[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2398
17. Wahlperiode 05. 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2203 –
Verkehrsinfrastruktur für Schleswig-Holstein
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schleswig-Holstein hat sich zu einer wichtigen Verkehrsdrehscheibe in
Deutschland und Europa entwickelt. Über Straßen, Schienen und Wasserwege
werden jedes Jahr unzählige Personen und große Güterströme zwischen
Nordsee und Baltikum sowie Mitteleuropa und Skandinavien befördert. Die
Nachbarschaft zur Metropolregion Hamburg und die Nähe zur
Wirtschaftsregion Öresund bieten bedeutende Standortvorteile und somit Chancen. Der
wachsende Güterverkehr stellt die Verkehrswege Schleswig-Holsteins aber
auch vor große Herausforderungen. Ein abgestimmtes Konzept zum Ausbau
der Infrastruktur in Schleswig-Holstein ist notwendig.
Die geplanten Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen erfordern bis zum Jahr
2015 ein Investitionsvolumen, das mit den jährlichen quotierten Zuweisungen
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) an
das Landesministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr in bisher
üblicher Höhe nicht zu realisieren ist. Nicht nur die Realisierung von
Großprojekten wie die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung und
die Autobahn (A 20) mit Elbquerung scheinen dadurch in Gefahr zu sein. Die
Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplans hat Auswirkungen auf den
Ausbau und die Pflege der gesamten Infrastruktur des Landes Schleswig-
Holstein. Dies berührt auch andere Verkehrsträger und wichtige regionale
Verkehrsprobleme.
Großprojekte Feste Fehmarnbeltquerung und A 20
1. Mit welchem Verkehrsaufkommen bei Straße und Schiene jeweils nach
Verkehrseinheiten und Personen rechnet die Bundesregierung im Rahmen
des Brückenprojekts Feste Fehmarnbeltquerung (bitte Zahlenangabe pro
Tag)?
Die entsprechenden Zahlen mit den Prognosehorizonten 2015 bzw. 2025 können
der im Internet verfügbaren Studie „Fehmarn Belt Forecast 2002, Final Report Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 1. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2398 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeApril 2003“ S. 127 ff. entnommen werden. Aktuellere Zahlen, abgeleitet vom
Fährverkehrsaufkommen im Jahr 2008, hat die mit der Ausführung des
Projektes betraute Gesellschaft Femern Bælt A/S auf ihrer homepage eingestellt:
2. Welche alternativen Überlegungen zum Ausbau der Festen
Fehmarnbeltquerung auf Straße und Schiene gibt es gegebenenfalls zur Bewältigung
des Personen- und Güterverkehrs?
Die Bundesregierung hat sich nach langjährigen, umfangreichen
Untersuchungen und Studien gemeinsam mit dem Königreich Dänemark für den Bau der
Festen Querung über den Fehmarnbelt entschieden. Aus diesem Grund werden
keine Überlegungen mehr zu möglichen Alternativen angestellt.
3. Wie schätzt die Bundesregierung die Verkehrsentwicklung und
Trassennutzung auf der Schiene und der Straße auf der sogenannten Jütland-Route
sowie über den Kleinen und Großen Belt ein, und wie beurteilt sie diese?
4. Erwartet die Bundesregierung beim Bau der Festen Fehmarnbeltquerung
wesentliche Veränderungen in der Nutzung der sogenannten Jütland-Route
auf Straße und Schiene, und wenn ja, welche?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich solche Verkehre von der Jütland-
Route auf die Fehmarnbelt-Route verlagern werden, für die künftig die Feste
Fehmarnbeltquerung die kürzere Strecke sein wird. Insbesondere betrifft dies
den Schienengüterverkehr, der zurzeit über die Jütland-Route geführt wird.
5. Mit welchen Kosten für die Hinterlandanbindung der Festen
Fehmarnbeltquerung (Straße und Schiene) rechnet die Bundesregierung aktuell
insgesamt?
Welcher Schienenstreckenverlauf wird dabei berücksichtigt?
6. Wie haben sich die Kostenschätzungen unter Einbeziehung der
gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise seit 2005 verändert?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ergebnisse der Vorentwurfsplanung der Hinterlandanbindung Schiene
wurden dem BMVBS im November 2009 vorgelegt. Für den zweigleisigen Ausbau
Fahrzeuge pro Tag
Jahr Pkw Busse Lkw Insgesamt
2008 4 850 100 1 000 5 950
2018 6 600 100 1 000 7 700
Zugverkehr pro Tag
Jahr Fahrgäste Güterwagen
2015 3 800 1 300
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2398mit Elektrifizierung wurde eine Vorzugsvariante ermittelt. Außer in den
Bereichen Neustadt in Holstein und Oldenburg in Holstein – hier sind aus
unterschiedlichen Gründen Umfahrungen notwendig – wird im derzeitigen
Planungsstadium die vorhandene Strecke präferiert. Die Kosten für diese Variante belaufen
sich nach derzeitiger Planungstiefe auf rund 817 Mio. Euro (Kostenstand 2009).
Die Straßenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung nördlich der
Anschlussstelle Heiligenhafen-Ost, wie sie im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen enthalten ist, kostet voraussichtlich 91,4 Mio. Euro (Kostenstand: April
2010).
7. Welchen Steigerungsfaktor für einen Planungszeitraum von zehn Jahren
bezieht die Bundesregierung in ihre Kostenberechnungen für die
Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung ein?
Bei Schienenprojekten geht das BMVBS von einer jährlichen
Preissteigerungsrate von 2 Prozent aus. Kostenberechnungen für Bundesfernstraßenmaßnahmen
erfolgen ohne Ansatz einer möglichen zukünftigen Preissteigerung.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kosten für die Hinterlandanbindung
des europaweit relevanten Verkehrsprojekts Feste Fehmarnbeltquerung aus
der Landesquote Schleswig-Holsteins innerhalb des
Bundesverkehrshaushalts zu finanzieren, und wenn ja, in welcher Höhe und über welchen
Zeitraum?
Eine Entscheidung, ob die Kosten für die straßenseitige Hinterlandanbindung
der Fehmarnbeltquerung in Form des Ausbaus der Bundesstraße 207 zwischen
Heiligenhafen (Ost) und Puttgarden zu einer vierstreifigen Bundesstraße aus der
Landesquote Schleswig-Holstein bzw. ganz oder zum Teil im Rahmen eines
bundesweiten Vorwegabzuges finanziert werden, ist erst mit der Baureife der
Maßnahme zu treffen. Der Finanzierungszeitraum orientiert sich an dem Ziel,
das Querungsbauwerk über den Fehmarnbelt im Jahr 2018 für den Verkehr zu
eröffnen.
9. Welchen Anteil der Kosten für den Neu- oder Umbau der Bahnübergänge
im Kreis Ostholstein müssen die Gemeinden und der Kreis tragen?
Wie hoch sind erfahrungsgemäß die Kosten für einen Neu- oder Umbau
von derartigen Bahnübergängen an vergleichbaren Stellen?
