[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4474 –
Belastungen im deutschen Schienenverkehr und deren Auswirkungen auf
Bahnkundinnen und Bahnkunden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor dem Hintergrund stark ansteigender Energiepreise, der Pläne zur
Fortführung eines bundesweiten, günstigen (49-Euro-)ÖPNV-Tickets (ÖPNV =
öffentlicher Personennahverkehr) und damit möglicherweise einhergehender
Kapazitätsbelastungen und teils nur schleppend vorangehender
Infrastrukturprojekte fragen sich die Fragesteller, welche Maßnahmen die Bundesregierung
kurz-, mittel- und langfristig ergreifen wird, um den Schienenverkehr zu
stabilisieren und weiter auszubauen (vgl. beispielsweise
https://www.sueddeutsch
e.de/bayern/kabinett-muenchen-bayern-start-fuer-49-euro-ticket-ab-januar-aus
geschlossen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221025-99-255961).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung der
Pünktlichkeit des Schienenpersonenverkehrs in Deutschland im Kontext der
im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP beabsichtigten Steigerung der Fahrgastzahlen und der hierfür
notwendigen Attraktivität der Verkehrsleistungen und deren Pünktlichkeit?
Die aktuelle Pünktlichkeitsentwicklung ist nach Auffassung der
Bundesregierung nicht zufriedenstellend. Die Sanierung und Kapazitätserweiterung des
Netzes hat hohe Priorität, um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen.
2. Wie hat sich die Pünktlichkeitsquote im Schienenverkehr zwischen 2015
und 2021 entwickelt (bitte getrennt nach Schienenpersonennahverkehr
[SPNV] und Land sowie Schienenpersonenfernverkehr [SPFV] und
Linie auflisten)?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die
Pünktlichkeitsquoten nach Regionen im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sowie
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Prozent wie folgt. Eine Datenerfassung nach
Ländern erfolgt nicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5031
20. Wahlperiode 20.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 19. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Mitte Nord Ost Süd Südost Südwest West
SPFV
2015 71,0 74,1 80,5 76,4 78,9 78,8 67,9
2016 75,7 78,7 84,4 78,7 83,2 80,4 74,1
2017 75,3 78,2 84,8 78,5 84,3 80,6 74,1
2018 70,7 73,4 81,3 77,2 81,7 79,0 68,0
2019 71,8 75,1 83,1 76,2 83,3 76,0 70,3
2020 79,5 81,9 87,7 81,3 87,4 82,1 75,8
2021 71,3 75,2 82,7 74,3 83,5 76,9 66,8
Mitte Nord Ost Süd Südost Südwest West
SPNV
2015 91,3 94,9 98,5 94,0 94,0 94,6 92,6
2016 92,6 95,3 98,7 94,7 94,9 94,3 92,8
2017 92,1 95,3 98,9 94,3 95,4 94,2 92,1
2018 91,0 94,1 99,0 93,6 95,4 93,5 90,8
2019 91,5 94,6 98,9 93,4 95,9 93,1 91,3
2020 93,3 95,6 99,0 94,9 96,8 94,8 91,6
2021 91,0 94,5 98,7 93,1 96,2 94,1 88,4
3. Wie hat sich die Pünktlichkeitsquote von SPNV und SPFV in den
Monaten Mai bis September der Jahre 2020 bis 2022 entwickelt (bitte nach
Monat und für den SPNV nach Land auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG sind Pünktlichkeitsquoten nach Regionen im
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
in den Monaten Mai bis September der Jahre 2020 bis 2022 in Prozent wie
folgt. Eine Datenerfassung nach Ländern erfolgt nicht.
