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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Verkehrspolitik der Bundesregierung - Halbzeitbilanz des Bundesministers für Digitales und Verkehr
(insgesamt 72 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Datum
02.01.2024
Antwortdauer
55 Tage
Aktualisiert
16.02.2024
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/917108.11.2023
Verkehrspolitik der Bundesregierung - Halbzeitbilanz des Bundesministers für Digitales und Verkehr
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Verkehrspolitik der Bundesregierung – Halbzeitbilanz des Bundesministers
für Digitales und Verkehr
Ende September 2023 war die Hälfte der 20. Legislaturperiode erreicht. Nach
Auffassung der Fragesteller hat es das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) jedoch bisher versäumt, im Bereich der Mobilität und der
Verkehrsinfrastruktur dringend erforderliche Fortschritte zu erzielen. Zwar hat
der Bundeskanzler Olaf Scholz bei verschiedenen Anlässen das neue
Deutschlandtempo der Bundesregierung betont (vgl. https://www.bundestag.de/dokume
nte/textarchiv/2023/kw13-de-regierungsbefragung-938344), im
Geschäftsbereich des BMDV ist hiervon nach Ansicht der Fragesteller allerdings nichts zu
bemerken. Anstatt sich in der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen
Krise um Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu kümmern, haben die
Regierungsparteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit ihren
dauerhaften Streitigkeiten wertvolle Zeit ungenutzt verstreichen lassen (vgl.
https://www.rnd.de/politik/ampel-streit-um-verkehr-findet-sich-die-loesung-na
ch-der-berlin-wahl-2023-463623KEMVGZNLHZDB44IOX3D4.html). Zur
Halbzeit der 19. Legislaturperiode hatte das unionsgeführte Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits mehr als doppelt so viele
Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen. Mit ihrer Arbeitsweise sorgt die aktuelle
Bundesregierung für Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger, bei der
Wirtschaft und bei den Landesregierungen (vgl. https://www.sueddeutsche.de/politi
k/technologieoffenheit-fdp-gruene-fracking-atomkraft-1.5738991 und https://w
ww.ksta.de/politik/nrw-finanzminister-wirft-bundesregierung-verunsicherung-v
or-633267). Anstelle von Anreizen und Planungssicherheit wurden nach
Ansicht der Fragesteller mit dem 9-Euro-Ticket und dem 49-Euro-Ticket
umfangreiche Haushaltsmittel verausgabt, die für den Ausbau des ÖPNV-Angebots
(ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) in Stadt und Land dringend
notwendig gewesen wären. Auch die zuletzt beschlossene Verdopplung der Lkw-
Maut ist nach Meinung der Fragesteller eine nicht notwendige „massive
Belastung für die Wirtschaft“ (vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/
2023/kw42-de-regierungsbefragung-970434). Nach Ansicht der Fragesteller
müsste zunächst in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden, um die
Mobilität in Deutschland nachhaltig und bedarfsgerecht zu stärken und auszubauen.
Dabei dürfen die Verkehrsträger nach Auffassung der Fragesteller nicht
gegeneinander ausgespielt werden. Nur so kann nach Ansicht der Fragesteller eine
zukunftssichere und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Mobilität
erreicht werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9171
20. Wahlperiode 08.11.2023
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele und welche Gesetzesvorhaben hat die Bundesregierung aus dem
Zuständigkeitsbereich des BMDV in der 20. Legislaturperiode bisher in
die parlamentarischen Beratungen eingebracht, und wie viele dieser
Vorhaben wurden bisher abgeschlossen?
2. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Schiene aus dem Einzelplan 12 jeweils
in den Jahren von 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und nach
konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
3. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Straße aus dem Einzelplan 12 jeweils in
den Jahren von 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und nach
konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
4. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Wasserstraße aus dem Einzelplan 12
jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und
nach konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
5. Wie begründet die Bundesregierung, dass höhere Ausgaben für den
Verkehrsträger Schiene als für die Verkehrsträger Straße und Wasserstraße
vorgesehen sind?
6. Was plant das BMDV zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
Deutschen Bahn AG (DB AG) und weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen an
in den nächsten zwei Jahren umsetzbaren Maßnahmen?
7. Wann wird das BMDV in dieser Legislaturperiode den Deutschen
Bundestag mit den Plänen zu einer gemeinwohlorientierten Zusammenlegung
von DB Netz und DB Station&Service befassen?
8. Wird die von der Bundesregierung geplante „Infrastrukturgesellschaft DB
InfraGO AG“ am 1. Januar 2024 an den Start gehen, wie dies vom BMDV
angekündigt wurde (vgl. https://www.deutschebahn.com/de/presse/presses
tart_zentrales_uebersicht/DB-Aufsichtsrat-bringt-gemeinwohlorientierte-I
nfrastrukturgesellschaft-DB-InfraGO-AG-auf-den-Weg-11872708)?
9. Welche finanziellen Mittel sieht das BMDV für die nächsten
Haushaltsjahre vor, um die Länder bei den Mehrkosten, die ihnen im
Zusammenhang mit dem 49-Euro-Ticket entstehen, zu unterstützen?
10. Wie soll eine bessere Finanzierung der Lärmsanierungsprogramme für
Schienenwege sichergestellt werden?
a) Was hat die Bundesregierung hierzu bisher in dieser Legislaturperiode
veranlasst?
b) Wann wird die Bundesregierung ein Konzept mit konkreten
Maßnahmen und einen Zeitplan vorlegen?
11. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Masterplan Schienenverkehr
weiterzuentwickeln (vgl. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/
masterplan-schienenverkehr.pdf?__blob=publicationFile)?
a) Was hat die Bundesregierung bisher in dieser Legislaturperiode
veranlasst?
b) Welche Schritte sind zu welchem Zeitpunkt in dieser
Legislaturperiode konkret geplant?
12. Wie ist die aktuelle Entwicklung des Anteils des Schienengüterverkehrs
am Gesamtgüterverkehr?
a) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Anteil in der
verbleibenden Zeit der 20. Legislaturperiode zu steigern?
b) Welche Steigerungsraten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sind nach
Ansicht der Bundesregierung realistisch?
13. Wie ist die aktuelle Entwicklung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr?
a) Wie entwickelt sich die aktuelle Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (bitte nach
Schienenpersonennah- und Schienenpersonenfernverkehr unterteilen)?
b) Wie sollen die Fahrgastzahlen nach Auffassung der Bundesregierung
bis zum Jahr 2030 verdoppelt werden?
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Erreichung dieses
Ziels der Verdopplung der Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 konkret
geplant und bisher angestoßen?
14. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Angebot an
Nachtzugverbindungen in den nächsten zwei Jahren zu verbessern?
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Nachtzugverkehr als
eigenwirtschaftlicher Verkehr auf Dauer bestehen und weiter wachsen wird,
und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
16. Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zur Verbesserung
des Marktzugangs digitaler Vertriebsplattformen im deutschen
Schienennetz getan?
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für einen verbesserten
Zugang digitaler Vertriebsplattformen bis zum Ende der 20.
Legislaturperiode?
18. Wie lautet der aktuelle Verfahrensstand bei der Elektrifizierung des
Schienennetzes (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 14: „Bis 2030 wollen wir
75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren“)?
a) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Elektrifizierung des
Schienennetzes konkret noch in dieser Legislaturperiode zu fördern?
b) Welches konkrete Konzept hat das BMDV, um das Ziel, 75 Prozent in
sieben Jahren zu elektrifizieren, zu erreichen?
c) Wie viele Kilometer an bestehender Schieneninfrastruktur werden in
den Jahren von 2023 bis 2025 neu elektrifiziert in Betrieb genommen
(bitte einzeln auflisten)?
19. Wie ist der Verfahrensstand bei den Bahnhofsprogrammen des BMDV
(vgl. https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-neuba
u-ausbau-erhalt/bahnhofskonzeptplus.html)?
a) Wie sollen Leistungsfähigkeit, Attraktivität und Sicherheit an
Bahnhöfen nach Vorstellung der Bundesregierung bis 2025 spürbar gestärkt
werden?
b) Welche Bahnhofsprogramme wurden bisher gebündelt, und welche
Bündelungen sind wie und bis wann geplant?
20. Wie ist der Verfahrensstand bei der Reaktivierung von Schienenstrecken?
a) Wie viele Schienenstrecken wurden in der 20. Legislaturperiode bisher
reaktiviert?
b) Welche Schienenstrecken mit welcher Länge wurden in der 20.
Legislaturperiode reaktiviert?
c) Wie wurde die Reaktivierung finanziert?
d) Welches Ziel hatte die Reaktivierung in den Einzelfällen ganz konkret,
und wurde dieses Ziel erreicht?
21. Wie definiert die Bundesregierung die Qualitätskriterien und Standards
für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume?
a) Was wurde in der 20. Legislaturperiode bisher erreicht?
b) Was plant die Bundesregierung weiterhin in der verbleibenden Zeit der
20. Legislaturperiode?
22. Was hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode zur Förderung
des Carsharings veranlasst, und wie soll Carsharing konkret unterstützt
werden (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
23. Wann, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Carsharing in eine
langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher
Verkehre einzubeziehen?
24. Anhand welcher Parameter wird die in dem jeweiligen § 4 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), des Fernstraßenausbaugesetzes
(FStrAbG) und des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes (WaStrAbG)
vorgeschriebene Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplans
2030 vorgenommen?
a) Haben sich die Parameter seit Beginn der Bedarfsplanüberprüfung
verändert, und wenn ja, wie?
b) Werden sich die Parameter dahin gehend verändern, dass die Belange
des Umwelt- und Klimaschutzes stärkeres Gewicht bekommen?
c) Welche Aspekte sind im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung
besonders wichtig?
d) Wann wird diese Überprüfung abgeschlossen sein und sodann die im
Koalitionsvertrag beschlossene Überarbeitung des
Bundesverkehrswegeplans beginnen?
25. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
überarbeiteten Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes
(IRP) vor, und welches weitere Vorgehen zum Investitionsrahmenplan
plant die Bundesregierung nach Abschluss der Bedarfsplanüberprüfung
(vgl. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/investitionsra
hmenplan-2019-2023.pdf?__blob=publicationFile#:~:text=Der%20neue%
20Investitionsrahmenplan%20(IRP)%20zeigt,desfernstra%C3%9Fen%20
und%204%2C3%20Mrd.)?
26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Verkehrsträger Straße auch zukünftig der Verkehrsträger mit der mit Abstand
größten Verkehrsleistung bleiben wird, und wenn ja, welche Folgen
ergeben sich daraus für den Erhalt, den Ausbau und den Neubau der
Verkehrsinfrastruktur in Deutschland, und wenn nein, warum nicht?
27. Umfasst die Sicherstellung einer leistungsstarken und bedarfsgerechten
Verkehrsinfrastruktur nach Ansicht der Bundesregierung auch den Neubau
von Bundesfernstraßen?
28. Welche Brückenbauwerke an Bundesfernstraßen werden voraussichtlich
2024 und 2025 einem Ersatzneubau oder einer Modernisierung
unterzogen (bitte alle Einzelmaßnahmen tabellarisch auflisten), und wie hoch
werden die Kosten für diese Maßnahmen voraussichtlich ausfallen?
29. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Beratungen im Rahmen des Infrastrukturdialoges (vgl. https://bmdv.bund.de/DE/
Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Infrastrukturdialo
g/infrastrukturdialog.html)?