Das BMVBS hat auf die Durchführung von Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen,
soweit keine Bundesstraßen betroffen sind, keine Einflussmöglichkeiten. Es ist
Sache der Baulastträger – der DB Netz AG für den Schienenweg und dem
entsprechenden Straßenbaulastträger (Land/Kreis/Kommune) – zu entscheiden, ob
und wie der jeweilige Bahnübergang geändert werden soll, um den
Anforderungen an Sicherheit in Abwägung des Verkehrs Genüge zu tun. Die Finanzierung
der Maßnahme erfolgt nach den Regelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz
(EbKrG). Bei Maßnahmen nach §§ 3 und 13 haben die Kommunen ein Drittel
einer Bahnübergangsbeseitigung dort zu tragen, wo der Bahnübergang eine
kommunale Straße betrifft.
Um diese aus Sicherheitsgründen gebotenen Maßnahmen nicht an der
Finanzierungsschwäche eines Beteiligten (insbesondere der kommunalen
Straßenbaulastträger) scheitern zu lassen, trägt bei bundeseigenen Eisenbahnen der Bund,
bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen das Land nach dem EbKrG ein Drittel der
Kosten. Die beiden übrigen Kostendrittel sind von den jeweils beteiligten
Baulastträgern der sich kreuzenden Verkehrswege Schiene und Straße zu tragen. Die
Drucksache 17/2398 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKommunen können von den Ländern gemäß dem sog. Entflechtungsgesetz für
ihr Kostendrittel eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Höhe des
Fördersatzes wird dabei von den Ländern in eigener Zuständigkeit festgelegt.
Die gesetzlichen Regelungen enthalten keine Festlegungen, welche Art der
technischen Sicherung im Einzelfall vorzusehen ist. Es ist vielmehr eine
Gemeinschaftsaufgabe der Baulastträger für die beteiligten Verkehrswege Schiene und
Straße, die im Einzelfall in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen
Verhältnissen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und Beschilderungen zu planen
und abzustimmen. Aus den vorgenannten Gründen ist eine Angabe der Kosten
für einen Neu- bzw. Umbau nicht möglich.
10. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Finanzierung weiterer
wichtiger Verkehrsinfrastrukturprojekte in Schleswig-Holstein sicherzustellen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Haushalt 2011 und in der Finanzplanung
bis 2014 die Investitionen in die Bundesverkehrswege auf einem hohen Niveau
fortzuführen. Über die konkrete Höhe der Investitionsmittel entscheidet letztlich
der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung der jährlichen
Haushaltsgesetze.
11. Mit welchen Unterhaltungsinvestitionen in den nächsten 30 Jahren und
welchen jährlichen Betriebskosten (Straße und Schiene) der Festen
Fehmarnbeltquerung rechnet die Bundesregierung?
Gemäß dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung ist das Königreich
Dänemark zuständig für Bau, Betrieb und Finanzierung der Querung. Die
Bundesregierung verfügt über keine aktuellen Angaben zu den
Unterhaltungsinvestitionen und den Betriebskosten.
12. Warum wurden die Kosten der Hinterlandanbindung der Festen
Fehmarnbeltquerung im Haushaltsplan des Bundes bislang nicht dargestellt?
Werden die Kosten im Regierungsentwurf für den Bundehaushalt 2011
und im Finanzplan dargestellt?
Sobald alle Voraussetzungen nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erfüllt
sind, können Investitionsausgaben für Verkehrsprojekte in den
Bundeshaushaltsplan eingestellt werden.
13. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass möglichst viel der
Wertschöpfung in der Bauphase der Festen Fehmarnbeltquerung in der Region
stattfindet?
Von welchem Wertschöpfungsanteil für die Region geht die
Bundesregierung aus?
Gemäß Staatsvertrag ist für den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung das
Königreich Dänemark zuständig.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/239814. Wie ist der Stand der Planungen hinsichtlich der Einrichtung eines
Bauhafens für die Feste Fehmarnbeltquerung?
Welche Standorte kommen für den Bauhafen in Frage, und nach welchen
Kriterien wird der Standort für den Bauhafen ausgewählt?
Für den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung ist das Königreich Dänemark
zuständig. Das BMVBS ist an der Standortsuche für einen Bauhafen nicht beteiligt
und kann deshalb keine Auskunft zu den Auswahlkriterien geben.
15. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass es
nach dem Bau der Festen Fehmarnbeltquerung keine Einschränkungen
hinsichtlich des Schienengüterverkehrs vom Lübecker Hafen ins
Hinterland gibt?
Nach den bisher durchgeführten Untersuchungen werden keine
Einschränkungen für den Schienengüterverkehr vom Lübecker Hafen ins Hinterland erwartet.
Deshalb ist kein zusätzlicher Infrastrukturausbau notwendig.
16. Welchen Umfang und gegebenenfalls Zuwachs an Lärmemissionen
erwartet die Bundesregierung durch den zunehmenden Güterverkehr auf
der Bahnstrecke zwischen Fehmarn und Lübeck nach Fertigstellung der
Festen Fehmarnbeltquerung?
17. Wie soll sichergestellt werden, dass die Tourismusstandorte auf der
Bahnstrecke zwischen Fehmarn und Lübeck nicht durch dauerhaften
Lärm beeinträchtigt werden?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beim Lärmschutz wird unterschieden zwischen der Lärmvorsorge als
Lärmschutz beim Bau und der wesentlichen Änderung von Schienenwegen und der
Lärmsanierung als Lärmschutz an bestehenden, baulich nicht veränderten
Schienenwegen.
Bei Neu- und Ausbaustrecken wird der Lärmschutz bereits bei der Planung
einbezogen. Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist es, in einem gesetzlich
geordneten Verfahren einen etwaigen Interessenkonflikt zwischen der Planung
einerseits und den von ihr betroffenen öffentlichen und privaten Belangen
andererseits in gerechter Weise zu lösen.
Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm begründet das Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG, § 41 ff.) in Verbindung mit der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) als so genannte Lärmvorsorge beim
Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges zum
Schutz vor dem künftig zu erwartenden Verkehrslärm des neuen oder wesentlich
geänderten Verkehrsweges. Beurteilungsgrundlagen hierfür sind die
Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV. Diese Grenzwerte sind nach der Gebietsart des
Einwirkungsbereichs abgestuft, ein separater Grenzwert für Tourismus ist nicht
ausgewiesen.
Im Rahmen des normierten Planfeststellungsverfahrens haben alle Träger
öffentlicher Belange die gleichen Beteiligungsrechte. Deren Stellungnahmen
und die Einwendungen der Betroffenen werden in einem öffentlichen
Erörterungstermin beraten und anschließend durch die zuständige Anhörungsbehörde
in Form einer Abschließenden Stellungnahme an die Planfeststellungsbehörde
übersandt. Diese wägt dann die Einwendungen ab und erarbeitet den
Planfeststellungsbeschluss. Danach steht der Verwaltungsgerichtsweg offen.
Drucksache 17/2398 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Befürwortet die Bundesregierung, dass eine der für den Süden des
Kreises Ostholstein in der Diskussion befindlichen Trassenalternativen trotz
Mehrkosten von 195 bzw. 231 Mio. Euro verwirklicht wird?
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden für den Bereich der Ostseebäder
sich aufdrängende Trassenalternativen untersucht. Der Bund ist nach BHO
verpflichtet, die wirtschaftlichste Variante, die die Anforderungen bezüglich Lärm-
und Erschütterungsschutz erfüllt und dem Staatsvertrag gerecht wird, zu
finanzieren. Varianten mit Mehrkosten dürfen nach BHO nicht vom Bund realisiert
werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben diese nicht erfordern.
