Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9712 –
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in Nordrhein-
Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
haben sich die drei Parteien für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von
25 Prozent bis 2030 und eine Verdopplung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 39;
www.bundesre
gierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-199
0800). Zwei Jahre später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung
im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6944 – „Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans
Schienenverkehr“). Das ist nach Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn
mit einer stabilen und gut ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige
Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft die Reaktivierung, den Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken. Neben dem Neu- und Ausbau von
Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter Schienenstrecken eine Möglichkeit, die
Schieneninfrastruktur in Deutschland auszubauen und zu stärken (vgl.
www.v
dv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx). Dementsprechend hat die
Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden ein Programm
„Schnelle Kapazitätserweiterung“ auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz
verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das Streckennetz
erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine
Beschleunigungskommission Schiene einsetzen. (vgl. Koalitionsvertrag, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-
2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10183
20. Wahlperiode 29.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 26. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen 4.683 km. Diese Angabe bezieht sich auf das
Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecken werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen jeweils vom Nah-, Regional-,
Fern- und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in Nordrhein-
Westfalen je nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar. Diese
Angaben beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das
Jahr 2022 ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 4.575
Schienenpersonennahverkehr 4.534
Schienenpersonenfernverkehr 3.832
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen seit 1994 stillgelegt worden (bitte
nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Nordrhein-Westfalen seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen
Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden
(bitte einzeln mit Jahreszahlen und Status [stillgelegt bzw. entwidmet]
aufführen und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Abs. 1a und 2 AEG i. V. m. § 3 BEVVG)
liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der Eisenbahnen des
Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar 1994. Für
nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Abs. 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen seit 1994 neu an das Schienennetz
angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
2002: Hochgeschwindigkeitsstrecke: Köln–Rhein/Main, ca. 34 km in
Nordrhein-Westfalen Fernverkehr,
2003: Strecke um den Eggetunnel (zwischen Paderborn und Warburg), ca.
13 km,
2004: Flughafenschleife mit Bahnhof Köln/Bonn Flughafen, ca. 15 km,
Fern- und Regionalverkehr,
2009: Köln Gummersbacher Straße–Köln Messe/Deutz (tief)–Köln-
Mülheim, ca. 5 km, Fern- und Regionalverkehr.
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Nordrhein-
Westfalen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch
vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Nordrhein-
Westfalen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch
vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG führt diese keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellung.
8. Auf welchen Strecken in Nordrhein-Westfalen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder
Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder
aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die
Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Nordrhein-Westfalen
Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den
Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete
Reaktivierungsvorhaben berücksichtigt, welche durch Landesuntersuchung wie
Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in Planung bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur
Wiederaufnahme von Zugverkehren wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
2250 (Oberhausen–Bottrop–Gladbeck–) Gelsenkirchen-
Buer–Herten–Recklinghausen–Lünen (–Hamm)
(Hertener Bahn/Nordbahn/Hamm-Osterfelder Bahn)
Land
9216/9212/2940/9213 (Warstein–)Lippstadt–Neubeckum–Sendenhorst Land
2417 Abzw Berg–Düsseldorf–(Abzw) Dü-Lierenfeld Land
2131/2133 Abzw Deusen/Abzw Hansa–Dortmund Nord Land
2265 Bocholt–Borken–Coesfeld(–Münster) Aufgabenträger NWL
2961 Brilon Stadt–Büren–Paderborn Hbf (Almetalbahn) Aufgabenträger NWL/Land
2530 Kaarster See–Viersen Land
