[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3331 –
Pandemievorsorge im Bildungsbereich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Auffassung der Fragesteller hat die Bundesregierung allen Akteuren im
Bildungswesen die Möglichkeit einer gründlichen Vorbereitung auf die
erwartbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie im kommenden Herbst und
Winter genommen, indem sie die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes
über viele Monate verschleppt hat. Die Konsequenz dieses aus Sicht der
Fragesteller parteipolitischen Taktierens innerhalb der Regierungsfraktionen
(siehe u. a.
https://www.spiegel.de/politik/corona-infektionsschutzgesetz-in-der-fd
p-fallen-die-masken-a-e3506ea2-f3b0-4cdc-aab2-94b573254efc) ist unter
anderem, dass Schulen und Hochschulen erst im September 2022 erfahren
werden, was im Oktober 2022 neue Gesetzeslage sein wird.
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger hat
sich nach Wahrnehmung der Fragesteller bisher lediglich von der Seitenlinie
zu Wort gemeldet und die Länder aufgefordert, dass „flächendeckende
Schulschließungen nicht vorkommen dürfen“ (
https://www.deutschlandfunk.de/zu-c
orona-interview-bettina-stark-watzinger-fdp-bundesbildungsministerin-dlf-8cc
264b8-100.html). Wie und ob Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger
Einfluss auf die Ausgestaltung des am 3. August 2022 vom Bundesminister für
Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach und vom Bundesminister der Justiz
Dr. Marco Buschmann vorgestellten Entwurfs eines neuen
Infektionsschutzgesetzes genommen hat, bleibt nach Auffassung der Fragesteller offen. Die
Förderung von Homeschooling bzw. der notfallbedingten Ausgestaltung von
Distanzunterricht findet etwa mit keinem Wort Erwähnung. Auch im
Hochschulbereich hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger laut Angaben
des Bundesministeriums in der „BILD am Sonntag“ lediglich eine
Aufforderung an die Länder beigetragen: „Man darf nicht vergessen, dass zum Studium
auch das Campusleben gehört. Das ist eine ganz wichtige Lebensphase.
Deshalb sollten die Länder alles unternehmen, damit Präsenzlehre im
Wintersemester möglich ist. Das sind wir der jungen Generation schuldig“ (
https://twitt
er.com/BMBF_Bund/status/1556188692255064065?ref_src=twsrc%5Egoogle
%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet). Was die Bundesministerin unter
„alles unternehmen“ versteht und welchen Beitrag der Bund hierzu leisten
werde, wird jedoch nicht weiter ausgeführt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3627
20. Wahlperiode 23.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
22. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Fragesteller sehen es mit großer Sorge, dass sich
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger dem Anschein nach ausschließlich als
Beobachterin ihrer Zeit versteht und nicht als aktiv gestaltende Akteurin in einer
herausfordernden Zeit (
https://www.jmwiarda.de/2022/08/23/wie-wird-der-herbst/).
Die Bundesregierung steht nach Auffassung der Fragesteller in der Pflicht,
Kinder und Jugendliche bestmöglich vor der Pandemie zu schützen und mit
pandemiebedingten Lernrückständen sowie psychosozialen Folgen nicht allein
zu lassen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller, dass Kinder und
Jugendliche eine große Last der Corona-Pandemie zu tragen hatten.
Insbesondere die flächendeckenden Schulschließungen in der vergangenen
Legislaturperiode haben tiefe Spuren hinterlassen und erhebliche negative Folgen für die
Schülerinnen und Schüler mit sich gebracht.
Die Bundesregierung hat sich bereits frühzeitig dafür eingesetzt, für Kinder und
Jugendliche im kommenden Herbst/Winter so viel Normalität wie möglich zu
gewährleisten und erneute flächendeckende Schulschließungen unbedingt zu
vermeiden. Ungeachtet dessen ist dies auch weiterhin zuvorderst Aufgabe der
gemäß föderaler Kompetenzverteilung für den Schulbereich zuständigen
Länder und Kommunen.
Die Bundesregierung hat mit der geltenden Fassung des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine gute Balance zwischen den Notwendigkeiten des
Infektionsschutzes und der sozialen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern gefunden.
Insbesondere enthält das IfSG differenzierte Regelungen, die u. a.
flächendeckende Schulschließungen sowie anlasslose Testungen vermeiden. Dies ist eine
wichtige Lehre aus den Erfahrungen der vergangenen Legislaturperiode.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die zuständigen Länder nach
Kräften im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen, beispielsweise durch
das kurzfristig mit den Ländern vereinbarte Aktionsprogramm „Aufholen nach
Corona für Kinder und Jugendliche“ in den Jahren 2021 und 2022, den
DigitalPakt Schule und dessen Beschleunigung sowie die erfolgreiche
Qualitätsoffensive Lehrerbildung, die Bund-Länder-Initiativen „Schule macht stark“
und „Leistung macht Schule“, die im Aufbau befindlichen „Kompetenzzentren
für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“
und das geplante Startchancenprogramm.
1. Welche eigenen Initiativen hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger wann unternommen, um eine frühzeitige Verständigung mit
den Ländern hinsichtlich des Umgangs mit der Corona-Pandemie im
Herbst 2022 sicherzustellen?
Warum konnte bisher kein gemeinsames Vorgehen verabredet werden?
2. Hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erwogen, die
Länder zu einem Nationalen Schulgipfel einzuladen, um zu einer
gemeinsamen Verständigung zum Umgang des Bildungswesens mit einer
weltweit grassierenden Pandemie zu kommen (
https://www.deutschlandf
unk.de/zu-corona-interview-bettina-stark-watzinger-fdp-bundesbildungs
ministerin-dlf-8cc264b8-100.html), und wenn ja, was war das Ergebnis,
und wenn nein, warum nicht?
a) Falls die Einladung mittlerweile rausgegangen sein sollte, wann ist
die Einladung rausgegangen, und welche persönlichen Ziele setzt
sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger für den
avisierten Nationalen Schulgipfel?
b) Fanden zur Vorbereitung des Nationalen Schulgipfels bereits Bund-
Länder-Gespräche auf Arbeitsebene statt, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Bund und Länder stehen in einem stetigen Austausch zu Fragen der
Bildungspolitik. Der Umgang mit der Pandemie im Schulbereich wird regelmäßig in den
Sitzungen der Amtschefskonferenz (AK) und der Ständigen Konferenz der
Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
thematisiert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als ständiger
Gast in beiden Gremien, vertreten durch Staatssekretärin Kornelia Haugg, hat
in diesem Kontext bereits frühzeitig auf die Notwendigkeit hingewiesen, sich
auf ein etwaiges zunehmendes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter 2022
vorzubereiten.
In diesem Zusammenhang hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
insbesondere bereits im Sommer 2022 persönlich u. a. bei der Präsidentin der
KMK dafür eingesetzt, dass – basierend auf den vom Corona-ExpertInnenrat
der Bundesregierung am 8. Juni 2022 ausgesprochenen Empfehlungen und dem
Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 30. Juni 2022 – frühzeitige Vorkehrungen zur
Vorbereitung auf ein etwaig erneut zunehmendes Infektionsgeschehen im Herbst
und Winter 2022 unternommen werden. Insbesondere hat sich
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger – auch auf Basis des vom Bundeskanzler mit den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 2. Juni 2022 getroffenen
Beschlusses – dafür ausgesprochen, dass es zu keinen flächendeckenden
Schulschließungen kommen darf. Darüber hinaus hat Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger auf die notwendigen gemeinsamen Bemühungen des Bundes
und der Länder zur weiteren Beschleunigung des DigitalPakts Schule als eine
Grundlage für die erforderliche Digitalisierung der Schulen verwiesen.
Im von den Fragestellern zitierten Interview betont Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger die Wichtigkeit der engen Abstimmung von Bund und
Ländern.
3. Sieht die Bundesregierung den fertigen Entwurf eines neuen
Infektionsschutzgesetztes als geeignete Gesprächsgrundlage zu einem
gemeinsamen Vorgehen von Bund und Ländern im Bildungswesen, und wenn ja,
warum, und inwiefern finden sich Vorstellungen aus dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) darin wieder?
Bund und Länder stehen zu allen diesbezüglich relevanten Themen in einem
engen und kooperativen Austausch. Mit Blick auf die Bewältigung der
Pandemie und ihrer Folgen sowie die Vorbereitung auf ein etwaiges zunehmendes
Infektionsgeschehen im Herbst und Winter 2022 sieht die Bundesregierung eine
Vielzahl von Beschlüssen, Gesetzestexten und Dokumenten als geeignete
Gesprächsgrundlagen für ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern an:
Dazu zählen u. a. der Beschluss des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 2. Juni 2022, die 11. Stellungnahme des
Corona-ExpertInnenrates der Bundesregierung vom 8. Juni 2022, der Bericht
des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 IfSG vom 30. Juni 2022
sowie auch das geltende IfSG.
Dem BMBF war und ist es wichtig, dass Kindern und Jugendlichen, die bisher
eine große Last der Pandemie getragen haben, so viel Normalität wie möglich
gewährleistet wird. Vor diesem Hintergrund sind für das IfSG in seiner
geltenden Fassung differenzierte Regelungen gefunden worden, die u. a.
flächendeckende Schulschließungen sowie anlasslose Testungen künftig vermeiden.
4. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern von deutschen
Bildungsverbänden hat sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger wann
im Zuge der Erarbeitung des Entwurfes zum neuen
Infektionsschutzgesetz ausgetauscht (bitte die jeweiligen Namen, des Verbandes und die
Form des Austausches tabellarisch darstellen)?
Seit Amtsantritt ist das Thema Gegenstand der meisten Treffen von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Vertreterinnen und Vertretern von
deutschen Bildungsverbänden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
entsprechender Daten hierzu (z. B. Gespräche, Sitzungen und Termine nebst
Teilnehmerinnen und Teilnehmern) besteht nicht. Daher wurde eine umfassende
Dokumentation hierzu auch nicht durchgeführt. Im Übrigen ist Grundlage der
Erarbeitung des neuen Infektionsschutzgesetzes das Gutachten der
Sachverständigenkommission (§ 5 Absatz 9 IfSG).
5. Was versteht Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger nach
über zweieinhalb Jahren massiver Auswirkungen durch die Corona-
Pandemie unter einem „normalen Unterricht“ (
https://www.deutschlandf
unk.de/zu-corona-interview-bettina-stark-watzinger-fdp-bundesbildungs
ministerin-dlf-8cc264b8-100.html)?
Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die im Zusammenhang mit der
Pandemie stehenden flächendeckenden Schulschließungen in der vergangenen
Legislaturperiode massive negative Folgen u. a. für den Lernstand der Schülerinnen
und Schüler, ihre psychische Gesundheit, die soziale Entwicklung sowie die
körperliche Verfassung mit sich gebracht haben, hat sich Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger bereits frühzeitig explizit dafür ausgesprochen,
flächendeckende Schulschließungen künftig zu vermeiden.
6. Welche Systematik liegt der Entscheidung der Bundesregierung
zugrunde, die Maskenpflichtgrenze zwischen den Klassen 4 und 5 zu ziehen?
Die Wirksamkeit der Verwendung von Masken als Schutzmaßnahme in
Schulen hängt wesentlich davon ab, ob und wie die Maske getragen wird, nämlich
dauerhaft und mit einem guten Sitz. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der
Maske ist bei älteren Kindern eher wahrscheinlich als im Grundschulalter.
Insbesondere in der Grundschule schränkt eine Maske die Kommunikation
zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften erheblich ein.
7. Wie sollen Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 im Notfall vor der
Pandemie geschützt werden, wenn eine Maskenpflicht zur Aufrechterhaltung
des geregelten Präsenzbetrieb der Auffassung der Bundesregierung nach
nicht in Frage kommt?
Der Corona-ExpertInnenrat der Bundesregierung hat in seiner 7.
Stellungnahme ausgeführt, dass bei allen Maßnahmen in der Pandemie, die Kinder und
Jugendliche betreffen, vorrangig das Kindeswohl zu berücksichtigen ist. Kinder
müssen vor Infektionen und vor Erkrankungen infolge der Pandemie
gleichermaßen geschützt werden. Durch Kombination der verschiedenen
Infektionsschutzmaßnahmen (Multikomponentenstrategie) und konsequente Umsetzung
und Kontrolle derselben kann das Infektionsrisiko für Kinder deutlich reduziert
werden. Dazu gehören u. a. der Aufbau einer (Basis-)Immunität für alle Kinder
im Sinne der COVID-19-Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission
(STIKO) sowie das Schließen von Impflücken für alle weiteren Personen, in
deren Obhut Kinder leben und betreut werden.
Darüber hinaus kann im nichtpharmazeutischen Bereich auf Maßnahmen wie
Lüften, Händehygiene und Niesetikette, Abstandsregelungen und ggf. eine
Kohortierung zurückgegriffen werden. Zudem kann seitens der Länder bereits in
der ersten Stufe der im IfSG neu gefassten Maßnahmen für Herbst und Winter
eine geeignete Teststrategie ergriffen und verpflichtend eingeführt werden.
Es ist klarzustellen, dass eine Ausnahme von der Maskenpflicht für Kinder im
Grundschulalter nicht gleichzusetzen ist mit einem Maskenverbot. Das
freiwillige Tragen von Masken ist möglich.
8. Wann und nach welchen wissenschaftlichen Kriterien sollen Schulen in
Deutschland zum aus Sicht von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger beschriebenen „letzten Mittel“ einer Maskenpflicht greifen
(
https://www.rnd.de/politik/schulbetrieb-mit-neuen-corona-regeln-bildun
gsministerin-stark-watzinger-will-normales-schuljahr-EQ7LZ7ASNQPA
6AB7NW3HPS5UXM.html), und welche Schwellenwerte sind aus Sicht
der Bundesministerin maßgeblich?
9. Unter welchen Umständen wäre aus Sicht von Bundesbildungsministerin
Bettina Stark-Watzinger die gesetzliche Schaffung der Option einer
Maskenpflicht in Grundschulen verhältnismäßig (
https://www.deutschlandfu
nk.de/zu-corona-interview-bettina-stark-watzinger-fdp-bundesbildungsm
inisterin-dlf-8cc264b8-100.html)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Nicht zuletzt die Folgen der Schulschließungen machen deutlich, dass alles
getan werden muss, die Schulen auch bei einem erneuten Anstieg des
Infektionsgeschehens offenzuhalten. Dabei ist – nicht zuletzt mit Blick auf die
unterschiedlichen Bedingungen der Schülerinnen und Schüler – Präsenzunterricht
die beste Methode, zumal Schule auch ein sozialer Lernort ist.
Jede Pflicht, also auch die zum Tragen einer Maske, bedeutet einen staatlichen
Eingriff. In der Abwägung treten die beschriebenen Einschränkungen
allerdings zu Gunsten der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts zurück. Die
Bezeichnung „letztes Mittel“ bringt dies zum Ausdruck. Auf die Antwort zu
Frage 6 wird ergänzend verwiesen.
10. Nach welchen Kriterien sollen Schulen darüber entscheiden, wann
Kinder und Jugendliche anlassbezogen getestet werden sollten, und welche
Schwellenwerte sollten auf welcher wissenschaftlichen Grundlage aus
Sicht der Bundesregierung wann greifen?
Die Entscheidung über anlassbezogene Testungen an Grundschulen liegt in der
Zuständigkeit der Länder.
11. Spricht sich die Bundesregierung für ein verpflichtendes
anlassbezogenes Testregime an Grundschulen aus, und wenn ja, warum, und wie soll
ein etwaiges Testregime organisiert sein, und wenn nein, warum nicht?
Die Entscheidung über verpflichtende anlassbezogene Testungen an
Grundschulen liegt in der Zuständigkeit der Länder, ebenso die jeweilige
Ausgestaltung und Organisation. Bereits in der ersten Stufe der im IfSG neu gefassten
Maßnahmen für Herbst und Winter kann seitens der Länder eine geeignete
Teststrategie ergriffen und verpflichtend eingeführt werden.
