[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2082
17. Wahlperiode 11. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 10. Juni 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer,
Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1614 –
Umsetzung des Masterplans Güterverkehr und Logistik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland soll im Bereich Logistik auch künftig hervorragend positioniert
sein, in Europa und weltweit. Die Wirtschaftskraft Deutschlands ist ohne
einen leistungsfähigen Logistik- und Güterverkehrssektor nicht denkbar. Um
dieses Bewusstsein in Politik und Öffentlichkeit zu verstärken und die
zentralen Weichen für eine erfolgreiche Bewältigung zukünftiger
Herausforderungen im Verkehrsbereich zu setzen, muss der Masterplan Güterverkehr und
Logistik mit Hochdruck umgesetzt werden.
Mit dem Masterplan Güterverkehr und Logistik legte die Bundesregierung in
der letzten Wahlperiode ein strategisches Konzept vor. Ziel des Masterplans
Güterverkehr und Logistik ist es, eine leistungsfähige Infrastruktur zu sichern
und den zukünftigen Verkehr gleichzeitig energiesparend, effizienter, sauberer
und leiser zu machen.
Der Masterplan enthält 35 konkrete Maßnahmen, die mehr als 700 Experten
aus Unternehmen, Gewerkschaften, Politik, Wirtschafts- und
Umweltverbänden sowie der Wissenschaft erarbeitet haben, sie sind bezüglich ihrer
Problemstellungen, Ausgestaltung, Verantwortlichkeiten, Kosten und Wirkungen
detailliert beschrieben und mit Zeithorizonten versehen. Der Plan ist
komplementär zum „Aktionsplan Güterverkehrslogistik“ der Europäischen
Kommission.
Die Maßnahmen des Masterplans Güterverkehr und Logistik kommen allen
Bürgerinnen und Bürgern zugute, etwa indem Staus durch ein modernes
Baustellenmanagement vermieden, hoch belastete Schienenkorridore und
Autobahnen ausgebaut und Verkehrslärm und Umweltverschmutzung reduziert
werden sollen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Logistikbranche als nach Umsatz drittgrößte Branche nach Handel und
Automobilindustrie hat in Deutschland eine große Bedeutung für Wirtschaft,
Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung. So verzeichnete die Logistikbranche
im Jahr 2009 einen Umsatz von rund 200 Mrd. Euro. Dies entspricht etwa dem
Niveau von 2007. Für dieses Jahr wird mit einem leichten Umsatzwachstum von
2 Prozent bis 3 Prozent gerechnet. Güterverkehr und Logistik bilden das
Rückgrat der heutigen, arbeitsteilig produzierenden Wirtschaft. Sie ermöglichen eine
effiziente weltweite Organisation der Produktion und stärken damit die
Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft. Transport und Logistik sind heute und noch
mehr in der Zukunft unentbehrliche Bestandteile fast aller modernen
Produktions- und Dienstleistungsprozesse. Sie sind wichtige Produktions- und
Standortfaktoren und auch für Deutschland von essentiellem Interesse.
Ziel der Bundesregierung ist es daher, dass Deutschland seine Stellung als
Logistikstandort noch weiter ausbaut. Die Bundesregierung will und wird den
Logistikstandort Deutschland stärken. Zur Förderung des Logistikstandortes
Deutschland wird – in Zusammenarbeit mit dem Gewerbe – entsprechend der
Vorgaben im Koalitionsvertrag zurzeit der Masterplan Güterverkehr und
Logistik neu ausgerichtet.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Güterverkehr und
Logistik entscheidende Faktoren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
am Weltmarkt orientierten deutschen Wirtschaft darstellen und auch in
Zukunft ein Motor für Wirtschaft und Beschäftigung am Standort
Deutschland sein werden?
Ja
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Wirtschafts- und
Finanzkrise im Bereich Güterverkehr und Logistik?
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch den Bereich Güterverkehr und
Logistik getroffen. Auf Grund der im zweiten Halbjahr begonnenen Erholung ist für
2010 und auch danach für nahezu alle Industrieländer jedoch ein Anstieg der
gesamtwirtschaftlichen Produktion zu erwarten. Für Deutschland wurde in der
Mittelfristprojektion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,4 Prozent im Jahr 2010
sowie um 1,9 Prozent bis zum Jahr 2013 erwartet.
Die Transportnachfrage ist im Jahr 2009 um rund 11 Prozent sowohl bei
Aufkommen als auch bei der Verkehrsleistung gesunken. Für das Jahr 2010 deuten
die gesamt- und branchenwirtschaftlichen Leitdaten jedoch auf eine spürbare
Belebung der Güterverkehrskonjunktur einschließlich der Transportnachfrage.
Für 2010 lässt die Belebung dieser beiden Einflussgrößen einen (Wieder-)
Anstieg in den meisten bedeutenden Güterbereichen erwarten. Insgesamt wird die
Zunahme auf 5 Prozent prognostiziert. Nach 2010 wird sich das Wachstum
grundsätzlich fortsetzen, mit rund 4 Prozent p. a. aber etwas schwächer
ausfallen als im laufenden Jahr.
Für die Logistikbranche wird für 2010 mit einem leichten Umsatzwachstum von
2 Prozent bis 3 Prozent gerechnet. Die deutsche Logistikwirtschaft erreichte
2009 einen Umsatz von rund 200 Mrd. Euro (2008 rund 218 Mrd. Euro). Sie
liegt damit vom Umsatz her in etwa auf dem Niveau von 2007.
3. Wie sieht der weitere Zeitplan für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und FDP in Zusammenarbeit mit den Verbänden vorgesehene
Überarbeitung des Masterplans Güterverkehr und Logistik aus?
