Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 17/450
17. Wahlperiode 19. 01. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin
Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/294 –
Erprobung von sogenannten Gigalinern im Rahmen eines bundesweiten
Feldversuchs
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Richtlinie 96/53/EG sowie die Vorschriften der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreiben die zulässige Länge, Ladelänge und Breite
von Sattelkraftfahrzeugen und Lastzügen verbindlich vor. Nunmehr hat die
neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass in
einem bundesweiten Feldversuch neue Nutzfahrzeugkonzepte ausprobiert
werden sollen.
Es besteht die Gefahr, dass neu dimensionierte Lastkraftwagen wie die
Gigaliner erhebliche Nachteile für den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf
unseren Straßen darstellen können. Heute schon stoßen zum Beispiel im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingesetzte Gelenkbusse an die Grenzen
der Abmessungen der Straßenführung bei Kreisverkehren, Kurven und
Ortsdurchfahrten. Mit noch größeren Abmessungen der Fahrzeuge drohen bisher
erzielte Sicherheitsgewinne wieder verloren zu gehen.
Außerdem besteht die Gefahr, dass die Diskussion um die Einführung längerer
Fahrzeuge nur ein erster Schritt hin auch zu schwereren Lkw sein soll und damit
dem 60-Tonner der Weg geebnet wird.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung lehnt die Einführung des 60-Tonnen-Lkw ab.
Sie will im Hinblick auf Wirtschaftlichkeits- und Umweltschutzerwägungen bei
Gütertransporten aber neue Nutzfahrzeugkonzepte einschließlich einer
möglichen maßvollen Erhöhung der Lkw-Fahrzeuggrößen und -gewichte prüfen.
Chancen und Risiken solcher Konzeptionen und Einsatzmöglichkeiten
entsprechender Fahrzeuge sollen unter Einbeziehung bisheriger Studien in einem
bundesweiten Feldversuch bis voraussichtlich Ende 2012 vertieft untersucht
werden. Hierzu wird sie zunächst die Überlegungen aufgreifen, die eine Bund- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 15. Januar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/450 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLänder-Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz (AG „modulare
Nutzfahrzeuge“) zum Einsatz längerer Lkw im Jahr 2007 entwickelt hatte. Es werden
daher Gespräche mit den Ländern aufgenommen, um zunächst ein Feinkonzept
über den Probebetrieb zu entwickeln. Hierbei werden infrastrukturelle
Rahmenbedingungen sowie Verkehrssicherheitsaspekte berücksichtigt und mögliche
verkehrswirtschaftliche Auswirkungen auf den Kombinierten Verkehr
einbezogen.
1. Hält die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen
bundesweiten Feldversuch von neuen Fahrzeugkombinationen mit den
Vorgaben der EU und der StVZO für vereinbar?
Wenn ja, auf welche rechtliche Grundlage in der StVZO und der Richtlinie
96/53/EG bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Bewertung?
Nach Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 96/53/EG dürfen die Mitgliedstaaten
zulassen, dass Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die auf neuen
Technologien oder Konzepten beruhen und eine oder mehrere Anforderungen dieser
Richtlinie nicht einhalten können, während eines Versuchszeitraums in
bestimmten Verkehrsbereichen eingesetzt werden. Eine entsprechende
Ausnahmegenehmigung würde auf § 70 Absatz 1 Nummer 3 StVZO gestützt.
2. Welcher Erkenntnisgewinn wird von der praktischen bundesweiten
Erprobung sogenannter Gigaliner auf dem deutschen Straßennetz erwartet, der
über die gewonnenen Erfahrungen aus abgeschlossenen bzw. laufenden
Erprobungen solcher Fahrzeugtypen in den Bundesländern und im Ausland
sowie bereits vorliegender Studien hinausgeht?
Soweit sich die Frage auf 60-Tonnen-Lkw bezieht, sollen solche Fahrzeuge nicht
erprobt werden. Der bundesweite Feldversuch mit neuen
Nutzfahrzeugkonzepten, wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung beschrieben, soll unter
Berücksichtigung der bisher gewonnenen Erkenntnisse alle relevanten
Auswirkungen, insbesondere auf Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit
und Umweltschutz untersuchen.
3. Welche wissenschaftlichen Fragestellungen werden mit dem Feldversuch
untersucht?
