[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2169 –
Vorkehrungen von Bundesregierung und Deutscher Bahn AG für die Umsetzung
des 9-Euro-Tickets im öffentlichen Nahverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland ist bereits an der
Belastungsgrenze. Durch Baustellen, dicht befahrene Schienenstrecken und
Zugausfälle steigt der Frust bei den Fahrgästen. Die Pünktlichkeitswerte von
Verkehrsleistungen der DB AG verschlechterten sich in den letzten Wochen
und Monaten deutlich. Dazu kommen Probleme mit Radreifen, starke
Überlastungen der DB-Navigator-App und der Fachkräftemangel. Die von der
Bundesregierung geplante Nutzung des 9-Euro-Tickets soll den öffentlichen
Personennachverkehr (ÖPNV) langfristig attraktiver machen (vgl.
https://ww
w.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-9-euro-ticket-2028756). Die
Nutzung des ÖPNV im touristischen Sinne als von der Bundesregierung
einkalkulierter Nebeneffekt der Entlastung durch das 9-Euro-Ticket birgt aus
Sicht der Fragesteller die Gefahr, den öffentlichen Nahverkehr zu überlasten,
Bestandskunden nachhaltig zu verprellen sowie mögliche zukünftige Kunden
abzuschrecken. Dies gilt auch und gerade für Fahrradfahrerinnen und
Fahrradfahrer, denen bereits jetzt eine Verweigerung der Mitnahme bei zu geringer
Kapazität in Aussicht gestellt wird.
In Kenntnis dieser Situation stellt die Bundesregierung den SPNV in
Deutschland mit der Einführung des 9-Euro-Tickets vor eine weitere Belastungsprobe.
Hierfür ist aus Sicht der Fragesteller sicherzustellen, dass die DB Regio AG
als einer der größten Anbieter von Leistungen des SPNV, aber auch die
Netzkapazität und die von der Bundesregierung zu garantierende Sicherheit
gewährleistet sind, um das erwartete hohe Fahrgastaufkommen bewältigen zu
können.
1. Ist die DB AG der Ansicht, rechtzeitig über die Vorhaben der
Bundesregierung informiert worden zu sein und ausreichend Vorlauf zur
reibungslosen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung
des 9-Euro-Tickets und der damit einhergehenden Fahrgastaufwüchse
gehabt zu haben?
12. Wie viele zusätzliche Züge kann die DB AG bei Fahrgastaufwüchsen im
Bundesgebiet mit welcher Vorlaufzeit zum Einsatz bringen?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2850
20. Wahlperiode 20.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 20. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
a) Wie hoch ist die Anzahl der sich daraus ergebenden
Verkehrsleistungen?
b) Aus welchen Mitteln werden diese finanziert?
13. Sind bereits zusätzliche Verkehrsleistungen, z. B. an Reise-Wochenenden
in den Sommerferien oder über Pfingsten, vorgesehen?
a) Wenn ja, wo (bitte nach Strecke mit Anfangs- und Endbahnhof,
geplanten Einsatztagen, Anzahl der Verkehrsleistung und Zeiten
auflisten)?
b) Aus welchen Mitteln werden diese zusätzlichen Leistungen
finanziert?
17. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die volle
Kapazität an Rollmaterial im Regionalverkehr der DB AG in den Monaten
Juni bis einschließlich August 2022 zur Verfügung steht?
Die Fragen 1, 12, 12a, 12b, 13, 13a, 13b und 17 werden aufgrund ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Einsatz zusätzlicher Züge wird zwischen den Ländern bzw. den
Aufgabenträgern im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) abgestimmt. Die Finanzierung erfolgt durch das jeweilige
Land. Die Verwendung von Regionalisierungsmitteln ist zulässig.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurden alle Anstrengungen
unternommen, sich auf das Fahrgastwachstum vorzubereiten. Seit dem 1. Juni
2022 setzt die DB Regio AG wegen der verstärkten Nachfrage über 50
zusätzliche Züge ein. Damit stehen rund 250 zusätzliche Fahrten und täglich rund
60 000 Sitzplätzen mehr in den Regional- und S-Bahn-Zügen zur Verfügung.
Mit den zusätzlichen Verkehrsleistungen werden bzw. wurden insbesondere die
touristischen Strecken und erwartete Brennpunkte verstärkt. Bezogen auf
Regionen werden wie folgt zusätzliche Fahrzeuge bereitgestellt: elf in Baden-
Württemberg, zehn in Nordost, 16 in Nord, sechs in Nordrhein-Westfalen und
zusätzlich sieben Reservefahrzeuge im überregionalen Einsatz.
Im Übrigen verstärkt die DB AG vor allem entlang touristischer Strecken das
Personal in Zügen und Bahnhöfen mit über 700 zusätzlichen Service- und
Sicherheitskräften.
2. Welche Abstimmung gab es im Vorfeld mit den Ländern (vgl.
https://ww
w.youtube.com/watch?v=26IDQgHNfJc)?
3. Welche Abstimmung gab es im Vorfeld mit den Verkehrsverbünden?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Umsetzungsfragen des 9-Euro-Tickets wurden in einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen
(VDV) abgestimmt. Die Abstimmungen mit den Verkehrsverbünden als
Aufgabenträger haben die jeweils zuständigen Länder geführt.
4. Wie bewertet die Bundesregierung zusammenfassend die von Juni bis
einschließlich August 2022 zur Verfügung stehenden Kapazitäten von
Infrastruktur und Personal bei der DB AG (im Schienen- und Busverkehr)
und Bundespolizei?
Sind diese aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um die von
Fachleuten prognostizierten Probleme durch hohen Fahrgastandrang
bewältigen zu können?
5. Wie viele zusätzliche Fahrgäste prognostiziert die Bundesregierung (bitte
nach Monat aufschlüsseln)?
Falls diese Zahl nicht ermittelt werden kann, wie kann die
Bundesregierung etwaige Kompensationsausfälle adäquat berechnen?
27. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die vorhandenen
Personalressourcen der DB AG in den Monaten Juni bis einschließlich August 2022
ausreichend sind, um mit der Abwicklung von Mehrverkehren und
Problemen bei überfüllten Zügen umgehen zu können?
Die Fragen 4, 5 und 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt die Verfügbarkeit und den Einsatz zusätzlichen
Wagenmaterials und Personals seitens der DB AG. Nach Angaben der DB AG
setzt diese ihre Personaloffensive fort und hat allein in diesem Jahr bereits mehr
als 18 000 Mitarbeitende eingestellt. Einsatzplanung der Personalien und
Abstimmung der zusätzlichen Verkehre erfolgen durch die jeweiligen Länder und
die DB Regio AG.
Eine Evaluation zum 9-Euro-Ticket ist erst nach Ablauf der drei Monate
möglich. Die Kompensation der Einnahmeverluste der EVU erfolgt im
Zusammenhang mit dem Ausgleich der Fahrgeldeinnahmeverluste des
Coronarettungsschirms. Die Abrechnung der Mittel erfolgt durch die Länder.
Hinsichtlich der Kapazitäten der Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage
23 verwiesen.
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bereitgestellte
Finanzierung kostendeckend ist (bitte begründen)?
