Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8573 –
Generalsanierung des Schienen-Hochleistungsnetzes ab 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Vorbereitung der Generalsanierung des Schienen-Hochleistungsnetzes
schreitet rund ein Jahr vor der ersten Komplettsperrung (fünf Monate lang, auf
der Strecke zwischen Mannheim und Frankfurt) nach Angaben der Deutschen
Bahn AG (DB AG) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
(BMDV) voran (vgl.
www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_
uebersicht/Der-Weg-zum-Hochleistungsnetz-DB-geht-mit-Vorschlag-fuer-San
ierungsplan-in-weitere-Gespraeche-mit-dem-Bund-10315820 und bmdv.bun
d.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/generalsanierung-fuer-die-schiene.html). Nicht
nur die Korridorsanierung der sogenannten Riedbahn, sondern auch die
Generalsanierung aller weiteren 41 geplanten Streckenabschnitte bis 2030 muss
nach Ansicht der Fragesteller umfassend und gründlich geplant werden.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU mit dem Titel „Aktueller Stand zur Umsetzung des
Sanierungsplans für das hochbelastete Schienennetz zum Hochleistungsnetz der
Deutschen Bahn“ (auf Bundestagsdrucksache 20/6992) konnte die
Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche Fragen nicht beantworten.
Auch seitens der Schienenbranche besteht offensichtlich bei vielen Fragen
zum Sanierungsplan der DB AG Klärungsbedarf (vgl. u. a.
www.dvz.de/rubri
ken/land/schiene/detail/news/gueterbahnen-ueben-kritik-an-den-sanierungspla
enen.html).
1. In welcher Reihenfolge bzw. Priorisierung sollen die von der
Bundesregierung konkretisierten Strecken bzw. Vorhaben durch das BMDV
sowie durch die DB AG bearbeitet werden (bitte die Projekte einzeln
entsprechend ihrer Priorität und nach der zeitlichen Reihenfolge auflisten;
vgl. Bundestagsdrucksache 20/6431)?
2. Wann wird das BMDV die zeitlichen und inhaltlichen Planungen zur
Generalsanierung des Schienen-Hochleistungsnetzes finalisieren und
öffentlich bekannt machen sowie insbesondere den Deutschen Bundestag
informieren?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9251
20. Wahlperiode 10.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
2. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die Deutsche
Bahn AG (DB AG) haben beim Schienengipfel am 15. September 2023 die mit
der Branche erörterte nachfolgende Reihung der Generalsanierungen
kommuniziert.
2024 2025 2026
1. Halbjahr 2. Emmerich –
Oberhausen
4. Köln – Hagen
5. Nürnberg –
Reichswald –
Regensburg
2. Halbjahr 1. Frankfurt/Main –
Mannheim
3. Hamburg – Berlin 6. Obertraubling –
Passau
7. Troisdorf –
Koblenz
8. Koblenz –
Wiesbaden
2027 2028
1. Halbjahr 9. Frankfurt – Heidelberg
10. München-Ost –
Rosenheim
11. Berlin – Lehrte
16. Hamburg/Harburg – Bremen
17. Hürth/Kalscheuren –
Koblenz
18. Koblenz – Mainz
19. Würzburg – Nürnberg
20. Hagen – Hamm
2. Halbjahr 12. Bremen – Bremerhaven
13. Rosenheim – Salzburg
14. Köln – Dortmund – Hamm
15. Hamburg – Lübeck
21. Uelzen – Stendal
22. Stendal – Magdeburg
23. Nordstemmen – Göttingen
24. Bebra – Fulda
2029 2030
1. Halbjahr 25 Lehrte – Groß-Gleidingen
26. Hamburg – Hannover
32. Weddel – Magdeburg
33. Bremen – Osnabrück
34. Osnabrück – Münster
35. Kassel – Gießen –
Friedberg
36. Würzburg – Treuchtlingen
2. Halbjahr 27. Köln – Aachen/Aachen-
Süd-Grenze
28. Bremen / Rotenburg –
Wunstorf
29. Forbach – Ludwigshafen
30. Stuttgart – Ulm
31. Erfurt – Bebra
37. Münster – Recklinghausen-
Süd
38. Wunstorf – Minden
39. Ulm – Augsburg
40. Mannheim – Karlsruhe
3. Welche kapazitätserhöhenden Maßnahmen sind in den zur Sanierung
vorgesehenen Abschnitten konkret geplant (bitte nach den geplanten
Streckenabschnitten auflisten)?