Wie sieht das Untersuchungsdesign aus?
4. Wie werden Fragestellungen des Verkehrsablaufs und der
Verkehrssicherheit durch den Einsatz von Gigalinern im Rahmen des Feldversuchs
adressiert und bearbeitet?
5. Welche Fahrzeugkombinationen sind für den Feldversuch vorgesehen, und
wieso gerade diese?
8. Welche zusätzlichen Sicherheitsausstattungen (z. B. Rückfahrkamera,
Brems- und Spurhalteassistenzsysteme) sind an den teilnehmenden
Fahrzeugen vorgeschrieben?
9. Wie werden die teilnehmenden Fahrzeuge gekennzeichnet, so dass andere
Verkehrsteilnehmer sich auf die Überlänge einstellen können?
Werden besondere lichttechnische Einrichtungen (z. B.
Konturmarkierungen,Warnleuchten, Seitenleuchten) vorgeschrieben?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/45010. Welche Gewichtsobergrenze soll für die Feldversuche gelten?
11. Müssen die teilnehmenden Fahrzeuge individuell für den Feldversuch
geprüft und genehmigt werden?
Können z. B. sog. Dollys oder Sattelanhänger während des Versuchs an
mehreren Zugmaschinen genutzt werden?
12. Wie viele Speditionen und wie viele Fahrzeuge sollen an diesen
Feldversuchen teilnehmen?
13. Welche Anforderungen werden an die teilnehmenden Fahrer gestellt?
14. Auf welchen Streckennetzen (z. B. Autobahnen, Landstraßen, städtischen
Hauptverkehrsstraßen) sollen die Feldversuche durchgeführt werden?
15. Sind die Feldversuche auf vorher geprüfte und genehmigte Routen
beschränkt?
17. Wie ist ein mutmaßlicher betriebswirtschaftlicher Effizienzgewinn bei der
Einführung neuer überlanger Lastzugkombinationen zu beurteilen, wenn
gleichzeitig das zulässige Gesamtgewicht unverändert bleibt?
Die Fragen 3 bis 5, 8 bis 15 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, im
Frühjahr 2010 eine vorbereitende Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und
der Länder erneut einzuberufen, um den bundesweiten Feldversuch zu
konzipieren. Die Rahmenbedingungen (darunter u. a. auch Anforderungen an Fahrzeuge,
Fahrer und Routen) für einen solchen Feldversuch einschließlich
bundeseinheitlicher Kriterien werden im Rahmen dieses Gremiums entwickelt werden und
danach von der Bundesregierung festgelegt. Die Verbände werden in geeigneter
Weise beteiligt.
6. Wie bewertet – auf der Grundlage bisheriger Untersuchungen – die
Bundesregierung Vorschläge, die eine Verlängerung der derzeit gängigen Lkw-
Fahrzeuggrößen um 1,30 m auf eine Gesamtlänge von 17,80 m vorsehen?
Alle bisher gewonnenen Wirtschaftlichkeits- oder Verkehrssicherheitsaspekte
werden in dem vorgesehenen bundesweiten Feldversuch einbezogen.
7. Wie bewertet – auf der Grundlage bisheriger Untersuchungen – die
Bundesregierung Vorschläge, die eine Verlängerung der derzeit gängigen Lkw-
Fahrzeugkombinationen auf eine Gesamtlänge von 26,5 m inklusive einem
14,92 m langen Auflieger vorsehen?
Über Lastzugkombinationen mit einer Gesamtlänge von 26,50 m liegen bisher
keine Erkenntnisse vor. Die bislang u. a. von der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) untersuchten Fahrzeugvarianten weisen Längen von maximal 25,25 m
auf.
16. Wozu werden die gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnisse des
bundesweiten Feldversuchs genutzt?
Mit dem bundesweiten Feldversuch sollen Chancen und Risiken für eine
maßvolle Erhöhung der Lkw-Fahrzeuggrößen und -gewichte evaluiert werden.
Drucksache 17/450 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Wie beurteilt die Bundesregierung vorhandene Bedenken, die in
Pilotprojekten mit Gigalinern auf bundesdeutschen Straßen nur einen ersten Schritt
hin zu der Einführung des 60 Tonnen schweren Lkws sehen?