Mai Juni Juli August September
SPFV
Mitte
2020 84,1 79,2 79,5 74,7 76,2
2021 78,0 71,9 66,9 67,7 62,8
2022 55,2 50,8 55,1 53,5 58,0
Nord
2020 86,8 80,7 81,4 76,1 78,0
2021 79,8 74,5 72,0 69,7 65,6
2022 64,1 62,6 64,5 59,9 63,9
Ost
2020 89,9 86,7 88,4 84,3 84,6
2021 87,4 80,9 80,6 80,8 77,4
2022 76,5 67,6 68,6 63,3 67,9
Süd
2020 85,6 81,3 81,0 78,2 78,9
2021 78,8 74,8 71,9 68,1 68,7
2022 61,1 56,3 59,3 56,4 63,6
Südost
2020 91,9 87,6 87,4 83,5 83,2
2021 87,1 81,7 82,3 82,7 81,2
2022 79,3 71,3 70,6 63,0 71,9
Südwest
2020 87,1 82,5 81,6 78,7 81,2
2021 80,5 75,3 73,8 75,7 70,5
2022 61,9 58,0 57,1 59,1 63,8
West
2020 81,3 73,3 77,5 70,3 70,5
2021 76,0 67,9 56,4 65,5 59,3
2022 54,4 47,3 51,9 48,4 55,4
Mai Juni Juli August September
SPNV
Mitte
2020 95,1 94,2 93,8 92,6 92,2
2021 93,7 91,3 91,1 90,9 88,8
2022 87,1 82,2 83,2 81,3 85,2
Nord
2020 94,9 92,4 92,7 91,6 91,4
2021 93,0 90,1 91,4 91,1 89,6
2022 89,0 82,4 83,0 81,0 84,1
Ost
2020 97,4 95,4 96,2 93,6 95,3
2021 95,4 93,0 93,5 93,8 94,0
2022 93,1 88,1 86,2 85,1 90,5
Süd
2020 96,2 95,3 94,4 94,9 94,0
2021 95,1 91,9 93,0 92,8 92,8
2022 91,9 85,6 87,4 87,5 88,5
Südost
2020 98,0 96,3 97,0 96,2 96,0
2021 97,2 95,7 96,5 96,4 95,9
2022 95,8 91,5 91,8 89,7 93,8
Südwest
2020 96,3 95,3 94,8 94,8 94,5
2021 95,3 93,2 94,1 94,3 92,8
2022 90,8 87,1 86,1 88,2 89,8
West
2020 94,0 91,8 92,6 90,0 91,4
2021 91,6 90,0 84,9 89,3 87,0
2022 84,7 79,4 82,4 81,4 85,6
4. In wie vielen Fällen kam es seit Jahresbeginn des Jahres 2022 zu
Ausfällen ganzer Stellbezirke, weil das Personal im Stellwerk krank oder
anderweitig nicht einsatzbereit war (bitte nach Stellwerk, Anzahl der Tage,
Umfang des Ausfalls [nur Abwicklung voreingestellter Trassen oder
kompletter Ausfall] und Dauer in Stunden auflisten)?
Die Offenlegung der erbetenen Informationen zu den Schichtausfällen würde
nach Auskunft der DB AG die Sicherheit gefährden sowie erhebliche
Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen und dadurch das wirtschaftliche Handeln der
DB AG und somit auch das fiskalische Interesse des Bundes deutlich
beeinträchtigen.
Die Offenlegung der Informationen in der vorliegenden Transparenz und
Datentiefe zu nicht besetzten oder unterbesetzen Schichten würde es einerseits
konkurrierenden Mobilitätsanbietern und Infrastrukturanbietern ermöglichen,
ihr Verhalten im Wettbewerb zum Nachteil der DB AG auszurichten. Sie
erhalten dadurch Transparenz über interne Strukturen und Personalstände des
Unternehmens, die wertvoll sind, um die eigene Angebots- und Preisgestaltung
sowie Personalausstattung so zu konzipieren, sodass sich daraus Marktvorteile
ergeben könnten. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen
Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
sowie dem fiskalischen Interesse des Bundes unter Berücksichtigung möglicher
nachteiliger Wirkungen für die betroffenen privaten Unternehmen und den
Belangen der öffentlichen Sicherheit andererseits sind die erbetenen
Informationen als „VS – Vertraulich“ einzustufen. Daher sind die gewünschten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und
können dort eingesehen werden.*
* Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
5. Wie viele Trassenbestellungen mussten wegen Ausfällen von Personal in
Stellwerken zurückgewiesen oder auf Ausweichstrecken geleitet werden?
