Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7272 –
Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6432 hatten sich die
Fragesteller nach dem Umsetzungsstand des Masterplans Infrastruktur
erkundigt. Die Antworten der Bundesregierung lassen aus Sicht der Fragesteller
keine umfassende Bewertung des Umsetzungsstandes zu, da die Antworten
der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller zu unbestimmt sind
und teilweise unzureichend beantwortet wurden
(Bundestagsdrucksache 20/6944).
1. Welche konkreten Maßnahmen „in allen Segmenten des
Eisenbahnmarkts in Deutschland“ wurden von der Bundesregierung konkret
unternommen, um die Wachstumsziele im Personenverkehr zu erreichen (vgl.
Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Mit dem Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Sinne der Gesamtstrategie
Deutschlandtakt werden die Grundlagen für ein leistungsfähiges und
zuverlässiges Schienennetz der Zukunft gelegt. Nur mit mehr Kapazitäten, der
nachhaltigen Beseitigung von Engpässen und einer zielgerichteten Beschleunigung von
Strecken können Angebotsverbesserungen und somit Wachstum auf der
Schiene umgesetzt werden. Dabei steht die Bundesregierung einer Ausweitung des
Angebots von Schienenpersonenfernverkehren (SPFV) positiv gegenüber. Die
nächste große Etappe des Deutschlandtakts startet mit der Neuausrichtung des
Knotens Stuttgart ab Ende 2025. Im Rahmen dieser Etappe sollen u. a.
Fernzüge alle 30 Minuten die deutschen Metropolen wie Berlin, Hamburg, Frankfurt,
Köln, Stuttgart verbinden.
Als Eingangstor und somit als erster Berührungspunkt zur Eisenbahn stehen
Verkehrsstationen und Empfangsgebäude ebenfalls im Fokus der
Bundesregierung. Im Rahmen des derzeit laufenden „1000 Bahnhöfe-Programm“ werden
bis 2030 rd. 1 Mrd. Euro zur Herstellung der Barrierefreiheit sowie zur
Attraktivitätssteigerung von Bahnhöfen bereitgestellt. Die Bahnhöfe sollen zukünftig
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7803
20. Wahlperiode 17.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
17. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
im Kontext der Schaffung der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte
nachhaltig weiterentwickelt werden. Dazu wird derzeit ein entsprechendes Zielbild
entwickelt.
Mit dem TEE 2.0-Konzept der Bundesregierung werden den
Eisenbahnunternehmen seit 2020 wesentliche Impulse für neue und hochwertige internationale,
eigenwirtschaftliche SPFV sowohl im Tages- und
Hochgeschwindigkeitsverkehr als auch im Nachtverkehr gegeben. Das Entstehen neuer Angebote
verschiedener Eisenbahnunternehmen in den letzten Jahren, u. a. eine
Nachtzugverbindung Berlin – Stockholm und eine Nachtzugverbindung Berlin – Brüssel,
zeigt den Erfolg dieses Ansatzes. Zudem gibt es bereits weitere
Ankündigungen von Eisenbahnunternehmen für neue eigenwirtschaftliche Direktverkehre
zwischen Paris und Berlin voraussichtlich ab 2024 und auch zu einer
Verlängerung bestehender Nachtzugangebote über Berlin hinaus nach Prag.
Wichtig für das Entstehen und den Erfolg internationaler SPFV ist dabei, in
Europa kontinuierlich Marktzugangs- und Wettbewerbshindernisse abzubauen.
Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung intensiv für dieses Ziel
ein, z. B. im Rahmen der Plattform für den internationalen SPFV.
Die Zuständigkeit für Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) liegt bei den
Ländern und Kommunen bzw. den von ihnen benannten Aufgabenträgern. Der
Bund unterstützt die Länder bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in
finanzieller Hinsicht, insbesondere über das Regionalisierungsgesetz und
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
2. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung mit Blick auf die
ambitionierten Ziele der Fahrgastverdopplung bis 2030 aus der Aussage des
Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Dr. Richard Lutz, wonach
die „Wachstumskurve im Personen- und Güterverkehr in den nächsten
Jahren wegen der notwendigen Sanierung der Infrastruktur aber zunächst
nicht ganz so steil sein [wird] wie geplant (vgl. background.tagesspiege
l.de/mobilitaet/von-unseren-eigenen-anspruechensind-wir-weit-entfernt)?
