[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 14. September 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4355
19. Wahlperiode 17.09.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Monika Lazar,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/4088 –
Kommunale Sportinfrastruktur als Garant für gesellschaftliche Teilhabe und
Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach jüngsten Untersuchungen der Deutschen Sporthochschule Köln erreichen
nur noch zwei von fünf Menschen in Deutschland das empfohlene Mindestmaß
an körperlicher Aktivität (
www.tagesschau.de/inland/dkv-studie-101.html).
Um ausreichend Sport treiben zu können, braucht es eine geeignete Infrastruktur
an Sportstätten vor Ort. In Städten und Gemeinden und auch im ländlichen
Raum werden also Schwimmbäder, Sport-, und Spielplätze sowie ausreichend
öffentliche Grünanlagen benötigt, in denen Menschen sich sportlich betätigen
oder bewegen können. Hinzu kommt, dass auch Sportvereine meist auf durch
die öffentliche Hand betriebene Sportstätten angewiesen sind (vgl. S. 3,
Sportentwicklungsbericht 2005/2006, Deutsche Sporthochschule Köln).
Der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche
Städte- und Gemeindebund gehen aktuell von einem Sanierungsbedarf bei
Sportstätten in Deutschland von rund 31 Mrd. Euro aus (
www.dosb.de/sonderseiten/
news/news-detail/news/sanierungsstau-bei-sportstaetten-auf-31-mrd-euro-geschaetzt).
Und nach Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mussten
seit dem Jahr 2000 knapp 10 Prozent aller Schwimmbäder in Deutschland den
Betrieb einstellen (
www.faz.net/aktuell/politik/inland/anzahl-der-oeffentlichen-
schwimmbaeder-nimmt-drastisch-ab-15712675.html). Somit spiegelt der Zustand
öffentlicher Sportstätten auch den generellen Investitionsstau auf kommunaler
Ebene von inzwischen 159 Mrd. Euro wider (vgl.
www.kfw.de/PDF/Download-
Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-
Kommunalpanel-2018.pdf).
Meist sind es insbesondere finanzschwache Städte und Gemeinden oder
Gemeinden in ländlichen Regionen, die ihre Bäder schließen bzw. Sportplätze
stilllegen müssen, weil sie Betrieb und Instandsetzung von Bädern und anderen
Sportstätten finanziell nicht mehr stemmen können und sich ausschließlich auf
Pflichtaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge konzentrieren müssen (vgl.
www.sueddeutsche.de/bayern/finanzen-bayern-kann-sich-seine-
schwimmbaedernicht-mehr-leisten-1.3236150). Freizeitangebote, die als integrative
Treffpunkte aller Altersgruppen und sozialen Schichten dienen, entfallen dann
ersatzlos.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage berührt in weiten Bereichen Belange, die nicht unmittelbar in
den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, sondern (z. T.
ausschließlich) Kompetenzen oder Aktivitäten der Länder oder auch der Kommunen
betreffen. Insoweit beschränkt sich die Antwort der Bundesregierung auf
vorhandenes eigenes Wissen, beziehungsweise auf vorliegende Kenntnisse über Wissen
Dritter.
Diese Vorgehensweise resultiert aus der einerseits bestehenden Pflicht der
Bundesregierung zur unverzüglichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Antwort,
die jedoch andererseits unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Das heißt,
es sind die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder
die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Letztere Einschränkung greift insbesondere dort, wo aufwendige und
zeitintensive Erhebungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung
Voraussetzung für die Beantwortung der Anfrage wären. Die Bundesregierung
hat in ihrer Beantwortung daher davon abgesehen, eine Einbeziehung außerhalb
ihres Verantwortungsbereichs stehender Dritter vorzunehmen, um bei ihr nicht
vorhandene Kenntnisse erst zu erfragen.
1. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei dem derzeitigen
Zustand der kommunalen Sportstätteninfrastruktur in Deutschland (bitte
begründen)?
Der Bundesregierung sind die Schätzungen und Empfehlungen der in der
Vorbemerkung der Fragesteller in Bezug genommenen Untersuchungen bekannt.
Belastbare Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf von kommunalen
Sportstätten liegen der Bundesregierung allerdings derzeit nicht vor.
