[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6138 –
Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Thüringen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) wurde im Jahr 2016 nach
einem umfangreichen Beteiligungsprozess, in dem ein konkreter
Ausbaubedarf definiert wurde, beschlossen. Der BVWP 2030 soll bis zum Jahr 2030
umgesetzt werden. Die nach Ansicht der Fragesteller enormen
Unstimmigkeiten und öffentlichen Verlautbarungen der unterschiedlichen Akteure der
aktuellen Bundesregierung zur Umsetzung des BVWP 2030 nimmt seit Monaten
einen breiten Raum in der öffentlichen Berichterstattung ein (vgl.
www.suedd
eutsche.de/wirtschaft/infrastruktur-beschleunigung-autobahn-wissing-
gruenebahn-1.5752111). Insbesondere die Grünen bremsen die Straßeninfrastruktur-
Projekte und stellen sie als „klima- und umweltschädlich“ dar (vgl.
www.rn
d.de/politik/verkehrspolitik-neuer-ampel-streit-zur-planungsbeschleunigung-Q
CZRSM3JEJBRHLQK6D7GQBYGJM.html).
Die Bundesregierung sorgt mit diesem Verhalten nach Auffassung der
Fragesteller für erhebliche Unsicherheit und Verwirrung bei Ländern und
Kommunen, der Planungsebene und Baubranche, Wirtschaft, Handwerk und
Mittelstand sowie Bürgerinnen und Bürgern, die auf Investitionen in eine moderne
und gut ausgebaute Infrastruktur sowie auf eine dringende Entlastung – zum
Beispiel durch eine Umgehungs- und Entlastungsstraße – angewiesen sind.
Dies betrifft Schienenwege, Bundesstraßen und die Wasserwege des Bundes
in ganz Deutschland.
1. An welchen Projekten in Thüringen hält die Bundesregierung fest, die im
Bundesverkehrswegeplan 2030, wie sie im Projektinformationssystem
(PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind,
vorgesehen sind (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen Schiene,
Straße und Wasserstraße auflisten)?
2. Wie viele der Projekte des BVWP 2030 in Thüringen, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt
sind, haben einen gültigen Planfeststellungsbeschluss (bitte differenziert
nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße
auflisten)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6328
20. Wahlperiode 04.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
4. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Bei wie vielen Projekten des BVWP 2030 in Thüringen, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt
sind, wurden die Bauarbeiten bereits begonnen (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
4. Wie viele Projekte, die im BVWP 2030 in Thüringen, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt
sind, wurden bereits umgesetzt bzw. beendet (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
5. Welche Verkehrsprojekte in Thüringen, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind, werden im
laufenden Jahr voraussichtlich abgeschlossen (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
6. Welche Verkehrsprojekte in Thüringen, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind, werden
voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
7. Welche Verkehrsprojekte in Thüringen, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind, werden
voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
Die Fragen 1 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der aktuelle und dem Projektinformationssystem (PRINS) zugrundeliegende
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde im Jahr 2016 von der
damaligen Bundesregierung im Kabinett beschlossen. Auf Basis dieses BVWP 2030
wurde Ende 2016 vom Deutschen Bundestag die aktuelle Fassung der
jeweiligen Ausbaugesetze der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße
beschlossen. Die darin jeweils enthaltenen Bedarfspläne legen abschließend fest,
welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus
dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Für die Projekte im
Vordringlichen Bedarf der Bedarfspläne besteht ein gesetzlicher Auftrag an den
jeweiligen Vorhabenträger, die Vorhaben zu planen und im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Investitionsmittel umzusetzen.
Die folgende Tabelle führt die Bedarfsplanvorhaben der Verkehrsträger Schiene
und Straße in Thüringen auf.
Im Bundesland Thüringen gibt es keine Bundeswasserstraßen-Projekte im
Sinne der vorliegenden Anfrage.
Projektbezeichnung Frage 2:
mit
Planfeststellungsbeschluss
Frage 3:
mit Bau‑
beginn
Frage 4:
umgesetzt/
abgeschlossen
Frage 5: vsl.
Abschluss
2023
Frage 6: vsl.
Abschluss
2024
Frage 7: vsl.
Abschluss
2025
Bundesfernstraßen
A 4 – Herleshausen -
Gotha
X X X
A 9 – Umbau AK
Hermsdorf (A 4)
(Endgültiger 6-str. Ausbau)
X
A 9 – LGr. TH/BY -
AS Lederhose
X X X
B 4 – Sundhäuser
Berge
X
Projektbezeichnung Frage 2:
mit
Planfeststellungsbeschluss
Frage 3:
mit Bau‑
beginn
Frage 4:
umgesetzt/
abgeschlossen
Frage 5: vsl.
Abschluss
2023
Frage 6: vsl.
Abschluss
2024
Frage 7: vsl.
Abschluss
2025
B 7 – OU Tüttleben X X X
B 19 – OU Witzelroda X X X
B 62 – OU Bad
Salzungen (4. BA) Anbindg.