19. Wie aussagekräftig sind Erkenntnisse mit Gigalinern mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von 40 Tonnen, falls dieses später doch auf 60 Tonnen
heraufgesetzt werden soll, und müsste dann möglicherweise ein solcher
Pilotversuch erneut durchgeführt werden?
27. Mit welchem Aufwand können quantitative Angaben über den Aufwand
zum Ersatz bzw. zur Verstärkung von Pfeilern bei Kreuzungsbauwerken
im Bundesfernstraßenbereich infolge einer möglichen Zulassung von
60-t-Lastzugkombinationen mit deutlich höheren Anpralllasten erstellt
werden?
Die Fragen 18, 19 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung lehnt die Einführung von 60-Tonnen-Lkw ab.
20. Welche Auswirkungen auf die allgemeine Verkehrssicherheit müssen bei
der Zulassung von Gigalinern zum allgemeinen Straßenverkehr
berücksichtigt werden?
Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 60 Tonnen wird die Bundesregierung
nicht zulassen.
Konkrete Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit werden
erst nach Abschluss des Feldversuchs vorliegen und dann entsprechend
berücksichtigt werden.
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem Problem vor,
dass neu dimensionierte Lastzugkombinationen zu rollenden
Verkehrshemmnissen werden könnten, da sie möglicherweise zu erheblich längeren
Überholvorgängen führen und nur schwer in Lkw-Kolonnen auf den
Bundesfernstraßen wieder einscheren können?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Kompatibilität von
neuen Nutzfahrzeugkonzepten mit der bestehenden Infrastruktur bei
Brücken, Kurven und Kreisverkehren vor?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die bislang gewonnenen Erkenntnisse der BASt hinsichtlich der Auswirkungen
auf den Verkehrsablauf beziehen sich auf eine Lastzugkombination mit einer
Gesamtlänge von 25,25 m. Hinsichtlich des Verkehrsablaufs konnten hierzu im
Rahmen der bislang durchgeführten Untersuchungen der BASt auf Autobahnen
und autobahnähnlichen Straßen keine gravierenden Probleme festgestellt
werden.
Weitergehende Erkenntnisse zu anderen Nutzfahrzeugkonzepten liegen nicht
vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/45023. Welche Konsequenzen hätte eine Einführung neuer Nutzfahrzeugkonzepte
für die ohnehin schon begrenzte Kapazität von Lkw-Parkplätzen?
Bis Ende 2012 werden die Lkw-Parkkapazitäten auf den Bundesautobahnen
aufgrund der verstärkten Anstrengungen des Bundes und der Länder seit Anfang des
Jahres 2008 zur Schaffung zusätzlicher Lkw-Parkstände um ca. 40 Prozent
größer sein. Es ist zu erwarten, dass die Situation sich deutlich verbessern wird.
Grundsätzlich stehen auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen für Lkw
Schräg- und Längsparkstände zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es noch
gesonderte Längsparkstreifen für Großraum- und Schwertransporte.
Nach den derzeit gültigen Planungsrichtlinien weisen die Lkw-
Schrägparkstände eine effektive Länge von 21,95 m auf. Längere Fahrzeuge müssen auf die
Längsparkstände für Lkw oder für Großraum- und Schwertransporte verwiesen
werden. Ob weitere Kapazitäten bei Einführung neuer Nutzfahrzeugkonzepte
benötigt würden, wird der Feldversuch zeigen.
Ferner besteht die Möglichkeit, neben den Bundesautobahnen in unmittelbarer
Nähe zu den Anschlussstellen auf privaten Autohöfen zu parken.
24. Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen, dass es mit der
Einführung von neuen Fahrzeugkombinationen zu besonders gravierende
Veränderungen bezüglich der Wettbewerbsbedingungen zwischen den
Verkehrsträgern Straße und Schiene hin zum Straßengüterverkehr kommen wird?
Welche Verlagerungswirkungen von der Schiene zur Straße – unter
Einbeziehung auch des alpenquerenden Verkehrs – sind zu erwarten?
Die Bundesregierung wird den Kombinierten Verkehr fördern. Deshalb sollen
neue Fahrzeugkonzepte grundsätzlich auch der Unterstützung von Transporten
auf der Schiene und im Kombinierten Verkehr dienen, d. h. in vorhandene
Logistikkonzepte „intelligent“ eingepasst werden.