Nach den Fördergrundsätzen des Bundes, die in der „Förderrichtlinie
Sportstättenbau“ (FR-Bau) vom 10. Oktober 2005 festgelegt sind, kommen Zuwendungen
des Bundes für Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbereich nur an
anerkannten Einrichtungen des Spitzensportes in Betracht.
Ausgehend von der Annahme, dass in der Bundesrepublik Deutschland für die
olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen in ausreichendem
Umfang eine mit Bundesmitteln geförderte und den Bedingungen des
Spitzensports gerecht werdende Sportstätteninfrastruktur besteht, beteiligt sich der Bund
grundsätzlich und schwerpunktmäßig an Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen sowie in Einzelfällen an Maßnahmen der jährlichen Bauunterhaltung.
Damit soll der vorhandene Bestand in einem, dem internationalen Niveau
entsprechenden Zustand, gehalten werden. Die zu begrüßende zunehmende
Inanspruchnahme der Einrichtungen durch Spitzensportlerinnen und -sportler mit
Behinderung schlägt sich in den Aufwendungen bei der Anpassung und
Modernisierung der Spitzensporteinrichtungen (Stichwort: barrierefreier Zugang) nieder.
Die Bundesförderung erstreckt sich dabei auf die Einrichtungen der
Olympiastützpunkte sowie auf Sportanlagen der Bundesleistungszentren und
Bundesstützpunkte. Im Vordergrund der Förderung steht dabei die Deckung des
Sportstättenbedarfs für die olympischen Verbände.
Für die übrigen Bereiche der Sportinfrastruktur (insbesondere Breitensport) ist
die Zuständigkeit der Bundesländer und Kommunen gegeben, die diese Aufgaben
selbst wahrnehmen. Erhalt und Ausbau von kommunalen Sportstätten und Bädern
gehören nicht zum Verantwortungsbereich des Bundes. Mit dem Bundeshaushalt
2018 wurden dennoch erneut Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen
in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von
100 Mio. Euro stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer
regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick
auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale
Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung.
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, waren aufgerufen, dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 31. August 2018
Projektvorschläge zu unterbreiten.
Darüber hinaus stehen im Rahmen des ersten Programmteils des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (sog. Infrastrukturprogramm) Finanzhilfen des
Bundes für Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Diese
Mittel können in dem im Gesetz geregelten Rahmen auch für die (energetische)
Sanierung kommunaler Sportstätten, sowie Investitionen im Bereich kommunaler
Spielplätze und Parkanlagen genutzt werden. Das Infrastrukturprogramm umfasst
ein Volumen von 3,5 Mrd. Euro und läuft seit Mitte des Jahres 2015 bis zum Ende
des Jahres 2020. Ebenfalls mit 3,5 Mrd. Euro unterstützt der Bund gezielt
kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von
Schulgebäuden. Dies umfasst beispielsweise schulische Turnhallen, die zuweilen auch
außerhalb des regulären Schulbetriebs genutzt werden. Der Förderzeitraum des
Schulsanierungsprogramms endet 2022.
2. Wie hoch ist der kommunale Investitionsstau bei den kommunalen
Sportstätten nach Kenntnis der Bundesregierung (differenziert nach
Bundesländern)?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zum
kommunalen Investitionsstau kommunaler Sportstätten vor.
Nach der letzten Sportstättenstatistik der Länder aus dem Jahr 2002 gab es zum
Erhebungsstichtag des 1. Juli 2000 bundesweit rd. 127 000 Sportanlagen. Davon
wurden ca. 50 700 Anlagen (knapp 40 Prozent) als sanierungsbedürftig
eingestuft. Nicht berücksichtigt wurden private Sporteinrichtungen sowie spezielle
Sportanlagen (z. B. Reit- oder Wassersportanlagen). Eine Aussage zum
Finanzierungsbedarf für die Sportstättensanierung beinhaltete die Sportstättenstatistik
nicht, da dafür keine belastbaren Unterlagen vorhanden waren.
3. Welche Bedeutung räumt die Bundesregierung der kommunalen
Sportinfrastruktur ein?
Die Sportinfrastruktur in Deutschland setzt sich aus einer Vielzahl verschiedener
Elemente zusammen (u. a. Schulsport, Breitensport, Leistungs- und Spitzensport,
ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement, Sportstätten und deren
infrastrukturelle Anbindung usw.), die von den verschiedenen
Gebietskörperschaften verantwortet werden, möglichst effektiv und effizient verzahnt sind und damit
das Funktionieren der gesellschaftlichen Komponente „Sport“ gewährleisten.