Für den Ausgleich der Fahrgeldeinnahmeausfälle und der Kosten der
Umsetzung des 9-Euro-Tickets wurden die Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. Euro
erhöht. In den Abschätzungen wurden sowohl die erwarteten
Fahrgeldeinnahmen als auch der parallellaufende Ausgleich von Fahrgeldeinnahmeverlusten
über den Coronarettungsschirm berücksichtigt.
7. Werden die entstandenen zusätzlichen Verwaltungsausgaben, z. B. die
Verrechnung des 9-Euro-Tickets mit einer Zeitkarte, von der
Bundesregierung kompensiert?
Umsetzungskosten können von den Verkehrsunternehmen auf der Basis der
jeweiligen Förderrichtlinie bei der zuständigen Stelle des Landes geltend
gemacht werden.
8. Wie werden sich die Ticketpreise nach Ansicht der Bundesregierung ab
September 2022 entwickeln (bitte begründen)?
Der öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) liegt in der Zuständigkeit der
Länder und Kommunen.
9. Auf welchen Strecken kommt es in den Monaten Juni bis einschließlich
August 2022 zu Vollsperrungen, Schienenersatzverkehren oder
teilweisen Zugausfällen aufgrund von geplanten Baumaßnahmen (bitte nach
Strecke mit Anfangs- und Zielbahnhof, Länge der Baustelle (in km) und
geplanter Dauer der Beeinträchtigung, Art der Baumaßnahme und Art
der Einschränkung auflisten)?
a) Sind Baustellen im Schienennetz der DB Netz AG aufgrund der
Einführung des 9-Euro-Tickets kurzfristig abgesagt oder nach Art oder
Zeitraum neu geplant worden, und wenn ja, welche (bitte nach
Strecke mit Anfangs- und Zielbahnhof, Länge der Baustelle (in km) und
geplanten Daten der Beeinträchtigung und Daten, auf die die
Maßnahme verschoben wurde, auflisten)?
b) In welcher Höhe werden bei diesen Baustellen Mittel zum
sogenannten kundenfreundlichen Bauen aus der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung III eingesetzt?
Sind diese aufgrund des Fahrgastanstiegs durch das 9-Euro-Ticket
bei Baumaßnahmen erhöht worden, und wenn ja, bei welchen, und
um welchen Betrag?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Auf den in der Anlage 1 aufgeführten Strecken kommt es nach Auskunft der
DB AG zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2022 zu Beeinträchtigungen
im SPNV durch Baumaßnahmen.* Es sind auch Baumaßnahmen aufgeführt,
die vor dem 1. Juni 2022 begonnen wurden. Angaben zur Länge der Baustellen
und zur Art der Baumaßnahmen können nicht zur Verfügung gestellt werden,
da diese nicht systemisch ausgewertet werden. Baumaßnahmen werden den
EVU mit einem Vorlauf von mehreren Monaten kommuniziert und abgestimmt.
10. Ist im Falle von Kapazitätsengpässen im Zuge des 9-Euro-Tickets bzw.
zusätzlicher Verkehrsleistungen vorgesehen, notfalls Leistungen des
Schienengüterverkehrs zu verzögern oder stehen zu lassen, um für
zusätzliche Nahverkehrsleistungen Kapazitäten zu schaffen?
Nach Auskunft der DB AG ist dies nicht vorgesehen.
11. Reicht die in den Monaten Juni bis einschließlich August 2022
vorhandene Schienennetzkapazität aus Sicht der Bundesregierung und der
DB AG aus, um den prognostizierten Fahrgastaufwuchs und eventuell
notwendige Sonderzüge störungsfrei abwickeln zu können?
Nach Auskunft der DB AG steht für die zu erwartenden zusätzlichen Fahrten
an den dafür relevanten Abschnitten genügend Netzkapazität zur Verfügung.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2850 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. Wie wirkt sich der Lieferengpass von Radreifen durch den Ukraine-
Krieg auf die Kapazität an Regional- und Fernverkehrszügen der DB AG
in den Monaten Juni, Juli und August 2022 aus (vgl.
https://www.wel
t.de/wirtschaft/article238072609/Regionalzuege-Bahn-fehlt-Nachschub-a
n-Raedern-aus-der-Ukraine.html)?
Die DB AG hat seit Anfang März Kenntnis, dass der ukrainische Lieferant von
Radscheiben für zwei Intercitybaureihen infolge des Krieges nicht weiter
produzieren und ausliefern kann. Die DB AG hat zur Absicherung der Versorgung
alternative Lieferanten beauftragt. Negative Auswirkungen auf die Lieferketten
wurden vermieden.
15. Wie viele Verkehrsleistungen im Nah- und Fernverkehr der DB AG
verkehren derzeit mit aufgrund von Wartung oder anderen Störungen
verkürzten Zügen oder anderweitig eingeschränkter Platzkapazität (bitte
nach Anzahl pro Tag je Strecke mit Anfangs- und Zielbahnhof
auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG sind im Juni 2022 (Stichtag 12. Juni 2022) bislang
1,1 Prozent der Fahrten im Fernverkehr der DB AG mit einem fehlenden
Zugteil (Einsatz von einem anstatt zwei Zugteilen bei Triebzügen bzw. Fehlen
einzelner oder mehrerer Wagen bei lokbespannten Zügen) durchgeführt worden.
Dieser Anteil konnte damit gegenüber dem gesamten bisherigen Jahr 2022
(1,7 Prozent) gesenkt werden. Bei der DB Regio AG gibt es Einschränkungen
bei der Verkehrsleistung, die sich insbesondere durch Baumaßnahmen an der
Eisenbahninfrastruktur ergeben.
16. Wie viele Verkehrsleistungen der DB AG mussten aufgrund mangelnden
einsatzbereiten Rollmaterials seit Januar 2022 komplett entfallen (bitte
nach Anzahl pro Tag je Strecke mit Anfangs- und Zielbahnhof
auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG sind bei der DB Regio AG zwischen dem 1. Januar
2022 und 13. Juni 2022 im Schnitt circa 0,3 Prozent und bei der DB
Fernverkehr AG im Schnitt circa 0,6 Prozent der täglichen Zugfahrten aus
fahrzeugbedingten Gründen ausgefallen.
18. In welchen Landkreisen bietet DB Regio Bus Busverkehr im Rahmen
des ÖPNV an, und reichen die in den Monaten Juni bis einschließlich
August 2022 vorhandenen Kapazitäten aus Sicht der Bundesregierung
und der DB AG bzw. DB Regio Bus aus, um den prognostizierten
Fahrgastaufwuchs störungsfrei abwickeln zu können?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.* Bei DB Regio Bus stehen nach Auskunft
der DB AG genügend Kapazitäten zur Verfügung.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2850 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Wie viele zusätzliche Busse kann die DB Regio Bus bei
Fahrgastaufwüchsen mit welcher Vorlaufzeit zum Einsatz bringen?
a) Aus welchen Mitteln werden diese finanziert?
b) Ergeben sich ggf. Angebotsänderungen im Rahmen von
Ferienfahrplänen (ausdünnen des Schülerverkehrs in den Sommerferien), aus
denen Buskapazitäten „umgeschichtet“ werden können?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG gilt, dass durch Aktivierung von Werkstattreserven,
Ausnutzen von Lücken in den Umlaufplänen, Verzögerung von geplanten
Abverkäufen und insbesondere durch das Einbinden von Subunternehmen häufig
rasch auf Spitzen reagiert werden kann.
