Beschleunigung des Ersatzneubaus der Rahmedetalbrücke auf der Autobahn 45
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit dem 2. Dezember 2021 ist die Autobahn 45 (A 45) zwischen Lüdenscheid-Nord und Lüdenscheid in beiden Fahrtrichtungen vollständig gesperrt, nachdem im Rahmen einer Bauwerkskontrolle Schäden an der Talbrücke Rahmede festgestellt wurden. Es sind Umleitungsstrecken eingerichtet; auch weitläufig (Nord-Süd-Verkehr über die A 3 via Köln oder über die A 44 bzw. A 7 via Kassel).
Die in den 60er-Jahren gebaute Brücke wurde mit einer Verkehrsprognose geplant, die von 25 000 Fahrzeugen im Jahr 1980 ausging. Inzwischen ist die Belastung auf 64 000 Fahrzeuge angestiegen, davon 13 000 Lkws.
Die Auswirkungen durch die Sperrung der A 45 sind für Anwohnerinnen und Anwohner durch den Umleitungsverkehr massiv. Aber auch Pendler sind durch die Umleitungen zum Teil mehr als eine Stunde länger unterwegs zur Arbeit, und Unternehmen berichten, dass sie Probleme haben, Personal zu finden, weil Arbeitskräfte keine stundenlangen Arbeitswege in Kauf nehmen wollen.
Speditionen aus der Region haben hohe Kosten durch die Umwege und können ihre Kapazitäten nicht auslasten. Es besteht daher ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.
Betroffen ist aber nicht nur die Wirtschaft in der Region, sondern auch weit darüber hinaus. Die A 45 verbindet Südwestfalen, das Ruhrgebiet und das Münsterland mit der Rhein-Main-Region. Daher werden dort zahlreiche Unternehmen in wirtschaftliche Notlagen gedrängt. Am 7. Januar 2022 wurde zudem bekannt, dass keine Notverstärkung bzw. keine Sanierung erfolgen kann, weil das Sicherheitsrisiko zu hoch ist. Die Brücke bleibt somit vollständig gesperrt und muss abgerissen werden (Brücke auf der Sauerlandlinie muss abgerissen werden – https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/auto-verkehr/a45-marode-bruecke-auf-sauerlandlinie-muss-abgerissen-werden-17720431.html). Somit wird deutlich, dass es sich um einen Präzedenzfall handelt, der anhand der Region Südwestfalen zeigt, welche katastrophalen Auswirkungen die Vollsperrung eines Autobahnabschnittes für die Wirtschaft und Gesellschaft hat.
In dem Bericht, den das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vorgestellt hat, werden Prüfaufträge durch die Autobahn GmbH, das Land NRW und die Kommunen sowie ein beschleunigter Ersatzneubau in Aussicht gestellt. Der Ersatzneubau soll dabei nach geltender Rechtslage erfolgen, wobei die Umstände des Einzelfalls noch zu prüfen sind. Aus Sicht der Fragesteller fehlen jedoch ein konkreter Zeitplan und eine detaillierte Angabe, wie der Neubau rechtssicher deutlich beschleunigt werden kann.
Da die Sperrung nun seit sechs Wochen andauert, sind diese unkonkreten Aussagen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr dahin gehend ungenügend. Zudem werden keine verbindlichen Aussagen zur maximalen Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren getroffen. Laut Bundeskanzler Olaf Scholz scheint sich die Bundesregierung noch uneinig, ob für den Ersatzneubau eine neue Rechtslage geschaffen werden muss oder nicht (Bundeskanzler Olaf Scholz zur kaputten Rahmede-Talbrücke – https://www.siegener-zeitung.de/siegen/c-lokales/das-sagt-bundeskanzler-olaf-scholz-zur-kaputten-rahmede-talbruecke_a261575).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welchen konkreten Zeitplan für den Abbruch und Neubau der Talbrücke Rahmede setzt die Bundesregierung an; bitte die einzelnen Prozessschritte mit Zeitangabe angeben und dabei insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
a) Welche Vorbereitungs- und Planungszeit erwartet die Bundesregierung?
b) Wie lange wird der Rückbau der maroden Brücke dauern?
c) Wie weit sind die Prüfungen bezüglich einer möglichen Sprengung der Brücke?
d) Hat die Bundesregierung mögliche Varianten bewertet, wie den Abriss und Neubau der Brücke an gleicher Stelle oder den Bau eines Behelfsbauwerks neben der jetzigen Brücke und parallel zum Rückbau?
e) Mit welcher reinen Bauzeit rechnet die Bundesregierung?
f) Welche Dauer prognostiziert die Bundesregierung für das Genehmigungsverfahren bis zur Baurechtsherstellung?
Wo sieht die Bundesregierung anhand welcher im Bericht skizzierten Prüfaufträge was für ein konkretes Zeiteinsparungspotenzial für den Neubau (bitte Antwort tabellarisch darstellen)?
Welchen Zeitraum plant die Bundesregierung mit den zuständigen Behörden, bis die Prüfaufträge abgeschlossen sind?
