[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7144 –
Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos geht nach Ansicht der
Fragesteller langsamer voran als von der Bundesregierung geplant. Die
Energieversorger fordern bereits, das Ziel aufzugeben, bis zum Jahr 2030 in
Deutschland 1 Million öffentliche Ladepunkte für Elektroautos zu schaffen (vgl.:
www.welt.de/wirtschaft/plus244876548/Elektromobilitaet-Energie-Lobby-rue
ckt-vom-Millionenziel-bei-Ladesaeulen-ab.html).
Die fehlenden Ladepunkte, hohe Strompreise und lange Lieferzeiten
verunsichern nach Auffassung der Fragesteller potenzielle Käuferinnen und Käufer.
„Der Masterplan Ladeinfrastruktur II schafft die Grundlage für eine
flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Pkw- und Lkw-
Ladeinfrastruktur. Unser Ziel: den Ausbau von Ladeinfrastruktur beschleunigen, den
Ladeprozess vereinfachen und so den Umstieg für die Menschen erleichtern“,
so der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing (vgl. bm
dv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/079-wissing-masterpla
n-ladeinfrastruktur-2.html?nn=13326). Seit dem Beschluss des Masterplans
Ladeinfrastruktur II am 19. Oktober 2022 wurde allerdings weniger umgesetzt
als angekündigt. Es fehlt laut Ansicht der Fragesteller an Tempo. Viele Fragen
rund um die Maßnahmen bleiben nach Ansicht der Fragesteller weiterhin
offen.
1. Hält es die Bundesregierung weiterhin für zeitgemäß, bis zum Jahr 2030
1 Million öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland schaffen zu
wollen?
4. Wie viele Ladesäulen müssen pro Monat in den nächsten Jahren gebaut
werden, um das von der Bundesregierung gesteckte Ziel zu erreichen?
5. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der
Fahrzeugverfügbarkeiten und Anschaffungskosten, um das Ziel zu erreichen,
dass 15 Millionen Elektroautos bis zum Jahr 2030 auf Deutschlands
Straßen fahren werden?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7425
20. Wahlperiode 22.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 22. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
6. Wächst nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Elektroautos
schneller als das Ladenetz?
Die Fragen 1, 4, 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält an ihren Zielen im Bereich Elektromobilität und
Ladeinfrastruktur fest.
Aktuell sind bereits mehr als zwei Millionen elektrische Pkw in Deutschland
zugelassen, davon mehr als 1,1 Millionen mit rein batterieelektrischem Antrieb.
Die Absatzzahlen batterieelektrischer Fahrzeuge steigen kontinuierlich an. Im
Mai 2023 betrug der Anteil rein batterieelektrischer Pkw an den
Neuzulassungen 17,3 Prozent. Die Zahl der neu zugelassenen Pkw mit rein
batterieelektrischem Antrieb war im Mai 2023 46,6 Prozent höher als im Vorjahresmonat.
Die Bundesregierung unterstützt den weiteren Fahrzeughochlauf
batterieelektrischer Pkw mit Fördermaßnahmen wie z. B. mit dem im Zeitverlauf degressiv
ausgestalteten Umweltbonus oder im Rahmen der Förderrichtlinie
Elektromobilität. Die von der Automobilindustrie in Deutschland angebotenen Pkw mit
batterieelektrischem Antrieb nehmen stetig zu. Gleichzeitig ist auch eine
tendenzielle Abnahme der Mehrkosten von Elektrofahrzeugen gegenüber
Verbrennern zu beobachten.
Damit der Fahrzeughochlauf die zu beobachtende Dynamik weiter fortsetzen
und steigern kann, betrachtet die Bundesregierung die Verfügbarkeit
ausreichender Lademöglichkeiten als eine notwendige Voraussetzung. Die
Bundesregierung verfolgt daher das Ziel des Ausbaus einer flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Neben der Anzahl der
Ladepunkte ist auch die jeweilige Ladeleistung ein entscheidender Faktor für die
Beurteilung des verfügbaren Angebots der Ladeinfrastruktur wie auch des
Bedarfs.