30. Welches übergeordnete Ziel hat die Erstellung eines
Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans (BVMP) 2040 nach Ansicht
der Bundesregierung (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 38)?
a) Welche Prioritäten sollen im BVMP 2040 wie gesetzt werden?
b) Wie sieht der Zeitplan für die Erstellung eines BVMP 2040 aus?
c) Wie sieht das Verfahren dazu aus?
d) Welche Institutionen und Interessenvertreter sollen beteiligt werden?
31. Welche Vorhaben zur Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten
über den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur
Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich hinaus plant die
Bundesregierung für 2023 sowie für 2024?
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Wahlperiode bislang umgesetzt, um Verkehrsinfrastrukturprojekte schneller zu
planen, zu genehmigen und zu bauen?
33. Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Verfahrenszeit
aufgrund der ergriffenen Maßnahmen in der laufenden Wahlperiode
verbessert bei
a) der Planung,
b) der Genehmigung sowie
c) dem Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten?
34. Wie werden die Ergebnisse der vom BMDV in Auftrag gegebenen
„Verkehrsprognose 2040 – Teil 2: Wirtschafts- und
Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ im Bundeshaushalt 2024 abgebildet?
35. Wie sollen die Investitionen im Verkehrsbereich „langfristig abgesichert“
werden (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 38)?
36. Wie hoch wird der Anteil an Erhaltungsmitteln im Jahr 2024 bzw. im Jahr
2025 jeweils im Vergleich zum Jahr 2023 liegen (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 38)?
37. In welchem Umfang haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
Infrastrukturprojekte in den letzten zwei Jahren durchschnittlich verteuert (bitte
getrennt nach Straße, Schiene und Wasser angeben)?
38. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Verkehrsinfrastrukturprojekte
auch in Zeiten steigender Baustoff-, Rohstoff- und Personalpreise zügig
umgesetzt werden können?
39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen, um
sichere Lkw-Stellflächen an und um Autobahnen auszubauen und
telematisch zu optimieren (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40; bitte konkrete
Maßnahmen mit Zeitplan einzeln aufschlüsseln)?
40. Wann ist mit einer Erstellung des im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigten Luftverkehrskonzeptes 2030+ zur Zukunft der Flughäfen in
Deutschland zu rechnen?
a) Welche konkreten Schritte wurden hierfür bereits erzielt?
b) Welche Institutionen und Interessenvertreter wurden beteiligt?
41. Welche Fördersummen wurden in welche Schienenbauprojekte zur
Anbindung an Flughafen-Drehkreuze investiert (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, S. 42)?
42. Wie konkret hat sich die Bundesregierung bisher für eine Einführung
einer europaweiten Luftverkehrsabgabe, wie sie in Deutschland seit 2011
als Luftverkehrsteuer erhoben wird, eingesetzt (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 42)?
43. Wie viele Mittel aus den Einnahmen der Luftverkehrsteuer sind bisher für
die Förderung von Produktion und Einsatz von CO2-neutralen
strombasierten Flugkraftstoffen sowie Forschung, Entwicklung und
Flottenmodernisierung im Luftverkehr geflossen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
S. 42)?
a) Wie hat sich die Produktion dieser Kraftstoffe in den Jahren 2022 und
2023 entwickelt?
b) Wie viel Prozent des Bedarfs lassen sich dadurch in Deutschland
abdecken?
44. Inwiefern hat die Bundesregierung bisher die Erforschung und den
Markthochlauf von synthetischen Kraftstoffen, die klimaneutrales Fliegen
ermöglichen, unterstützt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 42)?
45. Inwiefern hat die Bundesregierung bisher den
Luftfahrtproduktionsstandort Deutschland gestärkt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 42)?
46. Wann ist mit der Entwicklung der Raumfahrtstrategie zu rechnen (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 22)?
47. Welche konkreten Vorhaben aus dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0
(NRVP) hat die Bundesregierung umgesetzt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, S. 41)?
48. Welche konkreten Vorhaben aus dem NRVP wird die Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode noch umsetzen?
49. Was genau meint die Bundesregierung mit dem im Koalitionsvertrag
angekündigten Vorhaben, den NRVP „fortzuschreiben“, und welche
konkreten Maßnahmen hat sie hierzu bereits eingeleitet (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 41)?
50. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits angestoßen?
51. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits
abgeschlossen?
52. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
wird die Bundesregierung bis Ende der Legislaturperiode noch anstoßen
bzw. abschließen?
53. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung
kommunaler Radverkehrsinfrastruktur in dieser Legislaturperiode bereits
eingeleitet bzw. umgesetzt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 41)?
54. Welche Maßnahmen gibt es zur Förderung kommunaler
Radverkehrsinfrastruktur, und welche davon sind eine Fortführung der in den vergangenen
Wahlperioden aufgesetzten Förderinstrumente?
55. Inwiefern hat die Bundesregierung die Förderung alternativer Antriebe für
Busse im Personenverkehr verlängert, und wurden die dafür eingesetzten
Mittel der Inflation angepasst (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
56. Was meint die Bundesregierung mit dem Vorhaben, diese Förderung
„mittelstandsfreundlicher auszugestalten“, und hat sie hier schon
entsprechende Anpassungen im Aufgabenbereich des BMDV vorgenommen (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
57. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angestoßen bzw.
umgesetzt, um dem Fachkräftemangel im Güterkraftverkehrsbereich
entgegenzuwirken (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
58. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angestoßen bzw.
umgesetzt, um die Kontrollbehörden im Güterverkehr zu stärken (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
59. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angestoßen bzw.
umgesetzt, um bessere Sozialstandards und Arbeitsbedingungen im
Güterverkehr durchzusetzen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
60. Welche Maßnahmen plant das BMDV bis zum Ende der
Legislaturperiode, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr
zu erhöhen?
a) Wie stellt das BMDV sicher, dass ausreichende Kapazitäten und
finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um das ausgewiesene Ziel bis 2030
noch zu erreichen?
b) Welcher rechtlichen Anpassungen bedarf es, um dieses Ziel zu
erreichen?
61. Welche Forschungsprojekte erachtet das BMDV als besonders wichtig für
die Mobilität der Zukunft (bitte inhaltlich und anhand der jeweils
federführenden Forschungsinstitutionen auflisten)?
62. Welche Forschungsprojekte im Bereich der Mobilität werden durch das
BMDV noch im Jahr 2023 ausgeschrieben, und wie hoch sind die dafür
jeweils veranschlagten Mittel?
63. Welche Schlüsse zieht das BMDV aus der aktuellen Situation des
Führerscheinmarktes und der Fahrerlaubnisprüfungen in Deutschland und der
jeweiligen Stellung von TÜV und DEKRA?
a) Welchen Vergleich zieht das BMDV zwischen der Öffnung der
Hauptuntersuchung vor über 30 Jahren und der geplanten Liberalisierung
des Führerscheinmarktes?
b) Gibt es seitens des BMDV einen aktiven Austausch mit den Ländern
zu diesem Vorhaben?
c) Wie wird sich die Nachfrage nach Führerscheinen in Deutschland in
den kommenden Jahren bis 2030 entwickeln (bitte nach Ländern und
pro Jahr aufteilen)?
64. Welchen Zeitraum sieht die Bundesregierung für die Umsetzung des im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziels, das „Nebeneinander von Autobahn
GmbH und Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft
(DEGES) auf[zu]heben“ (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 49, vor?
a) Welche Strukturen und Kompetenzen müssen nach aktuellem
Kenntnisstand der Bundesregierung dafür bei der DEGES und der Autobahn
GmbH geschaffen werden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der
Restrukturierung der Autobahn GmbH und die mögliche Verschmelzung mit der
DEGES seit Januar 2022?
c) Welches Verbesserungspotenzial sieht die Bundesregierung darin, die
Autobahn GmbH und die DEGES zusammenzulegen?
65. Was plant die Bundesregierung bezüglich der Nutzung von
Mobilitätsdaten, und welche Ziele sollen in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt
werden?
66. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Einführung des CO2-
Zuschlages eine Doppelbelastung zu verhindern (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 38)?
67. Was plant die Bundesregierung, um das Verbrenner-Aus in Brüssel auch
nach dem Weggang des EU-Kommissars Frans Timmermanns noch zu
verhindern?
a) Welche gesetzlichen Regelungen sind nach Auffassung der
Bundesregierung notwendig, realistisch und vor der Europawahl im Jahr 2024
umsetzbar?
b) Was plant die Bundesregierung, um klimaneutrale Kraftstoffe, wie
z. B. HVO 100, möglichst bald zuzulassen?
68. Welche Förderprogramme hat das BMDV in dieser Legislaturperiode
bereits umgesetzt und abgeschlossen?
69. Welche Förderprogramme plant das BMDV in der laufenden
Legislaturperiode zur Umstellung auf klimaneutrale Antriebe und klimaneutrale
Kraftstoffe und Antriebe für
a) Lkw,
b) Pkw,
c) Schienenfahrzeuge,
d) Busse,
e) Schiffe und
f) Luftfahrzeuge?
70. Was plant die Bundesregierung zur Förderung und Ermöglichung des
Hochlaufs von Produktion und Verkauf von E-Fuels in Deutschland?
71. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Klimaschutzziele im
Verkehrssektor zu erreichen, wenn einseitig nur auf Elektromobilität gesetzt wird
und dabei die Potenziale der Bestandsflotte völlig außer Acht gelassen
werden?
72. Wie will die Bundesregierung den öffentlichen Personennahverkehr bis
zum Ende der 20. Legislaturperiode stärken und ausbauen, und bis wann
ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen?
Berlin, den 1. November 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/995202.01.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9171 - Verkehrspolitik der Bundesregierung - Halbzeitbilanz des Bundesministers für Digitales und Verkehr
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9171 –
Verkehrspolitik der Bundesregierung – Halbzeitbilanz des Bundesministers für
Digitales und Verkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende September 2023 war die Hälfte der 20. Legislaturperiode erreicht. Nach
Auffassung der Fragesteller hat es das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) jedoch bisher versäumt, im Bereich der Mobilität und der
Verkehrsinfrastruktur dringend erforderliche Fortschritte zu erzielen. Zwar hat
der Bundeskanzler Olaf Scholz bei verschiedenen Anlässen das neue
Deutschlandtempo der Bundesregierung betont (vgl. https://www.bundestag.de/dokum
ente/textarchiv/2023/kw13-de-regierungsbefragung-938344), im
Geschäftsbereich des BMDV ist hiervon nach Ansicht der Fragesteller allerdings nichts zu
bemerken. Anstatt sich in der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen
Krise um Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu kümmern, haben die
Regierungsparteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit ihren
dauerhaften Streitigkeiten wertvolle Zeit ungenutzt verstreichen lassen (vgl.
https://www.rnd.de/politik/ampel-streit-um-verkehr-findet-sich-die-loesung-n
ach-der-berlin-wahl-2023-463623KEMVGZNLHZDB44IOX3D4.html). Zur
Halbzeit der 19. Legislaturperiode hatte das unionsgeführte
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits mehr als doppelt so viele
Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen. Mit ihrer Arbeitsweise sorgt die
aktuelle Bundesregierung für Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger, bei der
Wirtschaft und bei den Landesregierungen (vgl. https://www.sueddeutsche.de/
politik/technologieoffenheit-fdp-gruene-fracking-atomkraft-1.5738991 und
https://www.ksta.de/politik/nrw-finanzminister-wirft-bundesregierung-verunsi
cherung-vor-633267). Anstelle von Anreizen und Planungssicherheit wurden
nach Ansicht der Fragesteller mit dem 9-Euro-Ticket und dem 49-Euro-Ticket
umfangreiche Haushaltsmittel verausgabt, die für den Ausbau des ÖPNV-
Angebots (ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) in Stadt und Land
dringend notwendig gewesen wären. Auch die zuletzt beschlossene Verdopplung
der Lkw-Maut ist nach Meinung der Fragesteller eine nicht notwendige
„massive Belastung für die Wirtschaft“ (vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/
textarchiv/2023/kw42-de-regierungsbefragung-970434). Nach Ansicht der
Fragesteller müsste zunächst in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden,
um die Mobilität in Deutschland nachhaltig und bedarfsgerecht zu stärken und
auszubauen. Dabei dürfen die Verkehrsträger nach Auffassung der Fragesteller
nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur so kann nach Ansicht der Frage-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9952
20. Wahlperiode 02.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
20. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
steller eine zukunftssichere und an den Bedürfnissen der Menschen
ausgerichtete Mobilität erreicht werden.