Die DB Netz AG plant im Rahmen der Generalsanierung hochbelasteter
Streckenabschnitte die Kapazität mit sogenannten kleinen und mittleren
Maßnahmen zu verbessern. Vorgesehen sind u. a. 740m-Überholgleise,
Blockoptimierungen, Gleiswechselbetriebe und Überleitstellen. Eine konkrete Auflistung
kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden, da die DB Netz
AG derzeit noch die Details für die einzelnen Streckenabschnitte erarbeitet.
4. Bei welchen Streckenabschnitten ist die Umsetzung von 740-Meter-
Gleis-Vorhaben geplant, und wenn diese nicht geplant sind, warum
nicht?
Überholgleise mit einer Nutzlänge von mindestens 740 m sind einheitlich als
grundsätzlicher Layoutstandard für alle Generalsanierungs-Streckenabschnitte
definiert.
5. Warum sind keine Elektrifizierungen von Umleitungsstrecken geplant,
die vor allem für den Schienengüterverkehr wichtig sind?
6. Plant die Bundesregierung, Elektrifizierungsmaßnahmen auf den
Umleitungsstrecken zu erleichtern, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Konzept der Generalsanierung legt den Fokus auf eine Bündelung von
erforderlichen und absehbaren Baumaßnahmen auf dem zu betrachtenden
Streckenabschnitt. Auf den Umleiterstrecken werden für einen reibungslosen
Betrieb während der Generalsanierung erforderliche notwendige
Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Da nach Auskunft der DB AG keine
Elektrifizierungen der Umleiterstrecken vorgesehen sind, werden durch die DB Netz AG
Dieselloks angemietet, die auf bisher noch nicht elektrifizierten Umleiterstrecken
für zusätzliche Kapazitäten sorgen. Dementsprechend werden keine
Beschleunigungsmaßnahmen für Elektrifizierungen geplant.
7. Welche Kosten werden für die Vorhaben im Rahmen der
Generalsanierung des Schienen-Hochleistungsnetzes zugrunde gelegt, und wie sollen
sie finanziert werden (bitte die Projekte einzeln auflisten)?
Das BMDV und die DB AG stehen im engen Austausch zu den Kosten und der
Finanzierung für die Generalsanierung der hochbelasteten Streckenabschnitte.
Die Kostenschätzungen werden derzeit vom Eisenbahn-Bundesamt validiert.
Eine Auflistung der Kosten zu einzelnen Generalsanierungen ist aufgrund des
frühen Planungsstandes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
8. Welche Termine zwischen der Projektleitung der DB Netz AG und den
betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) haben bereits
stattgefunden, und welche weiteren Termine sind jeweils geplant?
Die DB Netz AG führt seit Herbst 2022 einen intensiven bundesweiten Dialog
mit betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) durch. Gegenstand der
Diskussion war insbesondere die Festlegung und Reihenfolge der Korridore
und Streckenabschnitte, die bis 2030 eine Generalsanierung durchlaufen sollen.
Der Dialog mit den EVU wird fortlaufend auf regionaler Ebene vertieft.
Darüber hinaus hat die DB Netz AG spezifische Dialogformate für die
Güterverkehrsunternehmen etabliert.
9. Welche regionalen Dialoge für die ab 2025 vorgesehenen
Korridorprojekte sind aktuell geplant?
Konkrete Termine für die regionalen Dialoge stehen nach Auskunft der DB
Netz AG zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.