2. Wie viele Ladesäulen gab es im Jahr 2022 (bitte nach Normalladern und
Schnellladern aufschlüsseln)?
3. Wie viele Ladesäulen wurden in den ersten Monaten des Jahres 2023
(Januar bis Mai 2023) gebaut (bitte separat nach Normalladern und
Schnellladern aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die folgende Tabelle enthält die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte,
die zum jeweiligen Datenstand bei der Bundesnetzagentur gemeldet waren. Die
aktuellste derzeit verfügbare Auswertung liegt für den Datenstand zum 1. März
2023 vor.
Datum 01.01.2022 01.01.2023 01.02.2023 01.03.2023
Normalladepunkte 50.375 68.554 69.925 70.695
Schnellladepunkte 9.285 13.073 13.261 14.378
Ladepunkte
insgesamt
59.660 82.351 83.186 85.073
7. In wie vielen Städten und Gemeinden in Deutschland gibt es noch keine
öffentlichen Ladestationen (bitte die Gemeinden einzeln tabellarisch
auflisten)?
8. a) In wie vielen Städten und Gemeinden gibt es keine
Schnelllademöglichkeiten (bitte die Gemeinden einzeln tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 7 und 8a werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Mit Datenstand zum 1. März 2023 ist in 5 750 Städten und Gemeinden keine
öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Betrieb, in 8 807 Städten und
Gemeinden ist keine öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur in Betrieb.
(Datengrundlage: Ladesäulenregister, BNetzA)
Eine Negativliste über Städte und Gemeinden, in denen keine Ladeinfrastruktur
betrieben wird, liegt der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesnetzagentur stellt mit dem Ladesäulenregister auf ihrer Internetseite
monatlich eine Übersicht der öffentlich zugänglichen Ladepunkte zur
Verfügung. Aus dem Ladesäulenregister gehen neben dem Betreiber, der Adresse,
dem Standort, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme auch die verfügbaren
Ladestecker und die Ladeleistung hervor. Das Ladesäulenregister stellt damit eine
umfassende Übersicht der in Deutschland betriebenen öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastruktur und ihrer räumlichen Verteilung dar.
Das Ladesäulenregister steht unter der folgenden Internetadresse zur
Verfügung:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Untern
ehmen_Institutionen/E-Mobilitaet/start.html.
8. b) Wie ist der aktuelle Status für die Maßnahmen des Masterplans
Ladeinfrastruktur II, die bis zum ersten Quartal des Jahres 2023
umgesetzt werden sollten?
9. Welche der 68 Maßnahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur II wurden,
wie dort angekündigt, bis zum ersten Quartal des Jahres 2023 umgesetzt
(bitte einzeln auflisten)?
10. a) Wie viele von den Maßnahmen, die bis zum ersten Quartal des
Jahres 2023 umgesetzt werden sollten, wurden noch nicht umgesetzt
(bitte einzeln auflisten und die Gründe für die Nichtumsetzung
benennen)?
b) Wie ist der aktuelle Status der Maßnahmen des Masterplans
Ladeinfrastruktur II, die bis zum ersten Quartal des Jahres 2023 umgesetzt
werden sollten?
11. Welche dieser Maßnahmen, die bis zum ersten Quartal des Jahres 2023
umgesetzt werden sollten, werden voraussichtlich bis zum zweiten
Quartal des Jahres 2023 umgesetzt (bitte einzeln auflisten)?
