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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Antibiotikaresistente Erreger als Folge von unsachgemäßem Arzneimitteleinsatz
(insgesamt 18 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
20.08.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenGesundheit & Pflege
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1212302.08.2019
Antibiotikaresistente Erreger als Folge von unsachgemäßem Arzneimitteleinsatz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12123
19. Wahlperiode 02.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Markus Herbrand,
Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle,
Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly,
Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Antibiotikaresistente Erreger als Folge von unsachgemäßem Arzneimitteleinsatz
Antibiotika helfen im Einsatz gegen bakterielle Infektionen. Ein breiter und
unsachgemäßer Einsatz von antibiotischen Arzneimitteln in der Human- und
Tiermedizin führt allerdings dazu, dass bakterielle Erreger zunehmend Resistenzen
ausbilden. Die Gefahr, die von antibiotikaresistenten Erregern ausgeht, zeigen
aktuelle Statistiken des Robert Koch-Instituts (RKI), wonach sich in Deutschland
jährlich 54 500 Personen mit Krankenhauskeimen infizieren, die gegen mehrere
Antibiotika resistent, also multiresistent sind. Es sterben in Folge einer Infektion
mit multiresistenten Keimen etwa 2 400 Menschen jährlich (www.rki.de/Shared
Docs/FAQ/Krankenhausinfektionen-und-Antibiotikaresistenz/FAQ_Liste.html).
Laut Verbrauchermonitor des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) haben
89 Prozent der Befragten schon einmal von Antibiotikaresistenzen gehört, was
verdeutlicht, dass das Thema zunehmend in der breiten Öffentlichkeit Präsenz
erhält. Als Ursprung für Antibiotikaresistenzen lassen sich dabei jene Orte
ausmachen, wo antibiotische Arzneimittel eingesetzt werden. Dies ist zum einen der
humanmedizinische Bereich, also der Einsatz als Folge menschlicher
Erkrankungen im Krankenhaus, zum anderen beim Medikamenteneinsatz in der
Nutztierhaltung im Stall. Dabei ist die Bedrohung, die von resistenten Erregern gegenüber
Antibiotika ausgeht, kein Problem, welches an Ländergrenzen halt macht, und im
Zuge neuer Handelsströme und Transportwege scheint dessen Ausbreitung stetig
voranzuschreiten. Eine Studie der Newcastle University zufolge breitete sich ein
multiresistenter Erreger innerhalb weniger Jahre aus dem Trinkwassersystem
Neu-Dehlis bis in weite Teile Europas aus, wo der mittlerweile in der Umwelt
nachgewiesen werden kann (www.euractiv.com/section/health-consumers/news/
antibiotic-resistance-a-treat-crossing-boarders). Wenn bisher angewendete
Antibiotika keine Wirkung mehr zeigen, dann hält die Medizin sogenannte
Reserveantibiotika vor. Die Wissenschaft ist sich einig, dass diese Stoffe als oftmals letzte
Reserve in jeder Antibiotikaklasse besonders gut vor Resistenzen geschützt
werden muss und besonderer Überwachung bedarf. Nachgewiesen werden
antibiotikaresistente Erreger nicht nur in Krankenhäusern, sondern regelmäßig auch vor
allem auf Puten- oder Hähnchenfleisch, wo sie besonders gut überleben und sich
vermehren können. Durch starkes Erhitzen werden die Keime zwar abgetötet,
können sich vorher jedoch aufgrund mangelnder Küchenhygiene auf andere
Nahrungsmittel wie beispielsweise Salat übertragen und zu erheblichen
Erkrankungen des Verdauungstraktes führen. Der Bericht über die Evaluierung des
Antibiotikaminimierungskonzeptes des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) macht deutlich, dass im Zeitraum des zweiten
Halbjahres 2014 bis einschließlich 2017 bereits bei allen sechs Nutztierarten (Schweinen
bzw. Ferkeln, Rindern bzw. Kälbern, Hühnern und Puten) eine Reduktion der
gesamten Antibiotika-Gebrauchsmenge um 31,6 Prozent erreicht wurde (www.
bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/135-Antibiotikaminimierungs
konzept.html). Der Bericht zeigt außerdem auf, dass die sogenannten
Reserveantibiotika zum Einsatz in der Tierhaltung kommen. Sie werden im Umfang von
unter 10 Prozent bei Rindern und Schweinen und von knapp 40 Prozent der
gesamten Menge an verabreichten Antibiotika bei Masthühnern und Puten
eingesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich sie Zahl der antibiotikaresistenten Erreger nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Veterinärmedizin in den letzten zehn Jahren
verändert (bitte nach hauptsächlichem Vorkommen bei den Tierarten Rind bzw.
Kalb, Schwein und Huhn bzw. Pute angeben)?
2. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der sogenannten
Reserveantibiotika, und welche Wirkstoffe sind nach Auffassung der Bundesregierung
als Reserveantibiotika einzustufen?
3. Welche Reserveantibiotika stehen derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Verfügung?
Wie veränderte sich die Zahl der Reserveantibiotika nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre?
4. Welche Reserveantibiotika sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
in der Veterinärmedizin zugelassen?
5. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorkommen von
resistenten Bakterien auf Lebensmitteln insgesamt?
Wie hoch ist der Anteil der Erreger, die auf Fleisch, Fischprodukten und
Gemüse vorkommen?
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Übertragbarkeit von multiresistenten
Keimen, die auf Lebensmitteln vorkommen, auf den Menschen ein?
7. Welchen Ursprung haben resistente Bakterien nach Kenntnis der
Bundesregierung, die auf unverarbeiteten pflanzlichen Erzeugnissen nachgewiesen
werden?
8. Welche Lösungsansätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Vermeidung resistenter Erreger auf pflanzlichen Produkten verfolgt?
9. Welche Möglichkeiten zur Desinfektion von rohem Fleisch existieren nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland derzeit?
Welche Desinfektionsmöglichkeiten, die nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in den nord- bzw. südamerikanischen und anderen europäischen
Staaten Anwendung finden, sind in Deutschland zugelassen?
10. Liegt der Bundesregierung eine Evaluierung des Einsatzes von Antibiotika
in der Tierhaltung auf europäischer Ebene vor, aus der hervorgeht, welche
antibiotischen Wirkstoffe derzeit bei welcher Tierart in welchem Umfang
eingesetzt werden?
11. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen,
um den Einsatz von Antibiotika in der Hühner- und Putenhaltung weiter zu
senken?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Einsatz von sogenannten
CE-Kulturen (CE = Competitive Exclusion; die Verabreichung von
normalen Darmmikroben gesunder adulter Tiere an Küken kurz nach dem Schlupf
bzw. innerhalb der ersten Lebenstage), die nachweislich zu einer
Reduzierung der Kolonisation verschiedener darmpathogener Erreger (z. B.