19. Welchen Stand der Planungen hat die Bundesregierung für die
Trassenvarianten der Schienenhinterlandanbindung der Festen
Fehmarnbeltquerung im Norden des Kreises Ostholstein?
Wann werden die Trassenvarianten der Öffentlichkeit vorgelegt?
Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für diese
Trassenvarianten?
20. Falls es geplante Trassenalternativen gibt, werden diese im Kreisnorden
Ostholsteins, speziell in Großenbrode und Lensahn von der
Bundesregierung trotz Mehrkosten befürwortet?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung angesichts der
Presseberichterstattung zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens durch
die schleswig-holsteinische Landesregierung (vgl. Hamburger Abendblatt
vom 8. Mai 2010) über ein solches Raumordnungsverfahren?
22. Welche Folgen hat das Raumordnungsverfahren auf die Planungen der
Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung?
23. Wird die Deutsche Bahn AG (DB AG) infolge der Aufnahme des
Raumordnungsverfahrens vom BMVBS beauftragt, Alternativtrassen im
Kreisnorden Ostholsteins zu planen?
24. Werden die aufgrund eines Raumordnungsverfahrens entstehenden
Mehrkosten für alternative Trassenvarianten von der Bundesregierung
übernommen bzw. wird eine solche Kostenübernahme durch die
Bundesregierung befürwortet?
Die Fragen 19 bis 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB Netz AG erstellte eine Grobstudie und die Vorentwurfsplanung, um alle
Erfordernisse, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben, einschätzen zu können.
Das Land Schleswig-Holstein erklärte am 20. Mai 2010, dass es nunmehr
beabsichtigt, ein Raumordnungsverfahren zur Trassenführung zwischen Lübeck
und der Fehmarnsundbrücke durchzuführen. Der Zeitbedarf des Verfahrens
kann derzeit vom Land nicht benannt werden. Es wurde zwischen Bund, Land
und DB AG abgestimmt, dass die Planfeststellungsverfahren nach Abschluss
des Raumordnungsverfahrens begonnen werden. Die Vorhabenträgerin DB AG
wird die für das Raumordnungsverfahren erforderlichen Unterlagen zur
Verfügung stellen. Alle regionalen Wünsche zum Trassenverlauf sind daher in das
Raumordnungsverfahren und im Anschluss in die Planfeststellungsverfahren
einzubringen. Zur Finanzierung der Investitionen durch den Bund wird auf die
Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/239825. Hat die Bundesregierung der Landesregierung Schleswig-Holstein eine
Übernahme des Kostenanteils, den das Land Schleswig-Holstein an der
Hinterlandanbindung zu tragen hat, zugesagt?
Die Kosten der Bundesfernstraßenmaßnahme trägt auch bei der
Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung der Bund.
26. Soll die Feste Fehmarnbeltquerung Teil des Vordringlichen Bedarfs im
Bundesverkehrswegeplan werden?
Wenn ja, an welcher Stelle (in der Reihung) wird sie stehen?
27. Nach welchen Kriterien findet eine Reihung der Projekte im
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans statt?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Erarbeitung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) werden
alle positiv bewerteten Projekte in den Vordringlichen und Weiteren Bedarf
eingeordnet. Zur Vorbereitung eines neuen BVWP wird in dieser Legislaturperiode
zunächst eine neue Grundkonzeption entwickelt. Inhalt der Erarbeitung einer
neuen Grundkonzeption ist auch die Entwicklung von Kriterien zur
Priorisierung. Eine Aussage zur Einordnung bzw. Ausgestaltung einer künftigen
Reihung ist somit erst nach Abschluss der Arbeiten zur neuen Grundkonzeption
bzw. zum neuen BVWP möglich.
28. Welche Planungsvarianten der Elbquerung in Form und Verlauf sind der
Bundesregierung bekannt, und welche der möglichen Varianten werden
von ihr präferiert?
Für die Elbquerung im Zuge der A 20 wurden mehrere Planungsvarianten
untersucht. Die Vorzugsvariante für den Bund und die beteiligten
Straßenbauverwaltungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der „Bohrtunnel-lang-
verkürzt-optimiert“.
29. Von welchen Kosten für die Realisierung der Festen Elbquerung geht die
Bundesregierung bei einem Tunnelbauwerk aktuell aus?
Für die Realisierung der Vorzugsvariante für die Elbquerung geht man von
Tunnelbaukosten in Höhe von rund 800 Mio. Euro aus.
30. Welches Finanzierungsmodell präferiert die Bundesregierung für die
vorgesehene feste Elbquerung bei Glückstadt im Verlauf der A 20?
31. Welchen Betrag bzw. welchen Prozentanteil der anfallenden Kosten
beabsichtigt die Bundesregierung als Anschubfinanzierung für eine feste
Elbquerung bei Glückstadt zur Verfügung zu stellen?
32. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einer schnellen
Entscheidung hinsichtlich des Finanzierungsmodells der festen Elbquerung zu
kommen?
33. Zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung hinsichtlich des
Finanzierungsmodells für die feste Elbquerung zu rechnen?
Die Fragen 30 bis 33 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/2398 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBund und Land haben das weitere Vorgehen für die gemeinsam angestrebte und
verfolgte ÖPP-Projekt- und Finanzierungslösung abgestimmt. Nächster Schritt
ist demnach, mit einer die Bandbreite aller Modellideen umfassenden
Untersuchung für die Elbquerung geeignete ÖPP-Geschäftsmodelle zu identifizieren
und deren Wirtschaftlichkeit zu belegen. Voraussetzung für ein geeignetes
Geschäftsmodell ist sowohl die nachzuweisende Wirtschaftlichkeit als auch die
privatwirtschaftliche Tragfähigkeit. Die Höhe einer möglichen
Anschubfinanzierung ist hierbei abhängig von der Ausgestaltung des ÖPP-Geschäftsmodells.
Das Vergabeverfahren für die ÖPP-Untersuchung wurde Ende 2009 bereits
gestartet. Mit ersten Ergebnissen ist gegen Ende des Jahres 2010 zu rechnen.
34. Wie hoch sind die bisherigen Baukosten bzw. Kostenschätzungen für den
Weiterbau der A 20 in Schleswig-Holstein für alle Planungsabschnitte?
Wann ist nach den aktuellen Planungen mit der Fertigstellung der
einzelnen Bauabschnitte zu rechnen?
Die aktuellen Kosten für die A 20 in Schleswig-Holstein zwischen Weede und
dem Beginn des Elbtunnels betragen rund 680 Mio. Euro. Die Fertigstellung der
einzelnen Abschnitte richtet sich nach der Erlangung des Baurechts und den
zukünftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln unter Berücksichtigung
anderer Bundesfernstraßenmaßnahmen in Schleswig-Holstein.
35. Liegen im Vergleich zu den Angaben der Bundesregierung im Jahr 2008
aktuelle Verkehrsprognosen für die geplante Weiterführung der A 20 in
Schleswig-Holstein vor?
Wenn ja, welche?
Nein
36. Wo ist bei der geplanten festen Elbquerung bei Glückstadt der Standort
der Tunnelleitzentrale vorgesehen?