12. Welche Maßnahmen werden voraussichtlich nicht wie geplant bis zum
zweiten Quartal des Jahres 2023 umgesetzt, und was sind die Gründe
dafür (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 8b bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Seit dem Beschluss des Masterplans Ladeinfrastruktur II durch das
Bundeskabinett am 19. Oktober 2022 wurden die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
– Maßnahme 1: Interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur,
– Maßnahme 2: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur,
– Maßnahme 6: Monitoring-Konzept,
– Maßnahme 9: Transparenz über alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte,
– Maßnahme 10: Meldung nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte,
– Maßnahme 11: Nutzung anonymisierter Maut-Daten für Bedarfsermittlung
Lkw-Ladeinfrastruktur,
– Maßnahme 14: Konzept für finanzielle Unterstützung,
– Maßnahme 26: Digitales Schulungsinstrument LadeLernTOOL,
– Maßnahme 39: Barrierefreier Zugang zur Ladeinfrastruktur.
Die weiteren von den Fragen berührten Maßnahmen des Masterplans
Ladeinfrastruktur II befinden sich aktuell in der Umsetzung. Wesentliche
Arbeitspakete dieser Maßnahmen wurden bereits durchgeführt. Die vollständige
Umsetzung dieser Maßnahmen ist mitunter von der Kooperation mit externen
Akteuren sowie teilweise umfangreichen Abstimmungsprozessen abhängig. Ziel ist
eine möglichst zeitnahe Umsetzung.
13. Wie viele Flächen haben der Bund, die Länder und Kommunen seit
November 2022 angegeben, die für den Bau von Ladeinfrastruktur
verwendet werden können (bitte einzeln auflisten)?
16. a) Hat die Bundesregierung wie angekündigt im ersten Quartal des
Jahres 2023 alle eigenen Flächen für die Errichtung der
Ladeinfrastruktur geprüft (vgl. Maßnahme 30 im Masterplan Ladeinfrastruktur II)?
b) Welche neuen Förderprogramme plant die Bundesregierung in den
Jahren 2023, 2024 und 2025, um den Hochlauf der Elektromobilität
weiter zu beschleunigen?
17. Zu welchem Ergebnis kam das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) bei der geplanten kritischen Bewertung der bisherigen
Förderprogramme für öffentliche und private Ladeinfrastruktur
hinsichtlich Effizienz, Zielgenauigkeit und Schnelligkeit der finanziellen und
sonstigen Unterstützung?
Die Fragen 13, 16a, 16b und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist im Rahmen der Umsetzung der
Maßnahme 30 des Masterplans Ladeinfrastruktur II zu dem Ergebnis
gekommen, dass alle Parkplätze an Bundesbehörden grundsätzlich für die Errichtung
von Ladeinfrastruktur geeignet sind.
Die Bundesregierung begleitet den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit einem
laufenden und datenbasierten Monitoring. Im Rahmen der Umsetzung der
Maßnahme 14 des Masterplans Ladeinfrastruktur II hat das BMDV vergangene
Fördermaßnahmen bewertet und bestehende Förderbedarfe identifiziert. Dabei
ist das BMDV zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl im Bereich der
öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur wie auch im Bereich der nicht öffentlich
zugänglichen Ladeinfrastruktur weiterhin Förderbedarfe bestehen.
Zu einzelnen zukünftigen Förderrichtlinien und -maßnahmen wird die
Bundesregierung rechtzeitig vor dem jeweiligen Inkrafttreten informieren.
14. Wie viele Gemeinden bzw. kommunale Zusammenschlüsse haben bereits
lokale Masterpläne unter Einbeziehung relevanter privatwirtschaftlicher
Akteure erarbeitet (vgl. Maßnahme 24 im Masterplan
Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung) (bitte einzeln auflisten)?
Entsprechend der Maßnahme 24 des Masterplans Ladeinfrastruktur II sollen
Kommunen dabei unterstützt werden, bis Ende 2023 lokale Masterpläne unter
Einbeziehung relevanter privatwirtschaftlicher Akteure zu erstellen. Die
Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur wird in Kürze im Auftrag des BMDV Muster
zur Verfügung stellen, die die Kommunen bei der Durchführung der Planungen
unterstützen.
15. Hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) mit dem
Einstellungsverfahren von zunächst circa 30 regionalen
Ladeinfrastrukturmanagern und Ladeinfrastrukturmanagerinnen begonnen (vgl. Maßnahme 25
im Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung), und wenn ja,
wie viele wurden bereits eingestellt, und wenn nein, warum nicht?
