[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6745 –
Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Schleswig-Holstein
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) wurde im Jahr 2016 nach
einem umfangreichen Beteiligungsprozess, in dem ein konkreter
Ausbaubedarf definiert wurde, beschlossen. Der BVWP 2030 soll bis zum Jahr 2030
umgesetzt werden. Die nach Ansicht der Fragesteller enormen
Unstimmigkeiten und öffentlichen Verlautbarungen der unterschiedlichen Akteure der
aktuellen Bundesregierung zur Umsetzung des BVWP 2030 nimmt seit Monaten
einen breiten Raum in der öffentlichen Berichterstattung ein (vgl.
www.suedd
eutsche.de/wirtschaft/infrastruktur-beschleunigung-autobahn-wissing-
gruenebahn-1.5752111). Insbesondere BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bremsen nach
Ansicht der Fragesteller die Straßeninfrastruktur-Projekte und stellen sie als
„klima- und umweltschädlich“ dar (vgl.
www.rnd.de/politik/verkehrspolitik-n
euer-ampel-streit-zur-planungsbeschleunigung-QCZRSM3JEJBRHLQK6D7
GQBYGJM.html).
Die Bundesregierung sorgt mit diesem Verhalten nach Auffassung der
Fragesteller für erhebliche Unsicherheit und Verwirrung bei Ländern und
Kommunen, der Planungsebene und Baubranche, bei Wirtschaft, Handwerk und
Mittelstand sowie Bürgerinnen und Bürgern, die auf Investitionen in eine
moderne und gut ausgebaute Infrastruktur sowie auf eine dringende Entlastung –
zum Beispiel durch eine Umgehungs- und Entlastungsstraße – angewiesen
sind. Dies betrifft Schienenwege, Bundesstraßen und die Wasserwege des
Bundes in ganz Deutschland.
1. An welchen Projekten in Schleswig-Holstein hält die Bundesregierung
fest, die im Bundesverkehrswegeplan 2030, wie sie im
Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt
sind, vorgesehen sind (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen
Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
2. Wie viele der Projekte des BVWP 2030 in Schleswig-Holstein, wie sie
im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, haben einen gültigen Planfeststellungsbeschluss (bitte
differenziert nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und
Wasserstraße auflisten)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6948
20. Wahlperiode 24.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
24. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Bei wie vielen Projekten des BVWP 2030 in Schleswig-Holstein, wie sie
im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, wurden die Bauarbeiten bereits begonnen (bitte
differenziert nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße
auflisten)?
4. Wie viele Projekte, die im BVWP 2030 in Schleswig-Holstein, wie sie
im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, wurden bereits umgesetzt bzw. beendet (bitte differenziert
nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße
auflisten)?
5. Welche Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind,
werden im laufenden Jahr voraussichtlich abgeschlossen (bitte differenziert
nach Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße
auflisten)?
6. Welche Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind,
werden voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
7. Welche Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellt sind,
werden voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen (bitte differenziert nach
Projekten in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
Die Fragen 1 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Projekte im Vordringlichen Bedarf der Bedarfspläne besteht ein
gesetzlicher Auftrag an den jeweiligen Vorhabenträger, die Vorhaben zu planen und
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel umzusetzen. Das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) treibt die Umsetzung
der Projekte des Bedarfsplans daher im Zusammenspiel mit den zuständigen
Bundesländern zielgerichtet weiter voran.
Die folgende Tabelle führt bezüglich der Fragen 2 bis 7 die
Bedarfsplanvorhaben der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße in Schleswig-Holstein
auf.
Projektbezeichnung
mit
Planfeststell
ungsbeschluss
Mit
Baubeginn
umgesetzt/
abgeschlossen
vsl.
Abschluss
2023
vsl.
Abschluss
2024
vsl.
Abschluss
2025
Bundesfernstraßen
A 7 – LGr. SH/HH (AS Schnelsen) –
AS Quickborn X X X
A 7 – AS Quickborn – AS
Kaltenkirchen X X X
A 7 – AS Kaltenkirchen – AS Bad
Bramstedt X X X
A 7 – AS Bad Bramstedt – AS
Großenaspe X X X
A 7 – AS Großenaspe – AS
Neumünster-N X X X
A 7 – AS Neumünster-N – AD
Bordesholm (A 215) X X X
Projektbezeichnung
mit
Planfeststell
ungsbeschluss
Mit
Baubeginn
umgesetzt/
abgeschlossen
vsl.
Abschluss
2023
vsl.
Abschluss
2024
vsl.
Abschluss
2025
A 21 – Stolpe (n AS Wankendorf) –
Nettelsee X X
A 21 – Nettelsee – Klein Barkau X X
A 21 – Wellseedamm –
Neumeimersdorf X X X
A 23 – AS Itzehoe-S – AS Itzehoe-N, 2.
FB X X X
B 207 – Heiligenhafen-Ost –
Puttgarden (ohne Fehmarnsundquerung)1 X X
B 209 – OU Schwarzenbek 2. BA (B
404 – K 17) X X X
Bundesschienenwege
Knoten Hamburg X X
Bundeswasserstraßen
Ausbau der Oststrecke des NOK X X X X
Fahrrinnenanpassung der Außen- und
Unterelbe X X X
1) Bauvorbereitende Maßnahmen.