Sportstätten sind wichtige Orte des Zusammentreffens verschiedener
Bevölkerungsgruppen und Orte des sozialen Miteinanders. Die Etablierung, Anbindung
und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung von Sportstätten im regionalen
Kontext sind auch Impulsgeber für gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten und Teil
der Infrastruktur für Gesundheitsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger.
Insofern kommt der kommunalen Sportinfrastruktur sowie der kommunalen
Infrastruktur als Ganzes eine erhebliche Bedeutung in der gesellschaftlichen
Entwicklung zu.
Einer der gesellschaftspolitischen Schwerpunkte dieser Bundesregierung ist die
nachhaltige Stärkung von Ehrenamt und Bürgerschaftlichen Engagement – wozu
natürlich auch die vielfältigen Aktivitäten im Bereich des Sports gehören.
Deshalb strebt die Bunderegierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages die
Verbesserung von Rahmenbedingungen zur nachhaltigere Anerkennung von
Ehrenamt und Bürgerschaftlichen Engagement an.
Die deutschen Spitzenathletinnen und -athleten können international nur
bestehen, wenn ihnen Einrichtungen für Training und Wettkampf zur Verfügung
stehen, die höchsten internationalen Ansprüchen genügen. Da die Trainingsstätten
überwiegend in kommunaler Trägerschaft liegen, kommt der kommunalen
Sportinfrastruktur daher ebenfalls für den Spitzensport eine besondere Bedeutung zu.
Dieser trägt der Bund auch damit Rechnung, dass er sich mit der
Trainingsstättenförderung (TSF) pauschal an den durch die Nutzung durch die
Bundeskaderathletinnen und -athleten verursachten Betriebskosten der für den Leistungssport
relevanten Trainingsstätten beteiligt. Entsprechend des Koalitionsvertrages soll
diese Beteiligung an den Unterhaltskosten der Spitzensportanlagen, die in
kommunaler Trägerschaft liegen, gestärkt werden. Die Verhandlungen mit den
Bundesländern hierzu laufen derzeit.
4. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, die im Jahr 2000
zur Beendigung der Sportstättenstatistik der Länder geführt haben?
Die 26. Sportministerkonferenz am 28./29. November 2002 in Saarbrücken legte
eine länderübergreifende Sportstättenstatistik mit Stichtag des 1. Juli 2000 vor
und beauftragte die Sportreferentenkonferenz, „zum Stichtag 1. Juli 2010 eine
erneute Erhebung vorzubereiten und durchzuführen“. Die 32.
Sportministerkonferenz am 27./28. November 2008 in Rostock/Warnemünde nahm per Beschluss
„Abstand von den ursprünglichen Planungen, zum Stichtag 1. Juli 2010 eine
erneute Erhebung zur Fortschreibung der ländervergleichbaren Sportstättenstatistik
durchführen zu lassen“. Als maßgebliche Gründe für diesen Beschluss führte die
Sportministerkonferenz in den Einführungen aus, dass von einer Fortschreibung
der Sportstättenstatistik „keine wesentlich neuen Erkenntnisse zu erwarten“ und
demgegenüber eine erneute bundesweite Datenerhebung „mit nicht
unerheblichen Kosten verbunden“ seien.
Zudem hätten die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, „dass eine
länderübergreifende einheitliche Sportstättenstatistik für konkrete
Investitionsentscheidungen keine praktische Bedeutung hat“.
5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung eine Wiedereinführung einer
bundesweiten Sportstättenstatistik (bitte begründen)?
Sollte die Sportministerkonferenz erneut die Durchführung einer
länderübergreifenden Sportstättenstatistik in Erwägung ziehen, würde die Bundesregierung
einen solchen Beschluss begrüßen.
6. Welche konkreten Maßnahmen und Vorhaben sind seitens der
Bundesregierung derzeit in Planung, um eine insgesamt moderne und bedarfsgerechte
Sportstätteninfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, und Mittel in
welcher Höhe werden hierfür veranschlagt (vgl. S. 136, Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Rahmen des Bundesprogramms
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur“ können u. a. Sportstätten gefördert werden. Das Programm wird als
unmittelbare Förderung an die Kommunen umgesetzt. Mit Beschlüssen des Deutschen
Bundestages zum Bundeshaushalt 2016, 2017 und 2018 wurde das
Bundesprogramm mit insgesamt 340 Mio. Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2022
ausgestattet.