Teilt die Bundesregierung diese Meinung, und wenn nein, warum nicht
(vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Die zur Sanierung und Modernisierung des Schienennetzes erforderlichen
Baumaßnahmen stellen eine besondere Herausforderung dar. Angesichts der bis
zum Jahr 2030 vorgesehenen Generalsanierung der Hochleistungskorridore ist
ein kapazitätsschonendes Bauen sowie der vorlaufende Ausbau und die
Ertüchtigung von Umfahrungsstrecken erforderlich, so dass trotz der
Nutzungseinschränkungen der Infrastruktur ein für die Kundenzufriedenheit entscheidendes
hohes Maß an Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des Betriebs zu erreichen ist.
Die Bauarbeiten für die Hochleistungskorridore sind gut planbar.
3. Welche Hochleistungskorridore wurden für eine Generalsanierung
bestimmt (über die Strecken Hamburg – Berlin und Emmerich –
Oberhausen hinaus) (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/6944)?
4. In welcher Reihenfolge sollen die einzelnen Korridore saniert werden
(bitte Streckenlänge, Datum und Zeitraum angeben)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6922 verwiesen. In
welcher Reihenfolge diese Abschnitte saniert werden, ist derzeit noch in
Prüfung.
5. Wie soll die Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs konkret
verbessert werden (vgl. Antworten zu den Fragen 3, 4 und 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Ein leistungsstarker, zukunftsfähiger Schienengüterverkehr (SGV) ist die
tragende Säule für ein nachhaltiges, klimafreundliches und leistungsfähiges
Verkehrssystem der Zukunft.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) treibt die
umfassende Modernisierung des SGV konsequent voran. Bereits 2017 hat die
Bundesregierung zusammen mit dem SGV-Sektor den „Masterplan
Schienengüterverkehr“ mit 66 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern auf den Weg gebracht,
um den SGV-Anteil am Modal Split deutlich zu steigern. Der Masterplan wird
seitdem gemeinsam mit dem Sektor umgesetzt und fortentwickelt. Aktuelle
Schwerpunkte bilden dabei die Handlungsfelder Bereitstellung einer
leistungsfähigen Infrastruktur und des Zugangs zum Netz, Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit sowie Modernisierung vor allem über Innovationsförderung. Unter
anderem wurden Förderprogramme zur Reduzierung der Trassen- und
Anlagenpreise im Schienengüterverkehr sowie das Bundesprogramm Zukunft
Schienengüterverkehr auf den Weg gebracht.
Von wesentlicher Bedeutung für mehr Leistungsfähigkeit auch im SGV ist das
vom Koalitionsausschuss am 28. März 2023 beschlossene
Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung. Mit den darin für die
Modernisierung und Erweiterung des Schienennetzes sowie zur Stärkung des SGV
vorgesehenen Maßnahmen und Mitteln für die kommenden Jahre bekennt sich
die Bundesregierung klar zum Verkehrsträger Schiene.
a) Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung in der
20. Legislaturperiode beschlossen?
Im Einzelnen wurde in der 20. Legislaturperiode beschlossen:
• Die Fortführung der Umsetzung des Masterplans SGV wurde vom Runden
Tisch SGV Ende Juni 2022 beschlossen. Danach werden unter anderem die
bestehenden Förderprogramme zur Unterstützung des SGV umgesetzt und
weiterentwickelt.
• Anfang Mai 2023 hat das Bundeskabinett die Eckpunkte der
Beschleunigungskommission Schiene beschlossen, die u. a. mit
planungsbeschleunigenden und kapazitätserhöhenden Maßnahmen zur Erhöhung der
Leistungsfähigkeit des SGV beitragen werden.