1. Wie viele und welche Gesetzesvorhaben hat die Bundesregierung aus
dem Zuständigkeitsbereich des BMDV in der 20. Legislaturperiode
bisher in die parlamentarischen Beratungen eingebracht, und wie viele
dieser Vorhaben wurden bisher abgeschlossen?
Aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr wurden mit Stand vom 10. November 2023 in der 20. Legislaturperiode
bisher insgesamt 18 Gesetzesvorhaben in die parlamentarischen Beratungen
eingebracht, davon wurden 14 Vorhaben abgeschlossen.
Vorhabenbezeichnung Status
1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes BGBl. 2022 I
Nummer 18 vom 31. Mai 2022
2 Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes BGBl. 2022 I
Nummer 20 vom 22. Juni 2022
3 Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes BGBl. 2022 I
Nummer 49 vom 13. Dezember 2022
4 Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes BGBl. 2022 I
Nummer 51 vom 20. Dezember 2022
5 Gesetz zu der Änderungsvereinbarung vom 8. August 2019
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der
Volksrepublik China zum Abkommen vom 5. Mai 1995 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
von Hongkong über den Fluglinienverkehr
BGBl. 2023 II
Nummer 48 vom 14. Februar 2023
6 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die
neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
BGBl. 2023 I
Nummer 56 vom 8. März 2023
7 Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften BGBl. 2023 II
Nummer 73 vom 20. März 2023
8 Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes BGBl. I
Nummer 107 vom 24. April 2023
9 Gesetz zur Änderung des Übereinkommens über die Internationale
Seeschifffahrts-Organisation
BGBl. 2023 I
Nummer 163 vom 22. Juni 2023
10 Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die
Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der
Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
BGBl. 2023 I
Nummer 205 vom 2. August 2023
11 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 über die
Internationale Organisation für Navigationshilfen in der Schifffahrt
BGBl. 2023 II
Nummer 210 vom 3. August 2023
12 Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur
Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe,
Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt
BGBl. 2023 I
Nummer 218 vom 18. August 2023
13 Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Februar 2020 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Angola über den
Luftverkehr
BGBl. 2023. II
Nummer 308 vom 26. Oktober 2023
14 Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Parlamentarisches Verfahren
abgeschlossen
Vorhabenbezeichnung Status
15 Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren
Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
Parlamentarisches Verfahren
16 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saubere-
Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
Parlamentarisches Verfahren
17 Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes
Parlamentarisches Verfahren
18 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Parlamentarisches Verfahren
2. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Schiene aus dem Einzelplan 12 jeweils
in den Jahren von 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und nach
konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
3. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Straße aus dem Einzelplan 12 jeweils in
den Jahren von 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und nach
konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
4. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Wasserstraße aus dem Einzelplan 12
jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und
nach konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Angaben zu den konsumtiven und investiven Ausgaben im Einzelplan 12
sowie zu den einzelnen Verkehrsträgern im Jahr 2022 stehen öffentlich zur
Verfügung und können der Haushaltsrechnung 2022 entnommen werden. Die
entsprechenden Angaben zu den Soll-Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr 2023
stehen öffentlich zur Verfügung und können dem Haushaltsplan 2023
entnommen werden. Zu den konsumtiven und investiven Ausgaben im kommenden
Haushaltsjahr 2024 können vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen
keine Angaben gemacht werden.
5. Wie begründet die Bundesregierung, dass höhere Ausgaben für den
Verkehrsträger Schiene als für die Verkehrsträger Straße und Wasserstraße
vorgesehen sind?
Entsprechend des Modernisierungspakets für Klimaschutz und
Planungsbeschleunigung vom 28. März 2023 will die Bundesregierung in den kommenden
Jahren erhebliche Mittel bereitstellen, um das Schienennetz zu modernisieren
und zu erweitern. Priorität hat dabei die Steigerung der Kapazitäten des
Kernnetzes.
6. Was plant das BMDV zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
Deutschen Bahn AG (DB AG) und weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen
an in den nächsten zwei Jahren umsetzbaren Maßnahmen?
Mit dem Finanzierungshochlauf Schiene, den geplanten
Hochleistungskorridoren, der vorangetriebenen Sanierung von Bahnhöfen und der fortschreitenden
Digitalisierung der Schiene schafft der Bund notwendige Voraussetzungen für
eine weitere Stärkung des Schienenverkehrs.
Aktuell fördert das BMDV im Schienenpersonenfernverkehr die Trassenpreise
im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 30. November 2025.
Die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs (SGV) soll gestärkt
werden. Es ist ferner geplant, eine Betriebskostenförderung im
Einzelwagenverkehr einzuführen. Zudem fördert die Bundesregierung Pilotprojekte im Rahmen
der europaweiten Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)
als Schlüsseltechnologie zur Kapazitätssteigerung des Schienengüterverkehrs
sowie zur Digitalisierung des gesamten Verkehrssektors.
Mit der geplanten gemeinwohlorientierten DB InfraGO AG wird der Bund
mehr Verantwortung bei der Bereitstellung der Schieneninfrastruktur
übernehmen. Zudem wurde im BMDV eine Organisationseinheit Steuerung
DB InfraGO eingerichtet, mit der neben dem Aufbau der neuen
Infrastrukturgesellschaft auch die Ertüchtigung der Infrastruktur und die aktive
Beteiligungsführung vorangebracht werden. Darüber hinaus wird eine Eigentümerstrategie
erarbeitet, um die DB AG an wichtigen Bundesinteressen auszurichten.
7. Wann wird das BMDV in dieser Legislaturperiode den Deutschen
Bundestag mit den Plänen zu einer gemeinwohlorientierten
Zusammenlegung von DB Netz und DB Station&Service befassen?
8. Wird die von der Bundesregierung geplante „Infrastrukturgesellschaft
DB InfraGO AG“ am 1. Januar 2024 an den Start gehen, wie dies vom
BMDV angekündigt wurde (vgl. https://www.deutschebahn.com/de/pres
se/pressestart_zentrales_uebersicht/DB-Aufsichtsrat-bringt-gemeinwohlo
rientierte-Infrastrukturgesellschaft-DB-InfraGO-AG-auf-den-Weg-1187
2708)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Beabsichtigt ist, dass die Verschmelzung der DB Station & Service AG auf die
DB Netz AG hin zur gemeinwohlorientierten DB InfraGO AG zum 1. Januar
2024 abgeschlossen ist. Damit setzt die Bundesregierung die Festlegung aus
dem Koalitionsvertrag um, dass die Zusammenlegung der
Infrastruktureinheiten innerhalb des integrierten Konzerns im 100 prozentigen Eigentum der
DB AG erfolgen soll.
Für die gesellschaftsrechtliche Verschmelzung ist keine Gesetzesänderung
erforderlich.
9. Welche finanziellen Mittel sieht das BMDV für die nächsten
Haushaltsjahre vor, um die Länder bei den Mehrkosten, die ihnen im
Zusammenhang mit dem 49-Euro-Ticket entstehen, zu unterstützen?
Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Mrd. Euro
für den Ausgleich finanzieller Nachteile zur Einführung des Deutschlandtickets
zur Verfügung.
10. Wie soll eine bessere Finanzierung der Lärmsanierungsprogramme für
Schienenwege sichergestellt werden?
a) Was hat die Bundesregierung hierzu bisher in dieser
Legislaturperiode veranlasst?
b) Wann wird die Bundesregierung ein Konzept mit konkreten
Maßnahmen und einen Zeitplan vorlegen?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Finanzierung des freiwilligen Programms zur Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes wird im Rahmen des durch
den Haushaltsgesetzgeber mit dem jährlichen Haushaltsgesetzes sichergestellt.
Die jährlichen Beträge werden bedarfsgerecht ermittelt und angemeldet. Die
einzelnen Maßnahmen sind im Gesamtkonzept der Lärmsanierung hinterlegt
und können grundsätzlich finanziert werden.
11. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Masterplan Schienenverkehr
weiterzuentwickeln (vgl. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/
E/masterplan-schienenverkehr.pdf?__blob=publicationFile)?
a) Was hat die Bundesregierung bisher in dieser Legislaturperiode
veranlasst?
b) Welche Schritte sind zu welchem Zeitpunkt in dieser
Legislaturperiode konkret geplant?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr wird im Rahmen des
Zukunftsbündnisses Schiene mit der Branche diskutiert. Dies schließt auch Fragen
zu einer Weiterentwicklung des Masterplans ein. Unter dem Vorsitz des
Beauftragten der Bundesregierung für den Schienenverkehr und Parlamentarischen
Staatssekretärs Michael Theurer tagt der Lenkungskreis des Zukunftsbündnis
Schiene als zentrales Gremium in der Regel zweimal pro Jahr.
12. Wie ist die aktuelle Entwicklung des Anteils des Schienengüterverkehrs
am Gesamtgüterverkehr?
a) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Anteil in der
verbleibenden Zeit der 20. Legislaturperiode zu steigern?
b) Welche Steigerungsraten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sind
nach Ansicht der Bundesregierung realistisch?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Anteil des
Schienengüterverkehrs (SGV) am Gesamtgüterverkehr im Jahr 2021 gestiegen (von 18,8
Prozent im Jahr 2020 auf 19,6 Prozent im Jahr 2021). Die vorläufigen Zahlen für
das Jahr 2022 bestätigen den Wachstumstrend (19,9 Prozent).
Die in den Jahren 2023 bis 2025 zu erwartende Entwicklung des Güterverkehrs
kann der halbjährlich vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
veröffentlichten „Gleitenden Mittelfristprognose für den Güter- und
Personenverkehr“ (https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Verkehrswirtschaft/Verkehrspro
gnose/verkehrsprognose_node.html) entnommen werden.
Um den Anteil des SGV am Gesamtgüterverkehr weiter zu steigern, sind
Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern Bereitstellung einer leistungsfähigen
Infrastruktur und des Netzzugangs, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
Modernisierung durch Innovationen entscheidend. In allen Bereichen
unterstützt die Bundesregierung.
13. Wie ist die aktuelle Entwicklung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr?
a) Wie entwickelt sich die aktuelle Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (bitte nach
Schienenpersonennah- und Schienenpersonenfernverkehr unterteilen)?
b) Wie sollen die Fahrgastzahlen nach Auffassung der Bundesregierung
bis zum Jahr 2030 verdoppelt werden?
