[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1203 –
Markthochlauf synthetischer Kraftstoffe für den Verkehrssektor
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Synthetisch erzeugte Kraftstoffe (E-Fuels), die auf Basis von Wasserstoff,
elektrischem Strom und CO2 hergestellt werden, können herkömmliche
flüssige Kraft- und Brennstoffe ersetzen und den Betrieb von Verbrennungsmotoren
für alle Verkehrsarten ökologisch nachhaltig gestalten. Neben
batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen bergen synthetisch erzeugte
Kraftstoffe beispielsweise im Straßenverkehr ein hohes Potenzial, da sie die
CO2-Bilanz von Verbrennungsmotoren verbessern. Aber auch im Flug- und
Schiffsverkehr können E-Fuels einen entscheidenden Anteil daran haben, die
ambitionierten Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.
Umso verwunderlicher waren nach Ansicht der Fragesteller die Aussagen des
Bundesministers für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, der in einem
am 13. Januar 2022 erschienenen Interview mit dem „Tagesspiegel“ einer
verkehrsträgerübergreifenden Nutzung von synthetischen Kraftstoffen eine
Absage erteilte und stattdessen betonte, dass E-Fuels vor allem für den Flugverkehr
gebraucht werden würden (
https://www.tagesspiegel.de/politik/wissing-haelt-
e-fuels-fuer-autos-nicht-fuer-sinnvoll-die-entscheidung-fuer-die-e-mobilitaet-i
st-laengst-gefallen/27969590.html). Im Wahlprogramm für die
Bundestagswahl 2021 hatte sich die FDP dagegen noch für synthetische Kraftstoffe als
bereits heute verfügbare Alternative für alle Verkehrsarten ausgesprochen
(
https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-08/FDP_BTW2021_Wahlprogra
mm_1.pdf). Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist hinterlegt,
dass Klimaneutralität spätestens 2045 technologieoffen erreicht werden soll
(
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173ee
f9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1). In
einer Rede im Deutschen Bundestag am 13. Januar 2022 betonte der
Bundesverkehrsminister dann wiederum, dass auch E-Fuels ein wichtiger Baustein
für alle Verkehrsträger seien (
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20011.pdf).
Diese Aussagen und die damit verbundenen Kurswechsel sind nach
Auffassung der Fragesteller widersprüchlich und verwirrend. Die Fraktion der
CDU/CSU erwartet daher eine klare und unmissverständliche Agenda der
Bundesregierung, wie die Klimaschutzziele im Verkehrssektor erreicht werden
können.
Die Fragesteller setzen sich mit Nachdruck dafür ein, alle Antriebsarten
technologieoffen und verkehrsträgerübergreifend zu fördern. Synthetische
Kraftstoffe werden im zukünftigen Mix der Energieträger eine wichtige Rolle in der
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1563
20. Wahlperiode 26.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 25. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Mobilität spielen. Nicht zuletzt, da sie eine bereits heute verfügbare
Alternative für alle Verkehrsträger darstellen, die ohne technische Umrüstung in
herkömmlichen Verbrennungsmotoren verwendet werden können. Die
Bundesregierung muss nach Auffassung der Fragesteller somit schnellstmöglich
verlässliche Rahmenbedingungen und Investitionsanreize für einen
Markthochlauf von synthetischen Kraftstoffen schaffen. Nur so können E-Fuels zeitnah
dazu beitragen, die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren.
1. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung auf nationaler und
europäischer Ebene, um den Markthochlauf der Produktion von
synthetisch erzeugten Kraftstoffen (E-Fuels) gezielt zu fördern?
2. Welche regulatorischen Maßnahmen hat die Bundesregierung für den
Markthochlauf der Produktion von synthetisch erzeugten Kraftstoffen
implementiert?
3. Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung auf EU-Ebene, wenn
es um Vorgaben für synthetische Kraftstoffe geht?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Auf nationaler Ebene wurden mit der bestehenden ambitionierten nationalen
Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II)
erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, darunter grüner Wasserstoff,
synthetisches Methan und flüssige Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels oder
Powerto-Liquid (PtL-Kraftstoffe), als Option zur Erfüllung der
Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
im Verkehr verankert. Durch die Setzung von ambitionierten THG-
Minderungszielen entstehen starke Anreize für den Einsatz einer großen Bandbreite
von erneuerbaren Technologieoptionen im Verkehr. Daneben wurde im
BImSchG eine Verpflichtung zum Einsatz von PtL-Kerosin festgeschrieben, die
ab dem Jahr 2026 zu erfüllen ist. Auf EU-Ebene unterstützt die
Bundesregierung ambitionierte Quoten für PtL-Kraftstoffe im Luft- und Schiffsverkehr, um
einen Markthochlauf anzureizen.
Zusätzlich zu den regulatorischen und ordnungsrechtlichen Verpflichtungen für
den Einsatz dieser Kraftstoffe unterstützt die Bundesregierung den
Markthochlauf durch umfangreiche Förderprogramme. Hierzu wird auf die Antworten zu
den Fragen 7 und 9 verwiesen.
4. Welche Erzeugungsmethoden und welche Quellen sollen nach Ansicht
der Bundesregierung die Grundlage für synthetische Kraftstoffe sein
können?
Synthetische Kraftstoffe können technisch gesehen aus fossilen, biogenen und
strombasierten Quellen hergestellt werden. Es steht den Kraftstoffanbietern
unter Berücksichtigung der Anforderungen der 10. Bundesimmissionsschutz-
Verordnung (BImSchV) frei, solche Kraftstoffe, ganz gleich aus welcher
Rohstoffquelle, in den Verkehr zu bringen.
Für die Anrechnung auf die THG-Quote müssen synthetische Kraftstoffe die
Anforderungen aus dem BImSchG und entsprechenden Verordnungen (36., 37.
und 38 BImSchV) erfüllen. Dies bedeutet, dass strombasierte synthetische
Kraftstoffe aus erneuerbarem Strom erzeugt und biogene synthetische
Kraftstoffe aus nachhaltig zertifizierten Rohstoffen hergestellt sein müssen. Fossile
synthetische Kraftstoffe können nicht auf die Treibhausgasminderungsquote
angerechnet werden.
5. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, den
vollumfänglichen Einsatz von E-Fuels im Bereich aller Verkehrsträger
voranzutreiben?
Der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs
(renewable fuels of non-biological origin, RFNBOs), worunter grüner Wasserstoff
und daraus erzeugte Folgeprodukte wie E-Fuels fallen, ist unerlässlich, um die
Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Der Einsatz dieser Kraftstoffe sollte sich
jedoch vor allem auf Verkehrsträger konzentrieren, die schwer zu elektrifizieren
sind. Eine Positionierung der Bundesregierung zum Vorschlag der
Europäischen Kommission zu einer verkehrsträgerübergreifenden RFNBO-Quote
innerhalb der RED II Revision wird erst erfolgen, sobald in dem parallel
verhandelten Vorschlag für eine Verordnung zur Gewährleistung gleicher
Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Flugverkehr (ReFuelEU Aviation)
die Möglichkeit geschaffen wird, höhere nationale Quoten für strombasiertes
Kerosin bei gleichzeitiger Vermeidung von etwaigen Wettbewerbsverzerrungen
vorzusehen.
6. Plant die Bundesregierung, den Einsatz von E-Fuels im Straßenverkehr
zu fördern, und wenn ja, in welchem Umfang?
Sowohl die Unterstützung der Forschung als auch der Markthochlauf von
synthetischen strombasierten Kraftstoffen im Luftverkehr soll vorangetrieben
werden, um perspektivisch das klimaneutrale Fliegen zu ermöglichen. Dabei gilt es
jedoch zu beachten, dass bei der Produktion von E-Kerosin technisch bedingt
immer auch gewisse Mengen an E-Diesel und E-Benzin anfallen, welche
beispielsweise im Schiffs- oder Straßenverkehr genutzt werden könnten. Deshalb
sieht auch die THG-Quote des BImSchG explizit die Anrechnung und somit
die Förderung von synthetischen strombasierten Kraftstoffen im
Straßenverkehr vor.
7. Wie, in welchem Ausmaß und mit welchen expliziten Projekten und
Programmen fördert die Bundesregierung die Erforschung, Erprobung und
Herstellung von synthetisch erzeugten Kraftstoffen (bitte nach
Maßnahme, Volumen, zuständigem Bundesministerium sowie Zeitplan
aufschlüsseln)?