4. In welcher Form werden die von den Verbänden bisher beim
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingereichten
Stellungnahmen in die Weiterentwicklung des Masterplans Güterverkehr
und Logistik einbezogen?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß der Zielsetzung des Koalitionsvertrags befindet sich das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in einem offenen und
transparenten Dialogprozess mit dem Gewerbe. Dazu hatte das Gewerbe
zunächst Gelegenheit, schriftlich Stellungnahmen abzugeben, die zurzeit
ausgewertet werden. Nach einer ersten gemeinsamen Besprechung sind während des
Sommers weitere Gespräche vorgesehen. Danach will das BMVBS die
Neujustierung zügig abschließen.
5. Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung darüber entscheiden,
welche Maßnahmen des Masterplans Güterverkehr und Logistik
umgesetzt, beendet oder fortentwickelt werden?
Die Bundesregierung verfolgt eine Verkehrspolitik, durch die Mobilität
ermöglicht und gesichert werden soll und bei der alle Verkehrsträger ihre jeweiligen
Stärken einsetzen können. Dabei orientiert sich die Bundesregierung unter
Beachtung des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens an den
Mobilitätsbedürfnissen der Gesellschaft, ohne Klima-, Umwelt- oder Lärmschutz außer
acht zu lassen. Hieran wird sich die weitere Umsetzung der Maßnahmen des
Masterplans Güterverkehr und Logistik orientieren.
6. Wie viele Mittel des Bundeshaushalts stehen für welche im Masterplan
Güterverkehr und Logistik vorgesehene Maßnahme im Haushaltsjahr 2010
zur Verfügung, und welche Veränderungen hat es im Vergleich zum
Haushaltsplan 2009 gegeben?
Die zur Verfügung stehenden Mittel ergeben sich aus untenstehender Tabelle
(Angaben in Tausend Euro).
Maßnahme Bezeichnung
Haushaltsansatz 2009
Haushaltsansatz 2010
A 1
Ausbau und Verstärkung der Verkehrsmanagementsysteme auf
hoch belasteten Strecken der Bundesautobahnen
– 27 200
A 2
Bundesweite Vereinheitlichung und Vernetzung der
Verkehrsmanagementsysteme auf Bundesautobahnen
1 000 2 500
A 3
Beschleunigte Umsetzung des „Ausbauprogramms zur
Verbesserung des Parkflächenangebots an Tank- und Rastanlagen der
Bundesautobahnen“
45 000
inkl. KP I
55 000
inkl. KP I
100 Mio. € für 2009 + 2010
aus KP II
A 4
Weiterführung und Intensivierung der Maßnahmen zur
Stauvermeidung durch Optimierung des Baustellenmanagements
– –
A 5
Verkehrsinformations- und Kommunikationsdienste für den
Lkw auf dem Autobahnnetz durch Nutzung der
Mautinformationen (Mautmehrwertdienste)
– –
A 6
Erarbeitung eines Konzeptes für die beschleunigte Einführung
des europäischen Standards European Train Control System
(ETCS) auf den Frachtkorridoren Deutschlands
– –
A 7 Erstellung eines nationalen Hafenkonzeptes – –
A 8 Erstellung eines nationalen Flughafenkonzeptes – –
A 9
Konzertierte Aktion mit Verladern und Transportwirtschaft zur
zeitlichen Entzerrung des Güterverkehrs (Ausweitung der
Rampenzeiten)
– –
A 10
Schaffung einer Ansprechstelle: Beauftragter der
Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik
– –
B 1 Initiative für Logistik im städtischen Raum (Urban Logistics) – 97
B 2
Verstärkte Investitionen der Unternehmen in innovative und
kapazitätssteigernde Technologien
– –
B 3 Transitverkehre optimieren 189 90
B 4 Short Sea Shipping – –
C 1
Überprüfung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für
den Güterverkehr im intermodalen Wettbewerb
– –
C 2 Aufstockung der Mittel für den Kombinierten Verkehr 114 000
54 600
24 700
aus KP II
C 3
Weiterentwicklung von Umschlagstechniken und Organisation
im Kombinierten Verkehr
– –
C 4 Einbeziehung externer Kosten – –
D 1 Entmischung von Güter- und Personenverkehr 10 450 000* 9 730 000*
D 2 Überprüfung der Bedarfspläne 1 500 400
D 3
Forcierte Umsetzung von PPP-Lösungen zur zügigen und
effizienten Realisierung von Autobahnausbau und
Autobahnerhaltungsmaßnahmen
71 400 78 800
E 1
Erarbeitung eines Konzepts zur Differenzierung der Mautsätze
nach Strecken und Zeitklassen
37.4** 28.4**
E 2 Lärmminderung bei der Schiene – –
E 3
Einrichtung eines Förderprogramms zum Einsatz moderner
Technologien zur Lärmminderung bei Schienenfahrzeugen
bis zu
10 000***
bis zu
25 000***
E 4
Prozessoptimierung der Logistikkette unter stärkerer
Berücksichtigung der Umweltbelange
– –
E 5
Weitere Erhöhung der Umwelt- und Sicherheitsstandards
(Emissionsreduzierung, Lärmminderung, Sicherheitstechnik)
– –
Maßnahme Bezeichnung
Haushaltsansatz 2009
Haushaltsansatz 2010
* Zahlen beziehen sich auf die Mittel, die insgesamt für Investitionen in Schiene und Straße zur Verfügung stehen, aus denen die Maßnahme
finanziert wird
** bei diesen Ausgaben handelt es sich um Forschungsvorhaben zu dieser Masterplanmaßnahme, die aus lfd. Haushaltstiteln finanziert wurden
*** Teil des Lärmsanierungstitels
7. Ist die Bedarfsermittlung für den Ausbau und die Verstärkung der
Verkehrsmanagementsysteme auf hoch belasteten Strecken der
Bundesautobahnen abgeschlossen?
