Prävalenz und Transmission bei COVID-19-Geimpften
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Tobias Matthias Peterka, Fabian Jacobi und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegesektor eingeführt. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit, auf dessen Formulierungshilfe der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen basiert, wie folgt begründet (Bundestagsdrucksache 20/188, S. 1 bis 2): „Impfungen gegen COVID-19 schützen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und schweren Krankheitsverläufen (Individualschutz), sondern sie reduzieren gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung (Bevölkerungsschutz). Bei geimpften Personen sinkt also sowohl das Risiko einer asymptomatischen Infektion als auch das Übertragungsrisiko in den Fällen, in denen es trotz Impfung zu einer Infektion kommt.“
Zu dieser Einschätzung der Bundesregierung sind folgende Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu ergänzen (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html):
- „In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, unter der Deltavariante deutlich vermindert. Wie hoch das Transmissionsrisiko unter Omikron ist, kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung PCR-positiv zu werden nimmt zu.“
Das RKI schätzt die Infektionsgefährdung „für die Gruppe der Ungeimpften als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung (zweimalige Impfung) als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung (dreimalige Impfung) als moderat“ ein (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-01-06.pdf?__blob=publicationFile, Stand: 6. Januar 2022, S. 3–4).
Zu diesem Ergebnis kommt das RKI, indem es u. a. die sog. Impfdurchbrüche erfasst und hier in drei Kategorien unterscheidet (https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten/?tx_sschfaqtool_pi1%5Baction%5D=list&tx_sschfaqtool_pi1%5Bcontroller%5D=FAQ&tx_sschfaqtool_pi1%5Bfaq%5D=5044&cHash=3a9c1f51baf7ab9e19baf46fab48291): grundimmunisiert, geboostert und ungeimpft. In der Kategorie „Impfdurchbruch“ werden nur Personen erfasst, die vollständig geimpft sind und eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektionen mit Symptomatik aufweisen. Ein Impfdurchbruch liegt dagegen nicht bei vollständig geimpften Personen vor, die keine Symptome trotz positivem PCR-Test aufweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Warum werden nur symptomatische COVID-19-Fälle unter Geimpften als Impfdurchbrüche gezählt?
Ist der Bundesregierung der Anteil der Geimpften unter allen COVID-19-Fällen (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test oder Erregerisolierung) mit und ohne Symptomatik bekannt?
Sofern der Bundesregierung der Effekt der Impfung auf die Infektiosität (Transmissionsrate bzw. Übertragungsrate) eines Impflings unbekannt ist und die Anzahl asymptomatischer Impfdurchbrüche nicht erhoben wird, auf welcher sonstigen Datenlage begründet die Bundesregierung eine Impfpflicht bestimmter Berufsgruppen mit einem durch diese zu erreichenden Bevölkerungsschutz durch reduzierte Ansteckung und Rückgang asymptomatischer COVID-19-Fälle, und welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung vor diesem Hintergrund für eine allgemeine Impfpflicht?