[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2647
17. Wahlperiode 26. 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme,
Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2516 –
Anwendung von Prüfinstrumenten (Logib-D) zur Messung von Lohnungleichheit
zwischen Frauen und Männern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Artikel 3 des Grundgesetzes legt fest, dass niemand wegen seines Geschlechts
benachteiligt werden darf. Trotzdem entspricht es der Wirklichkeit, dass Frauen
in Deutschland außerhalb des öffentlichen Dienstes im Durchschnitt 23 Prozent
weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen. Im europäischen Vergleich
liegt Deutschland auf dem siebtletzten Platz. Im öffentlichen Dienst verdienen
weibliche Tarifbeschäftigte und Beamte im Durchschnitt nur 7 Prozent
weniger, was auf die rechtlich geregelten Besoldungs- und Tarifstrukturen in diesem
Bereich zurückzuführen ist.
In der Statistik wird der zwischen Frauen und Männern vorhandene
Entgeltunterschied durch den Indikator des Gender Pay Gap (GPG) dargestellt. Der GPG
ist ein Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedener Faktoren im Sinne einer
strukturellen Frauenbenachteiligung in der deutschen Gesellschaft. Dazu
gehören u. a. eine nach wie vor vorhandene Abwertung von Tätigkeiten und
Verhaltensweisen, die mit Frauen identifiziert werden; geschlechtsspezifisch
getrennte Arbeitsmärkte in der Volkswirtschaft und in den Betrieben, wobei
Frauen die Bereiche mit schlechterer Vergütung und schlechteren
Aufstiegschancen besetzen. Die noch immer vorzufindende Dominanz des
Familienernährer- bzw. des Zuverdienerinnenmodells als Lebensform und eine immer
noch viel zu geringe Möglichkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
tragen ebenfalls nach wie vor zur Benachteiligung von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt bei.
Vielfältige verbindliche und gesetzgeberische Maßnahmen sind daher
notwendig, um die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern zu überwinden.
Das aus der Schweiz stammende Lohnmessverfahren Logib, welches
Unternehmen die Möglichkeit gibt, im freiwilligen Selbsttest zu untersuchen,
inwieweit geschlechtsspezifische Unterschiede in der Entgeltstruktur vorhanden
sind, wird von der Bundesregierung für deutsche Unternehmen als Logib-D
(„Lohngleichheit im Betrieb – Deutschland“) angeboten. Es bestehen jedoch
Zweifel, ob dieses Instrument, welches als kostenloser Selbsttest anonym
verwendet werden kann, geeignet ist, der Entgeltungleichheit effektiv
entgegenzuwirken. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 22. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2647 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Hans-Böckler-Stiftung hat am 18. März 2010 ein weiteres Messverfahren
„eg-check“ (Entgeltgleichheits-Check) der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der eg-check untersucht – im Gegensatz zum Logib-D – auf Basis der geltenden
Rechtslage einzeln wichtige Entgeltbestandteile, wie Grundgehalt,
Leistungsvergütungen oder Erschwerniszuschläge auf mögliche Diskriminierung.
Zudem bezieht es neue Erkenntnisse der Diskriminierungsforschung und
bestehende Arbeitsbewertungen in die Gesamtbewertung mit ein. Der eg-check ist
zudem nicht nur für Arbeitgeber gedacht, sondern soll u. a. auch von
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten, Tarifparteien, Gewerkschaften und den
Beschäftigten angewendet werden können.
1. In welcher Form ist das schweizerische Instrument Logib für seine
Anwendung in Deutschland als Logib-D angepasst worden?
Logib-D ist speziell für Deutschland weiterentwickelt worden und besteht jetzt
aus den drei Komponenten Web Tool, Internetpräsenz und Beratungspaket.