Wenn ja, welche Ergebnisse hat die Bedarfsermittlung sowie die
Plausibilitätsüberprüfung der Rückmeldungen durch die Länder durch die
Gebietsreferate des BMVBS erbracht?
Die Bedarfsermittlung und die durchgeführte Plausibilitätsprüfung hat ein
Volumen in Höhe von ca. 600 Mio. Euro für Projekte erbracht, die grundsätzlich
geeignet sind, die jeweiligen verkehrlichen Probleme zu reduzieren.
8. Wann wird der „Projektplan Straßenverkehrstelematik“ vorliegen, und was
wird der Inhalt des Plans sein?
Die Abstimmungen mit den Ländern zum „Projektplan
Straßenverkehrstelematik“ sind noch nicht abgeschlossen. Das BMVBS strebt an, den „Projektplan
Straßenverkehrstelematik“ bis Mitte 2010 mit den Ländern abzustimmen und
anschließend zu veröffentlichen. Inhalt des Projektplans sind verkehrlich
wirksame und wirtschaftliche Vorhaben, auf deren zügige Umsetzung sich Bund und
Länder gemeinsam verständigen.
F 1
Verstärkte Durchsetzung von Sozialvorschriften im
Straßengüterverkehr zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
– –
F 2 Start einer Aus- und Weiterbildungsinitiative – –
F 3
Regelmäßiges Gipfeltreffen zum Thema Arbeit und
Ausbildung in Güterverkehr und Logistik
– –
F 4
Initiierung eines Leuchtturmprojekts zur internationalen
Profilierung der Hochschulausbildung in der Logistik
– –
F 5
Monitoring der Arbeitsbedingungen in Güterverkehr und
Logistik durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
im Rahmen der Marktbeobachtung
110 110
F 6
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der
Seeleute
0,0 611
G 1 Errichtung eines Netzwerkes Güterverkehr und Logistik – –
G 2
Umsetzung eines Vermarktungskonzepts für den
Logistikstandort Deutschland
600 600
G 3
Sicherheitsstrategie für die Güterverkehrs- und
Logistikwirtschaft
– –
Maßnahme Bezeichnung
Haushaltsansatz 2009
Haushaltsansatz 2010
9. Wie weit ist der Ausbau der bundesweit vereinheitlichten und vernetzten
Verkehrsmanagementsysteme auf Bundesautobahnen vorangeschritten,
und was ist der derzeitige Stand des Forschungsprojekts
„Metadatenplattform Individualverkehr“?
Im Masterplanprojekt A 2 Metadatenplattform Verkehrsinformationen
Individualverkehr sind die ersten Ausschreibungen und Vergaben von Teilprojekten
erfolgt. Aktuell läuft die Ausschreibung der Realisierung und des Betriebs des
im Projekt entwickelten technischen Systems „Mobilitäts Daten Marktplatz“
(MDM). Darüber hinaus werden derzeit Vereinbarungen mit den
Projektpartnern getroffen, die während der Pilotphase des MDM Daten über diesen
austauschen und mit ihren Erfahrungen zur Optimierung des Systems beitragen
werden.
10. Wie viele der insgesamt mindestens 11 000 zusätzlich bis 2012 geplanten
Lkw-Parkstände an Bundesautobahnen wurden bis Ende 2009 und wie
viele werden bis Ende 2010 voraussichtlich noch geschaffen?
11. In welchen Bundesländern und an welchen Bundesautobahnen sind die
neuen Lkw-Parkstände in den Jahren 2009 und 2008 gebaut worden?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den Jahren 2008 und 2009 wurden bundesweit insgesamt annähernd 3 000
neue Lkw-Parkstände auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen geschaffen.
Ein Großteil der Maßnahmen wurde in den sechs am stärksten vom Lkw-
Parkplatzdefizit betroffenen Ländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen,
Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern) realisiert, unter anderem an
den Bundesautobahnen 1 bis 9, 27, 30, 45, 61, 81 und 99. Erfasst sind auch
zahlreiche Sofortmaßnahmen. Dabei wurden kurzfristig Freiflächen auf
bestehenden Rastanlagen durch bauliche Umgestaltung oder Markierung für zusätzliche
Lkw-Parkstände nutzbar gemacht.
Nach jetzigem Stand werden die Länder im Jahr 2010 voraussichtlich rund
3 000 neue Lkw-Parkstände realisieren.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Widerstände in Kommunen und
Gemeinden gegenüber dem Neubau von Lkw-Parkständen, und welche
Lösungswege sieht sie, die örtlichen Bedenken auszuräumen?
Die Straßenbauverwaltung informiert in der Regel die durch Neu- und
Ausbaumaßnahmen von Rastanlagen betroffenen Kommunen im Planungsprozess, so
dass die Interessen der Anwohner soweit wie möglich berücksichtigt und die
Auswirkungen der Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden können
(z. B. durch Lärm- oder Sichtschutzmaßnahmen). Für die Schaffung des
Baurechts beim Neubau von Lkw-Parkständen auf Rastanlagen der
Bundesautobahnen findet wie bei allen anderen Bundesfernstraßenplanungen der § 17 ff.
Bundesfernstraßengesetz Anwendung. Die von einer spezifischen
Rastanlagenplanung betroffene Gemeinde kann in dem jeweiligen Baurechtsverfahren eine
Stellungnahme abgeben, die von der jeweils zuständigen Behörde auf
Landesebene bewertet und abgewogen wird.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, dass bei einer
Erweiterung von Lkw-Parkplätzen an Bundesautobahnen die örtliche
Kriminalität steigt?
