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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Infrastrukturabgabe für Unternehmen - Nutzen oder Schaden für das freie Internet

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

29.11.2022

Aktualisiert

07.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/446115.11.2022

Infrastrukturabgabe für Unternehmen – Nutzen oder Schaden für das freie Internet

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission plant laut Medienberichten die Einführung einer Infrastrukturabgabe für Unternehmen, die besonders von einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur profitieren (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/internet-die-naechste-lobby-schlacht-tech-konzerne-wehren-sich-gegen-milliardenzahlungen/28746572.html). Demnach sei man sich innerhalb der EU „einig, dass ‚alle Marktakteure, die von der digitalen Transformation profitieren‘ einen ‚fairen und angemessenen Beitrag‘ für den Ausbau der Infrastruktur leisten sollen.“

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welches Bundesministerium und welches Referat sind innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig für die mögliche Einführung einer Infrastrukturabgabe für Unternehmen, die besonders von einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur profitieren?

2

Wann, und durch wen hat die Bundesregierung erstmals von den Plänen der EU-Kommission erfahren, Marktteilnehmer an den Infrastrukturkosten des Netzausbaus zu beteiligen, und wie gedenkt sie, sich an dieser Debatte aktiv zu beteiligen?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es dem Netzausbau in Deutschland derzeit und in Zukunft an zur Verfügung stehendem Kapital mangelt, und wenn ja, wie gedenkt sie, diesen Mangel zu beheben?

4

In welchen Ländern der Europäischen Union sieht die Bundesregierung fehlendes Kapital als einen Hauptgrund für einen unzureichenden Ausbau der digitalen Infrastruktur?

5

Hält die Bundesregierung eine Infrastrukturabgabe von Marktteilnehmern für ein zielführendes Mittel, den Netzausbau innerhalb der EU voranzutreiben, und welche Herangehensweise zur Ausgestaltung einer solchen Abgabe (insbesondere zur Bestimmung der zur Abgabe verpflichteten Unternehmen) befürwortet die Bundesregierung?

6

Welche Marktakteure profitieren aus Sicht der Bundesregierung besonders von der Verfügbarkeit einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur, und welche Art der Beteiligung an den Ausbaukosten hielte die Bundesregierung für fair und angemessen?

7

In welchen Ländern der Welt werden nach Kenntnis der Bundesregierung Over-the-top(OTT)-Anbieter an den Kosten des Netzausbaus beteiligt, und wie wurden die zur Abgabe verpflichteten Unternehmen in diesen Ländern bestimmt?

8

Welche Ideen zur Bestimmung der ggf. künftig zu einer Infrastrukturabgabe verpflichteten Unternehmen kursieren nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene, und welche rechtlichen Herausforderungen und möglichen Herangehensweisen sieht die Bundesregierung bei der Einteilung von Marktteilnehmern in diejenigen, die eine Infrastrukturabgabe zahlen sollen, und diejenigen, die eine solche Abgabe nicht zahlen müssen?

9

Vertritt die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung, dass die Infrastrukturabgabe von den OTT-Anbietern direkt an die Netzbetreiber ausgezahlt werden muss, oder soll die Infrastrukturabgabe zunächst seitens des Staates erhoben werden und dann nach einem Verteilungsschlüssel an die Netzbetreiber weitergegeben werden?

10

Sieht die Bundesregierung aus ökologischer Perspektive eine Notwendigkeit für die Einführung einer Infrastrukturabgabe, um möglichst schnell in der EU moderne und ressourcenschonende digitale Netze zu schaffen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen technischen Aufbau und die Funktionsweise des Internets, und kann die Bundesregierung mögliche Veränderungen dieses Ökosystems durch die Einführung einer oben genannten Infrastrukturabgabe absehen bzw. welche befürchtet oder begrüßt sie?

12

Welche Folgen sind nach Auffassung der Bundesregierung bei der Einführung der oben beschriebenen Regelung für die Netzneutralität abzusehen, und was will die Bundesregierung unternehmen, um die Netzneutralität zu schützen?

13

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, eine Infrastrukturabgabe einzuführen, ohne die Netzneutralität zu tangieren?

14

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die ggf. zu einer Infrastrukturabgabe verpflichteten Unternehmen, die ihnen dadurch entstehenden Kosten an ihre Kunden weitergeben, und welche Kostensteigerungen für Endkunden befürchtet sie für Internetzugangsdienste?

15

Vorausgesetzt, dass eine Infrastrukturabgabe auf europäischer Ebene eingeführt wird – welche Ausgestaltung präferiert die Bundesregierung, und wie steht sie zur Einführung eines Verhandlungsgebotes zwischen Netzbetreibern und den zur Abgabe verpflichteten Unternehmen, um die Höhe der Infrastrukturabgaben zwischen Netzbetreibern und den zur Abgabe verpflichteten Marktteilnehmern zu ermitteln?

16

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Papier „BEREC preliminary assessment of the underlying assumptions of payments from large CAPs to ISPs“ vom 7. Oktober 2022 (https://www.berec.europa.eu/system/files/2022-10/BEREC%20BoR%20%2822%29%20137%20BEREC_preliminary-assessment-payments-CAPs-to-ISPs_0.pdf) bezüglich ihrer Positionierung in der Debatte um die Beteiligung von Marktteilnehmern an den Kosten des Ausbaus digitaler Infrastruktur?

17

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Argument, dass ein hoher Datenverkehr nicht gleichzeitig auch hohe Umsätze für OTT-Anbieter bedeutet, und wie wird die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Argument in ihrem Vorschlag für eine Infrastrukturabgabe berücksichtigen?

Berlin, den 11. November 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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