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur führt derzeit ein Pilotprojekt für die
Unterstützung durch regionale Ladeinfrastrukturmanager in der Region
Altmark in Sachsen-Anhalt durch. Die Erkenntnisse dieses Pilotprojektes werden
Grundlage für die Einstellung und Entsendung weiterer regionaler
Ladeinfrastrukturmanager sein.
18. Wie viele Mittel der vom BMDV bis zum Jahr 2025 zur Verfügung
gestellten rund 1,3 Mrd. Euro, um die Anschaffung klimafreundlicher
Nutzfahrzeuge zu fördern, wurden bisher abgerufen?
Mit dem geltenden Finanzplan stehen bis zum Jahr 2026 für die Anschaffung
klimafreundlicher Nutzfahrzeuge rund 2,2 Mrd. Euro im Titel „Zuschüsse für
die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen klimaschonenden
Antrieben“ im Klima- und Transformationsfonds bereit. Bis 31. Mai 2023 konnten
rund 1 007,2 Mio. Euro für die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge
gebunden werden. Davon ausgezahlt wurden bis 31. März 2023 rd. 43,9 Mio.
Euro. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei der
Förderrichtlinie KsNI die Auszahlung der Zuwendung nach Projektabschluss erfolgt.
19. Wie viele Mittel der vom BMDV bis zum Jahr 2025 zur Verfügung
gestellten rund 6,3 Mrd. Euro für den Aufbau oder die Erweiterung von
Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw wurden bisher abgerufen?
Die in der Fragestellung genannten 6,3 Mrd. Euro im Titel „Zuschüsse zur
Errichtung von Tank‐ und Ladeinfrastruktur“ des Klima- und
Transformationsfonds beziehen sich auf den Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2025. Im Jahr
2022 sind Mittel in Höhe von 480,558 Mio. Euro abgeflossen. Darüber hinaus
wurden zum Stand 31. Dezember 2022 für den Zeitraum 2023 bis 2025 aktuell
2 225 Mio. Euro gebunden.
20. Wann wird das neue Konzept für finanzielle Unterstützung (vgl.
Maßnahme 14 im Masterplan Ladeinfrastruktur II) veröffentlicht, das bereits
bis zum ersten Quartal 2023 erstellt werden sollte?
Das im Rahmen der Maßnahme 14 des Masterplans Ladeinfrastruktur II
erstellte Konzept dient internen Zwecken der Bundesregierung, insbesondere der
Identifikation von Förderbedarfen sowie der Entwicklung effizienter,
zielgenauer und schneller finanzieller Unterstützungsmaßnahmen.
Zu einzelnen auf dieser Basis entwickelten Förderrichtlinien und -maßnahmen
wird die Bundesregierung rechtzeitig vor dem jeweiligen Inkrafttreten
informieren.
21. Plant die Bundesregierung bei der Erstellung eines neuen Konzepts für
finanzielle Unterstützung (vgl. Maßnahme 14 im Masterplan
Ladeinfrastruktur II) eine Förderung für private Ladeinfrastruktur, die mit der
ausgelaufenen KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Förderung 440
„Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ vergleichbar ist?
Nein, bisher gibt es keine entsprechenden Planungen.
22. Plant die Bundesregierung, eine Förderung für batterieelektrische
Gebrauchtwagen analog zur Kaufprämie bzw. zum Umweltbonus
einzuführen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Seit Anfang 2020 fördert die Bundesregierung mit dem Umweltbonus nicht nur
den Absatz von neuen, sondern auch von jungen gebrauchten
Elektrofahrzeugen.
Die Erstzulassung des Gebrauchtfahrzeugs darf bei einer Zweitzulassung nicht
länger als zwölf Monate zurückliegen. Im Fall einer erneuten Zulassung darf
das Fahrzeug eine Laufleistung von maximal 15 000 km aufweisen und
nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche
Förderung in einem anderen EU-Mitgliedstaat gefördert worden sein.