In Niedersachsen.
37. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Einbindung und
Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehren im Verlaufe der A 20 auf
dem Gebiet Schleswig-Holsteins zur Sicherstellung von Rettungs- und
Bergungskapazitäten?
Der Rettungsdienst fällt in die Kompetenz der Länder und ist nicht Sache des
Bundes.
Autobahnen/Bundesstraßen
38. Welchen Planungsstand hat eine mögliche Ostumfahrung Hamburgs im
Zuge der A 21?
Die Ostumfahrung Hamburg zwischen der A 24 und der A 250 ist eine
Maßnahme des „Weiteren Bedarfs mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko“
des geltenden Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ohne Planungsrecht. Sie
wird daher nicht beplant.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/239839. Wie ist die aktuelle Planung der Bundesregierung hinsichtlich der
Fortführung der A 21 bis zur A 24 (Hamburg–Berlin) bei Schwarzenbek zur
Verbesserung der großräumigen Verkehrsanbindung der
Landeshauptstadt Kiel und des gesamten Ostens von Schleswig-Holstein an das
übergeordnete Autobahnnetz?
Die beiden Abschnitte Stolpe–Nettelsee und Nettelsee–Klein Barkau befinden
sich im Planfeststellungsverfahren. Der Abschnitt zwischen der A 1 (AK
Bargteheide) und der A 24 (AS Schwarzenbek/Grande) wird im Vorgriff auf einen
vierstreifigen Ausbau abschnittsweise dreistreifig geplant und gebaut.
40. In welchem Stadium befindet sich der Ausbau der Südspange Gaarden als
sinnvoller Abschluss des Ausbaus der Bundesstraße (B 404) zur A 21 auf
Kieler Stadtgebiet?
In welchem Zeitraum beabsichtigt die Bundesregierung, den Ausbau zu
beenden?
Die Südspange Gaarden (Eckverbindung A 21– Segeberger Landstraße – B 76)
befindet sich im „Weiteren Bedarf“ des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen.
Ein Planungsauftrag ist damit nicht gegeben.
41. Welchen Planungsstand hat der Ausbau der B 5 zwischen Itzehoe und
Wilster-West?
Für den ersten Abschnitt zwischen Itzehoe und der K 36/Heiligenstedten wurde
am 5. Mai 2010 der Planfeststellungsbeschluss erlassen, der jedoch beklagt
wird. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den restlichen
Abschnitt wird derzeit vom Land vorbereitet.
42. Wie ist der Stand der Planung zum Ausbau der B 5 in Fortführung der
A 23?
Im Zuge der A 23 zwischen Itzehoe/Süd und Itzehoe/Nord ist mit dem
Lückenschluss (vierstreifiger Ausbau der B 5 zur A 23) inklusive dem Bau zweier neuer
Brücken über die Stör begonnen worden. Das Ersatzbrückenbauwerk ist fertig
gestellt. Nunmehr erfolgt der Abriss der vorhandenen maroden Störbrücke und
deren Neubau.
Im Bereich zwischen Tönning und Husum sind die Planungen für die
Einrichtung dreistreifiger Verkehrsführungen aufgenommen worden. Der Vorentwurf
für den ersten von vier Bauabschnitten ist erstellt und das
Planfeststellungsverfahren soll Anfang 2011 eingeleitet werden.
Für den Bau der Ortsumgehungen zwischen Hattstedt und Bredstedt läuft zurzeit
das Planfeststellungsverfahren.
43. Welche Planungen gibt es für den Ausbau oder Neubau von Lkw-
Parkplätzen auf Rastplätzen an der A 24?
In Schleswig-Holstein verfügt die A 24 je Fahrtrichtung über eine
bewirtschaftete und zwei unbewirtschaftete Rastanlagen.
Die bundesweite Erhebung der Lkw-Parkstandskapazitäten von März 2008
zeigte für die A 24 einen Fehlbedarf von ca. 20 Lkw-Parkständen. Für die
bewirtschaftete Rastanlage Gudow-Süd (Fahrtrichtung Berlin) ist eine
Erweiterung um 14 Lkw-Parkstände geplant, der Baubeginn ist im Jahr 2010 vorgese-
Drucksache 17/2398 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehen. Mit der im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zuständigen
Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein werden in Kürze die Lkw-
Parkstandsprognose für das Jahr 2025 und die darauf aufbauende mögliche
Erweiterung der übrigen Rastanlagen abgestimmt.
44. Wie bewertet die Bundesregierung die verkehrliche Situation in
Eckernförde, wo es durch den Bau von Port Olpenitz und der Erweiterung des
Ostseebades Damp zu einem Zuwachs im Verkehrsaufkommen von bis
zu 7 000 Fahrzeugen pro Tag auf der B 76 und der B 203 kommen kann?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diesen
Engpass zu entschärfen?
Um die Leistungsfähigkeit der B 76 in Eckernförde den künftigen
Verkehrsbedürfnissen anzupassen, wird derzeit ein abschnittsweiser vierstreifiger
Ausbau realisiert. Darüber hinaus erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Straßeninfrastruktur in diesem Bereich werden unter Berücksichtigung der
weiteren Verkehrsentwicklung bei Bedarf geprüft.
45. Sieht die Bundesregierung zur Entlastung des Rendsburger Kanaltunnels
eine weitere Kanalquerung für den Kraftfahrzeugverkehr vor?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine
kombinierte Kanalunterquerung für Straße und Schiene?
Bestehende Verkehrsgutachten gehen davon aus, dass die Leistungsfähigkeit des
Rendsburger Kanaltunnels etwa im Jahr 2030 an seine Grenzen stoßen könnte.
Eine weitere Kanalquerung für den Straßenverkehr mit oder ohne Schiene kann
eine Option darstellen. Daneben sind jedoch auch andere Alternativen (wie z. B.
ein Ausbau der A 7 zwischen A 210 und B 203) in die Überlegungen für ein
zukunftsgerichtetes Verkehrskonzept einzubeziehen. Die Entscheidungsfindung
ist noch nicht abgeschlossen.
46. Wie steht die Bundesregierung zur Übernahme des Herrentunnels in
Lübeck in die Verantwortung des Bundes (vgl. Bürgerschaftsbeschluss
vom 4. März 2008)?
Eine Übernahme des Herrentunnels in die Baulast des Bundes wird seitens der
Bundesregierung nicht erwogen.
Schienentrassen/Bahnverkehr
47. Welche Verkehrsentwicklung erwartet die Bundesregierung auf den
einzelnen Abschnitten der Eisenbahnstrecke Neumünster–Elmshorn–
Hamburg?
Sind an dieser Strecke Ausbaumaßnahmen zur Leistungsertüchtigung
vorgesehen?
Wenn ja, welche, und in welchem Zeitraum?
Die bis 2025 erwartete Verkehrsentwicklung auf der Strecke Neumünster–
Elmshorn–Hamburg erfordert keinen vordringlichen Ausbau der Strecke. Dies war
das Ergebnis der im Auftrag des BMVBS durchgeführten Studie zum Knoten
Hamburg, in der die im Rahmen des Bedarfsplans zu finanzierenden
Ausbaumaßnahmen im Knoten Hamburg ermittelt und bewertet wurden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/239848. Welche Verkehrsentwicklung erwartet die Bundesregierung auf der
Trasse der AKN Eisenbahn AG Neumünster–Quickborn–Hamburg?
