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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Gesetzgebungsinitiativen zur Bodengesundheit

(insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

15.12.2022

Aktualisiert

27.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/462924.11.2022

Gesetzgebungsinitiativen zur Bodengesundheit

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Als Bestandteil des europäischen Grünen Deals hat die EU-Kommission eine Bodenstrategie für 2030 vorgelegt, die einen Rahmen und konkrete Maßnahmen für Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Böden vorsieht. Dazu wird die Kommission ein neues „Bodengesundheitsgesetz“ bis 2023 vorlegen, welches die anstehende Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (2022/0195(COD)) ergänzt. So soll u. a. sichergestellt werden, dass der Flächenverbrauch auf Netto-Null und die Bodenverschmutzung auf ein Niveau reduziert wird, das für die Gesundheit der Menschen und die Ökosysteme nicht mehr schädlich ist (https://environment.ec.europa.eu/strategy/soil-strategy_de). Gesunde Böden sind für die Fragesteller eine wichtige Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion, den Klimaschutz und die Biodiversität. In Deutschland gibt es schon heute umfassende Regelungen für den Umgang mit Böden, Alt- und Neubelastungen sowie einen vorsorgenden Bodenschutz. Darüber hinaus treten 2023 im Rahmen der Mantelverordnung eine neue Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) als Reform des Bodenschutzrechts in Kraft. Ebenfalls hat die Bundesregierung am 1. März 2022 Eckpunkte für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts vorgestellt. In diesem Kontext interessiert die Fragesteller, warum die Bundesregierung mögliche Doppelregelungen auf europäischer Ebene vorantreibt, indem sie sich im Koalitionsvertrag zu einer europäischen verbindlichen Bodenschutzregelung bekennt, obwohl Deutschland 2007 mit vier weiteren EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag einer Bodenrahmenrichtlinie auf europäischer Ebene insbesondere aus Gründen der Subsidiarität abgelehnt hat (https://www.bmuv.de/WS1320).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Welche Standards müssen Böden aus Sicht der Bundesregierung erfüllen, um als „gesund“ zu gelten?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das deutsche Schutzniveau in den europäischen Regelungen übernommen werden soll?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in der EU-Bodenstrategie angestrebten Ziele für einen gesunden Boden nicht mit nationalen Regelungen erreicht werden können?

4

Welche Verbesserungen erhofft sich die Bundesregierung von einem „EU-Bodengesundheitsgesetz“ im Vergleich zu den bereits bestehenden nationalen Regelungen zum Bodenschutz?

5

Wie will die Bundesregierung erreichen, dass divergierende Regelungen hinsichtlich des Bodenschutzes auf deutscher und europäischer Ebene vermieden werden?

6

Was will die Bundesregierung unternehmen, damit bereits bestehende regionale Schutzbemühungen nicht durch ein „EU-Bodenschutzgesetz“ unterlaufen werden?

7

Welche Rolle soll hinsichtlich der Heterogenität der Böden in den EU-Mitgliedstaaten einer regional und lokal angepassten Herangehensweise beigemessen werden?

8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Biodiversität in Böden zu erhöhen, und welche finanziellen Mittel sollen dafür bereitgestellt werden (bitte nach einzelnen Maßnahmen bzw. Förderprogrammen aufschlüsseln)?

9

Wie möchte die Bundesregierung den Gehalt von organischem Kohlenstoff im Boden erhöhen bzw. nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe fördern?

10

Unterstützt die Bundesregierung den Plan der EU-Kommission, mit einer Zertifizierung des CO2-Abbaus ein neues Geschäftsmodell zu fördern, das Landbewirtschafter für klimafreundliche Verfahren belohnt, und wenn ja, wie sehen die Pläne konkret aus?

11

Welche grenzüberschreitende Wirkung haben Böden nach Ansicht der Bundesregierung?

12

Wird der Verwaltungsaufwand auf Basis der bisher bekannten Maßnahmen der EU-Bodenstrategie in Deutschland steigen, und wenn ja, für welche Akteure (Behörden, Unternehmen, Landwirtschaft, Privatpersonen)?

13

Wird der Verwaltungsaufwand auf Basis der Eckpunkte für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts steigen, und wenn ja, für welche Akteure (Behörden, Unternehmen, Landwirtschaft, Privatpersonen)?

14

Wird es notwendig sein, für die geplanten Regelungen aus den Eckpunkten für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts zusätzliches Personal in Behörden einzustellen?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Kommission, ein Bodengesundheitszertifikat für Grundstückstransaktionen einzuführen, und wer soll nach Ansicht der Bundesregierung für die entstehenden Zusatzkosten aufkommen?

16

Wie viele unterschiedliche Bodeninformationssysteme gibt es in Deutschland, und wie bewertet die Bundesregierung die Interoperabilität zwischen diesen Systemen?

17

Welchen Mehrwert eines EU-weiten Bodenüberwachungssystems sieht die Bundesregierung gegenüber den Systemen auf nationaler Ebene?

18

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Empfehlungen für den Einsatz von Düngemitteln auf Basis eines EU-weit flächendeckend verpflichtenden Betriebsnachhaltigkeitsinstruments für Nährstoffe (GLÖZ (gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen) 5) den lokalen Gegebenheiten des Bodens entsprechen, und wie muss eine dafür ausreichende Datenbasis aussehen, und ist diese heute schon vorhanden?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Trockenheit der Böden in Deutschland?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand, die Erwärmung und die Verteilung von Permafrostböden in Deutschland, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Erhalt von Permafrostböden?

21

Für welche Art von Böden plant die Bundesregierung Bodenschutzgebiete zu definieren, und welche Konsequenzen wird die Ausweisung von Gebieten mit besonders schutzwürdigen Böden für die Flächennutzung haben?