Darüber hinaus sind Sportstätten als Begegnungsorte und Treffpunkte wichtiger
Bestandteil der integrierten Stadtentwicklungspolitik. Vor diesem Hintergrund
unterstützt der Bund die Sportstätteninfrastruktur mittelbar im Rahmen der
Städtebauprogramme des Bundes. So können Sportstätten im Rahmen städtebaulicher
Gesamtmaßnahmen durch die Städtebauförderung von Bund und Ländern
gefördert werden. Für die Städtebauförderung stellt der Bund im Jahr 2018 den
Ländern insgesamt 790 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen zur Verfügung, die
Entscheidung über die Maßnahmen treffen die Länder auf Antrag der Kommunen.
Auch mit dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ können
grundsätzlich Sportstätten gefördert werden. Der Investitionspakt wird seit dem Jahr
2017 mit jährlich 200 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen analog der
Städtebauförderung mit den Ländern umgesetzt. Mit dem Investitionspakt werden der Aus- und
Neubau sozialer Infrastruktur und deren Weiterqualifizierung zu Orten des
sozialen Zusammenhalts und der Integration in den Städten und Gemeinden gefördert.
Das können sowohl Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und
Kindertagesstätten sein als auch Bürgerhäuser, Stadtteilzentren oder Sport- und
Spielplätze sein.
7. Inwieweit und in welcher Höhe werden zu diesem Zweck Mittel in den
Bundeshaushaltsplan 2019 eingestellt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Pläne der Bundesregierung sind
im vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf dokumentiert (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/3400). Darin hat die Bundesregierung für die
Städtebauförderung wiederum 790 Mio. Euro und für den Investitionspakt „Soziale
Integration im Quartier“ 200 Mio. Euro vorgesehen.
8. Gibt es beispielhafte Maßnahmen seitens einzelner Kommunen, welche die
Bundesregierung für geeignet erachtet, um dem kommunalen
Investitionsstau im Bereich der Sportstätteninfrastruktur auch in anderen Kommunen zu
begegnen (bitte erläutern)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Schwimmbäder
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die
Zahl der öffentlichen Schwimmbäder in Deutschland entwickelt (bitte pro
Jahr bundesweit sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten und
Veränderung in Prozent aufführen)?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zur Zahl
öffentlicher Schwimmbäder in Deutschland vor. Eine Bewertung der Situation der
Schwimmbäderinfrastruktur ist insofern nicht möglich.
10. Wie viele Hallenbäder, Freibäder und Spaß- und Erholungsbäder wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 geschlossen (bitte
jeweils bundesweit und nach Bundesländern, nach Hallen-, Frei- und Spaß-
und Erholungsbädern sowie nach Art der Trägerschaft aufschlüsseln)?
11. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließungen von
Hallen-, Frei-, Spaß- und Erholungsbädern seit 2003 auf den urban geprägten
und den vorwiegend ländlich geprägten Raum?
12. Wie viele Hallenbäder, Freibäder und Spaß- und Erholungsbäder wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 neu eröffnet (bitte jeweils
bundesweit und nach Bundesländern, nach Hallen-, Frei-, Spaß- und
Erholungsbädern sowie nach Art der Trägerschaft aufschlüsseln)?
13. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Neueröffnungen
von Hallen-, Frei-, Spaß- und Erholungsbädern seit 2003 auf den urban
geprägten und den vorwiegend ländlich geprägten Raum?
14. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der
Entwicklung der Zahl der Schwimmbäder in Deutschland insbesondere mit Hinblick
auf die Schwimmausbildung an öffentlichen Bildungseinrichtungen (bitte
begründen)?
Die Fragen 10 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
15. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt öffentlicher
Schwimmbäder, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte
einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Zuständigkeit für Investitionen im
Sportstättenbau für den Spitzensport (Förderrichtlinien Bau) auch den Neubau,
Modernisierung und Sanierung von Schwimmbädern, Sportplätzen und -hallen.