Maßnahme (Förderprogramme, Einzelprojekte) Volumen Ressort Zeitraum
Erforschung und Erprobung von synthetisch erzeugten Kraftstoffen
Sunfire (FuE-Projekt und Bau der Pilotanlage) 7,1 Mio. Euro BMBF 2012 bis 2016
Energy Lab 2.0 1 Mio. Euro BMBF 2015 bis 2021
Demo-SPK – Forschungs- und Demonstrationsvorhaben zum
Einsatz von erneuerbarem Kerosin am Flughafen Leipzig /
Halle
4,2 Mio. Euro BMDV 2016 bis 2019
PilotSBG – Bioressourcen und Wasserstoff zu Methan als
Kraftstoff – Konzeptionierung und Realisierung einer Anlage
im Pilotmaßstab
12,6 Mio. Euro BMDV 2018 bis 2022
Validierung des technologischen und gesellschaftlichen
Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“/
Verbundprojekt „Mikrobielle-elektrochemische Nutzung von
Sauermolke zur Herstellung von drop-in Kraftstoffen“
1,3 Mio. Euro BMBF 2019 bis 2022
NAMOSYN – Herstellung von Synthetischen Kraftstoffen für
eine nachhaltige Mobilität 24,1 Mio. Euro BMBF 2019 bis 2022
Kopernikus-Projekt P2X (2. Förderphase) – Erforschung,
Validierung und Implementierung von Power-to-X Konzepten 31,5 Mio. Euro BMBF 2019 bis 2022
Maßnahme (Förderprogramme, Einzelprojekte) Volumen Ressort Zeitraum
ProBioLNG – Nutzung von regenerativem Methan in
landwirtschaftlichen Nutzmaschinen 8 Mio. Euro BMBF 2019 bis 2022
Forschungsinitiative „Energiewende im Verkehr:
Sektorkopplung durch die Nutzung strombasierter Kraftstoffe“ 87 Mio. Euro BMWK 2019 bis 2022
Initiative CAMFIRE im Rahmen des Förderprogramms „WIR!
– Wandel durch Innovation in der Region“ der
Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel
14,2 Mio. Euro BMBF 2019 bis 2025
Carbon2Chem (2. Phase), Verbünde L-4 (Höhere Alkohole,
Olefine, synth. Kraftstoffkomponenten) und L-8 (synth.
Methanol für den Automobilsektor)
16 Mio. Euro BMBF 2020 bis 2025
PROMETHEUS2018 – Innovative Prozesskette zur
ressourceneffizienten Erzeugung von Bio-LNG 0,3 Mio. Euro BMBF 2020 bis 2024
Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Erzeugung regenerativer
Kraftstoffe 640 Mio. Euro
BMDV 2021 bis 2024
Entwicklungsplattform für PtL-Kraftstoffe für den Luft- und
Schiffsverkehr BMDV
Geplant 2023
bis 2035
InnoSyn: Innovative Syntheseprozesse zur Erzeugung
chemischer Energieträger aus grünem Wasserstoff in lastflexiblen
Blasensäulenreaktoren
2,0 Mio. Euro BMBF 2021 bis 2024
BEniVer
Begleitforschung Initiative Energiewende im Verkehr 9,5 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2023
C3-Mobility
C3-Mobility: Closed Carbon Cycle – Mobility: Klimaneutrale
Kraftstoffe für den Verkehr der Zukunft ab Heute
4,6 Mio. Euro BMWK 2019 bis 2021
CombiFuel
Verbundvorhaben: CombiFuel – Entwicklung eines neuen
strombasierten Antriebskonzepts auf der Basis eines
synthetisch, gasförmig erzeugten Wasserstoff-/Methantreibstoffs
(HCNG)
1,3 Mio. Euro BMWK 2019 bis 2022
E2Fuels
E2Fuels: Erneuerbare Emissionsarme Kraftstoffe: Forschung
zur Herstellung und Nutzung in einem sektorgekoppelten
Ansatz
7 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2022
E4MeWi
Neues innovatives hoch-produktives Herstellungsverfahren für
MeOH
1,9 Mio. Euro BMWK 2020 bis 2023
EnEff:Hafen: MethGrid
Erzeugung und Einsatz von Methan aus erneuerbaren Quellen
in mobilen und stationären Anwendungen
1,5 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2023
ESYRE
Effiziente Synthese und Rückverstromung von E-Fuels 5,9 Mio. Euro BMWK 2020 bis 2021
