[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4035 –
Chaos an Flughäfen und Fachkräftesituation im Luftverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Sommer 2022 versanken die deutschen Flughäfen im Chaos. Es gab
kilometerlange Schlangen bei den Luftsicherheitskontrollen, massive
Verspätungen, verpasste Flüge, verlorenes Gepäck und tausende teils erst vor dem Start
gestrichene Verbindungen (vgl.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbrau
cher/flughafen-frankfurt-147.html). Nach Auffassung der Fragesteller wurde
mit der Zeit, dem Geld und den Nerven von unzähligen Passagieren gespielt,
die größtenteils in den Urlaub fliegen wollten bzw. beruflich unterwegs sein
mussten. Darüber hinaus sind die Fragesteller der Ansicht, dass die Lage an
den deutschen Flughäfen im Sommer 2022 dem Ansehen unseres Landes in
der Welt geschadet hat.
Trotz der offenkundigen Engpässe bei den Luftsicherheitskontrollen und der
Gepäckabfertigung hat die Bundesregierung zunächst unabgestimmt und
zögerlich reagiert. So erklärte der Bundesminister für Digitales und Verkehr,
Dr. Volker Wissing, noch am 26. Juni 2022 in einem Interview mit der „Bild
am Sonntag“, dass er für die Personalpolitik der Flughafengesellschaften und
Luftfahrtunternehmen weder zuständig noch verantwortlich sei (vgl.
https://w
ww.bild.de/politik/inland/politik-inland/verkehrsminister-wissing-ueber-flugh
afen-chaos-mir-muss-das-nicht-peinlich-sein-80511418.bild.html).
Nur wenige Tage später, am 29. Juni 2022, erklärten der Bundesminister für
Digitales und Verkehr, die Bundesministerin des Innern und für Heimat,
Nancy Faeser, und der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil,
dann in einem gemeinsamen Pressestatement, den Weg für eine befristete
personelle Unterstützung der Bodenabfertigungsdienstleister durch türkische
Arbeitskräfte frei machen zu wollen (vgl.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Video/Youtube/live-statement-massnahmen-situation-flughaefen.html). Die
Presse nannte die Initiative der Bundesregierung ein „Beruhigungs-Placebo
für die Reisenden“ (
https://www.nzz.ch/international/das-grosse-flughafen-ver
sprechen-der-bundesregierung-hat-sich-in-luft-aufgeloest-ld.1695598) und sah
sie als „kläglich gescheitert“ an (
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus
240296227/Flughafen-Chaos-Notfallplan-fuer-die-Airports-scheitert-klaeglic
h.html).
Die Fragesteller setzen sich mit Nachdruck für wirksame und nachhaltige
Lösungen für die Situation an den deutschen Flughäfen ein. Dazu gehört ein
langfristig tragfähiges Konzept, wie das im Sommer 2022 erlebte Chaos in
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4501
20. Wahlperiode 15.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 15. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zukunft verhindert werden kann. Zudem gilt es aus Sicht der Fragesteller,
Sofortmaßnahmen gegen den aktuellen Arbeits- und Fachkräftemangel
aufzusetzen, der nicht nur den Reiseverkehr zum Erliegen bringt, sondern darüber
hinaus den Wohlstand unseres Landes gefährdet.
1. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte waren nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2022 in den drei Bereichen
der Luftfahrtbranche „Beförderung“, „Betrieb von Flughäfen“ sowie
„weitere Dienstleistungen für den Luftverkehr“ jeweils zum 1. Juli des
Jahres beschäftigt (bitte pro Jahr angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/3419 verwiesen.
Angaben zum Stichtag 30. Juni 2022 liegen noch nicht vor.
2. In welchem Umfang fehlt auch bei den Bodenverkehrsdiensten Bus- und
LKW-Fahrpersonal?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Wie viele Beschäftigte der Luftfahrtbranche befanden sich nach Kenntnis
der Bundesregierung im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Juli 2022 in
Kurzarbeit (bitte jeweils pro Monat angeben)?
Im März 2022 gab es rund 16 200 Beschäftigte der Wirtschaftsabteilung 51
„Luftfahrt“, die in konjunktureller Kurzarbeit waren. Weitere Daten können der
Publikation „Realisierte Kurzarbeit“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
(Tabelle 5) entnommen werden, abrufbar unter:
https://statistik.arbeitsagentu
r.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524090&t
opic_f=kurzarbeit-endg.
4. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalmangel in
der Luftfahrtbranche zum 1. Juli 2022, und seit wann war der
Bundesregierung dies bekannt?
Im Verlauf der Pandemie wurde in zahlreichen Wirtschaftszweigen trotz der
Unterstützungsmaßnahmen Personal abgebaut, so auch in der
Luftverkehrswirtschaft. Vor Beginn der Reisezeit 2022 hat die Luftverkehrswirtschaft die
Bundesregierung darauf hingewiesen, dass angesichts der zu erwartenden
Passagierzahlen und einem Personalstand von 20 Prozent weniger im Vergleich
zum Vorkrisenniveau, Schwierigkeiten bei der Abfertigung der Passagiere nicht
ausgeschlossen werden können.
5. Welche mittel- und langfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um dem Chaos bei der Passagier- und Gepäckabfertigung an deutschen
Flughäfen zukünftig vorzubeugen?
9. Welche mittel- und langfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung
mit Blick auf die Fachkräftegewinnung für die Luftfahrtbranche, um
einen zuverlässigen Ablauf an den Flughäfen sicherzustellen?
19. Was plant die Bundesregierung, um die Personalsituation bei den
Sicherheitsunternehmen, die an deutschen Flughäfen im Auftrag der
Bundespolizei die Luftsicherheitskontrollen übernehmen, zu verbessern?
Die Fragen 5, 9 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 auf
Bundestagsdrucksache 20/3419 verwiesen.
Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen hat die Bundesregierung bereits
frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben
werden. Dies schließt u. a. die befristete Zulassung von Hilfskräften, den
Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren
Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung hat bereits
im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen,
dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht
erfolgen mussten; somit muss nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal
gewonnen werden. Hier sind die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig.
Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, wurden die
Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst (z. B. keine Notwendigkeit
einer anderweitigen Berufsausbildung). Durch geeignete Regelungen in den
Verträgen mit den Sicherheitsdienstleistern wurde zudem dafür Sorge getragen,
dass das Berufsbild einer Luftsicherheitskontrollkraft in der durch die
Tarifparteien geschaffenen Attraktivität erhalten bleiben muss, so sind z. B.
Tarifumgehungen und Abweichungen vom tariflichen Standard ausgeschlossen.
Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung
bei den Abfertigungsprozessen. Es wird insoweit auf die Digitalstrategie der
Bundesregierung verwiesen, abrufbar unter:
https://digitalstrategie-deutschlan
d.de/static/1a7bee26afd1570d3f0e5950b215abac/220830_Digitalstrategie_fin-b
arrierefrei.pdf.
6. Plant die Bunderegierung, ein Konzept vorzulegen, mit dem einem
Chaos bei der Passagier- und Gepäckabfertigung an deutschen Flughäfen
vorgebeugt werden soll, und wenn ja, bis wann?
7. Plant die Bundesregierung die Durchführung eines Flugreise-Gipfels,
wie im Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/2563 gefordert, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein, die genannten Bereiche werden von privaten Unternehmen betrieben.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die
Koordinierung der Slot-Kapazitäten an den deutschen Flughäfen für die
Sommerflugplansaison 2022 getroffen, und mit wem sind diese Maßnahmen
abgestimmt?
Die Koordinierung der Slot-Kapazitäten erfolgt durch die bundeseigene Fluko
Flughafenkoordination Deutschland GmbH. Das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Herbst 2021 fristgerecht und im
Einvernehmen mit den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden sowie nach Anhörung der
Betroffenen die Kapazitätsparameter an den vollkoordinierten Flughäfen in
Deutschland für die Sommer-Flugplanperiode 2022 festgelegt. Zusätzlich hat
das BMDV im Koordinierungsausschuss für den Flughafen Frankfurt das
Verfahren zur Aktivierung der sogenannten „local rule“ auf Antrag der Fraport AG
begleitet, um freiwillige Slot-Anpassungen der Fluggesellschaften zur
Gewährleistung des Betriebsablaufs zu ermöglichen.
