Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studierende
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Heidrun Bluhm-Förster, Kerstin Kassner, Dr. Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Coronavirus hat auch vor Hochschulen und Studierenden nicht Halt gemacht. Durch den Ausbruch der Pandemie standen und stehen Hochschulen, wissenschaftliches Personal, vor allem aber Studierende vor großen Herausforderungen in der individuellen Lebensführung und im allgemeinen Hochschulalltag.
Wie auch viele andere gesellschaftliche Gruppen leiden Studierende in der Pandemie unter erheblichen materiellen Einbußen. Da bis zu 68 Prozent aller Studierenden einer Nebenerwerbstätigkeit nachgehen und insgesamt bis zu 37 Prozent aller Einnahmen von Studierenden aus Nebenerwerbstätigkeiten stammen, betreffen die Einnahmenverluste einen erheblichen Teil der Studierenden (DSW, 21. Sozialerhebung zur Lage der Studierenden in Deutschland 2016, S. 60; Statistisches Bundesamt, PM Nummer N 029, 17. Juni 2020). Umfragen zufolge befinden sich knapp 40 Prozent der erwerbstätigen Studierenden in einer schwerer gewordenen Einkommenssituation. Dazu trägt auch bei, dass das Einkommen der Eltern von 32 Prozent aller Studierenden während der Pandemie in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ein Zehntel aller Studierenden sah sich zur Kostenreduzierung gar dazu gezwungen, wieder bei den Eltern einzuziehen, was zu Lasten der Abnabelung vom Elternhaus und der Selbständigkeit junger Erwachsener geht (DZHW Brief 9/2020: Studieren während der Corona-Pandemie; Klug/Meister: Study@CoronaTimes, in: dnh 6/2020, S. 21).
Schon zu Beginn der Pandemie deutete sich an, dass erneut jene Studierenden besonders betroffen sind, die ohnehin größeren Barrieren bei der Aufnahme eines Studiums ausgesetzt sind. Unter finanziellen Engpässen leiden vor allem Studierende, deren Eltern über eine geringere formale Bildung verfügen (DIW aktuell 44, 26. Mai 2020; mit Blick auf die Online-Lehre: Achim Weiand: Online-Lehre, in: dnh 6/2020, S. 24 f.). Die Corona-Pandemie belastet damit vor allem jene Studierenden stark, die ohnehin über wenig materielle Ressourcen verfügen. Hierdurch droht sich die in Deutschland ohnehin stark mit der Bildungsherkunft und finanziellen Situation verknüpfte Bildungsungleichheit abermals zu verstärken und könnte dafür sorgen, dass diese vermehrt dazu gezwungen sind, ihr Studium abzubrechen (ebd.).
Das BAföG ist nach Auffassung der Fragesteller augenscheinlich immer weniger dazu in der Lage, seine Aufgabe – die Studienfinanzierung – zu erfüllen. Aktuellen Zahlen zufolge liegt der Anteil der Studierenden, die BAföG erhalten, mit 11 Prozent auf einem Allzeittief (Statistisches Bundesamt, PM Nummer 290, 3. August 2020). Durch Verzögerungen im Studium infolge pandemiebedingter Einschränkungen droht zudem vielen Studierenden der Verlust des Anspruchs auf BAföG, da das Sommersemester 2020 in vielen Bundesländern als reguläres Semester gewertet wird und damit auf die für den Anspruch auf das BAföG maßgebliche Regelstudienzeit angerechnet wird (vgl. Schriftliche Frage 105 der Abgeordneten Nicole Gohlke, Bundestagsdrucksache 19/22831).
Entgegen den Plädoyers der demokratischen Oppositionsparteien und der SPD entschied das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das BAföG nicht zur Abfederung der sozialen Folgen der Corona-Pandemie für Studierende zu öffnen. Stattdessen wurde im Laufe des Frühjahrs und Sommers 2020 ein Maßnahmenbündel aus zeitweise zinsfreien Bildungskrediten und Überbrückungshilfen für Studierende verabschiedet (https://www.rnd.de/politik/bafog-oeffnung-in-der-corona-krise-karliczek-straubt-sich-weiterhin-3TICBJ7CX3YENBT5GSC6PCN3BY.html, https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html). Da jedoch nur dann Anspruch auf Überbrückungshilfen bestand, wenn die soziale Notlage der Studierenden ursächlich auf die Pandemie zurückgeführt werden konnte, musste dennoch eine Vielzahl von Anträgen auf Überbrückungshilfe für notleidende Studierende abgelehnt werden, da diese bereits vor Ausbruch der Pandemie bestanden hatte. Das Studentenwerk (DSW) bezifferte den Umfang dieser Fälle auf rund 50 Prozent der zwischen Juni und September abgelehnten 94 000 Anträge und sprach angesichts dessen von der Notwendigkeit einer „strukturelle[n] Reform der Studienfinanzierung“ (https://www.studentenwerke.de/de/content/150000-mal-%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-f%C3%BCr). In diesem Zusammenhang sprach das DSW früh davon, dass sich ein signifikanter Anteil von Studierenden in „struktureller Armut“ befinde (https://www.stw-edu.de/detailansicht-news/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-ist-keine-loesung-fuer-strukturelle-armut/). Da die 22. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden in Deutschland des DSW (im Folgenden: Sozialerhebung) noch nicht vorliegt, muss zur Einschätzung des Ausmaßes der strukturellen Armut unter Studierenden auf die 21. Sozialerhebung aus dem Jahr 2016 zurückgegriffen werden.