Wer hat im zweiten Fall die Kosten der Zusatzkilometer getragen?
Nach Auskunft der DB AG wurden 4 291 Trassen bei der Anpassung des
Betriebsprogramms im ausgewerteten Zeitraum von Januar bis Oktober 2022
umgeleitet und keine Trassen zurückgewiesen. Werden bestellte Trassen auf
Ausweichstrecken in diesem Zusammenhang umgeleitet, so zahlt das
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nur das Trassenentgelt für den ursprünglichen
Laufweg.
6. In wie vielen Fällen kam es durch Personalausfälle von Fahrdienstleitern
zu Verzögerungen, Verspätungen oder Ausfällen von Verkehrsleistungen
(bitte differenziert je Fall im SGV, SPNV und SPFV darstellen)?
Nach Auskunft der DB AG gab es zwischen dem 1. Januar 2022 und 31.
Oktober 2022 insgesamt 3 724 Ereignisse, die unter die Kategorien der
Verspätungsursache 18 – Betriebliches Personal Netz (Ril 420.9001) fallen: Nicht-/
Unterbesetzung von Stellwerken, Personaldisposition, Pausenregelung, Fdl/Zd/Bd
nicht am Arbeitsplatz bzw. nicht erreichbar, verspäteter Arbeitsbeginn sowie
Dienstunfähigkeit.
Diese Fälle haben 375 000 Verspätungsminuten verursacht, die 0,3 Prozent
aller Verspätungsminuten entsprechen und sich wie folgt aufteilen.
SGV 244.579
SPFV 17.357
SPNV 113.342
7. Wie ist sichergestellt, dass im Fall von Personalausfällen in Stellwerken
und der ausschließlichen Bedienung voreingestellter Trassen Sonderzüge
im Sinne der Energiesicherungsverordnung verkehren können, für die
keine voreingestellten Trassen existieren?
Züge im Sinne der Energiesicherungsverordnung haben Vorrang vor allen
anderen Zügen, sofern sie als Expresstrasse angemeldet wurden. Sollte die
Durchführung dieser Züge infolge von Personalausfällen auf Stellwerken
beeinträchtigt sein, werden nach Auskunft der DB AG alle Möglichkeiten geprüft, das
Stellwerk schnellstmöglich wieder zu besetzen bzw. erfolgt die Durchführung
über alternative Umleitungsstrecken, sofern diese vorhanden sind. Dies gilt für
alle Trassen, unabhängig davon, ob diese frühzeitig oder als Sonderzüge
angemeldet wurden.
8. Welche Maßnahmen wurden seitens der Deutsche Bahn AG (DB AG)
getroffen, um derartige Ausfälle zu verhindern?
Nach Auskunft der DB AG wird versucht, Ersatz für erkrankte Fahrdienstleiter
zu finden. Mitarbeitende werden weitergebildet, um sie im Bedarfsfall flexibler
auch auf benachbarten Stellwerken einsetzen zu können. Gleichzeitig schafft
die DB AG mehr Flexibilität in den Schichtplänen. Darüber hinaus bildet die
DB AG auch in großem Umfang aus. Die Kapazitäten für Ausbildung und
Qualifizierung wurden nach Auskunft der DB AG in den vergangenen Jahren stetig
erhöht.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahme des „9-Euro-Tickets“?
Die Maßnahme wird sehr positiv bewertet.
10. Weshalb hat die Bundesregierung ohne bzw. weit vor Kenntnis der
finalen Datenlage aus der Begleitstudie zum 9-Euro-Ticket des Verbandes
Deutscher Verkehrsunternehmen und der Deutschen Bahn AG bereits
Überlegungen zu einer Weiterführung eines solchen Ticket-Modells
angestellt?