• Mit dem Bundeshalt 2023 wurde die Förderung des Einzelwagenverkehrs
beschlossen. Das BMDV erarbeitet derzeit die Förderrichtlinie, um den
Einzelwagenverkehr zu stärken.
b) Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung in der
20. Legislaturperiode bereits umgesetzt?
Im Einzelnen wurde in der 20. Legislaturperiode umgesetzt:
• Seit Juni 2022 wurden zwei ordentliche Sitzungen des Runden Tisches SGV
sowie mehrere Sitzungen der Arbeitsgruppe Umsetzung Masterplan SGV
durchgeführt. Zudem wurde die Unterarbeitsgruppe Automatisierung und
Digitalisierung zur Erarbeitung einer Strategie zur stärkeren
Automatisierung und Digitalisierung des SGV eingerichtet.
• Die Förderung des Kombinierten Verkehrs wurde mit der Richtlinie zur
Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
vom 23. November 2022 fortentwickelt.
• Mit der am 15. Februar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Änderung
der Förderrichtlinie des Bundesprogramms Zukunft Schienengüterverkehr
werden zusätzliche innovative Förderprojekte bis zum aktuellen
Programmende im Dezember 2024 ermöglicht. Zudem wurde Anfang Mai 2023 die
Evaluierung des Bundesprogramms gestartet, um rechtzeitig über eine
mögliche Fortführung des Programms entscheiden zu können.
• Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse beinhaltet ein gesondert
geregeltes Entlastungsregime für Schienenbahnen auf Grundlage der
Eisenbahnleitlinien, das die EVU seit März 2023 entlastet.
• Zudem hat das BMDV die Trassenpreisförderung im SGV über den 30. Juni
2023 hinaus zunächst bis zum 30. November 2024 verlängert. Das
Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission wurde Anfang Juni 2023
erfolgreich abgeschlossen, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt zum
30. Juni 2023.
6. Will die Bundesregierung den Einzelwagenverkehr in den nächsten
Jahren noch stärker finanziell unterstützen, und wenn ja, wie bewertet die
Bundesregierung das laufende Beihilfeverfahren gegen Deutschland
durch die EU-Kommission aufgrund der deutschen Unterstützungen für
die DB Cargo (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
20/6944 und vgl. germany.representation.ec.europa.eu/news/kommissio
n-leitet-eingehende-prufung-der-deutschen-unterstutzungsmassnahmen-f
ur-db-cargo-ein-2022-01-31_de) ?
DB Cargo ist ein wirtschaftlich eigenständiges Unternehmen. Es ist daher
zunächst einmal die Aufgabe des Unternehmens, für die Wirtschaftlichkeit der
Unternehmensaktivitäten Sorge zu tragen. Das BMDV unterstützt den
Einzelwagenverkehr bereits seit 2020 über die Anlagenpreisförderung und setzt sich
darüber hinaus für eine verstärkte Entlastung des Einzelwagenverkehrs über die
geplante Betriebskostenförderung ein. Die EU-Kommission hat gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland ein Hauptprüfverfahren eröffnet und prüft darin
u. a., ob die Übernahme der Verluste der DB Cargo durch die DB AG eine
Beihilfe darstellt. Da dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann sich die
Bundesregierung derzeit nicht näher dazu äußern. Die Bundesregierung sieht in
der Verlustübernahme durch die DB AG keine Beihilfe.
7. Welche kapazitätssteigernden Maßnahmen sollen parallel zu einer
Kernsanierung erfolgen (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
20/6944)?
Inwiefern tragen die angestrebte weitgehende Baufreiheit nach einer
Kernsanierung und die kapazitätssteigernden Maßnahmen konkret zum
Erreichen der Wachstumsziele im Personen- und Güterverkehr bei (vgl.
Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Bei einzelnen Streckenabschnitten werden die parallel in Planung befindlichen
Aus- und Neubauvorhaben weiter vorangetrieben. Zu kapazitätssteigernden
Maßnahmen gehören beispielsweise die Modernisierung der Leit- und
Sicherungstechnik oder die Schaffung neuer Überholgleise und Überleitstelle Die
angestrebte weitgehende Baufreiheit nach einer Kernsanierung und die kapazitäts-
und geschwindigkeitssteigernden Maßnahmen tragen zum Erreichen der
Wachstumsziele im Personen- und Güterverkehr bei. Da Streckenabschnitte
nach einer Sanierung ein geringeres Störgeschehen aufweisen, wird die Anzahl
der ungeplanten Nutzungseinschränkungen sinken und die Zuverlässigkeit
steigen.
