[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 9. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5751
19. Wahlperiode 13.11.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Erhard Grundl,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/5303 –
Kulturelle und soziale Infrastruktur in den Kommunen als Garant der
gesellschaftlichen Teilhabe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kulturelle und soziale Einrichtungen haben eine herausragende Bedeutung für
die Gesellschaft. Sie spiegeln gesellschaftliche Debatten wider, sie bieten
Reibungsflächen zur Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit, sie weisen über das
alltägliche Geschehen hinaus und bieten für alle Menschen, egal welchen Alters,
einen Treffpunkt, um sich auszutauschen und sich zu vernetzen. Kunst und
Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins.
Die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur verweist auf die Vergangenheit
und den Umgang mit überbrachten Werten, sie hat zugleich eine
zukunftsgerichtete Dimension und beinhaltet Visionen einer künftigen Gesellschaft. Im
Umgang mit Kunst und Kultur zeigen sich also die Diskurse der Gesellschaft.
In einer multiethnischen Gesellschaft gewinnen Kunst, Kultur und kulturelle
Bildung eine zunehmende Bedeutung, um Integration zu befördern und die
positiven Elemente kultureller Vielfalt herauszustellen.
Im Begriff „Wandel durch Kultur“ werden diese Prozesse oftmals
zusammengeführt. Für jeden einzelnen Menschen sind Kunst, Kultur und kulturelle
Bildung wesentlich. Kulturelle Bildung eröffnet neue Welten, sie bietet die
Möglichkeit der Auseinandersetzung mit sich selbst und mit der Kunst. Kulturelle
Bildung ist eine der Voraussetzungen für individuelle Kreativität, eine
Selbstreflexion auf eigenes gesellschaftliches Engagement und manchmal auch eine
Flucht aus der Realität.
So werden auch viele Jugendeinrichtungen als „Wahlheimat“ betrachtet,
oftmals von solchen Jugendlichen, die kaum Perspektiven haben und von
gesellschaftlicher Benachteiligung bedroht sind. Ein hohes Maß an fachlicher und
sozialer Kompetenz, gepaart mit Engagement, Einsatzbereitschaft und
Kontinuität, sind Grundvoraussetzungen dafür, dass die notwendige Basis für eine
erfolgreiche Zusammenarbeit gelegt werden kann.
Trotz der zentralen Bedeutung von Museen, Theatern, sowie Kinder- und
Jugendeinrichtungen für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft insgesamt, sind
diese Bereiche in den letzten Jahren immer wieder von Kürzungswellen
betroffen gewesen. Sie werden aus Sicht der Fragesteller teilweise lediglich unter
finanziellen Gesichtspunkten betrachtet und nur als Nutznießer und Empfänger
öffentlicher Gelder aus den Taschen der Steuerzahler gesehen.
Eine solche Betrachtung lässt jedoch außer Acht, dass es sich bei der Förderung
um keine Subvention, sondern vielmehr um eine Investition in die Zukunft einer
offenen und starken Zivilgesellschaft handelt.
Angesichts der nur leicht steigenden Ausgaben des Bundes und der Länder, trotz
immenser Mehreinnahmen, ist es nach Auffassung der Fragesteller wichtig,
dass Kommunen weiterhin eine ausreichende finanzielle Ausstattung erhalten,
um den Betrieb von kulturellen und sozialen Einrichtungen aufrecht erhalten zu
können.
1. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für kulturelle Institutionen, die
nicht staatlich betrieben und gefördert werden (bitte nach Bundesländern,
Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?
Der Bund verfügt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Förderung der Kultur
in Deutschland über eine thematisch breite Palette vieler, zum Teil seit
Jahrzehnten bewährter und auf die Bedürfnisse der Empfänger abgestimmter Instrumente.
Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein,
öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über
die Förderung unerheblich. Es wird nicht unterschieden, ob diese staatlich
gefördert wird oder werden könnte oder nicht. Entscheidend für eine Antragstellung ist
das Erfüllen der jeweils geltenden Förderkriterien. Über Möglichkeiten und
Modalitäten von Förderungen im Kulturbereich informieren die einschlägigen
Portale und Publikationen von Ministerien, Kulturverbänden und -einrichtungen. Es
wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen.