10. Bleibt es nach Einschätzung der Bundesregierung für die
Generalsanierung des Abschnittes Frankfurt/Main – Mannheim bei der
Kostenschätzung durch die DB Netz AG i. H. v. 608 Mio. Euro (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/6922), und
wenn nein, warum nicht?
Hierzu wird auf die Presseinformation der DB AG vom 2. November 2023
verwiesen:
www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Rie
dbahn-Generalsanierung-DB-hat-alle-Auftraege-fuer-Pilotprojekt-auf-dem-We
g-zum-Hochleistungsnetz-vergeben-12425268
11. Wie ist der aktuelle Planungsstand bei der Generalsanierung der
„Riedbahn“ zwischen Frankfurt/Main und Mannheim?
a) Sind die Vorbereitungen der Generalsanierung der „Riedbahn“ im
Zeitplan, und wenn ja, wie lautet der weitere Terminplan?
b) Was ist das Ergebnis der Prüfung, ob sich durch die Umleitung von
Fernzügen zwischen Fulda und Stuttgart über Würzburg und
Heilbronn (Frankenbahn) eine Entlastung des Bereichs zwischen
Frankfurt und Mannheim erreichen lässt (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/6922)?
c) Reichen die Kapazitäten auf den für Umleitungsverkehre
vorgesehenen Strecken für den Abschnitt Frankfurt/Main – Mannheim aus, und
wenn nein, warum nicht?
d) Wurden für den Abschnitt Frankfurt/Main – Mannheim bisher alle
Ausschreibungen veröffentlicht, wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet.
Die Arbeiten liegen im Zeitplan. Vom 1. Januar bis zum 21. Januar 2024 findet
als vorbereitende Maßnahme eine erste Vollsperrung der Riedbahn statt. Die
eigentliche Generalsanierung der Strecke folgt anschließend wie geplant vom
15. Juli bis zum 14. Dezember 2024.
Einzelzüge, für die im Baukorridor keine Zeitfenster verfügbar sind, werden
über die Frankenbahn umgeleitet. Dies betrifft nach Auskunft der DB AG
insbesondere ein tägliches touristisches Zugpaar ICE 118/119 und insgesamt zwei
weitere Fahrten am Samstag sowie Freitag und Samstag sowie einzelne
Leerzüge.
Die DB Netz AG hat ein umfassendes Ersatzverkehrskonzept für die
Generalsanierung der Riedbahn erarbeitet. Durch Geschwindigkeitsharmonisierung auf
den Umleitungsstrecken konnte die Kapazität so erhöht werden, dass während
der Sperrungen rund 75 Prozent der gewohnten Sitzplätze im Fernverkehr
angeboten werden können. Auch im Nahverkehr besteht eine Vielzahl an
Angeboten.
Die Bauleistungen für die Generalsanierung sind seit dem 4. August 2023
vergeben. Die Leistungen wurden in zwei Lose aufgeteilt. Das Los 1 (Nord)
umfasst den Streckenabschnitt zwischen Frankfurt und Biblis. Das Los 2 (Süd)
deckt den Streckenabschnitt zwischen Biblis und Mannheim ab.
12. Wie ist der aktuelle Planungsstand bei der Generalsanierung des
Korridorabschnittes Hamburg – Berlin?
a) Sind die Vorbereitungen der Generalsanierung des
Korridorabschnittes Hamburg – Berlin im Zeitplan, und wie lautet der weitere
Terminplan?
b) Wurde die Erarbeitung der Details des Verkehrskonzepts durch die
DB Netz AG und die betroffenen EVU und Aufgabenträger
mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, welche Details enthält das
Verkehrskonzept (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 20/6922)?
c) Reichen die Kapazitäten auf den für Umleitungsverkehre
vorgesehenen Strecken für den Abschnitt Hamburg – Berlin aus, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Die Planungen für die Generalsanierung des Hochleistungskorridors folgen
dem Terminplan. Derzeit werden die Ausschreibungen der Bauleistungen
vorbereitet und die Details der Verkehrskonzepte erarbeitet.