Die verkehrswirtschaftlichen Auswirkungen modularer Nutzfahrzeugkonzepte
auf den Kombinierten Verkehr und auf den konventionellen Schienenverkehr
sollen daher ebenfalls Gegenstand des bundesweiten Feldversuchs sein.
Der alpenquerende Verkehr wurde in bisherigen Studien nicht betrachtet.
25. Welcher Beitrag wird nach Ansicht der Bundesregierung von größeren und
schwereren Nutzfahrzeugkonzeptionen für eine nachhaltige Mobilität,
insbesondere was Schadstoffausstoß und Verkehrslärm betrifft, ausgehen?
Grundsätzlich soll der bundesweite Feldversuch auch Erkenntnisse darüber
liefern, inwieweit bei gleichbleibendem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen
mehr Volumengüter je Fahrzeugkombination transportiert werden. Dies könnte
insgesamt eine Reduktion der Gesamtzahl an Nutzfahrzeugen bzw. an Fahrten
ermöglichen, welche auch eine Verminderung des Schadstoffausstoßes sowie
des Verkehrslärms zur Folge hätte.
26. Wie groß ist das Investitionsvolumen alleine für das deutsche
Transportgewerbe, wenn es entsprechend den Berechnungen der Bundesanstalt für
Straßenwesen bereits bis 2015 zu einem Anteil der neuen
Lastzugkombinationen von 45 Prozent der gesamten Transportleistung im Fernverkehr
käme?
Die Studie der BASt hatte u. a. das Ziel, die Folgen einer möglichen
Nutzlastverlagerung von herkömmlichen Lkw auf neue Lastzugkombinationen im Hin-
Drucksache 17/450 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeblick auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke im Schwerlastverkehr auf
Bundesstraßen abzuschätzen. In der Studie war die Zulassung von
Lastzugkombinationen mit einer maximalen Länge von 25,25 m und zulässigem
Gesamtgewicht von 60 Tonnen untersucht worden. Solche Fahrzeuge sollen aber nicht
zugelassen werden. Für andere Nutzfahrzeugkonzepte, insbesondere sog.
Longliner mit 40 Tonnen, liegen hier keine Erkenntnisse vor. Insoweit kann das
Investitionsvolumen des deutschen Transportgewerbes gegenwärtig noch nicht
abgeschätzt werden.
28. Wann wären Rückhaltesysteme für 60-t-Lastzugkombinationen verfügbar
bzw. mit welchen Kosten pro durchschnittlichem Straßenkilometer müsste
dabei gerechnet werden, um die bestehenden Schutzeinrichtungen an
Straßen, die einem Anprall mit längeren und/oder schwereren Fahrzeugen
nicht standhalten können, adäquat zu ersetzen?
Die Einführung des 60-t-Lkw ist nicht vorgesehen.
29. Wie viele Tunnel wären alleine im Verlauf von Bundesfernstraßen
hinsichtlich zu erhöhender Anforderungen an die Sicherheitsausstattung innerhalb
der Tunnelbauwerke bei einer möglichen Zulassung längerer und/oder
schwererer Lastzugkombinationen und der damit möglichen höheren
Brandgefahr zu überprüfen, und welche Kosten entstünden dadurch?
Im Bereich der Bundesfernstraßen gibt es in der Baulast des Bundes 232
Straßentunnel mit einer Gesamtröhrenlänge von 227 km, wobei die Hälfte dieser Tunnel
nur mit einer Tunnelröhre ausgestattet ist und im Gegenverkehr befahren
werden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass bei Zulassung
längerer und/oder schwererer Lastzugkombinationen für Tunnel im Verlauf von
Bundesfernstraßen zwingend eine Erhöhung der Anforderungen an die
Sicherheitsausstattung und die Brandbelastung erforderlich wird.
30. An wie vielen Bahnübergängen und Verkehrsknotenpunkten müsste die
vorhandene Signalisierung und Schrankensteuerung für die längeren
Räumzeiten des Gleis- bzw. Kreuzungsbereichs bei größeren
Fahrzeuglängen angepasst werden?