Zur örtlichen Kriminalitätsentwicklung aufgrund erweiterter Lkw-Parkplätze an
Bundesautobahnen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Polizeiliche Aufgaben werden von den jeweiligen Bundesländern in eigener
Zuständigkeit wahrgenommen.
14. Wie viele gemeinsame Erklärungen hat der Bund mit den am stärksten
vom Parkständemangel betroffenen Ländern abgeschlossen, und was ist
Inhalt der Erklärungen?
Der Bund hat mit sechs Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) sog. Gemeinsame
Erklärungen abgeschlossen. Im Wesentlichen verpflichten sich darin die jeweiligen
Länder in 2009 und 2010 eine bestimmte Anzahl von Lkw-Parkständen auf
Rastanlagen der Bundesautobahnen zu realisieren. Der Bund verpflichtet sich
seinerseits, die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.
15. Wie sieht der Inhalt des Leitfadens zur Weiterführung und Intensivierung
der Maßnahmen zur Stauvermeidung durch ein verbessertes
Baustellenmanagement aus, und wie weit ist die Abstimmung des Leitfadens mit
den Ländern?
Der Leitfaden „Arbeitsstellenmanagement“ soll den Aufbau und die Abläufe
eines wirksamen Baustellenmanagements unterstützen, die vorhandenen
Regelungen bündeln und den Beteiligten praxisnahe Handlungsempfehlungen zu
dessen Umsetzung liefern. Er enthält Vorgaben für die Planung und
Durchführung von Arbeitsstellen kürzerer und längerer Dauer, ergänzende Hinweise
zu den einschlägigen Regelwerken und Verfahrensweisen und beschreibt die
Rahmenbedingungen für die Realisierung von technischen und
organisatorischen Maßnahmen, um den Eingriff in den Verkehrsablauf so gering wie
möglich zu halten. Der Leitfaden befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung mit
den Ländern. Es ist beabsichtigt, ihn im Sommer 2010 einzuführen.
16. Welchen Inhalt hat der Leitfaden „Störfallmanagement“, der zum Thema
verbessertes Baustellenmanagement erarbeitet werden sollte?
Der Leitfaden „Störfallmanagement“ stellt den Aufbau und die Abläufe eines
effektiven Störfallmanagements dar und gibt den unterschiedlichen Beteiligten
praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Optimierung der derzeit angewandten
Verfahren bzw. Abläufe im Rahmen des Störfallmanagements.
17. Wie sehen aus der Sicht der Bundesregierung die rechtlichen und
finanziellen Voraussetzungen aus, damit ein fairer Wettbewerb zwischen
Anbietern für Telematik-Mehrwertdienste ermöglicht wird?
18. Sind die Gespräche mit dem Unternehmen Toll Collect GmbH bereits zur
Einführung von Mautmehrwertdiensten abgeschlossen, und was war
Ergebnis der bisherigen Gespräche?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund wird einen fairen Wettbewerb sicherstellen, sobald potenzielle
Anbieter die Bedingungen der Fusionskontrollentscheidung erfüllen. Dies ist bisher
nicht der Fall.
19. Inwiefern behindert das noch nicht abgeschlossene Mautschiedsverfahren
eine Einigung mit Toll Collect über die Einführung von
Mautmehrwertdiensten?
Die Erbringung von Mehrwertdiensten unter Inanspruchnahme des deutschen
Mautsystems ist nicht Gegenstand der zwischen Bund und Toll Collect
geführten Maut-Schiedsverfahren. Diese Verfahren behindern eine Einführung von
Mautmehrwertdiensten nicht.
20. Gibt es bereits Vorbereitungen für die Einführung von ETCS (European
Train Control System) auf hoch belasteten Schienenkorridoren in
Deutschland, und wenn ja, um welche Strecke handelt es sich dabei, und
wie sehen die Vorbereitungen aus?
21. Ist für die Einführung von ETCS auf den entsprechenden Strecken die
Finanzierung durch den Bundeshaushalt wie auch durch die Deutsche
Bahn (DB AG) in den kommenden Jahren gesichert?
Wenn ja, in welcher Höhe sind Investitionen bis zum Jahr 2020
vorgesehen?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß dem europäischen Bereitstellungsplan, der mit der Entscheidung der
EU-Kommission 2009/561/EG am 22. Juli 2009 veröffentlicht wurde, sollen
folgende Korridore, die Streckenabschnitte in Deutschland beinhalten, mit ETCS
ausgerüstet werden:
Korridor A (Rotterdam–)Emmerich–Basel(–Mailand/Genua),
Korridor B (Stockholm–)Puttgarden–Hamburg–Nürnberg–München–
(Kufstein–Brenner–Verona–Rom–Neapel),
Korridor E Dresden–(Prag–Wien/Bratislava–Budapest–Bukarest–Constanza)
mit einer baldigen Verbindung zum Korridor F,
Korridor F Aachen–Duisburg–Magdeburg–Berlin–Frankfurt/Oder(–
Warschau)/Magdeburg–Horka(–Terespol).
Die Umsetzungsmodalitäten im Einzelnen sowie die Finanzierung werden
derzeit innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bundesregierung und EU-
Kommission abgestimmt.
22. Gibt es bereits einen Umsetzungsplan für das Nationale Hafenkonzept,
und wie sieht er gegebenenfalls aus bzw. wann ist mit der Fertigstellung
zu rechnen?
Das BMVBS erarbeitet zurzeit einen Umsetzungsplan für das Nationale
Hafenkonzept. Inhalt und Termin der Fertigstellung sind mit den Ländern und
Verbänden abzustimmen.
23. Wurden bereits Arbeitsgruppen eingesetzt, die die Umsetzung der
Maßnahmen des Nationalen Flughafenkonzepts prüfen sollen, und wie sehen
gegebenenfalls die verschiedenen Optionen zur Umsetzung der
Maßnahmen aus?