23. Wie sieht das Konzept für den Aufbau eines initialen, skalierbaren
Ladeinfrastrukturnetzes für Lkw entlang des Fernverkehrsnetzes aus, das laut
der Maßnahme 61 des Masterplans Ladeinfrastruktur II bis zum ersten
Quartal 2023 erstellt werden sollte?
37. Wie viele Flächen wurden für Lkw-Ladeeinrichtungen verfügbar
gemacht (bitte einzeln auflisten)?
39. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Konzepts für den Aufbau
eines initialen Ladenetzes für Lkw (vgl. Maßnahme 61 im Masterplan
Ladeinfrastruktur II), und welche weiteren Schritte sind hier erforderlich
und von der Bundesregierung geplant?
Die Fragen 23, 37 und 39 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Für das initiale Ladenetz für batterieelektrische Lkw werden unter
Berücksichtigung maximaler Abstände zwischen zwei Standorten und des zu erwartenden
Ladebedarfs Standorte auf und neben der Autobahn identifiziert, die für den
Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw geeignet und
verfügbar sind. Das BMDV und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bestimmen
für das initiale Netz die jeweiligen Ladebedarfe und stehen im Austausch mit
der Autobahn GmbH des Bundes zur anschließenden Umsetzung der Vorhaben
an Rastanlagen.
Die in der Maßnahme 39 des Masterplans Ladeinfrastruktur II beschriebene
Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zur europäischen
Verordnung über alternative Kraftstoffinfrastruktur (AFIR) war bislang angesichts der
noch nicht endgültig vorliegenden Ergebnisse des europäischen
Rechtssetzungsprozesses nicht möglich.
24. Welche konkreten Finanzierungs- und Fördermaßnahmen für die
Ladeinfrastruktur für Lkw auf Betriebsgeländen, an Umschlagpunkten, in
Gewerbegebieten, an Ladehubs und an Flächen neben den
Bundesfernstraßen haben das BMDV und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) gemeinsam entwickelt, wie es im Masterplan
Ladeinfrastruktur II für das erste Quartal 2023 vorgesehen war?
Das BMDV entwickelt gegenwärtig Fördermaßnahmen, um die Errichtung von
Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw auf Betriebsgeländen, an
Umschlagpunkten, in Gewerbegebieten, an Ladehubs und an Flächen neben den
Bundesfernstraßen zu unterstützen. Die Umsetzung ist noch nicht
abgeschlossen.
Zu einzelnen zukünftigen Förderrichtlinien und -maßnahmen wird die
Bundesregierung rechtzeitig vor dem jeweiligen Inkrafttreten informieren.
25. Ist die Mineralwirtschaft der Aufforderung nachgekommen, mindestens
25 Prozent aller Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur bis zum Ende
des Jahres 2022 auszurüsten (vgl. Maßnahme 5 im Masterplan
Ladeinfrastruktur II)?
Nein.
26. Soll es nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich bindend
festgeschrieben werden, dass an jeder Tankstelle (mit Ausnahmen für kleine
Betreiber) eine Ladesäule stehen soll?
Die Bundesregierung prüft, wie eine verhältnismäßige und bedarfsgerechte
Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur erreicht werden kann.
27. Wie ist der aktuelle Stand zum Konzept für die Deckung des
Flächenbedarfs entlang der Autobahnen (vgl. Maßnahme 35 im Masterplan
Ladeinfrastruktur II)?
Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung.
28. Welche konkreten rechtlichen Maßnahmen sind derzeit vom
Bundesministerium der Finanzen (BMF) geplant, um die Ausgabe von
Ladekarten durch Arbeitgeber (vgl. Maßnahme 22 im Masterplan
Ladeinfrastruktur II) an die Nutzer von Dienstwagen zu verstärken und die
Abrechenbarkeit von Strom sicherzustellen, der zu Hause geladen wurde?