Die abschließenden Details des Verkehrskonzepts erarbeitet die DB Netz AG
derzeit gemeinsam mit den betroffenen EVU und Aufgabenträgern. Die
Erarbeitung ist plangemäß noch nicht abgeschlossen.
13. Wie ist der aktuelle Planungsstand bei der Generalsanierung des
Korridorabschnittes Oberhausen – Emmerich?
a) Sind die Vorbereitungen der Generalsanierung des
Korridorabschnittes Oberhausen – Emmerich im Zeitplan, und wie lautet der weitere
Terminplan?
b) Wurde die Erarbeitung der Details des Verkehrskonzepts durch die
DB Netz AG und die betroffenen EVU und Aufgabenträger
abgeschlossen, und wenn ja, welche Details enthält das Verkehrskonzept
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 20/6922)?
c) Was versteht die DB Netz AG unter einem „spezifischen
Verkehrskonzept“, welches im Regionalverkehr umgesetzt werden soll (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
20/6922)?
d) Reichen die Kapazitäten auf den für Umleitungsverkehre
vorgesehenen Strecken für den Abschnitt Oberhausen – Emmerich aus, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13d werden gemeinsam beantwortet.
Die Vorbereitungen liegen im Zeitplan. Vom 14. Mai 2024 bis zum 14. Juni
2024 finden die letzten vorbereitenden Baumaßnahmen vor der 80-wöchigen
Sperrpause des Ausbauprojektes Emmerich-Oberhausen statt. Die 80-wöchige
Sperrpause erfolgt vom 1. November 2024 bis zum 17. Mai 2026. Während
dieser Zeit ist die Strecke überwiegend eingleisig befahrbar, auf einzelnen
Abschnitten muss sie jedoch auch zeitweise vollständig gesperrt werden. Im
Rahmen dieser Sperrpause erfolgen in Anlehnung an das Bedarfsplanvorhaben
„Emmerich – Oberhausen (ABS 46/2) die Arbeiten der Generalsanierung dann
zwischen den 15. Februar 2025 und den 13. Dezember 2025 in Form von
eingleisigen Sperrungen und Totalsperrungen.
Das Verkehrskonzept wurde rechtzeitig mit den EVU in den entsprechende
Prozessphasen abgestimmt. Während der eingleisigen Sperrung Emmerich-
Oberhausen wird der Fernverkehr in beide Richtungen durch Gleiswechselbetrieb
möglich sein, Regionalverkehr RE 5 und RE 49 verkehren anstatt bis Wesel nur
bis Friedrichsfeld (Niederrhein). Es wird ein Schienenersatzverkehr von
Friedrichsfeld (Niederrhein) bis Wesel eingerichtet. Der Güterverkehr wird ebenfalls
in beide Richtungen möglich sein.
Während der Totalsperrung Emmerich-Oberhausen wird der Fernverkehr über
Venlo umgeleitet (Haltausfälle Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen; Ersatzhalt in
Mönchengladbach). Regionalverkehr RE 5, RE 49, RE 19 und RE 44 entfallen
und es wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Auf der Umleiterstrecke
entfällt aus Kapazitätsgründen der RE 13 Venlo – Viersen und wird durch einen
Schienenersatzverkehr ersetzt. Der Güterverkehr aus Richtung Süden wird über
Venlo, aus Richtung Osten über Bad Bentheim umgeleitet. Die Kapazitäten
reichen nach Einschätzung der DB Netz AG mit diesen Maßnahmen aus.
14. Sind die Abschnitte Obertraubling – Passau (geplant für 2026),
München – Rosenheim und Rosenheim – Salzburg (geplant für 2027) und den
Abschnitt Bremen – Bremerhaven nach Kenntnis der Bundesregierung
umfahrbar, wenn sie für die geplante Generalsanierung voll gesperrt sind,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie können Umleitungsstrecken
sichergestellt werden?
