Impfdurchbrüche und Impfpflicht
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Tobias Matthias Peterka, Fabian Jacobi, Stephan Brandner, Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Robert Farle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Anteilig immer mehr Geimpfte infizieren sich mit dem COVID-19-Virus. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in seinem Wochenbericht vom 6. Januar 2022 zu den Impfdurchbrüchen wie folgt ausgeführt (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-01-06.pdf?__blob=publicationFile): „Für die COVID-19-Impfkampagne in Deutschland werden mehrere COVID-19-Impfstoffe verwendet, für die sowohl aus den Zulassungsstudien als auch weiteren epidemiologischen Beobachtungsstudien eine hohe bis sehr hohe Schutzwirkung (Schutz vor Infektion, symptomatischer Erkrankung, schwerer Erkrankung und Tod) ermittelt wurden. Da kein Impfstoff eine Impfeffektivität von 100 Prozent aufweist, ist auch bei vollständig geimpften Personen mit sogenannten Impfdurchbrüchen zu rechnen. Von einem Impfdurchbruch spricht man, wenn eine vollständig geimpfte Person trotz der Impfung erkrankt.“
In der Meldewoche (MW) 49 bis 52/2021 ergibt sich nach Erkenntnissen des RKI, dass bei den 60 Jahre und älteren Personen der Anteil der Impfdurchbrüche trotz Grundimmunisierung bei 57,4 Prozent liegt (ebd., S. 24). Bei den 18 bis 59 Jahre alten Personen liegt der Anteil der Impfdurchbrüche mit Grundimmunisierung bei 51,4 Prozent (ebd.). Der Anteil der 60 Jahre und älteren Personen, die grundimmunisiert sind und gleichwohl hospitalisiert werden müssen, liegt bei 38,7 Prozent (ebd., mit Symptomatik). Der Anteil der Impfdurchbrüche bei Personen dieser Altersgruppe, die grundimmunisiert sind und auf der Intensivstation betreut werden müssen, beträgt 32 Prozent (ebd.). In dieser Altersgruppe sind 33 Prozent verstorben, trotz Grundimmunisierung (ebd.). In den vergangenen Wochen gab es immer mehr Fälle, in denen Geimpfte sich infizieren und Symptome entwickeln.
Trotz dieser Zahlen will der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus einführen (https://www.rnd.de/politik/ins-gefaengnis-muss-niemand-gesundheitsminister-lauterbach-will-allgemeine-corona-impfpflicht-MEIXM5XWAHYDUWJR4XVA7HLSCI.html).
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich nunmehr für eine gesetzliche allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, die ab März 2022 gelten soll. Als geimpft sollen nur noch Menschen angesehen werden, die „geboostert“ sind (https://www.merkur.de/politik/corona-impfpflicht-deutschland-news-gipfel-bundesverfassungsgericht-scholz-fdp-juristen-zr-91148404.html).
Rechtsfolge der geplanten Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht könnte nach Ansicht der Fragesteller sein, dass impfunwillige Personen durch Anwendung von körperlichem Zwang gegen deren Willen die Impfdosis verabreicht wird. Diese Folge der Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht sieht im Übrigen auch die Rechtsprofessorin Dr. Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg, in der ARD-Sendung „Anne Will“ (Artikel in Die Welt „Wäre eine Impfpflicht verfassungsgemäß?“ von Frederik Schindler, erschienen am 23. November 2021, S. 4).
Denkbar wäre laut Meinung von Rechtsexperten auch die Schaffung eines Straftatbestandes, der die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe für Personen vorsieht, die sich nicht impfen lassen wollen. Die Verwaltungsrechtlerin Professorin Dr. Kathi Gassner ist gar der Meinung, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren wäre „passend“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/article235349488/Corona-Bei-Impfpflicht-laut-Rechtsexperten-auch-Freiheitsstrafen-denkbar.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wenn keiner der Impfstoffe, die derzeit gegen das COVID-19-Virus zugelassen sind, eine Impfeffektivität von 100 Prozent aufweist und es nachweislich zu Impfdurchbrüchen in großer Zahl kommt, wie will die Bundesregierung die geplante Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht rechtfertigen?
In welchen zeitlichen Abständen sollen die Menschen „geboostert“ werden, um als geimpft im Sinne des geplanten Gesetzes zu gelten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ab welchem Alter soll eine Impfpflicht eingeführt werden?
Soll die geplante allgemeine Impfpflicht auch für Schwangere gelten?
Wenn ja, welche Ausnahmen sind vorgesehen?
Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zur Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht notwendig?
Hält die Bundesregierung die Anwendung körperlichen Zwangs zur Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht für zulässig, d. h., dass ein Impfunwilliger gegen seinen Willen und ggf. unter Anwendung von körperlichem Zwang geimpft wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hält die Bundesregierung die Einführung eines Straftatbestandes für zulässig, der die Verhängung von Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Menschen vorsieht, die sich nicht impfen lassen wollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hält es die Bundesregierung für zulässig, dass es infolge eines fehlenden Impfnachweises zu Inhaftierungen kommt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn die Bundesregierung die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht auch für Kinder und Jugendliche erwägt, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung insoweit zur Durchsetzung für zulässig, und welche auch für erforderlich?