Kulturförderprogramme des Bundes, die nur bestimmten Ländern
zugutekommen, bestehen nicht. Aufgrund dessen ist eine Aufschlüsselung nach
Bundesländern nicht möglich. Die Förderungen des Bundes ergänzen die Leistungen der
Länder, Kommunen und Privater, treten aber nicht an ihre Stelle und erfolgen
unabhängig von ihrer finanziellen Ausstattung. Hier sind zu nennen:
Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) fördert seit 2002 Kunst und Kultur im
Rahmen der Zuständigkeit des Bundes mit dem besonderen Schwerpunkt der
Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Die für die
KSB jährlich bereitgestellten Mittel betragen derzeit 35 Millionen Euro. Zu den
aktuell laufenden Förderprogrammen, die auch nichtstaatlich betriebenen bzw.
geförderten Kultureinrichtungen offen stehen, gehören u.a.:
Fonds neue Länder
Tanzfonds Erbe und Tanzpartner
Fonds Doppelpass für Kooperationen im Theater
TURN – Fonds für künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und
afrikanischen Ländern
Projekte Kulturelle Bildung
„TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“
Fonds Bauhaus heute
Tanzland
360° Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft
Programm Digital Fonds.
Anträge bei den vom Bund geförderten Kulturförderfonds (Stiftung Kunstfonds,
Fonds Soziokultur, Fonds Darstellende Künste, Musikfonds, Deutscher
Übersetzerfonds) können sowohl kulturelle Einrichtungen als auch Einzelpersonen aus
der jeweiligen Branche stellen.
Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelprojekte und Veranstaltungen
gefördert, die für die Hauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale
Ausstrahlung haben bzw. besonders innovativ sind und in Berlin realisiert bzw.
präsentiert werden.
Der Bund fördert mit dem langjährigen Denkmalpflegeprogramm „National
wertvolles Kulturerbe“, den jährlichen Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie
weiteren Sonderinvestitionsmaßnahmen national bedeutende oder das kulturelle
Erbe mitprägende Kulturdenkmäler in ganz Deutschland, allein seit 2014 mit rund
306 Mio. Euro. Im Rahmen des laufenden Europäischen Kulturerbejahrs 2018
werden zudem über 60 bundesbedeutsame Projekte mit rund 7,8 Mio. Euro
unterstützt.
Theater
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der öffentlich
finanzierten oder geförderten Theater in Deutschland seit 2005 entwickelt
(bitte pro Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und pro
Kopf auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)?
3. Wie viele der öffentlich finanzierten oder geförderten Theater wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen (bitte pro Jahr
angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
4. Wie viele der öffentlich finanzierten oder geförderten Theater wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr angeben
und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der öffentlich
finanzierten oder geförderten Theater?
Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen
beantwortet.
Die Zuständigkeit für die Theater, Museen, Bibliotheken, Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Soziokulturellen Zentren in Deutschland
liegt in erster Linie bei den Ländern und Kommunen, deren Anstrengungen um
den Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft die Bundesregierung außerordentlich
wertschätzt. Vor dem Hintergrund der im Grundgesetz verankerten föderalen
Kompetenzverteilung verfügt die Bundesregierung nicht über ein eigenes
Informationsnetz oder eine umfassende Statistik, auf deren Grundlage alle gestellten
Fragen beantwortet werden könnten. Auch eine Bewertung der Entwicklungen
steht der Bundesregierung aus diesem Grund nicht zu.
Der Bundesregierung sind jedoch Auswertungen bekannt oder werden von ihr
mitfinanziert, in denen die gewünschten Daten teilweise und nach Sparten
enthalten und öffentlich zugänglich sind. Es besteht insoweit kein amtlich begründeter
Kenntnis-vorsprung der Bundesregierung gegenüber den Fragestellern. Die
Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht
Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare
Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich
aufbereiten zu lassen.