8. Wann bzw. wie lange vor Beginn der Sanierung wird die DB AG
Konzepte für Umleitungsstrecken während der Korridorsanierungen
mittteilen, um die Planbarkeit für den Schienengüterverkehr und
Schienenpersonenverkehr zu ermöglichen (vgl. Antworten zu den Fragen 7 und 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Da die Korridorabschnitte bereits auch in der Vergangenheit gesperrt wurden,
sind den Verkehrsunternehmen die maßgeblichen Umleiterstrecken in der Regel
bekannt. Darüber hinaus ist die DB AG nach dem Beschluss der Europäischen
Kommission 2017/2075 verpflichtet, längere Streckensperrungen mindestens
zwei Jahre vorher zu kommunizieren. Für die Korridorsanierungen 2025 ist die
DB AG bereits in Erarbeitung und Abstimmung entsprechender Konzepte mit
den Betroffenen.
9. Werden die Streckensperrungen eine hohe Verlagerung des
Schienengüterverkehrs auf die Straße zur Folge haben, und wenn nein, warum nicht
(vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Der SGV wird während der Korridorsanierungen über Umleiterstrecken
geführt.
10. Hält die Bundesregierung eine Priorisierung der Kernsanierung
gegenüber dem Ausbau der Schieneninfrastruktur für notwendig (vgl. Antwort
zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Bei der Reihung der zu sanierenden Korridorabschnitte wird darauf geachtet,
dass die Sanierungen nicht zu Verschiebungen oder Verzögerungen bei Neu-
und Ausbaumaßnahmen führen.
11. Welche ersten kleineren und mittleren Maßnahmen zur Finanzierung der
Umsetzung eines Halbstundentakts auf verschiedenen Hauptachsen
wurden von der Bundesregierung bereits vereinbart (vgl. Antworten zu den
Fragen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Mit Abschluss der Sammelvereinbarung 65/2022 wurde mit der DB Netz AG
die Umsetzung von drei Maßnahmen vereinbart. Dabei wurden die im
Bundeshaushalt 2022 in Kapitel 1202 Titel 891 10 anteilig für den Halbstundentakt
verfügbaren Mitteln aus dem Klimaschutzprogramm 2030 berücksichtigt.
– Bahnhof Nersingen: Beseitigung des höhengleichen Bahnsteigzugangs zur
Anpassung der heutigen Trassenlage des Nahverkehrs (NV)-Trassenlage an
die im Halbstundentakt vorgesehene Fernverkehrs (FV)-fahrlage.
– Bahnhof Hagenow Land: Herstellung einer Zweigleisigkeit für die Relation
Hamburg – Schwerin.
– Bad Cannstatt: Z zusätzliche Weichenverbindung zur Anbindung weiterer
Bahnsteiggleise in Richtung Waiblingen.
12. Welche Möglichkeiten zur Absicherung der Fahrplankonzepte im
Deutschlandtakt wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer
„Deutschlandtakt-Agenda“ „aufzeigen“ (vgl. Antwort zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)?
17. Welche „Möglichkeiten zur Absicherung der Fahrplankonzepte im
Deutschlandtakt“ bestehen aus Sicht des BMDV (vgl. Antworten zu den
Fragen 16 bis 20 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Die Fragen 12 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zukunftsfragen zum Deutschlandtakt im Zusammenhang mit der
flächendeckenden Absicherung der mit dem Deutschlandtakt vorgesehenen
Fahrplankonzepte sollen im Rahmen einer Studie ergebnisoffen dargestellt werden. Die
Ausschreibung der Studie wird derzeit durch das Deutsche Zentrum für
Schienenverkehrsforschung vorbereitet.
13. Welche „leistungsfähigen Güterverkehrskorridore“ sollen ab Mitte der
2020er-Jahre konkret ermöglicht werden (vgl. Antwort zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Mit sukzessiver Fertigstellung der für den Deutschlandtakt notwendigen
Infrastrukturmaßnahmen werden auch für den SGV Angebotsverbesserungen
schrittweise spürbar, beispielsweise entlang der Strecke Uelzen – Halle
(Ostkorridor Nord) oder Hamburg – Kopenhagen. Das Potentialkonzept mit den
entsprechenden Korridoren für die zweite Etappe 2026 bis 2030 kann dem
folgenden Link entnommen werden: bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/sch
ienegipfel-broschuere-2022-pm-71.pdf?__blob=publicationFile.
