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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Haltung der Bundesregierung bei der Reduzierung von Flugverkehrsbelastungen durch den Betrieb des Flughafens Zürich im süddeutschen Raum

(insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

21.06.2022

Antwortdauer

42 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/171510.05.2022

Haltung der Bundesregierung bei der Reduzierung von Flugverkehrsbelastungen durch den Betrieb des Flughafens Zürich im süddeutschen Raum

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seit vielen Jahren beschäftigt die Problematik der Flugverkehrsbelastungen, die durch den Betrieb des Flughafens Zürich (Schweiz) ausgehen, die Menschen in Süddeutschland. Im Besonderen von den Flugbewegungen betroffen sind die Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis. Der Landkreis Waldshut ist darüber hinaus von den Abflugbewegungen tangiert. Ganz zentral ist dabei die Frage, welchen Anteil der durch den nur etwa 15 Kilometer von der deutschen Grenze entfernten Flughafen Zürich verursachten Flugverkehrsbelastungen Deutschland zu tragen hat.

Die Landkreise sind aufgrund der Grenznähe unmittelbar von den durch die An- und Abflüge verursachten Lärm-, Natur und Umweltbelastungen betroffen. Zuletzt wurden mehr als 100 000 Anflüge pro Jahr und somit über 75 Prozent aller Anflüge über den Norden und damit über Deutschland getätigt. Viele Bürgerinnen und Bürger sind nicht mehr bereit, die ständig wachsende Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zürich hinzunehmen – auch mit Blick auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass jedes Land die Lasten seiner eigenen Einrichtungen grundsätzlich selbst zu tragen hat. Diese einseitige Verteilung ist für die Menschen vor Ort und insbesondere für den Tourismus als bedeutendem Wirtschaftszweig in Südbaden eine erhebliche Belastung.

Durch die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ausgefallenen Flüge sank die Fluglärmbelastung an der Messstelle Hohentengen am Hochrhein (Landkreis Waldshut) im Vergleich April 2019 zu April 2020 tagsüber um mehr als 10 dB(A) und in der Gesamtbelastung um 5 dB(A). In der zu erwartenden Post-Corona-Phase ist nunmehr damit zu rechnen, dass die Flugbewegungen auf absehbare Zeit wieder das ursprüngliche Niveau von 2019 erreichen.

Die Flughafen Zürich AG betonte in den vergangenen Jahren wiederholt die notwendige Kapazitätssteigerung des Flughafens. Im Jahr 2013 beantragte die AG beim schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Änderung des Betriebsreglements des Flughafens (sog. BR 2014). Die unter der Überschrift „Entflochtenes Ostkonzept“ bekannte Konzeption sieht die Ausdehnung von Flugflächen, die Verkürzung von Sperrzeiten sowie die Verringerung von Flughöhen und damit letztlich Zunahme der Überflüge über Süddeutschland zwischen 2 000 bis ca. 10 000 Flugbewegungen pro Jahr vor. Die Umsetzung des Vorhabens der Schweiz wurde bislang durch die früheren Bundesverkehrsminister verhindert, die ihre Zustimmung zu der Genehmigung mit Hinweis auf die vollumfängliche Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Regionen, wie sie in der „Stuttgarter Erklärung“ vom 25. November 2009 niedergelegt sind, versagten. Zu einer entsprechenden Änderung der zugrunde liegenden 220. Durchführungsverordnung zur Flugverkehrs-Ordnung (220. DVO) kam es demzufolge bislang nicht.

Medienberichten zufolge wolle sich das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) um eine schnelle Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der Schweiz über den Züricher Fluglärm bemühen. Der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Luksic, wird zitiert, dass „keine Entscheidung ohne die Mitsprache der Region getroffen werde und dass eine rechtssichere Regelung zum gemeinsamen Ziel mit der Schweiz werden müsse“. (vgl. https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kampf-gegen-den-fluglaerm-schwarzwald-baar-kreis-soll-in-streit-mit-schweiz-mitreden.67ef523f-d423-4d28-804d-78a2068225f2.html; zuletzt abgerufen am 4. Mai 2022 und https://www.suedkurier.de/schweiz/neue-verhandlungen-im-fluglaermstreit;art1371848,11126164, zuletzt abgerufen am 4. Mai 2022).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass die Region Südbaden, und damit deutsches Hoheitsgebiet, unverhältnismäßig stark durch Fluglärm, der vom Betrieb des Flughafens Zürich ausgeht, belastet wird?

2

Wie steht die Bundesregierung zu dem vom Flughafen Zürich beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) beantragte Entflechtungskonzept BR 2014 für die Ostanflüge?

a) Was würde sich durch das BR 2014 aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich den Flugbewegungen (An- und Abflüge) ändern?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung das Gutachten „Wirkungsanalyse „Fluglärm“ neuer An-/Abflugverfahren für den Flughafen Zürich im Rahmen des angestrebten Betriebsreglements 2014 auf den süddeutschen Raum“ der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung (GfL) vom 28. Januar 2016?

c) Welchen Stellenwert nimmt das Gutachten der GfL in den Verhandlungen mit der Schweiz ein?

