Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8791 –
Schutz kritischer Verkehrsinfrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Herbst 2022 wurden bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) sowohl in
Berlin als auch in Nordrhein-Westfalen Kommunikationskabel sabotiert,
woraufhin das interne Bahnkommunikationssystem GSM-R in Norddeutschland
komplett ausfiel (vgl.
www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bahn-sab
otage-polizei-ermittelt-nach-stellwerksmanipulation-18769623.html und
www.spiegel.de/politik/deutschland/durchtrennte-glasfaserkabel-generalbunde
sanwalt-uebernimmt-ermittlungen-zu-bahn-sabotage-a-45273911-f307-40f6-8
02a-d20b76500a4b ).
Anfang September 2023 wurden auf Kabelschächte der DB AG
Brandanschläge verübt, wodurch die Versorgungsleitungen für Signal- und
Kommunikationstechnik beschädigt wurden (vgl.
www.tagesschau.de/wirtschaft/verbrauch
er/vandalismus-hamburg-berlin-zugausfaelle-100.html). Zu Beginn des Jahres
2023 wurden in Nordrhein-Westfalen mehrere Stellwerke der DB AG
manipuliert. Die Folge war, dass die Stromversorgung für Teile des Schienennetzes
ausfiel. Diese Vorfälle führten jeweils zu massiven Störungen des
Zugverkehrs.
Nachdem ein Betonbohrer bei Arbeiten am Bahnhof Frankfurt-Eschersheim
zwei in fünf Metern Tiefe an der Trasse verlaufende Glasfaser-Kabelstränge
durchtrennt hatte, kam es im März 2023 zu einem IT-Ausfall bei der
Lufthansa. Dies hatte ein Chaos am Flughafen Frankfurt und im innerdeutschen
Flugverkehr zur Folge (
www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/comp
uter-lahmgelegt-fluege-gestrichen-diese-bahn-baustelle-ist-schuld-am-lh-cha
o-82910330.bild.html).
Die Vorfälle zeigen deutlich, dass der Verkehr als kritische Infrastruktur
(KRITIS) anfällig für Manipulationen und Störungen ist und folglich
angemessen geschützt werden muss. Vor diesem Hintergrund hat das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bereits im Oktober 2022 eine
„Stabstelle Krisen und Sicherheit“ eingerichtet, die auch das Thema
Infrastruktursicherheit umfasst (
www.dekra.net/de/bmdv-mehr-sicherheit-fuer-die-i
nfrastruktur/).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9029
20. Wahlperiode 31.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 25. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wann, und mit welcher Begründung wurde die „Stabstelle Krisen und
Sicherheit“ im BMDV eingerichtet?
3. Welche Themen sollen dort in Zukunft bearbeitet werden?
Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die „Stabsstelle Krisen und Sicherheit“ (Stab KS) wurde am 1. März 2023
eingerichtet, um den Schutz der kritischen Infrastruktur innerhalb des
Zuständigkeitsbereiches des BMDV besser zu koordinieren zu können. Aufgrund der
zentralen politischen Bedeutung wurde die Stabsstelle in der Abteilung L
(„Leitung, Kommunikation“) angesiedelt. Synergien, die durch die
organisatorische Zusammenführung der drei betroffenen Referate entstehen, werden
konsequent genutzt. Durch die gezielte Einbindung der Referate im BMDV die
ebenfalls für den Bereich des Schutzes der kritischen Infrastruktur zuständig
sind, wird die Koordinierung im Bereich Krisenvorsorge und -bewältigung im
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) optimiert und die
Reaktions- und Handlungsfähigkeit im Krisenfall deutlich verbessert.
2. Welche Themen hat die „Stabstelle Krisen und Sicherheit“ seit ihrer
Einrichtung bearbeitet?