22

Sieht die Bundesregierung durch die Maßnahmen aus der EU-Bodenstrategie potenzielle Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft, und wird es zu Ertragseinbußen bei der Nahrungsmittelproduktion kommen?

23

Was versteht die Bundesregierung konkret unter der in den Eckpunkten genannten Vorsorgepflicht in der Land- und Forstwirtschaft, und mit welchen Maßnahmen soll diese unterlegt werden?

24

Soll die fachliche Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Böden zum Bodenschutz auch weiterhin von den Landwirtschaftskammern vorgenommen werden, und wenn nein, wer soll diese Aufgabe zukünftig übernehmen?

25

Welche zusätzlichen Anforderungen aus den Eckpunkten für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts kommen konkret auf Bergbauunternehmen in Deutschland zu, und welche Konsequenzen hat das für die Gewinnung von heimischen Rohstoffen?

26

Welche Auswirkungen werden die in den Eckpunkten für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts geplanten Maßnahmen auf die Baukosten sowie auf das Ziel der Bundesregierung haben, jedes Jahr 400 000 neue Wohnungen zu bauen?

27

Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Zielstellung, 400 000 neue Wohnungen jährlich zu errichten, mit den im Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur verankerten EU-Zielen, dass es in Städten, Kleinstädten und Vororten bis 2030 gegenüber 2021 keinen Nettoverlust von städtischen Grünflächen und Baumbedeckung geben sowie die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen bis 2040 um mindestens 3 Prozent und bis 2050 um mindestens 5 Prozent erhöht werden soll?

28

Ergibt sich aus dem möglichen Zielkonflikt der Flächeninanspruchnahme zum Bau von 400 000 neuen Wohnungen jährlich und den Zielen des Verordnungsvorschlags zur Wiederherstellung der Natur aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, Maßnahmen neu zu priorisieren und ggf. neue Wohnungen eher außerhalb von Städten und städtischen Ballungszentren zu errichten?

29

Wie will die Bundesregierung den möglichen Widerspruch zwischen dem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel, die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu halbieren, und den in den Eckpunkten für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts formulierten zusätzlichen Anforderungen (zum Beispiel eigenständige Genehmigungstatbestände unter dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)) auflösen?

30

Wie möchte die Bundesregierung, die in der EU-Bodenstrategie skizzierte Flächenverbrauchshierarchie umsetzen, und welche Rangfolge wird den „Flächenverbrauchern“ (insbesondere Wohnungsbau, landwirtschaftliche Produktion, erneuerbare Energien) zugeschrieben?

31

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung das in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegte und im Koalitionsvertrag bekräftigte 30-ha-Ziel bis 2030 erreichen, und welche Anreize sind geplant, um Zersiedelung und Bodenversiegelung zu verhindern?

32

Wie definiert die Bundesregierung Flächenverbrauch im Zusammenhang mit dem 30-ha-Ziel?

33

Gilt die Schaffung von

a) Parks,

b) Spielplätzen,

c) Gärten von Ein- und Mehrfamilienhäusern,

d) Renaturierungsflächen für Infrastrukturmaßnahmen,

e) Teichen,

f) Seen,

g) Seen in Tagebaugruben,

h) Stellflächen von Windkraftanlagen,

i) Kranstellflächen von Windkraftanlagen,

j) Zuwegung von Windkraftanlagen,

k) Flächen-Photovoltaik,

l) Agri-Photovoltaik,

m) Radwegen,

n) Straßen,

o) Schienenwegen und Bahnhaltepunkten,

p) mit Gras bewachsene Banketten von Straßen und Radwegen,

q) Begleitgrün entlang neuer Straßen, Radwege und Schienen,

r) bepflanzten Lärmschutzwällen entlang von Straßen und Schienen,

s) Grünanlagen an Autobahnparkplätzen und Raststätten,

t) bewachsenen Regenrückhaltebecken,

u) bewachsenen Retentionsflächen,

v) bewachsenen Flächen unter Talbrücken,

w) verpflichtenden Grünanlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben

als Flächenverbrauch in Zusammenhang mit dem 30-ha-Ziel der Bundesregierung?

34

Reduziert der Rückbau mehrerer alter und kleiner Windkraftanlagen samt Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung zugunsten einer neuen, großen Anlage samt Fundament, Stellflächen und Zuwegung den Flächenverbrauch, und wenn nein, warum nicht?

35

Reduziert die Renaturierung von Tagebauflächen den Flächenverbrauch im Sinne des 30-ha-Ziel der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?

36

Reduziert die landwirtschaftliche Rekultivierung von Tagebauflächen den Flächenverbrauch im Sinne des 30-ha-Ziel der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?

37

Reduziert die endgültige Nichtinanspruchnahme von bereits als solche ausgewiesenen Tagebauflächen den Flächenverbrauch im Sinne des 30-ha-Ziel der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?

38

Können im Vorhinein geschaffene Umwelt-Kompensationsflächen für bereits ausgewiesene, aber letztlich nicht für den Rohstoffabbau genutzte Tagebauflächen zur Kompensation anderer, neuer Infrastrukturmaßnahmen herangezogen werden, ohne dass dies als erneuter Flächenverbrauch im Sinne des 30-ha-Ziels der Bundesregierung gewertet wird, und wenn nein, warum nicht?

39

Wie sieht der Zeitplan für die – im Koalitionsvertrag angekündigte – Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes aus?

40

Wie sieht der Zeitplan für die – im Koalitionsvertrag angekündigte – Gründung eines Nationalen Bodenmonitoringzentrums aus?

41

Welchen Stellenwert sollen sowohl bei der Gründung eines Nationalen Bodenmonitoringzentrums als auch bei der Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes Experten aus der Unternehmenspraxis erhalten?

Berlin, den 22. November 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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