Salmonellen und Campylobacter) und somit zu Einsparungen an Antibiotika führen
können (Schneitz C (2005): Competitive exclusion in poultry – 30 years of
research. Food Control 16: 657-667)?
13. Ist der Einsatz sogenannter CE-Kulturen in Deutschland derzeit zugelassen?
a) In welchen Ländern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Zulassung für den Einsatz von CE-Kulturen?
b) Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Anträge auf eine
Zulassung bei den zuständigen Behörden vor?
c) Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Zulassung zu
rechnen?
14. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten
Ansteckungsquellen mit resistenten Erregern für Menschen?
15. Mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die
German One Health Initiative (GOHI)?
16. Wie hoch ist die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei Haustieren in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?
Liegt der Bundesregierung eine genaue Evaluierung, ähnlich des
Evaluierungsberichts des BMEL für Nutztiere, vor?
17. Welche Erkenntnisse zum Vorkommen von multiresistenten Erregern bei
Haustieren liegen der Bundesregierung vor?
18. Wie schätzt die Bundesregierung die Übertragbarkeit von multiresistenten
Erregern vom Haustier auf den Menschen ein?
Welche Maßnahmen zur Vermeidung dieser Übertragungen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit verfolgt?
Berlin, den 18. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1251820.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12123 - Antibiotikaresistente Erreger als Folge von unsachgemäßem Arzneimitteleinsatz
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 16. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12518
19. Wahlperiode 20.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12123 –
Antibiotikaresistente Erreger als Folge von unsachgemäßem Arzneimitteleinsatz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Antibiotika helfen im Einsatz gegen bakterielle Infektionen. Ein breiter und
unsachgemäßer Einsatz von antibiotischen Arzneimitteln in der Human- und
Tiermedizin führt allerdings dazu, dass bakterielle Erreger zunehmend Resistenzen
ausbilden. Die Gefahr, die von antibiotikaresistenten Erregern ausgeht, zeigen
aktuelle Statistiken des Robert Koch-Instituts (RKI), wonach sich in
Deutschland jährlich 54 500 Personen mit Krankenhauskeimen infizieren, die gegen
mehrere Antibiotika resistent, also multiresistent sind. Es sterben in Folge einer
Infektion mit multiresistenten Keimen etwa 2 400 Menschen jährlich (www.rki.
de/SharedDocs/FAQ/Krankenhausinfektionen-und-Antibiotikaresistenz/FAQ_
Liste.html). Laut Verbrauchermonitor des Bundesinstituts für Risikobewertung
(BfR) haben 89 Prozent der Befragten schon einmal von Antibiotikaresistenzen
gehört, was verdeutlicht, dass das Thema zunehmend in der breiten
Öffentlichkeit Präsenz erhält. Als Ursprung für Antibiotikaresistenzen lassen sich dabei
jene Orte ausmachen, wo antibiotische Arzneimittel eingesetzt werden. Dies ist
zum einen der humanmedizinische Bereich, also der Einsatz als Folge
menschlicher Erkrankungen im Krankenhaus, zum anderen beim Medikamenteneinsatz
in der Nutztierhaltung im Stall. Dabei ist die Bedrohung, die von resistenten
Erregern gegenüber Antibiotika ausgeht, kein Problem, welches an
Ländergrenzen halt macht, und im Zuge neuer Handelsströme und Transportwege scheint
dessen Ausbreitung stetig voranzuschreiten. Eine Studie der Newcastle
University zufolge breitete sich ein multiresistenter Erreger innerhalb weniger Jahre
aus dem Trinkwassersystem Neu-Dehlis bis in weite Teile Europas aus, wo der
mittlerweile in der Umwelt nachgewiesen werden kann (www.euractiv.com/
section/health-consumers/news/antibiotic-resistance-a-treat-crossing-boarders).
Wenn bisher angewendete Antibiotika keine Wirkung mehr zeigen, dann hält
die Medizin sogenannte Reserveantibiotika vor. Die Wissenschaft ist sich einig,
dass diese Stoffe als oftmals letzte Reserve in jeder Antibiotikaklasse besonders
gut vor Resistenzen geschützt werden muss und besonderer Überwachung
bedarf. Nachgewiesen werden antibiotikaresistente Erreger nicht nur in
Krankenhäusern, sondern regelmäßig auch vor allem auf Puten- oder Hähnchenfleisch,
wo sie besonders gut überleben und sich vermehren können. Durch starkes
Erhitzen werden die Keime zwar abgetötet, können sich vorher jedoch aufgrund
mangelnder Küchenhygiene auf andere Nahrungsmittel wie beispielsweise
Salat übertragen und zu erheblichen Erkrankungen des Verdauungstraktes führen.
Der Bericht über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzeptes des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) macht
deutlich, dass im Zeitraum des zweiten Halbjahres 2014 bis einschließlich 2017
bereits bei allen sechs Nutztierarten (Schweinen bzw. Ferkeln, Rindern bzw.
Kälbern, Hühnern und Puten) eine Reduktion der gesamten Antibiotika-
Gebrauchsmenge um 31,6 Prozent erreicht wurde (www.bmel.de/SharedDocs/
Pressemitteilungen/2019/135-Antibiotikaminimierungskonzept.html). Der
Bericht zeigt außerdem auf, dass die sogenannten Reserveantibiotika zum Einsatz
in der Tierhaltung kommen. Sie werden im Umfang von unter 10 Prozent bei
Rindern und Schweinen und von knapp 40 Prozent der gesamten Menge an
verabreichten Antibiotika bei Masthühnern und Puten eingesetzt.
1. Wie hat sich sie Zahl der antibiotikaresistenten Erreger nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Veterinärmedizin in den letzten zehn Jahren
verändert (bitte nach hauptsächlichem Vorkommen bei den Tierarten Rind bzw.
Kalb, Schwein und Huhn bzw. Pute angeben)?
In Deutschland werden Antibiotikaresistenzen in zwei unterschiedlichen
Monitoring-Programmen überwacht. Die Resistenz von Zoonoseerregern und
kommensalen Bakterien gegenüber antimikrobiellen Substanzen wird gemäß der
Richtlinie 2003/99/EG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die
Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von
Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen
Lebensmittelkette) erfasst (Nationales Zoonosen-Monitoring). Die Ergebnisse
dieses Monitorings werden im Rahmen der nationalen Berichterstattung
veröffentlicht (www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebens
mittelueberwachung/06_ZoonosenMonitoring/lm_zoonosen_monitoring_node.html).
In einem weiteren Programm (GERM-Vet) werden – ähnlich dem Vorgehen in
der Humanmedizin – durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) kontinuierlich klinische Bakterienisolate (Tierpathogene)
auf ihre Empfindlichkeit gegenüber antibakteriellen Wirkstoffen untersucht,
bewertet und veröffentlicht (www.bvl.bund.de/DE/09_Untersuchungen/01_Aufgaben/
03_Nationales%20Resistenz-Monitoring/untersuchungen_NatResistenzmonitoring_
node.html).
