[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6492 –
Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) wurde im Jahr 2016 nach
einem umfangreichen Beteiligungsprozess, in dem ein konkreter
Ausbaubedarf definiert wurde, beschlossen. Der BVWP 2030 soll bis zum Jahr 2030
umgesetzt werden. Die nach Ansicht der Fragesteller enormen
Unstimmigkeiten und öffentlichen Verlautbarungen der unterschiedlichen Akteure der
aktuellen Bundesregierung zur Umsetzung des BVWP 2030 nimmt seit Monaten
einen breiten Raum in der öffentlichen Berichterstattung ein (vgl.
www.suedd
eutsche.de/wirtschaft/infrastruktur-beschleunigung-autobahn-wissing-
gruenebahn-1.5752111). Insbesondere die Grünen bremsen die Straßeninfrastruktur-
Projekte und stellen sie als „klima- und umweltschädlich“ dar (vgl.
www.rn
d.de/politik/verkehrspolitik-neuer-ampel-streit-zur-planungsbeschleunigung-Q
CZRSM3JEJBRHLQK6D7GQBYGJM.html).
Die Bundesregierung sorgt mit diesem Verhalten nach Auffassung der
Fragesteller für erhebliche Unsicherheit und Verwirrung bei Ländern und
Kommunen, der Planungsebene und Baubranche, bei Wirtschaft, Handwerk und
Mittelstand sowie bei Bürgerinnen und Bürgern, die auf Investitionen in eine
moderne und gut ausgebaute Infrastruktur sowie auf eine dringende Entlastung –
zum Beispiel durch eine Umgehungs- und Entlastungsstraße – angewiesen
sind. Dies betrifft Schienenwege, Bundesstraßen und die Wasserwege des
Bundes in ganz Deutschland.
1. An welchen Projekten in Rheinland-Pfalz hält die Bundesregierung fest,
die im Bundesverkehrswegeplan 2030, wie sie im
Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind,
vorgesehen sind (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen
Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
2. Wie viele der Projekte des BVWP 2030 in Rheinland-Pfalz, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, haben einen gültigen Planfeststellungsbeschluss (bitte
differenziert nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und
Wasserstraße auflisten)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6791
20. Wahlperiode 11.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
11. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Bei wie vielen Projekten des BVWP 2030 in Rheinland-Pfalz, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, wurden die Bauarbeiten bereits begonnen (bitte differenziert
nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße
auflisten)?
4. Wie viele Projekte, die im BVWP 2030 in Rheinland-Pfalz, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, wurden bereits umgesetzt bzw. beendet (bitte differenziert
nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße
auflisten)?
5. Welche Verkehrsprojekte in Rheinland-Pfalz, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind, werden
im laufenden Jahr voraussichtlich abgeschlossen (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
6. Welche Verkehrsprojekte in Rheinland-Pfalz, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind, werden
voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
7. Welche Verkehrsprojekte in Rheinland-Pfalz, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind, werden
voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
Die Fragen 1 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Projekte im Vordringlichen Bedarf der Bedarfspläne besteht ein
gesetzlicher Auftrag an den jeweiligen Vorhabenträger, die Vorhaben zu planen und
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel umzusetzen. Das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) treibt die Umsetzung
der Projekte des Bedarfsplans daher im Zusammenspiel mit den zuständigen
Bundesländern zielgerichtet weiter voran.
Die folgende Tabelle führt die Bedarfsplanvorhaben der Verkehrsträger Straße,
Schiene und Wasserstraße in Rheinland-Pfalz auf.
Projektbezeichnung mit
Planfeststellungsbeschluss
Mit
Baubeginn
umgesetzt/
abgeschlossen
vsl.
Abschluss
2023
vsl.
Abschluss
2024
vsl.
Abschluss
2025
Bundesfernstraßen
A 6 - AS
Kaiserslautern-W - AD
Kaiserslautern-O
X X X
A 61 - AS Rheinböllen
-T+R-Anlage Hunsrück X X
A 61 - Rheinbrücke
Speyer (LGr. BW/RP) -
AK Mutterstadt)
X
A 61 - AK Mutterstadt
- AK Frankenthal X
B 10 - Godramstein -
Landau (A 65) X X
B 10 - Walmersbach -
Hinterweidenthal X X X
B 38 - OU Impflingen X X X
Projektbezeichnung mit
Planfeststellungsbeschluss
Mit
Baubeginn
umgesetzt/
abgeschlossen
vsl.