10. Wie viele der Arbeitskräfte aus der Türkei, deren befristeter Einsatz an
deutschen Flughäfen kurzfristig ermöglicht wurde, sind nach
Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit an deutschen Flughäfen tätig bzw.
konnten bis zum Ende der Sommerferien 2022 tatsächlich eingesetzt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
Nach aktuellem Stand wurden 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur
vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes
erteilte Visum auch eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
11. Findet eine von der Bundesregierung koordinierte Abstimmung mit den
Systempartnern, d. h. Flughäfen, Luftfahrtunternehmen, Bundespolizei
und weiteren Verantwortlichen, statt, und welches Ressort koordiniert
dies federführend?
Die dargestellten Probleme im Luftverkehr haben verschiedene Ursachen.
Das BMDV steht in ständigem Austausch mit den betroffenen Ressorts und
Systempartnern.
Im Bereich der Luftsicherheit erfolgen Abstimmungen ebenfalls routinemäßig.
Gemäß Ziffer 5.2 des Nationalen Luftsicherheitsprogramms tagt an bestimmten
Flughäfen unter Leitung der zuständigen Bundespolizeidirektion oder der
örtlich zuständigen Luftsicherheitsbehörde des Landes die örtliche
Luftsicherheitskommission. Teilnehmer der örtlichen Luftsicherheitskommission sind:
• Vertreter der obersten Luftsicherheitsbehörde des Bundes,
• Vertreter der nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) zuständigen
Luftsicherheitsbehörden,
• Vertreter der nach § 8 LuftSiG zuständigen Luftsicherheitsbehörden,
• Vertreter der nach § 9 LuftSiG zuständigen Luftsicherheitsbehörden,
• Vertreter der Landespolizei,
• Geschäftsführung und das für die Organisation und Durchführung der
Sicherungsmaßnahmen sowie für die Organisation des Verkehrs am
Flugplatz verantwortliche Führungspersonal des Flugplatzunternehmens,
• Vertreter ansässiger Luftfahrtunternehmen nach Bedarf,
• Vertreter weiterer Behörden nach Bedarf.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
(BMI) wird zudem mit den betroffenen Wirtschaftsakteuren seit Beginn der
Corona-Pandemie ein regelmäßiger Austausch gepflegt.
Speziell im Hinblick auf die Abfertigungssituation im Ferienreiseverkehr 2022
gab es auf Initiative des BMDV jeweils vor Beginn der Oster- und
Sommerferien entsprechende Abstimmungsrunden.
12. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in den Jahren von
2017 bis 2022 jeweils zum 1. Juli für Luftsicherheitskontrollen an den
Flughäfen in Deutschland eingestellt (bitte jeweils pro Jahr und pro
Flughafen angeben)?
Die operativ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im erfragten Bereich sind
überwiegend (mehr als 95 Prozent) bei den beauftragten privaten
Sicherheitsdienstleitern angestellt.
Flughafen/ Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Stuttgart 501 568 576 540 464 520
Bremen 196 200 204 208 176 173
Hamburg 784 791 782 667 640 591
Hannover 357 364 398 409 258 258
Frankfurt 3271 3223 3502 3651 3215 3127
Düsseldorf 1032 1140 1243 1206 1101 1211
Köln/Bonn 619 690 708 686 668 688
Saarbrücken 60 59 52 57 55 55
Leipzig/Halle 138 140 173 164 148 150
Dresden 106 105 102 113 103 97
Erfurt-Weimar 43 42 39 35 33 34
Berlin (gesamt) 1820 1845 2020 1860 1776 1694
13. Wie viele offene Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich
der Luftsicherheitskontrollen gab es an den Flughäfen in Deutschland in
den Jahren von 2017 bis 2022 (bitte jeweils pro Jahr und pro Flughafen
angeben)?
Wie viele offene Stellen sind es im Jahr 2022 (bitte pro Monat und pro
Flughafen angeben)?
Für Flughäfen, an denen die Luftsicherheitskontrollen im Auftrag des Bundes
durch private Sicherheitsunternehmen wahrgenommen werden, gibt es nach
Auskunft des Bundesverbandes der Deutschen Luftsicherheitswirtschaft e. V.
im Gegensatz zu den beiden Vorjahren derzeit einen Personalfehlbestand von
ca. 10 Prozent der Gesamtbeschäftigten, somit wären dies ca. 800 bis 900
Personen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
14. Wie viele Beschwerden über lange Wartezeiten bei den
Luftsicherheitskontrollen gab es an den Flughäfen in Deutschland in den Jahren von
2017 bis 2022 (bitte jeweils pro Jahr und pro Flughafen angeben)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass erfahrungsgemäß die Beschwerden
nicht immer eindeutig einem Grund zugeordnet werden können.