Die Entwicklung der Resistenzraten muss differenziert nach Tierart und
Bakterienspezies, im Fall des Monitorings von Tierpathogenen auch nach Krankheitsbild
betrachtet werden.
Nachfolgend werden Beispiele zur Resistenzentwicklung bei einzelnen
Nutztierarten dargestellt. Detaillierte Ergebnisse sind den beiden o. g. Berichten sowie
dem umfangreichen Bericht über die Evaluierung des
Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle (www.bmel.de/Evaluierung16-AMG-Novelle)
zu entnehmen.
Resistenzentwicklung bei Zoonoseerregern und kommensalen Bakterien
Escherichia (E.) coli
E. coli sind in praktisch jeder Kot- oder Blinddarminhaltprobe von warmblütigen
Tieren nachweisbar und werden deshalb häufig als Indikatorkeim für die
Resistenzsituation bei Tieren verwendet. Zur Entwicklung der Resistenz von E. coli
bei Masthühnern, -puten, -schweinen und -kälbern zeigen die Abbildungen 1 und
2, dass sich im Laufe der Jahre der Anteil gegen alle Substanzen empfindlicher
Isolate in allen Populationen tendenziell erhöhte.
Abbildung 1: Resistenz von E. coli aus Kotproben von Masthähnchen und Mastputen im
Bestand – Anzahl der Resistenzen.
Abbildung 2: Resistenz von E. coli aus Kotproben von Mastschweinen (Schw.) und
Mastkälbern (Kalb) im Bestand (Best.) und am Schlachthof (SH) – Anzahl der Resistenzen.
Selektiver Nachweis Cephalosporin-resistenter E. coli (ESBL/AmpC-Verdacht)
Mittels selektiver Nachweisverfahren lassen sich Cephalosporin-resistente E. coli
mit größerer Empfindlichkeit nachweisen, da das Wachstum nicht-resistenter
Organismen unterdrückt wird. Die Ergebnisse dieses Nachweisverfahrens müssen
daher separat betrachtet werden. Abbildung 3 zeigt die Ergebnisse solcher
selektiver Untersuchungen, die seit 2013 im Rahmen des Zoonosen-Monitorings
durchgeführt werden. Zeitliche Trends sind hier noch schwer abzuschätzen, da
die jeweiligen Populationen bisher höchstens zweimal untersucht wurden.
Abbildung 3: Nachweis Cephalosporin-resistenter E. coli mit selektiven
Nachweisverfahren in verschiedenen Lebensmittelketten seit 2013 im Zoonosen-Monitoring
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)
MRSA wurden in den untersuchten Tierbeständen in den letzten Jahren in
unterschiedlicher Häufigkeit nachgewiesen. Besonders hohe Nachweisraten wurden in
Schweinbeständen gefunden, gefolgt von Mastputen- und Mastkälberbeständen.
In Mastrinderbeständen und Milchrindbeständen wurden MRSA seltener
nachgewiesen, wobei der Nachweis in Milchviehbeständen sich zwischen den ersten
Untersuchungen in 2009/2010 und 2014 deutlich erhöhte (Abbildung 4).
Abbildung 4: Anteil MRSA-positiver Staub-/Kot-/Sockentupfer bzw. Milchproben aus
Tierbeständen seit 2009
0 20 40 60 80 100
Hähnchenfleisch, N=144/418
Hähnchenkot, N=133/344
Putenfleisch, N=459
Putenkot, N=323
Schweinefleisch, N=454/458
Darminhalt, Schwein, N=353/351
Mastschweinekot, Bestand
Rindfleisch, N=132/452/406
Mastrinder, Kot, N=203
Kälb/Jungrind, Darminhalt, N=363/350
Anteil positiver Proben (%)
2016/17
2014/15
2013
Campylobacter (C.) spp. bei Geflügel
Sehr häufig werden bei allen Tierarten Campylobacter spp. im Darm
nachgewiesen. Allerdings wurden nur vom Huhn und der Pute regelmäßig Isolate gewonnen
und auf ihre Resistenz gegen antimikrobielle Substanzen untersucht (Abb. 5
und 6), weil dem Geflügel eine erhebliche Bedeutung als Quelle von
Campylobacter-Infektionen des Menschen beigemessen wird.
Aufgrund von Unterschieden im Resistenzniveau sind C. jejuni und C. coli
getrennt zu betrachten. Während Resistenzen gegenüber Tetrazyklin und
Erythromycin insbesondere bei der Pute eher zurückgingen, nahm die Resistenz
gegenüber den (Fluor-)chinolonen Ciprofloxacin und Nalidixinsäure vor allem bei
C. jejuni sowohl bei Puten als auch bei Masthähnchen eher zu. Die Zahl
gegenüber allen Testsubstanzen empfindlicher Isolate veränderte sich nicht signifikant.
Abbildung 5: Resistenz von C. coli und C. jejuni aus Blinddarmproben von Masthähnchen
am Schlachthof gegenüber antimikrobiellen Substanzen – Anzahl der Resistenzen.
Abbildung 6: Resistenz von C. coli und C. jejuni aus Blinddarmproben von Mastputen am
Schlachthof gegenüber antimikrobiellen Substanzen – Anzahl der Resistenzen.
Resistenzentwicklung bei Tierpathogenen
Bei Escherichia (E). coli-Isolaten von Kalb und Jungrind, isoliert aus Enteritis-
Infektionen, zeigten sich 2017 kaum Veränderungen im Vergleich zum
Studienjahr 2006/2007. Die Resistenzraten lagen bei Wirkstoffen, für die klinische
Grenzwerte vorlagen, zwischen 76 Prozent (Ampicillin) und 16 Prozent
(Amoxicillin/Clavulansäure).
Die Resistenzraten für E. coli-Isolate von Schweinen mit einer Enteritis lagen
zwischen 63 Prozent für Ampicillin und 3 Prozent für Amoxicillin/Clavulansäure.
Für die Wirkstoffe Tetrazyklin (56 Prozent vs. 78 Prozent) und
Trimethoprim/Sulfamethoxazol (51 Prozent vs. 46 Prozent) wurden bei dieser Tierart
für das Studienjahr 2017 niedrigere Resistenzraten ermittelt als für das
Vergleichsstudienjahr 2005/2006.
Auch bei E. coli-Isolaten vom Masthähnchen haben sich die Resistenzraten im
Verlauf von 10 Jahren nur wenig verändert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass
nur wenige Isolate eingesandt wurden, so dass die Resistenzdaten nur Hinweise
liefern können. Für die Wirkstoffe Tetrazyklin (26 Prozent vs. 23 Prozent) und
Trimethoprim/Sulfamethoxazol (20 Prozent vs. 13 Prozent) wurden höhere
Resistenzraten für das Studienjahr 2017 ermittelt als für das Vergleichsjahr 2008.