Die Zuwendungen des Bundes dienen allein dazu, dem Spitzensport
infrastrukturelle Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, um die Leistungsentwicklung
deutscher Spitzenathletinnen und -athleten auf Weltklasseniveau zu erhalten und
zu verbessern und damit eine herausragende Stellung Deutschlands im
internationalen Sport zu sichern. Sie sind grundsätzlich auf einen Förderanteil für diesen
Zweck beschränkt und setzten daher voraus, dass sich Land, Kommune und
Träger in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Aufgrund
der Finanzierungsbeteiligungen der Länder und Kommunen können die auch aus
Bundesmitteln sanierten oder erweiterten Sportstätten vom Spitzen- und
Breitensport genutzt werden. Damit stehen diese Sportstätten grundsätzlich auch für den
Sport-unterricht der Schulen sowie dem Breitensport zur Verfügung.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in der Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
16. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Sanierung und den Neubau von Hallen- und Freibädern in den Bundesländern
derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern,
Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird
insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Welche Förderprogramme der EU gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Erhalt öffentlicher Schwimmbäder (bitte einzeln mit
Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)?
Investitionen in Sportstätten und Bädern können unter gewissen Voraussetzungen
auch mit EU-Geldern gefördert werden. Für die Sportstättenförderung kommen
die so genannten EU-Strukturfonds in Betracht.
Zu den Strukturfonds zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE), über den unter bestimmten Voraussetzungen Sportstätten z. B. in
urbanen Zonen gefördert werden können und der Europäische Fonds für die
Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), der unter bestimmten Voraussetzungen
Sportstätten in ländlichen Gebieten fördert, in der gegenwärtigen Förderperiode
aber nicht mehr zu den Strukturfonds im engeren Sinne zählt.
Die EFRE-Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 bildet den allgemeinen rechtlichen
Rahmen und legt Ziele und Förderbedingungen auf europäischer Ebene fest. Die
Umsetzung ist dezentralisiert und erfolgt in Deutschland direkt über die Länder.
Fördergelder werden von den Landesministerien verwaltet und vergeben. Zu
beachten ist dabei, dass Strukturfonds Regionalentwicklungsprogramme sind und
keine Programme zur Förderung des Sportstättenbaus. Sportinfrastruktur ist im
Rahmen dieser Programme per se nicht förderfähig. Der Sport ist in den
einschlägigen EU-Verordnungen, die die Rechtsgrundlage für die Vergabe der Mittel
darstellen, nicht erwähnt. Sportstätten sind aber dann förderfähig, wenn sie z. B.
einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung, zur Verbesserung der
Lebensqualität im ländlichen Raum oder zur Erschließung des touristischen Potenzials einer
Region leisten.
Zum Umfang der Nutzung dieser Fördermöglichkeiten liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
18. Warum kommt es trotz Förderprogrammen nach Kenntnis der
Bundesregierung zu Schließungen von Schwimmbädern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor.
19. Gibt es seitens der Bundesregierung Strategien oder hat die Bundesregierung
Kenntnis von Maßnahmen seitens der Länder, Kommunen unter
Haushaltssicherung den Ko-Finanzierungsanteil zu erlassen, und wenn nein, warum
nicht?
Da der Bau und Unterhalt von Schwimmbädern Aufgabe der Länder bzw.
Kommunen ist, sieht die Bundesregierung derzeit kein Handlungserfordernis für eine
Strategie des Bundes in diesem Bereich. Die Verantwortung für eine ausreichende
Ausstattung der Kommunen für deren Aufgabenerfüllung liegt bei den Ländern.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes der Eigenanteil der Kommunen lediglich 10 Prozent
beträgt. Dem Bund ist es verfassungsrechtlich verwehrt, diesen Eigenanteil zu
übernehmen. Allerdings steht es den Ländern frei, den Eigenanteil ihrer Kommunen
zu tragen.
Ungedeckte Sportanlagen (Sportplätze)
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die
Zahl der öffentlichen Sportplätze in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr
bundesweit sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten und Veränderung
in Prozent aufführen)?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zur Zahl
öffentlicher Sportplätze in Deutschland vor. Eine Bewertung der Situation der
öffentlichen Sportplätze ist insofern nicht möglich.
21. Wie viele öffentliche Sportplätze wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2003 geschlossen (bitte jeweils bundesweit und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
22. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließungen von
öffentlichen Sportplätzen seit 2003 auf den urban geprägten und den
vorwiegend ländlich geprägten Raum?