Dennoch hat die Bundesregierung eine Beantwortung vorgenommen, soweit sie
ihrerseits über statistische Daten verfügt. Daraus erfolgt allerdings kein
Anerkenntnis einer Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragestellungen, die in die
Länderzuständigkeit fallen und/oder für die frei öffentlich zugängliche Daten
oder Statistiken zur Verfügung stehen.
Es wird auf folgende öffentlich zugängliche Quellen verwiesen:
Kulturfinanzbericht (finanziert durch den Bund und die Länder) (www.
destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Kultur/
Kulturfinanzbericht.html), Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins (www.
buehnenverein.de/de/publikationen-und-statistiken/statistiken/theaterstatistik.
html), die jährlichen statistischen Gesamterhebungen an den Museen der
Bundesrepublik Deutschland (
www.smb.museum/museen-und-einrichtungen/
institutfuer-museumsforschung/forschung/publikationen/materialien-aus-dem-institut-
fuer-museumsforschung.html), die Gesamtauswertungen zu den öffentlichen
Bibliotheken (
https://wiki1.hbz-nrw.de/pages/viewpage.action?pageId=99811337),
die Jugendarbeitsstatistik (
www.jugendarbeitsstatistik.tu-dortmund.de/index.
php?id=133 ) oder die Statistik der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren
(
www.soziokultur.de/index.html).
Auch das Statistische Bundesamt befasst sich immer wieder mit ausgewählten
Aspekten der Kultur und nimmt diesbezüglich Auswertungen vor (siehe
beispielsweise www-genesis.destatis.de/genesis/online/logon?language=de&sequenz=
tabellen &selectionname=216*).
6. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Erhalt und Betrieb von Theatern in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig
zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der
Fördermittel aufschlüsseln)?
Auskunft über die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für Theater
gibt der Kulturfinanzbericht der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
In diesem sind die Ausgaben für Theater und Musik zusammengestellt.
Prognosen hinsichtlich der Entwicklung der Finanzierungsbeiträge der Länder und
Kommunen zum Erhalt und zur Entwicklung der Theaterlandschaft sind der
Bundesregierung nicht möglich. Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen.
Hinzuweisen ist für den Bereich Theater darauf, dass der Bundesverband der
öffentlichen und privaten Träger deutscher Theater und Orchester, der Deutsche
Bühnenverein (DBV), eine jährliche Theaterstatistik führt, die öffentlich
zugänglich ist (s. o.).
7. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von
Theatern, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte
einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)?
Wie in der Antwort zu den Fragen 2 bis 5 dargestellt, ist der Bund mit Blick auf
die im Grundgesetz verankerte föderale Kompetenzverteilung grundsätzlich nicht
für den Erhalt und Betrieb von Theatern zuständig. Eine Ausnahme bildet die
Stiftung Oper in Berlin, die auf der Grundlage des aktuellen
Hauptstadtfinanzierungsvertrages ab 2018 einen jährlichen Festbetrag von 10 Mio. Euro zur
Erfüllung ihrer Aufgaben erhält.
Gleichwohl hat der Bund bundesweit wirksame Förderinstrumente geschaffen,
auf deren Grundlage Stadt- und Staatstheater oder auch Spielstätten und
Ensembles des freien Theaters Projektanträge zur Unterstützung ihrer künstlerischen
Arbeit in herausgehobenen Fällen stellen können. Diese vom Bund gewährten Mittel
ergänzen jedoch lediglich die Leistungen der Länder, Kommunen und Privater,
sie treten aber nicht an ihre Stelle. Die wichtigsten Instrumente sind die in
Antwort zu Frage 1 schon genannte Kulturstiftung des Bundes (allgemeine
Projektförderung und befristete Initiativprogramme wie z.B. „Wanderlust“) und der
Fonds Darstellende Künste. Letzterer erhält seit 2018 2 Mio. Euro. Weitere
Planungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Ganz im Sinne der besonderen Wertschätzung der deutschen Theaterkultur,
insbesondere der Bedeutung der kleinen und mittleren Theater hat die
Bundesregierung darüber hinaus 2015 erstmals einen Theaterpreis des Bundes ausgelobt. Der
Preis, der für die Durchführung und die Preisgelder mit 1 Mio. Euro ausgestattet
ist, wird seither im Zweijahreszeitraum verliehen (2017, 2019).