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Erreichung dieses
Ziels der Verdopplung der Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 konkret
geplant und bisher angestoßen?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr wie folgt entwickelt.
Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr
(in Mrd. Personenkilometern)
2021 2022 2023
Jahr Jahr 1. HJ
Nahverkehr 31,9 51,8 25,3
Fernverkehr 25,7 43,4 22,6
Im Rahmen der Beschleunigungskommission Schiene wurden gemeinsam mit
der Bahnbranche und dem Bausektor über 70 Handlungsempfehlungen
entwickelt, von denen über 80 Prozent bereits in Umsetzung sind oder deren
Umsetzung vorbereitet wird. Gemeinsam mit dem Finanzierungshochlauf Schiene,
den Hochleistungskorridoren, der Sanierung von Bahnhöfen und weiteren
Maßnahmen hat der Bund die notwendigen Voraussetzungen für ein weiteres
Wachstum des Schienenpersonenverkehrs und der Fahrgastzahlen bis 2030 auf
den Weg gebracht.
14. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Angebot an
Nachtzugverbindungen in den nächsten zwei Jahren zu verbessern?
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Nachtzugverkehr als
eigenwirtschaftlicher Verkehr auf Dauer bestehen und weiter wachsen
wird, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem TransEuropExpress 2.0-Konzept hat die Bundesregierung der
Bahnbranche wesentliche Impulse für die Gestaltung nachfragegerechter Angebote
auch im Nachtzugverkehr gegeben. Dazu gilt es, noch bestehende
Marktzugangs- und Wettbewerbshindernisse abzubauen. Vor diesem Hintergrund hat
das BMDV 2023 eine Studie zum Nachtzugverkehr in Auftrag gegeben, die
auch die möglichen wirtschaftlichen Entwicklungen untersuchen wird.
Daneben engagiert sich die Bundesregierung hierzu auf europäischer Ebene u. a.
im Rahmen der Internationalen Plattform für den Schienenpersonenverkehr.
16. Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zur
Verbesserung des Marktzugangs digitaler Vertriebsplattformen im deutschen
Schienennetz getan?
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für einen verbesserten
Zugang digitaler Vertriebsplattformen bis zum Ende der 20.
Legislaturperiode?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Datenzugang und diesen fördernde Wettbewerbsbedingungen beim Vertrieb
digital vermittelter Mobilitätsdienstleistungen sind im Eisenbahnbereich und
verkehrsträgerübergreifend essentiell.
Mit dem geplanten Mobilitätsdatengesetz werden die Voraussetzungen für die
Bereitstellung und den Zugang zu einer breiten und hochwertigen Datenbasis,
die als offene Daten für potentielle Nutzer bereitgestellt werden, geschaffen.
Diese Daten können dann auch von digitalen Vertriebsplattformen genutzt
werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen.
18. Wie lautet der aktuelle Verfahrensstand bei der Elektrifizierung des
Schienennetzes (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 14: „Bis 2030
wollen wir 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren“)?
a) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Elektrifizierung des
Schienennetzes konkret noch in dieser Legislaturperiode zu fördern?
b) Welches konkrete Konzept hat das BMDV, um das Ziel, 75 Prozent
in sieben Jahren zu elektrifizieren, zu erreichen?
c) Wie viele Kilometer an bestehender Schieneninfrastruktur werden in
den Jahren von 2023 bis 2025 neu elektrifiziert in Betrieb genommen
(bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem 2021 veröffentlichten Bahn-Elektrifizierungsprogramm des Bundes
wurde eine umfassende Strategie zur Elektrifizierung des Eisenbahnbetriebs
vorgelegt. Dieses umfasst vier Säulen, nämlich Elektrifizierungsmaßnahmen
über
1. Bedarfsplan Schiene,
2. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG),
3. ergänzende Programme zur Elektrifizierung im Schienengüterverkehr und
im Rahmen der Strukturstärkung,
4. Förderung alternativer Fahrzeugantriebe.
Mit diesem Gesamtprogramm sollen innovative Antriebstechnologien
unterstützt und bis 2030 eine Elektrifizierung von 75 Prozent des Schienennetzes
erreicht werden.
Nach Angaben der DB AG werden zwischen 2023 und 2025 rund 29 km der
Strecke Remagen – Ahrbrück neu elektrifiziert. Darüber hinaus ist derzeit
geplant, dass eine größere Anzahl von bereits elektrifizierten Strecken in diesem
Zeitraum mit zusätzlichen Gleisen ausgebaut werden, beispielsweise die
Weddeler Schleife Braunschweig-Wolfsburg, die S6 Frankfurt — M-Bad Vilbel, das
VDE 8 Fürth — Bamberg, die Gäubahn Horb — Neckarhausen, der RRX Köln
— Düsseldorf. Zudem werden die Planungen und Bauarbeiten für die
Elektrifizierungen in den Folgejahren weiter vorangetrieben.
19. Wie ist der Verfahrensstand bei den Bahnhofsprogrammen des BMDV
(vgl. https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-neub
au-ausbau-erhalt/bahnhofskonzeptplus.html)?
a) Wie sollen Leistungsfähigkeit, Attraktivität und Sicherheit an
Bahnhöfen nach Vorstellung der Bundesregierung bis 2025 spürbar
gestärkt werden?
b) Welche Bahnhofsprogramme wurden bisher gebündelt, und welche
Bündelungen sind wie und bis wann geplant?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Das BahnhofskonzeptPlus des BMDV umfasst die Investitionsschwerpunkte:
1. Umsetzung vom Planungsvorrat Barrierefreiheit;
2. Beschleunigung zur Herstellung der Barrierefreiheit;
3. Attraktivitätssteigerung;
4. Sofortprogramm für attraktive Bahnhöfe;
5. Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III.
Die Maßnahmen der Investitionsschwerpunkte 1, 2 und 5 befinden sich in der
Umsetzung.
Nach den gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen können im
Investitionsschwerpunkt 3 lediglich Aufwandsmaßnahmen umgesetzt werden, die in einem
direkten zeitlichen, räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit
Investitionsmaßnahmen im Empfangsgebäude stehen und dem Zugang zum
Schienenweg dienen.
Der Investitionsschwerpunkt 4 wurde in den Jahren 2020 bis 2022 mit
Maßnahmen zur kurzfristigen Attraktivitätssteigerung an über 1 000 Verkehrsstationen
umgesetzt.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Infrastruktursparte der DB AG zu einer
gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft werden derzeit gemeinsam mit
der DB Station&Service AG die Rahmenbedingungen und Inhalte für eine
bedarfsgerechte, leistungsfähige und zeitgemäße Ausstattung und Nutzung von
Bahnhöfen geprüft (Zukunftsbahnhöfe). Erste Umsetzungsschritte sollen
möglichst noch 2024 vereinbart werden.
Mit dem Entlastungspaket III wurden für die Jahre 2023 bis 2025 weitere
Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bahnsteig-Aufhöhung und der
beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit sowie zur Attraktivitätssteigerung
zur Verfügung gestellt.
20. Wie ist der Verfahrensstand bei der Reaktivierung von Schienenstrecken?
a) Wie viele Schienenstrecken wurden in der 20. Legislaturperiode
bisher reaktiviert?
b) Welche Schienenstrecken mit welcher Länge wurden in der
20. Legislaturperiode reaktiviert?
c) Wie wurde die Reaktivierung finanziert?
d) Welches Ziel hatte die Reaktivierung in den Einzelfällen ganz
konkret, und wurde dieses Ziel erreicht?
Die Fragen 20 bis 20d werden gemeinsam beantwortet.
Die DB AG geht vor dem Hintergrund des Ergebnisses ihrer Taskforce zur
Bestandsaufnahme gemeinsam mit Ländern und Aufgabenträgern zunächst die
Reaktivierung von 20 Schienenstrecken an. Einige Projekte sind im Bau,
andere befinden sich noch in der Planungsphase.
In der 20. Legislaturperiode wurde bislang eine Schienenstrecke der Deutschen
Bahn reaktiviert. Dabei handelt es sich um die Strecke mit der VzG-
Streckennummer (Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten) 6115 in
Brandenburg im Streckenabschnitt Abzw. Lienewitz — Abzw. Beelitz (ca. 1 km
Länge). Damit konnte die Direktverbindung (Jüterbog —) Beelitz Stadt —
Potsdam wiederhergestellt und die Qualität des Nahverkehrsangebots durch
Verkürzung der Reisezeit erhöht werden.
Die Reaktivierung wurde aus Mitteln der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung finanziert.
21. Wie definiert die Bundesregierung die Qualitätskriterien und Standards
für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume?
a) Was wurde in der 20. Legislaturperiode bisher erreicht?
b) Was plant die Bundesregierung weiterhin in der verbleibenden Zeit
der 20. Legislaturperiode?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Leistungsfähige Verkehrswege und differenzierte nachhaltige
Mobilitätsangebote sind wesentliche Voraussetzung für die Erreichbarkeit von urbanen und
ländlichen Räumen.
Auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 2030 setzt die Bundesregierung
entsprechende Infrastrukturprojekte um.
Zudem unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen bei der
Bereitstellung von nachhaltigen Mobilitätsangeboten. Für die Stärkung des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stellt sie finanzielle Mittel in
Milliardenhöhe zur Verfügung. Darüber hinaus fördert sie den Ausbau des Radverkehrs.
Für viele Menschen ist das landesweit gültige, digitale Deutschlandticket eine
attraktive Alternative oder Ergänzung zum eigenen Auto. Das BMDV fördert
zudem im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr die Entwicklung
bundesweiter Mindeststandards der ÖPNV-Erreichbarkeit. Die Ergebnisse
dieses Projekts werden voraussichtlich Mitte 2024 vorliegen und sollen in den
Prozess des Ausbau- und Modernisierungspakts für den ÖPNV einfließen.
22. Was hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode zur Förderung
des Carsharings veranlasst, und wie soll Carsharing konkret unterstützt
werden (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
Das BMDV fördert innerhalb des Forschungsprogramms Stadtverkehr ein
Projekt zur unternehmensübergreifenden Integration von Sharing- bzw.
Mikromobilitätsangeboten in Auskunfts- und Buchungsplattformen mit
Zahlungsfunktionen. Gegenstand ist insbesondere die Entwicklung von standardisierten
Schnittstellen für den Datenaustausch einschließlich deren Erprobung und
Pilotierung.
23. Wann, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Carsharing in eine
langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher
Verkehre einzubeziehen?
Die neue Strategie zum autonomen Fahren ist in der konzeptionellen
Entwicklung.
24. Anhand welcher Parameter wird die in dem jeweiligen § 4 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), des Fernstraßenausbaugesetzes
(FStrAbG) und des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes (WaStrAbG)
vorgeschriebene Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplans
2030 vorgenommen?
a) Haben sich die Parameter seit Beginn der Bedarfsplanüberprüfung
verändert, und wenn ja, wie?
b) Werden sich die Parameter dahin gehend verändern, dass die Belange
des Umwelt- und Klimaschutzes stärkeres Gewicht bekommen?
c) Welche Aspekte sind im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung
besonders wichtig?
d) Wann wird diese Überprüfung abgeschlossen sein und sodann die im
Koalitionsvertrag beschlossene Überarbeitung des
Bundesverkehrswegeplans beginnen?
Die Fragen 24 bis 24d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3334
verwiesen. Das BMDV plant, den Bericht über die Bedarfsplanüberprüfung im
Sommer 2024 an den Deutschen Bundestag zu übermitteln.
25. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
überarbeiteten Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes
(IRP) vor, und welches weitere Vorgehen zum Investitionsrahmenplan
plant die Bundesregierung nach Abschluss der Bedarfsplanüberprüfung
(vgl. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/investitionsr
ahmenplan-2019-2023.pdf?__blob=publicationFile#:~:text=Der%20neue
%20Investitionsrahmenplan%20(IRP)%20zeigt,desfernstra%C3%9Fen%
20und%204%2C3%20Mrd.)?
Die Bundesregierung plant, dem Deutschen Bundestag einen
Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes für den
Betrachtungszeitraum 2025 bis 2029 auf Grundlage der Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung
vorzulegen.
26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Verkehrsträger Straße auch zukünftig der Verkehrsträger mit der mit
Abstand größten Verkehrsleistung bleiben wird, und wenn ja, welche Folgen
ergeben sich daraus für den Erhalt, den Ausbau und den Neubau der
Verkehrsinfrastruktur in Deutschland, und wenn nein, warum nicht?
27. Umfasst die Sicherstellung einer leistungsstarken und bedarfsgerechten
Verkehrsinfrastruktur nach Ansicht der Bundesregierung auch den
Neubau von Bundesfernstraßen?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Der „Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose 2021 bis 2022“ zufolge wird die
Straße der Verkehrsträger mit der weitaus größten Verkehrsleistung bleiben,
wenngleich auch für die Schiene starke Zuwächse erwartet werden. Die
Sicherung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Netze aller Verkehrsträger hat vor
diesem Hintergrund für die Bundesregierung oberste Priorität. Gleichzeitig legt
u. a. der mit der „Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose 2021 bis 2022“
prognostizierte Anstieg insbesondere des Güterverkehrs bis 2051 auch einen Aus-
und Neubaubedarf bei allen Verkehrsträgern nahe. Die „Gleitende Langfrist-
Verkehrsprognose 2011 – 2022“ ist dabei eine Vorausschau unter vielen
möglichen auf einen langfristigen Zeithorizont, die auf Basis bestimmter Prämissen
und Annahmen zustande gekommen ist. Grundsätzlich sind bei der
Investitionsplanung überdies insbesondere die rechtlichen Vorgaben sowie die
finanziellen Rahmenbedingungen zu beachten.
28. Welche Brückenbauwerke an Bundesfernstraßen werden voraussichtlich
2024 und 2025 einem Ersatzneubau oder einer Modernisierung
unterzogen (bitte alle Einzelmaßnahmen tabellarisch auflisten), und wie hoch
werden die Kosten für diese Maßnahmen voraussichtlich ausfallen?
Die Autobahn GmbH des Bundes treibt die Modernisierung des
Brückenbestandes im Autobahnnetz voran. Der Modernisierungsbedarf bei den
Bundesstraßen ist Gegenstand einer aktuellen Abfrage bei den Auftragsverwaltungen.
Einzelne Baumaßnahmen können erst nach der Verabschiedung des
Bundeshaushaltes 2024 benannt werden.
29. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Beratungen im Rahmen des Infrastrukturdialoges (vgl. https://bmdv.bund.de/DE/
Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Infrastrukturdialo
g/infrastrukturdialog.html)?
Schlussfolgerungen aus den bisherigen Beratungen wären aufgrund des
Verfahrensstandes verfrüht.
30. Welches übergeordnete Ziel hat die Erstellung eines
Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans (BVMP) 2040 nach Ansicht der
Bundesregierung (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 38)?
a) Welche Prioritäten sollen im BVMP 2040 wie gesetzt werden?
b) Wie sieht der Zeitplan für die Erstellung eines BVMP 2040 aus?
c) Wie sieht das Verfahren dazu aus?
d) Welche Institutionen und Interessenvertreter sollen beteiligt werden?
Die Fragen 30 bis 30d werden gemeinsam beantwortet.
Im Hinblick auf die erstmalige Aufstellung eines Bundesverkehrswege- und
Mobilitätsplans (BVMP) 2040 besteht angesichts der hohen Komplexität noch
Klärungsbedarf sowohl zu inhaltlichen, methodischen und
verfahrenstechnischen Fragen als auch im Hinblick auf die damit verbundenen Daten- und
Informationsanforderungen. Die noch laufende Bedarfsplanüberprüfung, der
Infrastrukturdialog des BMDV und die fortlaufende Weiterentwicklung von
Verfahren und Methodik der Bundesverkehrswegeplanung werden Hinweise für
die Konzeption des BVMP 2040 geben. Die Konzeption des BVMP 2040 soll
noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Die Umsetzung
der Konzeption und die Erarbeitung des BVMP 2040 werden in der nächsten
Legislaturperiode erfolgen.
31. Welche Vorhaben zur Beschleunigung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten über den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur
Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich hinaus plant die
Bundesregierung für 2023 sowie für 2024?
Bund und Länder haben am 6. November 2023 den Pakt für Planungs-,
Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung beschlossen. Dieser sieht eine
Vielzahl von Maßnahmen zur deutlichen Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren u. a. im Bereich der Verkehrsinfrastruktur vor. Die dazu
erforderlichen Gesetzesänderungen sollen zügig umgesetzt werden. Teilweise
ist auch die Umsetzung durch untergesetzliche Maßnahmen geplant.
Beispielsweise sollen die Verfahrensabläufe zur Genehmigung von Großraum- und
Schwertransporten als fortwährender Prozess weiterentwickelt und verbessert
werden.
Zur Beschleunigung der Digitalisierung und Elektrifizierung im Eisenbahnnetz
erarbeitet das BMDV derzeit den Entwurf eines Moderne Schiene Gesetzes.
Des Weiteren hat die Bundesregierung am 3. Mai 2023 ein Eckpunktepapier
mit dem Ziel verabschiedet, die artenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf
ausgewählte und im Schienenbereich besonders relevante Arten fachgerecht zu
standardisieren, um auf diese Weise Verfahren zu vereinfachen, ohne den
Schutzumfang der betroffenen Arten abzusenken. Es ist beabsichtigt, zeitnah
die Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass normkonkretisierender
Verwaltungsvorschriften im Bundesnaturschutzgesetz zu schaffen. Diese sollen bis
Ende 2024 erlassen werden, um die Standards rechtlich abzusichern.
Im Bereich Straße werden entsprechende Standardisierungen bei der
artenschutzrechtlichen Prüfung insbesondere für den Ersatzneubau von
Brückenbauwerken erwogen. Darüber hinaus werden bei Projekten der
Bundeswasserstraßen für den gesamten Planungs- und Bauprozess Optimierungsmöglichkeiten
betrachtet, um das Zusammenwirken von Bauherren, Planern und
Bauunternehmen mit dem Ziel einer effizienten Projektabwicklung zu verbessern.
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Wahlperiode bislang umgesetzt, um Verkehrsinfrastrukturprojekte schneller zu
planen, zu genehmigen und zu bauen?
Die Bundesregierung hat in der laufenden Wahlperiode bereits zahlreiche
Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf den Weg
gebracht. Mit dem Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes im
Verkehrsbereich, das am 20. Oktober 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen
wurde und dem der Bundesrat am 24. November 2023 zugestimmt hat, werden
ambitionierte Regelungen umgesetzt, um Planungs- und
Genehmigungsverfahren verkehrsträgerübergreifend zu vereinfachen, zu straffen und zu
digitalisieren.
Die 70 Handlungsempfehlungen aus dem Abschlussbericht der
Beschleunigungskommission Schiene vom 13. Dezember 2022 sind größtenteils bereits
umgesetzt; einzelne Aspekte sind noch in Prüfung.
Mit der Prüfung und Realisierung der Empfehlungen des Abschlussberichts der
Beschleunigungskommission Engpassbeseitigung Mittelrhein vom 19.
September 2023 wurde begonnen. Unter anderem wurde eine breit angelegte
Stellenoffensive zur Verstärkung des Projektteams gestartet.
Seit Anfang 2023 können Anträge für baurechtliche Genehmigungsverfahren
bei Verkehrs- und Offshore-Vorhaben über das Antrags- und Beteiligungsportal
unter https://beteiligung.bund.de online gestellt werden. Die nächste
Entwicklungsstufe ist für das 2. Quartal 2024 geplant, mit der auch die Beteiligung von
Einwendern, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und Trägern öffentlicher
Belange online stattfinden kann.
Des Weiteren treibt die Bundesregierung die Nutzung von Building
Information Modeling (BIM) voran und hat unter anderem am 11. Oktober 2022 das
BIM-Portal des Bundes freigeschaltet.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
33. Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Verfahrenszeit
aufgrund der ergriffenen Maßnahmen in der laufenden Wahlperiode
verbessert bei
a) der Planung,
b) der Genehmigung sowie
c) dem Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6236 verwiesen.
34. Wie werden die Ergebnisse der vom BMDV in Auftrag gegebenen
„Verkehrsprognose 2040 – Teil 2: Wirtschafts- und
Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ im Bundeshaushalt 2024 abgebildet?
Die strategische Langfrist-Verkehrsprognose „Verkehrsprognose 2040“
befindet sich noch in der Bearbeitung.
35. Wie sollen die Investitionen im Verkehrsbereich „langfristig abgesichert“
werden (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 38)?
Die langfristige Absicherung der Investitionen soll nicht zuletzt durch
zusätzliche Mittel aus der erweiterten Lkw-Maut ab 2024 gewährleistet werden.
Priorität haben der Erhalt und die Qualitätsverbesserung der bestehenden
Verkehrsnetze vor Aus- und Neubauvorhaben.
36. Wie hoch wird der Anteil an Erhaltungsmitteln im Jahr 2024 bzw. im
Jahr 2025 jeweils im Vergleich zum Jahr 2023 liegen (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP, S. 38)?
Die Bundesregierung prüft im Licht der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 sämtliche Auswirkungen auf den
Bundeshaushalt und die Finanzplanung. Diese Prüfung dauert noch an. Es können
daher aktuell keine Aussagen getroffen werden.
37. In welchem Umfang haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
Infrastrukturprojekte in den letzten zwei Jahren durchschnittlich
verteuert (bitte getrennt nach Straße, Schiene und Wasser angeben)?
Nach den Baupreisindizes des Statistischen Bundesamts Deutschland stiegen
die Preise im Bundesfernstraßenbau im Jahr 2022 um 16,7 Prozent und im Jahr
2023 bis Ende des dritten Quartals nochmals um 6,6 Prozent.
Im Bereich der Bundeswasserstraßen haben sich die Kosten für
Infrastrukturprojekte im Zeitraum von 2021 auf 2022 um rund 24 Prozent und von 2022 auf
2023 um rund 12 Prozent erhöht.
Für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes wird für das Bestandsnetz
aufgrund von zurückliegenden Preissteigerungen ein Mehrbedarf für die Jahre
2023 und 2024 ermittelt.
38. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Verkehrsinfrastrukturprojekte
auch in Zeiten steigender Baustoff-, Rohstoff- und Personalpreise zügig
umgesetzt werden können?
Die Wirtschaftlichkeit von Bauabläufen gebietet es, laufende Vorhaben zügig
fortzuführen, bevor weitere Aus- und Neubaumaßnahmen begonnen werden.