Auch die Beantragung der Bildungskredite stieg seit Beginn der Zinsfreistellung im Mai 2020 signifikant an und beläuft sich insgesamt auf 43 700 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,34 Mrd. Euro (vgl. Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschussdrucksache 19(18)296, 11. Januar 2021). Da internationale Studierende vielfach keinen Anspruch auf BAföG oder Überbrückungshilfen besitzen, ist zu vermuten, dass sie häufiger einen Bildungskredit in Anspruch nehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Studierende haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Verlängerung ihres Studiums aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen und daraus resultierender Verlängerungen ihres Studiums den Anspruch auf einen Bezug des BAföG verloren (bitte einzeln nach Bundesland und prozentualem Anteil der BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger je Bundesland ausweisen)?
Wie viele Studierende, die die BAföG-Abschlussförderung erhalten, haben diese durch die pandemiebedingten Einschränkungen und daraus resultierender Verzögerungen ihres Studienabschlusses in den zurückliegenden Monaten nach Kenntnis der Bundesregierung verloren (bitte einzeln nach Bundesland und prozentualem Anteil der BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger je Bundesland ausweisen)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung Studierender, die trotz BAföG-Studienabschlusshilfe ihr Studium aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemiemaßnahmen (beispielsweise Schließung von Bibliotheken und Laboren etc.) nicht bis zum Ende der maximalen Darlehensbezugsdauer abschließen können?
Wie viele internationale Studierende aus EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung den Anspruch auf BAföG verloren, weil ihr Anspruch auf Freizügigkeit durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes erloschen ist (bitte einzeln nach Bundesländern ausweisen)?
Wirkt die Bundesregierung auf die Bundesländer ein, Regelungen dafür zu erlassen, dass jene Hochschulsemester, in denen die Studienbedingungen durch die Pandemie in Mitleidenschaft gezogen wurden, nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen?
Welche Bundesländer rechnen das Sommersemester 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht auf die Regelstudienzeiten an, und welche Bundesländer planen dies nach Kenntnis der Bundesregierung auch für das laufende Wintersemester sowie weitere Semester, in denen mit pandemiebedingten Einschränkungen zu rechnen ist?
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Überbrückungshilfen für Studierende auch über das Wintersemester 2020/2021 hinaus?
Wird die Bundesregierung weitere Mittel zur Finanzierung der Überbrückungshilfen für Studierende im Wintersemester 2020/2021 bereitstellen, sollten die dafür zur Verfügung gestellten 67 Mio. Euro vor Ende des Wintersemesters ausgeschöpft sein?
Auf welchen Betrag belaufen sich die Gesamtkosten im Bundeshaushalt für die Einführung der Überbrückungshilfen für Studierende (inklusive Kosten für Antragstools, Wartung, Verwaltung, zusätzliches Personal; bitte in Einzelposten ausweisen)?
Plant die Bundesregierung an Stelle der Überbrückungshilfen die Öffnung des BAföG zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise für Studierende?
Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Unterstützung der Studierenden anfallenden Kosten einer Öffnung des BAföG zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise?
Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für digitale Antragstellung, Verwaltung) würden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundeshaushalt durch eine Öffnung des BAföG zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise entstehen (bitte in Einzelposten ausweisen)?
Wie hoch ist der Anteil internationaler Studierender unter den Beziehern von Studienkrediten seit Beginn der Zinsfreistellung im Mai 2020 (bitte monatlich prozentuale Anteile gemessen an der Gesamtzahl deutscher und internationaler Studierender ausweisen)?
Für wann war das Erscheinen der 22. Sozialerhebung ursprünglich geplant?
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich die 22. Sozialerhebung erscheinen?
Welche vormals unabhängig voneinander durchgeführten Einzelprojekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der 22. Sozialerhebung des DSW miteinander kombiniert?