Das geplante Deutschlandticket zielt darauf ab, die Attraktivität des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erhöhen. Die vorgesehene bundesweite
Gültigkeit macht das Ticket dabei für die Kunden unkompliziert nutzbar und
verringert auf diese Weise Zugangshürden.
11. Mit wie vielen regelmäßigen Nutzerinnen und Nutzern für bundesweite
Fahrten durch Nutzung des 9-Euro-Nachfolge-Tickets rechnet die
Bundesregierung, und wie wird diese Zahl begründet?
Die Bundesregierung geht auf Grundlage der Nutzungszahlen des 9-Euro-
Tickets von einer hohen Nachfrage aus. Der Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen prognostiziert im Rahmen seiner Berechnungen eine Nutzerzahl von
rund 33 Millionen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich laut ersten
Studienergebnissen kaum Umstiegseffekte vom Auto auf den ÖPNV
durch das 9-Euro-Ticket ergeben haben, wohingegen induzierte,
zusätzliche Verkehre durch das Angebot die Umwelt zusätzlich belasten (vgl.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/9-euro-ticket-klimasc
hutz-verkehrsverlagerung-auto-oepnv-verkehr-stau-verkehrswende-10
1.html)?
Das 9-Euro-Ticket wurde mit dem vorrangigen Ziel beschlossen, die Bürger
angesichts der stark gestiegenen Energiekosten mit einem deutlich verbilligten
Ticket für den ÖPNV kurzfristig und unmittelbar zu entlasten. Dieses Ziel wurde
erreicht, wie nicht zuletzt die hohe Zahl von 52 Millionen verkauften Tickets
belegt.
13. Wie plant die Bundesregierung, ggf. sicherzustellen, dass Umwelt- und
Netzkapazität-belastende induzierte Verkehre im Rahmen eines 9-Euro-
Nachfolge-Tickets unterbleiben?
Die Abstimmungen zur konkreten Ausgestaltung des Deutschlandtickets
dauern an.
14. Möchte die Bundesregierung im Falle der bundesweiten Geltung eines
9-Euro-Nachfolge-Tickets Fernbus- und Schienenfernverkehrsangebote
integrieren, um die knappe Kapazität im ÖPNV zu entlasten und
Fahrgastströme besser zu verteilen, und wenn ja, wie?
Über eine mögliche Integration von Fernbus- und
Schienenfernverkehrsangeboten in das Nachfolgeticket ist noch nicht entschieden.
15. In wie vielen Fällen wurden von Kundinnen und Kunden in den Jahren
2020, 2021 und 2022 bis einschließlich September im Rahmen der
Fahrgastrechte Entschädigungsansprüche geltend gemacht?
a) In wie vielen dieser Fälle wurden die Antragsteller entschädigt?
b) In wie vielen Fällen wurde eine Entschädigung abgelehnt?
c) Wie viele Streitfälle wurden zur Schlichtung der Schlichtungsstelle
für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) vorgelegt?
d) Wie viele Beschwerden wurden an das Eisenbahn-Bundesamt
gerichtet, und wie viele Verwaltungsverfahren wurden durch das
Eisenbahn-Bundesamt aufgrund dessen betrieben?
Die Fragen 15 bis 15d werden gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf die Fragen 15a und 15b wird auf die im Internet veröffentlichten
Informationen auf der Webseite der DB AG verwiesen (abrufbar unter:
https://i
r.deutschebahn.com/fileadmin/Deutsch/2021/Berichte/DB21_Fernverkehr_A
G_web__1_.pdf).
Für das laufende Kalenderjahr 2022 erfolgt die Berichterstattung im Jahr 2023.
Nach Auskunft der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
wurde die nachfolgend ausgewiesene Anzahl von Schlichtungsanträgen von
Bahnkunden der Schlichtungsstelle vorgelegt: 2020: 5 511, 2021: 2 505 sowie
2022: 2.493 (Stand: September 2022).
Das Eisenbahn-Bundesamt hat Folgendes zu Eingaben zur
Entschädigungszahlung nach Artikel 17 VO (EG) Nr. 1371/2007 mitgeteilt.