20. Wie wird aus Sicht der Bundesregierung die Barrierefreiheit von
Rollmaterial und Bussen und damit deren uneingeschränkte Nutzbarkeit durch
Menschen mit Behinderungen sichergestellt?
Nach Auskunft der DB AG geben bei Ausschreibungen und Verkehrsverträgen
im Nahverkehr die Aufgabenträger den Leistungsumfang vor. Die Technischen
Spezifikation für die Interoperabilität – Zugänglichkeit für Menschen mit
Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM) werden
zugrunde gelegt. Daran orientieren sich die von der DB Regio AG eingesetzten
Fahrzeuge – eigene wie auch durch den Aufgabenträger überlassene –
maßgeblich.
Der Fuhrpark von DB Regio Bus besteht zu über 90 Prozent aus
Niederflurfahrzeugen. Neubeschaffungen werden nach diesem Standard durchgeführt.
Mehr als 90 Prozent der Reisenden der DB AG gelangen stufenlos bis zum
Bahnsteig. Rund 70 Prozent der Fahrzeugflotte der DB AG im Regionalverkehr
sind an einer Bahnsteighöhe barrierefrei und für andere Bahnsteighöhen
zusätzlich mit fahrzeuggebundener Ein- und Ausstiegshilfe ausgestattet. Mehr als
1 100 mobile Hubgeräte, Rampen, Treppenlifte und Elektromobile erleichtern
an Bahnhöfen der DB Station&Service AG das Ein- und Aussteigen. Zudem
rüstet die DB AG ihre Bahnhöfe, Züge, Busse, Reisezentren,
Fahrkartenautomaten und digitalen Plattformen kontinuierlich für einen barrierefreien Zugang
weiter aus.
Darüber hinaus steht den Reisenden uneingeschränkt der Service der DB AG
für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zur Verfügung. Die
Mitarbeitenden der Mobilitätsservicezentrale helfen bei der Planung und Durchführung
einer Reise.
21. Plant die DB AG, Servicepersonal an Bahnhöfen (Reisezentren,
Fahrgastinformation etc.) in den Monaten Juni bis einschließlich August 2022
aufzustocken?
a) Wenn ja, an welchen Einsatzorten, und in welchem Arbeitsbereich?
b) Aus welchen Mitteln wird dieses Personal finanziert?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG sind an den Bahnhöfen zusätzliche Servicekräfte
zur Lenkung von Reisenden im Einsatz. Über die Informationsmedien werden
Reisende auf die Auslastungen in den Zügen aufmerksam gemacht.
Vor allem an den Bahnhöfen, die bei Ausflüglern und Touristen sehr
nachgefragt sind, hat die DB das Sicherheitspersonal verstärkt. Außerdem sorgt die
DB AG dafür, dass Aufzüge und Fahrtreppen zuverlässig verfügbar sind. Alle
Maßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung der
Aufgabenträger der Länder.
Zur Unterstützung der Reisezentren setzt die DB Vertrieb GmbH an den 75
größten Bahnhöfen Deutschlands sogenannte Automatenguides ein. Diese
Automatenguides unterstützen Reisende beim Erwerb des 9-Euro-Tickets am
Automaten. Der Einsatz der Automatenguides wird in seinem Umfang durch die
regionalen Einheiten des personenbedienten Verkaufs bedarfsorientiert
gesteuert. Der Bedarf wird aktuell auf rund 10 000 Einsatzschichten geschätzt mit
abfallendem Verlauf über die dreimonatige Phase des 9-Euro-Tickets. Die
Finanzierung erfolgt durch Mittel der DB Vertrieb GmbH. Zusätzlich findet eine
Verstärkung durch festangestellte Personale der DB JobService GmbH statt. Hier
erfolgt die Finanzierung durch die DB JobService GmbH.
22. Plant die DB AG in den Monaten Juni bis einschließlich August 2022, an
Bahnhöfen, besonders in touristischen Regionen, zusätzliches Personal
der DB AG Sicherheit oder ihrer Subunternehmen einzusetzen?
a) Wenn ja, an welchen Einsatzorten?
b) Aus welchen Mitteln wird dieses Personal finanziert?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wird neben der Regelbesetzung zusätzliches
Sicherheitspersonal an besonderen touristischen Orten und in Ballungsräumen
eingesetzt. Beispiele sind in der Region Nord: Hamburg, Bremen, Hannover, Kiel,
Göttingen, Husum, Niebüll, Westerland; in der Region Mitte/Südwest:
Stuttgart, Mannheim, Heilbronn, Freiburg, Konstanz; in der Region Süd: München,
Nürnberg, Bamberg, Regensburg, Ingolstadt, Kempten, Würzburg,
Treuchtlingen; in der Region Südost: Dresden, Halle, Leipzig, Magdeburg, Erfurt,
Weimar, Dessau, Roßlau, Bitterfeld und in der Region Nordost: Berlin, Schwerin,
Stralsund, Rostock, Stralsund, Prenzlau, Angermünde, Warnemünde und in der
Region West: Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln, Bonn, Münster,
Mönchengladbach, Feldhausen, Iserlohn. Die Geschäftsfelder des DB-Konzerns setzen
hierfür zusätzliche Mittel ein. Bei der DB Regio AG stehen darüber hinaus
auch Mittel der jeweiligen Länder zur Verfügung.
23. An welchen Dienststellen plant die Bundesregierung, die Anzahl von
Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei an Bahnhöfen, besonders in
touristischen Regionen, in den Monaten Juni bis einschließlich August
2022 aufzustocken?
Die Zuständigkeit für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des
9-Euro-Tickets liegt bei den EVU. Die Bundespolizei hat sich unabhängig
davon jedoch darauf eingestellt, die EVU auf Anforderung entsprechend zu
unterstützen. Die Bundespolizei beurteilt die bahnpolizeiliche Einsatz- sowie ihre
Kräftelage in diesem Kontext fortlaufend. Im Ergebnis dieses
Bewertungsprozesses ist eine anlassbezogene Verstärkung der Bundespolizeidienststellen
möglich.
24. Plant die DB AG, zusätzliches Fahrpersonal (für Züge und Busse) in den
Monaten Juni bis einschließlich August 2022 einzusetzen?
a) Wenn ja, an welchen Einsatzorten?
b) Aus welchen Mitteln wird dieses Personal finanziert?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG hält die DB Regio an den zusätzlichen Maßnahmen
fest, die sich bereits bewährt haben. Diese umfassen u. a. zusätzliche
Sicherheitspersonale und Reisendenlenker, den Einsatz zusätzlicher Züge, die
Verstärkung operativer Personale und Bereitschaften, die Verstärkung mobiler
Instandhaltung und Reinigung sowie die Aufstockung des Schienenersatzverkehrs inkl.
Reservebusse. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit und mit
Unterstützung der Aufgabenträger der Länder.
An rund 165 Einsatzorten wird zusätzliches Fahrpersonal eingesetzt. Da
während der Sommermonate insbesondere mehr Freizeit- und Ausflugsfahrten
unternommen werden, verstärkt die DB AG vor allem entlang touristischer
Strecken das Personal in Zügen und Bahnhöfen.