Es wurde eine Expertengruppe zur Prüfung von Möglichkeiten zur
Beschleunigung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren eingerichtet. Die
Frage nach „verschiedenen Optionen zur Umsetzung von Maßnahmen“ stellt
sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
24. Was ist das Ergebnis der Gespräche mit den Verbänden und Unternehmen
zur Ausweitung der Rampenzeiten zur zeitlichen Entzerrung des
Güterverkehrs, und wie sehen die dazu geplanten gemeinsamen
Veranstaltungen aus, die zur Abstimmung der Maßnahmen beitragen sollten?
Im Ergebnis der vom BMVBS geführten Gespräche wurde deutlich, dass eine
Verminderung der Wartezeiten nicht allein durch flexibilisierte Anliefer- und
Abholzeitfenster erreicht werden kann. Derzeit lässt das BMVBS durch das
Bundesamt für Güterverkehr im Rahmen der Marktbeobachtung eine
umfassende Darstellung der Datenlage zu Wartezeiten an Laderampen erstellen.
Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.
25. Wie ist der Stand der im Masterplan vorgesehenen bundesweiten
Initiative mit dem Ziel, umwelt- und klimafreundliche Verkehrskonzepte für
den städtischen Verkehr zu entwickeln, und an wen wurde die Studie zur
Rolle der Güterverkehrszentren, die im September 2009 ausgeschrieben
wurden, vergeben?
Das Vergabeverfahren für die Erstellung einer Studie „Gutachten über die
Effekte der Güterverkehrszentren in Deutschland“ wurde im März 2010
abgeschlossen. Der Auftrag wurde an die LUB Consulting GmbH in Dresden in
Kooperation mit dem Institut für Seewirtschaft und Logistik in Bremen vergeben.
26. Sind die Vorbereitungen für das Handlungskonzept Stadtverkehr
abgeschlossen, und was ist gegebenenfalls das Ergebnis der Vorbereitungen?
Die Bundesregierung sieht es in dieser Legislaturperiode als erforderlich, aber
auch als hinreichend an, dass den Kommunen im Rahmen des „Aktionsplans
urbane Mobilität“ der EU-Kommission unter Wahrung ihrer jeweiligen
Zuständigkeiten ein „Werkzeugkasten“ zur Verfügung gestellt wird, aus dem sie sich
die erforderlichen und geeigneten Instrumente für einen nachhaltigen
Stadtverkehr auswählen können. Hierbei wird die Bundesregierung auf die
Einbeziehung der ländlichen Regionen sowie auf die strikte Beachtung des
Subsidiaritätsprinzips hinweisen.
27. Was ist der Inhalt der Förderrichtlinie zur Unterstützung von
Pilotprojekten zum verstärkten Einsatz von innovativen Technologien im Bereich
Güterverkehr und Logistik?
Die Arbeiten an einer Förderrichtlinie zur Unterstützung von Pilotprojekten zum
verstärkten Einsatz von innovativen Technologien im Bereich Güterverkehr und
Logistik sind noch nicht abgeschlossen.
28. Was ist das Ergebnis der von der Bundesregierung an das Unternehmen
Intraplan Consulting GmbH vergebenen Studie zum Thema „Analyse der
Transitverkehre“, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung
daraus entwickeln und umsetzen?
Die Studie ist noch nicht abgeschlossen. Daher können zurzeit keine Aussagen
getroffen werden, welche Maßnahmen die Bundesregierung daraus entwickeln
oder umsetzen wird.
29. Wie sieht das Konzept des zuständigen Ministeriums und dem ShortSea-
Shipping Inland Waterway Promotion Center (SPC) zur Verlagerung von
Gütertransporten auf den Wasserweg aus, und in welcher Form werden
die Länder daran beteiligt?
Die Verlagerung von Straßengütertransporten auf den Wasserweg (Seeverkehr,
Binnenschifffahrt) ist ein politisches Ziel der Bundesregierung und als Beitrag
zur Entlastung der Straßeninfrastruktur im Koalitionsvertrag verankert. Das
Konzept wird zur Zeit unter Mitwirkung des SPC bearbeitet und mit den
Ländern und den Wirtschaftsverbänden abgestimmt.
30. Wie sehen die mit den zuständigen Bundesministerien abgestimmten
Vorschläge für möglichst fairen Wettbewerb der einzelnen Verkehrsträger im
Hinblick zum Beispiel auf Nutzerfinanzierung, Unfallkosten,
Umweltkosten, Infrastrukturkosten, Stromsteuer im Schienenverkehr aus, die die
Bundesregierung umsetzen wird?
32. Wie sieht der derzeitige Beitrag der Bundesregierung zur europäischen
Diskussion der externen Kosten (Luftverschmutzung, Klimaschäden,
Lärmschäden, Unfallschäden, Stau) aus, um die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Güterverkehrswirtschaft nicht isoliert zu beeinträchtigen?
Die Fragen 30 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung achtet bei ihren Entscheidungen darauf, dass die
Wettbewerbsfähigkeit zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und im europäischen
bzw. internationalen Vergleich gewahrt bleibt. Deshalb tritt sie auch dafür ein,
dass die von der EU geforderte Anlastung externer Kosten nicht allein auf einen
Verkehrsträger abzielen darf. Die Anlastung von Stau- und Unfallkosten wird im
Übrigen abgelehnt. Es ist notwendig, dass von der Europäischen Kommission
ein ausgereiftes Konzept zur Anlastung der externen Kosten vorgelegt wird, das
auch die aktuelle wirtschaftliche Situation der Verkehrsträger mit
berücksichtigt.