2020 2021 2022*
Eingaben gesamt 89 161 175
Beschwerden
(Einleitung eines Verwaltungsverfahrens) 56 102 108
Übrige Eingaben (erkennbar kein Verstoß
vorliegend) 33 59 67
*bis 30.09.2022
16. Wie hoch sind die im Rahmen von Ansprüchen aus Fahrgastrechten an
Kundinnen und Kunden zurückerstatteten Beträge insgesamt und jeweils
in den Jahren 2020, 2021 und 2022?
Nach Auskunft der DB AG sind im Jahr 2020 Entschädigungszahlungen an
Kunden in Höhe von 30,8 Mio. Euro geleistet worden, im Jahr 2021 betrugen
die Entschädigungsleistungen im Nah- und Fernverkehr insgesamt 38,2 Mio.
Euro. Für das laufende Kalenderjahr 2022 erfolgt die Berichterstattung im Jahr
2023.
Diese Summen enthalten im Servicecenter Fahrgastrechte abgewickelte
Auszahlungen für alle am gemeinsamen Verfahren beteiligte EVU, also auch nicht
bundeseigene Eisenbahnen.
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Unzufriedenheit von Kundinnen und Kunden, die aufgrund des 9-Euro-Tickets in
überfüllten Zügen reisen, von Reisen teilweise ausgeschlossen wurden
oder Fahrräder nicht an Bord des Zuges nehmen durften im Kontext der
Attraktivitätssteigerung des Schienenverkehrs, um die angestrebte
Fahrgastverdopplung zu erreichen (vgl. beispielsweise
https://www.welt.de/w
irtschaft/article240205583/Anreiz-fuer-mehr-Nahverkehr-Das-9-Euro-Ti
cket-sendet-ein-fatales-Signal.html)?
Um Länder und Kommunen in die Lage zu versetzen, Attraktivität und
Kapazitäten zu verbessern und dadurch die Fahrgastzahlen deutlich zu steigern, soll
zwischen Bund und Ländern ein Ausbau- und Modernisierungspakt
geschlossen werden.
18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Verbindungen, die durch die neue Verlängerung der Umsteigezeiten bei der
Buchung von Fernverkehrsreisen in der Fahrplanauskunft der DB AG durch
die Verlängerung unterdrückt werden (Quelle:
https://www.zeit.de/mobili
taet/2022-08/bahn-fernverkehr-verlaengerung-umstiegszeit-ansturm)?
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der durch
die Verlängerung der Umsteigezeiten unterdrückten Verbindungen, die
zu einer Fahrzeitverlängerung um (mindestens) eine Stunde durch die
Anschlusstaktung führen?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlängerung der Umsteigezeiten
durch die DB Fernverkehr AG bei deren Angebotserstellung, sodass
regelmäßig Reiseverbindungen um eine Stunde verlängert werden, im
Kontext von Kundenzufriedenheit und Konkurrenzfähigkeit der
Deutschen Bahn AG etwa gegenüber von Inlandsflügen?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlängerung der Umsteigezeiten
durch die DB Fernverkehr AG im Kontext der Fahrgastrechte, wenn so
der Fahrgast, der aufgrund verspäteter Fernzüge eine Stunde mehr
Reisezeit benötigt, bislang Anspruch auf die Erstattung von 25 Prozent seines
Reisepreises gehabt hätte?
Die Fragen 18 bis 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG sind zu keiner Zeit die Umsteigezeiten an
Bahnhöfen pauschal geändert worden. Bereits in der Vergangenheit wurden
ausgewählte Anschlüsse in der Fahrplanauskunft nicht angezeigt, wenn die
Anschlusserreichung, z. B. baustellenbedingt stark gefährdet war. Um für die Fahrgäste die
Reisen planbarer und zuverlässiger zu machen, überprüft die DB AG die
Anschlusserreichbarkeit sehr knapper Umsteigeverbindungen.
Eine Angabe der Anzahl von Verbindungen, die sich durch die angepasste
Ankunftszeit von ausgewählten Zubringerzügen um mehr als eine Stunde
verlängert, ist pauschal nicht möglich.