Zusätzlicher Personaleinsatz wird durch die Aufgabenträger bestellt.
25. Wurden seitens der DB AG bereits genehmigte Urlaube aufgrund
zusätzlicher Verkehrsleistungen durch die Einführung des 9-Euro-Tickets
zurückgenommen oder wurde eine Urlaubssperre in den Monaten Juni bis
einschließlich August 2022 in einzelnen Bereichen verhängt?
a) Wenn ja, in welchen Bereichen und an welchen Einsatzorten?
b) Wenn ja, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in welchen
Bereichen hiervon betroffen?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG sind in den betroffenen Geschäftsfeldern weder
Urlaubsrücknahmen noch Urlaubssperren vorgesehen.
26. Wie wird sichergestellt, dass das zusätzlich eingesetzte Personal in
Zügen, Bussen und an Bahnhöfen im Umgang mit Fahrgästen mit
Behinderungen, dabei insbesondere auch Menschen mit Sinnes- und kognitiven
Beeinträchtigungen, geschult ist?
Nach Auskunft der DB AG gibt es für die Reisendenlenker eine Einweisung
sowie eine Arbeitsschutzunterweisung. Die Reisendenlenker unterstützen
Reisende beim Ein-, Um- und Ausstieg, bei der Orientierung am Bahnsteig/im
Bahnhof und bei der Fahrradmitnahme. Sollten Reisendenlenker unsicher im
Umgang mit Fahrgästen mit Behinderung sein, wenden sie sich an die
Ansprechpartner, die über einen sicheren Auftritt verfügen und die notwendigen
Prozesse kennen. Daneben werden unsere Kundenberater im Prozess „Mobil
eingeschränkte Reisende“ geschult. Die Mitarbeitenden bei DB Regio Bus
werden entsprechend der Fahrgastrechteverordnung regelmäßig im Umgang mit
Fahrgästen mit besonderen Bedürfnissen geschult.
28. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung ausreichende
Kapazitäten zur Fahrradbeförderung im öffentlichen Verkehr bei der
Erreichung der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP vereinbarten Ausbauziele zum öffentlichen Verkehr und
zum Nationalen Radverkehrsplan?
Wie muss die Möglichkeit zur Fahrradmitnahme im ÖPNV sich aus
Sicht der Bundesregierung hierfür verändern?
29. Hat die Bundesregierung in diesem Kontext eine Bewertung der Appelle
von Nahverkehrsunternehmen und Nahverkehrsverbänden, Fahrräder in
den Monaten Juni bis einschließlich August 2022 nicht im ÖPNV
mitzuführen (vgl.
https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/mit-fahrr
ad-in-der-bahn-fuer-9-euro-an-die-ostsee-ein-bahnchef-warnt-wird-
dochnicht-so-einfach-a/)?
Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Nationale Radverkehrsplan NRVP 3.0 formuliert als ein Leitziel den
„lückenlosen Radverkehr in Deutschland“. Zur Umsetzung dieses Leitziels ist der
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in unterschiedlichen Bereichen
erforderlich. Ein wesentlicher Bereich ist die Schnittstelle Fahrrad und ÖPNV.
Die Fahrradmitnahme in Verkehrsmitteln des ÖPNV zählt zum Bike & Ride.
Daher formuliert der NRVP 3.0 das Ziel: Fahrräder sollen in öffentlichen
Verkehrsmitteln grundsätzlich mitgenommen werden können, sofern dies
bauartbedingt möglich ist. Zur Verbesserung der Fahrradmitnahme in öffentlichen
Verkehrsmitteln bedarf es über die grundsätzliche Mitnahmemöglichkeit hinaus
der Ausweitung und Harmonisierung von Fahrradmitnahmemöglichkeiten im
Nah- und Fernverkehr sowie der barrierefreien Gestaltung von Bahnhöfen.
Insbesondere mit Blick auf touristische Bedürfnisse spielt die Fahrradmitnahme
eine wichtige Rolle. Für den Alltagsradverkehr bestehen bei der
Fahrradmitnahme Kapazitätsgrenzen, die sich aus dem verfügbare Raumangebot in
öffentlichen Verkehrsmitteln ergeben.
Um die Attraktivität und damit auch die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer
der Kombination aus Fahrrad und ÖPNV deutlich zu steigern, ist daher eine
Verbesserung der intermodalen Angebote im Zu- und Nachlauf von großer
Bedeutung. Die Länder und Kommunen sind für den ÖPNV zuständig.
30. Wie viele Tickets für die Fahrradmitnahme in Zügen werden in den
Monaten Juni bis einschließlich August üblicherweise (auch vor der Corona-
Pandemie in den Monaten Juni bis einschließlich August 2019) von
Verkehrsunternehmen in Deutschland, insbesondere der DB Fernverkehr AG
und DB Regio AG, verkauft?
Die DB Fernverkehr AG hat in den Monaten Juni bis August im Jahr 2019
138 000, im Jahr 2020 223 000 und im Jahr 2021 233 000
Fahrradmitnahmetickets verkauft. Diese Steigerung geht mit einer gestiegenen
Fahrradmitnahmekapazität in den Zügen einher. Fahrradtickets für die Züge von DB Regio
werden im Regelfall über die Vertriebssysteme der Verkehrsverbünde verkauft.
31. Wie bewertet die DB AG die Prognosen zu Kapazitätsengpässen bei der
Fahrradbeförderung in Nahverkehrszügen bzw. die Folgen für die
Überlastung der Züge durch eine höhere Zahl an ÖPNV-Nutzerinnen und
ÖPNV-Nutzern in den Monaten Juni bis einschließlich August 2022?
32. Wird Radfahrerinnen und Radfahrern im Falle eines überfüllten Zuges
(z. B. der DB Regio AG) die Fahrradmitnahme untersagt?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG mussten in einigen Regionen vereinzelt Reisende
mit Fahrrädern aufgrund hoher Auslastung auf einen anderen Zug ausweichen.
Dies trifft v. a. auf touristisch hochfrequentierte Regionen zu. Insgesamt
machen diese Strecken einen geringen Anteil aus. Die Mitnahme von Fahrrädern
wurde von der DB Regio AG in keiner Region untersagt.
33. Werden Reisende mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte
Reisende mit Rollstühlen im Falle eines überfüllten Zuges (z. B. der DB
Regio AG) ggf. von der Mitfahrt ausgeschlossen?
Nach Auskunft der DB AG werden mobilitätseingeschränkte Reisende,
Schwangere und Familien mit Kindern vorrangig behandelt und haben Vorrang
vor Fahrrädern und Reisenden im Mehrzweckabteil.
34. Inwieweit greifen in Fällen des Ausschlusses von Reisenden – wie in den
Fragen 24 und 25 geschildert – die Fahrgastrechte?
Welche Rechte bestehen insbesondere, wenn es sich um die letzte
Zugverbindung eines Tages handelt und ggf. eine Übernachtung erforderlich
wird oder nur eine Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln wie Taxi
möglich ist?