Sind an dieser Strecke Ausbaumaßnahmen zur Leistungsertüchtigung
vorgesehen?
Wenn ja, welche, und in welchem Zeitraum?
Seit der Regionalisierung zum 1. Januar 1996 obliegt die Zuständigkeit für die
Planung, Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs
grundsätzlich den Ländern. Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gewähren.
Nach den von den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg für die AKN-
Strecke Kaltenkirchen–Hamburg-Eidelstedt bislang vorgelegten GVFG-
Antragsunterlagen zum Ausbau dieser Strecke wurde im Raum Hamburg-Eidelstedt
eine Querschnittsbelastung von rund 13 000 Personenfahrten je Werktag
prognostiziert.
Im Streckenabschnitt Kaltenkirchen–Hamburg-Eidelstedt wurden seit dem Jahr
1996 verschiedene Baumaßnahmen zur Leistungsertüchtigung realisiert, so u. a.
der Bau von zweigleisigen Streckenabschnitten, von neuen Stationsanlagen und
die höhenfreie Einbindung der AKN in die Station Hamburg-Eidelstedt. Der
Bau von zweigleisigen Streckenabschnitten dauert noch an.
Nach dem dem BMVBS vorliegenden „Achsenkonzept zum Ausbau des
Schienenverkehrs in der Metropolregion Hamburg“ ist gegebenenfalls auch die
Elektrifizierung des AKN-Streckenabschnittes Kaltenkirchen–Hamburg-Eidelstedt
vorgesehen. Näheres ist dem BMVBS nicht bekannt.
Zum Streckenabschnitt Neumünster–Kaltenkirchen liegen dem BMVBS keine
Informationen vor.
49. Welche Verkehrsentwicklung erwartet die Bundesregierung auf den
einzelnen Abschnitten der Eisenbahnstrecke Lübeck–Bad Oldesloe–
Ahrensburg–Hamburg?
Sind an dieser Strecke Ausbaumaßnahmen zur Leistungsertüchtigung
vorgesehen?
Wenn ja, welche, und in welchem Zeitraum?
Die bis 2025 erwartete Verkehrsentwicklung auf der Strecke Lübeck–Bad
Oldesloe–Ahrensburg–Hamburg erfordert keinen vordringlichen Ausbau der
Strecke. Dies war das Ergebnis der im Auftrag des BMVBS durchgeführten
Studie zum Knoten Hamburg, in der die im Rahmen des Bedarfsplans zu
finanzierenden Ausbaumaßnahmen im Knoten Hamburg ermittelt und bewertet wurden.
50. Plant die Bundesregierung eine Schließung der Elektrifizierungslücke
zwischen Lübeck und Bad Kleinen?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Wenn nein, warum nicht?
Der Ausbau (insbesondere die Elektrifizierung) der Strecke Lübeck–Schwerin
über Bad Kleinen ist Bestandteil des Weiteren Bedarfs des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege. Projekte des Weiteren Bedarfs werden nicht vordringlich
umgesetzt, so dass die Realisierung aus derzeitiger Sicht zumindest nicht
kurzfristig erfolgen wird.
Drucksache 17/2398 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode51. Welche Planungen für Veränderungen auf der Bahnstrecke Hamburg–
Rostock hat die Bundesregierung?
Im Abschnitt Hamburg–Hagenow Land sind die Bauarbeiten (im Rahmen des
Verkehrsprojektes Deutsche Einheit – VDE – Nr. 2) abgeschlossen. Für den
anschließenden Bereich der Ausbaustrecke Lübeck/Hagenow-Land–Rostock–
Stralsund (VDE Nr. 1) ist die erste Baustufe bis Rostock nahezu abgeschlossen.
52. Wie ist die Position der Bundesregierung zu einem Ersatz der
Rendsburger Hochbrücke für den Schienenverkehr?
Dem BMVBS sind Planungen zum Ersatz des Brückenbauwerks durch einen
Neubau seitens der DB Netz AG nicht bekannt. Die Anlage wird zurzeit
grundinstandgesetzt und verstärkt.
53. Gibt es Pläne, die Anzahl der ICE-Fernverbindungen zur
Landeshauptstadt Kiel zu erhöhen und den Kieler Hauptbahnhof künftig als
Endstation der zahlreichen Fernlinien der DB AG, die derzeit in Hamburg
enden, anzufahren?
Die Gestaltung des Fernverkehrsangebots auf dem Schienennetz ist eine
unternehmerische Aufgabe und liegt in der Verantwortung der Unternehmensführung
der DB AG und der mit ihr im Wettbewerb stehenden
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dem BMVBS liegen keine Informationen über Planungen der DB AG
im Sinne der Fragestellung vor.
54. Wie will die Bundesregierung die Finanzierung und termingerechte
Realisierung der Ausbaustrecken Lübeck/Hagenow-Land–Rostock–Stralsund,
Neumünster–Bad Oldesloe und Hamburg–Elmshorn sicherstellen, die auf
der sogenannten Streichliste der DB AG stehen?
Der Bundesregierung ist keine Streichliste der DB AG bekannt.
Häfen, Hafenhinterlandanbindungen und Hafeninfrastruktur
55. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der
Hinterlandanbindung der Lübecker und der Kieler Häfen (Straßen,
Schiene, Binnenwasserstraßen)?
Das Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr für den Verkehrsträger
Schiene enthält keine Maßnahmen in Schleswig-Holstein. Aufgrund der
netzweiten Verflechtungen kommen die Maßnahmen im gesamten Bundesgebiet
auch der Verbesserung der Hinterlandanbindung der Lübecker und der Kieler
Häfen zugute.
Zur Verbesserung der Straßenhinterlandanbindung beider Häfen wird die A 20
neu gebaut. Für die Kieler Häfen werden zusätzlich die A 7 und die B 404 (zur
A 21) ausgebaut.
Am Elbe-Lübeck-Kanal (ELK) werden Ersatzinvestitionen, insbesondere an
Schleusen und Brücken entsprechend der mit dem Bundesverkehrswegeplan
(BVWP) 2003 getroffenen Entscheidung in zukunftsorientierten Abmessungen
und nach heute üblichen Standards durchgeführt, das heißt, an Schleusen in den
Abmessungen 115 m Länge/12,5 m Breite/4 m Tiefe für das
Großmotorgüterschiff und an Brücken mit einer Durchfahrtshöhe von 5,25 m für den
zweilagigen Containerverkehr.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/239856. Welche Realisierungszeiträume sind dafür vorgesehen?
57. In welchem Umfang stehen die hierfür erforderlichen Finanzmittel zur
Verfügung?
Die Fragen 56 und 57 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Realisierung von Bundesfernstraßen erfolgt nach der Erlangung des
Baurechts in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und
den anstehenden Bundesfernstraßenmaßnahmen im Land. Die konkret zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel ergeben sich jeweils aus dem jährlich zu
verabschiedenden Bundeshaushaltsplan. Zudem ist die Einschätzung des
Realisierungszeitraumes auch davon abhängig, ab wann der Ausbau der A 7 – Baurecht
und eine erfolgreiche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorausgesetzt – im
Rahmen eines ÖPP-Modelles erfolgen kann.