Bei der Pute zeigten die Wirkstoffe Ampicillin (46 Prozent vs. 62 Prozent),
Tetrazyklin (26 Prozent vs. 70 Prozent) und Trimethoprim /Sulfamethoxazol
(13 Prozent vs. 37 Prozent) niedrigere Resistenzraten für 2017 als im Studienjahr
2006/2007. Bei Enrofloxacin hingegen stieg im Laufe der Studienjahre die
Resistenzrate von 2 Prozent auf 7 Prozent an.
2. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der sogenannten
Reserveantibiotika, und welche Wirkstoffe sind nach Auffassung der Bundesregierung
als Reserveantibiotika einzustufen?
Reserve-Antibiotika sind Antibiotika, die nur bei schweren Infektionen, bei
denen der Erreger nicht bekannt ist, oder wenn ein für die Therapie einer
Erkrankung empfohlenes Antibiotikum aufgrund von Resistenzen nicht mehr wirkt,
eingesetzt werden. Welches Antibiotikum als Reserve-Antibiotikum verwendet
wird, hängt von der Infektion und dem Erreger ab.
Insbesondere die Wirkstoffklassen, die von der WHO als „Highest Priority
Critically Important Antimicrobials“ gelistet sind (www.who.int/foodsafety/
publications/antimicrobials-sixth/en/), haben eine besondere Bedeutung für die
Humanmedizin und sollten nicht als Mittel der ersten Wahl eingesetzt werden.
Dazu zählen die Chinolone (u. a. Fluorchinolone wie z. B. Ciprofloxacin), die
Cephalosporine der 3., 4. und 5. Generation, die Makrolide und Ketolide, die
Polymyxine (wie z. B. Colistin) sowie die Glykopeptide.
Im Jahr 2018 hat die WHO mit einer ergänzenden Klassifikation Antibiotika drei
Gruppen (AWaRe = Access, Watch, and Reserve) zugeordnet und damit erstmals
explizit Reserveantibiotika definiert (http://apps.who.int/medicinedocs/en/m/
abstract/Js23413en/).
In die Reservegruppe wurden eingestuft
Aztreonam
Cephalosporine der 4. und 5. Generation
Daptomycin
Fosfomycin (intravenös)
Oxazolidinones (z. B. Linezolid)
Polymyxine (z. B. Colistin, Polymyxin B)
Tigecyclin
Die Antibiotika der Watch-Gruppe umfassen die meisten der „Highest Priority
Critically Important Antimicrobials“, auch sie sollten nur für bestimmte,
begrenzte Indikationen in Human- und Veterinärmedizin eingesetzt werden.
3. Welche Reserveantibiotika stehen derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Verfügung?
Wie veränderte sich die Zahl der Reserveantibiotika nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre?
In Deutschland sind für die Humanmedizin Arzneimittel aus jeder der in der
Antwort zu Frage 2 genannten Antibiotikaklassen zugelassen.
Seit 2009 wurden von den in der Antwort zu Frage 2 genannten
Antibiotikaklassen für den humanmedizinischen Bereich in Deutschland Arzneimittel mit den
folgenden neuen Wirkstoffen bzw. neuen Wirkstoffkombinationen zugelassen:
Cephalosporine: Ceftarolin (Zinforo®, 2012), Ceftobiprol (Zevtera®, 2014),
Ceftolozan + Tazobactam (Kombination mit Betalaktamaseinhibitor,
Zerbaxa®, 2015), Ceftazidim + Avibactam (Kombination mit
Betalaktamaseinhibitor, Zavicefta®, 2016)
Monobactame: Aztreonam (Cayston®, 2009)
Oxazolidinone: Tedizolid (Sivextro®, 2015)
Lipoglykopeptide: Oritavancin (Orbactiv®, 2016), Dalbavancin (Xydalba®,
2016)
4. Welche Reserveantibiotika sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
in der Veterinärmedizin zugelassen?
Für die folgenden Wirkstoffklassen und Wirkstoffe sind Zulassungen für
Tierarzneimittel vorhanden:
Cephalosporine 3. Generation: Cefoperazon , Cefovecin, Ceftiofur
Cephalosporine 4. Generation: Cefquinom
Fluorchinolone: Danofloxacin, Enrofloxacin, Marbofloxacin, Orbifloxacin,
Pradofloxacin
Makrolide: Gamithromycin, Spiramycin, Tildipirosin, Tilmicosin,
Tulathromycin, Tylosin, Tylvalosin
Polymyxine: Colistin (Polymyxin E), Polmyxin B
5. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorkommen von
resistenten Bakterien auf Lebensmitteln insgesamt?
Wie hoch ist der Anteil der Erreger, die auf Fleisch, Fischprodukten und
Gemüse vorkommen?
Die Untersuchung von Lebensmitteln auf resistente Bakterien und die
Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in Deutschland seit 2009 routinemäßig im Rahmen
des Nationalen Zoonosen-Monitorings gemäß der AVV Zoonosen
Lebensmittelkette (siehe auch Antwort zu Frage 1 und unter www.bvl.bund.de/DE/01_
Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/06_
ZoonosenMonitoring/lm_zoonosen_monitoring_node.html).
Bei den Untersuchungen ist zu unterscheiden zwischen der Untersuchung der auf
Lebensmitteln vorkommenden Bakterien auf ihre Resistenz gegen
antimikrobielle Substanzen einerseits und der selektiven Untersuchung zum Vorkommen
bestimmter resistenter Bakterien andererseits. Im Hinblick auf das Vorkommen der
Bakterien auf Lebensmitteln ist sowohl zwischen den unterschiedlichen
Lebensmitteln als auch zwischen den Bakterienarten zu unterscheiden.
Fleisch
Escherichia (E.) coli
Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings wurde die Resistenz von E. coli aus dem
Fleisch vieler Tierarten untersucht. Die Abbildungen 7 und 8 zeigen in
Anlehnung an den Evaluierungsbericht der Bundesregierung zur 16. AMG Novelle
(siehe auch Antwort zu Frage 1) basierend auf den Ergebnissen des Zoonosen-
Monitorings gegen wie viele Antibiotika die untersuchten Isolate von
Hähnchen-, Puten-, Kalb- und Schweinefleisch resistent waren.
Abbildung 7: Anteil der Isolate von E. coli aus Hähnchenfleisch und Putenfleisch, die
gegen keine bzw. mehrere der untersuchten Antibiotika resistent waren (modifiziert nach
Evaluierungsbericht)
Abbildung 8: Anteil der Isolate von E. coli aus Kalbfleisch und Schweinefleisch, die gegen
keine bzw. mehrere der untersuchten Antibiotika resistent waren (modifiziert nach
Evaluierungsbericht)
Selektiver Nachweis Cephalosporin-resistenter E. coli
Bei der Untersuchung von Fleisch wurden solche Bakterien bisher vor allem auf
Geflügelfleisch nachgewiesen (s. Antwort zu Frage 1, Abbildung 3), während der
Nachweis auf Rind- und Schweinefleisch seltener gelang.
