Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8077 –
Schienenfernverkehrsanbindung Flughafen München
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Flughafen München ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den
innerdeutschen, europäischen und internationalen Luftverkehr. Bis heute hat der
Flughafen München keine Anbindung an den Schienenfernverkehr.
Stattdessen muss beispielsweise die S-Bahn oder das eigene Auto genutzt werden, um
den Flughafen zu erreichen oder um ihn zu verlassen. Insbesondere gegenüber
dem Lufthansa-Drehkreuz Frankfurt und im Vergleich mit internationalen
Drehkreuz-Flughäfen stellt die fehlende Schienenfernverkehrsanbindung für
München nach Ansicht der Fragesteller einen zunehmenden
Wettbewerbsnachteil dar.
Denn eine solche Anbindung des Flughafens München würde nach
Auffassung der Fragesteller erheblich zur Steigerung der Attraktivität des Flughafens
München, zur Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandorts Bayern
sowie zur Ankurbelung des innerdeutschen Zugverkehrs und somit zum
Klimaschutz beitragen. Mit dem Anschluss an das Fernverkehrsnetz der Deutschen
Bahn würde sich die Fahrtzeit für Passagiere zwischen Hauptbahnhof und
dem Flughafen München im ICE auf 15 Minuten verkürzen. Auch Züge nach
Frankfurt, Nürnberg, Ingolstadt, Berlin sowie in das angrenzende Ausland
könnten deutlich schneller werden (vgl.
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehm
en/muenchen-flughafen-soll-ice-anschluss-bekommen-a-2b739c2b-5114-46b
4-8b55-a92e19a820b6).
Die Bundesregierung zeigt sich aus Sicht der Fragesteller allerdings bisher
wenig aufgeschlossen, die notwendigen Schritte in Richtung
Fernverkehrsanbindung des Flughafens München zu gehen und verlässliche Zusagen zu
machen.
1. Welche verkehrspolitische Bedeutung misst das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) dem Flughafen München bei, z. B. im
Hinblick auf die Position des Flughafens München als Drehkreuz im
Luftverkehr (bitte detailliert mit Kennzahlen unterlegen)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8324
20. Wahlperiode 11.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
11. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche ökonomische Bedeutung misst das BMDV dem Flughafen
München bei, z. B. im Hinblick auf Arbeitsplätze (bitte detailliert mit
Kennzahlen unterlegen)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Flughafen München ist ein Drehkreuz im internationalen Luftverkehr mit
wichtigen Verbindungen aus und nach Deutschland in alle Teile der Welt. Nach
der Anzahl der Fluggäste handelt es sich, nach Frankfurt/Main, um den
zweitgrößten Flughafen Deutschlands. In dieser Funktion werden wichtige
regionale- und überregionale ökonomische Wirkungen erzielt, die auch über
Landesgrenzen hinweg, z. B. nach Österreich, reichen. Es ist daher folgerichtig, dass
der Flughafen München im Rahmen des Luftverkehrskonzepts des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) als Flughafen im
Bundesinteresse genannt wird. Am Flughafen München verteilen sich etwa 33 330
Beschäftigte auf 464 unmittelbar am Flughafen angesiedelte Betriebe und
Behörden. Somit ist fast jeder vierte Arbeitsplatz in den beiden Landkreisen Erding
und Freising am Flughafen angesiedelt.
Zu den weiteren Standorteffekten zählen positive ökonomische Auswirkungen,
wie etwa die Steigerung der Produktivität und Investitionen sowie ein hohes
Beschäftigungs- und Innovationsniveau. Die Nähe zum Flughafen ist ein
wichtiges Kriterium für die Ansiedlung von Firmen, insbesondere von international
tätigen Unternehmen. Dadurch leistet der Standortfaktor
„Luftverkehrsanbindung“ einen Beitrag für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Region
München. Der Flughafen gibt zudem Impulse für die Tourismusbranche.
3. Inwiefern werden das BMDV und die Deutsche Bahn AG den Flughafen
München bei der Weiterentwicklung des Deutschlandtakts
berücksichtigen, und welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein?
4. Wann soll der Deutschlandtakt fortgeschrieben werden?
5. Wie weit sind die Planungen zur Fortschreibung des Deutschlandtakts
fortgeschritten?
8. Wie plant das BMDV die Länder in die Fortschreibung des
Deutschlandtakts und die damit verbundene Erstellung der Fahrplankonzepte (auch
zukünftig) einzubinden?