Bei den genannten Strecken in Bayern handelt es sich um zweigleisige
Strecken, welche in einer Vollsperrung saniert werden. Sowohl für den Abschnitt
Obertraubling – Passau als auch für die Abschnitte München – Rosenheim und
Rosenheim – Salzburg stehen Umleitungsstrecken zur Verfügung, über die
Teile des Verkehrs abgewickelt werden können. Die Umleitungsstrecken sind
bereits durch den Regelverkehr stark frequentiert und haben Restriktionen in
Bezug auf Länge und Last. Die Kapazität zur Aufnahme von Umleiterverkehren
ist daher begrenzt. Um die Umleiterverkehre über die betroffenen Strecken zu
ermöglichen, werden dort, neben Entlastungsmaßnahmen im Regelverkehr,
eine präventive Instandhaltung sowie der Einsatz von zusätzlichen
Dieseltriebfahrzeugen zur Umleitung von Zügen auf weiteren Strecken ohne Oberleitung
erfolgen.
Bei der Generalsanierung des Korridors Bremen – Bremerhaven erfolgt keine
Vollsperrung (Totalsperrung) der Strecke. Stattdessen wird die
Generalsanierung der Strecke im Rahmen einer eingleisigen Sperrung realisiert. Somit ist
die Anbindung des Hafens durchgehend gewährleistet.
15. Welche Korridorsanierungen plant die DB Netz AG auf den Strecken der
Ausbaustrecke (ABS) oder Neubaustrecke (NBS) Hamburg/Bremen –
Hannover („Optimiertes Alpha-E plus“)?
a) Wie werden diese mit den aktuell laufenden Planungen für eine
Ausoder Neubaustrecke Hamburg/Bremen – -Hannover abgestimmt?
b) Können diese Korridorsanierungen bei dem Bahnprojekt ABS oder
NBS Hamburg/Bremen – Hannover dazu führen, dass die Planungen
für das Bahnprojekt zeitlich nach den Korridorsanierungen
verschoben werden?
c) Sind kapazitätserweiternde Maßnahmen aus dem „Alpha-E“-Konzept
auf der Bestandsstrecke geplant, wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Das BMDV, das Land Niedersachsen und die DB Netz AG führen Gespräche
über die nächsten Schritte, um die bestehenden Anforderungen zu erfüllen.
Hierzu gehören der erweiterte Umfang der Generalsanierung sowie der Ausbau
der Kapazitäten zur Erreichung der Ziele des Deutschlandtakts. Im Zuge dieser
Gespräche wird auch der zeitliche Ablauf einvernehmlich festgelegt.
16. Ist bei den verschiedenen Abschnitten der geplanten Generalsanierung
eine beschleunigte Umsetzung einer Bedarfsplanmaßnahme zur
vorlaufenden Kapazitätserhöhung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Wie lautet das Ergebnis der Prüfung für den von der DB AG
angemeldeten Mehrbedarf i. H. v. 2,43 Mrd. Euro bis 2027 im Rahmen der
Eckwerte im Bundeshaushaltsaufstellungsverfahren (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/6922)?
Die Reihung der Korridore ist auch anhand bestehender Ankermaßnahmen,
also bereits eingeplanter Baumaßnahmen, festgelegt worden, darunter auch
Bedarfsplanmaßnahmen, für die bereits Sperrpausen eingerichtet waren.
Die Prüfung des von der DB AG angemeldeten Mehrbedarfs i. H. v. 2,43 Mrd.
Euro bis 2027 ist noch nicht abgeschlossen.
17. Sind die bislang eingeplanten Mittel in der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III (vgl.
www.eba.bund.de/download/LuFV_I
II_Vertrag_und_Anlagen_Web.pdf) sowie bei den Investitionsmitteln
des Bundes für die Generalsanierung ausreichend oder benötigt die DB
Netz mehr Mittel, und wenn ja, in welcher Höhe?
Im Rahmen der noch in Abstimmung befindlichen Eckwerteanmeldung für das
Haushaltsjahr 2024 und die Mittelfristplanung bis 2027 wurden weitere
Bundesmittel für Zusatzbedarfe infolge der Generalsanierungen angemeldet. Eine
Aussage zur Höhe der Mittel ist aufgrund des laufenden Verfahrens nicht
möglich.