8. Welche Kosten entstehen für die Umsetzung der in den Fragen 1 bis 7
erwähnten Projekte (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen
Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
12. Wie viele und welche Projekte des BVWP 2023 in Schleswig-Holstein,
wie sie im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan
2030 dargestellt sind, sind bereits jetzt teurer als ursprünglich
veranschlagt (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen Schiene,
Straße und Wasserstraße auflisten)?
Die Fragen 8 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die jeweiligen Gesamtkostenangaben sowie die ursprünglichen
Gesamtkostenschätzungen der etatisierten Bedarfsplanmaßnahmen im Land Schleswig-
Holstein können der Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ zum
Einzelplan 12 des Bundeshaushaltsplans 2023 (abrufbar unter:
https://bmfiiportal.zivi
t.iv.bfinv.de/bundeshaushalt/web/hh2023/start.html) entnommen werden.
9. Hat die Abstimmung über die laufenden Projekte im
Bundesverkehrswegeplan 2030 in Schleswig-Holstein, wie es im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgehalten ist,
innerhalb der Bundesregierung bereits begonnen (vgl. Koalitionsvertrag,
S. 38), und falls nein, wann wird mit der Abstimmung zu rechnen sein?
Wann ist mit einem Ergebnis der Abstimmung zu rechnen, und wann
wird der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung darüber
informiert?
Die in den Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP aufgenommene Formulierung zur „gemeinsamen Abstimmung über die
laufenden Projekte“ richtet sich an die die Regierung tragenden
Bundestagsfraktionen.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, die zuständigen Behörden in
Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der Projekte im
Bundesverkehrswegeplan 2030 umfassender einzubinden als dies bislang rechtlich oder
fachlich geboten war, und was unternimmt die Bundesregierung konkret, um
diese umfassendere Einbindung zum Zwecke der Transparenz und der
Beschleunigung der Umsetzung des BVWP 2030 zu gewährleisten?
Die Bundesregierung wird weiterhin die rechtlich und fachlich gebotene
Einbindung der zuständigen Behörden in den Ländern wie auch der Autobahn
GmbH des Bundes bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans bzw. der
Bedarfspläne gewährleisten.
11. Sind angesichts steigender Baukosten und anhaltender Inflation das
bisherige Bewertungsverfahren und Nutzen-Kosten-Verhältnis, wie sie im
Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030
dargestellt sind, bei Ausbauvorhaben des BVWP 2030 in Schleswig-Holstein
noch einzuhalten (bitte differenziert nach Projekten in den Bereichen
Schiene, Straße und Wasserstraße auflisten)?
Die Wirtschaftlichkeit eines Bedarfsplanprojekts wird nicht nur im Rahmen der
Aufstellung des jeweiligen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) bzw.
strategischen Plans untersucht, sondern auch während der Planung bzw. im Zuge der
Einstellung in den Haushalt nochmals betrachtet. Hierbei werden auch
steigende Baukosten berücksichtigt. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist
Voraussetzung für die Projektumsetzung. Darüber hinaus werden die in der Nutzen-
Kosten-Analyse (NKA) des BVWP-Bewertungsverfahrens verwendeten
Kosten- und Wertansätze, gekoppelt mit den Strategischen Langfrist-
Verkehrsprognosen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, regelmäßig
aktualisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen.
13. Ist vor dem Hintergrund steigender Kosten, nach Ansicht der
Bundesregierung eine ergänzende Priorisierung für Projekte in Schleswig-
Holstein für den Zeitraum ab dem Jahr 2024 vorzunehmen, und falls nein,
warum nicht?
14. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Projekte des
BVWP 2030 in Schleswig-Holstein entsprechend ihrer Priorisierung
umgesetzt werden?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Grundlage der Ausbaugesetze für die Bundesschienenwege,
Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen (§ 5 des Fernstraßenausbaugesetzes, § 5 des
Bundeswasserstraßenausbaugesetzes, § 5 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes) erstellt das Bundesverkehrsministerium Fünfjahresplanungen zur
Verwirklichung des Ausbaus nach den Bedarfsplänen. Die abschließende
Bereitstellung der für die Verkehrsinfrastrukturen des Bundes erforderlichen
finanziellen Mittel bleibt grundsätzlich den jeweiligen Aufstellungsverfahren des
Bundeshaushalts vorbehalten.
15. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesschienenwege aus dem Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für
die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Schleswig-Holstein (bitte
für die Vorhaben entsprechend der Projektliste – Schiene im IRP
auflisten)?
Der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesschienenwege aus dem Investitionsrahmenplan 2019-2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Schleswig-Holstein kann nachfolgender Tabelle
entnommen werden.