Dieser Ansatz weicht von dem Schweizer Modell von Logib wesentlich ab. Das
deutsche Modell beruht insbesondere darauf, dass die Anwendung von Logib-D
die Personal- und Vergütungsstruktur des Unternehmens insgesamt ins Auge
fasst und eine freiwillige Test- und Operationsmöglichkeit anbietet. Logib-D gibt
den Unternehmen wichtige Hinweise für die geschlechtergerechte
Weiterentwicklung und Neugestaltung dieser Strukturen auf betrieblicher Ebene und zeigt
ihnen, in welchen Bereichen nachhaltige Effekte zur Verringerung beobachteter
Entgeltunterschiede erzielt werden können.
Hinzu kommen zahlreiche technische Unterschiede: Im Gegensatz zum
schweizerischen Vorbild wird in Logib-D standardmäßig nicht nur ein Referenzmonat
sondern ein Referenzjahr betrachtet. Unterjährige Beschäftigung und
schwankende Arbeitszeiten können so erfasst werden. In der Schweizer Version von
Logib-D werden grundsätzlich Bruttomonatsverdienste verwendet.
Logib-D enthält als Analyse-Instrument, das aktiv Veränderungsprozesse auf
betrieblicher Ebene anstoßen will und das nicht an das öffentliche Vergaberecht
geknüpft ist, keine Toleranzschwelle „unschädlicher Entgeltunterschiede“ (in der
Schweiz 5 Prozent). Alle durch Logib-D beobachteten Entgeltunterschiede
können Hinweise auf unausgeschöpfte Potenziale betrieblicher
Verbesserungsprozesse für ein geschlechtersensibles Personalmanagement liefern.
Logib-D spricht Arbeitgeber an, die Chancengleichheit in ihrem Betrieb und
wirtschaftliche Vorteile miteinander verbinden möchten. Das Ziel von Logib-D
ist es, durch die Regressionsanalyse Ursachen aufzudecken und Ansatzpunkte
für Veränderungen zu finden.
Die Gesamtdaten weisen, wie in der Schweiz, eine unbereinigte bzw. allgemeine
Entgeltdifferenz auf. Die hierbei berücksichtigten personen- und
arbeitsplatzbezogenen Merkmale sind Grundlage weitergehender Analysen, um die
spezifischen Ursachen des Entgeltunterschieds zu klären und wertvolle Tipps und
Anregungen zu geben, wie ein ggf. bestehender Entgeltunterschied verringert
werden kann.
In Modifikation des Schweizerischen Vorbilds wird Logib-D in Deutschland
beratungsgestützt eingeführt. Unternehmen können über das Web Tool eine
Vielzahl an zusätzlichen Informationen verarbeiten und es wird ein umfassender
Ergebnisbericht im PDF-Format ausgegeben. Mit der neu eingeführten
Onlineanwendung zu Logib-D können interessierte Unternehmen direkt auf der
Internetseite ihre Daten hochladen und analysieren. Das Web Tool verfügt über eine
intuitive Nutzerführung, erlaubt eine detaillierte Erfassung der Daten und liefert
umfangreiche Informationen zur geschlechtsspezifischen Entgeltungleichheit.
Zusätzliche detaillierte Auswertungen geben Hinweise auf Ursachen möglicher
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2647Entgeltdifferenzen. Das Programm stellt anhand der eingegebenen Daten „auf
Knopfdruck“ einen umfassenden Bericht im PDF-Format zur Verfügung.
Die Bedeutung von Logib-D wird erheblich durch eine Vergütungsberatung
aufgewertet, die 200 Unternehmen in den nächsten Jahren kostenlos zur Verfügung
gestellt wird, deren Inhalte deutlich über die übrigen Auswertungsmöglichkeiten
hinausgehen und die insbesondere eine individuelle Beratungsdienstleistung mit
zahlreichen und zusätzlichen Informationen umfasst.
Die ursprünglich 2009 entwickelte Excel-Version zu Logib-D steht auch
weiterhin zur Nutzung bereit. Nach dem Download des Excel Tools können alle
Analysen dezentral im Unternehmen vorgenommen werden. Durch eine
ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung wird die Datenerfassung und -auswertung
unterstützt.
2. Welche Pilotunternehmen haben an dem von der Bundesregierung im
Vorfeld durchgeführten Testverfahren teilgenommen, und zu welchen
Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen?