2610 Kleve–Kranenburg–Bundesgrenze D/NL(–Nijmegen) Land
2270/2271 Oberhausen Hbf–Spellen(–Wesel) (Walsumbahn) Land
2143/2400 Witten Hbf–Wengern Ost–Hagen Aufgabenträger VRR
Quelle: Auskunft der DB AG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Nordrhein-Westfalen
befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und
begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt
auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit
der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Bisher
sind seitens des Landes Nordrhein-Westfalen keine konkreten Vorhaben zur
Reaktivierung von Schienenstrecken der Bundesregierung in Zusammenhang
mit dem GVFG benannt worden.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Nordrhein-
Westfalen im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den
nachfolgenden Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen
Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in Nordrhein-Westfalen enthalten.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Nordrhein-Westfalen (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
(Vertragsabschlüsse) und sind vorbehaltlich der noch nicht abschließenden Festlegungen
zum Bundeshaushalt 2024 und zur Finanzierung der DB InfraGO AG.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Nordrhein-Westfalen
2024–2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 438 503 402 354
12. Für welche Bahnstrecken in Nordrhein-Westfalen sind Mittel im Rahmen
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragt worden,
und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung (bitte
die Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität,
Streckengrunderneuerungen tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind keine Mittel für Bahnstrecken in Nordrhein-Westfalen im Rahmen
des GVFG beantragt worden.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Nordrhein-Westfalen, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Bedarf“
zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser
Kategorie aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Nordrhein-Westfalen liegenden
Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs vorwiegend
in Realisierung oder in Planung:
• ABS Köln–Aachen (realisiert/in Realisierung),
• ABS Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen (in Planung/in Realisierung),
• Projektbündel 6 (mit Bezug NRW): ABS Dortmund/Köln–Frankfurt am
Main, ABS Köln/Hagen–Siegen–Hanau (teilweise in Planung),
• Projektbündel 8 (mit Bezug NRW): ABS/NBS Dortmund–Hamm,
ABS/NBS Hannover–Bielefeld–Hamm (teilweise in Planung),
• ABS Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster (in Planung/in Realisierung/
realisiert),
• Großknoten Köln (in Planung),
• Knoten Aachen (Aufnahme der Planung mit DB InfraGO AG vereinbart),
• ABS Grenze D/NL–Kaldenkirchen–Viersen–Rheydt-Odenkirchen
(Planungsaufnahme vorbehaltlich zwischenstaatlicher Vereinbarung zwischen
DE/BE und NL; über das Investitionsgesetz Kohleregionen wird Rheydt–
Rheydt-Odenkirchen beplant),
• ABS Münster–Lünen (in Planungsvorbereitung),
• weitere Streckenmaßnahmen zur Engpassauflösung (Maßnahmen zur
Ertüchtigung des deutschen Schienennetzes für 740 m lange Güterzüge).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Nordrhein-Westfalen unternommen, die der Bedarfskategorie
„Potenzieller Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im Potenziellen Bedarf
auflisten)?
Die Vorhaben des Potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende Nordrhein-Westfalen räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen
werden:
• ABS Grenze D/NL–Kaldenkirchen–Viersen–Rheydt-Odenkirchen,
• ABS Münster–Lünen,
• Knoten Köln,
• Überholgleise für 740-m-Züge
• weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen,
• kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe für die KV-Terminals Duisburg
Ruhrort Hafen und Köln Eifeltor,
• Maßnahmen des Planfalls „Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben.
Aktuell befinden sich folgende Vorhaben in Nordrhein-Westfalen im
Potenziellen Bedarf des Bedarfsplans. Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens
können diese Vorhaben in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bildet die
Voraussetzung für den Beginn einer Planung.
• Korridor Mittelrhein: Zielnetz II,
• ABS Gruiten–Wuppertal–Schwelm,
• NBS Rheydter Kurve,
• ABS Köln–Aachen,
• weitere Streckenmaßnahmen zur Engpassauflösung, weitere
Knotenmaßnahmen, mikroskopische Maßnahmen, kombinierter Verkehr/
Rangierbahnhöfe.
Darüber hinaus wurden folgende Nordrhein-Westfalen räumlich zugeordnete
Vorhaben des Potenziellen Bedarfs dem Investitionsgesetz Kohleregionen
(InvKG) zugeordnet:
• ABS Aachen–Köln (dreigleisiger Ausbau Aachen–Düren),
• ABS Grenze D/NL–Kaldenkirchen–Viersen–Rheydt-Odenkirchen
(zweigleisiger Ausbau zwischen Rheydt Hauptbahnhof und Rheydt-
Odenkirchen),
• Knoten Köln (Westspange).
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 nach Nordrhein-Westfalen geflossen (bitte für
Reaktivierung, Neubau und Ausbau jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für
Nordrhein-Westfallen seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar.