Der Bestand an höhengleichen Kreuzungen mit Bahnübergängen im Bereich der
Eisenbahnen des Bundes beläuft sich derzeit auf über 20 000 Stück, wovon
ca. 5 000 Bahnübergänge auf Bundes- bzw. Landesstraßen entfallen. Hinzu
kommen ca.11 000 Bahnübergänge der nicht bundeseigenen Eisenbahnen. Für
die Berechnung von Sicherungen der Bahnübergänge wird unter anderem eine
Länge des Straßenfahrzeuges mit 20 m als Faktor angenommen. Beim Befahren
von dicht hintereinander liegenden höhengleichen Kreuzungen der Straße mit
Bahnübergängen gibt es teilweise einen zusätzlichen Rangierpuffer von 5 m.
Die Beseitigung von höhengleichen Kreuzungen von Straßen mit
Bahnübergängen stellt eine vorrangige verkehrspolitische Zielsetzung der Bundesregierung
dar. Deshalb wird ein Drittel der kreuzungsbedingten Kosten durch den Bund
gemäß den §§ 3 und 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) sichergestellt.
Diese Maßgaben werden im Rahmen der weiteren Überlegungen und
Festlegungen zum Probebetrieb und zu den geeigneten Relationen Berücksichtigung
finden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/45031. Welche gängigen Containerbehältergrößen sind derzeit im
Seefrachtverkehr in den deutschen Seehäfen und darüber hinaus in der
Automobillogistik vorherrschend, und welche Erfordernisse ergeben sich daraus für neue
Lkw-Nutzfahrzeuggrößen?
In welchen Ausmaß hat in diesem Zusammenhang der 48- bzw. 45-Fuß-
Container eine besondere Bedeutung?
Im Seefrachtverkehr in den deutschen Seehäfen sind derzeit 20- und 40-Fuß-
Container vorherrschend. Gemessen an der umgeschlagenen Tonnage hatten 40-
Fuß-Container im Jahr 2008 einen Anteil von ca. 59 Prozent und 20-Fuß-
Container von ca. 38 Prozent an den gesamten Containerbewegungen in den deutschen
Seehäfen.
In der Automobillogistik werden überwiegend kranbare Wechselbrücken
eingesetzt. Der ISO-Container nimmt dabei eine eher untergeordnete Rolle ein, da die
Transportlösungen der einzelnen Hersteller variieren.
Der 45-Fuß-ISO-Container entspricht mit einer Länge von 13 716 mm nicht den
in der Richtlinie 96/53/EG festgeschriebenen Normen der EU, so dass
entsprechende technische Anpassungen (abgekantete Ecken und Verkleinerung der
Eckbeschläge an den äußeren Ecken) für den Einsatz auf dem europäischen
Binnenmarkt erforderlich sind. Die europäische Version des 45-Fuß-Containers ist
daher für Straßentransporte ohne Änderung der Nutzfahrzeuggrößen möglich. Der
45-Fuß-EU-Container ist allerdings nicht für den Seetransport geeignet.
Umgekehrt verhält es sich mit der ISO-Variante des 45-Fuß-Containers, der für
den Transport im Seeverkehr eingesetzt werden kann, nicht aber für
Beförderungen auf der Straße. Darüber hinaus sind die meisten Containerterminals
technisch nicht für den Umschlag von 45-Fuß-ISO-Containern ausgestattet.
Der 48-Fuß-Container ist in Europa kaum verbreitet. Er wird typischerweise auf
dem nordamerikanischen Markt eingesetzt, dort aber langsam durch die
raumeffizienteren 53-Fuß-Container verdrängt. Da 48-Fuß-Container nur von
wenigen Containerterminals umgeschlagen werden können und zudem für
Straßentransporte Sondergenehmigungen erforderlich sind, kommen diese lediglich als
Speziallösung für einzelne Wirtschaftsbereiche zum Einsatz, z. B. bei
Lieferketten, die eng mit dem nordamerikanischen Markt verbunden sind. Für europäische
Seehäfen und die dort abgehenden Transporte spielen die 48-Fuß-Container
jedoch kaum eine Rolle. Die Gesamtzahl aller Container im regionalen Markt
Europas wurde 2007 auf ca. 5 000 Twenty-foot Equivalent Units (TEU) geschätzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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