23. Wie viele öffentliche Sportplätze wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2003 neu eröffnet (bitte jeweils bundesweit und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
24. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Neueröffnungen
von öffentlichen Sportplätzen seit 2003 auf den urban geprägten und den
vorwiegend ländlich geprägten Raum?
25. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der
Entwicklung der Zahl der öffentlichen Sportplätze in Deutschland insbesondere mit
Hinblick auf den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen?
Die Fragen 21 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
26. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt öffentlicher
Sportplätze, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte
einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Zuständigkeit für Investitionen im
Sportstättenbau für den Spitzensport (Förderrichtlinien Bau) auch den Neubau,
Modernisierung und Sanierung von Schwimmbädern, Sportplätzen und -hallen.
Die Zuwendungen des Bundes dienen allein dazu, dem Spitzensport
infrastrukturelle Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, um die Leistungsentwicklung
deutscher Spitzenathletinnen und -athleten auf Weltklasseniveau zu erhalten und
zu verbessern und damit eine herausragende Stellung Deutschlands im
internationalen Sport zu sichern. Sie sind grundsätzlich auf einen Förderanteil für diesen
Zweck beschränkt und setzten daher voraus, dass sich Land, Kommune und
Träger in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Aufgrund
der Finanzierungsbeteiligungen der Länder und Kommunen können die auch aus
Bundesmitteln sanierten oder erweiterten Sportstätten vom Spitzen- und
Breitensport genutzt werden. Damit stehen diese Sportstätten grundsätzlich auch für den
Sportunterricht der Schulen sowie dem Breitensport zur Verfügung.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in der Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
27. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
Sanierung, Neubau und Betrieb von Sportplätzen in den Bundesländern derzeit
bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden
und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird
insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gedeckte Sportanlagen (Sporthallen)
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die
Zahl der Sporthallen in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit
sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten und Veränderung in Prozent
aufführen)?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zur Zahl der
Sporthallen in Deutschland vor. Eine Bewertung der Situation der Sporthallen ist
insofern nicht möglich.
29. Wie viele Sporthallen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2003 geschlossen (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
30. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließungen von
Sporthallen seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend ländlich
geprägten Raum?
31. Wie viele Sporthallen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003
neu eröffnet (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
32. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Neueröffnungen
von Sporthallen seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend
ländlich geprägten Raum?
33. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der
Entwicklung der Zahl der Sporthallen in Deutschland insbesondere mit Hinblick auf
den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen (bitte begründen)?
Die Fragen 29 bis 33 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
34. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt von Sporthallen,
und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit
Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Zuständigkeit für Investitionen im
Sportstättenbau für den Spitzensport (Förderrichtlinien Bau) auch den Neubau,
Modernisierung und Sanierung von Schwimmbädern, Sportplätzen und -hallen.
Die Zuwendungen des Bundes dienen allein dazu, dem Spitzensport
infrastrukturelle Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, um die Leistungsentwicklung
deutscher Spitzenathletinnen und -athleten auf Weltklasseniveau zu erhalten und
zu verbessern und damit eine herausragende Stellung Deutschlands im
internationalen Sport zu sichern. Sie sind grundsätzlich auf einen Förderanteil für diesen
Zweck beschränkt und setzten daher voraus, dass sich Land, Kommune und
Träger in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Aufgrund
der Finanzierungsbeteiligungen der Länder und Kommunen können die auch aus
Bundesmitteln sanierten oder erweiterten Sportstätten vom Spitzen- und
Breitensport genutzt werden. Damit stehen diese Sportstätten grundsätzlich auch für den
Sportunterricht der Schulen sowie dem Breitensport zur Verfügung.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in der Antwort zu den Fragen 1 sowie 6 verwiesen.
35. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
Sanierung, Neubau und Betrieb von Sporthallen in den Bundesländern derzeit
bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden
und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird
insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Spielplätze
36. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die
Zahl der öffentlichen Spielplätze in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr
bundesweit sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten und Veränderung
in Prozent aufführen)?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zur Zahl der
öffentlichen Spielplätze in Deutschland vor. Eine Bewertung der Situation der
öffentlichen Spielplätze ist insofern nicht möglich.
37. Wie viele öffentliche Spielplätze wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2003 geschlossen (bitte jeweils bundesweit und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
38. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließungen von
öffentlichen Spielplätzen seit 2003 auf den urban geprägten und den
vorwiegend ländlich geprägten Raum?