53. Werden Pendlerinnen und Pendler, die aufgrund einer Zugüberfüllung
den Ratschlägen des Bundesverkehrsministers Dr. Volker Wissing
folgend den nächsten Zug nehmen für eventuelle Verdienstausfälle
entschädigt?
Die Fragen 34 und 53 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Während des Aktionszeitraums des 9-Euro-Tickets gelten die gesetzlichen
Fahrgastrechte uneingeschränkt.
35. Gibt es rechtliche Vorgaben, wie in Situationen, in denen Radfahrer und
Menschen mit Behinderung, (z. B. mit Elekro-Rollstuhl oder Rollator)
konkurrieren, hinsichtlich der Personenbeförderung abzuwägen ist – also
welchem Kunden konkret eine Weiterbeförderung verwehrt würde?
Eine spezifische eisenbahnrechtliche Vorschrift gibt es nicht. Nach Auskunft
der DB AG kann eine Konkurrenzsituation im Fernverkehr nahezu
ausgeschlossen werde, weil sowohl die Stellplätze für Fahrräder als auch Stellplätze
für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer reservierungspflichtig sind.
Zudem sind die jeweiligen Bereiche in den Fernverkehrszügen getrennt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
36. Wie werden Reisende mit Fahrrädern, aber auch Reisende mit
Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Reisende mit Rollstühlen rechtzeitig
über die zur Verfügung stehende Kapazität zur Fahrradmitnahme bzw.
zum Transport von Rollstühlen oder Kinderwagen in Zügen,
insbesondere aber bei Engpässen oder Überfüllung dahin gehend informiert, dass
eine Fahrradmitnahme bzw. eine Mitnahme von Rollstühlen und
Kinderwagen nicht möglich ist, und wie wird eine rechtzeitige Information
sichergestellt?
Mobilitätseingeschränkte Reisende haben bei der DB AG einen sehr hohen
Stellenwert. Um das Reisen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
besser planen und koordinieren zu können, wird um eine Voranmeldung bei der
Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) gebeten. Die MSZ kann die Reisenden im
Vorfeld darüber informieren, wenn für den angefragten Zug eine hohe
Auslastung angezeigt wird.
Die Reisenden können sich in den Auskunftsmedien der DB AG über
voraussichtliche Auslastungen von Regionalzügen informieren. Für die Regionalzüge
und eine Vielzahl der S-Bahnen von DB Regio geben wir für einen Großteil der
Züge an, sobald eine hohe Auslastung von mehr als 70 Prozent zu erwarten ist.
Die Informationen sind in der Reiseauskunft auf
www.bahn.de oder in den
Apps „DB Navigator“ oder „DB Streckenagent“ einsehbar.
37. Wie werden sich nach Ansicht der Bundesregierung und der DB AG
Erlebnisse mit verweigerter Fahrradbeförderung bzw. verweigerter
Mitnahme von Reisenden mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkten
Reisenden mit Rollstuhl und dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten auf
den nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche
Verkehrsmittel auswirken?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung und der DB AG ein
Abschreckungspotential?
54. Wie werden sich nach Ansicht der Bundesregierung und der DB AG
Erlebnisse mit überfüllten Zügen, verweigerter Passagierbeförderung und
dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten auf den nachhaltigen
Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrsmittel auswirken?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung und der DB AG
Abschreckungspotential?
Die Fragen 37 und 54 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Trend zu umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrsmitteln ist
ungebrochen.
38. Welche Einigung wurde zwischen der DB AG und dem Land Baden-
Württemberg hinsichtlich der Anerkennung des 9-Euro-Tickets auf der
Gäubahn getroffen (vgl.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.9-euro-
ticket-keine-freie-fahrt-zum-bodensee.f5bb567f-cbac-47b3-8e93-8350a5
3c737f.html?reduced=true)?
a) Welche weiteren Strecken sind von einer vergleichbaren Problematik
betroffen, und wie ist dieses Problem dort gelöst worden (bitte nach
Streckenabschnitt mit Anfangs- und Endbahnhof und Sachstand
auflisten, vgl.
https://www.rnd.de/reise/verwirrung-um-9-euro-ticket-wa
rum-es-in-einigen-regionalzuegen-der-deutschen-bahn-nicht-gilt-BF
XNAHJWFNEA5LRM5QXX3FHDUM.html)?
b) Welche Auswirkungen haben die dargestellten Konflikte aus Sicht
der Bundesregierung für den Erfolg des 9-Euro-Tickets?
c) Wie wurde eine Lösung dieser Problemstellung vorab proaktiv von
Seiten der Bundesregierung angegangen?
d) Sagt die Bundesregierung der Landesregierung von Baden-
Württemberg zu, durch eine finanzielle Übereinkunft mit der DB
Fernverkehr AG hinsichtlich der Ticketnutzung auf der Gäubahn
entstandene zusätzliche Mehraufwendungen für die Umsetzung des 9-
Euro-Tickets auch über die bereits im Regionalisierungsgesetz
festgelegte Kompensation hinaus vom Bund ersetzt zu bekommen?
39. Wie plant die DB Fernverkehr AG mit Fahrgästen umzugehen, die mit
dem 9-Euro-Ticket einen Fernverkehrszug nutzen, und wird es
Kulanzregelungen geben?
Die Fragen 38 bis 39 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wird in Baden-Württemberg das 9-Euro-Ticket für
den Abschnitt der Gäubahn (Stuttgart-Singen/Konstanz) anerkannt. Auch auf
der Strecke Letmathe-Dillenburg, betrieben durch den NWL (Zweckverband
Nahverkehr Westfalen-Lippe), wird das 9-Euro-Ticket anerkannt. In
Niedersachsen und Bremen gilt das 9-Euro-Ticket auf der IC-Strecke Bremen –
Norddeich-Mole ab 8. Juli 2022.
Das 9-Euro-Ticket wurde für den Nahverkehr konzipiert. Daher gilt es in
sämtlichen Regionalzügen. Auf den Abschnitten, bei denen Fahrkarten des
Nahverkehrs in Zügen des DB Fernverkehrs anerkannt sind, haben Fernverkehrszüge
auf bahn.de und im DB Navigator zusätzlich zu ihrer IC-Nummer eine
Regionalzug-Kennzeichnung, wie z. B. „RE“. In den Fahrplanmedien steht
diese Verbindungen betreffend vor dem Hintergrund der andauernden Gespräche
folgender Hinweis: „9-EUR-Ticket nicht gültig“.
Kundinnen und Kunden mit 9-Euro-Ticket, die keinen gültigen Fahrschein für
Züge der DB Fernverkehr AG haben, wird die Zugfahrt in ICE/IC/EC-Zügen
daher entweder verwehrt oder sie erhalten eine Fahrgeldnachforderung.
40. Hat die Bundesregierung eine Bewertung dazu, dass Inhaber einer DB
BahnCard 100 diese im Nahverkehr auch im Juni bis einschließlich
August 2022 nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche der City-Tickets
und nicht generell im ÖPNV nutzen können, wodurch nach Ansicht der
Fragesteller Vielpendler gegenüber Gelegenheitsfahrern benachteiligt
werden, obwohl ein hoher Nutzungsanteil der BahnCard 100 auch im
Regionalverkehr liegt?