Bestehende Strukturen der Rufbereitschaft wurden personell verstärkt, so dass
die Erreichbarkeit des Ressorts rund um die Uhr gewährleistet ist. Die
Lagezentren des BMDV in Berlin und Bonn werden modernisiert und mit
verbesserter Kommunikationstechnik ausgerüstet. Neben Satellitentelefonie steht dem
BMDV bereits die sichere Kommunikation R-VSK zur Verfügung, ebenso ist
(Daten-) Kommunikation über das gehärtete modulare Warnsystem MoWaS
möglich. Die Krisenreaktionsprozesse werden derzeit überarbeitet und für die
Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktionen wird ein
Notfallmanagement (Business Continuity Management) eingerichtet. Parallel werden
Kommunikationswege in den Geschäftsbereich und zu relevanten Akteuren im
Verkehrs- und Telekommunikationsbereich gestärkt und auch hier die geschützte
Kommunikation ausgebaut.
Des Weiteren werden Belange des Schutzes der Infrastrukturen im
Geschäftsbereich des BMDV gesteuert. Das betrifft sowohl regulatorische Instrumente
als auch informelle Maßnahmen und Austauschformate. Damit sollen die
Infrastrukturen in ihrer Gesamtheit in den Blick genommen und die Möglichkeiten
der Prävention weiter ausgeschöpft werden.
4. Welche anderen Referate des BMDV sind laut des
Geschäftsverteilungsplans des BMDV ebenfalls für den Schutz der kritischen Infrastruktur
zuständig?
5. Was sind die konkreten Aufgaben und Tätigkeitsbereiche dieser
Referate?
6. Welche anderen Referate sind laut des Geschäftsverteilungsplans des
BMDV für den Schutz der kritischen Infrastruktur Schiene zuständig?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Referat Zuständigkeit
DK 11 Telekommunikationsrecht
DK 22 Meteorologie, DWD, Erdbeobachtung
DK 23 Satellitennavigation und -kommunikation
DP 25 Datenschutz und Cybersicherheit in der digitalen Welt, Vertrauensdienste,
Digitale Identitäten
E 12 Eisenbahnverkehrsverwaltung
E 14 Technik, Betrieb, Lärm und Umwelt
E 15 Innovation und Forschung
G 14 Güterverkehr und Logistik
G 15 Personenverkehr, Öffentliche Verkehrssysteme
G 23 Elektromobilität, Ladeinfrastruktur
LF 14 Luftsicherheit (Abwehr äußerer Gefahren)
LF 15 Flugplätze
LF 16 Lärm-, Umwelt- und Verbraucherschutz im Luftverkehr, Flughafenkoordinator,
Flugunfallwesen, BFU
LF 17 Flugsicherung, BAF
LF 18 Luftfahrttechnik, Flugbetrieb, Luftfahrtpersonal, Luftverkehrssicherheit, LBA
StB 15 Straßenrecht, Auftragsverwaltung, FBA
StB 16 Forschung im Straßenwesen, Internationale Zusammenarbeit, BASt
StB 27 Straßenverkehrstelematik, Rastanlagen, Digitalisierung und IT im Straßenbau
StV 13 Gewerblicher Straßengüterverkehr, Sozialvorschriften, BALM
StV 21 Regelungen der Fahrzeugzulassung, der Grundsätze des StVG und der Gebühren, KBA
WS 10 Wasserstraßenpolitik, grundlegende Infrastrukturplanung für die Bundeswasserstraßen,
GDWS
WS 12 Technik der Wasserstraßeninfrastruktur, BAW
WS 14 Umweltschutz für die Wasserstraßen, Anpassung an den Klimawandel, Gewässerkunde,
BfG
WS 26 Recht der Seeschifffahrt, BSU
Z 32 IT-Strategie und IT-Steuerung des Ressorts
Z 34 Cyber- und Informationssicherheit BMDV (Betrieb), kritische Infrastrukturen in der
Bundesverkehrsverwaltung (Technik), administrativer Datenschutz
7. Welche Referate in anderen Ressorts der Bundesregierung sind mit dem
Schutz kritischer Infrastrukturen befasst (bitte Ressort,
Referatsbezeichnung und konkrete Aufgabenbeschreibung im jeweiligen
Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Ressorts benennen)?