Folgende Unternehmen haben an den beiden Pilotierungsphasen mit
unterschiedlichem Umfang und unterschiedlicher Intensität teilgenommen:
Microsoft Deutschland GmbH, Marienhaus GmbH, Weleda AG, Universität
Duisburg-Essen, Stadt Köln, DT Shop, MDK Rheinland-Pfalz, Bildungswerk
der Thüringer Wirtschaft e. V., ZfW gGmbH, Moritz Fürst GmbH & Co. KG.
Die Ergebnisse der Pilotierung und die konstruktiv-kritischen Hinweise der
Pilotierungsunternehmen haben zur Weiterentwicklung des Excel Tools zu dem
oben beschriebenen umfassenden Paket Logib-D geführt, das erheblich
nutzerfreundlicher und wesentlich stärker an den Umsetzungserfordernissen der
Betriebe orientiert ist als das reine Excel Tool, mit dem die Pilotierung gestartet
wurde.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung laut eigener Auskunft
gesammelt, die die Kritik widerlegen sollen, dass das Instrument Logib-D nicht
zielführend sei (bitte ausführliche Beschreibung)?
Die Kritik, dass Logib-D nicht zielführend sei, bezieht sich auf das Excel Tool
von Logib-D und ist durch die oben beschriebenen Veränderungen und
Erweiterungen gegenstandslos geworden.
4. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, dass
Unternehmen freiwillig die Möglichkeit des Lohnmessverfahrens nutzen?
Studien belegen, dass empfundene Entlohnungsungerechtigkeit mit geringerer
psychischer Gesundheit sowie höheren Fehlzeiten am Arbeitsplatz einhergeht
(Liebig/Schupp, DIW-Wochenbericht 47/2004).
Unternehmen, die auf geschlechtergerechte Entgeltstrukturen achten, stärken in
Zeiten zunehmenden nationalen wie internationalen Wettbewerbs, drohenden
Arbeitskräftemangels und immer mobilerer Arbeitskräfte ihre Attraktivität als
Arbeitgeber – nicht nur für Frauen. 97 Prozent der Frauen und Männer über
18 Jahre in Deutschland hielten es in einer repräsentativen Befragung 2009 für
empörend, dass es Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern heute noch
gibt (96 Prozent der Männer), 75 Prozent der Befragten sahen die Wirtschaft am
Zuge, um Lohngleichheit im beruflichen Alltag tatsächlich durchzusetzen und
73 Prozent der Bevölkerung meinten, vielen Arbeitgebern sei „das Thema egal,
deshalb kümmern sie sich nicht darum.“ (Entgeltungleichheit – gemeinsam über-
Drucksache 17/2647 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewinden, Repräsentativbefragung von Sinus Sociovision 2009). Da Gehälter und
Gehaltsstrukturen maßgeblich auf betrieblicher Ebene gestaltet werden können
und geschlechtergerechtes Personalmanagement zur Vermeidung von
Entgeltunterschieden im Betrieb eine Zukunftsinvestition ist, ist Logib-D ein sehr
willkommenes Angebot der Bundesregierung, mit dem die
Personalverantwortlichen im Betrieb nicht nur Fakten und Ursachen erkennen, sondern auch
betriebliche Lösungen für faire Bezahlung auf den Weg bringen können.
5. Hält die Bundesregierung es nach wie vor für zielführend, dass mit dem
Einsatz von Logib-D keinerlei Konsequenzen für den Betrieb verbunden sind?
Wenn ja, bitte begründen.
Mit dem freiwilligen Einsatz von Logib-D sind im Regelfall betriebliche
Konsequenzen verbunden. Die Unternehmen, die sich dem Selbsttest unterziehen,
ziehen daraus nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen der
Bundesregierung konkrete Schlussfolgerungen für die betriebliche Praxis – genauere
Einschätzungen werden möglich sein, wenn die ersten Logib-D-Unternehmen das
Beratungsangebot in Anspruch genommen haben.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung die oft kritisierte Unverbindlichkeit des
Instruments Logib-D zu beheben und gegebenenfalls Rechtsfolgen für
Betriebe vorzusehen, falls Lohnungleichheit besteht?
7. Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Logib-D dem
Problem der Entgeltungleichheit entgegenwirken kann, obwohl die
Unternehmen dieses Instrument anonym anwenden dürfen und die Ergebnisse nicht
veröffentlicht bzw. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zur
Kenntnis gegeben werden müssen?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gesetzliche Regelungen sind nicht vorgesehen. Sie passen sich nicht in das
Konzept zu Logib-D ein. Mit Logib-D verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den
Unternehmen ein Instrument an die Hand zu geben, ihre Personal- und
Entgeltstrukturen zu analysieren und zu verbessern. Die Unternehmen erhalten
dadurch konkrete Ansatzpunkte, wie ein ggf. bestehender Entgeltunterschied
verringert werden kann. Logib-D ist ganz bewusst als freiwilliges Instrument
angelegt, das die Unternehmen für das Thema Entgeltgleichheit sensibilisieren soll
und die Wettbewerbsvorteile veranschaulicht.
Aktuelle Studien zeigen, dass Entgeltgleichheit ein positiver Wettbewerbsfaktor
ist und Diversity ein Erfolgsfaktor sein kann, den viele Unternehmen
unterschätzen. Hier gilt es, das Interesse der Unternehmen zu wecken und
Personalverantwortliche inhaltlich zu überzeugen. Es geht um die Positionierung des
Unternehmens gegenüber Wettbewerbern, um Personalgewinnung und das öffentliche
Erscheinungsbild des Unternehmens. In Zeiten eines zunehmenden
Fachkräftemangels und immer mobiler werdender Arbeitskräfte können Arbeitgeber ihre
Attraktivität für potenzielle Bewerber/innen behaupten beziehungsweise steigern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/26478. Hält die Bundesregierung auf dieser Grundlage eine sinnvolle Evaluation
von Logib-D für möglich (wenn ja, bitte begründen), und anhand welcher
Parameter soll der Erfolg von Logib-D gemessen werden?
Zurzeit werden regelmäßig die Zugriffszahlen auf die Website, das Excel Tool
und das Web Tool ermittelt. Nach den Erfahrungen des ersten
Beratungsdurchgangs wird zu prüfen sein, inwieweit eine Evaluation des Gesamtprojektes zu
Logib-D durchzuführen ist.
9. Welche Gründe haben dazu geführt, die kostenlose
gleichstellungsorientierte Vergütungsberatung auf Basis von Logib-D auf 200 Unternehmen für
den Zeitraum 2010 bis 2012 zu beschränken?
Da finanzielle Mittel in einem festgelegten Rahmen zur Verfügung standen,
musste die Durchführung des Standardberatungspaketes auf eine bestimmte
Anzahl von Unternehmen beschränkt werden. Eine zeitliche Beschränkung des
Beratungsprojekts ist ebenfalls unumgänglich.
10. Welches sind die Kriterien, nach denen die Unternehmen ausgewählt
werden (bitte genaue Beschreibung)?
11. Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, die Auswahl der
200 teilnehmenden Unternehmen am Logib-D-Beratungsverfahren durch
einen Beirat unter Leitung des Staatssekretärs im Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Josef Hecken, vornehmen zu
lassen?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Auswahl der Unternehmen, die in den Genuss der kostenlosen
Vergütungsberatung kommen, erfolgt durch eine hochrangige Jury unter Leitung des
Staatssekretärs im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ihr
gehören Vertreter/-innen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften
ebenso an wie Vertreter/-innen von Unternehmen aus der Pilotierungsphase.
Wichtige Voraussetzungen für die Auswahl der Unternehmen sind:
1. Zulassung des Unternehmens bei einem deutschen Handelsregister;
2. Ausreichende Anzahl von Mitarbeitern, die in Deutschland beschäftigt sind;
3. Maximale Anzahl an Mitarbeitern in einem Betriebsteil: 10 000;
4. Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis (insbesondere bei kleineren
Unternehmen).