Nach Auskunft der DB AG können Inhaber einer BahnCard 100 einen
anderen Umfang an lokalen ÖPNV-Mobilitätsleistungen in Anspruch nehmen als
9-Euro-Ticket-Inhaber. Eine zum 9-Euro-Ticket analoge Anerkennung der
BahnCard 100 in allen öffentlichen Verkehrsmitteln läge in der Verantwortung
der im Deutschlandtarif verbundenen Nahverkehrsunternehmen.
41. Wird das Servicepersonal im Fernverkehr explizit im Umgang mit 9-
Euro-Ticket-Kunden geschult?
Wie werden hierbei insbesondere die besonderen Bedarfe von Menschen
mit Behinderungen, insbesondere mit Sinnes- und kognitiven
Beeinträchtigungen, berücksichtigt?
Im DB Fernverkehr wird das 9-Euro-Ticket nur in den Intercityzügen zwischen
Stuttgart und Singen/Konstanz, zwischen Dillenburg und Letmathe sowie im
Sylt Shuttle Plus (D-Züge zwischen Bredstedt und Westerland (Sylt))
anerkannt. In einem Handbuch hat die DB Fernverkehr alle wichtigen Hinweise
und Informationen zum 9-Euro-Ticket für das Bordpersonal zusammengestellt.
Das Zug- und Verkaufspersonal ist sensibilisiert, bei der Kontrolle der 9-Euro-
Tickets so kulant wie möglich mit allen Kundinnen und Kunden umzugehen.
42. Werden Tickets in Nahverkehrszügen durch das Kontrollpersonal im
Zeitraum von Juni bis einschließlich August 2022 überhaupt kontrolliert?
Nach Auskunft der DB AG werden auch während des Aktionszeitraums
weiterhin die regulären Ticketkontrollen durchgeführt. Informationen, wie andere
Verkehrsunternehmen dies handhaben, liegen der Bundesregierung nicht vor.
43. Wie stellt die DB AG sicher, dass die Kontrolleurinnen und Kontrolleure
die diversen geltenden Tickets überhaupt als solche erkennen?
Nach Auskunft der DB AG erhielten die Kundenbetreuenden im Nahverkehr
und die Prüfenden bei DB Regio vor Einführung des 9-Euro-Tickets die
relevanten tariflichen Informationen neben einer betrieblichen Anweisung.
Zusätzlich wurden die regulären Tickettypen als grafisches Muster zur Einsicht
bereitgestellt.
44. Wie hoch schätzt die DB Fernverkehr AG den Schaden durch
Fahrgasteinbrüche im eigenwirtschaftlichen Fernverkehr durch die verstärkte
Nutzung von Nahverkehrsprodukten durch das 9-Euro-Ticket?
45. Wie plant die Bundesregierung, mit den durch die Einführung des von
der Bundesregierung subventionierten 9-Euro-Tickets verursachten
Schäden bei Unternehmen des eigenwirtschaftlichen öffentlichen
Fernverkehrs (Fernbusse und Fernzüge) umzugehen?
Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das 9-Euro-Ticket ist für den ÖPNV konzipiert. Ein Ausgleich möglicher
finanzieller Nachteile von Fernverkehrsunternehmen ist, sofern diese nicht auch
Leistungen des ÖPNV erbringen, nicht vorgesehen.
46. Schließt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine
Eigenkapitalerhöhung der DB AG aus?
Nach derzeitigem Stand schließt die Bundesregierung eine
Eigenkapitalerhöhung der DB AG im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket aus.
47. Existieren Sicherheitskonzepte, wie von Seiten der DB-Sicherheit und
des Zugbegleitpersonals mit Fahrgästen in überfüllten Zügen umzugehen
ist, und wenn ja, werden diese regelmäßig mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern trainiert?
48. Ist das Sicherheits- und Servicepersonal angesichts prognostizierter
Überfüllungen von Zügen in den Monaten Juni bis einschließlich August
2022 nochmals im Umgang mit diesen Situationen geschult worden?
Die Fragen 47 und 48 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG liegen regional spezifische Sicherheitskonzepte vor.
Im Rahmen der regelmäßigen Fortbildungen werden die Mitarbeitenden für
Sonderlagen und Besonderheiten im Zugverkehr, wie aktuell im
Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket geschult. In Einweisungen vor den Einsätzen
werden die Mitarbeitenden auf aktuelle Themen, Besonderheiten und Lagen
sensibilisiert.
49. Wie werden im Rahmen der Sicherheitskonzepte die Belange und
besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt?
Nach Auskunft der DB AG wurden neben den Regelprozessen zu Reisen von
mobilitätseingeschränkten Personen gesonderte interne Regeln vereinbart und
in den regionalen Sicherheitskonzepten verankert. Beispielhaft sind die
Mitarbeitenden angehalten, freie Plätze in der 1. Klasse vorrangig an Familien mit
Kindern, Schwangere, hilfsbedürftige und mobilitätseingeschränkte Reisende
durch persönliche Ansprache anzubieten.
50. Wie lange dauert nach der Erfahrung von DB AG und Bundespolizei die
Räumung eines überfüllten Zuges im Durchschnitt?
Die Dauer der Räumung eines Zuges ist vom Einzelfall abhängig.
51. Sind für diese Fälle in den Monaten Juni bis einschließlich August 2022
entsprechende Verspätungspuffer im Regionalverkehr eingerechnet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
52. Ist aus Sicht von Bundespolizei und DB AG damit zu rechnen, dass
Passagiere, denen aufgrund eines überfüllten Zuges die Mitfahrt verweigert
wird, in der Mehrzahl mit einem Lächeln begegnen und den nächsten
Zug nehmen, wie der Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Volker Wissing vermutet (vgl.
https://www.handelsblatt.com/dpa/wirt
schaft-wissing-oepnvmit-einem-laecheln-ausprobieren/28362612.html)?
Nach den Erkenntnissen der Bundespolizei ist im bisherigen Verlauf
festzustellen, dass sich die Reisenden kooperativ verhalten und den Anweisungen der
Mitarbeitenden der EVU folgen.
55. Wie haben sich die Pünktlichkeitswerte der Nah- und Fernverkehrszüge
laut DB AG von Januar bis Mai 2022 verändert, und wie ist diese
Veränderung zu erklären (bitte getrennt nach Nah- und Fernverkehrsleistungen
auflisten)?
Beiliegende Tabelle der DB AG zeigt die Entwicklung der Pünktlichkeit im
SPNV und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) von Januar 2022 bis Mai
2022.
Monat Pünktlichkeit SPNV in Prozent Pünktlichkeit SPFV in Prozent
Januar 94,9 80,3
Februar 93,5 75,6
März 93,2 70,7
April 93,1 68,8
Mai 91,4 62,5
Der Rückgang der Pünktlichkeit ist nach Auskunft der DB AG insbesondere
durch starke Baugeschehen in vielbefahrenen Abschnitten des Netzes
verursacht. Auch das höhere Reiseaufkommen sowie verstärkte Grenzkontrollen im
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg in der Ukraine haben die Pünktlichkeit
beeinträchtigt. Zudem umfasst der Fahrplan 2022 10 Prozent mehr Zugfahrten
als im Vorjahr.