Abschluss
2023
vsl.
Abschluss
2024
vsl.
Abschluss
2025
B 41 - OU Hochstetten-
Dhaun1) X X X
B 47 - Verlegung bei
Worms (Kolpingstr./
K 17 - B 9)
X X X
B 48 - OU Imsweiler X X X
B 50 - B 50 alt (Platten)
- Zubringer B 53 neu X X X
B 50 - Zubringer B53
neu - Zubringer B 50
alt (Longkamp)
X X X
B 51 - OU Konz-Könen X X X
B 255 - OU Niederahr
- Ettinghausen - Hahner
Kreuz
X X X
B 266 - Bad Neuenahr
(A 573) - Bad
Neuenahr/O
X X X
B 270n - OU
Olsbrücken X
B 271 - OU Kirchheim X X X
B 293 - Wörth am
Rhein (B 9) - LGr.
RP/BW
X
B 327 - OU Gödenroth X X X
B 417 - Verlegung in
Diez (Kleine
Tunnellösung)
X X X
B 427 - OU Bad
Bergzabern X X
Bundesschienenwege
ABS Luxemburg –
Trier – Koblenz –
Mainz
X X X
ABS Ludwigshafen –
Saarbrücken – Grenze
D/F
X X X2)
Bundeswasserstraßen
Abladeoptimierung der
Fahrrinnen am
Mittelrhein
Bau von sieben 2.
Schleusenkammern an
der Mosel
X
1) Verkehrsfreigabe am 26.10.2022 erfolgt.
2) Ausrüstung der Strecke mit ETCS ist noch umzusetzen.
8. Welche Kosten entstehen für die Umsetzung der in den Fragen 1 bis 7
erwähnten Projekte (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen
Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
12. Wie viele und welche Projekte des BVWP 2023 in Rheinland-Pfalz, wie
sie im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, sind bereits jetzt teurer als ursprünglich veranschlagt
(bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und
Wasserstraße auflisten)?
Die Fragen 8 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die jeweiligen Gesamtkostenangaben sowie die ursprünglichen
Gesamtkostenschätzungen der etatisierten Bedarfsplanmaßnahmen im Land Rheinland-Pfalz
können der Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ zum
Einzelplan 12 des Bundeshaushaltsplans 2023 (abrufbar unter: bmfiiportal.zivit.iv.bfi
nv.de/bundeshaushalt/web/hh2023/start.html) entnommen werden.
9. Hat die Abstimmung über die laufenden Projekte im
Bundesverkehrswegeplan 2030 in Rheinland-Pfalz, wie es im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgehalten ist, innerhalb
der Bundesregierung bereits begonnen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 38),
falls nein, wann wird mit der Abstimmung zu rechnen sein, wann ist mit
einem Ergebnis der Abstimmung zu rechnen, und wann wird der
Deutsche Bundestag von der Bundesregierung darüber informiert?
Die in den Koalitionsvertrag aufgenommene Formulierung zur „gemeinsamen
Abstimmung über die laufenden Projekte“ richtet sich an die die Regierung
tragenden Bundestagsfraktionen.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, die zuständigen Behörden in
Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan
2030 umfassender einzubinden als dies bislang rechtlich oder fachlich
geboten war, und was unternimmt die Bundesregierung konkret, um
diese umfassendere Einbindung zum Zwecke der Transparenz und der
Beschleunigung der Umsetzung des BVWP 2030 zu gewährleisten?
Die Bundesregierung wird weiterhin die rechtlich und fachlich gebotene
Einbindung der zuständigen Behörden in den Ländern wie auch der Autobahn
GmbH des Bundes bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans bzw. der
Bedarfspläne gewährleisten.