18. Warum lehnen die DB Netz AG als Betreiber und der Bund als
Infrastrukturverantwortlicher eine Kompensation der
Betriebserschwerniskosten ab?
Die Generalsanierungen ab dem Jahr 2025 wurden rechtzeitig kommuniziert
und können in der Bestellphase berücksichtigt werden, sodass kein Grund für
eine Kompensation besteht.
19. Plant die Bundesregierung bei der Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes eine Förderfähigkeit der Schienenersatzverkehr(SEV)-
Zusatzkosten durch den Bund, und wenn nein, warum nicht?
21. Welche Regelung zur Übernahme der Kosten der
Schienenersatzverkehrsleistungen während der Generalsanierung wurde zwischen der
Bundesregierung, der DB Netz AG als Infrastrukturbetreiberin, den
Aufgabenträgern sowie den EVU gefunden (vgl.
www.deutschebahn.com/d
e/presse/presse-regional/pr-frankfurt-de/presseinformationen-regional/Ge
neralsanierung-150-Busse-fuer-Regionalverkehr-auf-der-Riedbahn-1122
6654)?
Die Fragen 19 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Förderfähigkeit der Zusatzkosten des Schienenersatzverkehrs ist von der
Bundesregierung im Zuge der Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes nicht vorgesehen, da die Finanzierung dieser Kosten wie auch die
Organisation und Durchführung des Schienenersatzverkehrs in den
Netznutzungsbedingungen Netz (NBN 23) bereits geregelt sind. Unabhängig hiervon laufen im
Parlamentarischen Raum noch Verhandlungen und Gespräche im
Zusammenhang zu den Mehrkosten des SEV mit dem
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG).
20. Wurde die Vergabe der Ersatzverkehre für die Jahre 2025 ff. im Rahmen
einer europaweiten Ausschreibung bereits angekündigt, und wenn nein,
warum nicht?
Die Ankündigung einer europaweiten Ausschreibung zur Vergabe der
Ersatzverkehre für die Jahre ab 2025 ist im Herbst 2023 erfolgt.
22. Wie plant die DB Netz AG, mit Konfliktfällen zwischen den
Zugangsberechtigten umzugehen, wenn diese um dieselben Trassen konkurrieren
werden?
Die Vergabe von Trassen durch die DB Netz AG erfolgt nach einem
transparenten Prozess, der von der Bundesnetzagentur überwacht wird. Kommt es zu
Konflikten bei der Trassenvergabe, greift ein festgelegtes Verfahren. Die
beantragten Trassen werden bewertet. Dabei haben vertaktete und ins Netz
eingebundene Verkehre sowie langlaufende und grenzüberschreitende Verbindungen
Priorität.
23. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass mehrere
erfolgreiche Korridorsanierungen innerhalbes eines Jahres (zum Beispiel
2028, 2029 und 2030) verkehrlich, baulogistisch und administrativ
machbar sind, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie soll dies
sichergestellt werden?
Bei der Reihung der Generalsanierungen wurde darauf geachtet, dass sich diese
nicht gegenseitig verkehrlich beeinflussen. Aus baulogistischer Sicht können
durch die angestrebte Totalsperrung Effizienzen in der Bauabwicklung im
Vergleich zum bisherigen Baumanagement gesteigert werden. Unterstützt wird
dies durch hochverdichtete und kapazitätsschonende Bauverfahren.
24. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte will die DB Netz AG im Rahmen
der Generalsanierung der Hochleistungskorridore bis wann, in welchem
Umfang und mit welchem Mitteleinsatz sanieren (bitte nach Bahnhof
bzw. Haltepunkt differenziert aufführen)?
Derzeit befinden sich die Standards, die Bahnhöfe und Haltepunkte in Bezug
auf ihre Attraktivität und Leistungsfähigkeit erfüllen müssen, in Abstimmung.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist keine differenzierte Auflistung nach Bahnhof,
Haltepunkt und erforderlichem Mitteleinsatz möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333