12. Für welche Maßnahmen zur ggf. notwendigen Eindämmung von Corona-
Infektionen an Grundschulen hat sich Bundesbildungsministerin Bettina
Stark-Watzinger bislang selbst aktiv eingesetzt?
Vor dem Hintergrund der entsprechenden Empfehlungen des Corona-
ExpertInnenrates der Bundesregierung hat sich Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger insbesondere aktiv für mehr niedrigschwellige Impfangebote an
Schulen bereits im Sommer sowie spezielle Informationsangebote für Kinder,
Jugendliche und Familien eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 bis 2b verwiesen.
13. Sollen Schulen einen Überblick über das aktuelle einrichtungsbezogene
Infektionsgeschehen erhalten, und wenn ja, wie kann das realisiert
werden, wenn keine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes
Testregime vorhanden ist?
14. Welche Vorbedingungen müssen aus Sicht der Bundesregierung
insbesondere bei der Einbeziehung der Elternschaft durch Schulen geschaffen
werden, um ein anlassbezogenes Testregime etablieren zu können
(
https://www.deutschlandfunk.de/zu-corona-interview-bettina-stark-watz
inger-fdp-bundesbildungsministerin-dlf-8cc264b8-100.html)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Bei beiden Fragen stehen schulorganisatorische Aspekte im Vordergrund. Für
die Organisation dieses Aufgabenbereichs sind die Länder bzw. Kommunen
zuständig.
15. Übernimmt die Bundesregierung etwaige entstehende Kosten beim
Aufbau eines anlassbezogenen Testregimes an Schulen, und wenn ja, in
welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Der Aufbau eines anlassbezogenen Testregimes an Schulen fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Länder. Gleiches gilt ebenso für etwaige entstehende
Kosten.
16. Wie unterstützt das BMBF die Schulen und Länder bei der Umsetzung
der am 13. August 2022 veröffentlichten Forderung von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, digitale Stresstests an Schulen
durchzuführen, „die zeigen sollen, ob es möglich ist, etwa Kindern in Quarantäne
digitalen Unterricht zumindest anzubieten“ (
https://www.noz.de/deutschla
nd-welt/politik/artikel/corona-herbst-wie-stark-watzinger-die-schulen-rue
sten-will-42718297)?
Wann hat das BMBF zur Verabredung von qualitativen Standards und
konkreten Umsetzung etwaiger sog. digitaler Stresstests im Sinne eines
einheitlichen Vorgehens mit den Ländern Kontakt aufgenommen, und auf
welche konkreten Ergebnisse haben sich Bund und Länder ggf. hierbei
verständigen können (bitte die Bund-Länder-Treffen zu diesem
Gesprächspunkt tabellarisch auflisten und den ggf. von Bund und Ländern
gemeinsam erarbeiteten Leitfaden zur Umsetzung etwaiger sog. digitaler
Stresstests übermitteln)?
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat frühzeitig und wiederholt darauf
hingewiesen, dass es auch bei einem etwaigen zunehmenden
Infektionsgeschehen im Herbst und Winter 2022 zu keinen flächendeckenden
Schulschließungen kommen darf. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 2b
verwiesen.
Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass es zu vermehrten Infektionen kommt,
die eine Teilnahme am Präsenzunterricht verhindern. Hier kann
Distanzunterricht helfen, Lernrückstände zu verhindern oder zumindest abzumildern. Ein
„Stresstest“ dient als Überprüfung und Belastungstest der notwendigen IT-
Infrastruktur und Unterrichtsszenarien an den Schulen. Als Teil der
Vorbereitungen auf den Herbst und Winter insgesamt können sich die Schulen so ein
Bild machen, ob alles funktioniert bzw. wo ggf. nachgesteuert werden muss.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung liegt die
Zuständigkeit für das schulische Bildungswesen bei den Ländern. Der Bund unterstützt
die Länder im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Dies gilt
u. a. auch für die Unterstützung mit Blick auf die digitale Bildung – im
Einzelnen wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3336 verwiesen.
Die Verabredung eines etwaigen einheitlichen Vorgehens bei der Umsetzung
digitaler Bildung an Schulen, auch mit Blick auf digitale Stresstests, obliegt
gemäß Verfassung den Ländern, die sich untereinander im Rahmen der KMK
koordinieren.
17. Ist es sachdienlich, die Schulen in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt
gegen Ende der Sommerferien bzw. bereits zu Beginn des neuen
Schuljahres dazu aufzufordern, sich auf mögliche pandemiebedingte
Einschränkungen im Herbst und Winter 2022 vorzubereiten?
Warum wurde nicht bereits vor den Sommerferien ein gemeinsames
Vorgehen von Bund und Länder hierzu verabredet, damit Schulen einen
zeitlichen Vorlauf für etwaige Vorkehrungen zur Verfügung gehabt hätten?
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich bereits frühzeitig aktiv für
eine Vorbereitung auf mögliche pandemiebedingte Einschränkungen im Herbst
und Winter 2022 eingesetzt. Hierzu wird insbesondere auf die Antworten zu
den Fragen 1 bis 2b und 12 verwiesen.
18. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollen die Schulen etwaige
Vorkehrungen treffen, wenn der Deutsche Bundestag voraussichtlich erst gegen
Ende September 2022 in der Lage sein wird, die entsprechende
gesetzliche Grundlage zu schaffen?