Zudem fördert die Bundesregierung das digitale Bauen und Sanieren, das
wesentliche Kosteneinsparungen im Bauprozess mit sich bringt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen, um
sichere Lkw-Stellflächen an und um Autobahnen auszubauen und
telematisch zu optimieren (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40; bitte
konkrete Maßnahmen mit Zeitplan einzeln aufschlüsseln)?
Das BMDV und die Autobahn GmbH des Bundes forcieren die Schaffung
weiterer sicherer Lkw-Stellplätze und die optimierte Nutzung vorhandener
Parkflächen u. a. durch Einsatz von Telematik auf den Rastanlagen des Bundes als
wichtige Daueraufgabe. Zur Realisierung des verstärkten Einsatzes von
telematischen Parkverfahren zur Verbesserung der Lkw-Parksituation wird derzeit ein
Umsetzungsplan durch die Autobahn GmbH des Bundes erstellt.
40. Wann ist mit einer Erstellung des im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigten Luftverkehrskonzeptes 2030+ zur Zukunft der Flughäfen in
Deutschland zu rechnen?
a) Welche konkreten Schritte wurden hierfür bereits erzielt?
b) Welche Institutionen und Interessenvertreter wurden beteiligt?
Die Fragen 40 bis 40b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die Eckpunkte des Konzepts. Hierzu
gehören insbesondere die nachhaltige und leistungsfähige Weiterentwicklung des
Luftverkehrs, die Klimaneutralität von Luftverkehr und Flughafenbetrieb sowie
die Digitalisierung.
Die bei den einzelnen Bausteinen thematisch betroffenen Institutionen und
Interessenvertreter werden hierbei regelmäßig beteiligt.
41. Welche Fördersummen wurden in welche Schienenbauprojekte zur
Anbindung an Flughafen-Drehkreuze investiert (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 42)?
Nach Information der DB AG fielen in den Jahren 2021 bis 2023 für
Eisenbahninfrastrukturprojekte, die u. a. der verbesserten Anbindung von
Großflughäfen dienen, die folgenden Baukostenzuschüsse (in Mio. Euro) an.
Projektbezeichnung 2021 2022 2023
[Vorschau]
Flughafen
Knoten Berlin, Südkreuz—Blankenfelde 99,5 141,3 150,3 Berlin
RRX Rhein—Ruhr-Express 79,3 96,4 93,7 Düsseldorf
NBS Frankfurt—Mannheim 8,3 13,0 18,7 Frankfurt
Knoten Frankfurt Stadion 3. Baustufe 2,7 2,7 3,0 Frankfurt
NBS Wallauer Spange 0,9 1,1 1,4 Frankfurt
Neubau Überwerfungsbauwerk Troisdorf 0,1 0,3 0,3 Köln/Bonn
Knoten Köln, Ausbau südlich Gummersbacher Straße 1,6 7,1 9,8 Köln/Bonn
S-Bahn Köln, S13 Troisdorf—Bonn—Oberkassel 80,3 61,8 48,1 Köln/Bonn
Erdinger Ringschluss 0,3 0,4 0,5 München
Walpertskirchener Spange – 0,2 0,6 München
NBS Wendlingen—Ulm 498,8 74,9 108,1 Stuttgart
Gäubahn Nord—Pfaffensteigtunnel 1,1 6,7 10,5 Stuttgart
Stuttgart 21 37,3 46,2 86,8 Stuttgart
42. Wie konkret hat sich die Bundesregierung bisher für eine Einführung
einer europaweiten Luftverkehrsabgabe, wie sie in Deutschland seit 2011
als Luftverkehrsteuer erhoben wird, eingesetzt (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 42)?
Die Bundesregierung hat eine Harmonisierung der Luftverkehrsteuer in der
Sitzung der Ratsarbeitsgruppe (RAG) „Steuerfragen (Indirekte Besteuerung)“ am
8. April 2022 zur Energiesteuerrichtlinie (ETD) aktiv eingebracht und im
Dezember 2022 ein Non-Paper mit den deutschen Argumenten für eine EU-weite
harmonisierte „Air Ticket Tax“ an die anderen EU-Mitgliedstaaten versandt.
Am 27. März 2023 wurde in der Sitzung der RAG indirekte Steuerfragen
seitens der Bundesregierung die Einführung einer EU-weiten harmonisierten „Air
Ticket Tax“ erneut zur Diskussion gestellt.
43. Wie viele Mittel aus den Einnahmen der Luftverkehrsteuer sind bisher
für die Förderung von Produktion und Einsatz von CO2-neutralen
strombasierten Flugkraftstoffen sowie Forschung, Entwicklung und
Flottenmodernisierung im Luftverkehr geflossen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, S. 42)?
a) Wie hat sich die Produktion dieser Kraftstoffe in den Jahren 2022
und 2023 entwickelt?
b) Wie viel Prozent des Bedarfs lassen sich dadurch in Deutschland
abdecken?
Die Fragen 43 bis 43b werden gemeinsam beantwortet.
Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer werden nach dem
Gesamtdeckungsprinzip auch für die Förderung des Luftverkehrs eingesetzt.
Die Produktion von CO2-neutralen strombasierten Flugkraftstoffen ist in
Deutschland noch im Entwicklungsstadium. Die geplante Maßnahme „PtL-KE-
RO“ zur Förderung des Markthochlaufs von erneuerbarem strombasiertem
Kerosin wird als Teil des BMDV-Gesamtkonzepts Erneuerbare Kraftstoffe zum
Ausbau der Produktionskapazitäten beitragen. Aufgrund der laufenden
Haushaltsverhandlungen können zurzeit keine Aussagen zu den künftigen
Fördermitteln für das Gesamtkonzept Erneuerbare Kraftstoffe getroffen werden.
Es ist davon auszugehen, dass das Angebot an CO2-neutralen strombasierten
Flugkraftstoffen maßgeblich durch die verpflichtenden EU-Quoten für
synthetische Flugkraftstoffe ab 2030 bestimmt wird. Diese steigen beginnend ab
2030/2031 mit durchschnittlich 1,2 Prozent auf 35 Prozent im Jahr 2050 an.
Zudem hat Deutschland bereits 2021 im Bundes-Immissionsschutzgesetz eine
PtL-Kerosinquote ab 2026 in Höhe von 0,5 Prozent eingeführt, die bis 2030 auf
2 Prozent ansteigt. Inwieweit diese vor dem Hintergrund der europarechtlichen
Regelungen angepasst werden muss, wird derzeit geprüft. Der Markthochlauf
von PtL-Kerosin könnte auch durch die von der Bundesregierung am 22.
November 2023 beschlossene Neufassung der 37. BImSchV Fahrt aufnehmen, da
für die Marktteilnehmer Klarheit über die Anforderungen zur Herstellung von
PtL-Produkten geschaffen wurde.
44. Inwiefern hat die Bundesregierung bisher die Erforschung und den
Markthochlauf von synthetischen Kraftstoffen, die klimaneutrales
Fliegen ermöglichen, unterstützt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 42)?
Über die Förderrichtlinie Entwicklung regenerativer Kraftstoffe des BMDV als
Teil des Gesamtkonzepts Erneuerbare Kraftstoffe werden bereits diverse
Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Herstellung von Sustainable Aviation
Fuel inklusive strombasierter Flugkraftstoffe unterstützt. Zudem befindet sich
im Rahmen des Gesamtkonzepts eine Einzelmaßnahme zur Förderung einer
Technologieplattform für die Entwicklung von PtL-Kraftstoffen in
Vorbereitung, mit der auch erneuerbare strombasierte Kraftstoffe für den Luftverkehr
erforscht werden können. Für den Markthochlauf von synthetischen
Flugkraftstoffen befindet sich im BMDV die Fördermaßnahme „PtL-KERO“ in
Ausarbeitung (vgl. Antwort zu Frage 43). Aufgrund der laufenden
Haushaltsverhandlungen können zurzeit keine Aussagen zu künftigen Fördermitteln für das
Gesamtkonzept Erneuerbare Kraftstoffe getroffen werden.
Bei der ab 1. Januar 2024 geltenden ReFuelEU Aviation Verordnung hat sich
die Bundesregierung für ambitionierte EU-weite Unterquoten für synthetische
Kraftstoffe eingesetzt. Um geeignete globale Rahmenbedingungen für den
Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe zu schaffen, bringt sich die Bundesregierung
aktiv in die Verhandlungen der Internationalen Zivilluftfahrt Organisation ein.
45. Inwiefern hat die Bundesregierung bisher den
Luftfahrtproduktionsstandort Deutschland gestärkt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 42)?
Mit dem Luftfahrtforschungsprogramm Klima VI unterstützt die
Bundesregierung anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte an
Technologien im Bereich der zivilen, kommerziellen Luftfahrt. Dadurch werden die
Technologieentwicklung beschleunigt und entsprechende Forschungsprojekte
ermöglicht.
Von besonderer Bedeutung ist der Start der industrieoffenen Testplattform
„UpLift H2 Aviation“, einer Kombination aus Bodentestumgebung und
fliegendem Versuchsträger. Ziel ist die frühe Erprobung von Wasserstofftechnologien
sowie dazugehöriger Teil- und Integrationskomponenten im Gesamtsystem
Flugzeug.
Die Fortführung des Luftfahrtforschungsprogramms befindet sich derzeit in der
Planungsphase.
46. Wann ist mit der Entwicklung der Raumfahrtstrategie zu rechnen (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 22)?
Die neue Raumfahrtstrategie der Bundesregierung wurde am 27. September
2023 im Kabinett beschlossen.
47. Welche konkreten Vorhaben aus dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0
(NRVP) hat die Bundesregierung umgesetzt (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 41)?
48. Welche konkreten Vorhaben aus dem NRVP wird die Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode noch umsetzen?
49. Was genau meint die Bundesregierung mit dem im Koalitionsvertrag
angekündigten Vorhaben, den NRVP „fortzuschreiben“, und welche
konkreten Maßnahmen hat sie hierzu bereits eingeleitet (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP, S. 41)?
Die Fragen 47 bis 49 werden gemeinsam beantwortet.
Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) ist eine politische
Rahmenstrategie, welche Ziele an unterschiedliche Akteure für das Zieljahr bis 2030
formuliert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich, über die
Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele bis 2030 zu berichten.
Es ist beabsichtigt, noch in dieser Legislaturperiode eine Zwischenevaluierung
des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 (NRVP) durchzuführen; im Lichte der
Ergebnisse wird auch über die Fortschreibung des NRVP zu entscheiden sein.
50. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits angestoßen?
51. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits
abgeschlossen?
52. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
wird die Bundesregierung bis Ende der Legislaturperiode noch anstoßen
bzw. abschließen?
53. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung
kommunaler Radverkehrsinfrastruktur in dieser Legislaturperiode bereits
eingeleitet bzw. umgesetzt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 41)?
54. Welche Maßnahmen gibt es zur Förderung kommunaler
Radverkehrsinfrastruktur, und welche davon sind eine Fortführung der in den
vergangenen Wahlperioden aufgesetzten Förderinstrumente?
Die Fragen 50 bis 54 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Radverkehrsinfrastruktur vor Ort sind grundsätzlich Länder und
Kommunen zuständig. Ausnahmen bilden die Radwege an Bundesstraßen.
Das BMDV hat für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast
des Bundes die Haushaltsmittel im Jahr 2023 von 100 Mio. Euro auf 120 Mio.
Euro erhöht.