31. Wie wird die Bundesregierung dazu beitragen, Gütertransporte von der
Straße auf die Schiene und Wasserstraße zu verlagern, wenn sie
gleichzeitig die Fördermittel für den Bau und Ausbau von Umschlaganlagen
des kombinierten Verkehrs im Haushalt 2010 kürzt?
Die Bundesregierung misst der Verlagerung von Gütertransporten von der
Straße auf die Schiene und die Wasserstraße – wo immer dies sinnvoll ist – eine
verkehrs- und umweltpolitisch große Bedeutung bei. Dem Kombinierten
Verkehr kommt hierbei eine maßgebliche Rolle zu. Daher werden noch nicht
gebundene Mittel aus dem so genannten Konjunkturpaket II zusätzlich zu dem im
Haushalt 2010 vorgesehenen Mittelansatz für den Kombinierten Verkehr zur
Verfügung gestellt.
33. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung außer dem
beschleunigten sechs- und achtspurigen Ausbau der Bundesautobahnen zur
Entmischung von Güter- und Personenverkehr auf der Straße umsetzen?
Zur Entmischung von Güter- und Personenverkehr werden auch die Ausrüstung
hoch belasteter Autobahnabschnitte mit Verkehrssteuerungs- und
Verkehrsmanagementsystemen sowie die Beseitigung des Lkw-Stellplatzdefizits beitragen.
34. Wird die Bundesregierung zur Engpassbeseitigung bei der Schiene die
Strategie „Netz 21“ der DB AG fortführen und beschleunigen?
Die Strategie „Netz 21“ ist ein unternehmerisches Konzept der DB Netz AG.
Der Bund beseitigt Engpässe im Schienennetz insbesondere durch die
Investitionen in den Neu- und Ausbau nach dem Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege. Im Übrigen stellt die Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2013
jährlich 2,5 Mrd. Euro für die Finanzierung von Investitionen zur Erhaltung des
Bestandsnetzes im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur
Verfügung.
35. Wie sieht das Konzept zur Lösung von Trassenkonflikten aus, und plant
die Bundesregierung eine Ausweitung der Priorisierung des
Güterverkehrs in den Nachtstunden?
Das Thema der Ausweitung einer Priorisierung des Güterverkehrs wurde im
Hinblick auf die laufenden Verhandlungen zu dem Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines
europäischen Schienenetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr zurückgestellt,
da eine rein nationale Behandlung nicht in Betracht kommt.
36. Welche Zwischenergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung für die Straße
und Schiene, deren endgültiges Ergebnis für Sommer 2010 angekündigt
wurde, liegen dem Bundesverkehrsministerium bereits vor, und wird die
Bundesregierung bei der Überprüfung auch den Bedarf der
Binnenwasserstraßen berücksichtigen, auch wenn hierfür nicht ausdrücklich ein
Bedarfsplan vorliegt?
Das BMVBS wird nach Vorliegen der Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung
für Straße und Schiene einen Bericht an den Verkehrsausschuss des Deutschen
Bundestages erstellen.
Im Bereich der Bundeswasserstraßen werden die disponiblen
Bundeswasserstraßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2003 dahingehend überprüft, ob
ihre gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nach heutiger Kenntnislage
weiterhin gegeben ist.
37. Wie forciert die Bundesregierung PPP-Lösungen (PPP – Public Private
Partnership) im Straßenbausektor, und wie weit ist das Vergabeverfahren
für die so genannte 2. Staffel?
Nach erfolgreichem Abschluss der Konzessionsverträge für alle vier
Betreibermodell-Pilotprojekte (sog. A-Modelle = 1. Staffel ÖPP) bis 2009 zielen
derzeitige Aktivitäten darauf ab, den mit der neuentwickelten Beschaffungsvariante
verfolgten sechsstreifigen Ausbau von insgesamt rund 175 prioritären
Autobahnkilometern bis Ende 2014 in Gänze zu erreichen.
Der Vergabestart möglichst aller acht ÖPP-Projekte der 2. Staffel mit
weiterentwickelten Projektstrukturen soll möglichst bis Ende 2012 erfolgen (abhängig
jeweils von Baurechtschaffung durch die Länder und positiver
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).
38. Was ist das Ergebnis der im Rahmen des Masterplans veranlassten Studie
der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Wirkung
unterschiedlicher BAB-Mauten (BAB – Bundesautobahn), die Ende 2009 nach
Aussagen des Bundesverkehrsministeriums vorliegen sollte?
39. Welche Maßnahmen sieht das Konzept zur zeitlichen Mautspreizung der
Bundesregierung aufgrund des Schlussberichts der BASt-Studie zur
Wirkung unterschiedlicher BAB-Mauten vor, und wie sieht die
Streckenauswahl für die Pilotanwendungen aus?
Die Fragen 38 und 39 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor dem Hintergrund der Neujustierung des Masterplanes Güterverkehr und
Logistik ist die Erarbeitung eines Konzeptes zur Differenzierung der Mautsätze
nach Strecken und Zeitklassen bisher nicht weitergeführt worden.
40. Für wann plant die Bundesregierung eine Abschaffung des
Schienenbonus, und wie hoch werden die finanziellen Auswirkungen dieser
Maßnahme eingeschätzt?
Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, den Schienenbonus schrittweise zu
reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Die Bundesregierung sieht es als
ihre Aufgabe an, differenzierte Aspekte der Lärm-Charakteristik, der konkreten
schutzbedürftigen Situation und der Wirkung auf den Menschen zu betrachten
und innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Eine
Aussage zur Terminierung der vollständigen Abschaffung des Schienenbonus
kann zurzeit nicht getroffen werden.
41. Welche Anreize wird es für die Umrüstung des rollenden Materials hin zu
lärmarmen Güterwaggons geben, und plant die Bundesregierung eine
wirksame Differenzierung der Trassenpreise nach Lärmemissionen?