Gesetzliche Grundlage für Vorkehrungen in Schulen ist das IfSG. Dieses
Gesetz ermöglicht es, besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der
Verbreitung von COVID-19 zu treffen. Bereits die bislang geltende Fassung des IfSG
beinhaltet Ermächtigungen zum Ergreifen von Schutzmaßnahmen in Schulen.
So kann etwa eine Verpflichtung zur Testung in Schulen eingeführt werden.
Der Bundestag hat am 8. September 2022 das Gesetz zur Stärkung des
Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor CO-
VID-19 beschlossen, mit dem u. a. das IfSG geändert wird. Mit den
Änderungen des IfSG werden die Länder ermächtigt, weiterhin eine Testpflicht in
Schulen vorzusehen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen
Gesichtsmaske in Schulen für Kinder und Schülerinnen und Schüler ab dem
fünften Schuljahr sowie die dort Beschäftigten anzuordnen. Ziel ist es, einen
geregelten Präsenzunterrichtsbetrieb aufrechtzuerhalten. Das Gesetz bedarf der
Zustimmung des Bundesrates, dessen Beschlussfassung am 16. September 2022
erfolgt ist.
19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aufforderung des
Bundesverbandes Bildung und Erziehung, dass verlässliche Stufenpläne auf der
Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden müssten und
zur Sicherstellung des Präsenzunterrichtes die rechtzeitige
Wiedereinführung einer Maskenpflicht entsprechend der wissenschaftlich anerkannten
Wirkung dieser Maßnahme kein Tabuthema sein dürfte (
https://www.rn
d.de/politik/lehrer-warnen-die-schulen-laufen-nach-den-sommerferien-ge
fahr-erneut-geschlossen-werden-zu-muessen-YDLIQLUJKNFMTAKFG
VZMXOWLY4.html)?
Mit Blick auf die Forderungen des Bundesverbandes „Bildung und Erziehung“
zur Entwicklung verlässlicher Stufenpläne auf der Basis wissenschaftlicher
Erkenntnisse sowie der Möglichkeit zur Einführung einer Maskenpflicht wird auf
die einschlägigen Bestimmungen im geltenden IfSG verwiesen.
20. Spricht sich die Bundesregierung gegen flächendeckende
Schulschließung im Allgemeinen oder grundsätzlich gegen Schulschließungen aus –
so wie es der von Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach
und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgestellte
Entwurf zum Infektionsschutzgesetz vorsieht?
Die Bundesregierung lehnt flächendeckende Schulschließungen als Mittel der
Bekämpfung des Coronavirus Sars-CoV-2 ab. Die Neufassung des § 8b IfSG
enthält dementsprechend keine Regelung zur flächendeckenden Schließung von
Schulen. Nach § 28b Absatz 5 Satz 3 IfSG bleibt lediglich die Schließung von
Schulen im Einzelfall auf der Grundlage von § 28 Absatz 1 IfSG möglich.
21. Was versteht Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger unter
einer „flächendeckenden Schulschließung“ (
https://www.deutschlandfun
k.de/zu-corona-interview-bettina-stark-watzinger-fdp-bundesbildungsmi
nisterin-dlf-8cc264b8-100.html)?
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich in diesem Zusammenhang
u. a. auf die bundesweiten, vollständigen Schulschließungen der vergangenen
Legislaturperiode im Frühjahr 2020 und zu Anfang 2021 bezogen, wie sie auch
im Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 IfSG erwähnt
werden. Jede Schulschließung über den in Ausnahmesituationen
unumgänglichen Einzelfall hinaus gilt es unbedingt zu vermeiden.
22. Auf welcher wissenschaftlichen Basis stützen Bundesbildungsministerin
Bettina Stark-Watzinger und Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl
Lauterbach ihre Forderung, dass Schulschließungen nicht mehr
vorkommen dürften?
Zu den im Zusammenhang mit den flächendeckenden Schulschließungen der
vergangenen Legislaturperiode stehenden massiven negativen Folgen, sowohl
mit Blick auf den Lernstand der Schülerinnen und Schüler, ihre psychische
Gesundheit, die soziale Entwicklung als auch die körperliche Verfassung, gibt es
eine breite wissenschaftliche Evidenz, beispielsweise:
– Mehrere aktuelle nationale (IFS-Schulpanelstudie, IQB-Bildungstrend) und
internationale Studien deuten auf erhebliche Kompetenzverluste bei
Grundschülerinnen und -schülern in Deutsch und Mathematik hin. Mit großer
Wahrscheinlichkeit kann die Verstärkung des negativen Trends zwischen
2016 und 2021 (zumindest teilweise) auf die Pandemie und die
pandemiebedingten, flächendeckenden Schulschließungen zurückgeführt werden.
Aus den Erhebungen wird ersichtlich, dass sich die sozialen Disparitäten
weiter verstärkt haben und die Pandemie hierzu beigetragen haben könnte.
Bei Schülerinnen und Schülern aus sozioökonomisch schwächeren Familien
sowie bei Grundschulkindern mit Migrationshintergrund fallen die
Lerneinbußen tendenziell größer aus.