9. Inwiefern wird es den Ländern möglich sein, bei der Fortschreibung des
Deutschlandtakts (auch zukünftig) eigene Vorschläge für Projekte
einzubringen?
Die Fragen 3 bis 5, 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Arbeiten zur Fortschreibung des Zielfahrplans Deutschlandtakt wurden im
April 2023 eingeleitet. Darin werden auch aktuelle verkehrspolitische Ziele der
Bundesregierung, u. a. die bessere Anbindung von Luftfahrt-Drehkreuzen an
die Schiene und zwischenzeitlich fortgeschriebene Nahverkehrskonzepte der
Länder berücksichtigt. Länder, Verbände und Eisenbahnverkehrsunternehmen
werden in einem mehrstufigen Prozess eng eingebunden und können ihre
Vorschläge sowie Konzepte einbringen.
6. Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen der mit der Fortschreibung
des Deutschlandtakts beauftragten Gutachter vor, und wie lautet deren
Bewertung der Planungen des BMDV?
7. Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen der mit der Fortschreibung
des Deutschlandtakts beauftragten Gutachter zur Integration des
Flughafens München in den Deutschlandtakt vor, und wie lautet deren
Bewertung der Planungen des BMDV?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit werden die eingegangenen Konzepte, auch zur
Schienenfernverkehrsanbindung des Flughafens München, durch die beauftragten Gutachter
geprüft.
10. Ist das BMDV bereit, den Flughafen München über § 6 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes einzubinden, und wenn nein, warum nicht?
Ein unvorhergesehener Bedarf gemäß § 6 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) ist derzeit für den Flughafen München nicht erkennbar. Dazu
wäre eine nachweisbare, deutlich und dauerhaft abweichende Änderung der
Verkehrsstruktur gegenüber der aktuellen Verkehrsprognose (derzeit – VP2030)
nachzuweisen. Eine solche Verlagerung kann anhand der vorliegenden
Statistiken und Prognosen nicht festgestellt werden. Für eine kurzfristige Bewertung
mit dem Zweck der Aufnahme der Neubaustrecke in den Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege besteht somit keine Rechtsgrundlage.
11. Wann wird das BMDV den Bedarfsplan Schiene überprüfen, wie lautet
der aktuelle Sachstand, und wann ist der Abschluss der
Bedarfsplanüberprüfung geplant?
Die gemäß der §§ 4 BSWAG, des Fernstraßenausbaugesetzes und des
Bundeswasserstraßenausbaugesetzes durchzuführende Überprüfung der Bedarfspläne
Schiene, Straße und Wasserstraße (BPÜ) läuft bereits. U. a. wird derzeit mit der
Basisprognose der Strategischen Langfrist-Verkehrsprognose 2040 eine
zentrale Grundlage für die BPÜ erarbeitet. Es wird angestrebt, die Untersuchungen
zur BPÜ Ende 2023 abzuschließen und nach Abschluss der Erstellung des
BPÜ-Berichts den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu informieren.
12. Inwiefern wird das BMDV den Flughafen München bei der Überprüfung
des Bedarfsplans Schiene berücksichtigen, und welche Voraussetzungen
müssen hierfür gegeben sein?
13. Inwiefern werden die Fortschreibung des Deutschlandtakts und des
Bedarfsplans Schiene aufeinander abgestimmt?
14. Inwiefern wird das BMDV den Flughafen München bei der
Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans berücksichtigen?
Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung werden ausschließlich Vorhaben des
Bedarfsplans für die Bundesschienenwege untersucht. Die
Fernverkehrsanbindung des Flughafens München gehört zwar nicht dazu, parallel zur gesetzlich
festgelegten Überprüfung der Bedarfspläne wird allerdings der Zielfahrplan
Deutschlandtakt fortgeschrieben und an die derzeit in Arbeit befindliche neue
strategische Langfristverkehrsprognose 2040 angepasst. Im Rahmen der
Fortschreibung wird geprüft, ob sich Änderungsbedarf an dem im Zielfahrplan
hinterlegten Angebots- und Infrastrukturkonzept aufgrund der zukünftigen
Verkehrsentwicklung ergibt und wie der Zielfahrplan an die neuen verkehrlichen
Entwicklungen anzupassen ist. Sollte zusätzlicher Infrastrukturbedarf für die
Eisenbahnen des Bundes erforderlich werden, kann dieser bei bereits im
Bedarfsplan für die Bundeschienenwege befindlichen Vorhaben wie
beispielsweise bei der ABS/NBS München – Ingolstadt als Bestandteil des Planfalls
Deutschlandtakt entsprechend vollzogen werden. Sollte sich im Ergebnis
aufgrund gesteigerter Verkehrsmengen eine Neubaustrecke ableiten lassen, könnte
diese im Rahmen der Aufstellung des kommenden Bundesverkehrswege- und
Mobilitätsplans bewertet werden.