Das BMVBS hat auf Basis des Gutachtens „Der Weg zum leisen Güterverkehr“
vom November 2007 das Pilot- und Innovationsprogramm „Leiser
Güterverkehr“ initiiert. Die Laufzeit ist auf den Zeitraum von 2009 bis 2012 angelegt.
Das Pilot- und Innovationsprogramm „Leiser Güterverkehr“ beinhaltet die
Unterstützung der Entwicklung neuer Verbundstoff-Bremssohlen mit optimierten
technischen und akustischen Eigenschaften, die pilotmäßige Umrüstung der
Grauguss-Bremssohle auf Verbundstoff-Bremssohlen von bis zu 5 000
Güterwagen, die schwerpunktmäßig auf den Strecken des Rheintals verkehren, sowie
die Untersuchung verschiedener Modelle und Anwendung im Pilotprojekt
„Leiser Rhein“ für die Einführung eines Trassenpreissystems mit lärmabhängiger
Preiskomponente. Die Ergebnisse einer jüngst in Auftrag gegebenen Studie zu
einem lärmabhängigen Trassenpreissystem sollen bis September 2010
vorliegen.
42. Welche Anreize der Bundesregierung zur Prozessoptimierung der
Logistikkette unter stärkerer Berücksichtigung der Umweltbelange wird es
geben, und wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die
Auswirkungen von finanziellen Förderungsanreizen für eine freiwillige
Umweltzertifizierung der Logistikketten?
Derzeit wird geprüft, welche Anreize zur Prozessoptimierung der Logistikkette
unter stärkerer Berücksichtigung der Umweltbelange sinnvoll erscheinen. Die
Umweltzertifizierung von Logistikketten wird von der Bundesregierung begrüßt
und unterstützt. Ob in diesem Bereich finanzielle Anreize durch den Bund
zweckmäßig sind, wird ebenfalls geprüft.
43. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Maßnahmen zur so genannten
Mautharmonisierung die Förderung der Anschaffung emissionsarmer und
lärmarmer Lkw in der bisherigen Form fortführen?
Die Bundesregierung plant, im Rahmen der so genannten Mautharmonisierung
die Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge wie
bisher fortzuführen.
44. Wird die Bundesregierung die im Herbst 2008 für den 1. Januar 2011
beschlossene Mauterhöhung für Euro-3-Fahrzeuge um 2 Cent/km wieder
rückgängig machen und gleichzeitig auch die Absenkung der Maut für
die anderen umweltfreundlicheren Fahrzeugklassen um 0,1 Cent/km
zurücknehmen?
Das BMVBS plant eine entsprechende Änderung der Mauthöheverordnung.
45. Plant die Bundesregierung Änderungen im Rahmen der
Mautharmonisierung bezüglich der Fördersumme, die jeweils für ein Fahrzeug sowie in
der Summe für ein Unternehmen höchstens beim De-minimis-
Förderprogramm beantragt werden können?
Ja
46. Wie sehen die Fördermaßnahmen der Bundesregierung aus, verstärkt
Pflanzenöl und Biodiesel im Lkw-, ÖPNV- (öffentlicher
Personennahverkehr) und Binnenschifffahrtssektor einschließlich technischer Umrüstung
einzusetzen?
Konkrete Fördermaßnahmen der Bundesregierung, verstärkt Pflanzenöl- und
Biodiesel im Lkw-, ÖPNV und Binnenschifffahrtssektor einschließlich der
technischen Umrüstung einzusetzen, gibt es derzeit nicht.
47. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung aufgrund des ersten
Berichts des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) aus dem Jahr 2009 über
die Kontrollergebnisse des BAG und der Landespolizei umsetzen, damit
Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr verstärkt durchgesetzt und die
Verkehrssicherheit erhöht wird?
Die Bundesregierung wird die Auswertung der Kontrollergebnisse des BAG und
der Polizei gemeinsam mit den Ausbildungsträgern im Transport- und
Logistikbereich auswerten und zielgerichtet Schwerpunkte im Bereich der Aus- und
Weiterbildung setzen, die dazu beitragen, durch bessere Einhaltung der Lenk-
und Ruhezeiten die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen.
Initiativen, die über die reine Aus- und Weiterbildung hinausgehen, werden
gegebenenfalls geprüft.
48. Führt die Bundesregierung im Rahmen der im Masterplan vorgesehenen
Aus- und Weiterbildungsinitiative zusammen mit der Logistikbranche
Workshops bzw. Informationsveranstaltungen zur besseren Vernetzung
und Zusammenarbeit der Akteure auf Arbeitsebene durch und ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) als
Verordnungsgeber von 90 Prozent aller Ausbildungsordnungen und das für die
Weiterbildung zuständige Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) sowie die Verbände und Gewerkschaften ebenfalls
eingebunden, und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit zusammen mit Aus- und
Weiterbildungsinstitutionen, den Tarifvertragsparteien, dem Deutschen Industrie- und
Handelskammertag und Verbänden unter Einbeziehung der Bundesagentur für
Arbeit und dem Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam konkrete
Aktionen. Dies geschieht im Rahmen einer Arbeitsgruppe.
49. Wird es wie im Masterplan vorgesehen regelmäßige Gipfeltreffen zum
Thema Arbeit und Ausbildung in Güterverkehr und Logistik geben, und
wenn ja, wann findet das erste Gipfeltreffen statt?
Ein Termin für das erste Gipfeltreffen zum Thema Arbeit und Ausbildung im
Güterverkehr steht noch nicht fest.
50. Wie sehen die Maßnahmen für die Schaffung eines international
anerkannten Studiengangs zur Aus- und Fortbildung der nationalen sowie
internationalen Führungskräfte im Güterverkehrs- und Logistikbereich aus?