Hämbacher Kreuz
X X X
B 62 – OU Bad
Salzungen (5. BA)
(Werraquerg. m. Anbi. B 19)
X
B 88 – OU
Rothenstein1
X X X
B 88 – OU Zeutsch2 X X X
B 90n – A 71/
Traßdorf - Nahwinden
X X X
B 243 –
OU Holbach
X X X
B 243 –
OU Günzerode
X X
B 243 –
OU Mackenrode
X X X
B 247 –
OU Kallmerode3
X X X
B 247 –
OU Mühlhausen
X X X
B 247 –
OU Höngeda
X X X
B 247 –
OU Großengottern
X X X
Bundesschienenwege
ABS Karlsruhe –
Stuttgart – Nürnberg –
Leipzig/Dresden
X X
ABS Paderborn –
Bebra – Erfurt – Weimar
– Jena – Glauchau –
Chemnitz (1. und 2.
Baustufe)
X X X
ABS/NBS Hanau –
Würzburg / Fulda –
Erfurt
X X
Knoten Erfurt X X X
ABS/NBS Nürnberg –
Erfurt (VDE 8.1)
X X
NBS/ABS Erfurt –
Leipzig/Halle
(VDE 8.2)
X X X
1 Verkehrsfreigabe am 25.08.2022 erfolgt.
2 Unter Verkehr seit Ende 2022.
3 Verkehrsfreigabe am 07.12.2022 erfolgt.
8. Welche Kosten entstehen für die Umsetzung der in den Fragen 1 bis 7
erwähnten Projekte (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen
Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
12. Wie viele und welche Projekte des BVWP 2023 in Thüringen, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, sind bereits jetzt teurer als ursprünglich veranschlagt (bitte
differenziert nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und
Wasserstraße auflisten)?
Die Fragen 8 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die jeweiligen Gesamtkostenangaben sowie die ursprünglichen
Gesamtkostenschätzungen der etatisierten Bedarfsplanmaßnahmen im Land Thüringen
können der Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ zum Einzelplan 12
des Bundeshaushaltsplans (abrufbar unter: bmfiiportal.zivit.iv.bfinv.de/bundesh
aushalt/web/hh2023/start.html) entnommen werden.
9. Hat die Abstimmung über die laufenden Projekte im
Bundesverkehrswegeplan 2030 in Thüringen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgehalten ist, innerhalb der
Bundesregierung bereits begonnen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 38)?
Falls nein, wann wird mit der Abstimmung zu rechnen sein?
Wann ist mit einem Ergebnis der Abstimmung zu rechnen, und wann
wird der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung darüber
informiert?
Die in den Koalitionsvertrag aufgenommene Formulierung zur „gemeinsamen
Abstimmung über die laufenden Projekte [bis zur Bedarfsplanüberprüfung]“ ist
kein Auftrag an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV),
sondern richtet sich an die die Regierung tragenden Bundestagsfraktionen.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, die zuständigen Behörden in
Thüringen bei der Umsetzung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030
umfassender einzubinden als dies bislang rechtlich oder fachlich geboten
war, und was unternimmt die Bundesregierung konkret, um diese
umfassendere Einbindung zum Zwecke der Transparenz und der
Beschleunigung der Umsetzung des BVWP 2030 zu gewährleisten?
Die Bundesregierung wird weiterhin die rechtlich und fachlich gebotene
Einbindung der zuständigen Behörden in den Ländern wie auch der Autobahn
GmbH bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans bzw. der
Bedarfspläne gewährleisten.
11. Sind angesichts steigender Baukosten und anhaltender Inflation das
bisherige Bewertungsverfahren und Nutzen-Kosten-Verhältnis, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, bei Ausbauvorhaben des BVWP 2030 in Thüringen noch
einzuhalten (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen Schiene,
Straße und Wasserstraße auflisten)?
Die Wirtschaftlichkeit eines Bedarfsplanprojekts wird nicht nur im Rahmen der
Aufstellung des jeweiligen BVWP bzw. strategischen Plans untersucht, sondern
auch während der Planung bzw. im Zuge der Einstellung in den Haushalt
nochmals betrachtet. Hierbei werden auch steigende Baukosten berücksichtigt. Der
Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist Voraussetzung für die Projektumsetzung.
Darüber hinaus werden die in der Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) des BVWP-
Bewertungsverfahrens verwendeten Kosten- und Wertansätze, gekoppelt mit
den Strategischen Langfrist-Verkehrsprognosen des BMDV, regelmäßig
aktualisiert, das nächste Mal bis voraussichtlich Ende 2023 im Rahmen eines
Forschungsvorhabens.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen.
13. Ist vor dem Hintergrund steigender Kosten, nach Ansicht der
Bundesregierung eine ergänzende Priorisierung für Projekte in Thüringen für
den Zeitraum ab dem Jahr 2024 vorzunehmen, und falls nein, warum
nicht?
14. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Projekte des
BVWP 2030 in Thüringen entsprechend ihrer Priorisierung umgesetzt
werden?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Grundlage der Ausbaugesetze für die Bundesschienenwege,
Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen (§ 5 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG), § 5
Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG), § 5
Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)) erstellt das BMDV Fünfjahresplanungen zur
Verwirklichung des Ausbaus nach den Bedarfsplänen. Die abschließende Bereitstellung
der für die Verkehrsinfrastrukturen des Bundes erforderlichen finanziellen
Mittel bleibt grundsätzlich den jeweiligen Aufstellungsverfahren des
Bundeshaushalts vorbehalten. Dabei können während der laufenden regierungsinternen
Aufstellungsprozesse, wie dem jetzigen zum Haushaltsgesetz 2024, keine
Aussagen über die Ausstattung mit Haushaltsmitteln getroffen werden.
15. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesschienenwege aus dem Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für
die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Thüringen (bitte für die
Vorhaben entsprechend der Projektliste – Schiene im IRP auflisten)?
Der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesschienenwege aus dem Investitionsrahmenplan 2019 bis 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Thüringen kann nachfolgender Tabelle
entnommen werden.
BPl-Nr. Vorhaben/Teilvorhaben Projektstand
Teil A. Laufende Vorhaben
L 12 ABS Paderborn – Chemnitz- Weimar –
Stadtroda
Betriebsphase
N 02 ABS/NBS Hanau – Würzburg / Fulda – Erfurt
Erfurt – Eisenach
Betriebsphase/
Planungsphase
L 26 Knoten Erfurt Einbindung VDE 8.1/8.2 Betriebsphase
L 09 VDE 8.1, NBS Ebensfeld – Erfurt Betriebsphase
Teil B. Neu zu beginnende Vorhaben
BPl-Nr. Vorhaben/Teilvorhaben Projektstand
L 13 ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg –
Leipzig/Dresden,
2. BSt Gaschwitz – Werdau
Bauphase
N 27 Ubf Erfurt Planungsphase
P 04 VDE 8.1, ABS/NBS Nürnberg – Erfurt
(Geschwindigkeitserhöhung)
Planungsphase
Teil C. Sonstige wichtige Vorhaben
P 20 ABS Weimar – Gera – Gößnitz Planungsphase
16. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesfernstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Thüringen (bitte für die Vorhaben
entsprechend der Projektliste – Bundesfernstraßen im IRP auflisten)?
Der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesfernstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 bis 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Thüringen kann nachfolgender Tabelle
entnommen werden.
Straße Projektbezeichnung gemäß IRP 2019-2023 Projektstand
Teil A – Laufende Vorhaben (Bundesstraßen)
B 7 OU Tüttleben Betriebsphase
B 19 OU Witzelroda Betriebsphase
B 62 OU Bad Salzungen (4. BA) Betriebsphase
B 88 OU Rothenstein Betriebsphase1
B 88 OU Zeutsch Betriebsphase2
B 243 OU Mackenrode Betriebsphase
B 247 OU Kallmerode Betriebsphase3
Teil B – Neu zu beginnende Vorhaben (Bundesstraßen)
B 7 Altenburg - LGr. TH/SN
Planfeststellungsphase
B 19 OU Meiningen Planungsphase
B 62 OU Bad Salzungen (5. BA)
Planfeststellungsphase
B 243 OU Holbach Bauphase
B 243 OU Günzerode Bauphase
B 247 w Bad Langensalza - Mühlhausen Bauphase
B 247 Ferna - Teistungen
Planfeststellungsphase
Teil C – Sonstige wichtige Vorhaben (Bundesautobahnen)
A 4/A 9 Ausbau Hermsdorfer Kreuz
Planfeststellungsphase
Teil C – Sonstige wichtige Vorhaben (Bundesstraßen)
Straße Projektbezeichnung gemäß IRP 2019-2023 Projektstand
B 4 OU Gebesee Planungsphase
B 4 OU Greußen
Planfeststellungsphase
B 7 Nohra - Weimar Planungsphase
B 88 OU Schwarza-Süd Planungsphase
B 175 OU Burkersdorf
Planfeststellungsphase
B 175 OU Frießnitz
Planfeststellungsphase
B 175 OU Großebersdorf
Planfeststellungsphase
B 176 OU Gräfentonna Planungsphase
1 Verkehrsfreigabe am 25. August 2022 erfolgt.
2 Unter Verkehr seit Ende 2022.
3 Verkehrsfreigabe am 7. Dezember 2022 erfolgt.
17. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundeswasserstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für
die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Thüringen (bitte für die
Vorhaben entsprechend der Projektliste – Bundeswasserstraßen im IRP
auflisten)?
Im Bundesland Thüringen gibt es keine Aus- und Neubauvorhaben der
Bundeswasserstraßen im Sinne der vorliegenden Anfrage.
18. Wie ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand bezüglich der
Projekte des Finanzierungs- und Realisierungsplans (FRP) 2021 bis 2025 für
die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Bundesverwaltung
(bitte für Thüringen getrennt auflisten nach Bedarfsplan Teil A – „laufende
Projekte“, Bedarfsplan Teil B – „neu zu beginnende Projekte“ und
Bedarfsplan Teil C – „weitere wichtige Projekte“)?
Im Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 bis 2025 der Autobahn GmbH
des Bundes sind keine Bedarfsplanvorhaben in Thüringen enthalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]