Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9711 –
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken im Freistaat Sachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
haben sich die drei Parteien für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von
25 Prozent bis 2030 und eine Verdopplung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 39;
www.bundesre
gierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-199
0800). Zwei Jahre später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung
im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6944 – „Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans
Schienenverkehr“). Das ist nach Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn
mit einer stabilen und gut ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige
Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft die Reaktivierung, den Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken. Neben dem Neu- und Ausbau von
Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter Schienenstrecken eine Möglichkeit, die
Schieneninfrastruktur in Deutschland auszubauen und zu stärken (vgl.
www.v
dv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx). Dementsprechend hat die
Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden ein Programm
„Schnelle Kapazitätserweiterung“ auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz
verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das Streckennetz
erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine
Beschleunigungskommission Schiene einsetzen. (vgl. Koalitionsvertrag, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-
2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10181
20. Wahlperiode 29.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 26. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Freistaat Sachsen heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 im Freistaat Sachsen 2.118 km. Diese Angabe bezieht sich auf das
Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecken werden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Freistaat Sachsen jeweils vom Nah-, Regional-,
Fern- und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz im Freistaat
Sachsen je nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar. Diese
Angaben beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das
Jahr 2022 ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 2.051
Schienenpersonennahverkehr 2.098
Schienenpersonenfernverkehr 2.083
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Freistaat Sachsen seit 1994 stillgelegt worden (bitte
nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Freistaat Sachsen seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen
Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden (bitte
einzeln mit Jahreszahlen und Status [stillgelegt bzw. entwidmet]
aufführen und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Freistaat Sachsen seit 1994 neu an das Schienennetz
angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
2001: Dresden Grenzstraße–Dresden Flughafen, 1 km, S-Bahn,
2003: Hochgeschwindigkeitsstrecke Gröbers–Leipzig Messe, 16 km im
Freistaat Sachsen (insgesamt 22 km),
2004: Dresden-Neustadt–Pirna, 21 km, S-Bahn,
2004: Leipzig Wahren–Leipzig Hbf, 7 km, S-Bahn,
2009: Arnsdorfer Kurve, 1 km, Regionalverkehr,
2010: Hochgeschwindigkeitsstrecke Weißig–Böhla, 7 km,
2013: Citytunnel Leipzig, 5 km, S-Bahn,
2016: Coswig–Dresden-Neustadt, 14 km, S-Bahn.
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken im Freistaat Sachsen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch
vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken im Freistaat Sachsen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG führt diese keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellungen.
8. Auf welchen Strecken im Freistaat Sachsen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder
Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder
aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die
Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen im Freistaat Sachsen
Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den
Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete
Reaktivierungsvorhaben berücksichtigt, welche durch Landesuntersuchung wie
Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in Planung bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur
Wiederaufnahme von Zugverkehren wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
6823 Beucha–Brandis Land
6823 Brandis–Trebsen Land
6386 Döbeln–Meißen-Triebischtal Land
6194 Kamenz–Hosena Land
6619 Pockau-Lengefeld–Marienberg (Sachsen) Land
Quelle: Auskunft der DB AG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken im Freistaat Sachsen
befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst die Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher
liegt auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der
Zuständigkeit der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Bisher
sind seitens des Freistaats Sachsen keine konkreten Vorhaben zur
Reaktivierung von Schienenstrecken der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem
GVFG benannt worden.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind im Freistaat
Sachsen im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den
nachfolgenden Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen
Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken im Freistaat Sachsen enthalten.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung im Freistaat Sachsen (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
(Vertragsabschlüsse) und sind vorbehaltlich der noch nicht abschließenden Festlegungen