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)
Auch MRSA wurden bisher besonders häufig auf Puten- und Hähnchenfleisch
nachgewiesen, während der Nachweis auf Schweine-, Rind- und Kalbfleisch
seltener gelang (Abbildung 9).
Abbildung 9: Anteil MRSA-positiver Proben von frischem Fleisch unterschiedlicher
Tierarten im Zoonosen-Monitoring 2009–2017
Campylobacter (C.) spp.
Campylobacter (C.) spp. werden häufig in Hähnchen- und Putenfleischproben
nachgewiesen, während Fleisch von Schweinen und Rindern seltener
kontaminiert ist. In den letzten Jahren waren ca. 51,8 Prozent der Proben von
Hähnchenfleisch (2017) und 15,9 Prozent der Proben von Putenfleisch (2016) im
Einzelhandel positiv für Campylobacter spp..
Die Abbildungen 10 und 11 zeigen die Resistenz von C. coli und C. jejuni aus
Hähnchen- und Putenfleisch im Einzelhandel gegenüber antimikrobiellen
Substanzen. Es zeigte sich bei den Isolaten aus Hähnchenfleisch ein Rückgang des
Anteils gegen alle Testsubstanzen sensibler Isolate. Bei Isolaten aus Putenfleisch
zeigte sich keine deutliche Veränderung.
Abbildung 10: Resistenz von C. coli und C. jejuni aus Hähnchenfleisch gegenüber
antimikrobiellen Substanzen. Anzahl der Substanzklassen, gegen die die Isolate resistent
waren (Zoonosen-Monitoring 2009 bis 2016)
Abbildung 11: Resistenz von C. coli und C. jejuni aus Putenfleisch gegenüber
antimikrobiellen Substanzen. Anzahl der Substanzklassen, gegen die die Isolate resistent waren
(Zoonosen-Monitoring 2009 bis 2016)
Pflanzliche Lebensmittel
Pflanzliche Lebensmittel wurden im Rahmen des Zoonosen-Monitorings seltener
auf Zoonoseerreger und/oder resistente Bakterien untersucht. Auch über die
Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden unter dem in der Antwort zu Frage 1
angegebenen Link Berichte durch das BVL veröffentlicht.
Resistenzuntersuchungen von kommensalen E. coli Isolaten, die aus pflanzlichen
Lebensmitteln im Rahmen des nationalen Zoonosen-Monitorings gewonnen
wurden, ergaben, dass die meisten Isolate gegen alle Testsubstanzen voll sensibel
waren (Tabelle 1). Wenige Isolate wiesen Resistenzen gegenüber einigen
Wirkstoffen auf. Auf untersuchten Erdbeeren (485 Proben, 2013), Tomaten (2016),
und Himbeeren (2017) wurden keine E. coli nachgewiesen.
Selektive Untersuchungen auf ESBL/AmpC bildende E. coli erbrachten bei
Sprossen (2016) und frischen Kräutern (2014) eine Nachweisrate von 2,2 Prozent
und auf vorgeschnittenen Blattsalaten (2015) eine Rate von 2,3 Prozent. Diese
Isolate wiesen gegenüber Cephalosporinen der 3. Generation und einige weitere
Wirkstoffe höhere Resistenzraten auf, als die nicht selektiv gewonnenen Isolate.
Allerdings handelte es sich wiederum nur um sehr wenige Isolate und eine
Quantifizierung der Belastung der Lebensmittel war aufgrund der gewählten
Nachweismethodik nicht möglich (Tabelle 2). Auf Erdbeeren (2013), Tomaten (2016)
und Himbeeren (2017) erfolgte kein Nachweis.
Tabelle 1: Mikrobiologische Resistenz von E. coli, die von pflanzlichen
Lebensmitteln im Rahmen des Zoonosen-Monitorings gewonnen wurden, gegenüber 14
Antibiotika.
Untersuchungsjahr 2012 2014 2015 2016
Lebensmittel Blatt und Kopfsalate Frische Kräuter
vorgeschnittene
Blattsalate Sprossen
Anzahl Proben 756 381 360 357
Anzahl eingesandte
und untersuchte
Isolate1
14 % resistent 15
%
resistent 9
%
resistent 5
%
resistent
Gentamicin 0 0 0 0 0 0 0 0
Chloramphenicol 0 0 0 0 0 0 0 0
Cefotaxim 0 0 0 0 0 0 0 0
Ceftazidim 0 0 0 0 0 0 0 0
Nalidixinsäure 0 0 0 0 0 0 0 0
Ciprofloxacin 0 0 1 6,7 0 0 0 0
Ampicillin 0 0 3 20 2 22,2 0 0
Colistin 0 0 0 0 0 0 0 0
Sulfamethoxazol 0 0 2 13,3 1 11,1 0 0
Trimethoprim 0 0 1 6,7 1 11,1 0 0
Tetrazyklin 2 14,3 1 6,7 0 0 0 0
Azithromycin n. u.2 0 0 0 0 0 0
Meropenem n. u. 0 0 0 0 0 0
Tigecyclin n. u. 0 0 0 0 0 0
Sensibel 12 85,7 11 73,3 7 77,8 5 100
Einfach resistent 2 14,3 3 20 1 11,1 0 0
Zweifach resistent 0 0 0 0 1 11,1 0 0
Dreifach resistent 0 0 0 0 0 0 0 0
Vierfach resistent 0 0 1 6,7 0 0 0 0
> Vierfach resistent 0 0 0 0 0 0 0 0
1 nicht zu jeder positiven Probe wurden Isolate eingesandt
2 nicht untersucht
Tabelle 2: Mikrobiologische Resistenz von mit selektiven Nachweismethoden
identifizierten ESBL/AmpC-bildenden E. coli von pflanzlichen Lebensmitteln,
im Rahmen des Zoonosen-Monitorings gewonnen wurden, gegenüber 14
Antibiotika.