FlexDME
Demonstratorentwicklung, der den Nachweis erbringt, dass
strombasierter Kraftstoff aus Biogas und Wasserstoff bei
schwankendem Stromangebot ganzjährig und kostengünstiger
hergestellt wird
2 Mio. Euro BMWK 2019 bis 2021
KEROSyN100
KEROSyN100: Entwicklung und Demonstration einer
dynamischen, effizienten und skalierbaren Prozesskette für
strombasiertes Kerosin – Phase 1
4,6 Mio. Euro BMWK 2021 bis 2023
MENA-Fuels
Erzeugung nachhaltiger synthetischer Kraftstoffe im MENA-
Raum zur Dekarbonisierung des Verkehrs in Deutschland –
Visionsentwicklung, systemanalytische Bewertung und
Entwicklung von Roadmaps mit Fokus 2050
2,2 Mio. Euro BMWK 2020 bis 2023
Maßnahme (Förderprogramme, Einzelprojekte) Volumen Ressort Zeitraum
MethPower
Erzeugung und Einsatz von Methan aus erneuerbaren Quellen
in mobilen und stationären Anwendungen
1 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2022
MethQuest_MethSys
Erzeugung und Einsatz von Methan aus erneuerbaren Quellen
in mobilen und stationären Anwendungen
1,1 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2022
MethQuest-MethFuel
Erzeugung und Einsatz von Methan aus erneuerbaren Quellen
in mobilen und stationären Anwendungen
6,1 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2022
NormAKraft
Prüfung alternativer Kraftstoffe auf Normkonformität und
Materialverträglichkeit, als Unterstützung zur Einordnung der
Erfolgsaussichten alternativer Kraftstoffe.
0,9 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2022
ORBIT II
Erweiterung eines hocheffizienten Rieselbett-Bioreaktors und
Optimierung der Methanisierungsanlage für den
kommerziellen industriellen Einsatz
1,8 Mio. Euro BMWK 2021 bis 2024
PlasmaFuel
Entwicklung eines neuen plasmagestützten Verfahrens zur
Produktion von schadstofffreiem Schiffsdiesel
1,2 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2022
PowerFuel
Demonstration und Potenzialanalyse neuer Technologien zur
Sektorkopplung für die Erzeugung von Synthesekraftstoff aus
Kohlenstoffdioxid
2,6 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2022
SolareKraftstoffe
Solare Kraftstoffe für den Energiemix der Zukunft 1,3 Mio. Euro BMWK 2018 bis 2022
SynLink
Weiterentwicklung von Technologien und
Wertschöpfungsketten zur kommerziellen Einführung strombasierter Kraftstoffe
für konventionelle sowie innovative Antriebstechnologien in
mobilen Anwendungen
7,1 Mio. Euro BMWK 2019 bis 2022
Herstellung von synthetisch erzeugten Kraftstoffen
Förderrichtlinie für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung
erneuerbarer Kraftstoffe
Abhängig von
Haushaltsverhandlungen
2022
BMDV Geplant 2022-2025
PtLKero – Förderrichtlinie für den Markthochlauf der
Powerto-Liquid-Kerosin Produktion
Abhängig von
Haushaltsverhandlungen
2022
BMDV Geplant 2022 bis 2037
H2Global – Förderung von PtX über einen
Doppelauktionsmechanismus 900 Mio. Euro BMWK 2024 bis 2033
Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte –
Förderung von PtX Projekten entlang der Wertschöpfungskette 350 Mio. Euro BMWK 2021 bis 2024
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Projekte zur Entwicklung und
Herstellung von synthetischen Kraftstoffen in EU-Mitgliedstaaten sowie
in Drittstaaten?
Der Bundesregierung liegt keine vollständige Auflistung aller europäischen
und weltweiten Projekte zur Förderung und Produktion synthetischer
Kraftstoffe vor.