Um bei dem Bau von Radwegen an Bundesstraßen Erleichterungen im
Planungsprozess zu erreichen, sieht der Entwurf des
Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes die Änderung des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vor. Demnach bedarf der Bau von straßenbegleitenden Radwegen
an Bundesstraßen mit einer durchgehenden Länge von bis zu 10 Kilometern
grundsätzlich keiner Umweltverträglichkeitsprüfung mehr.
Einzelne Radwegeprojekte oberhalb der Veranschlagungsgrenze von 5 Mio.
Euro können dem Teil A 1 der Anlage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes
entnommen werden. Projekte unterhalb dieser Grenze müssen von den
Auftragsverwaltungen nicht im Einzelnen übermittelt werden und liegen dem
BMDV daher nicht vor.
Darüber hinaus fördert und unterstützt der Bund den Radverkehr im Rahmen
seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten wie folgt.
Förder- und Finanzhilfeprogramme
Finanzhilfen an die Länder für das „Sonderprogramm Stadt und Land“ (Breitenförderung vor Ort z. B
Lückenschlüsse, neue geschützte Radwege, Straßenumbauten, Radabstellanlagen oder Änderung von
Ampelschaltungen)
Finanzhilfen für Radschnellwege
Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs (herausgehobene beispielgebende Einzelprojekte wie
Brücken oder Unterführungen)
Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ (überwiegend touristisch
genutzte Fernradwege)
Zuschüsse für nichtinvestive Modellprojekte (Studien, Gutachten, Forschungsprojekte oder Kampagnen)
Förder- und Finanzhilfeprogramme
Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen
Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegesystemen
Förderung von E-Lastenrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-
Lastenradrichtlinie)
Förderung von investiven Modellprojekten (Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr)
Unterstützung von Kommunen bei der Errichtung von Radverkehrsinfrastruktur (Bau von Radwegen,
Radabstellanlagen, Fahrradparkhäusern zur Senkung von THG-Emissionen im Verkehrssektor) (Kommunalrichtlinie)
Förderung von kommunalen Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in
Strukturwandelregionen (KoMoNa), hier: Investive Maßnahmen zur Umsetzung der umweltbezogenen Ziele der
DNS (laufend).
Pilotvorhaben (abgeschlossen): Sofortmaßnahmenprogramm gemäß StStG „Kommunale Modellvorhaben zur
Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“ (KoMoNa)
Finanzierungsmöglichkeiten Bund:
Radwegebau an Bundesstraßen
Radverkehrstauglicher Ausbau Betriebswege an Bundeswasserstraßen
55. Inwiefern hat die Bundesregierung die Förderung alternativer Antriebe
für Busse im Personenverkehr verlängert, und wurden die dafür
eingesetzten Mittel der Inflation angepasst (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
S. 40)?
Die Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im
Personenverkehr hat aktuell eine Laufzeit bis Dezember 2025. Eine Verlängerung bis 2028
wird zu gegebener Zeit geprüft. Eine Inflationsbereinigung findet bereits auf
der Ebene der Einzelprojekte, beispielsweise über die Beibehaltung der Förder-
Obergrenzen bei den Bustypen, statt.
56. Was meint die Bundesregierung mit dem Vorhaben, diese Förderung
„mittelstandsfreundlicher auszugestalten“, und hat sie hier schon
entsprechende Anpassungen im Aufgabenbereich des BMDV vorgenommen
(vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
Ziel der Förderung ist auch eine stärkere Berücksichtigung kleiner und
mittelständischer Unternehmen (KMU). Entsprechende Anpassungen innerhalb der
laufenden Förderung wurden bereits über die individuellen Förderaufrufe
vorgenommen. So wurden z. B. Schwellenwerte definiert, die sicherstellen, dass
Unternehmen mit bisher geringen Elektrifizierungsanteilen an der
Gesamtfahrzeugflotte vorrangig bei der Priorisierung berücksichtigt werden. Diese
Maßnahmen orientieren sich an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung,
sichern eine Breitenwirkung der Förderprogramme und führen zu einem
ausgewogenen Verhältnis zwischen KMU und Großunternehmen.
57. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angestoßen bzw.
umgesetzt, um dem Fachkräftemangel im Güterkraftverkehrsbereich
entgegenzuwirken (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
Die Bundesregierung treibt Maßnahmen gegen den Fahrermangel im
Güterverkehr mit Nachdruck voran. Aktuell ist eine Änderung der
Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung in Bearbeitung, die die Prüfung zur Erlangung der
beschleunigten Grundqualifikation in mehreren Fremdsprachen sowie digitalen
Unterricht für die Weiterbildung ermöglicht.
Das BMDV setzt sich auf EU-Ebene nachdrücklich für die Anerkennung
gleichwertiger Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittstaaten ein. Zudem hat
das BMDV erreicht, dass im Entwurf der 4. EU-Führerscheinrichtlinie die
Möglichkeit des begleiteten Fahrens mit 17 für die Klasse C/CE enthalten ist.
Im Zuge der am 11. Februar 2022 beschlossenen 15. Verordnung zur Änderung
der Fahrerlaubnis-Verordnung können auch Führerscheine aus Albanien, dem
Kosovo und aus Moldau unter erleichterten Bedingungen umgeschrieben
werden. Das BMDV prüft laufend, ob weitere Gegenseitigkeitsabkommen zur
Anerkennung von Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten umsetzbar sind.
Das BMDV arbeitet zudem an einer umfassenden Novelle der
Fahrschülerausbildung, im Zuge derer u. a. die Nutzung digitaler Formate vorangetrieben und
die Anzahl der Mindeststunden überprüft werden.
Darüber hinaus kann von den branchenübergreifenden Maßnahmen der
Fachkräftestrategie der Bundesregierung vom Oktober 2022 in den fünf zentralen
Handlungsfeldern Ausbildung, Weiterbildung, Arbeitspotenziale, Arbeitskultur
und Einwanderung auch der Güterverkehrsbereich profitieren.
58. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angestoßen bzw.
umgesetzt, um die Kontrollbehörden im Güterverkehr zu stärken (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
Die Stärkung der Kontrollbehörden sowie die Ausschöpfung von
Digitalisierungspotenzialen verwirklicht das BMDV in enger Zusammenarbeit mit dem
BALM als zuständige Kontrollbehörde des Bundes. Zentrale Maßnahme zur
Effizienzsteigerung ist der durchgängige Vollzug der bereits eingeleiteten
aufgabenorientierten Harmonisierung im Kontrolldienst des BALM. Maut- und
Straßenkontrolldienst wachsen zu einem einheitlichen Verkehrskontrolldienst
zusammen.
Künftig werden Verstöße in allen Rechtsbereichen einschließlich der Maut mit
einer einheitlichen und vollständig digitalisierten Kontrollplattform in einem
Kontrollablauf ermittelt. Für das Transportgewerbe führt dies zu
zielgerichteten, minimalinvasiven Kontrollmaßnahmen und verringerten Standzeiten. Die
Prüfung von Mautverstößen ist künftig grundlegender Bestandteil jeder
Kontrolle; Kontrolldichte und Kontrolldruck steigen spürbar an.
59. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angestoßen bzw.
umgesetzt, um bessere Sozialstandards und Arbeitsbedingungen im
Güterverkehr durchzusetzen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
Die Bundesregierung setzt sich seit langem für verbesserte Sozialbedingungen
des Fahrpersonals im gewerblichen Bereich ein. Insbesondere die
Neuregelungen auf EU-Ebene durch das Mobilitätspaket I leisten einen Beitrag für einen
unionsweit harmonisierten Rechtsrahmen, dessen Einhaltung durch
entsprechende Kontrollen überwacht wird. Festgestellte Verstöße werden konsequent
geahndet.
Wesentliche Verbesserungen ergeben sich im Hinblick auf das nunmehr
ausdrücklich geregelte Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu
verbringen.
Die erweiterten Niederlassungsvoraussetzungen für Verkehrsunternehmer
schaffen einen Anreiz, dass Unternehmen dort eine Niederlassung nehmen, wo
sie auch den Hauptteil ihrer Verkehrsleistungen erbringen. Sie tragen damit zu
einer Stärkung des fairen Wettbewerbs und zur Verhinderung von
Briefkastenfirmen bei, was ebenfalls zur Eindämmung von Sozialdumping führt.
Darüber hinaus hat das BALM seine Kontrollaktivitäten nochmals intensiviert:
Neben den regulär stattfindenden Kontrollen im gesamten Netz der
Bundesverkehrswege werden insbesondere im Rahmen von regemäßigen
Schwerpunktkontrollen an neuralgischen Logistikpunkten zielgerichtete Kontrollen
durchgeführt. Gegenüber den Ländern weist das BMDV zudem regelmäßig auf deren
Verantwortung zur Kontrolle des Güterkraftverkehrs und zur Sensibilisierung
der Polizeibehörden hin.
60. Welche Maßnahmen plant das BMDV bis zum Ende der
Legislaturperiode, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr
zu erhöhen?
a) Wie stellt das BMDV sicher, dass ausreichende Kapazitäten und
finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um das ausgewiesene Ziel bis
2030 noch zu erreichen?
b) Welcher rechtlichen Anpassungen bedarf es, um dieses Ziel zu
erreichen?
Die Fragen 60 bis 60b werden gemeinsam beantwortet.
Das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 umfasst
etwa 180 Maßnahmen.
Die Bundesregierung berichtet regelmäßig über abgeschlossene, laufende und
geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Auf
Bundestagsdrucksache 20/4580 – Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen auf
dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2020 und 2021
(Unfallverhütungsbericht 2020/2021) – wird verwiesen.
Beim Verkehrssicherheitsprogramm handelt es sich um ein lernendes
Programm, das bei Bedarf angepasst wird. Dementsprechend werden auch die
Kapazitäten und finanzielle Mittel zielgerichtet und sachgerecht zugewiesen.
61. Welche Forschungsprojekte erachtet das BMDV als besonders wichtig
für die Mobilität der Zukunft (bitte inhaltlich und anhand der jeweils
federführenden Forschungsinstitutionen auflisten)?
Die zahlreichen vom BMDV und anderen Ressorts initiierten
Forschungsprojekte zahlen in ihrer Gesamtheit auf die Mobilität der Zukunft ein. Eine
Reihung entsprechend ihrer Bedeutung ist daher weder möglich noch sinnvoll.
62. Welche Forschungsprojekte im Bereich der Mobilität werden durch das
BMDV noch im Jahr 2023 ausgeschrieben, und wie hoch sind die dafür
jeweils veranschlagten Mittel?
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023
zum Zweiten Nachtragshaushaltgesetz 2021 ergibt sich für den Bundeshaushalt
die Notwendigkeit der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage.
Valide Aussagen über Art und Umfang der noch in diesem Jahr geplanten
Ausschreibungen von Forschungsprojekten sind daher zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich.
63. Welche Schlüsse zieht das BMDV aus der aktuellen Situation des
Führerscheinmarktes und der Fahrerlaubnisprüfungen in Deutschland und
der jeweiligen Stellung von TÜV und DEKRA?
a) Welchen Vergleich zieht das BMDV zwischen der Öffnung der
Hauptuntersuchung vor über 30 Jahren und der geplanten
Liberalisierung des Führerscheinmarktes?
b) Gibt es seitens des BMDV einen aktiven Austausch mit den Ländern
zu diesem Vorhaben?
c) Wie wird sich die Nachfrage nach Führerscheinen in Deutschland in
den kommenden Jahren bis 2030 entwickeln (bitte nach Ländern und
pro Jahr aufteilen)?