Flughafen/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Stuttgart 13 1 8 0 34 15
Bremen 0 0 1 1 0 1
Hamburg 0 1 0 2 0 14
Hannover 1 0 1 1 10 77
Frankfurt 89 278 189 7 9 33
Düsseldorf 87 26 4 1 15 22
Köln/Bonn 28 8 4 5 20 78
Saarbrücken 0 0 0 0 0 0
Leipzig/Halle 3 0 0 0 1 0
Flughafen/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Dresden 0 0 0 0 0 0
Erfurt-Weimar 0 0 0 0 0 0
Berlin (gesamt) 10 32 68 10 55 53
15. Wie viele Beschwerden über verpasste Flüge aufgrund langer
Wartezeiten bei den Luftsicherheitskontrollen gab es an den Flughäfen in
Deutschland in den Jahren von 2017 bis 2022 (bitte jeweils pro Jahr und
pro Flughafen angeben)?
Flughafen 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Stuttgart 148 13 24 1 16 67
Bremen 0 0 1 0 0 0
Hamburg 0 0 0 0 0 1
Hannover 0 0 1 0 0 11
Frankfurt 129 574 235 32 29 31
Düsseldorf 55 18 6 4 19 187
Köln/Bonn 0 1 1 2 31 1374
Saarbrücken 0 0 0 0 0 0
Leipzig/Halle 0 0 0 0 0 0
Dresden 0 0 0 0 0 0
Erfurt-Weimar 0 0 0 0 0 0
Berlin (gesamt) 3 12 23 5 19 30
16. Wie haben sich die Zahlen der Anzeigen und Beschwerden auf
Grundlage der Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 261/2004)
seit dem 1. Juni 2022 entwickelt?
In dem Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 19. Oktober 2022 gingen beim
Luftfahrt-Bundesamt (LBA) 1 336 Anzeigen mit Bezug zur Verordnung (EG)
Nr. 261/2004 ein. Die Verteilung der Fluggastanzeigen nach dem
Eingangsmonat ergibt sich folgendermaßen:
Eingangsmonat Juni Juli August September Oktober
Anzahl der beim LBA
eingegangenen Anzeigen 172 215 286 373 290
17. Welche zusätzlichen Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,
vor dem Hintergrund der derzeitigen Belastungen der Fluggäste, bei der
Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung?
Das LBA stellt vor dem Beginn der jeweiligen Ferienzeiten auf seiner
Homepage aktualisierte Reisehinweise für Passagiere zur Verfügung. So wird aktuell
auf erhöhte Wartezeiten bei der Abfertigung sowie an Sicherheits- und
Grenzkontrollen auf Flughäfen hingewiesen. Weiterhin erhalten Passagiere
Informationen zur Reisevorbereitung sowie Hinweise zu den geltenden Fluggastrechten.
Hierzu wird auf die im Internet veröffentlichten Informationen auf der website
des LBA verwiesen (abrufbar unter:
https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_
Nachrichten/DE/Aktuell/Reise_Hinweise_neu.html).
Außerdem wurden in- und ausländische Luftfahrtunternehmen vor dem
Hintergrund der derzeitigen Belastungen der Fluggäste auf ihre nach der Verordnung
(EG) Nr. 261/2004 gegenüber Fluggästen bestehenden Verpflichtungen
hingewiesen.
Das LBA ist in die Aktivitäten des europäischen Netzwerkes für die
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz eingebunden.
18. Welche Sicherheitsunternehmen sind gegenwärtig im Auftrag der
Bundespolizei an den deutschen Flughäfen mit den Aufgaben der
Luftsicherheitskontrollen betraut (bitte jeweils pro Flughafen angeben)?
Bis wann laufen die jeweiligen Verträge (bitte jeweils pro Flughafen
angeben)?
Berlin-Brandenburg: Securitas bis 31. März2025
Bremen: I-Sec bis 30. April2026
Dresden: ESA bis 31. Dezember 2026
Düsseldorf: DSW bis 31. Dezember 2023
Erfurt: ESA bis 31. Mai 2024
Frankfurt Main: Fraport AG bis 31. Dezember 2022
I-Sec bis 31. Dezember 2022
FraSec bis 31. Dezember 2022
(Anmerkung: ab dem 1. Januar 2023 wird die Flughafenbetreiberin die
Aufgabe selbst übernehmen, daher enden die Verträge mit dem Bund).