Der Zeitpunkt der Erneuerung der Schleusen und der Brücken am ELK wird
durch ihre Restnutzungsdauer bestimmt. Der Neubau der Schleuse Lauenburg
wurde 2006 in Betrieb genommen. Der Ersatz der Schleuse Witzeeze steht in
rund zehn Jahren an. Die Restnutzungsdauer der weiteren Schleusen beträgt
rund 20 Jahre. Ersatzinvestitionen werden prioritär behandelt. Damit ist
sichergestellt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in die jährlichen
Haushaltsplanungen eingestellt werden.
58. Welche Pläne hat die Bundesregierung im Bereich der Stadt Kiel
hinsichtlich der verstärkten Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene
(z. B. Ostuferhafen, Schweden-Terminal) und der Entlastung von
Wohngebieten (z. B. entlang des Ostrings in Ellerbek und Gaarden) von
Schwerlastverkehr durch den Ostring II (Ostufer-Entlastungsstraße)?
Die Bundesregierung unterstützt finanziell auf Grundlage der Richtlinie zur
Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) Investitionen in
den Neu- und Ausbau von privaten KV-Terminals. Die intensive Förderung von
KV-Terminals führt zu einer deutlichen Verbesserung der Terminalinfrastruktur
und zu einer Senkung der Kosten für den Umschlag und somit zu einem höheren
Verkehrsaufkommen auf Schiene und Wasserstraße. Gleichzeitig wird die
Belastbarkeit und Effizienz des Seehafenhinterlandverkehrs gesteigert.
Der für die Mittelbewilligung zur Förderung der im Ostuferhafen in Kiel
geplanten Umschlaganlage zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Eisenbahn-
Bundesamt, liegen derzeit konkrete Planungen hierfür vor. Das Fördervolumen kann
noch nicht beziffert werden, da es sich um ein noch laufendes Antragsverfahren
handelt.
Die Verlegung der B 502 zwischen der Segeberger Landstraße (B 76) und
Ellerbek befindet sich im „Weiteren Bedarf“ des Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen und hat damit kein Planungsrecht.
59. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf eine
Erweiterung der Flächen im Kieler Ostuferhafen?
Der Bund hat die Verantwortung für die Bundeswasserstraßen als
Verkehrswege. Hierunter fällt jedoch nicht die Verwaltungskompetenz für Verkehrs- und
Umschlaghäfen. Die Zuständigkeit für die Häfen liegt nach der
Kompetenzzuweisung des Grundgesetzes bei den Ländern.
Drucksache 17/2398 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode60. Welche Förderung von Investitionen in die Hafeninfrastruktur
(insbesondere im kombinierten Ladungsverkehr) sieht die Bundesregierung für die
schleswig-holsteinischen Häfen an Nord- und Ostsee vor?
Im Rahmen der Bundesförderung von Umschlaganlagen des Kombinierten
Verkehrs (siehe Antwort zu Frage 58) wurden dem Land Schleswig-Holstein bislang
insgesamt rund 26,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dabei wurden die an der
Ostsee gelegenen KV-Terminals Kiel Ostuferhafen mit rund 3 Mio. Euro und
Lübeck mit rund 17,7 Mio. Euro gefördert. Weitere rund 5,8 Mio. Euro kamen
der Hafengesellschaft Brunsbüttel (Nordsee) zugute.
Gegenwärtig liegen den zuständigen Bewilligungsbehörden außer dem in der
Antwort zu Frage 58 genannten Vorhaben konkrete Planungen für den Hafen
Lübeck vor. Das Fördervolumen kann noch nicht beziffert werden, da es sich um
ein noch laufendes Antragsverfahren handelt. Erste Planungsgespräche haben
ebenfalls bereits stattgefunden.
61. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Steuerbefreiung von
Landstrom ein, und wie stellt sich der aktuelle Verhandlungsstand zur
Umsetzung der Revision der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie in Bezug
auf die Steuerbefreiung von Landstrom dar?
Die Europäische Kommission (EU-KOM) hat am 8. Mai 2006 eine Empfehlung
zur Förderung der Landstromversorgung von Schiffen an Liegeplätzen in den
Häfen der Gemeinschaft herausgegeben. Als Anreiz, Landstrom anstelle des
selbst produzierten Stromes zu verwenden, kann die Befreiung von der
Stromsteuer betrachtet werden. Der für die Erzeugung des Stromes an Bord
eingesetzte Treibstoff und der selbst produzierte Strom sind ebenfalls steuerfrei.
Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Februar 2008 bei der
EU-KOM eine Ermächtigung durch den Rat zur „Befreiung von der Stromsteuer
für die landseitige Versorgung von Schiffen der Schifffahrt in Meeres- und
Binnengewässern der Gemeinschaft (einschließlich des Fischfangs) mit Strom, mit
Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt“ beantragt und zugleich
beihilferechtlich notifiziert. Die Bearbeitung des Antrags auf
Ausnahmeermächtigung und der Notifizierung haben sich seitens EU-KOM deutlich verzögert.
Nach mehreren – von der Bundesregierung zeitnah beantworteten – Rückfragen
hatte die EU-KOM zunächst angekündigt, in der anstehenden Überarbeitung
der Energiesteuerrichtlinie als ersten Schritt eine zeitlich begrenzte
Steuerbefreiung für an Land erzeugten und Schiffen gelieferten Strom vorzuschlagen
und einen umfassenden Rahmen mit Anreizen und Regelungen auszuarbeiten.
Daher hat die EU-KOM die Bearbeitung des Antrags der Bundesregierung auf
Ausnahmeermächtigung ausgesetzt. Als sich im Frühjahr 2009 abzeichnete,
dass sich die Vorlage des Richtlinienänderungsvorschlags verzögern würde, hat
die EU-KOM die Bearbeitung des Antrags wieder aufgenommen. Obwohl die
EU-KOM daraufhin bis zum 22. Juli 2009 eine Entscheidung zum deutschen
Antrag auf Ausnahmeermächtigung hätte treffen müssen, ist eine Entscheidung
bis heute nicht getroffen worden. Zuletzt hat am 13. April 2010 ein Gespräch
zwischen der Bundesregierung und der EU-KOM stattgefunden. Nachdem
durch die EU-KOM keine Bedenken hinsichtlich des Antrags auf
Ausnahmeermächtigung mehr vorgebracht werden, bestehen nun beihilferechtliche
Bedenken gegen die vollständige Steuerbefreiung.
Das BMF hat im Referentenentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und
Stromsteuergesetzes eine Befreiung des Landstromes von der Steuer
vorgesehen, jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der EU-KOM.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/239862. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, über die EU-Ebene
hinaus, verbindliche Regelungen für die Landstromversorgung von
Schiffen in Häfen zu erreichen?
63. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Hafenbetreiber, um die hohen
Kosten für die Bereitstellung von Landstrom tragen zu können?
Die Fragen 62 und 63 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Für Hafenrecht, also auch für die Einrichtung und das Vorhalten der
Landstrominfrastruktur und der Landstromkapazitäten, sind die Länder zuständig.
64. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die europäischen
Regelungen (Richtlinie 2000/59/EG) über Hafenauffangeinrichtungen für
Schiffsabfälle und Ladungsrückstände effektiv und konsequent auf
nationaler Ebene umgesetzt und Verstöße sanktioniert werden?