9. Welche Projekte, die sich mit der Herstellung und Erprobung von
synthetisch erzeugten Kraftstoffen befassen, fördert die Bundesregierung in
EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittstaaten (bitte nach Land und Projekt
sowie Höhe der Projektmittel auflisten), und welche Partnerschaften
werden anvisiert?
Land Maßnahme Projektmittel Ressort
Bestehende Projekte/Partnerschaften
Chile Einzelvorhaben Haru Oni zur Herstellung von Methanol und eFuels 8,23 Mio. Euro BMWK
Griechenland PROMETHEUS2018 – Innovative Prozesskette zur ressour-ceneffizienten Erzeugung von Bio-LNG 0,3 Mio. Euro BMBF
10. Welche von der Bundesregierung unterstützten Projekte und Programme,
die sich explizit mit der Erforschung, Erprobung und Herstellung von
synthetisch erzeugten Kraftstoffen für den Luftverkehr beschäftigen, gibt
es?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
11. Welche verbindlichen Ziele hat sich die Bundesregierung im Hinblick
auf den Ein- und Absatz von synthetisch erzeugten Kraftstoffen im
gesamten Verkehrssektor gesetzt?
Gemäß der bestehenden nationalen Umsetzung der RED II ist nach § 37a
Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4a BImSchG eine schrittweise steigende PtL-
Kerosinquote zu erfüllen. Sie beträgt 0,5 Prozent ab dem Jahr 2026, 1 Prozent
ab dem Jahr 2028 und 2 Prozent ab dem Jahr 2030 des gesamten in
Deutschland in Verkehr gebrachten Flugturbinenkraftstoffs.
12. Welche Bundesministerien sind gegenwärtig mit dem Thema
„synthetisch erzeugte Kraftstoffe“ befasst, und welches Bundesministerium
koordiniert hier die Aktivitäten?
Mit dem Thema synthetisch erzeugter Kraftstoffe sind zu unterschiedlichen
Aspekten die folgenden Bundesministerien befasst:
● Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz
● Bundesministerium für Digitales und Verkehr
● Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
● Bundesministerium für Bildung und Forschung
● Bundesministerium der Verteidigung
● Bundesministerium des Innern und für Heimat
● Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die Koordinierung erfolgt in Abhängigkeit der entsprechenden Aktivität durch
das jeweils federführende Ressort.
13. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Einführung
einer Mindestquote für die Einführung von E-Fuels in Deutschland bis
zum Jahr 2030 und darüber hinaus?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 und 11 verwiesen.
14. Welche Studien und Gutachten zum Potenzial von synthetisch erzeugten
Kraftstoffen hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren
vergeben?
15. Zu welchen Ergebnissen sind diese Studien und Gutachten jeweils
gelangt?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Studien/ Gutachten Jahr Link
Potential synthetisch erzeugter Kraftstoffe als
Langzeitenergiespeicher in Kombination mit
geeigneten Wandlertechnologien (BMVg)
2022 Noch laufend.
Transformationspfade und regulatorischer
Rahmen für synthetische Brennstoffe 2020
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Download
s/Studien/transformationspfade-fuer-strombasier
te-energietraeger.pdf?__blob=publicationFile
16. Welche Verbrauchsmengen von synthetisch erzeugten Kraftstoffen hat es
in den Vergangenen fünf Jahren im gesamten Verkehrssektor in
Deutschland gegeben?
17. Welche Produktionsmengen von synthetisch erzeugten Kraftstoffen hat
es in den vergangenen fünf Jahren im gesamten Verkehrssektor in
Deutschland gegeben?
18. Welche Ein- und Ausfuhrmengen von synthetisch erzeugten Kraftstoffen
hat es in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland gegeben?
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Zahlen über aktuelle
Produktions- und Verbrauchsmengen sowie zu Ein- und Ausfuhrmengen vor.
Im Rahmen der THG-Quote wurden jeweils für einen Standort durch das
Umweltbundesamt im Jahr 2017 0,002 Petajoule und im Jahr 2018 0,004 Petajoule
an strombasierten synthetischen Kraftstoffen beschieden. Im Jahr 2019 wurden
vom gleichen Standort 0,002 Petajoule beantragt und aufgrund fehlender
Vorlage von Nachweisen nicht beschieden. Im Jahr 2020 und 2021 wurden keine
Anträge gestellt und demnach auch keine Mengen gemäß der 37. BImSchV
bescheinigt. Die gesamte in Verkehr gebrachte Menge an Straßenkraftstoff betrug
im Jahr 2020 rund 2210 Petajoule.