BPl-Nr. Projektbezeichnung gemäß IRP 2019 bis 2023 Projektstand
Teil B – Neu zu beginnende Vorhaben
P 18 ABS Lübeck – Schwerin/Büchen – Lüneburg
Lübeck – Schwerin
Planungsphase
N 09 Hinterlandanbindung Fehmarnbelt-Querung
(ohne Fehmarnsundquerung)
Planungsphase
P 39 Knoten Hamburg
S4 Ost und Meckelfeld
Bauphase
Teil C – Sonstige wichtige Vorhaben
P 22 ABS Niebüll – Klanxbüll Planungsphase
N 09 Hinterlandanbindung Fehmarnbelt-Querung
Fehmarnsundquerung
Planungsphase
16. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundesfernstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Schleswig-Holstein (bitte für die
Vorhaben entsprechend der Projektliste – Bundesfernstraßen im IRP
auflisten)?
Die erbetenen Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage eines Berichts an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum Sach- und Kostenstand der Projekte
des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen (Stand: Mitte 2022).
Straße Projektbezeichnung gemäß IRP 2019 bis 2023 Projektstand
Teil A – Laufende Vorhaben (Bundesautobahnen)
A 7 LGr. SH/HH – AD Bordesholm Betriebsphase
A 21 Stolpe – Nettelsee Bauphase
A 21 Nettelsee – Klein-Barkau Bauphase
Teil B – Neu zu beginnende Vorhaben (Bundesautobahnen)
A 7 AS Rendsdorf/Büdelsdorf – AK Rendsburg Bauphase
A 20 Glücksstadt (B 431) – Hohenfelde (A 23) Planfeststellungsphase
A 20 LGr. NI/SH (Elbmitte) – Glückstadt (B 431) Planfeststellungsphase
A 20 Hohenfelde (A 23) – L 114 Planfeststellungsphase
A 20 L 114 – AK A 20/A 7 Planfeststellungsphase
A 20 A 7 – Weede Planfeststellungsphase
Teil B – Neu zu beginnende Vorhaben (Bundesstraßen)
B 5 OU Hattstedt – Bredstedt Planfeststellungsphase
B 202 OU Tating ohne Planung
B 207 Heiligenhafen-Ost – Puttgarden (ohne Fehmarnsundquerung) Bauphase1)
B 209 OU Schwarzenbek – 2. BA (B 404 bis K 17) Bauphase
Teil C – Sonstige wichtige Vorhaben (Bundesautobahnen)
A 21 Klein-Barkau – Kiel Wellseedamm Planungsphase
Straße Projektbezeichnung gemäß IRP 2019 bis 2023 Projektstand
A 25/B 5 OU Geesthacht Planfeststellungsphase
Teil C – Sonstige wichtige Vorhaben (Bundesstraßen)
B 199 OU Handewitt ohne Planung
1) Bauvorbereitende Maßnahmen.
17. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundeswasserstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für
die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Schleswig-Holstein (bitte für die
Vorhaben entsprechend der Projektliste – Bundeswasserstraßen im IRP
auflisten)?
Der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der
Bundeswasserstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 bis 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Schleswig-Holstein kann nachfolgender
Tabelle entnommen werden.
Nr. IRP Projektbezeichnung gemäß IRP 2019-2023 Projektstand
Teil A – Laufende Vorhaben
9 Ausbau der Oststrecke NOK Im Bau
10 Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe abgeschlossen
Teil C – Sonstige wichtige Vorhaben
3 Vertiefung des NOK in Planung
6 Neutrassierung der Saatsee-Kurve am NOK in Planung
11 Ausbau des Elbe – Lübeck – Kanals zurückgestellt
18. Wie ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand bezüglich der
Projekte des Finanzierungs- und Realisierungsplans (FRP) 2021 bis 2025 für
die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Bundesverwaltung
(bitte für Schleswig-Holstein getrennt nach Bedarfsplan Teil A –
„laufende Projekte“, Bedarfsplan Teil B – „neu zu beginnende Projekte“ und
Bedarfsplan Teil C – „weitere wichtige Projekte“ auflisten)?
Die erbetenen Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage eines Berichts an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum Sach- und Kostenstand der Projekte
des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen (Stand: Mitte 2022).
Straße Projektbezeichnung gemäß FRP 2021-2025 Projektstand
Bedarfsplan: Teil A – laufende Projekte
A 21 Nettelsee – Klein Barkau Bauphase
A 21 Stolpe – Nettelsee Bauphase
Bedarfsplan: Teil B – bis 2025 neu zu beginnende Projekte
A 7 AS Rendsburg/ Büdelsdorf – AK Rendsburg (A 210) (inkl. Rader
Hochbrücke)
Bauphase
A 20 AK A 20/A 26 m – Glückstadt (B 431) Planfeststellungsphase
A 20 Glückstadt (B 431) – Hohenfelde (A 23) Planfeststellungsphase
A 20 Hohenfelde (A 23) – L 114 Planfeststellungsphase
A 20 L114 – AK A 7/A 20 Planfeststellungsphase
A 20 AK A 7/A 20 – Wittenborn (B 206) Planfeststellungsphase
A 20 Wittenborn (B 206) – Weede Planfeststellungsphase
Bedarfsplan: Teil C – weitere wichtige Projekte
A 21 Klein Barkau – Kiel-Wellseedamm Planungsphase
A 25n/B 5 OU Geesthacht Planfeststellungsphase
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]