3

Kommt die Bundesregierung zur Einschätzung, dass die von der deutschen Bevölkerung zu tragenden Mehrbelastungen aus Gründen der Sicherheit des Flughafenbetriebes Zürich erforderlich sind?

4

Was hat die Bundesregierung seit Beginn der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages konkret unternommen, um die durch den Betrieb des Flughafens Zürich verursachten Flugverkehrsbelastungen auf deutschem Hoheitsgebiet zu reduzieren?

5

Was wird die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2022 konkret unternehmen, um die Flugbewegungen durch den Betrieb des Flughafens Zürich über dem süddeutschen Raum zu minimieren, und welche Initiativen und Projekte wird die Bundesregierung hierzu starten?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die künftige Entwicklung der Flugbewegungen, ausgelöst durch den Betrieb des Flughafens Zürich, über deutschem Hoheitsgebiet ein?

7

Wird die Bundesregierung neue Verhandlungen über einen Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das deutsche Hoheitsgebiet aufnehmen?

a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung eines Staatsvertrages aus?

b) Wenn ja, wie werden die Mitglieder der Deutschen Bundestages aus den betroffenen Landkreisen eingebunden?

c) Wenn ja, wie werden die betroffenen Landkreise sowie die Städte und Gemeinden eingebunden?

d) Wenn ja, inwieweit werden bei diesem Prozess frühere Bedenken der Landesregierung von Baden-Württemberg sowie der betroffenen Kommunen berücksichtigt?

8

Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung die „Stuttgarter Erklärung“ vom 25. November 2009?

a) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Konzeption gelingen, wonach die Flugbewegungen über deutsches Hoheitsgebiet auf eine Anzahl von maximal 80 000 pro Jahr dauerhaft begrenzt werden kann?

b) Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Region Südbaden, den Warteraum „RILAX“ aufzuheben, und was unternimmt die Bundesregierung konkret, um dieser Forderung nachzukommen?

9

Ist die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic, dass „(…) keine Entscheidung ohne die Mitsprache der Region getroffen werde und dass eine rechtssichere Regelung zum gemeinsamen Ziel mit der Schweiz werden müsse“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), so zu verstehen, dass künftig auch die direkt gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages der betroffenen südbadischen Landkreise sowie Vertreter der betroffenen Kommunen in die Gespräche der Bundesregierung mit der Schweiz einbezogen werden?

10

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über die Flugbewegungen (An- und Abflüge) durch den Betrieb des Flughafens Zürich über süddeutschen Raum in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 vor (bitte nach Anzahl der Flugbewegungen je Monat pro Jahr aufschlüsseln)?

11

Mit welcher Anzahl der Flugbewegungen (An- und Abflüge) durch den Betrieb des Flughafens Zürich über süddeutschen Raum wird für das Jahr 2022 gerechnet?

12

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über die Flugbewegungen an deutschen Flughäfen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 vor (bitte nach Anzahl der Flugbewegungen je Monat pro Jahr aufschlüsseln)?

13

Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen des Landes Baden-Württemberg bekannt, die Flugverkehrsbelastung durch den Betrieb des Flughafens Zürich für die Bevölkerung so gering als möglich zu halten?

14

Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich des schallreduzierenden Anflugsystems LNAS (low noise augementation system) des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR)?

a) Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob das LNAS am Flughafen Zürich gegenwärtig erprobt wird?

b) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung konkret die Erprobung des LNAS am Flughafen Zürich?

15

Inwiefern ist die Bundesregierung über die Ausbaupläne der Flughafen Zürich AG, die Piste 28 um 400 Meter nach Westen auf eine neue Gesamtlänge von 2 900 Metern und die Piste 32 um 280 Meter nach Norden auf eine neue Länge von 3 580 Metern auszubauen, informiert?

a) Wie schätzt die Bundesregierung die Ausbaupläne in Bezug auf die Zunahme von Flugbewegungen (An- und Abflüge) ein?

b) Haben hierzu Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Flughafen Zürich AG im Zeitraum Dezember 2021 bis heute stattgefunden (bitte einzeln nach Terminen, Teilnehmern und Themen auflisten)?

c) Haben hierzu Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem Regierungsrat des Kantons Zürich im Zeitraum Dezember 2021 bis heute stattgefunden (bitte einzeln nach Terminen, Teilnehmern und Themen auflisten)?

d) Haben hierzu Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Eidgenossenschaft Schweiz im Zeitraum Dezember 2021 bis heute stattgefunden (bitte einzeln nach Terminen, Teilnehmern und Themen auflisten)?

Berlin, den 9. Mai 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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