– Das Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS) an der Technischen
Universität Dortmund veröffentlichte am 15. März 2022 eine
Sonderauswertung ihrer Schulpanelstudie. Im Fokus der Veröffentlichung steht ein
Vergleich der Lesekompetenzen von Viertklässlerinnen und Viertklässlern in
den Jahren 2016 bzw. 2021. Vor dem Hintergrund der Pandemie erlaubt
dieser Längsschnittvergleich eine Gegenüberstellung der Leseleistungen vor
bzw. nach den pandemiebedingten Schulschließungen und
Einschränkungen.
– Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) hat am
1. Juli 2022 einen Kurzbericht zu ersten Ergebnissen des IQB-
Bildungstrends 2021 (Erhebung im Frühjahr 2021) für Deutschland
insgesamt veröffentlicht. Im IQB-Bildungstrend wird alle fünf Jahre das
Erreichen der Bildungsstandards der KMK für den Primarbereich in den Fächern
Deutsch und Mathematik überprüft. Der finale Bericht, der auch Ergebnisse
im Bundesländervergleich ermöglicht, wird im Oktober 2022 veröffentlicht.
Die Trendentwicklungen für die Fächer Deutsch und Mathematik zeigen
eine Verstärkung des negativen Trends zwischen 2016 und 2021, welche
teilweise auf die Pandemie zurückgeführt werden kann.
– In der Übersichtsarbeit Auswirkungen auf die Bildung von Kindern und
Jugendlichen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung sind diverse
Studien sowohl zu den kognitiven/edukativen als auch psychosoziale Folgen
der Pandemie angeführt.
– Die COPSY-Längsschnittstudie (Corona und Psyche) untersuchte die
Auswirkungen und Folgen der COVID-19-Pandemie auf die psychische
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Die Ergebnisse
zeigen eine Verschlechterung der Lebensqualität und des
Gesundheitsverhaltens von Kindern und Jugendlichen im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie.
– Die Ergebnisse des dritten Befragungsdurchganges von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen in der Corona-Zeit (JuCo III, Februar 2022)
unterstreichen, dass diejenigen, die Hobbys weiterhin nachgehen können, weniger
häufig von psychosozialen Belastungen berichten als diejenigen, welche
deutliche Einschränkungen in ihrem Sozialleben erfahren. Noch immer
erfahren viele Kinder und Jugendliche starke Einschränkungen in Bildung
und Freizeit. Das Lernen zu Hause für Schule und Hochschule fällt vielen
schwer.
– 2021 erschien ein systematischer Review zur „Beeinflussung der
psychosozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch das Tragen von
Gesichtsmasken im öffentlichen Raum zur Prävention von
Infektionskrankheiten“. Danach wird die Fähigkeit zum Lesen der Mimik von Kindern/
Jugendlichen und/oder ihrer Betreuungskräfte im (Vor-)Schulsetting durch
das Maskentragen als beeinträchtigt erlebt.
– Forschungen an der Ruhr-Universität Bochum zeigen, dass etwa ein Drittel
der Kinder auf den pandemiebedingten Stress mit negativen
Verhaltensänderungen reagiert. Wiederum andere Kinder sind psychisch erstaunlich
gesund und managen die Belastung zusammen mit ihren Eltern gut. Daten,
aber auch neue Analysen des Robert Koch-Instituts, zeigen einen wichtigen
Aspekt: Die psychische Befindlichkeit von Kindern und Jugendlichen muss
immer im Kontext mit der psychischen Befindlichkeit der Eltern gesehen
werden.
– Am 17. Februar 2022 wurde die 7. Stellungnahme des Corona-
ExpertInnenrates zur „Notwendigkeit einer prioritären Berücksichtigung
des Kindeswohls in der Pandemie“ veröffentlicht. Darin wird festgestellt,
dass neben der infektionsbedingten primären Krankheitslast die
Beeinträchtigungen des seelischen und sozialen Wohlbefindens der Kinder und
Jugendlichen einschließlich der substanziellen Verluste in Bildung, Sport und
Freizeitgestaltung mit allen kumulativen Langzeitauswirkungen von
besonderer Bedeutung sind. Daher wird eine sorgfältige und der jeweiligen
Situation angepasste Verbindung von Infektionsschutz und sozialer Teilhabe
zusammen mit psychosozial stabilisierenden Maßnahmen für dringend
erforderlich gehalten.
Vor diesem Hintergrund hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
gegen flächendeckende Schulschließungen ausgesprochen.
23. Nach welchen wissenschaftlich fundierten Kriterien sollten Schulen aus
Sicht von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger im Notfall
über eine Schulschließung entscheiden dürfen?
24. Wie viel Prozent an pandemiebedingtem Ausfall von Lehrkräften kann
nach Auffassung der Bundesregierung eine Schule zur Aufrechterhaltung
des regulären Präsenzunterrichtes verkraften?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
25. Was entgegnet Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger den
Befürchtungen des Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes
Dr. Heinz-Peter Meidinger, der in einem erheblichen Personalmangel in
Krankenhäusern und an den Schulen durch ansteigende Corona-
Erkrankungen das größte Risiko von Beeinträchtigungen des
Schulbetriebes sieht (
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-schule-lehre
rverband-meidinger-100.html)?
Auch mit Blick auf die zitierten Befürchtungen des Präsidenten des Deutschen
Lehrerverbandes gilt der Appell an die zuständigen Länder, alles zu tun, um
erneute flächendeckende Schulschließungen zu vermeiden.