56. Mit welcher Änderung der Pünktlichkeitswerte rechnet die DB AG durch
die streckenweise starken Fahrgastaufwüchse durch Einführung des 9-
Euro-Tickets in den Monaten Juni bis einschließlich August 2022 (bitte
getrennt nach Nah- und Fernverkehrsleistungen auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG sind nur wenige Fernverkehrsfahrten durch die
mögliche Nutzung des 9-Euro-Tickets betroffen. Im Regionalverkehr sowie im
S-Bahn-Verkehr (Wechselstrom) wird mit einem Rückgang von ca. 6 bis 8
Prozentpunkten gerechnet. Im S-Bahn-Verkehr (Gleichstrom) wird ein Rückgang
um 1 bis 2 Prozentpunkte erwartet.
57. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung und der
DB AG die Pünktlichkeit auf die Bewertung der Attraktivität und die
nachhaltige Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch Kundinnen
und Kunden?
58. Birgt nach Ansicht der Bundesregierung und der DB AG eine sinkende
Pünktlichkeit in den Monaten Juni bis einschließlich August 2022 die
Gefahr, auch Bestandskunden nachhaltig zu verprellen und für
Neukunden einen nachhaltigen Effekt zu verhindern?
Die Fragen 57 und 58 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Pünktlichkeit einer Verbindung ist für die Reisenden und damit auch für
die Verkehrsunternehmen von hoher Bedeutung.
59. Wie oft kam es seit Januar 2022 zu Überlastungen bei der Buchung, der
Fahrplanauskunft oder der Beantragung von Erstattungen über das
Fahrgastrechteformular zu einer Überlastung des Online-Portals der DB AG
oder der DB-Navigator-App?
Weder bei Buchung, Fahrplanauskunft noch bei der Beantragung von
Erstattungen über das Fahrgastformular kam es nach Auskunft der DB AG zu
Überlastungen. Bei den Erstattungsvorgängen kann es aufgrund des hohen Volumens
zu Verzögerungen in der Abarbeitung kommen.
60. Wie oft und in welchem Zeitraum war nach Freischaltung des 9-Euro-
Tickets im Buchungsportal der DB AG die Möglichkeit der Online-
Buchung oder die DB-Navigator-App überlastet, nicht oder nur
eingeschränkt funktionsfähig?
Nach Auskunft der DB AG war die Buchungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt
gewährleistet.
61. Welche Vorkehrungen trifft die DB AG, um eine durchgängige
Erreichbarkeit der digitalen Buchungs- und Fahrplan-Plattformen in den
Monaten Juni bis einschließlich August 2022 und darüber hinaus zu
gewährleisten?
Nach Auskunft der DB AG ist das IT-Vertriebssystem der DB Vertrieb so
dimensioniert, dass es Spitzenlasten abbildet. Das 9-Euro-Ticket führt im System
zu keiner nennenswerten Lasterhöhung.
62. Welche Bedeutung messen die Bundesregierung und die DB AG, in dem
Bestreben der Attraktivitätssteigerung des Schienenverkehrs und der
Verdopplung der Verkehrsleistungen im öffentlichen Verkehr, einer
komfortablen Buchbarkeit von Online-Tickets und der Nutzung von Online-
Fahrplänen zu?
Die Digitalisierung des Vertriebs von öffentlichen Verkehrsleistungen sowie die
Steigerung des Komforts im Zugang zum öffentlichen Verkehr trägt wesentlich
zur Realisierung der Mobilitätswende bei.
63. Welchen Einfluss auf die Kundenzufriedenheit haben nach Ansicht der
Bundesregierung und der DB AG die zeitweise Überlastung und die
fehlende Erreichbarkeit dieser Dienstleistungen?
Da die Onlinesysteme weiterhin erreichbar waren, sieht die DB AG die
Kundenzufriedenheit diesbezüglich nicht negativ beeinflusst.
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Anlage 1
Strecke
von
bis
Zugausfälle/
Schienenersatzverkehr
Teilausfall/
Schienenersatzverkehr
Umleitung
über
anderen
Streckenabschnitt
Verspätung
Frühere
Abfahrt ggü.
Normalfahrplan
Schwerin-Görries - Schwerin Hbf 02.05.2022 17.06.2022 ja nein nein ja nein
Eisenhüttenstadt - Eisenhüttenstadt 20.05.2022 10.06.2022 ja nein nein ja nein
Angermünde - Passow (Uckerm) 30.05.2022 10.12.2022 ja nein nein ja ja
Pillgram - Frankfurt (O) 10.06.2022 01.07.2022 ja nein nein ja nein
Schwerin-Görries - Schwerin Hbf 17.06.2022 15.08.2022 ja nein nein ja nein
Guben Süd - Guben 09.07.2022 23.07.2022 ja nein nein ja ja
Schwerin-Görries - Schwerin Hbf 15.08.2022 05.09.2022 ja nein nein ja nein
Chorin - Britz 30.05.2022 29.06.2022 ja nein nein ja nein
Bremerhaven-Lehe Abstll - Bremerhaven Hbf 12.06.2022 02.10.2022 nein nein nein ja nein
Bad Oldesloe - Bad Oldesloe 08.05.2022 21.07.2022 ja ja nein ja ja
Hannover Hbf - Hannover Hbf 21.05.2022 08.06.2022 ja ja nein ja nein
Bremen-Mahndorf - Bremen-Mahndorf 26.05.2022 13.06.2022 ja nein nein ja ja
Hörn Abzw - Husum 03.06.2022 24.06.2022 ja nein nein ja ja
Braunschweig Hbf - Groß Gleidingen 07.06.2022 01.07.2022 nein nein ja ja ja
Stelle - Hmb-Harburg, Bienenbüttel-Lüneburg 11.06.2022 02.07.2022 nein ja nein ja nein
Hannover Hbf - Hannover Hbf 08.06.2022 20.06.2022 ja nein nein ja ja
Bad Pyrmont - Bad Pyrmont 07.06.2022 29.06.2022 ja ja nein ja nein
Hmb-Altona Gbf Bft - Hmb-Altona Gbf Bft 27.06.2022 03.09.2022 nein nein nein ja nein
Harburg-Uelzen 02.07.2022 23.07.2022 nein ja nein ja ja
Hannover Hbf - Hannover Hbf 01.07.2022 03.08.2022 ja nein nein ja nein
Hannover Hbf - Hannover Hbf 04.08.2022 25.08.2022 ja nein nein ja nein
Celle-Harburg 23.07.2022 13.08.2022 ja ja nein ja ja
Bremerhaven Hbf - Brh-Wulsdorf Bft 24.07.2022 14.08.2022 ja ja nein ja ja
