht?
Wäre die DBP bereit, durch ein neues Kooperationsmodell für Notruftelefone im Einverständnis mit den betroffenen Landesregierungen der privaten Initiative wieder mehr Spielraum bei der Errichtung von Notrufmeldern einzuräumen?