Ressort Referat Zuständigkeit
Bundesministerium
für Ernährung und
Landwirtschaft
316 Sicherheitsforschung und Schutz kritischer Infrastrukturen,
EU-Vorhaben im Bereich Sicherheits- und
Verteidigungspolitik sowie Katastrophenschutz
Bundesministerium
der Verteidigung
FüSK II 2 Unterstützungsaufgaben Streitkräfte, Territoriale Aufgaben,
Heimatschutz
Bundesministerium
der Finanzen
VII A 3 Digitale Finanztechnologien, Zahlungsverkehr und
Cyber-Sicherheit
Bundesministerium
der Gesundheit
Z34, PG GEKKIS/
Referat 611,
Koordinierung von Angelegenheiten des Schutzes
Kritischer Infrastrukturen
Ressort Referat Zuständigkeit
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Klimaschutz
Stab ZC-KS Grundsatzfragen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen
ZC2 Nationale und internationale Grundsatzfragen zum Schutz
Kritischer Infrastrukturen
WEB2 (Strom)
WEB4 (Gas)
Resilienz und Schutz Kritischer Infrastrukturen im
Bereich Strom und Gas, Sicherung Kritischer Infrastrukturen,
IT‑Sicherheit, Cyberkriminalität
IVD4 Raumfahrtagentur, Nationales Raumfahrtprogramm,
Weltraumsicherheit
VIA5 Telekommunikation, Medienwirtschaft, Post
Die Beauftragte
der Bundesregierung
für Kultur und Medien
K 17 Koordinierung präventiver Maßnahmen zum Schutz von
Kulturgut im Krisen- und Katastrophenfall
Bundesministerium
des Innern und für
Heimat
CI 3 Cyber- und Informationssicherheit in Kritischen
Infrastrukturen
KM 4 Schutz kritischer Infrastrukturen
B2 Führungs- und Einsatzangelegenheiten der Bundespolizei,
Seesicherheit
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
IIa 4 IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit, Digitale
Transformation
8. Mit welchen Ressorts steht das BMDV im Austausch zum Schutz der
kritischen Infrastrukturen (bitte nach Behörden einzeln aufschlüsseln)?
Das BMDV steht mit den anderen Ressorts über das federführende
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) kontinuierlich im Austausch.
9. Mit welchen anderen Behörden in den Geschäftsbereichen der Ressorts
steht das BMDV zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Austausch
(bitte nach Behörden einzeln aufschlüsseln)?
Ressort Behörde
Bundesministeriums
für Ernährung und
Landwirtschaft
BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesministerium
der Finanzen
Zoll Bundeszollverwaltung
Bundesministerium
des Innern und für
Heimat
BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BPol Bundespolizei
BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Klimaschutz
BNetzA Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
10. In welchem Austausch steht das BMDV seit den in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Vorfällen zum Schutz der Infrastruktur zum
Eisenbahn-Bundesamt (bitte nach Datum und Teilnehmern einzeln
aufschlüsseln)?
Das BMDV steht in einem kontinuierlichen Kontakt mit dem Eisenbahn-
Bundesamt. Der Austausch wurde nach den genannten Vorfällen nochmals
intensiviert.
11. Von wann stammt das interne Dossier der DB Netz AG zur Sicherheit
der Schieneninfrastruktur (vgl.
www.spiegel.de/politik/deutschland/ansc
hlaege-auf-die-deutsche-bahn-warum-es-der-konzern-den-taetern-so-einf
ach-macht-a-2340ac10-b90e-4b02-933b-bcc173234d63)?
12. Seit wann ist dieses Dossier dem BMDV und seit wann der „Stabstelle
Krisen und Sicherheit“ bekannt?
13. Welche Schlüsse zieht die „Stabstelle Krisen und Sicherheit“ aus der
Bewertung möglicher Schwachstellen der gesamten Verkehrs- und
Digitalinfrastruktur einschließlich der IT-Sicherheit (vgl.
www.dekra.net/de/bm
dv-mehr-sicherheit-fuer-die-infrastruktur/)?
14. Welche Lösungsvorschläge hat die „Stabstelle Krisen und Sicherheit“
erarbeitet, um die identifizierten Schwachstellen zu verbessern und die
Resilienz der Verkehrs-, Digital- und IT-Infrastruktur zu erhöhen?