39. Wie viele öffentliche Spielplätze wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2003 neu eröffnet (bitte jeweils bundesweit und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
40. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Neueröffnungen
von öffentlichen Spielplätzen seit 2003 auf den urban geprägten und den
vorwiegend ländlich geprägten Raum?
41. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der
Entwicklung der Zahl der öffentlichen Spielplätze in Deutschland insbesondere mit
Hinblick auf den Gesundheitszustand und die körperliche und soziale
Entwicklung von Kindern (bitte begründen)?
Die Fragen 37 bis 41 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
42. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt öffentlicher
Spielplätze, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte
einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 6 wird verwiesen.
43. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
Sanierung, Neubau und Unterhalt von Spielplätzen in den Bundesländern derzeit
bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden
und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?
Parks
44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die
Fläche (in Hektar) der öffentlichen Parkanlagen in Deutschland entwickelt
(bitte pro Jahr bundesweit sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten
und Veränderung in Prozent aufführen)?
45. Wie viele Hektar an öffentlichen Parkanlagen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2003 geschlossen (bitte jeweils bundesweit
und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
46. Wie viele Hektar an öffentlichen Parkanlagen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2003 neu eröffnet (bitte jeweils bundesweit und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 43 bis 46 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird
insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
47. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der
Entwicklung der Fläche der öffentlichen Parkanlagen in Deutschland insbesondere
mit Hinblick auf
a) die Bedeutung von Parkanlagen für den Gesundheitszustand der
Bevölkerung,
b) die Bedeutung von Parkanlagen für das Stadtklima,
c) die Bedeutung von Parkanlagen für die biologische Vielfalt in urbanen
Räumen und
d) die Bedeutung von Parkanlagen für Sport- und Freizeitangebote für den
organisierten und den informellen Sport (bitte begründen)?
Die Bundesregierung ist sich der vielfältigen Funktionen öffentlicher
Parkanlagen sowie von Grün- und Freiflächen bewusst. Deshalb hat sie
ressortübergreifend das Weißbuch „Stadtgrün“ erarbeitet. Es enthält in zehn Handlungsfeldern
konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, wie der Bund die
Kommunen und andere Akteure bei der Sicherung und Qualifizierung öffentlicher
urbaner Grün- und Freiflächen unterstützen möchte.
48. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und die
Sanierung öffentlicher Parkanlagen, und welche Förderprogramme sind derzeit in
Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel
auflisten)?
Der Erhalt und die Sicherung öffentlicher Parkanlagen ist in allen Programmen
der Städtebauförderung des Bundes und der Länder förderfähig. Insbesondere bei
dem Programm Zukunft Stadtgrün steht die Verbesserung der urbanen grünen
Infrastruktur im Mittelpunkt. Für dieses Programm stellt der Bund seit 2017
jährlich 50 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen zur Verfügung. Ergänzende Angaben zu
den Förderprogrammen siehe die Antwort zu Frage 6. Im Übrigen wird auf die
Ausführungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in der Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
49. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
Sanierung, Neuanlage und Unterhalt von öffentlichen Parkanlagen in den
Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern,
Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird
insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“
50. Welche baulichen Sanierungen, Erweiterungen, Ersatz- und Neubauten von
Schwimmbädern, Sportplätzen, Spielplätzen und öffentlichen Parkanlagen
wurden im Jahr 2017 und in der ersten Hälfte des Jahres 2018 durch das
Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ gefördert (bitte einzeln
und nach Bundesländern geordnet aufschlüsseln und die jeweilige
Fördersumme angeben)?
Die Förderungen im Jahr 2017 sind in nachstehender Tabelle ersichtlich. Für das
Jahr 2018 liegen dem Bund noch keine abschließenden Informationen aus den
Ländern vor.
Bundesland Summe bisher
bewilligter
Fördermittel in
T €
Anzahl
Maßnahmen
davon
Schwimmbad
davon
Sportstätte
davon
Spielplatz
davon
Park
Baden Württemberg 223 2 2
Bayern 1.125 1 1
Bremen 184 1 1
Hessen 75 1 1
Niedersachsen 412 1 1
Nordrhein Westfalen 11.519 9 2 6 1
Rheinland-Pfalz 3.900 1 1
Sachsen 3.025 1 1
Sachsen-Anhalt 590 1 1
Thüringen 2.100 2 1 1
51. Wie viel Fördermittel können hieraus seitens der kommunalen Träger
jährlich abgerufen werden?