11. Sind angesichts steigender Baukosten und anhaltender Inflation das
bisherige Bewertungsverfahren und Nutzen-Kosten-Verhältnis, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, bei Ausbauvorhaben des BVWP 2030 in Rheinland-Pfalz
noch einzuhalten (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen
Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
Die Wirtschaftlichkeit eines Bedarfsplanprojekts wird nicht nur im Rahmen der
Aufstellung des jeweiligen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) bzw.
strategischen Plans untersucht, sondern auch während der Planung bzw. im Zuge der
Einstellung in den Haushalt nochmals betrachtet. Hierbei werden auch
steigende Baukosten berücksichtigt. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist
Voraussetzung für die Projektumsetzung. Darüber hinaus werden die in der Nutzen-
Kosten-Analyse (NKA) des BVWP-Bewertungsverfahrens verwendeten
Kosten- und Wertansätze, gekoppelt mit den Strategischen Langfrist-
Verkehrsprognosen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, regelmäßig
aktualisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen.
13. Ist vor dem Hintergrund steigender Kosten, nach Ansicht der
Bundesregierung eine ergänzende Priorisierung für Projekte in Rheinland-Pfalz
für den Zeitraum ab dem Jahr 2024 vorzunehmen, und falls nein, warum
nicht?
14. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Projekte des
BVWP 2030 in Rheinland-Pfalz entsprechend ihrer Priorisierung
umgesetzt werden?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Grundlage der Ausbaugesetze für die Bundesschienenwege,
Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen (§ 5 FStrAbG, § 5 WaStrAbG, § 5 BSWAG)
erstellt das Bundesverkehrsministerium Fünfjahresplanungen zur
Verwirklichung des Ausbaus nach den Bedarfsplänen. Die abschließende Bereitstellung
der für die Verkehrsinfrastrukturen des Bundes erforderlichen finanziellen
Mittel bleibt grundsätzlich den jeweiligen Aufstellungsverfahren des
Bundeshaushalts vorbehalten.
15. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesschienenwege aus dem Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für
die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Rheinland-Pfalz (bitte für
die Vorhaben entsprechend der Projektliste – Schiene im IRP auflisten)?
Der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesschienenwege aus dem Investitionsrahmenplan 2019 bis 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Rheinland-Pfalz kann nachfolgender Tabelle
entnommen werden.
BPl–Nr. Vorhaben/Teilvorhaben Projektstand
Teil A - Laufende Vorhaben
L 17 ABS Ludwigshafen – Saarbrücken –
Grenze D/F (POS Nord)
1. und 2. Baustufe
Betriebsphase
16. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesfernstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Rheinland-Pfalz (bitte für die
Vorhaben entsprechend der Projektliste – Bundesfernstraßen im IRP auflisten)?
Die erbetenen Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage eines Berichts an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum Sach- und Kostenstand der Projekte
des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen (Stand: Mitte 2022).
Straße Projektbezeichnung gemäß IRP 2019-2023 Projektstand
Teil A – Laufende Vorhaben (Bundesautobahnen)
A 61 TR Hunsrück - AS Rheinböllen Bauphase
A 643 Ersatzneubau Rheinbrücke (Anteil RP) Bauphase
Straße Projektbezeichnung gemäß IRP 2019-2023 Projektstand
Teil A – Laufende Vorhaben (Bundesstraßen)
B 10 Walmersbach - Hinterweidenthal Betriebsphase
B 10 Godramstein - Landau (A 65) Bauphase
B 38 OU Impflingen Betriebsphase
B 41 OU Hochstetten-Dhaun Betriebsphase
B 47 Südumgehung Worms Bauphase
B 48n OU Imsweiler Bauphase
B 50 B 50 s (Platten) - Zubringer B 53 n Betriebsphase
B 50 Zubringer B 53 n - Zubringer B 50 a (Longkamp) Betriebsphase