12. Durch wen werden die Ergebnisse der Beratungsgespräche ausgewertet,
und ist beabsichtigt, diese der Öffentlichkeit vorzustellen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Ergebnisse der Beratungsgespräche werden der Öffentlichkeit nicht
vorgestellt. Im Rahmen der Vergütungsberatung muss – um nachhaltige Erfolge zu
ermöglichen – mit Personaldaten gearbeitet werden, die vertraulich zu behandeln
sind und nicht veröffentlicht werden dürfen.
Drucksache 17/2647 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Beabsichtigt die Bundesregierung, den betroffenen Unternehmen
Handlungsempfehlungen vorzuschlagen, falls Lohnungleichheit festgestellt
wird?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Gab es eine (öffentliche) Ausschreibung der Bundesregierung für die
Beauftragung mit der Beratungsleistung, und wenn nein, warum nicht?
15. Welche Entscheidungskriterien haben dazu geführt, die
Unternehmensberatung Baumgartner & Partner mit der Durchführung der
Vergütungsberatung zu beauftragen, und wodurch hat sich diese Beratungsfirma
gegenüber anderen potentiellen Unternehmensberatungen besonders
qualifiziert?
16. Welche Kosten fallen hierfür im Bundeshaushalt 2010 an, und wo sind
diese etatisiert?
17. Welche Kosten sind für den Haushalt 2011 eingeplant?
Die Fragen 14 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Gesamtprojekt zur beratungsgestützten Einführung von Logib-D wurde im
Wege des Verhandlungsverfahrens europaweit ausgeschrieben. Nach den in der
Ausschreibung vorgegebenen vier Haupt-Zuschlagskriterien erhielt eine
Bietergemeinschaft den Zuschlag, die für den Leistungsbaustein
„Vergütungsberatung“ die Firma Baumgartner & Partner einbezog. 2010 fallen für das
Gesamtprojekt 416 000 Euro an, die im Kapitel 17 02 Titel 684 21 etatisiert sind. 2011
sind Mittel in Höhe von 524 00 Euro eingeplant.
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um über die 200
Unternehmen hinaus, die im Bewerbungsverfahren für Beratungsgespräche
ausgewählt werden, weitere Unternehmen für die Anwendung des Logib-D-
Verfahrens zu gewinnen?
Da Beratungsleistungen nur begrenzt angeboten werden können, wurde die
herkömmliche Excel-Version von Logib-D um die benutzerfreundliche
Onlineversion erweitert. Das so genannte Web Tool verfügt über eine vereinfachte
Nutzerführung und eine detailliertere Erfassung der Daten. Das Programm stellt anhand
der eingegebenen Daten „auf Knopfdruck“ einen Bericht speziell zur Lage im
jeweiligen Betrieb zur Verfügung, der Ansatzpunkte herausstellt, wie ein ggf.
bestehender Entgeltunterschied im Betrieb verringert werden kann (siehe
Antworten zu den Fragen 3 bis 7).
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über das Angebot der
freiwilligen Nutzung von Logib-D hinaus, um der Lohnungleichheit
entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung verfolgt gemeinsam mit den Sozialpartnern eine
ursachengerechte Strategie der Überwindung der Entgeltunterschiede. Wesentliche
Ursachen sind:
1. Frauen sind in bestimmten Berufen, Branchen und auf den höheren Stufen der
Karriereleiter unterrepräsentiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/26472. Frauen unterbrechen und reduzieren ihre Erwerbstätigkeit häufiger und
länger familienbedingt als Männer.
3. Die geschlechterspezifische Entgeltsituation ist auch das Ergebnis der
individuellen und kollektiven Gestaltung der Arbeitsbeziehungen.