29. Wird diese Maßnahme (vgl. Maßnahme 22 im Masterplan
Ladeinfrastruktur II) wie angekündigt bis zum zweiten Quartal 2023 umgesetzt,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung der Maßnahme 22 des Masterplans Ladeinfrastruktur II
befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung. Die ambitionierten Pläne der
zeitlichen Umsetzung bestehen fort.
30. Wie ist der aktuelle Stand zum vorausschauenden Stromnetzausbau (vgl.
Maßnahme 43 im Masterplan Ladeinfrastruktur II), und welche weiteren
Schritte sind hier von der Bundesregierung geplant?
Bereits nach geltender Rechtslage (§ 14d des Energiewirtschaftsgesetzes)
besteht die Verpflichtung, die Entwicklung des Verkehrssektors und damit den
Hochlauf der Elektromobilität als wesentlichen Parameter bei der
Netzausbauplanung zu berücksichtigen. Die betroffenen Verteilnetzbetreiber haben dazu in
ihren Regionalszenarien geeignete Annahmen zu treffen. Der aktuelle Entwurf
eines „Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an
unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ sieht
darüber hinaus eine Konkretisierung der in den Regionalszenarien zu
treffenden Annahmen vor. Dazu zählen die von der Nationalen Leitstelle
Ladeinfrastruktur im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
erstellten Bedarfsprognosen.
31. Wie ist der aktuelle Stand zum bidirektionalen Laden (vgl. Maßnahme 47
im Masterplan Ladeinfrastruktur II), und wird der dort angekündigte
Zeitplan von der Bundesregierung eingehalten, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung plant, bis Ende des Quartals ihre Prüfergebnisse
vorzulegen und anschließend mit der Branche zu diskutieren, welche konkreten
Umsetzungsschritte zur Ermöglichung des bidirektionalen Ladens prioritär
umgesetzt werden sollen. Angesichts der unterschiedlichen Marktreife und
regulatorischen, technischen sowie normativen Anforderungen ist derzeit vorgesehen,
bei der Entwicklung von Vorschlägen zwischen „vehicle to home“ und „vehicle
to grid“ zu differenzieren.
32. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung einer Anpassung des Gebäude-
Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) (vgl. Maßnahme 58 im
Masterplan Ladeinfrastruktur II)?
Maßnahme 58 bezieht sich nicht auf das GEIG. Maßnahme 53 lautet: „Nach
Abschluss der Revision der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden (EPBD) initiiert das BMWK unter Einbindung des BMWSB und des
BMDV eine Evaluation des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
(GEIG) und erarbeitet bis Ende 2023 eine Anpassung des GEIG mit dem Ziel,
Gebäude vorausschauend und zukunftssicher mit ausreichender
Ladeinfrastruktur auszurüsten oder alternativ die dafür notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen.“
Derzeit ist damit zu rechnen, dass die Revision der EPBD bis zum Ende des
laufenden Jahres andauern wird, so dass der in Maßnahme 53 skizzierte
Zeitplan sich absehbar verzögern wird.
33. Erwägt die Bundesregierung eine mögliche Änderung der Positionierung
zur EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
(EPBD), die im letzten Jahr 2022 auf EU-Ebene vereinbart wurde,
insbesondere in Bezug auf die Renovierungsaspekte von bestehenden
Gebäuden und Wohngebäuden?
Nachdem die Europäische Kommission einen EPBD-Vorschlag, der Rat die
Allgemeine Ausrichtung und das Europäische Parlament die Position zur
EPBD vorgelegt haben, schließen sich nun die Trilogverhandlungen an. Die
drei Positionen haben gemeinsam, dass bis 2050 ein klimaneutraler
Gebäudebestand erreicht werden soll. Dafür ist die Dekarbonisierung der
Wärmeversorgung sowie die Reduktion des Energiebedarfs von Gebäuden erforderlich. Alle
Vorschläge haben zudem gemein, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind,
einen klaren Pfad zur Klimaneutralität aufzuzeigen. Das gibt auch
Planungssicherheit für Eigentümer und Nutzer. Die Allgemeine Ausrichtung enthält
weniger Vorgaben als der KOM- und EP-Vorschlag und lässt den Mitgliedstaaten
ein hohes Maß an Flexibilität. Demgegenüber sieht die EP-Position
ehrgeizigere und klar definierte Regelungen für die ersten beiden Sanierungsschritte vor,
enthält jedoch auch umfangreiche Ausnahmen.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine ambitionierte Ausgestaltung
gemeinsamer europäischer Klimaschutzmaßnahmen ein, so dass
Klimaneutralität 2050 erreicht wird, schließt aber anlasslose Zwangssanierungen von
Wohngebäuden aus.