Museen
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der öffentlich
finanzierten oder geförderten Museen in Deutschland seit 2005 entwickelt
(bitte pro Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und pro
Kopf auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)?
9. Wie viele öffentlich finanzierte oder geförderte Museen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen (bitte pro Jahr
angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Wie viele öffentlich finanzierte oder geförderte Museen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr angeben und
jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der öffentlich
finanzierten oder geförderten Museen?
12. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Erhalt und Betrieb von Museen in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig
zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der
Fördermittel aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 12 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Der Bund hat nach der
im Grundgesetz verankerten föderalen Kompetenzverteilung grundsätzlich keine
ordnungspolitische Zuständigkeit für Angelegenheiten der Museen, sie fällt in die
der Länder bzw. Kommunen. Der Bund hat nur in Ausnahmefällen eine
Förderkompetenz. Dies betrifft z. B. die Fälle, in denen entweder das Grundgesetz dem
Bund ausdrücklich eine Regelungsbefugnis zuweist (wie zum Beispiel für die
Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz) oder in denen sich „aus der
Natur der Sache“ eine Kompetenz des Bundes ableiten lässt (wie zum Beispiel
beim Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn).
Entsprechend der dargestellten Kompetenzverteilung erhebt die Bundesregierung
selbst keine über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich hinausgehenden
statistischen Angaben zur Entwicklung der Förderung von Museen. Gleichwohl ist auf
die seit 1981 vom Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu
Berlin Preußischer Kulturbesitz jährlich durchgeführten statistischen Erhebungen
an allen Museen in der Bundesrepublik Deutschland unter Einbeziehung von
Ausstellungshäusern hinzuweisen. Die Ergebnisse der Abfragen des Instituts
werden jeweils in einem Heft der „Materialien aus dem Institut für
Museumsforschung“ veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Ergebnisse jährlich vom
Statistischen Bundesamt übernommen und im Statistischen Jahrbuch der
Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.
Die Bundesregierung verfügt weder über Angaben zur Anzahl der insgesamt seit
2005 im gesamten Bundesgebiet geschlossenen oder neu eröffneten öffentlich
finanzierten oder geförderten Museen noch über Kenntnisse, welche Fördermittel
in den Bundesländern für den Erhalt und Betrieb von Museen zur Verfügung
stehen. Sie hat dazu ‒ entsprechend den o. a. föderalen Zuständigkeiten in
Museumsangelegenheiten ‒auch keine Erhebungen veranlasst. Vom Bund geförderte
Museen wurden seit 2005 neu gegründet: Im Jahr 2005 das Pommersche
Landesmuseum in Greifswald (Mecklenburg Vorpommern), im Jahr 2006 das
Schlesische Museum zu Görlitz (Sachsen).
Nach Einschätzung des Instituts für Museumsforschung ist die Zahl der öffentlich
geförderten Museen seit 2005 im Prinzip stabil geblieben. Museumsschließungen
haben zumeist singulär stattgefunden. Insgesamt ist die Summe der Museen, die
von der Statistik des Instituts erfasst sind, von 6 505 Häusern im Jahr 2005 auf
7 020 im Jahr 2016 angewachsen.
13. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von
Museen, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln
mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)?
Die im Zuständigkeitsbereich des Bundes unterstützten Museen erhalten auf die
jeweiligen spezifischen Bedarfe zugeschnittene institutionelle bzw.
Projektförderungen. Das betrifft auch Sonderbauvorhaben von Museen, für die vom
Deutschen Bundestag Mittel zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus haben
Museen die Möglichkeit, vom Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle
Kulturdenkmäler“ oder von den Denkmalschutz-Sonderprogrammen zu
profitieren. Außerdem hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe von Programmen
aufgelegt, die sich direkt an Museen richten bzw. die auch Museen
zugutekommen. Dazu gehören:
Fellowship Internationales Museum
Stadtgefährten – Fonds für Stadtmuseen
Lab-Bode – Initiative zur Stärkung der Vermittlungsarbeit in Museen
Museum Global
Programm für Ethnologische Museen
TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel
360° Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft
Programm Digital Fonds.
