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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesundheitliche Auswirkungen bei minderjährigen Kindern aus Trennungsfamilien in unterschiedlichen Betreuungsmodellen

Anzahl der Ehescheidungen und Trennungen bei Paaren mit minderjährigen Kindern 2012 bis 2017, familiengerichtliche Verfahren zu Sorgerecht, Umgangsrecht (insbes. Residenzmodell und Wechselmodell) und Unterhaltsrecht, Verfahrensbeteiligte; Wahrnehmung von Beratungsangeboten, einvernehmliche Umgangsregelung und notwendige ärztliche oder kinderpsychologische Behandlungen nach Betreuungsmodell und Bundesland, Anordnungen anderweitiger Unterbringung; psychische Belastungen bei Kindern aus Trennungsfamilien<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

24.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/205208.05.2018

Gesundheitliche Auswirkungen bei minderjährigen Kindern aus Trennungsfamilien in unterschiedlichen Betreuungsmodellen

der Abgeordneten Daniel Föst, Dr. Wieland Schinnenburg, Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Laut Statistischen Bundesamt waren im Jahr 2016 knapp 132 000 Kinder unter 18 Jahren von der Scheidung ihrer Eltern betroffen (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 237 vom 11. Juli 2017). Eine Scheidung oder Trennung der Eltern ist für die Familie und insbesondere für die Kinder immer eine mit besonderem Stress behaftete Situation – selbst wenn die Trennung gütlich verläuft. Dies bedeutet eine große Veränderung in der Familienstruktur, die mit Auswirkungen auf die Gesundheit und Entwicklung der Kinder einhergehen kann.

Im Gegensatz zu den meisten europäischen Nachbarländern, Australien sowie einer Vielzahl der US-amerikanischen Bundesstaaten, wird in Deutschland in den meisten Fällen das Residenzmodell für Familien nach der Trennung der Eltern präferiert. Das bedeutet, die Kinder leben zumeist bei einem Elternteil, der andere bezahlt den Unterhalt. Dadurch fühlen sich immer mehr der zahlenden Eltern – zumeist die Väter – benachteiligt, da sie nur wenig an der Erziehung ihrer Kinder teilhaben können und sich eher entfremden.

Laut einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wünschen sich mehr als die Hälfte der Paare eine partnerschaftliche Lösung nach einer Trennung (vgl. Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 7255 (2017), S. 15). Weitere Studien zu Langzeitfolgen für Kinder, deren Eltern nach der Trennung das Wechselmodell praktizieren, kommen zu dem Schluss, dass das Wechselmodell die bestmögliche Variante in Bezug auf die Entwicklung der Kinder darstellt (vgl. Linda Nielsen: „Shared Physical Custody: Summary of 40 Studies on Outcomes for Children“, Journal of Divorce & Remarriage, S. 613-635, 2014).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Ehescheidungen sowie Trennungen von verpartnerten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Paaren in eheähnlichen Lebensgemeinschaften und unverheirateten Eltern mit minderjährigen Kindern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2012 bis 2017 (bitte nach den genannten Fallgruppen und Jahren aufschlüsseln)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen dieser Trennungen ein Verfahren vor einem Familiengericht anhängig war bzw. ist, bei dem a) das Sorgerecht, b) das Umgangsrecht, c) das Unterhaltsrecht Gegenstand war (bitte ggf. jeweils pro Bundesland aufschlüsseln)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis, bei wie vielen Verfahren, bei denen es um das Umgangsrecht und Sorgerecht ging, a) das sog. Residenzmodell durch das Gericht mit bzw. ohne erweitertem Umgangsrecht angeordnet wurde (bitte ggf. beides aufschlüsseln)? b) das sog. Wechsel-/Doppelresidenzmodell angeordnet wurde (bitte ggf. jeweils pro Bundesland aufschlüsseln)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen dieser Verfahren das Kind angehört wurde (bitte ggf. nach Alter aufschlüsseln)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele dieser Verfahren als hoch strittig und hoch konfliktbelastet eingestuft wurden (bitte ggf. pro Bundesland aufschlüsseln)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis, bei wie vielen Verfahren (psychologische) Gutachter hinzugezogen wurden (bitte ggf. pro Bundesland aufschlüsseln)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen Verfahren durch das Gericht auf die Möglichkeiten der Beratung und außergerichtlichen Streitbeilegung hingewiesen wurde?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen Verfahren durch das Gericht angeordnet wurde, dass die Eltern an einer Beratung durch Beratungsstellen und Beratungsdienste der Träger der Jugendhilfe teilnehmen?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis, bei wie vielen dieser Trennungen weitere Beratungsangebote wie psychologische Betreuung oder Mediation in Anspruch genommen wurde (bitte ggf. aufschlüsseln nach a) Residenzmodell, b) Wechselmodell, bitte ggf. jeweils pro Bundesland aufschlüsseln)?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen Verfahren es schließlich zu einer gerichtlich gebilligten einvernehmlichen Regelung kam (bitte ggf. aufschlüsseln nach a) Residenzmodell, b) Wechselmodell)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis, bei wie vielen dieser Verfahren die betroffenen Kinder aufgrund von physischen und/oder psychischen Beschwerden in ärztlicher bzw. psychologischer Behandlung sind oder waren (bitte ggf. aufgeschlüsseln nach a) Residenzmodell, b) Wechselmodell. bitte ggf. jeweils pro Bundesland aufschlüsseln)?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis, bei wie vielen dieser Verfahren aufgrund der Familiensituation eine anderweitige Unterbringung der Kinder durch Gerichte angeordnet hat (bitte ggf. pro Bundesland aufschlüsseln)?

13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Kinder und Eltern in Trennungsfamilien besonders psychischen Belastungen ausgesetzt und/oder von psychischen Krankheiten betroffen sind?

a) Wenn ja, wie hat sich das Ausmaß bzw. die Anzahl von 2012 bis 2017 verändert?

b) Wenn ja, welche Hilfs- und Beratungsangebote stehen Kindern und Eltern von staatlicher Seite zur Verfügung?

c) Wenn ja, wie hoch sind die dafür veranschlagten Mittel, und in welchem Umfang werden diese abgerufen (bitte ggf. jeweils pro Bundesland aufschlüsseln)?

Berlin, den 4. Mai 2018

Christian Lindner und Fraktion

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