Der Bund stellt den Ländern und Kommunen in den Jahren von 2017 bis 2020
jährlich 200 Mio. Euro Verpflichtungsrahmen zu Verfügung. Die Bundesmittel
sind gemäß Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale
Integration im Quartier von den Ländern zu 15 Prozent zu komplementieren. Den
Kommunen stehen somit rd. 230 Mio. Euro Verpflichtungsrahmen der Bund-
Länder-Förderung jährlich bereit.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt jeweils in einem Zeitraum von fünf
Jahren, welche sich in entsprechende Kassenmittelraten unterteilt. Die jährlich
abrufbaren Bundesmittel sind daher Teilmenge der gewährten
Verpflichtungsrahmen.
52. Hält die Bundesregierung die zur Verfügung gestellten Fördermittel für
ausreichend angesichts eines Investitionsstaus im Sportstättenbereich von
31 Mrd. Euro?
Die Verantwortung für Bereitstellung und Erhalt sozialer Infrastruktur
einschließlich Sportanlagen liegt bei den Ländern und Kommunen.
Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der Investitionspakt
Soziale Integration im Quartier als Bundesfinanzhilfe gemäß Artikel 104b des
Grundgesetzes (GG) kann daher die Finanzierungsverantwortung der Länder und
Kommunen nicht ersetzen. Darüber hinaus zielt der Investitionspakt nicht
ausschließlich auf die Unterstützung der Kommunen im Sportstättenbereich. Auf die
Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
53. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung des
Mittelabrufes insbesondere für Kommunen unter Haushaltssicherung?
Der kommunale Mitfinanzierungsanteil im Programm Investitionspakt Soziale
Integration im Quartier ist mit 10 Prozent festgelegt (75 Prozent Bund, 15 Prozent
Land) und nimmt damit grundsätzlich besondere Rücksicht auf die schwierigen
Haushaltslagen in den Kommunen.
54. Wurden im Jahr 2017 alle durch das Förderprogramm „Soziale Integration
im Quartier“ zur Verfügung stehenden Fördermittel abgerufen, und falls
nein, wie hoch war die Summe der insgesamt abgerufenen Fördermittel?
Die Länder haben die zur Verfügung stehenden Bundesmittel 2017
(Programmmittel/Verpflichtungsrahmen 200 Mio. Euro abzüglich Forschungsanteil) zu
99,81 Prozent (198 982 000 Euro) gegenüber den Städten und Gemeinden
gebunden. Der Abruf der ersten Kassenmittelrate im Jahr 2017 lag bei 43,65 Prozent
(4,36 Mio. Euro), nicht verausgabte Kassenmittel wurden als Ausgabereste
gebildet. Dies liegt angesichts des ersten Programmjahres im Bereich des Normalen.
55. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – ggf. in Abstimmung mit
den Ländern – zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen, insbesondere für
Kommunen in strukturschwachen Regionen, damit diese auch den laufenden
Betrieb der Sportstätten finanzieren können, und wenn keine geplant sind,
warum nicht?
Die Verantwortung für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der
Kommunen obliegt im zweistufigen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland
den Ländern. Dies umfasst auch die Finanzierung des laufenden Betriebs der
Sportstätten.
Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten unterstützt und entlastet
der Bund die Kommunen bereits auf vielfältige Weise. Dies umfasst unter
anderem die anteilsmäßige oder komplette Erstattung von bundesgesetzlich geregelten
Geldleistungen gemäß Artikel 104a Absatz 3 GG oder die Finanzhilfen nach
Artikel 104 b GG und Artikel 104 c GG. Eine Unterstützung erfolgt im besonderen
Maße für finanz- und strukturschwache Kommunen. So stellt der Bund über den
Kommunalinvestitionsförderungsfonds in zwei Programmen Finanzhilfen in
Höhe von 7 Mrd. Euro an die die Länder für Investitionen ihrer finanzschwachen
Kommunen bereit (siehe auch Antwort zu Frage 1). Auch die Entlastungen im
Bereich der Sozialausgaben, insbesondere die vollständige Erstattung der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Beteiligung an den
Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
entlasten strukturschwache Kommunen in besonderem Maße.
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