Untersuchungsjahr 2014 2015 2016
Lebensmittel Frische Kräuter vorgeschnittene Blattsalate Sprossen
Anzahl Proben 405 381 361
Anzahl eingesandte
und untersuchte
Isolate1 5 % resistent 3 % resistent 5 % resistent
Gentamicin 1 20,0 0 0,0 2 40,0
Chloramphenicol 0 0,0 0 0,0 3 60,0
Cefotaxim 5 100,0 3 100,0 5 100,0
Ceftazidim 4 80,0 3 100,0 5 100,0
Nalidixinsäure 1 20,0 1 33,3 3 60,0
Ciprofloxacin 1 20,0 2 66,7 5 100,0
Ampicillin 5 100,0 3 100,0 5 100,0
Colistin 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Sulfamethoxazol 2 40,0 2 66,7 4 80,0
Trimethoprim 1 20,0 2 66,7 4 80,0
Tetrazyklin 2 40,0 2 66,7 4 80,0
Azithromycin 1 20,0 0 0,0 2 40,0
Meropenem 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Tigecyclin 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Sensibel 0 0,0 0 0,0 0 0,0
1x resistent 0 0,0 0 0,0 0 0,0
2x resistent 2 40,0 0 0,0 0 0,0
3x resistent 0 0,0 1 33,3 1 20,0
4x resistent 2 40,0 1 33,3 0 0,0
5x resistent 1 20,0 1 33,3 0 0,0
6x resistent 0 0,0 0 0,0 2 40,0
7x resistent 0 0,0 0 0,0 1 20,0
8x resistent 0 0,0 0 0,0 1 20,0
1 nicht zu jeder positiven Probe wurden Isolate eingesandt
Fischprodukte
Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings wurde bisher (2009 bis 2018) die
Resistenz von Bakterien auf Fischen und Fischprodukten nicht untersucht. Im aktuellen
Zoonosen-Monitoring des Jahres 2019 werden Fische untersucht. Die Ergebnisse
dieser Untersuchungen werden jedoch erst im Sommer 2020 vorliegen.
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Übertragbarkeit von multiresistenten
Keimen, die auf Lebensmitteln vorkommen, auf den Menschen ein?
Die Frage der Übertragbarkeit von resistenten Bakterien, die auf Lebensmitteln
vorkommen, auf den Menschen ist differenziert nach der Art der Erreger zu
betrachten.
Bei Zoonoseerregern, die vom Tier auf den Menschen und umgekehrt übertragbar
sind und beim Menschen bakteriell bedingte Darmerkrankungen hervorrufen, ist
die Übertragbarkeit hoch. Dies trifft insbesondere auf Salmonellen und
Campylobacter zu. Allerdings steht hier zunächst die Problematik der Erkrankung im
Vordergrund, die von der Resistenz der Bakterien gegen antimikrobielle
Substanzen unabhängig ist. Die häufigsten gemeldeten Salmonellen-Infektionen des
Menschen werden durch das Serovar Salmonella (S.) Enteritidis hervorgerufen,
das in der Regel gegen fast alle Testsubstanzen empfindlich ist. Das
zweithäufigste Serovar beim Menschen, S. Typhimurium ist dagegen häufig gegen
mehrere antimikrobielle Substanzen resistent.
Hygienemaßnahmen bei der Fleischgewinnung dienen bei allen Tierarten der
Verminderung der Übertragung solcher Bakterien vom Schlachttier auf das
Lebensmittel.
Eine besondere Bedeutung kommt auch der Küchenhygiene zu. Hier hat das BfR
wichtige Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher in sogenannten
Verbrauchertipps sowie in einem Kurzfilm veröffentlicht (https://mobil.bfr.bund.de/
de/kuechenhygiene-193719.html). Andere Bakterien, sogenannte kommensale
Bakterien, die für den Menschen nicht unbedingt krankmachend sind, können
ebenfalls Resistenzgene tragen. Auch diese Bakterien sind häufig zwischen
Mensch und Tier übertragbar. Hier werden in der Regel im Rahmen des
Zoonosen-Monitorings Bakterien der Spezies Escherichia coli untersucht, da diese das
Vorkommen von Resistenzgenen in der Bakterienpopulation gut reflektieren (vgl.
Fragen 1 und 4). Ihre Bedeutung für die Resistenzsituation bei Bakterien vom
Menschen ist nach wie vor nicht exakt zu quantifizieren. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass bei beruflich mit Nutztieren beschäftigten Personen die Exposition
gegenüber solchen Bakterien deutlich höher ist als bei auf diesem Weg nicht
exponierten Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) sind Krankheitserreger,
die bei Tieren und Menschen in besonderen Fällen Infektionen hervorrufen
können. Bei Lebensmitteln werden sie besonders häufig auf Geflügelfleisch, aber
auch auf Rind und Schweinefleisch nachgewiesen. Es konnte jedoch gezeigt
werden, dass die Keimmenge auf dem Lebensmittel in der Regel gering ist und
vermutlich nicht ausreichend, um eine Besiedlung des Menschen durch den Verzehr
des Lebensmittels zu erreichen. Nach Angaben des Nationalen Referenzzentrums
für Staphylokokken und Enterokokken sind etwa 5 bis 7 Prozent der beim
Menschen nachgewiesenen Infektionen mit MRSA durch Bakterienstämme bedingt,
die ursprünglich vom Tier stammen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass diese
Bakterien eher nicht über Lebensmittel, sondern durch Kontakt übertragen
werden. Die hohe Bedeutung der beruflichen Exposition gegenüber MRSA von
Tieren wird immer wieder betont.
7. Welchen Ursprung haben resistente Bakterien nach Kenntnis der
Bundesregierung, die auf unverarbeiteten pflanzlichen Erzeugnissen nachgewiesen
werden?
Eine Kontamination pflanzlicher Lebensmittel mit antibiotikaresistenten
Bakterien ist auf allen Stufen der Lebensmittelkette, vom Anbau über Transport und
Verarbeitung bis hin zum Privathaushalt, möglich. Dabei ist der Anbau von
entscheidender Bedeutung für die bakterielle Besiedlung von Pflanzen. Weiterhin
können unterschiedlichste Mikroorganismen bei der Ernte (z. B. beim Kontakt
mit Menschen), beim Transport und der Lagerung, beispielsweise durch den
Kontakt mit Transportbehältern, bei der Reinigung und dem Waschen, durch den
Kontakt mit Wasser sowie bei der weiteren Verarbeitung beim Kontakt mit
Maschinen bzw. mit dem Menschen in den Produktionsprozess gelangen.
Gemüsepflanzen werden in großer Anzahl von Mikroorganismen besiedelt, vor
allem auf ihren Oberflächen, aber auch endophytisch (d. h. im Pflanzeninneren).
Diese Mikrobiota (Gemeinschaft aller vorhandenen Mikroorganismen) der
Pflanze besitzt eine große, produktabhängige und auch geographische
Variabilität. Einen entscheidenden Einfluss darauf haben Bakterien, die im Boden und
Bewässerungswasser vorkommen sowie durch Wildtiere oder Insekten übertragene
Bakterien. In der Umwelt vorhandene, resistente Bakterien können so Teil der
Mikrobiota von Pflanzen werden. Welchen Anteil natürliche Resistenzen in der
Population von Umweltbakterien besitzen ist ebenso wenig aufgeklärt wie der
Anteil resistenter Bakterien, die direkt aus dem human- und
veterinärmedizinischen Bereich stammen und über den Eintrag von Gülle/Mist, Abwässern,
Klärschlamm, Gärresten aus Biogasanlagen etc. in die Umwelt von Pflanzen
gelangen. Auch der Anteil der durch Chemikalienrückstände, wie z. B. Antibiotika,
Schwermetalle, Desinfektions- und Reinigungsmittel geförderten Resistenzen ist
momentan unklar.