Hamburg: FraSec bis 31. Dezember 2026
Hannover: Securitas bis 31. August 2024
Köln/Bonn: Securitas bis 30. Juni 2025
Leipzig/Halle: Securitas bis 31. Mai 2024
Saarbrücken: ICTS bis 31. März 2025
Stuttgart: FraSec bis 31. Oktober 2024
Die Verträge enthalten zudem spezifische Regelungen über vorzeitige
Beendigungsmöglichkeiten bzw. Verlängerungsoptionen unter bestimmten
Voraussetzungen.
20. Wie viele Bundespolizisten waren in den Jahren von 2017 bis 2021 zur
personellen Unterstützung der privaten Sicherheitsunternehmen bei den
Luftsicherheitskontrollen an den Flughäfen in Deutschland im Einsatz
(bitte jeweils pro Jahr und pro Flughafen angeben)?
Am Flughafen Düsseldorf kam es im Jahr 2017 im Rahmen der
Ersatzvornahme gegenüber der Firma Kötter zum Einsatz von 69 Polizeivollzugsbeamten
mit insgesamt 374 Stunden in der Luftsicherheitskontrolle.
Die Bundespolizei ist im Übrigen auch ständig vor Ort, da sie z. B. für den
bewaffneten Schutz der Kontrollstellen und zum Vollzug sofort erforderlicher
Maßnahmen zuständig ist sowie als Ansprechpartnerin für Probleme dient. Im
Rahmen dieser Präsenz erfolgt ohnehin eine ständige Unterstützung der
privaten Sicherheitsunternehmen bei den Luftsicherheitskontrollen.
21. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei waren im
Jahr 2022 zur personellen Unterstützung der privaten
Sicherheitsunternehmen bei den Luftsicherheitskontrollen an den Flughäfen in
Deutschland im Einsatz (bitte jeweils pro Monat und pro Flughafen angeben)?
Monat Flughafen Summe Personenstunden
(nicht differenziert nach Amtsbezeichnung)
Juni Köln/Bonn 14
Juli Köln/Bonn 1101,5
Hamburg 136,45
August Köln/Bonn 93,5
Hamburg 1
September Hannover 1,33
Düsseldorf 29,5
Köln/Bonn 8
Oktober
(bis 18. Oktober)
Düsseldorf 6
Köln/Bonn 13
Erfurt/Weimar 10
In weiteren Fällen kam es in begrenzten Zeitabschnitten an einer Minderheit
von Standorten im Jahr 2022 zu einer nicht konkret quantifizierbaren
Übernahme von Hilfstätigkeiten (z. B. Wannenrückführung).
22. Inwiefern plant die Bundesregierung eine mögliche Änderung der
Zuständigkeiten bei den Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen hin zu einer
Rückführung in die öffentliche Hand, beispielsweise durch die
Einrichtung einer „Anstalt öffentlichen Rechts“?
Die Zuständigkeit bei den Luftsicherheitskontrollen ist gemäß § 5 LuftSiG
bereits eine hoheitliche. Lediglich die operative Ausführung ist beliehenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Dienstleister teilweise übertragen. Dies
ist an einigen Standorten seit jeher so (z. B. Frankfurt/Main), sodass eine
„Rückübertragung“ schon begrifflich nicht in Frage kommt. Auf Bundesebene
ist eine Übertragung an eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht geplant; den
Ländern stehen solche Übertragungen frei.
23. Welche organisatorischen und technischen Unterschiede gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Sicherheitskontrollen und
den Gepäckabfertigungen an Flughäfen, und waren diese Unterschiede
ursächlich dafür, dass an einigen Flughäfen deutlich weniger
Beschwerden vermeldet wurden als an anderen?