34. Was hat die Bundesregierung bisher in der 20. Legislaturperiode
unternommen, um den barrierefreien Zugang zu Ladeinfrastruktur bzw.
Ladesäulen zu gewährleisten, und welche weiteren Schritte sind hier von der
Bundesregierung geplant?
35. Inwieweit wird der Sachverstand der Interessenvertretungen von
Menschen mit Behinderungen mit einbezogen?
Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Im Auftrag des BMDV hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur den
Leitfaden „Einfach Laden ohne Hindernisse: Anforderungen an barrierefreie
Ladeinfrastruktur“ erarbeitet und am 19. April 2023 veröffentlicht. Der Leitfaden
beschreibt Anforderungen an eine barrierefreie Ladeeinrichtung und ihr
Umfeld.
Die Inhalte des Leitfadens wurden gemeinsam mit Herstellern und Betreibern
von Ladeinfrastruktur, Menschen mit verschiedenen Behinderungen und
verschiedenen Vertretern erarbeitet. Der Beauftragte der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen war im Rahmen der Erstellung
dieses Leitfadens ebenfalls eingebunden.
Der Leitfaden soll eine konkrete Orientierung für Anwender bieten und als
Grundlage für einen Normungsprozess dienen, der im Rahmen der DIN unter
breiter Beteiligung relevanter Akteure stattfinden wird.
36. Welche Hindernisse gibt es derzeit beim Laden von Lkw?
38. Wie ist der aktuelle Stand der Netzanschlüsse für das Laden von Lkw?
Die Fragen 36 und 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Schnelladeparks für E-LKW werden zumeist auf Mittel- und
Hochspannungsebene angeschlossen. Für eine bedarfsgerechte Dimensionierung der
Netzkapazität und eine rechtzeitige Bereitstellung von Netzanschlüssen ist es wichtig,
dass die Ladeparkbetreiber ihre Anschlussbegehren mit ausreichend Vorlauf bei
den Betreibern von Verteilnetzen stellen. Die Bundesregierung arbeitet im
Rahmen der Interministeriellen Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa) an einer
besseren Verzahnung des Stromnetzausbaus mit dem Hochlauf der
Ladeinfrastruktur. Mit dem vom BMWK initiierten Branchendialog „Beschleunigung
von Netzanschlüssen“ wird die Bundesregierung in Umsetzung der
Maßnahmen 44 bis 46 des Masterplans konkrete Vorschläge zur Verbesserung des
Netzanschlussverfahrens insgesamt entwickeln.
Im Auftrag des BMDV hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur die Studie
„Einfach Laden an Rastanlagen: Auslegung des Netzanschlusses für E-Lkw-
Lade-Hubs“ veröffentlicht, deren Ergebnisse u. a. mit Netzbetreibern diskutiert
wurden.
Weitere Hindernisse beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Lkw ergeben sich
insbesondere aus der Tatsache, dass sich die Technologie für das Laden
batterieelektrischer Lkw noch in einer frühen Marktphase befindet. Die
Anforderungen an die zu errichtende Ladeinfrastruktur müssen also zunächst erarbeitet
werden. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen der Erstellung der „User
Journey“ für das Laden schwerer Nutzfahrzeuge oder die Erarbeitung von
Musterlayouts für die Anordnung an Ladeinfrastruktur-Standorten für Lkw.
