Neuer Masterplan Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 18. März 2022 heißt es: „Um den Aufbau an Ladepunkten zu beschleunigen, arbeiten wir an einer Neuauflage des Masterplans Ladeinfrastruktur“ (vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/wissing-projekte-100-tage.html). Bereits 2019 war eine Neuauflage des Masterplans Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorgesehen. Um ein neues Projekt der Bundesregierung handelt es sich demnach nicht. Im Gegensatz zum Deutschen Bundestag kennen Medienvertreter anscheinend bereits den Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur II des BMDV. Laut Presseberichten finden sich darin 74 Vorschläge, mit denen das Ziel, 1 Million Ladepunkte bis zum Jahr 2030 zu errichten und 15 Millionen vollelektrische Pkw auf die deutschen Straßen zu bringen, erreicht werden soll (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/elektromobilitaet-masterplan-ladeinfrastruktur-mit-planwirtschaft-zum-stromtanknetz/28176844.html). Ferner umfasst der Entwurf des BMDV drei Ebenen: den Nutzerfokus auf die Ladeorte, den Nutzerfokus auf das Ladeerlebnis sowie den Flächen- und Betreiberfokus auf die Rahmenbedingungen (vgl. https://www.electrive.net/2022/03/23/masterplan-ladeinfrastruktur-ii-74-massnahmen-fuer-mehr-ladepunkte).
Absehbar ist, dass auch mit einem neuen Masterplan Ladeinfrastruktur die Elektromobilität in naher Zukunft nicht flächendeckend in Deutschland zu finden sein wird. Die derzeitige Pkw-Bestandsflotte muss daher mitgedacht werden. Auch im Jahr 2030 werden noch rund 30 Millionen Pkw mit einem Verbrennungsmotor auf deutschen Straßen fahren (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/antriebswende-verbrennerverbot-greenpeace-elektroautos-klimaziel-kfz-co2-emissionen-101.html sowie https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1202904/umfrage/anteil-der-elektroautos-am-pkw-bestand-in-deutschland/#:~:text=Im%20Jahr%202020%20lag%20der,11%2C55%20Millionen%20Fahrzeugen%20entsprechen). Zusätzlich zu der Elektromobilität sollten daher nach Ansicht der Fragesteller alle Lösungen gefördert werden, die die Klimabilanz des motorisierten Individualverkehrs verbessern, beispielsweise regenerative Kraftstoffe. Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch der uns zur Verfügung stehenden Technologien.
Nach Auffassung der Fragesteller ist es im Hinblick auf die Elektromobilität entscheidend, realistische Ausbauziele zu formulieren, wie dies mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2019 geschehen ist. Eine sinnvolle Fortschreibung und eine Förderung aller Technologien sind nach Auffassung der Fragesteller eine Perspektive für alle Nutzer individueller Mobilitätsangebote. Die Bundesregierung hat nach Auffassung der Fragesteller bisher zudem keine konkreten Vorschläge oder präzisen Festlegungen hinsichtlich der Bezahlbarkeit und Umsetzbarkeit getroffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wann wird die Bundesregierung den Ausschuss für Verkehr des Deutschen Bundestages über die Evaluierung und Neuauflage des Masterplans Ladeinfrastruktur informieren?
Welche Abteilungen, Unterabteilungen und Referate im BMDV sind mit der Erstellung des Masterplans Ladeinfrastruktur befasst, und mit welchen Arbeitseinheiten in welchen weiteren Ressorts der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) wird der Masterplan Ladeinfrastruktur abgestimmt?
Welche Unternehmen, Verbände und sonstigen Interessengruppen wurden bei der Erarbeitung des Masterplans Ladeinfrastruktur angehört bzw. miteinbezogen?
Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, 15 Millionen rein elektrisch betriebene Elektroautos und 1 Million öffentlich zugängliche Ladepunkte im Jahr 2030 zu erreichen?
Mit welchen Kosten wird gerechnet?
Ist das Ziel der Bundesregierung, 15 Millionen rein elektrisch betriebene Elektroautos und 1 Million öffentlich zugängliche Ladepunkte im Jahr 2030 zu erreichen, am tatsächlichen Bedarf orientiert und damit volkswirtschaftlich effizient?
Entwickelt sich die Anzahl der zugelassenen Elektroautos in Deutschland entsprechend der Verfügbarkeit von öffentlichen und privaten Ladepunkten?
Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte empfiehlt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur zu errichten?
Inwiefern werden die Empfehlungen berücksichtigt?
Wie viele Normal- und Schnellladepunkte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland, und wie viele davon sind einsatzfähig?
Wo wurde in den vergangenen Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ladeinfrastruktur schwerpunktmäßig aufgebaut und gefördert (privater bzw. öffentlicher Aufstellort)?
In welchen Kommunen steht nach Kenntnis der Bundesregierung keine öffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung (bitte nach Ländern und Landkreisen aufschlüsseln)?
Berücksichtigt die Bundesregierung Möglichkeiten des induktiven Ladens in ihrer Planung?