19. Welche Verbrauchsmengen von synthetisch erzeugten Kraftstoffen im
Verkehrssektor hält die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 in
Deutschland für realistisch?
20. Welche Produktionsmengen von synthetisch erzeugten Kraftstoffen im
Verkehrssektor hält die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 in
Deutschland für realistisch?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Zentrales Instrument zur Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehr
ist die THG-Quote des BImSchG. Sie verpflichtet Kraftstoffanbieter, die
Treibhausgasemissionen des gesamten in Verkehr gebrachten Kraftstoffs für den
Straßenverkehr um einen gewissen Prozentsatz zu mindern. Zur Erfüllung der
Quote stehen den Verpflichteten auch flüssige strombasierte Kraftstoffe als
Option zur Verfügung. In welchem Maße diese eingesetzt werden, entscheiden die
Kraftstoffanbieter im freien Wettbewerb im eigenen Ermessen. Der Einsatz
hängt im Wesentlichen von den CO2-Vermeidungskosten der zur Verfügung
stehenden Erfüllungsoptionen ab. Im Flugverkehr entspricht die Quote für PtL-
Kerosin bei einem aktuellen Verbrauch von etwa 440 Petajoule etwa einer
Menge von rund 9 Petajoule.
Erneuerbare Kraftstoffe werden international gehandelt. In welchem Maße
flüssige strombasierte Kraftstoffe in Deutschland oder im Ausland künftig
produziert werden, kann derzeit nicht seriös abgeschätzt werden.
21. Wie hoch sind die durchschnittlichen Produktionskosten von synthetisch
erzeugten Kraftstoffen gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland pro Liter?
22. Von welchen durchschnittlichen Produktionskosten pro Liter für
synthetisch erzeugten Kraftstoff in Deutschland im Jahr 2030 geht die
Bundesregierung gegenwärtig aus?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Studien gehen davon aus, dass die Kosten von strombasierten
Flüssigkraftstoffen mindestens 4,50 Euro pro Liter Dieseläquivalent betragen. Die Europäische
Kommission geht in ihrer Folgenabschätzung zum Verordnungsvorschlag der
ReFuel EU Aviation davon aus, dass die Produktionskosten synthetischer
Kraftstoffe drei bis sechsmal höher sind als die Marktpreise fossiler Kraftstoffe.
Da die Produktion von strombasierten Kraftstoffen derzeit nicht über das Maß
von Demonstrations- und Pilotanlagen hinausgeht, ist die erwartete deutliche
Preisminderung bis zum Jahr 2030 mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.
Studien weisen auch darauf hin, dass es Unterschiede zwischen nationaler und
internationaler Produktion geben wird. Hier spielen vor allem unterschiedliche
Stromkosten eine wichtige Rolle. Insgesamt ist davon auszugehen, dass in
jedem Fall auf absehbare Zeit bis in die 2030er Jahre die Kosten für
strombasierte Kraftstoffe deutlich über denen für fossile Kraftstoffe liegen werden.
23. In welcher Menge sollen E-Fuels bei den verschiedenen Verkehrsträgern
zum Einsatz kommen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen.
24. Inwiefern hält die Bundesregierung den Einsatz von synthetisch
erzeugten Kraftstoffen zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor für
sinnvoll?
25. Inwiefern hält die Bundesregierung den Einsatz von synthetisch
erzeugten Kraftstoffen zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor im
Vergleich zu batterieelektrischen Antrieben für sinnvoll?
26. Welche Rolle misst die Bundesregierung synthetisch erzeugten
Kraftstoffen bei der Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor im Gegensatz
zu anderen alternativen Antriebsarten bei?
Die Fragen 24 bis 26 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Für die Erreichung der Klimaziele im Verkehr werden aufgrund
unterschiedlicher Nutzungsanforderungen über alle Verkehrsträger hinweg künftig
verschiedene Antriebstechnologien und Kraftstoffarten benötigt. Der Markthochlauf
von Elektroantrieben für Pkw bedeutet nicht, dass andere Technologien wie E-
Fuels sowie die Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologie
unberücksichtigt bleiben.