Celle-Harburg 13.08.2022 03.09.2022 ja ja nein ja ja
Hmb Bln Tor Üst - Hamburg Hbf 30.07.2022 15.08.2022 ja ja nein ja nein
Schwerte(Ruhr) - Heide Abzw 27.05.2022 10.06.2022 ja ja ja ja nein
C-Rauxel Hbf - Herne Hot Bft 03.06.2022 09.06.2022 ja ja ja nein nein
Lengerich/Westf - Lengerich/Westf 30.05.2022 13.07.2022 nein nein nein ja nein
Benninghausen - Soest 10.06.2022 22.07.2022 ja nein nein ja nein
Hagen-Vorhalle - Hagen Hbf 15.06.2022 20.06.2022 nein ja ja ja nein
Oberhsn Hbf Obn Bft - Ob-Sterkrade 13.06.2022 18.06.2022 ja ja nein ja ja
Wuppertal Hbf - Wuppertal Hbf 15.06.2022 20.06.2022 ja ja nein ja nein
K-Mülheim - Düsseldorf Hbf 17.06.2022 24.06.2022 ja ja ja ja nein
Köln Hbf - Köln Hbf 26.06.2022 12.07.2022 ja ja ja ja ja
Köln Hbf - Köln Hbf 12.07.2022 19.07.2022 ja ja ja ja ja
Köln Hbf - Köln Hbf 28.07.2022 05.08.2022 ja ja ja ja nein
Duisburg Hbf - Rethel Abzw 26.06.2022 20.08.2022 nein ja ja nein nein
Dortmund West Bft - Dortmund West Bft 25.06.2022 02.07.2022 ja ja nein ja nein
Essen Hbf - Essen Hbf 24.06.2022 04.07.2022 ja ja ja ja ja
Essen Hbf - Essen Hbf 01.07.2022 23.07.2022 ja ja ja ja nein
Oberhsn Hbf Obn Bft - Wesel 19.06.2022 25.06.2022 ja ja nein ja ja
Dortmund Hbf - Kamen 15.07.2022 05.08.2022 ja ja ja ja nein
Bonn-Mehlem - Neuer Weg 29.05.2022 07.06.2022 ja ja ja ja ja
Lippstadt - Geseke 22.07.2022 29.08.2022 ja ja nein ja nein
Soest - Gallberg Abzw 05.08.2022 10.12.2022 ja nein nein ja ja
Baal Gbf - Rheydt Gbf Bft 21.08.2022 30.08.2022 nein nein nein ja nein
Bo-Langend Pbf Bft - Bochum Hbf 12.08.2022 17.08.2022 ja ja ja nein nein
Sachsendorf(Cal) - Köthen 02.08.2022 11.08.2022 nein nein nein ja nein
Quedlinburg - Quedlinburg 02.05.2022 18.11.2022 nein nein nein ja ja
Dresden Hbf Bft - Dresden Hbf Bft 20.06.2022 08.08.2022 ja nein nein ja nein
Neudietendorf - Erfurt-Bischleb 26.05.2022 27.06.2022 ja ja ja ja ja
Weimar - Vieselbach 11.07.2022 02.09.2022 ja nein nein ja ja
Weimar - Vieselbach 15.08.2022 02.09.2022 ja nein nein ja ja
Wustermark - Nennhausen 15.07.2022 24.08.2022 nein nein nein ja ja
Radis - Pratau 01.07.2022 01.08.2022 ja nein nein ja ja
Arnsdorf West Bft - Radeberg 09.08.2022 25.09.2022 ja nein nein ja ja
Mainz-Kastel - Mainz-Kastel 19.06.2022 02.09.2022 ja ja ja nein nein
Ingelheim - Gau Algesheim 15.04.2022 13.06.2022 ja nein nein ja ja
Melsungen - Melsungen 13.06.2022 20.07.2022 ja nein nein ja ja
Friedrichsdf(Ts) - Friedrichsdf(Ts) 13.08.2022 03.09.2022 ja nein nein ja ja
Lampertheim - Zeppelinheim 06.05.2022 10.06.2022 ja nein nein ja nein
Ko-Lützel - Ko-Lützel 31.05.2022 09.06.2022 nein nein nein ja nein
Lampertheim - Biblis 10.06.2022 21.06.2022 ja ja ja ja nein
Bad Vilbel - Ffm W S-B Überl Bft 12.06.2022 08.07.2022 ja ja ja ja ja
Neu-Isenburg Hp Hp Üst - Neu-Isenburg Hp Hp Üst 04.06.2022 13.06.2022 ja nein nein ja nein
Seite 2 von 2
Kassel Hbf - Ksl-Wilhelmshöhe 24.06.2022 25.07.2022 ja ja ja ja nein
Nieder Wöllstadt - Bad Vilbel 15.07.2022 05.09.2022 ja nein nein ja ja
Alzey - Alzey 25.07.2022 21.10.2022 nein nein nein ja nein
Ehrang - Trier Hbf 20.06.2022 12.08.2022 ja ja ja ja nein
Offenb-Kaiserlei - Offenbach(M) Ost Bft 25.07.2022 30.09.2022 ja ja ja ja nein
Lampertheim - Zeppelinheim 19.07.2022 09.09.2022 ja nein nein ja ja
Ffm Stadion - Frankfurt(M) H/T Bft 08.08.2022 15.09.2022 ja ja ja ja ja
Riedst-Goddelau - Gr-Gerau-Dornbg 14.05.2022 18.08.2022 ja nein nein ja nein
Rastatt - Ottersweier 06.07.2022 17.08.2022 nein nein ja ja nein
Albbruck - Albbruck 20.07.2022 12.08.2022 ja nein nein ja nein
Kornwestheim Pbf - Stg-Zuffenhausen 24.05.2022 04.08.2022 ja ja ja ja ja
Böbingen (Rems) - Aalen Hbf 03.06.2022 02.08.2022 ja nein nein ja nein
Stg-Vaihingen - Stg-Vaihingen 04.06.2022 20.06.2022 ja nein ja ja nein
Karlsruhe Hbf - Karlsr-Durlach 20.06.2022 10.07.2022 nein nein ja ja ja
N-Edingen/F-feld - Heidelb-Wiebl Abzw 15.08.2022 12.09.2022 ja ja ja ja nein
München Süd - München Süd 16.06.2022 30.06.2022 ja ja ja ja ja
München Süd - München Süd 30.06.2022 13.07.2022 ja ja ja ja ja
München Süd - München Süd 30.05.2022 16.06.2022 ja ja ja ja ja
Landshut/B Hbf - Moosburg 03.06.2022 20.06.2022 ja nein nein ja ja
Rumgraben Üst - Traunstein 13.07.2022 28.07.2022 ja ja ja ja ja
Pfaffenhofen/Ilm - Uttenhofen Üst 25.06.2022 27.06.2022 ja nein nein ja ja
Landshut/B Hbf - Moosburg 06.07.2022 05.08.2022 ja nein nein ja ja
Lauf(rechts Peg) - Neunkir a Sand 29.06.2022 12.09.2022 ja nein nein ja ja
Donauwörth - Mündling 15.07.2022 30.07.2022 ja nein nein ja nein
Oberkotzau - Marktleuthen 01.08.2022 31.08.2022 ja nein nein ja ja
Lauf(rechts Peg) - Lauf(rechts Peg) 17.07.2022 31.07.2022 ja nein nein ja nein
Treuchtlingen - Otting-Weilheim 30.07.2022 27.08.2022 ja nein nein ja ja
Meitingen - Meitingen 12.08.2022 29.08.2022 ja nein nein ja nein
Westheim/Schwab - Westheim/Schwab 23.05.2022 15.08.2022 nein nein nein ja nein
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Anlage 2
Verkehr Zuordnung Region
Schwäbisch-Hall Landkreis BaWü
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Esslingen Landkreis BaWü
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Freudenstadt Landkreis BaWü
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