Die Richtlinie 2000/59/EG ist in Deutschland durch die zuständigen Länder
vollständig umgesetzt worden. Verstöße sind landesrechtlich sanktioniert. Die
zuständigen Landesbehörden werden über Überprüfungen von Anlage V des
MARPOL-Übereinkommens (Schiffsabfall) im Rahmen der Hafenstaatkontrolle
informiert. Sie betrachten diese Kontrollen als ausreichend und sehen weitere
Maßnahmen nach Artikel 11 der Richtlinie 2000/59/EG als nicht notwendig an.
65. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Überwachung und die
Finanzierung der Infrastruktur zur Bereitstellung von
Entsorgungseinrichtungen in den Häfen garantiert werden?
Die Zuständigkeit für die Finanzierung, Bereitstellung und Überwachung von
Entsorgungseinrichtungen in den Häfen liegt bei den Ländern.
Wasserstraßen und Schifffahrt
66. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Elbe-Lübeck-Kanal
als Teil des europäischen Binnenwasserstraßennetzes zu?
Welche wesentlichen Effekte hätte ein weiterer Ausbau des Kanals?
Die verkehrliche Bedeutung des Elbe-Lübeck-Kanals (ELK) wird von der
Bundesregierung in dem vom BVWP 2003 vorgegebenen Rahmen gesehen. Die
Ersatzinvestitionen in zukunftsorientierten Abmessungen an Schleusen und
Brücken führen zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit des ELK. Ein
darüber hinausgehender Ausbau wäre derzeit wirtschaftlich nicht vertretbar.
67. Welche Finanzmittel sind für den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals
eingeplant?
Ein Ausbau des ELK ist entsprechend der Bewertung im Rahmen des BVWP
2003 nicht vorgesehen.
Drucksache 17/2398 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode68. Welche Schritte leitet die Bundesregierung zur Modernisierung des Elbe-
Lübeck-Kanals ein, insbesondere in Bezug auf die Anhebung der
Kanalbrücken?
Die Brücken über den ELK werden schrittweise auf eine Durchfahrtshöhe von
5,25 m über dem Bemessungswasserstand für den zweilagigen
Containerverkehr angehoben. Für die in der Unterhaltungslast der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung sich befindenden Straßenbrücken besteht folgender Baufortschritt:
Die Brücken Genin, Kronsforde, Krummesse, Donnerschleuse und Dalldorf
wurden bereits erneuert. Die Brücke Berkenthin befindet sich im Bau. Für den
Ersatz der Brücke Horsterdamm kann voraussichtlich noch in diesem Jahr der
Bauauftrag erteilt werden. Für die Brücke Büssau läuft das
Planfeststellungsverfahren. Für die Brücken Lanze-Basedow und Buchhorst werden zur Zeit die
Entwurfsplanungen gefertigt. Die Brücke Witzeeze wird im Zusammenhang mit der
Schleuse erneuert.
69. Gibt es einen mit dem Land Schleswig-Holstein und der DB AG
abgestimmten Zeitplan zur Anhebung der Brücken über den Elbe- Lübeck-
Kanal, die sich nicht in der Trägerschaft des Bundes befinden?
Falls nicht, wie wird sichergestellt, dass alle Querungen in sinnvollen
Zeitabschnitten auf die erforderliche Höhe gebracht werden?
Für die Fußgängerbrücke Berkenthin sowie die Straßenbrücken Anker-Kühsen
und Büchen wurden Verhandlungen mit den Straßenbaulastträgern
aufgenommen, um Planungsvereinbarungen abzuschließen. Mit der DB AG wurden
Verhandlungen über einen zeitnahen Ersatz der Eisenbahnbrücke Dalldorf
aufgenommen.
70. Zu welchem Termin ist die Erneuerung der Schleuse Witzeeze
vorgesehen?
Der Ersatz der Schleuse Witzeeze steht in rund zehn Jahren an.
71. Hat die Bundesregierung das Konzept einer Verlängerung der
bestehenden Schleusen am Elbe-Lübeck-Kanal und die diesbezügliche Nutzen-
Kosten-Analyse der ISL-Baltic Consult GmbH im Auftrag der Industrie-
und Handelskammer (IHK) zu Lübeck geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost kam zu dem Ergebnis, dass eine
vorgezogene Verlängerung der bis zu 100 Jahren alten Schleusen im Vergleich zu
dem praktizierten Vorgehen weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Eine Änderung der im Rahmen des BVWP 2003 vorgenommenen Bewertung
für den ELK ist vor dem Hintergrund der prognostizierten
Güterverkehrsmengen, wie auch der beobachteten Verkehrsentwicklung nicht begründet. Dafür
liefert auch die im Auftrag der IHK Lübeck durchgeführte Nutzen-Kosten-
Betrachtung keinen Ansatz.
72. Bestehen Überlegungen, die Schleuseninsel der Schleuse Kiel-Holtenau
für Touristen und Interessierte zu öffnen, gegebenenfalls im Rahmen
geführter Rundgänge?
Es bestehen keine solchen Überlegungen, da die Schleuseninsel den
Sicherheitsanforderungen des ISPS-Codes (International Ship and Port Facility Security
Code) unterliegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/239873. Ist geplant, die Befahrensabgabe im Nord-Ostsee-Kanal zu reduzieren?
Wenn ja, wann, und in welchem Umgang?
Nein
74. Wird sich die Bundesregierung für eine verbindliche Lotsenpflicht in der
Kadettrinne in der Ostsee einsetzen, und wann ist auf internationaler
Ebene mit einer entsprechenden Vereinbarung zu rechnen?
Die Verstärkung der Lotsenannahme in engen und schwierigen Fahrtgebieten
internationaler Gewässer, wie z. B. der Kadetrinne in der Ostsee, ist ein
wichtiges Anliegen zur Verbesserung der Sicherheit des Schiffsverkehrs und des
Meeresumweltschutzes. Die Einführung einer Lotsannahmepflicht ist nur im
Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) möglich. Die
bisherigen Bemühungen Deutschlands um eine gemeinsame Initiative der
Ostseeanrainerstaaten fanden jedoch nicht die erforderliche Unterstützung. Darüber
hinaus ist auch die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit von
Lotsenannahmepflichten in internationalen Gewässern nach dem Seerecht in der IMO rechtlich
umstritten, wobei die Befürworter einer Annahmepflicht deutlich in der
Minderheit waren. Damit werden zunächst weitere Aktivitäten in dieser Richtung nicht
für Erfolg versprechend gehalten.
75. Wie sehen die weiteren Planungen hinsichtlich der Aufgaben- und
Personalentwicklung der Wasser- und Schifffahrtsämter in Schleswig-Holstein
aus?
77. Wie sieht eine mögliche personelle „Zielstruktur“ für die Wasser- und
Schifffahrtsämter aus?
78. Gibt es Pläne für strukturelle Veränderungen innerhalb der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung, die Schleswig-Holstein betreffen (z. B.
Privatisierung, Outsourcing, Zentralisierung)?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Die Fragen 75, 77 und 78 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist Gegenstand
laufender Untersuchungen. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
76. Wurde in letzter Zeit für die Wasser- und Schifffahrtsämter eine
Personalbedarfsermittlung durchgeführt?
Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Nein. Die letzte umfassende Personalbedarfsermittlung für die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung wurde im Jahr 2001 durchgeführt.
Flughäfen
79. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Ausbau und Betrieb
des Regionalflughafens Lübeck-Blankensee bei, insbesondere unter den
Aspekten Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Tourismus?
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Länder für Genehmigung und
Betrieb der Flughäfen zuständig, für den Ausbau des Flugplatzes Lübeck-Blanken-
Drucksache 17/2398 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesee mithin das Land Schleswig-Holstein. Auch die genannten Aspekte
Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Tourismus unterliegen aufgrund ihres
regionalen Bezugs im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flugplatzes Lübeck-
Blankensee der Beurteilung des Landes. Die zuständigen
Genehmigungsbehörden berücksichtigen derartige Aspekte im Rahmen der erforderlichen
Genehmigungsverfahren für einen Ausbau.
Die Bundesregierung hat in ihrem Flughafenkonzept 2009 dargelegt, wie aus
ihrer Sicht das Flughafennetz in Deutschland ausgestaltet sein sollte, um die
Anbindung Deutschlands an das Weltluftverkehrsnetz bestmöglich gewährleisten
zu können. Vor dem Hintergrund der dortigen Schlussfolgerungen besteht
derzeit kein besonderes Bundesinteresse am Flugplatz Lübeck-Blankensee. Dies
schließt aber nicht aus, dass der Flugplatz eine relevante Verkehrsfunktion für
die Region haben kann.
80. Welche Förderung des Regionalflughafens Lübeck-Blankensee durch die
Bundesregierung ist unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte
möglich?
Eine Förderung von Regionalflughäfen ist grundsätzlich über die Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) möglich. Die Durchführung der GRW-Förderungen und damit auch die
Beurteilung der Förderfähigkeit konkreter Vorhaben ist nach dem GRW-Gesetz
Aufgabe der Länder. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten dieser
Förderungen.
81. Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausgang des Bürgervotums in
Lübeck zum Flughafen Blankensee?
Es wird auf die Antwort zu Frage 79 verwiesen. Soweit öffentliche Mittel in den
Betrieb und Ausbau des Flugplatzes investiert werden sollen, sind die
„Gemeinschaftlichen Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung
staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen“
der Europäischen Kommission von 2005 zu beachten.
82. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Flugsicherheit für
Regionalflughäfen zu verbessern?
Die Frage unterstellt Sicherheitsdefizite an Regionalflughäfen; diese
Einschätzung wird von der Bundesregierung nicht geteilt.
83. Erachtet es die Bundesregierung für zweckmäßig, die Flugsicherheit in
die Verantwortung mehrerer Akteure zu geben, außer der Deutschen
Flugsicherung GmbH, wie in Lübeck an Austro Control?
Auf Grundlage der europäischen Verordnungen zum Einheitlichen Europäischen
Luftraum (Single European Sky – SES) müssen alle
Flugsicherungsorganisationen im Geltungsbereich nach einheitlichen Vorgaben zertifiziert sein und
überwacht werden (durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung – BAF). Für die
Regionalflughäfen besteht dadurch die Möglichkeit, sich auf gleichem
Sicherheitsniveau selbst um geeignete Flugsicherungsdienste zu bemühen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/239884. Was unternimmt die Bundesregierung, um allen deutschen
Verkehrsflughäfen adäquate Informationen zur Flugsicherheit bereitzustellen und auch
über Extremsituationen wie Vulkanasche zu informieren?
Relevante Flugsicherungsinformationen werden in standardisierten Formaten
und über standardisierte Informationskanäle für alle Luftfahrtbeteiligten bereit
gestellt. Urheber solcher Informationen können grundsätzlich der Wetterdienst
(z. B. für significant meteorological phenomena, SIGMETs = wesentliche
meteorologische Erscheinungen), die Flugsicherungen (z. B. für Notice to
Airmen, NOTAMs = Nachrichten für Luftfahrer), die Flughäfen oder auch der
Bund bzw. die Länder sein. Um den Informationsfluss darüber hinausgehend zu
beschleunigen, wird bereits an einer Optimierung bestimmter Verbreitungswege
gearbeitet. Die Ergebnisse hierzu befinden sich in der Erarbeitung bzw.
Abstimmung.
85. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Lärm- und
Schadstoffbelastung in der Umgebung von Regionalflughäfen wie Lübeck-Blankensee
zu erfassen und zu minimieren?
Wie in der Antwort zu Frage 79 ausgeführt, sind in der Bundesrepublik
Deutschland die Länder für die Genehmigung und den Betrieb von Flughäfen zuständig.
Im Rahmen der Genehmigung werden auch Auflagen bezüglich des
Lärmschutzes und anderer Emissionen erlassen. Das von der Bundesregierung 2007
novellierte Fluglärmschutzgesetz ist auch für den Flughafen Lübeck-Blankensee
anzuwenden, d. h. dass Lärmschutzbereiche von der zuständigen Landesbehörde
ermittelt werden müssen und die Anwohner gemäß den Vorgaben des Gesetzes
Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen haben.
Verkehrspolitik allgemein
86. Werden weitere PPP-Projekte (PPP – Public-Private-Partnership) in
Schleswig-Holstein geplant, und welche Strecken bzw. welche Projekte
betrifft dies?
Das BMVBS hat im Sommer 2008 eine zweite Staffel von ÖPP-Projekten im
Bundesfernstraßenbau zur Realisierung in den nächsten Jahren benannt. Hierzu
zählt der sechsstreifige Ausbau der A 7 in Schleswig-Holstein und ggf. südlich
der Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein bis zum AD HH-Nordwest.
Auf der Basis des vom Land noch zu erzielenden Baurechts und erfolgreicher
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird der baldmögliche Start des
Vergabeverfahrens angestrebt.
87. Welche Planungen hat die Bundesregierung für Zuschüsse des Bundes
zum Ausbau des Radwegenetzes entlang der Bundeswasserstraßen in
Schleswig-Holstein?
Dem BMVBS liegt derzeit ein Antrag der Hansestadt Lübeck zur Ertüchtigung
von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen zu Radwegen zur Prüfung auf
Bewilligung vor.
Drucksache 17/2398 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode88. Wie sind die Finanzierungsanteile, bezogen auf die verschiedenen
Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße), die Schleswig-Holstein in
den vergangenen fünf Jahren jeweils aus dem Bundesverkehrshaushalt
und den zusätzlichen Zuwendungen aus den Maut-Einnahmen erhalten
hat?
In der nachfolgende Tabelle werden die verausgabten Bundesmittel
einschließlich Mautmittel für Verkehrsinvestitionen dargestellt (für das Jahr 2009 liegen
noch keine Länderanteile vor):
* Ohne EU-Mittel für Verkehrsinvestitionen.
Jahr Schienenwege
des Bundes
(Mio. Euro)
Bundesfernstraßen
(Mio. Euro)
Bundeswasserstraßen
(Mio. Euro)
gesamt* Anteil SH gesamt* Anteil SH gesamt* Anteil SH
2004 3 362 86 4 779 148 588 62
2005 3 297 88 4 993 138 607 56
2006 3 207 85 5 007 136 571 69
2007 3 701 121 4 799 161 680 76
2008 3 737 100 4 973 185 809 82Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]