14. Welche konkreten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen wurden bereits
umgesetzt, um schnelle Entlastungseffekte zu erzielen (vgl. Antwort zu
Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Mit der baulichen Umsetzung von zwei der insgesamt 86 kleinen und mittleren
Maßnahmen des Programms zur schnellen Kapazitätserweiterung auf
überlasteten Schienenwegen wurde nach Abschluss der entsprechenden
Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2022 begonnen. Dabei handelt es sich um den Neubau
einer Überleitstelle (Weichentrapez) bei Karlstadt und eine zusätzliche
Blockteilung im Gegengleis zwischen Retzbach-Zellingen und Karlstadt auf der
Strecke Würzburg – Aschaffenburg. Die Inbetriebnahme dieser Maßnahmen soll im
November 2023 erfolgen.
15. Wann werden die „Eckpunkte für die Neuausrichtung der etappenweisen
Umsetzung des Deutschlandtakts“ vom Bundesministerium für Digitales
und Verkehr (BMDV) vorgelegt (vgl. Antworten zu den Fragen 16 bis 20
auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Die Eckpunkte zur Neuausrichtung der etappenweisen Umsetzung des
Deutschlandtakts liegen vor. Diese wurden gemeinsam mit den Ländern und der
Branche erarbeitet und finden Eingang in das geplante Forschungsvorhaben des
BMDV zur Entwicklung des „Strategischen Umsetzungsplans
Deutschlandtakt“. Die Ausschreibung des Forschungsvorhabens wird derzeit durch das
BMDV vorbereitet. Konkrete Ausbauschritte einschließlich der jeweils in einer
Etappe vorhandenen Kapazitäten sollen Anfang 2025 vorliegen.
16. Was versteht das BMDV konkret unter „Kommunikation und Dialog mit
Politik, Branche und Öffentlichkeit“ (vgl. Antworten zu den Fragen 16
bis 20 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Die Öffentlichkeitsarbeit zum Deutschlandtakt hat das Ziel, den
Deutschlandtakt als Gesamtstrategie für die Schiene der Zukunft zu erklären, seinen
(regionalen) Nutzen darzustellen und die für den Deutschlandtakt notwendigen
Vorhaben in das Gesamtkonzept einzuordnen. Die Adressaten sind insbesondere
die Politik, Stakeholder im Eisenbahnsektor und die interessierte Öffentlichkeit.
18. Was versteht das BMDV unter einem „Monitoring für das
Gesamtkonzept Deutschlandtakt“ (vgl. Antworten zu den Fragen 16 bis 20 auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Das BMDV wird mit der Stabsstelle Deutschlandtakt die Arbeitsfortschritte zur
weiteren Umsetzung und Konkretisierung des Deutschlandtakts im Hinblick
auf Infrastruktur, Angebot und Betrieb fortlaufend begleiten, insbesondere im
Zusammenhang zur aufgestellten Deutschlandtakt-Agenda.
19. Inwiefern soll durch die Ausrichtung der DB AG am Gemeinwohl die
Umsetzung der klima- und verkehrspolitischen Ziele der
Bundesregierung mehr Gewicht bekommen als bisher (vgl. Antwort zu Frage 25 auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Die neue Infrastrukturgesellschaft soll nicht nur an (betriebs-) wirtschaftlicher
Gewinnorientierung ausgerichtet werden, sondern auch am Gemeinwohl. Dies
bedeutet, dass gesamtgesellschaftliche verkehrliche Interessen stärker
gewichtet werden können.