Während die beratungsgestützte Einführung von Logib-D vor allem auch dem
dritten Ursachenkomplex zuzuordnen ist, zielen andere Maßnahmen der
Bundesregierung (MINT-Pakt, Girls Day, Neue Wege für Jungs, Bundesinitiative
„Gleichstellen“, Stufenplan „Mehr Frauen in Führungspositionen“ etc.) gezielt
auf die Überwindung der Segregation des Arbeitsmarktes. Mit Maßnahmen wie
dem Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg und dem Ausbau der
Kindertagesbetreuung tragen wir dazu bei, dass lange familienbedingte
Erwerbsunterbrechungen nicht länger eine geschlechtstypische Normalität in den
Lebensläufen von Frauen bleiben. Ein nachhaltiger Erfolg bei der Überwindung der
Entgeltungleichheit setzt voraus, dass alle drei Ursachenkomplexe gleichermaßen
und im Zusammenspiel mit der Zivilgesellschaft (Sozialpartner, Frauen- und
Wirtschaftsverbände) angegangen werden. Daher bleibt die Förderung des
Equal-Pay-Day-Bündnisses wichtig zur Zusammenführung der
Einzelmaßnahmen in einer zukunftsgerichteten strategischen Allianz.
Neue Maßnahmen werden u. a. den Stadt-/Land-Unterschieden beim Gender Pay
Gap gezielte Aufmerksamkeit schenken (entsprechend Auftrag des Deutschen
Bundestages zum Internationalen Frauentag 2010 „Gleichstellung national und
international durchsetzen“, Bundestagsdrucksache 17/901).
20. Zieht die Bundesregierung es in Betracht, wie in der Schweiz, Logib-D mit
dem Vergaberecht zu verknüpfen, und wenn nein, warum nicht?
Nein (zur Begründung wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen).
21. Wie hat die Bundesregierung die Forschungsergebnisse aus bereits
bestehenden Pilotprojekten von Unternehmensberatungen (z. B. www.
gefaforschung-beratung.de) zur Bemessung von Entgeltungleichheit in
das Prüfinstrument Logib-D einfließen lassen, und wenn nein, warum
nicht?
Forschungsergebnisse sind in die Überlegungen möglichst weitgehend
einbezogen worden. Zu den Gründen für die Entwicklung von Logib-D wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
22. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diese
Forschungsergebnisse in betriebliche und überbetriebliche Verfahren in den Betrieben
einzuführen?
Zu den von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der
Entgeltungleichheit wird auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
23. Wie sollten nach Auffassung der Bundesregierung weitere Akteure,
insbesondere Betriebs- und Tarifvertragsparteien, Gleichstellungsbeauftragte
und Beschäftigte der Unternehmen zur Behebung der Lohnungleichheit
eingebunden werden?
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass Entgeltungleichheit nur nachhaltig
gemeinsam mit der Zivilgesellschaft (Sozialpartner, Frauen- und
Wirtschaftsverbände) und mit den anderen staatlichen Ebenen – Länder, Kommunen – gesenkt
Drucksache 17/2647 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund beseitigt werden kann, vgl. Antwort zu Frage 19. Gerade die Vernetzung und
die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft werden durch Überzeugung und
Freiwilligkeit erreicht und getragen.
24. Wie bewertet die Bundesregierung das alternative Messverfahren
„eg- check.de“, welches am 18. März 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt
wurde?
25. Welche unterschiedliche Funktion erfüllt Logib-D im Vergleich zum
eg- check (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84
auf Bundestagsdrucksache 17/1918), und welche Auswirkungen hat dies
auf ihren möglichen Einsatz in Unternehmen?
26. Welches sind die unterschiedlichen Zielgruppen, die nach Auffassung der
Bundesregierung sowohl mit Logib-D als auch mit dem eg-check
angesprochen werden (bitte Benennung für beide Verfahren)?
27. Unabhängig von der Entscheidung der Bundesregierung für das Verfahren
Logib-D, wird sie, wenn erste Erfahrungen aus der Umsetzung mit dem
eg- check vorliegen, diese in eine neue Bewertung einfließen lassen?
Wenn ja, wie könnte dies erfolgen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 bis 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Logib-D erhalten Unternehmen ein einfach zu handhabendes Werkzeug zur
Analyse ihrer Entgeltstruktur, das ihnen unmittelbar Ursachen und damit
Ansatzpunkte zur Verbesserung der Entgeltgleichheit vermittelt.