Bibliotheken
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der öffentlichen
Bibliotheken bzw. Büchereien in Deutschland seit 2005 entwickelt (bitte pro
Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und pro Kopf
auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)?
15. Wie viele öffentliche Bibliotheken bzw. Büchereien wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen (bitte pro Jahr angeben
und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
16. Wie viele öffentliche Bibliotheken bzw. Büchereien wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr angeben und
jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der
öffentlichen Bibliotheken bzw. Büchereien?
18. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Erhalt und Betrieb von öffentlichen Bibliotheken bzw. Büchereien in den
Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern,
Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 bis 18 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine ordnungspolitische Zuständigkeit für das
Bibliothekswesen in Deutschland. Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 wird
verwiesen.
Hinzuweisen ist auf die frei verfügbaren Informationen der jährlichen
Bibliotheksstatistik, die das Hochschulbibliothekszentrum (hbz) für das
Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (knb) erstellt, sowie auf die allgemein zugänglichen
Informationen des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv).
Weiter ist auf das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen
verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von
Menschen mit einer Seh- oder Lesebeeinträchtigung (Bundesratsdrucksache
526/18) hinzuweisen, das durch den Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2018
beschlossen wurde. Hier ist als begleitende Maßnahme der Bundesregierung zur
Förderung einer effektiven Verwirklichung der Ziele des Vertrags von
Marrakesch im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention eine finanzielle Unterstützung der befugten Stellen
(bspw. Blindenschrift Bibliotheken) in Form einer einmaligen Finanzierungshilfe
beabsichtigt. Hierfür wurde bei der Haushaltsaufstellung für 2019/2020 ein
Betrag von 600 000 Euro veranschlagt. Der Deutsche Bundestag hat diese
beabsichtigte Maßnahme in einer Entschließung begrüßt (Bundestagsdrucksache
19/5114).
19. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von
öffentlichen Bibliotheken bzw. Büchereien, und welche Förderprogramme
sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der
Fördermittel auflisten)?
Den Erhalt und Betrieb von öffentlichen Bibliotheken bzw. Büchereien fördert
das Programm „hochdrei – Stadtbibliotheken verändern“ der Kulturstiftung des
Bundes (KSB). Mit dem Programm, für das in den Jahren 2018 bis 2022
insgesamt rund 5,6 Mio. Euro zur Verfügung stehen, sollen Stadtbibliotheken in ihrer
Rolle als kooperationsfreudige und teilhabeorientierte Kulturorte gefördert
werden. Weitere Förderprogramme des Bundes speziell für Bibliotheken bestehen
nicht und werden derzeit auch nicht geplant.
Bibliotheken profitieren – neben Kultureinrichtungen anderer Sparten – auch von
weiteren Förderprogrammen der KSB, wie zum Beispiel von „TRAFO – Modelle
für Kultur im Wandel“, für das in den Jahren 2015 bis 2024 insgesamt rund
23 Mio. Euro eingeplant sind. Auch mit dem insgesamt mit gut 21 Mio. Euro
ausgestatteten Programm „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“
unterstützt die KSB in den Jahren 2016 bis 2024 neben anderen
Kultureinrichtungen auch Bibliotheken und Büchereien, die sich mit Fragen der Gegenwart
befassen und die gesamte Gesellschaft in den Blick nehmen. In dessen erster
Förderrunde 2017 wurden gut 6 Mio. Euro für 17 Kultureinrichtungen – darunter auch
fünf Bibliotheken – bereitgestellt.
Der Bund finanziert institutionell die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) und die
Staatsbibliothek zu Berlin (SBB). Der Beitrag des Bundes für die DNB beträgt
im laufenden Haushaltsjahr 53,12 Mio. Euro. Der Beitrag des Bundes für die SBB
ist in dem Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) enthalten, für
die im Haushaltsjahr 2018 rund 128,5 Mio. Euro veranschlagt sind.