27. Wie viele Standorte und Anlagen zur Erzeugung von synthetischen
Kraftstoffen gibt es gegenwärtig in Deutschland?
28. An welchen Standorten und in welchen Anlagen wurden synthetische
Kraftstoffe in den vergangenen fünf Jahren erzeugt (bitte nach
unterschiedlichen Standorten und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 16 bis 18 verwiesen.
29. Beabsichtigt die Bundesregierung – im Zuge des Kohleausstiegs –,
Produktionskapazitäten für synthetische Kraftstoffe vorwiegend in
Ostdeutschland anzusiedeln?
Im Rahmen des bereits im Jahr 2020 verabschiedeten Strukturstärkungsgesetz
Kohleregionen werden Mittel für das PtX Lab Lausitz in Verbindung mit einer
Demonstrationsanlage bereitgestellt. Darüber hinaus erfolgt keine regionale
Vorfestlegung von Standorten für Produktionsanlagen zu synthetischen
Kraftstoffen, sondern diese müssen sich je nach Förderprogramm jeweils im
Wettbewerb mit anderen Standorten und Bewerbern behaupten. Dabei gilt es auch,
etwaige Netzengpässe zu vermeiden.
30. Wann werden die Produktion von synthetisch erzeugten Kraftstoffen und
die dafür benötigten Produktionsanlagen in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung wirtschaftlich sein, und welche Investitionsanreize
werden geschaffen?
Die Wirtschaftlichkeit von Produktionsanlagen für strombasierte synthetische
Kraftstoffe ist standortspezifisch und in Abhängigkeit von den Investitions- und
Betriebskosten zur Produktion von alternativen Energieträgern zu sehen. Daher
liegen der Bundesregierung hierzu keine generalisierbaren Kenntnisse vor. Die
Bundesregierung setzt auf marktseitige Investitionsanreize. Es wird auf die
Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und 5 verwiesen.
31. Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung beim Ausbau der
Erzeugungs- und Transportkapazitäten für synthetische Kraftstoffe?
Synthetische strombasierte Kraftstoffe können sowohl flüssig als auch
gasförmig vorliegen, weshalb die Erzeugungs- und Transportkapazitäten dem jeweils
separat Rechnung tragen müssen. Die Produktion dieser Kraftstoffe geht nicht
über das Maß von Demonstrations- und Pilotanlagen hinaus, weshalb die
Hochskalierung der Technologien, Prozesse und Inputstoffe eine wesentliche
Herausforderung darstellt, darunter auch die Verfügbarkeit von nachhaltig
gewonnenem CO2 sowie die Erzeugung von zusätzlichem erneuerbaren Strom
innerhalb und außerhalb der EU zur Erzeugung von grünem Wasserstoff.
32. Welche Rolle spielen synthetisch erzeugte Kraftstoffe in den Plänen der
Bundesregierung bis 2030, insbesondere im Hinblick auf den
Luftverkehr, den See- und Straßenverkehr (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sowie 5 und 6 verwiesen.
33. Wie unterstützt die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt, die
Erforschung und den Markthochlauf von synthetisch erzeugten Kraftstoffen,
die klimaneutrales Fliegen ermöglichen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 sowie 5 und 7 verwiesen.
34. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in E-Fuels für die
Schifffahrt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und 5 verwiesen.
35. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in E-Fuels, um die CO2-
Emissionen in der Pkw-Bestandsflotte mit Verbrennungsmotoren zu
mindern?
36. Welche Rolle werden E-Fuels im Straßenverkehr ab dem Jahr 2030 bei
der Zulassung von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren spielen, und
welche Nutzungsperspektive für E-Fuels gibt es nach Ansicht der
Bundesregierung?
Die Fragen 35 und 36 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Abhängig von ihrer Verfügbarkeit und der Preise können E-Fuels bei allen
verbrennungsmotorischen Fahrzeugen zum Einsatz kommen, wenn die Parameter
der jeweiligen Kraftstoffnormen eingehalten werden und entsprechende
Fahrzeugfreigaben durch die Hersteller vorliegen, um eine Verträglichkeit der
Motoren mit E-Fuels zu gewährleisten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]