20. Konnte die Bundesregierung bereits ausreichend viele
gesamtwirtschaftlich tragfähige Elektrifizierungsmaßnahmen im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) identifizieren, um das Ziel, 75 Prozent der Strecken mit
einer Oberleitung zu elektrifizieren, bis zum Jahr 2030 erreichen zu
können (vgl. Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
22. Liegt die Hauptverantwortung für die aktuelle langsam voranschreitende
Elektrifizierung im SPNV laut der Bundesregierung bei den Ländern
(vgl. Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Die Fragen 20 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zuständigkeit für den SPNV liegt bei den Ländern. Inwiefern eine
Elektrifizierungsmaßnahme für eine Angebotserweiterung des SPNV sinnvoll ist, ist
entsprechend vom zuständigen Land zu prüfen. Der Bund unterstützt die
Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben u. a. über die Möglichkeit anteiliger
Bundesfinanzhilfen bei der Elektrifizierung von Schienenstrecken des SPNV.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
21. Plant die Bundesregierung den Verzicht von NKV (Nutzen-Kosten-
Verhältnis)-Untersuchungen und Einzelfallprüfungen bei
Elektrifizierungsmaßnahmen im Bestandsnetz, und wenn nein, warum nicht (vgl. Antwort
zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Für Zuwendungen des Bundes ist gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) grundsätzlich der Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erbringen.
Unabhängig davon sind nach den § 6 und 23 BHO immer die Notwendigkeit und das
Bundesinteresse nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel über das
Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG).
Nach § 3 Absatz 1 Satz 2 BSWAG gehören Maßnahmen zur Elektrifizierung an
bestehenden Schienenstrecken der Eisenbahnen des Bundes zu den
Ausbaumaßnahmen. Demnach sind diese Ausbaumaßnahmen im Regelfall nach den
Bestimmungen der Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) zu bewerten. Der
Nachweis der Wirtschaftlichkeit wird bei Vorhaben der Bundesverkehrsplanung
auf Grundlage der geltenden BVWP-Methodik im Rahmen einer Nutzen-
Kosten-Untersuchung vor dem Hintergrund der geltenden Verkehrsprognose
geführt. Damit können verkehrliche Nutzen inklusive externer Umwelteffekte
berücksichtigt werden.
Darüber hinaus prüft das BMDV derzeit auf Basis der Empfehlungen der
Beschleunigungskommission Schiene Maßnahmen für eine schnellere
Elektrifizierung weiterer Teile des Schienennetzes, um die Resilienz,
Klimafreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit des Schienenverkehrs zu erhöhen. Hierzu gehören
auch Vereinfachungen im Bewertungsverfahren, wie Bündelbewertungen oder
die Feststellung der Wirtschaftlichkeit ohne die Ermittlung eines detaillierten
Nutzen-Kosten-Verhältnisses für jedes Einzelvorhaben.
23. Bis wann wird die Bundesregierung die notwendige „Ausfinanzierung
der im parlamentarischen Verfahren zugestandenen zusätzlichen
Verpflichtungsermächtigungen“ sicherstellen (vgl. Antwort zu Frage 31 auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Über die Ausfinanzierung der im parlamentarischen Verfahren zugestandenen
zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Bundesregierung
im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Wettbewerbsfähigkeit
des Schienengüterverkehrs (vgl. Antwort zu Frage 37 auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Der SGV steht in Deutschland weiter vor großen Herausforderungen. Diese
sind u. a. gekennzeichnet durch starke Konkurrenz zum Straßengüterverkehr
verbunden mit hohem Preisdruck, hoher Kostenbelastung und daraus folgend
nur geringen finanziellen Spielräumen für notwendige Innovationen und
Investitionen insb. bei Digitalisierung und Automatisierung.
Die Bundesregierung setzt sich mit einem Bündel verschiedener Maßnahmen
für einen wettbewerbsfähigen SGV ein. Für Einzelheiten wird auf die Antwort
zu Frage 5 verwiesen.
25. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen
Umsetzungsstand beim Handlungsfeld 3.6 „Attraktivität des Bahnsektors
für Investitionen stärken“ des Masterplan Schienenverkehr vor (vgl.
Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 42 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6944 hinausgehenden eigenen Erkenntnisse vor.
26. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen
Umsetzungsstand beim Handlungsfeld 4.1 „Reduzierung der
Lärmbelastung“ des Masterplan Schienenverkehr vor (vgl. Antwort zu Frage 45 auf
Bundestagsdrucksache 20/6944)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 45 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6944 hinausgehenden eigenen Erkenntnisse vor.
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