Wie stellt sich die Bundesregierung das Gesamtsystem Ladeinfrastruktur 2030 vor, und was ist unter den drei Ebenen dieses Gesamtsystems zu verstehen?
Was versteht die Bundesregierung unter einem „Ladeerlebnis“?
Wie soll dieses erreicht werden?
Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung konkret Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren vereinheitlicht, vereinfacht und verkürzt werden?
Was meint die Bundesregierung mit einer „gemeinsamen digitalen Umgebung für Elektromobilität“, und worin besteht die Koordinierungsarbeit der Bundesregierung (https://background.tagesspiegel.de/mobilitaet/ein-masterplan-fuer-bund-laender-und-kommunen)?
Wie soll die interministerielle Arbeitsgruppe, die das BMDV gründen und leiten wird (https://background.tagesspiegel.de/mobilitaet/ein-masterplan-fuer-bund-laender-und-kommunen), zusammengesetzt sein, welche Aufgaben wird sie haben, und werden Tätigkeitsberichte veröffentlicht oder dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht?
Wie und bis wann soll das „Standorttool“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur weiterentwickelt werden?
Wie soll die Netzplanung verbessert werden, und inwieweit werden Kommunen und kommunale Stadtwerke einbezogen?
Wie sollen private Ladepunkte in die Netzplanung integriert werden?
Mit welchen Kosten für den Ausbau örtlicher Stromverteilnetze zur Steigerung der Leistungskapazitäten für den Ausbau der Ladeinfrastruktur rechnet die Bundesregierung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Ausbau örtlicher Verteilnetze mit einem eigenen Förderprogramm zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie sollen die Verfügbarkeit der Ladesäulen, deren Belegung und der aktuelle Preis transparent für alle Nutzer einsehbar werden, sodass die Verbraucher- und Nutzerfreundlichkeit verbessert wird?
Wie sind nach Auffassung der Bundesregierung die bisherigen Förderprogramme des Bundes für Ladeinfrastruktur zu verbessern, und wann sollen weitere Förderprogramme veröffentlicht werden?
Plant die Bundesregierung, die Förderungsbedingungen (bei Anschaffung eines Elektroautos) an den Bestellzeitpunkt anstatt an die Auslieferung des Fahrzeugs (viel zu lange Lieferzeiten) zu koppeln?
Plant die Bundesregierung, die Abwicklung der aktuellen Förderungen (Umweltbonus und Innovationsprämie) zu verändern, indem sie die Abwicklung ähnlich wie damals bei der Abwrackprämie gestaltet, oder wird sie trotz der derzeitigen Lieferverzögerungen (vgl. hierzu die Berichterstattung unter https://www.welt.de/motor/news/article238021767/Dieses-Jahr-wird-es-eng-Lieferzeiten-von-Elektroautos.html) daran festhalten, dass die Förderungen der Elektroautos erst nach der Autozulassung bewilligt werden?
Plant die Bundesregierung, aufgrund des enormen Kaufinteresses (vgl. zum wachsenden Marktanteil von Elektroautos die Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes unter https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/AlternativeAntriebe/2022/pm03_2022_Antriebe_12_21_komplett.html?snn=3662144) eine Beschleunigung im Auslieferungsprozess zu fördern, und wenn ja, wie?
Plant die Bundesregierung, die Nachrüstung von Pkws mit Verbrennungsmotoren hin zum Elektroauto zu fördern?
Wird es eine Verlängerung bzw. Neuauflage der Förderprogramms für Wallboxen geben?
Wenn ja, wie wird diese ausgestaltet sein, und ab wann wird sie verfügbar sein?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Anträge auf monatliche Teilbescheinigungen sind in diesem Jahr im Rahmen der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (38. BImSchV) – und der damit zusammenhängenden Möglichkeit, die in batterieelektrischen Straßenfahrzeugen verwendeten Strommengen im Rahmen des Quotenhandels der Treibhausgasminderungsquote im Sinne des Ladeinfrastrukturausbaus zu veräußern, beim Umweltbundesamt eingegangen (bitte nach Betreibern von öffentlich zugänglichen Ladesäulen und von nichtöffentlich zugänglichen Ladesäulen unterscheiden), und wie viel CO2-Äquivalente wurden dadurch eingespart?
Plant die Bundesregierung, die Elektrifizierung der Taxiflotte zu fördern, und wenn ja, in welcher Form?
Wird es eine Förderung für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge geben?
Wenn ja, wie wird diese ausgestaltet sein, und ab wann wird sie verfügbar sein?
Wenn nein, warum nicht?
Wie werden die Länder und Kommunen in die Pläne der Bundesregierung einbezogen, und wie koordiniert und finanziert die Bundesregierung den Aufbau der Ladeinfrastruktur?
Hat die Bundesregierung geplant, die Bezahlvorgänge an der Ladesäule zu vereinfachen und nutzerfreundlicher zu gestalten?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind in diesem Jahr geplant?
Wird es eine Preisregulierung geben, sodass der Preis für das Laden an allen Ladepunkten einheitlich geregelt ist, und welche Anpassungen welcher Rechtsgrundlagen und Gesetze sind in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung geplant?