Die Prozessabschnitte der Gepäckabfertigung ergeben sich aus Anlage 1
Nummer 3 (zu § 4 Nummer 4) der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf
Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Die
Sicherheitskontrollen sind im Luftsicherheitsgesetz geregelt. Die Prozesse und Kontrollen
ergänzen sich im Rahmen des Gesamtabfertigungsprozesses und stehen sich
nicht als Alternativen gegenüber. Anders als die Gepäckabfertigung nach der
BADV sind die Sicherheitskontrollen der Passagiere und ihres Gepäcks nach
dem Luftsicherheitsgesetz an allen Flughäfen hoheitlich organisiert. Dies ist an
allen Flughafenstandorten gleich, so dass ein Zusammenhang mit
divergierendem Beschwerdeaufkommen nicht festgestellt werden kann.
24. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit
einzelner Flughafenstandorte bei der Festlegung der
Luftsicherheitsgebühren bzw. der Festlegung einer Rahmengebühr, insbesondere vor dem
Hintergrund des Anschlusses der Regionen an den Luftverkehr?
Das LuftSiG schreibt in § 17a Absatz 2 Satz 1 vor, dass die Gesamtkosten für
die Luftsicherheitskontrollen in voller Höhe durch Gebühren refinanziert
werden. Die Berücksichtigung weiterer Faktoren bei der Gebührenbemessung sieht
das LuftSiG nicht vor.
25. Plant die Bundesregierung eine Anhebung der in der
Luftsicherheitsgebührenverordnung verankerten Gebührendeckelung für
Luftsicherheitskontrollen, und wenn ja, wann, und auf welche Höhe?
Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Luftsicherheitsgebührenverordnung des BMI befindet sich in der Ressortabstimmung.
26. Plant die Bundesregierung die Novellierung des Bundespolizeigesetzes
im Hinblick auf eine Neuregelung der Selbstkostenerstattung für
Behördenmieter an Flughäfen, ggf. in Abgrenzung zu Bahnhöfen?
Sind hier Kostenbelastungen für die Flughäfen zu erwarten?
Der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sieht eine
Novellierung des Bundespolizeigesetzes vor. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet
sich in der Ressortabstimmung.
27. Wie bindet die Bundesregierung die Luftverkehrswirtschaft in die
Beratungen zur Überwindung der Energiekrise ein, insbesondere in die
Erstellung von Szenarien für ausbalancierte Kosten-Nutzen-Analysen für
Maßnahmen zur Gasverbrauchssenkung, und ergreift die Bundesregierung bei
Bedarf zusätzliche Maßnahmen zur effizienten Verbrauchssenkung?
Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung der Verordnung zur
Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
(Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) und der
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame
Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung –
EnSimiMaV) bereits wichtige Energieeinsparmaßnahmen erlassen. Die
Bundesregierung prüft kontinuierlich, welche weiteren
Energieeinsparmaßnahmen geeignet sind, um zusätzliche Beiträge zum Energieeinsparziel zu leisten.
Wichtig ist, dass der Energieverbrauch nicht nur für diesen Winter, sondern
auch für den nächsten Winter deutlich gesenkt wird, um die Gefahr von
Notfallmaßnahmen abzuwenden. Allerdings wird es aufgrund der Dringlichkeit der
Aufgabe ggf. weitere Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, nicht möglich
sein, mit jeder Branche Szenarien für ausbalancierte Kosten-Nutzen-Analysen
zu erstellen und abzustimmen.
28. Was unternimmt die Bundesregierung zur Sicherstellung der
Gasversorgung der Flughäfen und damit zur Sicherstellung eines geregelten
Flughafenbetriebs?
Zur Sicherstellung der Gasversorgung, wird eine (Grund-)Versorgung im
Rahmen des Notfallplans Gas angestrebt. Wenn die Maßnahmen der
Frühwarnoder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der
Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die
Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall wird die Bundesnetzagentur (BNetzA)
zum „Bundeslastverteiler“.
In der Notfallstufe des Notfallplans Gas wird die BNetzA unter Wahrung des
Verhältnismäßigkeitsprinzips die Belastung jedes einzelnen Gaskunden in einer
Krisensituation möglichst gering halten.
Dabei handelt es sich vor dem Hintergrund der Komplexität und mangelnden
Vorhersehbarkeit der konkreten Gasmangelsituation um
Einzelfallentscheidungen unter Heranziehung von Abwägungsgründen, basierend auf der aktuellen
Versorgungssituation.
Die Bedeutung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur ist dabei
allen Entscheidungsträgern bewusst und wird im Rahmen der gegebenenfalls
erforderlichen Einzelfallentscheidungen berücksichtigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]