26. Welchen eigenen Beitrag leistet Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger, um das selbst vorgegebene politische Ziel, einen normalen
Unterricht zu ermöglichen und Schulschließungen unter allen Umständen
zu verhindern, zu erreichen (bitte jeweils die entsprechenden
Fördermaßnahmen aus dem Jahr 2022 samt zur Verfügung stehender Fördersummen
je Land, bisher abgerufene Fördermittel sowie den Förderzeitraum
tabellarisch auflisten)?
Die neue Fassung des IfSG trägt dem Anliegen der Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger Rechnung. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
Schule und Unterricht fallen nach der verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt
die Länder im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der
Wahrnehmung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben, u. a. über das
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“. Den finanziellen Belastungen der
Länder im Hinblick auf das Aufholen von Lernrückständen ist über eine
Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Finanzausgleichsgesetz
zugunsten der Länder in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro in den Jahren 2021 und
2022 Rechnung getragen worden.
Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder auch mit Blick auf die
Umsetzung digitaler Bildung, beispielsweise durch den DigitalPakt Schule. Hierzu
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3336 verwiesen.
27. Welche Kenntnisse und Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
ob es nach den bisherigen flächendeckenden Schulschließungen
signifikanten Unterrichtsausfall gab für Schülerinnen und Schüler durch
Isolation und Quarantäne von
a) Lehrerinnen und Lehrern sowie
b) Schülerinnen und Schülern selbst?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Zuständigkeit der Länder verwiesen.
28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das flächendeckende
Engagement für Homeschooling aus der Zeit der Lockdowns auch für diese
individuellen Lockdowns fortgesetzt werden kann?
29. Welche Konzepte empfiehlt bzw. verfolgt die Bundesregierung für den
Herbst 2022, um eine durchgehende und qualitätsvolle
Unterrichtsversorgung auch für diese zu erwartenden individuellen Lockdowns im Herbst
und Winter zu gewährleisten?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Schule und Unterricht fallen nach der verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder. Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger hat deshalb die zuständigen Länder aufgefordert, alles
zu tun, um flächendeckende Schulschließungen zu vermeiden. Der Bund
unterstützt die Länder grundsätzlich mit Blick auf die Umsetzung digitaler Bildung,
beispielsweise durch den DigitalPakt Schule sowie die im Aufbau befindlichen
„Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule
und Weiterbildung“.
30. Wie ist die Konzeption der Bundesregierung in Bezug auf digitale
Lerninstrumenten hierbei?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 1 bis 2b der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/3336 verwiesen.
31. Unterstützt die Bundesregierung Eltern von schulpflichtigen Kindern mit
konkreten Maßnahmen dabei, sich auf pandemiebedingte
Ausweichmöglichkeiten des Homeschooling vorzubereiten, und wenn ja, mit welchen,
und wenn keine Maßnahmen in die Wege geleitet wurde, wie unterstützt
die Bundesregierung ggf. die Länder dabei, entsprechende Vorkehrungen
zu treffen?
Die Bundesregierung unterstützt die für das schulische Bildungswesen
zuständigen Länder durch den DigitalPakt Schule, soweit ihr das in den Grenzen der
Verfassung möglich ist. Zusammen mit den Ländern hat sie auf die
Herausforderungen durch die Folgen der Pandemie u. a. mit einer Stärkung des
DigitalPakts Schule reagiert. Drei Zusatzvereinbarungen zur Ausstattung von
Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften mit mobilen Leihgeräten und
zum Aufbau notwendiger Administrations- und Supportstrukturen hat das
BMBF mit jeweils 500 Mio. Euro ausgestattet, um alle Familien, Lehrkräfte
und Schulträger zu entlasten und die Kinder und Jugendlichen beim
Distanzlernen wie auch beim digitalen Lernen zu unterstützen. Die von der
Bundesregierung beabsichtigte Beschleunigung des Mittelabflusses im DigitalPakt Schule
zeigt erste Erfolge. Die Gelder zur Beschaffung von SchülerInnenlaptops sind
mit rund 496 Mio. Euro, also zu 99,1 Prozent, nahezu vollständig abgeflossen.
Bei den Leihgeräten für Lehrkräfte beläuft sich die Quote auf 96,7 Prozent. Im
Vergleich zum letzten Berichtszeitpunkt im Dezember 2021 hat sich die Quote
der Mittelabrufe verdoppelt.
32. Hat sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger bei beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck und
dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller dafür eingesetzt,
Schulen im Falle eines Energieversorgungsengpasses als kritische
Infrastruktur prioritär mit Energie zu versorgen, um ihrer Forderung
Nachdruck zu verleihen, „(d)er Staat hat die Pflicht Bildung anzubieten,
deswegen dürfen Schulen nicht von Gasknappheit betroffen sein“?
Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis ist Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger in diesem Sinne tätig geworden, und wenn nein, warum
nicht?
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich mit Schreiben vom 16.
August 2022 an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert
Habeck und Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, gewandt und
dargelegt, dass Schulen und Hochschulen als Bildungseinrichtungen zum Kreis
der „geschützten Kunden“ zu zählen und somit bei der Gasversorgung prioritär
zu behandeln seien. Gegenüber der KMK bestätigte Klaus Müller am 1.
September 2022, dass die Sicherstellung von Präsenzlehre auch aus Sicht der
Bundesnetzagentur oberste Priorität habe und auch Hochschulen als „geschützte
Kunden“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, der
Gasnetzzugangsverordnung und der „SoS-Verordnung“ zu behandeln seien.
33. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen sind geplant, um staatliche
Schulen sowie Schulen in privater Trägerschaft bei der Finanzierung der
steigenden Energiekosten – u. a. aufgrund der Gasumlage – zu
unterstützen?