8. Welche Lösungsansätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Vermeidung resistenter Erreger auf pflanzlichen Produkten verfolgt?
Die Vermeidung resistenter Bakterien auf pflanzlichen Produkten folgt zunächst
denselben Grundsätzen, wie die Vermeidung der bakteriellen Kontamination
solcher Produkte insgesamt. Der bisher entwickelte One Health Ansatz und die
Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie der Bundesregierung DART 2020
bezwecken eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes auf das medizinisch
notwendige Maß. Die Verbreitung neuer Resistenzgene in Umweltbakterien kann
dadurch verringert werden. Bei der Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel gibt es
in Deutschland aktuell keinen gezielten Einsatz antimikrobieller Substanzen.
Mikrobiologisch einwandfreies Bewässerungswasser und Saatgut sowie
sachgemäße Düngemethoden können das Vorkommen von Antibiotikaresistenzen auf
Erzeugerebene reduzieren. Bei der Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse werden
die Produkte manuell und maschinell gesäubert und gewaschen. Dabei kann die
bakterienreduzierende Wirkung auf die Pflanzenoberfläche durch Zugabe von
organischen Säuren oder Chlor in das Waschwasser verstärkt werden. Solche
Zusätze sind jedoch streng reglementiert. Ein gründliches Säubern und Waschen von
pflanzlichen Frischeprodukten mit Wasser von Trinkwasserqualität ist zudem auf
Verbraucherebene im Rahmen einer guten Küchenhygiene unerlässlich.
Innovative und zukunftsfähige Konzepte zur Reduktion von Bakterien auf
pflanzlichen Frischeprodukten sind der Einsatz von Bakteriophagen und Schutzkulturen
sowie die Anwendung von UV-C oder Ultrafiltration. Bakteriophagen können als
sog. natürliche Biokontrollwerkzeuge vorhandene (antibiotikaresistente)
Bakterien gezielt reduzieren. Weiterhin können durch den Einsatz von definierten
Mikroorganismen als Schutzkulturen „unerwünschte“ Bakterien verdrängt werden.
Die denkbare Aufbereitung des Waschwassers bzw. des Bewässerungswassers
(z. B. mittels UV-C oder Ultrafiltration) trägt auch im Sinne einer effektiven
Ressourcennutzung zur Reduktion von (antibiotikaresistenten) Bakterien bei. Eine
selektive Dekontamination von nur antibiotikaresistenten Bakterien ist bisher
technologisch nicht möglich.
9. Welche Möglichkeiten zur Desinfektion von rohem Fleisch existieren nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland derzeit?
Welche Desinfektionsmöglichkeiten, die nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in den nord- bzw. südamerikanischen und anderen europäischen
Staaten Anwendung finden, sind in Deutschland zugelassen?
Nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 dürfen
Lebensmittelunternehmer zum Zweck der Entfernung von Oberflächenverunreinigungen
von Erzeugnissen tierischen Ursprungs keinen anderen Stoff als Trinkwasser oder
sauberes Wasser verwenden, sofern dessen Verwendung nach der Verordnung
(EG) Nummer 852/2004 oder der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 bereits
erlaubt ist. Die Verwendung eines anderen Stoffes muss von der Europäischen
Kommission genehmigt werden. Eine entsprechende Genehmigung wurde
bislang nur für die Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer
Oberflächenverunreinigungen von Rinderschlachtkörpern ausgesprochen. Die
Anwendung weiterer Stoffe ist nicht erlaubt.
10. Liegt der Bundesregierung eine Evaluierung des Einsatzes von Antibiotika
in der Tierhaltung auf europäischer Ebene vor, aus der hervorgeht, welche
antibiotischen Wirkstoffe derzeit bei welcher Tierart in welchem Umfang
eingesetzt werden?
Eine entsprechende Evaluierung auf europäischer Ebene liegt nicht vor. Mit der
neuen Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel, die ab 28. Januar 2022 in
allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden ist, wird ab dem Jahr 2024 schrittweise ein
Erfassungssystem für die Anwendung von antimikrobiell wirksamen
Arzneimitteln bei Tieren eingeführt.
11. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen,
um den Einsatz von Antibiotika in der Hühner- und Putenhaltung weiter zu
senken?
Die Evaluierung des Antibiotikakonzepts der 16. AMG-Novelle hat gezeigt, dass
die Antibiotikaanwendung in der Geflügelmast optimiert werden muss. Aus Sicht
der Bundesregierung müssen von den verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten
geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit und zur Vermeidung
bakterieller Infektionen in Geflügelbeständen systematisch und kontinuierlich
ergriffen werden, um die Voraussetzungen für eine dauerhafte Reduktion des
Antibiotikaeinsatzes zu schaffen. Das BMEL ist deshalb im intensiven Dialog mit den
beteiligten Branchen. Mit der Geflügelwirtschaft wurde verbindlich vereinbart,
dass diese in den kommenden zwei Monaten Maßnahmen vorlegt, die zu einer
signifikanten Reduktion des allgemeinen Antibiotikaeinsatzes sowie
insbesondere des Einsatzes von Reserveantibiotika führen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Einsatz von sogenannten
CE-Kulturen (CE = Competitive Exclusion; die Verabreichung von
normalen Darmmikroben gesunder adulter Tiere an Küken kurz nach dem Schlupf
bzw. innerhalb der ersten Lebenstage), die nachweislich zu einer
Reduzierung der Kolonisation verschiedener darmpathogener Erreger (z. B.
Salmonellen und Campylobacter) und somit zu Einsparungen an Antibiotika führen
können (Schneitz C (2005): Competitive exclusion in poultry – 30 years of
research. Food Control 16: 657-667)?
13. Ist der Einsatz sogenannter CE-Kulturen in Deutschland derzeit zugelassen?
a) In welchen Ländern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Zulassung für den Einsatz von CE-Kulturen?
b) Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Anträge auf eine
Zulassung bei den zuständigen Behörden vor?
c) Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Zulassung zu
rechnen?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es weder ein in Deutschland noch ein
EU-weit als Futtermittelzusatzstoff oder Tierarzneimittel zugelassenes CE-
Produkt zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren. Ob es in anderen Ländern
nationale Zulassungen für CE-Präparate gibt, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
Bei den sogenannten CE-Kulturen handelt es sich in der Regel um Zubereitungen
von Mikroorganismenmischungen aus der Darmflora adulter Tiere, die Küken als
Spray oder über das Tränkwasser verabreicht werden sollen. Einer Zulassung als
Futtermittelzusatzstoff im Rahmen der Futtermittelzusatzstoffverordnung,
Verordnung (EG) Nummer 1831/2003, steht bislang die fehlende Spezifizierung und
Standardisierung der Mikroorganismenmischungen entgegen. Im Hinblick auf
die derzeit gültigen, als auch ab 28. Januar 2022 geltenden, gesetzlichen
Rahmenbedingungen hinsichtlich der Zulassung von Tierarzneimitteln könnten CE-
Produkte als Tierarzneimittel eingestuft werden. Die regulatorischen
Herausforderungen einer Zulassung von CE-Produkten als Tierarzneimittel bestehen neben
dem erfolgreichen Abschluss von Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsstudien
v. a. in ihrer mangelnden Charakterisierbarkeit hinsichtlich der wirksamen
Bestandteile. Für Tierarzneimittel sind Angaben zur qualitativen und quantitativen
Zusammensetzung vorgeschrieben.
14. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten
Ansteckungsquellen mit resistenten Erregern für Menschen?
Menschen können durch Aufnahme von Bakterien mit der Nahrung oder durch
Kontakt mit besiedelten Menschen (z. B. im Zusammenhang mit der Pflege im
Krankenhaus) bzw. Tieren (z. B. bei der Haltung von Heim- oder Nutztieren) mit
resistenten Erregern besiedelt werden. Dabei unterscheiden sich die
Ausbreitungswege von Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA),
Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE) und multiresistenten gram-negativen
Erregern (MRGN):
Bei MRSA steht aufgrund der Besiedelung von Nase und Haut der direkte
(pflegerische oder landwirtschaftliche) Kontakt im Vordergrund. Soziale
Kontakte zwischen Menschen sind für eine Übertragung wenig relevant.
VRE und MRGN besiedeln primär den Darm von Mensch und Tier. In der
Regel setzt eine Übertragung daher einen Kontakt mit Ausscheidungen voraus.
So können pflegerische Kontakte (z. B. im Krankenhaus) oder kontaminierte
ungekochte Lebensmittel eine Quelle für Übertragungen sein.
Die Kolonisation mit Bakterien führt erst nach Hinzutreten weiterer
disponierender Faktoren zur Infektion. Derartige begünstigende Faktoren sind z. B. invasive
medizinische Eingriffe. Eine pauschale Quantifizierung der Bedeutung der
Übertragungswege ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der Exposition der
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen nicht möglich.
15. Mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die
German One Health Initiative (GOHI)?
Die German One Health Initiative (GOHI) ist eine Initiative der
Bundeseinrichtungen aus dem Geschäftsbereich des BMG und des BMEL. Die vier
Einrichtungen (Robert Koch-Institut (RKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR),
Friedich-Loeffler-Institut (FLI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI)) tragen diese
Initiative derzeit aus den zugewiesenen, eigenen Mitteln und finanzieren je zwei
Doktorandenstellen.
16. Wie hoch ist die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei Haustieren in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?
Liegt der Bundesregierung eine genaue Evaluierung, ähnlich des
Evaluierungsberichts des BMEL für Nutztiere, vor?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf andere Tiere als
Nutztiere (lebensmittelliefernde Tiere) bezieht. Hierzu liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Auch die Evaluierung des
Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle enthält keine Angabe zum Antibiotikaverbrauch
bei allen Nutztieren, sondern bezieht sich ausschließlich auf die sechs
Nutzungsarten der 16. AMG-Novelle (Masthühner, Mastputen, Mastferkel, Mastschweine,
Mastkälber, Mastrinder).
17. Welche Erkenntnisse zum Vorkommen von multiresistenten Erregern bei
Haustieren liegen der Bundesregierung vor?
Zum Vorkommen von MRSA bei Heimtieren liegen Daten aus dem
Resistenzmonitoring bei Tierpathogenen von 2009 bis 2016 vor (siehe auch Antwort zu
Frage 1). Es wurden S. aureus-Isolate von Hunden und Katzen mit
Hautinfektionen und respiratorischen Erkrankungen auf ihre Empfindlichkeit gegenüber
Oxacillin untersucht. Der Anteil an MRSA schwankte in diesem Zeitraum zwischen
13 Prozent und 56 Prozent, ohne dass über die Jahre ein Trend abzulesen ist. Die
Anzahl der untersuchten Isolate war zudem zu gering, um anhand der Daten eine
Beurteilung der Resistenzentwicklung vornehmen zu können.
Bezüglich Multiresistenzen von gramnegativen Bakterien liegen aus dem
Resistenzmonitoring keine Daten aus der Heimtierhaltung vor.
18. Wie schätzt die Bundesregierung die Übertragbarkeit von multiresistenten
Erregern vom Haustier auf den Menschen ein?
Welche Maßnahmen zur Vermeidung dieser Übertragungen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit verfolgt?
Die enge Bindung zwischen dem Menschen und seinen Haustieren bietet viele
Möglichkeiten für den Austausch von Mikroorganismen, einschließlich
antibiotikaresistenter Erreger. Die wechselseitige Übertragung von (multiresistenten)
Bakterien zwischen Haustieren und Menschen ist vor allem über den Kontakt
zwischen Menschen und Tieren möglich. Dies haben vergleichende Studien zu
Bakterien von Menschen und ihren Haustieren gezeigt. Fakultativ pathogene
Bakterien, die in der Veterinärmedizin häufig mit Tierklinik-assoziierten
Infektionen in Verbindung gebracht werden, sind u. a. methicillinresistente
Staphylococcus aureus (MRSA), Extended-Spectrum Betalactamase (ESBL)
produzierende Enterobakterien sowie Acinetobacter baumannii. Diese Krankheitserreger
werden als zwischen Mensch und Tier übertragbar angesehen. Ausreichend
belastbare Studien zur Quantifizierung dieses Problems liegen nach aktuellem
Kenntnisstand nicht vor.
Da der Kontakt zwischen Menschen und ihren Haustieren in der Regel im nicht
regulierten Bereich stattfindet, gibt es neben Aufklärungsbemühungen im
Hinblick auf allgemeine Hygienemaßnahmen keine besonderen Maßnahmen zur
Vermeidung dieser Übertragung.
Die Frage der Resistenz von Bakterien bei Haustieren wird wesentlich vom
Einsatz von Antibiotika bei diesen Tieren und vom Kontakt mit anderen besiedelten
Tieren, etwa in Tierarztpraxen bestimmt. Auch für nicht lebensmittelliefernde
Tiere gilt daher, dass Antibiotika bei diesen Tieren nur dann eingesetzt werden
sollten, wenn dies unbedingt erforderlich ist.
Nach bisherigen Erkenntnissen spielen jedoch Haustiere für die Verbreitung von
Antibiotika-Resistenzen in der deutschen Bevölkerung insbesondere im
Vergleich zur Verbreitung im Gesundheitswesen eine nachgeordnete Rolle.
Über den Förderschwerpunkt „Zoonosen“ fördert das BMG seit Anfang 2019
über drei Jahre hinweg das Projekt „Antimicrobial resistant pathogens transmitted
via pets (AMRPet)“. Das Projekt untersucht u. a., ob der Besitz bestimmter
Haustiere einen Risikofaktor für den Erwerb antibiotikaresistenter Erreger
darstellt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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