In Deutschland verfügen rund 130 Hochschulen über ein logistisches
Lehrangebot. Aufgrund dieses dichten und guten Angebots, ist es Ziel der
Bundesregierung, die Qualität und die Vielseitigkeit der Angebote der gesamten
akademischen Hochschul- und Weiterbildung in der Logistik in Deutschland
hervorzuheben, um so ein dauerhaftes, international anerkanntes Renommee zu
gewährleisten. Hierzu wird zurzeit zusammen mit Vertretern aus Lehre und Forschung,
der Wirtschaft und Verbänden das weitere Vorgehen entwickelt und abgestimmt.
51. In welchem Umfang erfolgten 2009 und im ersten Quartal 2010 in dem
Wirtschaftszweig Anmeldungen zur Kurzarbeit?
52. Wie viele Beschäftigte waren bzw. sind betroffen?
Die Fragen 51 und 52 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zahlen zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld liegen aktuell
bis Ende 2009 vor, Daten für das 1. Quartal 2010 werden von der Bundesagentur
für Arbeit am 1. Juni 2010 veröffentlicht.
Im 1. Quartal 2010 wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im
Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei rund 1 200 Anzeigen von konjunktureller
Kurzarbeit nach § 170 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
übermittelt, in denen Kurzarbeit für insgesamt 13 725 Personen angezeigt wurde. Im
gesamten Jahr 2009 waren es in dieser Branche 8 007 Anzeigen für 149 103
Personen. 2009 nahmen 2 498 Betriebe im Bereich Verkehr und Lagerei
tatsächlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld nach § 170 SGB III in Anspruch. Von
Kurzarbeit betroffen waren in diesem Wirtschaftszweig im Jahresdurchschnitt
31 162 Personen. In der Gesamtwirtschaft arbeiteten 2009 durchschnittlich
1,09 Millionen Personen kurz, der Anteil des Wirtschaftszweigs Verkehr und
Lagerei an allen Kurzarbeitern liegt somit bei 2,9 Prozent.
53. Sind im Bereich Güterverkehr und Logistik in besonderem Maße ältere
Arbeitnehmer von Personalabbau betroffen?
Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass im Zeitraum von
September 2008 bis September 2009 die Beschäftigung im Wirtschaftszweig Verkehr
und Lagerei stärker zurück gegangen ist (–2,1 Prozent) als in der
Gesamtwirtschaft (–0,7 Prozent). Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von
Arbeitnehmern im Alter zwischen 50 und 64 Jahren hat jedoch im gleichen
Zeitraum zugenommen, sowohl in der Gesamtwirtschaft (+4,4 Prozent) als auch im
Bereich Verkehr und Lagerei (+3,9 Prozent). Zwar fällt die Zunahme in diesem
Wirtschaftszweig etwas geringer aus als im Branchendurchschnitt, in
Anbetracht der Beschäftigungsentwicklung insgesamt wird die Situation Älterer in
dieser Branche jedoch als positiv bewertet.
54. Wann wird die Bundesregierung wie im Masterplan beschlossen das
Seearbeitsübereinkommen von 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO), das Regelungen zu den Arbeits- und Lebensbedingungen der
Seeleute enthält, ratifizieren?
Die Bundesregierung wird das Seearbeitsübereinkommen durch ein neues
Seearbeitsgesetz in deutsches Recht umsetzen. Der Gesetzentwurf soll dem
Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres vorgelegt werden. Nach Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens wird das Verfahren zur Ratifikation des
Seearbeitsübereinkommens 2006 eingeleitet.
55. Gibt es ein Konzept für die Vermarktung des Logistikstandorts
Deutschland, und wenn ja, wie sieht es aus?
Im Konzept der Bundesregierung zur Vermarktung des Logistikstandortes
Deutschland sind u. a. Einrichtung und Betrieb einer Geschäftsstelle, eines
Internetauftritts sowie die Präsenz auf Messen und Kongressen vorgesehen als
auch die Durchführung von Veranstaltungen bei deutschen Botschaften im
Ausland.
Das BMVBS hat nach europaweiter Ausschreibung mit der Umsetzung des
Konzepts das Bieterkonsortium der Unternehmen ADHOC und Medienbüro im
Reichstag beauftragt, den Logistikstandort Deutschland zu vermarkten. Hierzu
hat der Auftragnehmer die Logistics Council Germany GmbH (LCG) gegründet.
56. Wie wird die Bundesregierung die Sicherheitsstrategie für die
Güterverkehrs- und Logistikwirtschaft weiterentwickeln?
Mit der Maßnahme „Sicherheitsstrategie für die Güterverkehrs- und
Logistikwirtschaft“ des Masterplans Güterverkehr und Logistik greift die
Bundesregierung die Themenfelder „Sicherheit der Lieferketten“ und „Schutz kritischer
Infrastrukturen“ auf, die sämtliche an der Güterversorgung beteiligten
Verkehrsträger betreffen. Im Wege eines kooperativen Ansatzes zwischen Staat und Wirt-
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
schaft sollen die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr so entwickelt
werden, dass die Sicherheit bei möglichst geringer Belastung des Verkehrs- und
Warenflusses gewährleistet wird und die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen erhalten bleibt. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch einen
branchenübergreifenden Arbeitskreis mit den großen Transport- und Logistikverbänden,
den Verbänden der Infrastrukturbetreiber und den relevanten Bundesressorts
begleitet. Auf Basis der dort erarbeiteten Bestandsaufnahme zum bereits erreichten
Sicherheitsniveau sowie der Ergebnisse eingehender Untersuchungen der noch
bestehenden Risiken, Gefährdungen und Verwundbarkeiten des
Transportsektors wird die Arbeit an einer Strategie fortgesetzt.]