Wie werden die Prüfaufträge beschleunigt?
Wie plant die Bundesregierung, für ausreichend Kapazitäten und Ressourcen in den zuständigen Behörden zu sorgen, um eine Beschleunigung in der Bearbeitung der einzelnen Prozessschritte vom Rückbau bis zum Neubau der Talbrücke Rahmede sicherzustellen?
Wann ist die Prüfung der „Umstände des Einzelfalls“ der Talbrücke Rahmede abgeschlossen (vgl. Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr „Vollsperrung der A 45 bei Lüdenscheid/Beschleunigung des Neubaus der Talbrücke Rahmede auf der A 45“ an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vom 11. Januar 2022, Ausschussdrucksache 20(15)4, S. 2)?
Wo besteht aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf beim Gesetzgeber, um für Rechtssicherheit bei der Beschleunigung von vergleichbaren Infrastrukturprojekten zu sorgen?
Sieht die Bundesregierung Beschleunigungspotenzial in der Vermeidung der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ersatzneubau der Rahmedetalbrücke?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden, um für eine maximale Beschleunigung des Ersatzneubaus zu sorgen?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung eine Umpriorisierung von Bedarfsplanprojekten zu den kritischen Bestandsbrücken erfolgen?
In welchem Maße sollen für die Baurechtsschaffung der Talbrücke Rahmede die bestehenden, rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden?
Welcher Grunderwerb ist für den Neubau der Brücke notwendig?
a) Wo sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf bei der Entschädigungsregelung?
b) Wo sieht die Bundesregierung Hürden oder Verzögerungsrisiken im Rahmen dieses Prozessschrittes?
c) Welche gesetzlichen Anpassungen plant die Bundesregierung, um diesen Prozessschritt zu verkürzen?
Welche neuen Gesetzesvorhaben für die Planungsbeschleunigung des Ersatzneubaus der Talbrücke Rahmede plant die Bundesregierung, zu realisieren (vgl. Aussage des Bundeskanzlers Olaf Scholz in der Regierungsbefragung vom 12. Januar 2022 im Deutschen Bundestag, vgl. Plenarprotokoll 20/10, S. 484)?
Wie plant die Bundesregierung, dem Anspruch des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (S. 13) „Deutschland zügig zu modernisieren“, in diesem Zusammenhang gerecht zu werden?
Wenn es im Koalitionsvertrag (S. 13) heißt, dass „im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können“, mit welchen gesetzlichen Grundlagen plant die Bundesregierung, dieses Vorhaben umzusetzen?
Wie verhält sich das in diesem Zusammenhang auch von der Autobahn GmbH beschriebene dringliche Handlungserfordernis zu der Aussage im Koalitionsvertrag auf S. 48 („Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.“)?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten plant die Bundesregierung, für die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zu nutzen?
Welches Vertragsmodell will die Bundesregierung anwenden, um nach Vergabe des Auftrages Nachträge und damit Verzögerungen zu verhindern?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das Vertragsmodell „cost plus fee“ in diesem konkreten Fall?
b) Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in dem Generalunternehmervertrag?
c) Plant die Bundesregierung, die Rahmedetalbrücke als ÖPP-Maßnahmen (ÖPP: öffentlich-private-Partnerschaften) zu realisieren?
Wie plant die Bundesregierung, das Fernstraßengesetz (FStrG, § 17) anzupassen und um die „Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe“ zu erweitern?
Wie positioniert sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Verfahrensklage durch die EU-Kommission, durch eine Legalplanung dieses Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen?
a) Welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich, eine planfeststellende Einzelfallregelung einzusetzen?
b) Welche Schlüsse lässt die Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission auf die Beschleunigung von Ingenieursbauwerken wie der Talbrücke Rahmede zu?
Plant die Bundesregierung, ein Schnellspurverfahren für marode Autobahnbrücken einzurichten? Wenn nein, warum nicht?
Welche staatlichen Ausgleichsmaßnahmen plant die Bundesregierung für die von der Sperrung der A 45 betroffenen Unternehmen zur Kompensation der logistikbezogenen Standortnachteile einzusetzen?
Wie plant die Bundesregierung, die Folgen des Ausweich- und Umleitungsverkehrs für die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren?
Welche Maßnahmen werden zur Erhöhung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner ergriffen?
a) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Welche, von der Bundesregierung in der Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages am 12. Januar 2022 erwähnten, gesetzlichen Änderungen sind dafür erforderlich?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Ausweich- und Umleitungsstrecken auf der A 3 via Köln oder der A 44 bzw. A 7 via Kassel für die Dauer des Ersatzneubaus intakt bleiben und somit keine zusätzlichen Verkehrsbehinderungen entstehen?
Wie plant die Bundesregierung, den Ausweich- und Umleitungsverkehr über alternative Verkehrsträger und Strecken zu verteilen?
Wie plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, die durch das Juli-Hochwasser beschädigte Volmetalbahnstrecke schnellstmöglich wiederherzustellen?