15. Wann wird das BMDV den Bundesverkehrswegeplan fortschreiben?
Für den neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan (BVMP) 2040 hat das
BMDV mit dem Infrastrukturdialog mit Verbänden im Dezember 2022, der
laufenden BPÜ und weiteren Prozessen, wie etwa der fortlaufenden Überarbeitung
der Verfahren und Methoden der Bundesverkehrswegeplanung, den
Erstellungsprozess eingeleitet. Vor diesem Hintergrund soll der BVMP 2040 in dieser
Legislaturperiode durch die Entwicklung eines Konzepts sowie mit einem
möglichst breiten Konsens, u. a. im Rahmen des Infrastrukturdialogs, auf den Weg
gebracht werden. Die Umsetzung dieses Konzepts bzw. Erarbeitung und
Beschluss des BVMP 2040 erfolgen in der nächsten Legislaturperiode.
16. Welche anderen Möglichkeiten – neben der Berücksichtigung im
Deutschlandtakt und im Bundesverkehrswegeplan – sieht das BMDV,
um die Schienenfernverkehrsanbindung des Flughafens München zu
ermöglichen?
Bereits mit der im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans enthaltenen ABS
München – Mühldorf – Freilassing wird die schienenseitige Anbindung des
Flughafens München deutlich verbessert. Schienenpersonenfernverkehr ist in
Deutschland in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht komplett
eigenwirtschaftlich in ausschließlicher Zuständigkeit und Verantwortung der
jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen organisiert, einschließlich der
Entscheidung über Streckenführung, Verkehrshalte und eingesetzte Fahrzeuge. Über
Netzzugang und Trassenvergabe entscheidet die DB Netz AG und in
Konfliktfällen die Bundesnetzagentur. Das BMDV nimmt darauf keinen Einfluss.
17. Beabsichtigt das BMDV, sich künftig an der vom Flughafen München
initiierten Task Force Intermodalität (vgl.:
www.munich-airport.de/_b/00
00000000000013099805bb6234524c/anlage-vorstellung-taskforce-inter
modalitaet.pdf) zu beteiligen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
Dazu finden derzeit Gespräche auf Fachebene statt, welche insbesondere in die
Arbeiten zur Fortschreibung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakts
einfließen werden.
18. Was ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Erarbeitung eines
Angebots- und Infrastrukturkonzepts zur Schienenfernverkehrsanbindung des
Flughafens München (vgl.:
www.munich-airport.de/standort-ausbau-8
6430)?
Ein mehrstufiges Konzept zur Fernverkehrsanbindung des Flughafens
München wurde vom Freistaat Bayern in Abstimmung mit der Flughafen GmbH
und der DB AG erarbeitet. Im Rahmen der Fortschreibung des Zielfahrplans
Deutschlandtakt wird das Konzept geprüft und bei Bedarf, ggf. in modifizierter
Form, in die Planungen integriert.
19. Wie sieht der Zeitplan des BMDV und der Deutschen Bahn AG für die
Schienenfernverkehrsanbindung des Flughafens München aus?
Derzeit liegt dem BMDV kein Zeitplan vor. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 12 bis 14 verwiesen.
20. Welche Finanzierungsperspektiven sieht das BMDV für die
Schienenfernverkehrsanbindung des Flughafens München?
Über die Mittel für die Umsetzung des Bedarfsplans für die
Bundeschienenwege entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Im Übrigen wird auf die Antworten
zu den Fragen 12 bis 14 verwiesen.
21. Welche Wechselwirkungen sieht das BMDV zwischen der
Schienenfernverkehrsanbindung des Flughafens München und den Planungen anderer
Projekte der Deutschen Bahn (inklusive S-Bahn) im Großraum
München?
Die bereits im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege enthaltene Ausbaustrecke München – Mühldorf – Freilassing
einschließlich der sogenannten Walpertskirchener Spange sowie der zweigleisige Ausbau
von Erding zum Flughafen München werden derzeit geplant und bei der
Entwicklung eines wirtschaftlich sinnvollen Angebots- und Infrastrukturkonzepts
sowie bei den Arbeiten zur Fortschreibung des Zielfahrplans für den
Deutschlandtakt berücksichtigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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