Fahrgastrechtliche Ansprüche bleiben von den Maßnahmen zur Verbesserung
der Anschlusssicherheit und Reisekettenpünktlichkeit unberührt. Sollten
Reisende jedoch entgegen der gebuchten Reiseverbindung auch Anschlüsse mit
kürzerer Übergangszeit erreichen, können sie den früheren Anschlusszug
nutzen – auch mit zuggebundenen Tickets. Für diese Fälle wird die Zugbindung
zugunsten von mehr Flexibilität aufgehoben.
22. Welche Verbesserungen zur Stärkung der Rechte von Bahnkundinnen
und Bahnkunden plant die Bundesregierung ggf.?
Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreibern müssen nach dem
Allgemeinen Eisenbahngesetz eine gemeinsame, zentrale Anlaufstelle für
Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität einrichten. Außerdem
müssen EVU ihren Fahrgästen künftig eine Möglichkeit der elektronischen
Kommunikation für die Einreichung von Erstattungs- und Entschädigungsanträgen
anbieten. Die neue EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782, die am 7. Juni
2023 wirksam wird, bringt weitere Verbesserungen für Fahrgäste.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Wichtigkeit einer Buchbarkeit von
Nah- und Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn AG auch über andere
Buchungsplattformen als denjenigen der Deutschen Bahn AG
hinsichtlich der Kundenzufriedenheit und der einfachen Buchbarkeit von Tickets
für klimafreundliche Verkehrsträger?
Mit kundenorientierten Vertriebsplattformen tragen die Unternehmen
eigenständig zur Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Verkehrsträgers
Eisenbahn bei.
24. Wurden in diesem Jahr neue umsteigefreie Verbindungen von
Großstädten und Ballungsräumen in deutsche Tourismusregionen eingerichtet
bzw. sind solche in den nächsten Jahren geplant, und wenn ja, welche?
Nach Auskunft der DB AG sind folgende Verbindungen im Jahr 2022
eingerichtet worden und im Jahr 2023 geplant.
DB Fernverkehr 2022
Lahntal, Siegerland, Sauerland,
Ostfriesland
Inbetriebnahme zweistündliche IC-Linie Frankfurt-Wetzlar-Siegen-
Dortmund/Münster mit einem Zugpaar bis nach Emden/Norddeich Mole
Bremerhaven täglich Zugpaar Köln-Münster-Bremen-Bremerhaven (Mo-Fr von Bonn
und Koblenz)
Lübecker Bucht täglich Zugpaar Köln-Düsseldorf-Münster-Hamburg-Lübeck (Fahrten
bisher nur in den Sommermonaten, jetzt ganzjährig)
Vorpommern/Stralsund/
Binz auf Rügen
täglich Zugfahrt Köln-Bielefeld-Hannover-Berlin nach Angermünde/
Prenzlau/Pasewalk/Greifswald/Stralsund/Binz sowie weitere Einzelfahrten
auf der Achse NRW-Berlin-Ostseeküste an den Wochenenden vor allem in
den Sommermonaten.
Bodensee/Vorarlberg täglich Railjet-Zugpaar Frankfurt-Stuttgart-Lindau-Bregenz-Landeck-
Innsbruck-Jenbach-Wien
Flensburg ab Mitte Juni nahezu tägliches Zugpaar Flensburg-Schleswig-Berlin-
Dresden-Prag
DB Fernverkehr 2023
Ostsee viertes tägliches Zugpaar von Berlin nach Stralsund/Binz ab April 2023 und
testweise saisonale Entlasterzüge Berlin – Rostock
Schwarzwald und Bodensee testweise 2023 saisonale Verlängerung der ICE-Linie Hamburg-Hannover-
Gießen-Frankfurt-Karlsruhe durch den Schwarzwald an den Bodensee nach
Konstanz (Fr/Sa & Sa/So)
Ostfriesland an Sonntagen zusätzliches Zugpaar Köln – Norddeich in den
Sommermonaten
Nordfriesland neu ganzjährig täglich frühmorgens von NRW nach Sylt und nachmittags
wieder zurück statt nur im Sommer
Tirol Verlängerung eines ICE-Zugpaares von Frankfurt, Stuttgart, Augsburg über
München hinaus via Rosenheim Fr+Sa nach/Sa+So von Innsbruck
25. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das neue
Agenturmodell der DB AG, nach dem Vermittler von Bahnfahrkarten
teilweise überhaupt keine Provisionen von der DB AG erhalten?