Die Fragen 63 bis 63c werden gemeinsam beantwortet.
Das Fahrerlaubnisprüfungssystem in Deutschland hat sich seit langem bewährt.
Fahrerlaubnisprüfung und Hauptuntersuchung sind nicht vergleichbar.
Während die Hauptuntersuchung die regelmäßige technische Überprüfung von
Fahrzeugen zum Gegenstand hat, geht es bei der Fahrerlaubnisprüfung um eine
einmalige Beurteilung, ob Bewerberinnen und Bewerber die Kompetenzen
besitzen, Kraftfahrzeuge sicher und verantwortungsvoll zu führen.
Um Wartezeiten bei der Prüfplatzvergabe weiter zu reduzieren, werden derzeit
gemeinsam mit den Ländern die Qualifikation der Fahrerlaubnisprüferinnen
und -prüfer und die bestehenden Verfahren und Kommunikationswege
überprüft. Zudem ist die Beleihung der Technischen Prüfstellen von TÜV und
DEKRA durch eine amtliche Anerkennung der Länder erfolgt, deren
Beteiligung an der Neustrukturierung des Prüfsystems im Fahrerlaubnisbereich daher
wichtig.
Eine belastbare Einschätzung der Führerscheinnachfrage ist der
Bundesregierung nicht möglich, da diese von zahlreichen variablen Faktoren abhängt.
64. Welchen Zeitraum sieht die Bundesregierung für die Umsetzung des im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziels, das „Nebeneinander von
Autobahn GmbH und Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
Gesellschaft (DEGES) auf[zu]heben“ (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
S. 49, vor?
a) Welche Strukturen und Kompetenzen müssen nach aktuellem
Kenntnisstand der Bundesregierung dafür bei der DEGES und der
Autobahn GmbH geschaffen werden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der
Restrukturierung der Autobahn GmbH und die mögliche Verschmelzung mit
der DEGES seit Januar 2022?
c) Welches Verbesserungspotenzial sieht die Bundesregierung darin, die
Autobahn GmbH und die DEGES zusammenzulegen?
Die Fragen 64 bis 64c werden gemeinsam beantwortet.
Eine Zusammenführung von Autobahn GmbH des Bundes und der Deutsche
Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES GmbH) ist derzeit
nicht umsetzbar, da die Gesellschafterländer der DEGES GmbH mehrheitlich
nicht bereit sind, ihre Geschäftsanteile vollständig an den Bund zu veräußern.
Vor diesem Hintergrund und um die enormen Herausforderungen im
Bundesfernstraßenbau bewältigen zu können, soll die DEGES GmbH unter geänderten
Rahmenbedingungen als Bund/Ländergesellschaft mit dem Fokus auf große
und komplexe Straßenbaumaßnahmen weitergeführt werden. Hierzu laufen
derzeit intensive Abstimmungen mit den Gesellschafterländern der DEGES
GmbH.
65. Was plant die Bundesregierung bezüglich der Nutzung von
Mobilitätsdaten, und welche Ziele sollen in der laufenden Legislaturperiode
umgesetzt werden?
Die Eckpunkte eines Mobilitätsdatengesetzes wurden im Juli 2023 vom BMDV
veröffentlicht. Die Regelungsschwerpunkte konzentrieren sich, unter
Berücksichtigung des EU-Rechtsrahmens, auf Vorgaben zur Um- und Durchsetzung
von Datenbereitstellungspflichten, die Datenqualität und auf klare Regeln für
die Datennutzung.
Das Mobilitätsdatengesetz soll dazu beitragen, dass mehr und bessere Reise-
und Verkehrs-Infrastrukturdaten zu fairen Bedingungen bereitgestellt und
wiederverwendet werden können.
66. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Einführung des CO2-
Zuschlages eine Doppelbelastung zu verhindern (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 38)?
Eine gutachterliche Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass bei der bestehenden
CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im
Zusammenspiel mit der künftigen CO2-Maut eine unverhältnismäßige Anlastung
von CO2 -Kosten ausgeschlossen werden kann.
67. Was plant die Bundesregierung, um das Verbrenner-Aus in Brüssel auch
nach dem Weggang des EU-Kommissars Frans Timmermanns noch zu
verhindern?
a) Welche gesetzlichen Regelungen sind nach Auffassung der
Bundesregierung notwendig, realistisch und vor der Europawahl im Jahr
2024 umsetzbar?
b) Was plant die Bundesregierung, um klimaneutrale Kraftstoffe, wie
z. B. HVO 100, möglichst bald zuzulassen?
Die Fragen 67 bis 67b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die im Frühjahr beschlossene
Novellierung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
Sie hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Europäische Kommission
zeitnah einen Vorschlag für die Genehmigung von Fahrzeugen, die
ausschließlich mit CO2-neutralen E-Fuels betrieben werden, vorlegt. Dieser wird derzeit
im zuständigen Ausschuss auf EU-Ebene diskutiert.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass paraffinischer
Dieselkraftstoff (einschl. HVO 100) nach der Norm DIN EN 15940 als Reinkraftstoff
für den Einsatz im Straßenverkehr in die Verordnung über die Beschaffenheit
und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
(10. BImSchV) aufgenommen wird und die Novelle der 10. BImSchV am
22. November 2023 beschlossen.
68. Welche Förderprogramme hat das BMDV in dieser Legislaturperiode
bereits umgesetzt und abgeschlossen?
Lfd.
Nr.
Bezeichnung des Förderprogramms
1 Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der
Bundesrepublik Deutschland
2 Zuwendungsprojekte „open RAN Cities“ begrenzt auf 2021
3 Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren
und Vernetzung“
4 Hans-Ertel-Zentrum für Wetterforschung II + III
5 Projektförderung in der innovativen Anwendung von künstlicher Intelligenz
6 Modernitätsfonds (Phase I)
7 Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der
genehmigten Trassenentgelte zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
8 Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS)
Förderaufruf: Machbarkeitsstudien für klimaschonende Nutzfahrzeuge
Förderaufruf: Klimaschonende Nutzfahrzeuge und dazugehörige Tank- und Ladeinfrastrukur
Förderaufruf: Klimaschonende Sonderfahrzeuge und dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur
9 Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des Programms „Nicht öffentlich
zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“
10 Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Grundlage der
Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und
Senkung der Straßenverkehrsunfälle
11 Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG
als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL)
12 Richtlinie über Zuwendungen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die
umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen
13 Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt
14 Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
15 Umrüstung des GSM-R-Funksystems zur Erhöhung der Störfestigkeit
16 Vorbereitung und Durchführung des ITS Weltkongresses 2021 in Hamburg
17 Zuwendungen an Kommunen und Landkreise zur Förderung der Städtischen Logistik
18 Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
19 Alternative Kraftstoffinfrastruktur
20 Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
21 Ladeinfrastruktur vor Ort
22 Sofortprogramm Duschcontainer für Lkw-Fahrerinnen und Fahrer auf unbewirtschafteten
Rastanlagen an BAB
23 Billigkeitsrichtlinie Reisebusse
24 Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I,
II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5
25 Förderrichtlinie für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von
Dieselkraftfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3 der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV,
V und EEV oder Euro 3, 4 und 5
26 Investitionen zur Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen
27 Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten Dieselmotoren für
Gütermotorschiffe
28 Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt
29 De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes
30 Förderung der Beschaffung neuer Güterwagen oder des Umbaus von Bestandsgüterwagen, die den
Grenzwert für das Vorbeifahrgeräusch der TSI Fahrzeuge – Lärm unterschreiten.
Lfd.
Nr.
Bezeichnung des Förderprogramms
31 Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Förderung von
Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines
lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
(Förderrichtlinie laTPS)
32 Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ – Sonderaufruf „Ersatzmobilität für
Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren – COVID-19“
33 Richtlinie Ausgleich Vorhaltekosten für Flughäfen
69. Welche Förderprogramme plant das BMDV in der laufenden
Legislaturperiode zur Umstellung auf klimaneutrale Antriebe und klimaneutrale
Kraftstoffe und Antriebe für
a) Lkw,
b) Pkw,
c) Schienenfahrzeuge,
d) Busse,
e) Schiffe und
f) Luftfahrzeuge?
Aktuell sind keine weiteren Förderprogramme des BMDV in der Planung.
70. Was plant die Bundesregierung zur Förderung und Ermöglichung des
Hochlaufs von Produktion und Verkauf von E-Fuels in Deutschland?
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene für ambitionierte
Quoten für E-Fuels (PtX-Kraftstoffe bzw. erneuerbare Kraftstoffe nichtbiogenen
Ursprungs (RFNBOs)) ein. Beispielsweise wurde im Rahmen der Novellierung
der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 auf Initiative der
Bundesregierung eine RFNBO-Unterquote (z. B. grüner Wasserstoff oder E-Fuels) im
Verkehrssektor eingeführt.
Mit der ReFuelEU Aviation Verordnung wird eine EU-weit einheitliche
Unterquote für E-Fuels in der Luftfahrt festgeschrieben.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung für eine RFNBO-Unterquote in
der EU-Verordnung Fuel EU Maritime eingesetzt. Eine Quote für RFNBOs von
2 Prozent würde ab 2034 eingeführt werden, falls der RFNBO-Anteil im
Berichtszeitraum bis 2031 weniger als 1 Prozent beträgt. Zudem unterstützt die
Bundesregierung den Markthochlauf von E-Fuels im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe. Auf die
Antwort zu Frage 44 wird verwiesen.
71. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Klimaschutzziele im
Verkehrssektor zu erreichen, wenn einseitig nur auf Elektromobilität gesetzt
wird und dabei die Potenziale der Bestandsflotte völlig außer Acht
gelassen werden?
Weder in dem in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten
Klimaschutzprogramm 2030 noch in dem am 4. Oktober 2023 beschlossenen
Klimaschutzprogramm 2023 setzt die Bundesregierung einseitig auf Elektromobilität,
sondern ergreift vielfältige Maßnahmen in verschiedenen Bereichen des Verkehrs,
um die Treibhausgasemissionen weiter zu verringern.
72. Wie will die Bundesregierung den öffentlichen Personennahverkehr bis
zum Ende der 20. Legislaturperiode stärken und ausbauen, und bis wann
ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen?
Zuständig für den ÖPNV sind die Länder bzw. die von ihnen benannten
Aufgabenträger. Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht, insbesondere über das
Regionalisierungsgesetz. Im Jahr 2023 stellt der Bund den Ländern reguläre
Regionalisierungsmittel in Höhe von 10,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus
werden zur Abfederung von Preissteigerungen im ÖPNV im Zeitraum 2022 bis
2031 zusätzliche 17,3 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2023 bis
2025 erhalten die Länder zudem weitere 1,5 Mrd. Euro
Regionalisierungsmittel, mit denen sich der Bund hälftig am Ausgleich der durch die Einführung des
Deutschlandtickets entstandenen finanziellen Nachteile beteiligt. Gemäß den
Ergebnissen der Marktforschung des VDV nutzen jeden Monat rund zehn
Millionen Fahrgäste das Deutschlandticket (Stand: 1. September 2023). Darunter
sind fast eine Million Fahrgäste, die den ÖPNV vorher nicht oder kaum genutzt
haben. Das ist ein gutes Zeichen für die steigende Attraktivität des ÖPNV.
Zudem haben Bund und Länder vereinbart, einen Ausbau- und
Modernisierungspakt zur Stärkung des ÖPNV zu schließen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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