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die
Zahl der aus öffentlicher Hand finanzierten oder geförderten Einrichtungen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit (vgl. Offene Kinder- und Jugendarbeit
in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger und Fachpersonen.
Dachverband offene Jugendarbeit Schweiz, 2007, S. 3) in Deutschland
entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und
pro Kopf auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)?
21. Wie viele aus öffentlicher Hand finanzierte oder geförderte Einrichtungen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen (bitte pro Jahr angeben und jeweils
bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
22. Wie viele aus öffentlicher Hand finanzierte oder geförderte Einrichtungen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr angeben und jeweils
bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der aus
öffentlicher Hand finanzierten oder geförderten Einrichtungen der offenen Kinder-
und Jugendarbeit?
24. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Erhalt und Betrieb von öffentlich finanzierten oder geförderten Einrichtungen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Bundesländern derzeit bzw.
zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe
der Fördermittel aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 bis 24 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine ordnungspolitische Zuständigkeit für
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Auf die Antwort zu
den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen.
25. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von
öffentlich finanzierten oder geförderten Einrichtungen der offenen Kinder-
und Jugendarbeit, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung
(bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)?
Für Maßnahmen zur Anregung und Förderung der Kinder- und Jugendhilfe auf
der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch stehen im bereits 1950
eingeführten Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) im Jahr 2018 rd. 199 Mio.
Euro zur Verfügung.
Ziel ist es, Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kinder-
und Jugendhilfe auf Bundesebene zu schaffen und zu sichern. Die Förderung von
Maßnahmen kann in allen Bereichen und Handlungsfeldern der Kinder- und
Jugendhilfe einschließlich der offenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgen (KJP-
Richtlinien vom 29. September 2016, I Nr. 1 und 2).
Soziokulturelle Zentren
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die
Zahl der öffentlich finanzierten oder geförderten soziokulturellen Zentren
(vgl.
www.soziokultur.de/bsz/node/80) in Deutschland entwickelt (bitte pro
Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und pro Kopf
auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)?
27. Wie viele öffentlich finanzierte oder geförderte soziokulturelle Zentren
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen
(bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
28. Wie viele öffentlich finanzierte oder geförderte soziokulturelle Zentren
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr
angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der öffentlich
finanzierten oder geförderten soziokulturellen Zentren?
30. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Erhalt und Betrieb von soziokulturellen Zentren in den Bundesländern derzeit
bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden
und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?
Die Fragen 26 bis 30 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen
beantwortet.
Die Zuständigkeit für die soziokulturellen Zentren in Deutschland liegt bei den
Ländern und Kommunen. Deshalb verfügt die Bundesregierung über keine
einschlägigen Informationen. Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren
(BuSZ) bündelt als Dachverband rund 550 soziokulturelle Zentren, die Zentren
mancher Bundesländer wie Berlin oder Sachsen sind jedoch nicht Mitglied der
Bundesvereinigung. Die angefragten Informationen werden bei der
Bundesvereinigung nicht vorgehalten.
31. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von
soziokulturellen Zentren, und welche Förderprogramme sind derzeit in
Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)?
Die Zuständigkeit für die soziokulturellen Zentren in Deutschland liegt bei den
Ländern und Kommunen. Erhalt und Betrieb soziokultureller Zentren werden
daher von der Bundesregierung nicht gefördert. Die Bundesregierung fördert jedoch
im Zeitraum 2018 bis 2022 im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ das
Projekt „UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier“ der Bundesvereinigung
Soziokultureller Zentren e. V. mit insgesamt: 6,105 Mio. Euro. Die Mittel fließen in
soziokulturelle Zentren. Ziel ist es, Zugangsbarrieren zu Kultur in benachteiligten
Stadtquartieren abzubauen.
Zudem wird die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V. als
Dachverband durch den Bund mit derzeit 157 000 Euro gefördert.
Der Fonds Soziokultur e. V. wird durch die Bundesregierung gefördert. Für den
Bundeshaushalt 2018 wurde der Etat hierfür auf 2 Mio. Euro jährlich aufgestockt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]