Reisende buchen nach Auskunft der DB AG inzwischen jedes zweite DB-
Ticket digital im DB Navigator oder auf bahn.de – im Fernverkehr sind es vier
von fünf Tickets, mit weiter steigender Tendenz.
Im neuen Modell erhalten Reisebüros, die eine Verpflichtung aus einem
Verkehrsvertrag erfüllen, d. h. eine von einem Aufgabenträger geforderte Leistung
im personenbedienten Vertrieb erbringen, künftig eine Provision von einheitlich
5 Prozent auf Fernverkehrsangebote. Für den Nahverkehr erhalten sie eine
Provision gemäß den Konditionen im Vertrag mit dem Aufgabenträger.
Nach Auskunft der DB AG führt sie mit BahnEasy ein kostenfreies Online-
Buchungstool für Reisebüros ein. Hiermit ermöglicht sie potenziell ca.
8 000 Reisebüros deutschlandweit, die bisher keine Bahn-Tickets verkaufen,
Bahnangebote in ihr Verkaufsportfolio aufzunehmen.
26. Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil barrierefreier Bahnhöfe,
insbesondere hinsichtlich eines stufenfreien Zugangs zu allen Bahnsteigen, und
welche weiteren Ausbaupläne gibt es ggf. zur Erhöhung dieses Anteils?
Im Jahr 2021 waren gemäß Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht
(IZB) 2021 der DB AG rund 86 Prozent der Bahnsteige in Verkehrsstationen
der DB Station&Service AG stufenfrei erreichbar. Bezogen auf alle
Bestandteile der Barrierefreiheit in Verkehrsstationen und deren Entwicklung wird auf
S. 32 des veröffentlichen IZB 2021 auf der Homepage des Eisenbahn-
Bundesamtes verwiesen: (abrufbar unter:
https://www.eba.bund.de/DE/Theme
n/Finanzierung/LuFV/IZB/izb_node.html;jsessionid=AD1C5761F22047E8EE
D2FF9130B72AD8.live21321#doc1527878bodyText2).
Nach Auskunft der DG AG werden jährlich rund 100 Bahnhöfe bzw.
150 Bahnsteige barrierefrei umgebaut.
27. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen
Rollstuhlfahrer, insbesondere von schweren elektrischen Rollstühlen, aufgrund
defekter Aufzüge an Mittelbahnsteigen den Bahnhof nicht verlassen
konnten, und wie hat die DB Station&Service AG in diesen Fällen reagiert?
Ausfälle von Höhenfördertechnik während der Reise auf Mittelbahnsteigen im
Zusammenhang mit Hilfeleistungen für mobilitätseingeschränkte Reisende, die
auf einen Rollstuhl angewiesen sind, treten nach Auskunft der DB AG äußerst
selten auf.
Eine strukturierte Erfassung dieser Einzelfälle liegt der DB AG nicht vor.
28. Plant die Bundesregierung, beispielsweise durch die Zulassung der
Finanzierung von Aufwandstatbeständen im Rahmen des
Förderprogramms zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit an Bahnhöfen
Verbesserungen der Barrierefreiheit und Kundenzufriedenheit zu
erleichtern?
Die Finanzierung von einmaligen Aufwandstatbeständen im direkten
Zusammenhang mit Investitionen ist bereits heute möglich.
Für die Finanzierung von ausschließlichen Aufwandstatbeständen bedarf es
einer Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers. Diese wurde im Bundeshaushalt
2022 für ein Sofortprogramm für Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit
von Bahnhöfen erteilt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]