Falls keine Unterstützungsmaßnahmen geplant sind, mit welchen
Mehrkosten im Energiebereich sollen staatliche Schulen sowie Schulen in
privater Trägerschaft aus Sicht der Bundesregierung kalkulieren, und wie
sollen Schulen die steigenden Energiekosten stemmen können?
Die exakte Höhe der Mehrkosten im Energiebereich für Schulen ist schwer
vorherzusehen. Im Koalitionsausschuss wurde die Einsetzung einer
Expertenkommission vereinbart, die zeitnah klären soll, ob und ggf. wie ein
Preisdämpfungsmodell für den Wärmemarkt realisierbar wäre. Im Übrigen wird auf die
gemäß föderaler Kompetenzverteilung für den schulischen Bereich zuständigen
Länder verwiesen.
34. Hat sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger bei
Bundesminister Dr. Robert Habeck und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur
Klaus Müller dafür eingesetzt, dass Hochschulen im Falle eines
Energieversorgungsengpasses als kritische Infrastruktur prioritär versorgt
werden?
Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis ist Bundesministerin Bettina
Stark-Watzinger in diesem Sinne tätig geworden, und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
35. Welche Maßnahmen sollten die Länder entsprechend der Forderung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger in der „BILD am
Sonntag“ konkret unternehmen, damit an Hochschulen Präsenzlehre im
Wintersemester 2022/2023 möglich ist (
https://twitter.com/BMBF_Bund/
status/1556188692255064065?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5
Eserp%7Ctwgr%5Etweet)?
Das IfSG setzt einen bundesweiten Rahmen zum Umgang mit der Pandemie
mit einheitlichen Basisschutzmaßnahmen und ggf. weiteren möglichen, von
den Ländern festzulegenden Schutzmaßnahmen. Auf dieser Grundlage liegt es
in der Verantwortung der Länder und Hochschulen, lageangepasst auf die
Entwicklung des regionalen Infektionsgeschehens zu reagieren. Wie und mit
welchen konkreten Maßnahmen dies jeweils erfolgen sollte und kann, entzieht sich
dementsprechend einer pauschalen Beurteilung, sondern ist entsprechend den
jeweiligen Gegebenheiten in den Ländern und an den Hochschulen zu
bemessen.
36. Gibt es Länder, die nach Auffassung von Bundesbildungsministerin
Bettina Stark-Watzinger nicht „alles“ unternehmen, damit an
Hochschulen Präsenzlehre im Wintersemester 2022/2023 möglich ist, und wenn ja,
welche (bitte je Land samt den von Bundesbildungsministerin Bettina
Stark-Watzinger festgestellten unterlassenen Maßnahmen tabellarisch
auflisten)?
a) Wie, und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hierzu
ggf. mit den betroffenen Ländern Kontakt aufgenommen?
b) Welche Ergebnisse konnte die Bundesministerin ggf. in etwaigen
Gesprächen erzielen (bitte die geführten Gespräche samt
Gesprächsergebnissen tabellarisch darlegen)?
37. Unternehmen einige Hochschulen nach Auffassung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger derzeit nicht „alles“, damit
Präsenzlehre im Wintersemester 2022/2023 möglich ist, und wenn ja, welche?
Wie, und wann hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hierzu mit
den betroffenen Hochschulen Kontakt aufgenommen?
Die Fragen 36 bis 37 werden gemeinsam beantwortet.
Die Länder und die Hochschulen haben sich mit großem Engagement den
Herausforderungen der Corona-Pandemie gestellt, um unter den jeweiligen
Umständen gute Lösungen im Sinne der Studierenden zu finden.
Sowohl die Hochschulrektorenkonferenz als auch die Länder haben sich klar
zum Ziel der Präsenzlehre auch unter den Bedingungen der Pandemie bekannt.
Die KMK, in der der Bund ständiger Gast ist, hat sich in ihrer 377. Sitzung am
10./11. März 2022 über den weiteren Umgang mit der Pandemie im
Hochschulbereich ausgetauscht und den Beschluss gefasst, dafür Sorge zu tragen, den
Weg zur Normalität auch im Hochschulbereich konsequent und
verantwortungsbewusst weiter zu beschreiten. Das Ziel sei eine verantwortungsvolle
Rückkehr an die Hochschulen und damit ein Hochschulalltag in Präsenz als
Regelfall. Die Bundesregierung begrüßt, dass die Länder auch für das
Wintersemester 2022/23 Planungssicherheit und die verantwortungsvolle Fortsetzung
des Präsenzbetriebes unter Berücksichtigung des aktuellen
Infektionsgeschehens anstreben.
38. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Länder und Hochschulen dabei, Präsenzlehre im Wintersemester
2022/2023 zu ermöglichen, und plant die Bundesbildungsministerin,
entsprechend der vorgetragenen Sorge der Ministerin in der „BILD am
Sonntag“, bisherige Aktivitäten des Bundes in diesem Kontext weiter
auszubauen (
https://twitter.com/BMBF_Bund/status/1556188692255064
065?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Et
weet)?
Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes liegt die
Zuständigkeit für die Hochschulen und deren Betrieb bei den Ländern, so dass die Frage
der Gewährleistung von Präsenzlehre in die primäre Verantwortung der Länder
sowie der Hochschulen selbst fällt. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu
den Fragen 34, 36 und 37 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]