Volltext (unformatiert)
[Drucksache 9/1797
25.06.82
Sachgebiet 9026
Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd),
Pfeffermann, Neuhaus, Bühler (Bruchsal), Lintner, Linsmeier, Regenspurger,
Dr. Laufs, Jagoda, Schwarz, Dr. Jobst, Niegel, Dr. Waffenschmidt, Löher,
Dr. Hüsch, Dr. Pohlmeier, Dr. Hennig, Rossmanith, Volmer, Sauter (Ichenhausen),
Dörflinger, Susset, Dr. Bugl, Engelsberger, Frau Krone-Appuhn, Zink,
Dr. Schroeder (Freiburg), Zierer, Milz, Hinsken, Frau Hoffmann (Soltau),
Weirich, Frau Fischer, Dolata, Weiß, Sauer (Stuttgart), Dr. Meyer zu Bentrup,
Frau Hürland, Voigt (Sonthofen), Horstmeier, Repnik, Sauter (Epfendorf),
Dr. Schwörer, Dr. Stark (Nürtingen) und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 9/1715 -
Notrufmelder an Bundesstraßen
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen — 900 — 1 B
1114-9/2 — hat mit Schreiben vom 23. Juni 1982 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Wieviel private Notrufmelder und wieviel Postnotruftelefone gibt es
z. Z. an Bundesstraßen in den einzelnen Bundesländern?
Über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren wurden ca. 2 000
private Unfallmelder eingerichtet. Seit dem Inkrafttreten der
16. ÄndVFO am 1. April 1981 sind insgesamt 487 Anträge der
Bundesländer auf Errichtung von Notruftelefonen bei der
Deutschen Bundespost eingegangen. Ein Teil der Anträge wurde
bereits erledigt, andere befinden sich in der Abwicklung.
Detaillierte Angaben zu den bereits aufgestellten oder im Aufbau
befindlichen Notrufmeldern können nur nach längeren und
kostenaufwendigen Erhebungen bis in die Ämter-Ebene gemacht
werden.
2. Wie hoch wird insgesamt der Bedarf an Notrufmeldern/-telefonen an
Bundesstraßen in den einzelnen Bundesländern veranschlagt?
Der Gesamtbedarf an Notruftelefonen liegt nach den Angaben
der Bundesländer. zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei ca. 4 655
Stück. Welche Steigerungsraten sich für die Zukunft ergeben,
hängt von der finanziellen Situation der Länder ab. Die Länder
konnten und wollten sich hierzu noch nicht festlegen. Von den zur
Zeit als notwendig angesehenen Notruftelefonen entfallen auf
— Bayern = 600 Stück,
— Berlin (West) = 50 Stück,
— Hessen = 1200 Stück,
— Niedersachsen = 1 000 Stück,
— Rheinland-Pfalz = 1 600 Stück,
— Saarland = 150 Stück und
— Schleswig-Holstein = 55 Stück.
3. Wieviel Postnotruftelefone für Bundesstraßen wurden von welchem
Bundesland für 1982 und 1983 geordert?
Seit Inkrafttreten der 16. ÄndVFO zur FO am 1. April 1981 liegen
folgende Anträge der Bundesländer auf Errichtung von
Notruftelefonen vor:
— Hessen 47
— Schleswig-Holstein 3
— Rheinland-Pfalz 303
— Bayern 124
— Saarland 8
— Baden-Württemberg 2.
4. Welche Gründe haben die DBP bewogen, den Spielraum für die
private Initiative und das bewährte Prinzip der Subsidiarität bei der
Aufstellung von Notrufmeldern an Bundesstraßen durch die
Vorschriften der 16. ÄndVFO weitestgehend einzuschränken?
Es trifft nicht zu, daß durch die Vorschriften der 16. ÄndVFO
(Artikel 12 Abs. 3) die private Initiative eingeschränkt wird. Durch
eine großzügige Übergangsregelung ist sichergestellt worden,
daß private Unfallmelder unbeschränkt neu angeschlossen
werden können, wenn ihre Anschließung bis zum 31. Dezember 1981
beantragt und von der Deutschen Bundespost bestätigt worden
ist. Darüber hinaus ist wiederholt angekündigt worden, daß diese
Frist dort nicht engherzig angewendet wird, wo bereits
Unfallmelder aufgestellt sind und durch zusätzliche Neuanschließungen
Lücken geschlossen werden sollen, die z. B. durch eine Verlegung
der Trasse entstanden sind. Außerdem ist die Ergänzung,
Änderung, Verlegung und Ortsveränderung bestehender
Einrichtungen zeitlich unbeschränkt möglich. Schließlich ist im § 5 Abs. 10a
der Fernmeldeordnung geregelt, daß auf Antrag des Notdienstträ
-
gers oder mit dessen Zustimmung auf Antrag eines durch landes
rechtliche Vorschriften befugten Antragstellers die Deutsche Bun
despost Notruftelefone überläßt.