40. Wie geht die Bundesregierung damit um, dass gemäß dem
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in Deutschland
momentan circa 35 000 bis 40 000 Lkw-Stellplätze an deutschen
Autobahnen fehlen?
41. Inwieweit behindert das Fehlen von Lkw-Stellplätze an deutschen
Autobahnen den Ausbau der Ladeinfrastruktur für den Güterverkehr, und was
macht die Bundesregierung, um diesem Hindernis entgegenzuwirken?
Die Fragen 40 und 41 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Gemäß der letzten im Auftrag des Bundes durchgeführten Erhebung der Lkw-
Parksituation entlang der Autobahnen (Autohöfe und Rastanlagen des Bundes)
im Jahr 2018 fehlten rund 23 000 Lkw-Stellplätze an den Autobahnen. Zur
Aktualisierung des Lkw-Parkbedarfs findet derzeit eine bundesweite Erhebung
durch die Autobahn GmbH des Bundes statt. Mit belastbaren Ergebnissen ist
Ende des Jahres 2023 zu rechnen.
Um die Lkw-Parksituation zu verbessern hat das BMDV einen 5-Punkte-Plan
aufgelegt. Dieser befindet sich in der Umsetzung durch die Autobahn GmbH
des Bundes bzw. hinsichtlich des Förderprogramms für private Investoren
durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität. Weitere Informationen sind
unter dem folgenden Link abrufbar: bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/St
B/ausgeruht-fuer-die-lange-fahrt-mehr-lkw-parkplaetze.html.
Die Herausforderungen hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit für den Aufbau
von Lkw-Ladeinfrastruktur an den Autobahnen sind bekannt und werden mit
Maßnahmen im Masterplan Ladeinfrastruktur II adressiert. Die Vorbereitung
der Ausschreibung für ein initiales Ladenetz entlang der Autobahnen erfolgt
aktuell in Zusammenarbeit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, der
Autobahn GmbH des Bundes und des BMDV, wobei negative Auswirkungen
auf die Lkw-Stellplatzsituation minimiert werden sollen. Zudem sollen u. a. mit
den Finanzierungs- und Fördermaßnahmen außerhalb des geplanten initiales
Ladenetzes auch weitere Flächen in der Nähe von Autobahnen für den Aufbau
von Ladeinfrastruktur aktiviert werden.
42. Bis wann wird das BMDV finale Entscheidungen treffen hinsichtlich
Folgeprojekten und Clustervorhaben im Segment des nachhaltigen
Güterverkehrs, für die sich bereits Mitte 2022 die Länder Bayern, Hessen
und Baden-Württemberg beworben haben, und wann werden die
Projekte umgesetzt?
Die eingereichten Projektskizzen zur Innovationsregion Bayern sowie dem
Innovationskorridor Rhein-Main/Rhein-Neckar befinden sich in Bezug auf
Detailfragen noch in der Prüfung. Die Entscheidung über die mögliche
Durchführung und Förderung steht noch aus.
43. Hält die Bundesregierung es für realistisch, dass die 1 000 bis 1 100
Standorte des Deutschlandnetzes wie geplant bis zum Ende des Jahres
2023 errichtet sein werden?
44. Handelt es sich bei den Standorten ausschließlich um neu zu errichtende
Ladeinfrastruktur, oder werden bereits bestehende Ladepunkte
einberechnet?
Die Fragen 43 und 44 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Das Ausschreibungsvorhaben zu den Regionallosen des Deutschlandnetzes hat
sich zwischenzeitlich aufgrund einer Beschwerde bei der Europäischen
Kommission verzögert. Nach einer entsprechenden Prüfung hat die Europäische
Kommission die Ausschreibungen am 14. Dezember 2022 genehmigt. Die
Zuschlagserteilung kann damit voraussichtlich im Sommer 2023 erfolgen. Die
Errichtung und der Betrieb der Schnellladestandorte des Deutschlandnetzes
erfolgt im Anschluss durch die im Ausschreibungsverfahren ausgewählten
Betreiberunternehmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]