B 327 OU Gödenroth Betriebsphase
B 417n OU Diez Betriebsphase
B 427 OU Bad Bergzabern Bauphase
Teil B – Neu zu beginnende Vorhaben (Bundesautobahnen)
A 1 AS Kelberg (B 410) - AS Adenau (L 10) Planfeststellungsphase
A 1 AS Adenau (L 10) - AS Lommersdorf (L 115 z) (Anteil RP) Planungsphase
A 61 LGr. RP/BW - AK Frankenthal Planfeststellung
abgeschlossen
Teil B – Neu zu beginnende Vorhaben (Bundesstraßen)
B 48n OU Klingenmünster Planungsphase
B 54n OU Rennerod Planfeststellungsphase
B 270n OU Olsbrücken Planfeststellung
abgeschlossen
B 293 Wörth am Rhein (B 9) - LGr. RP/BW Planfeststellungsphase
Teil C – Sonstige wichtige Vorhaben (Bundesautobahnen)
A 60 AD Mainz - AS Mainz-Finthen Planungsphase
A 60 AS Mainz-Finthen - AK Mainz-Süd Planungsphase
A 64 Biewertalbrücke Planungsphase
Teil C – Sonstige wichtige Vorhaben (Bundesstraßen)
B 9n OU Nierstein (B 9) Planungsphase
B 10 Hinterweidenthal - Hauenstein Planungsphase
B 41 Steinhardt (L 233) - Waldböckelheim (L 108) Planungsphase
B 50 Zubringer B 50 a (Longkamp) - "Zolleiche" Planungsphase
B 50 "Zolleiche" - KGr. Bernkastel-Wittlich/Rhein-Hunsrück-Kreis Planfeststellungsphase
B 50n KGr. Bernkastel-Wittlich/Rhein-Hunsrück-Kreis - FH Hahn Planungsphase
B 256n OU Straßenhaus Planfeststellungsphase
B 271n OU Herxheim Planungsphase
17. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundeswasserstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für
die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Rheinland-Pfalz (bitte für die
Vorhaben entsprechend der Projektliste – Bundeswasserstraßen im IRP
auflisten)?
Der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundeswasserstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 bis 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Rheinland-Pfalz kann nachfolgender Tabelle
entnommen werden.
Nr. IRP Projektbezeichnung gemäß IRP 2019-2023 Projektstand
Teil A - Laufende Vorhaben
6 Bau der 2. Schleusenkammer Trier abgeschlossen
Nr. IRP Projektbezeichnung gemäß IRP 2019-2023 Projektstand
Teil B – Neu zu beginnende Vorhaben
14 Bau der 2. Schleusenkammern an der Mosel -
Lehmen
In Bauvorbereitung
Teil C – Sonstige Vorhaben
1 Abladeoptimierung der Fahrrinnen am
Mittelrhein
in Planung
10 Bau 2. Schleusenkammer an der Mosel
(Wintrich, Detzem, Koblenz, Müden)
in Planung
18. Wie ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand bezüglich der
Projekte des Finanzierungs- und Realisierungsplans (FRP) 2021 bis 2025 für
die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Bundesverwaltung
(bitte für Rheinland-Pfalz getrennt auflisten nach Bedarfsplan Teil A –
„laufende Projekte“, Bedarfsplan Teil B – „neu zu beginnende Projekte“
und Bedarfsplan Teil C – „weitere wichtige Projekte“)?
Die erbetenen Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage eines Berichts an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum Sach- und Kostenstand der Projekte
des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen (Stand: Mitte 2022).
Straße Projektbezeichnung gemäß FRP 2021-2025 Projektstand
Bedarfsplan: Teil A – laufende Projekte
A 61 T+R Anlage Hunsrück - AS Rheinböllen Bauphase
A 643 Ersatzneubau Rheinbrücke Schierstein (Anteil RP) Bauphase
Bedarfsplan: Teil B – bis 2025 neu zu beginnende Projekte
A 1 AS Adenau (L 10) - AS Lommersdorf (L 115z) Planungsphase
A 1 AS Kelberg (B 410) - AS Adenau (L 10) Planfeststellungsphase
A 61 AK Frankenthal (A 6) - LGr. RP/BW Planfeststellung
abgeschlossen
A 643 AS Mainz-Gonsenheim - Rheinbrücke Schierstein (o) Planfeststellungsphase
Bedarfsplan: Teil C – weitere wichtige Projekte
A 60 AS Heidesheim - AS Ingelheim - West Planungsphase
A 60 AD Mainz - AK Mainz-Süd Planungsphase
A 61 LGr. NW/RP - AS Mendig ohne Planung
A 643 AD Mainz - AS Mainz Gonsenheim ohne Planung
A 64 Biewertalbrücke Planungsphase
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]