5. Hat sich die bisherige Praxis der Aufstellung von Notrufmeldern
durch private Organisationen oder deren Zusammenwirken mit den
zuständigen Landesbehörden in der Vergangenheit nicht bewährt,
und wenn nein, warum nicht?
Die technische Ausführung bei den privaten Unfallmeldern ist
sehr uneinheitlich. Die Mehrzahl ist z. Z. noch als 2. Sprechappa
rat eingerichtet. Daneben bestehen Meldeeinrichtungen als
Hauptanschlüsse und als Hauptanschlüsse über Konzentratoren
und private Zusatzeinrichtungen, die an das öffentliche Fern
sprechnetz angeschlossen sind. Diese Meldeeinrichtungen gestat
ten allgemein durch das Anheben des Handapparates an der
Unfallsprechstelle das selbsttätige Anrufen einer „Unfallmelde
stelle" über das öffentliche Fernsprechnetz. Dabei ist die Bele
gungsdauer der Hauptanschlußleitung durch die Unfallmeldeein
richtung durch eine Gesprächszeitbegrenzung auf ca. drei Minu
ten begrenzt. Außerdem beschränkt sich die Zulassung der priva
ten Unfallmelder aus technischen Gründen ausschließlich auf den
seltsttätigen Anruf bei einer „Unfallmeldestelle" und schließt das
Anwählen der Notrufnummer 110 und damit die Weiterleitung in
das Notrufsystem 73 nicht ein. Deshalb hat die Technische Kom
mission der Polizei der Bundesländer die Länder gebeten, im
übergeordneten Interesse der Funktionsfähigkeit des Notrufsy
stems 73 die wegen ihrer technischen Unzulänglichkeiten nicht in
dieses System integrierbaren Meldeeinrichtungen durch Notruf
telefone zu ersetzen.
Nachfolgend sind alle unterschiedlichen Leistungsmerkmale zwi
schen dem Notruftelefon und den privaten Unfallmeldern aufge
führt:
Leistungsmerkmale
Notruftelefon Meldeeinrichtung
§ 5 Abs. 10 a der Fernmeldeordnung FTZ-Zulassungs-Nr.
18.05.1256.11.12.74
— automatischer Verbindungsauf- durch Abheben des
bau nach dem Betätigen der Taste Handapparates
— direktes Ansteuern des Notruf
systems 73
technisch nicht möglich
— Ansage für den Anrufenden wäh
rend des Verbindungsaufbaues
technisch nicht möglich
— akustische Freizeichen für den Empfang nur durch Hörer
Anrufenden bei Zielerreichung möglich
— optische Anzeige der Funktions
bereitschaft des Notruftelefons
und optische Anzeige über den
eingeleiteten Verbindungsaufbau
technisch nicht möglich
— bei gassenbesetzt fortdauernde technisch nicht möglich
Ansage für den Anrufenden
— automatische Wahlwiederholung
bei nicht erreichtem Ziel
— akustisches Besetztkennzeichen
am Notruftelefon
— Zielerkennung durch die Teilneh
-
merschaltung
— automatische Identifizierung des
Standortes an der Abfragestelle
— Auslösen einer Verbindung nur
durch die Notrufabfragestelle und
damit Sicherung einer Verbin
dungsmöglichkeit zu beratenden
Stellen
— erhöhte vermittlungstechnische
Reichweite bis 1600 Ohm
— Speisung über die Anschlußlei
tung, daher keine besondere
Stromversorgung erforderlich
— einheitliche Notruftelefone für
herkömmliche und künftige
Wahlsysteme
— Unterbringung der intelligenten
Baugruppen in überwachten und
geschützten Räumen
— Überwachung der Funktions
Sicherheit durch das vorhandene
Wählprüfnetz der Deutschen Bun
despost mit zentraler Prüfeinrich
tung, die
die Teilnehmerschaltung
ansteuert
die Außenleitung abtrennt
den Prüfton nach Zeit und
Pegel auswertet und damit
Sprechweg und Steuerung
prüft
beliebige automatische Wie
derholungen des Prüfvorgan
ges gestattet
— ununterbrochene elektrische
Überwachung der Anschlußlei