15. Sofern die „Stabstelle Krisen und Sicherheit“ noch keine
Lösungsvorschläge zum Schutz der Verkehrsinfrastruktur vorgelegt hat, wann ist
dies geplant?
Die Fragen 11 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus dem Presseartikel lässt sich nicht eindeutig schließen, um welches interne
Dossier der Deutschen Bahn AG (DB AG) es sich genau handelt. Unabhängig
davon steht das BMDV laufend zu allen sicherheitsrelevanten Fragen in einem
engen Austausch mit der DB AG.
In allen Bereichen der Zuständigkeit des BMDV werden kontinuierlich
Lösungen für identifizierte Schwachstellen bei der Resilienz der Infrastrukturen
erarbeitet. Die Koordinierung durch den Stab KS erhöht die Effizienz dieses
Prozesses. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
16. Welche konkreten 63 Maßnahmen sind in dem Paket, von dem sich die
Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG einen besseren Schutz für
die Infrastruktur versprechen, enthalten (vgl.
www.spiegel.de/politik/deu
tschland/anschlaege-auf-die-deutsche-bahn-warum-es-der-konzern-den-t
aetern-so-einfach-macht-a-2340ac10-b90e-4b02-933b-bcc173234d63;
bitte die Maßnahmen einzeln auflisten)?
17. Warum wurde das Maßnahmenpaket bisher nicht veröffentlicht?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Zusammenstellung der Maßnahmen handelt es sich um ein internes
Arbeitspapier der DB AG, welches fortlaufend im Zusammenwirken mit BMDV,
BMI und Bundespolizei weiterentwickelt wird. Die Maßnahmen unterliegen
einem besonderen Schutzbedürfnis, um potenziellen Tätern möglichst wenig
Chancen zur Erlangung von Informationen für mögliche Angriffe einzuräumen.
Folgende prioritäre Maßnahmen der DB AG können exemplarisch genannt
werden:
• Aufbau zusätzlicher Redundanzen,
• Stetiges Durchführen von Risikoanalysen in Abstimmung mit den
Sicherheitsbehörden,
• Intensivierung des Streckenschutzes,
• Einsatz von Videotechnik an unbesetzten Stellwerken im Rahmen der
unternehmerischen Sicherheitsvorsorge,
• Beantragung eines Forschungsprojektes über das BMBF zur Testierung von
Außensensorik an einem Zug in Kombination mit der Infrastruktur zum
Erkennen bahnbetriebsgefährdender Unregelmäßigkeiten im und am Fahrweg.
18. Wann plant die Bundesregierung, ein Gesamtkonzept zum Schutz
kritischer Infrastrukturen vorzulegen, welches auch den Verkehrsbereich
umfasst?
Unabhängig von bereits bestehenden sektorspezifischen Zuständigkeiten wird
das KRITIS-Dachgesetz zusätzlich erstmalig bundesrechtliche Regelungen zu
sektorübergreifenden Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer
Infrastrukturen etablieren.
19. Wann tritt das KRITIS-Dachgesetz in Kraft (vgl.
www.bmi.bund.de/Shar
edDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/KRITIS-DachG.html)?
Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird insbesondere Richtlinie (EU) 2022/2557
über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales
Recht umgesetzt. Die Frist für die Umsetzung endet am 17. Oktober 2024.
20. Bis wann ist mit einer Verpflichtung der DB AG zu rechnen, drei oder
vier redundante Netze zu bauen (vgl.
www.spiegel.de/politik/deutschlan
d/nancy-faeser-spd-will-unternehmen-verpflichten-sich-besser-vor-sabot
age-zu-schuetzen-a-53de9da4-5593-43eb-b764-2055355c18a8)?
Die zuständigen Bundesbehörden sowie die DB AG sind im stetigen Austausch
und arbeiten fortwährend an der Optimierung von gebotenen und erforderlichen
Maßnahmen und an tragfähigen Lösungen zur Aufrechterhaltung der
Versorgungssicherheit mit kritischen Dienstleistungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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