zum Bundeshaushalt 2024 und zur Finanzierung der DB InfraGO AG.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Sachsen 2024–2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 169 182 152 181
12. Für welche Bahnstrecken im Freistaat Sachsen sind Mittel im Rahmen
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragt worden,
und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung (bitte
die Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität,
Streckengrunderneuerungen tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind keine Mittel für Bahnstrecken im Freistaat Sachsen im Rahmen
des GVFG beantragt worden.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte im
Freistaat Sachsen, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Bedarf“
zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser
Kategorie aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich bis auf die im Rahmen des
Deutschlandtaktes neu definierten Vorhaben im Knoten Leipzig alle im Freistaat
Sachsen liegenden Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen
Bedarfs in Realisierung oder in Planung:
• ABS Berlin–Dresden (in Planung),
• ABS/NBS Leipzig–Dresden (Teilabschnitte in Realisierung und Planung),
• ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden (in Realisierung),
• Knoten Dresden (realisiert),
• Knoten Leipzig (realisiert/ETCS in Planung/D-Takt-Vorhaben in
Abstimmung),
• ABS/NBS Berlin–Halle/Leipzig–Erfurt–Fulda (realisiert/ETCS in Planung),
• ABS Weimar–Gera–Gößnitz (in Planung),
• NBS Dresden–Grenze Deutschland/Tschechien (in Planung),
• ABS Leipzig–Chemnitz (in Planung),
• Maßnahmen des 740-m-Netzes (realisiert, in Planung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken im
Freistaat Sachsen unternommen, die der Bedarfskategorie „Potenzieller
Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im Potenziellen Bedarf
auflisten)?
Die Vorhaben des potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende dem Freistaat Sachsen räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen
werden:
• NBS Dresden–Prag,
• ABS Leipzig–Chemnitz,
• Überholgleise für 740-m-Züge,
• weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen,
• kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe für die KV-Terminals Duisburg
Ruhrort Hafen und Köln Eifeltor,
• Maßnahmen des Planfalls „Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben.
Aktuell befinden sich folgende Vorhaben im Freistaat Sachsen im Potenziellen
Bedarf des Bedarfsplans. Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens
können diese Vorhaben in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bildet die
Voraussetzung für den Beginn einer Planung.
• ABS Cottbus–Görlitz,
• ABS Dresden–Görlitz–Grenze D/PL,
• Elektrifizierung Chemnitz Hbf–Chemnitz Süd.
Darüber hinaus wurden folgende Sachsen räumlich zugeordnete Vorhaben des
Potenziellen Bedarfs dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)
zugeordnet:
• ABS Cottbus–Görlitz.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in den Freistaat Sachsen geflossen (bitte für
Reaktivierung, Neubau und Ausbau jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für den
Freistaat Sachsen seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar:
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 9
1995 26
1996 23
1997 11
1998 12
1999 29
2000 22
2001 23
2002 22
2003 28
2004 40
2005 45
2006 19
2007 40
2008 9
2009 6
2010 16
2011 20
2012 26
2013 27
2014 19
2015 10
2016 11
2017 7
2018 11
2019 1
2020 17
2021 31
2022 8
2023 30*
Gesamt 598*
* Stand: 15. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau und
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht. Ab dem Jahr
2020 hat der Freistaat Sachsen nur Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für die
Fördertatbestände Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie
Grunderneuerungsmaßnahmen abgerufen. Die eingeplanten Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für
Neu- und Ausbaumaßnahmen im Freistaat Sachsen betragen für
2020: 32,6 Mio. Euro,
2021: 26,3 Mio. Euro,
2022: 1,1 Mio. Euro,
2023: 5,3 Mio. Euro.
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 in den
Freistaat Sachsen geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den
Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 57,4
2006 33,8
2007 38,6
2008 45,6
2009 59,3
2010 91,1
2011 48,1
2012 85,9
2013 130,4
2014 126,8
2015 97,1
2016 132,0
2017 185.7
2018 135,2
2019 136,3
2020 131,1
2021 152,2
2022 136,5
16. Wie viel der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr ab
2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss:
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro
(gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 15. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen von
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken im Freistaat Sachsen vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung im
Freistaat Sachsen hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden Strecke,
des Datums und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hausleitung
auflisten)?
In der aktuellen Legislaturperiode fanden bisher keine gezielten Gespräche zu
Vorhaben zur Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken für den SPNV
zwischen dem Freistaat Sachsen und Vertreterinnen oder Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in Zusammenhang mit
dem GVFG statt.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen
geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und dem Zweck etwaiger Gespräche kann
bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann
insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte.
Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr
nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung
sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes im Freistaat Sachsen sind
elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 52 Prozent der Streckenkilometer im Freistaat
Sachsen elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes im Freistaat Sachsen sollen bis
2030 elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken im Freistaat Sachsen sind aktuell in Planung
für die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die
Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wird sich durch geplante Elektrifizierungen und
Neubaustrecken der Elektrifizierungsgrad in Sachsen perspektivisch erhöhen.
Die Maßnahmen des InvKG (Leipzig–Pegau–Zeitz, Arnsdorf–Kamenz–
Hosena, Graustein-Spreewitz, Cottbus–Görlitz und Leipzig–Geithain), die
Elektrifizierung Geithain–Chemnitz und die NBS Dresden–Prag gemäß BVWP sind
in Planung. Bis zum Jahr 2030 ist zunächst von keiner Steigerung der
Streckenelektrifizierung im Netz der DB AG im Freistaat Sachsen auszugehen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode im Freistaat Sachsen in Betrieb genommen worden (bitte einzeln
auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode im
Freistaat Sachsen weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 im Freistaat Sachsen entwickelt, und wie viele neue bzw.
reaktivierte Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum
gefördert (bitte Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich verausgabter Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurden in Sachsen seit Beginn
der 20. Legislaturperiode zwei neue Infrastrukturanschlussverträge bei der DB
InfraGO AG abgeschlossen; im gleichen Zeitraum fielen drei Gleisanschlüsse
weg. Ende 2023 waren demnach in Sachsen 153 Gleisanschlüsse bei der DB
InfraGO AG vorhanden.
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung im Freistaat Sachsen ein
Neubauvorhaben mit 250.000 Euro gefördert, im Jahr 2023 keinen Gleisanschluss.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 im Freistaat
Sachsen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte im Freistaat Sachsen liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit nicht
vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) im Freistaat Sachsen
erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss in den
Jahren 2024 und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken
des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA 2024 und 2025
eine Planrechtsentscheidung, d. h. ein Planfeststellungsbeschluss oder eine
Plangenehmigung, zu erwarten:
• Elektrifizierung Dresden–Görlitz–Grenze D/PL, Bahnhof Görlitz, 1.
Baustufe DC-Teilelektrifizierung,
• Ausbaustrecke Berlin–Dresden, 2. Baustufe, Projektabschnitt 3,
Planfeststellungsabschnitt 3.2, Großenhain Berliner Bahnhof–Landesgrenze,
• ABS Leipzig–Dresden (VDE 9), Bf Coswig, Ersatz Oberleitungsanlage und
Gleisfeldbeleuchtung.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) im Freistaat Sachsen
laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte aktuellen Verfahrensstand
tabellarisch angeben)?
Folgende Planfeststellungsverfahren laufen derzeit im Freistaat Sachsen.
Vorhaben Verfahrensstand
Elektrifizierung Dresden–Görlitz–Grenze D/PL,
Bahnhof Görlitz, 1. Baustufe DC-
Teilelektrifizierung
zur Auslegung an die
Gemeinde gegeben
ABS Berlin–Dresden, 2. Baustufe,
Projektabschnitt 3, Planfeststellungsabschnitt 3.2,
Großenhain Berliner Bahnhof–Landesgrenze
Neuantrag erwartet
ABS Leipzig–Dresden (VDE 9), Bf Coswig,
Ersatz Oberleitungsanlage und
Gleisfeldbeleuchtung
in Bearbeitung
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von
Schienenstrecken [inklusive Brücken]) im Freistaat Sachsen beabsichtigt die
Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG), in den Jahren
2024 und 2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben
(Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) im
Freistaat Sachsen bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte
für jedes Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme angeben), und wie
plant die Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen Finanzierungsbedarf
zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind
keine Reaktivierungsvorhaben im Freistaat Sachsen in die Kategorie „A“ des
GVFG-Bundesprogramms endgültig aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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