tung und des Notruftelefons auf
Kurzschluß, Erdschluß und Unter
brechung
— Vorrang der Notrufe im Verbin
dungsweg in den Vermittlungs
stellen der Deutschen Bundespost
technisch nicht möglich
Empfang nur durch Hörer
möglich
technisch nicht möglich
Gefahr der Systemblocka
de, daher nicht zulässig
3 Minuten Gesprächszeit
begrenzung (Zeitpeit
sche)
technisch nicht möglich
besondere Stromversor
gung erforderlich
technisch nicht möglich
technisch nicht möglich
technisch nicht möglich
technisch nicht möglich
technisch nicht möglich
technisch nicht möglich
technisch nicht möglich
technisch nicht möglich
technisch nicht möglich
Bei der Betrachtung dieser unterschiedlichen Leistungsmerkmale
ist zu berücksichtigen, daß die Unfallmelder nach dem
technischen Know-how des Jahres 1974 konzipiert wurden, während
das Notruftelefon – nach einer fast zehnjährigen
Entwicklungsphase in der Vermittlungs-, Übertragungs- und Apparatetechnik –
den technischen Standard von 1981 präsentiert. Alle
Bundesländer und die Bundesregierung sind im Interesse der Öffentlichkeit
an einem bundesweiteinheitlichen Notrufsystem, d. h. einem
verbesserten Notrufdienst erheblich interessiert.
6. Hält es die Bundesregierung für vertretbar, die p rivate Initiative bei
der Aufstellung von Notruftelefonen an Bundesstraßen erst auf dem
Verwaltungswege quasi auszuschalten und dann den eigenen
Absatz von Postnotruftelefonen durch teilweisen Gebührenerlaß zu
subventionieren?
Die finanzielle Überbrückungshilfe — mit der den
Notdienstträgern . die zügige Einführung des Notruftelefons als gemeinsames
Anliegen aller für den Notrufdienst verantwortlichen Instanzen
erleichtert werden soll — stellt keine Subvention der Deutschen
Bundespost zur Belebung des eigenen Absatzes dar. Das
Notruftelefon als integrierter Bestandteil des Notrufsystems 73 ist auf
Betreiben der „Technischen Kommission der Polizeien der
Bundesländer" vom Fernmeldetechnischen Zentralamt der Deutschen
Bundespost in Darmstadt in Zusammenarbeit mit der
Fernmeldeindustrie entwickelt worden. Auch alle benutzungs- und
gebührenrechtlichen Regelungen sind in Abstimmung mit den Ländern
festgelegt worden.
7. Wäre die DBP im Hinblick auf den weiteren zügigen Ausbau mit
Notrufmeldern an Bundesstraßen bereit, die Vorschriften der
16. AndVFO für zwei Jahre außer Kraft zu setzen, und wenn nein,
warum nicht?
Es ist nach wie vor erklärtes Ziel aller für den Notrufdienst
Verantwortlichen, das Notrufsystem 73 mit dem integrierten
Notruftelefon zügig auszubauen, um der Öffentlichkeit bundes
-
weit ein einheitliches Notrufsystem zur Verfügung zu stellen, das
die optimalsten Voraussetzungen zur Bewahrung menschlichen
Lebens bietet. Dies setzt jedoch voraus, daß die bestehenden
älteren Systeme auslaufen bzw. ihre Betreiber sich unter evtl.
Ausschöpfung der. Möglichkeiten des § 5 Abs. 10a der
Fernmeldeordnung auf die neuen Notruftelefone umstellen. In Anbetracht
der Ausführungen zur Frage 4 besteht keine Veranlassung die
Frist vom 31. Dezember 1981 um zwei Jahre zu verlängern.
8. Wäre die DBP bereit, durch ein neues Kooperationsmodell für
Notruftelefone im Einverständnis mit den betroffenen
Landesregierungen der privaten Initiative wieder mehr Spielraum bei der
Errichtung von Notrufmeldern einzuräumen?
Nein.
In Zusammenarbeit mit den Ländern ist aufgrund der Regelungen
im § 5 Abs. 10 a der privaten Initiative ein ausreichender
Spielraum eingeräumt.]