Logib-D verdeutlicht den Unternehmen, dass es in ihrem Interesse ist, für mehr
Entgeltgleichheit zu sorgen. Eg-check ist darauf angelegt, einzelne konkrete
Ungleichheitsfälle aufzudecken, Betroffenen mögliche rechtliche Handlungsfelder
aufzuzeigen und ggf. Nachweise einer möglichen Diskriminierung zu erbringen.
Inwiefern dies mit eg-check tatsächlich möglich ist, erfordert weitere
Untersuchungen.
Logib-D ist ein Instrument für die Personalleitung bzw. Geschäftsführung in
Unternehmen zum Check der Personal- und Entgeltstruktur. Zielgruppe von
eg- check sind alle, die mögliche Ungleichheits- oder gar
Diskriminierungstatbestände prüfen wollen. Logib-D ist ein objektives Verfahren und berechnet auf
Basis anerkannter Standards der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung
(Humankapitaltheorie) den Entgeltunterschied; eg-check setzt auf einer
juristischen Definition auf.
Der Bundesregierung ist die Überwindung des Gender Pay Gap ein
vordringliches Ziel. Daher werden neue Erkenntnisse mit verschiedenen Instrumenten
national und international regelmäßig zur Weiterentwicklung der strategischen
Überlegungen ausgewertet.
28. Wann und wie werden die im Artikel 21 Absatz 4 der
Geschlechtergleichbehandlungsrichtlinie 2006/54/EG (Die Arbeitgeber werden ersucht, „den
Arbeitnehmern und/oder den Arbeitnehmervertretern in regelmäßigen
angemessenen Abständen Informationen über die Gleichbehandlung von
Männern und Frauen in ihrem Betrieb zu geben. Diese Informationen
können Übersichten über den Anteil von Männern und Frauen auf den
unterschiedlichen Ebenen des Betriebs, ihr Entgelt sowie Unterschiede
beim Entgelt und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in
Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern enthalten“) geforderten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2647Informations- und Auskunftspflichten durch die Bundesregierung in
nationales Recht umgesetzt?
Arbeitgeber sind gemäß § 13 Absatz 5 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpflichtet, in ihrem Betrieb oder in ihrer Dienststelle das AGG
bekannt zu machen. Arbeitgeber sollen ferner in geeigneter Weise, insbesondere
im Rahmen der beruflichen Fortbildung, auf die Unzulässigkeit von
Benachteiligungen hinweisen (§ 13 Absatz 2 Satz 1 AGG).
Zur in diesem Zusammenhang angesprochenen Förderung des Anteils von
Frauen in Führungspositionen setzt die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode auf einen Stufenplan. Der Stufenplan enthält auf seiner ersten Stufe auf
Berichtspflichten und Selbstverpflichtungen.
29. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die die
geschlechtsdiskriminierenden Arbeitsbewertungen beheben könnten, z. B. bei Pflege-,
Erziehungs- und Sozialberufen, in denen hauptsächlich Frauen beschäftigt sind
im Gegensatz zu technischen Berufen?
Wenn nein, warum nicht?
Bei der Lohnbildung hat die Bundesregierung bis auf den öffentlichen Dienst
keine direkten Eingriffsmöglichkeiten. Hier sind im Wesentlichen die
Tarifparteien, einzelne Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmerinnen gefragt.
Die Bundesregierung unterstützt die Sozialpartner und alle bei der Lohnfindung
beteiligten Akteure und Akteurinnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit dem
2007 herausgegebenen Leitfaden „Fair P(l)ay – Entgeltgleichheit für Frauen und
Männer“ zur Anwendung des „Grundsatzes der Entgeltgleichheit bei gleicher
und gleichwertiger Arbeit“. Darin wird insbesondere die Anwendung von
transparenteren und diskriminierungsfreieren (analytischen)
Arbeitsbewertungsverfahren in Tarifverträgen empfohlen, um so der Perpetuierung stereotyper
Schlechterbezahlungen entgegenzutreten. Für die individuellen
Lohnverhandlungen bietet der von der EU geförderte Frauenlohnspiegel (www.
frauenlohnspiegel) eine wichtige Orientierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]