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm in Nordrhein-Westfalen
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 171
1995 143
1996 109
1997 78
1998 81
1999 64
2000 82
2001 71
2002 91
2003 89
2004 75
2005 81
2006 135
2007 71
2008 80
2009 73
2010 82
2011 87
2012 66
2013 47
2014 50
2015 50
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm in Nordrhein-Westfalen
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
2016 18
2017 18
2018 20
2019 1
2020 32
2021 37
2022 79
2023 50*
Gesamt 2.131*
* Stand: 15. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau bzw.
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht. Ab dem Jahr
2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen nur Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG
für die Fördertatbestände Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie
Grunderneuerungsmaßnahmen abgerufen. Die eingeplanten Bundesfinanzhilfen gemäß
GVFG für Neu- und Ausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen betragen für
2020: 32 Mio. Euro,
2021: 9,8 Mio. Euro,
2022: 23,8 Mio. Euro,
2023: 23,4 Mio. Euro.
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 nach
Nordrhein-Westfalen geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den
Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 40,5
2006 47,4
2007 7,6
2008 48,8
2009 29,5
2010 19,5
2011 17,7
2012 34,5
2013 20,9
2014 13,6
2015 17,1
2016 23,5
2017 19,7
2018 34,5
2019 69,3
2020 101,9
2021 148,6
2022 186,6
16. Wie viel der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr ab
2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss.
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro (gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 15. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen von
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Nordrhein-Westfalen vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung in
Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden
Strecke, des Datums und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hausleitung
auflisten)?
In der aktuellen Legislaturperiode fanden bisher keine gezielten Gespräche für
Vorhaben zur Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken für den SPNV
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und Vertreterinnen oder Vertretern
des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in Zusammenhang
mit dem GVFG statt.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen
geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und dem Zweck etwaiger Gespräche kann
bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann
insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte.
Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr
nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung
sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Nordrhein-Westfalen sind
elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 69 Prozent der Streckenkilometer in
Nordrhein-Westfalen elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Nordrhein-Westfalen sollen bis
2030 elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Nordrhein-Westfalen sind aktuell in Planung
für die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die
Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG ist die Elektrifizierung Troisdorf–Bonn-Oberkassel
(geplante Inbetriebnahme 2030, 13 km) im Bau. Die Elektrifizierungen
Euskirchen–Bad Münstereifel, Bonn–Euskirchen und Hürth-Kalscheuren–
Euskirchen–Nettersheim (geplante Inbetriebnahmen bis 2026, ca. 113 km) sind in
Planung. Damit wird die Elektrifizierungsquote bis 2030 auf ca. 71 Prozent der
Streckenkilometer im Netz der DB AG in Nordrhein-Westfalen steigen.
Zusätzlich werden voraussichtlich Strecken der Euregiobahn und Regiobahn bis 2030
elektrifiziert.
Durch geplante Elektrifizierungen und Neubaustrecken wird sich der
Elektrifizierungsgrad in Nordrhein-Westfalen perspektivisch weiter erhöhen. Die ABS
Emmerich-Oberhausen ist im Bau. Die Maßnahmen des InvKG (Aachen–Köln,
S11-Ergänzungspaket Erftbahn und S-Bahn Rheinisches Revier Abschnitt Ost),
die Verlängerung der Bedarfsplanvorhaben NBS Köln–Rhein/Main von Köln
Gummersbacher Straße in Richtung Köln Steinstraße, weitere Ausbauten im
Knoten Köln, Ausbauten für den RRX und die ABS/NBS Bielefeld–Hannover
sind in Planung, eine Inbetriebnahme wird voraussichtlich nicht bis 2030
erfolgen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommen worden (bitte
einzeln auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode in
Nordrhein-Westfalen weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Nordrhein-Westfalen entwickelt, und wie viele neue bzw.
reaktivierte Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum
gefördert (bitte Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich verausgabter Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 23 GG sind die Länder
zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurden in Nordrhein-Westfalen seit
Beginn der 20. Legislaturperiode zwei neue Infrastrukturanschlussverträge bei der
DB InfraGO AG in Betrieb genommen; im gleichen Zeitraum fielen drei
Gleisanschlüsse weg. Ende 2023 waren demnach in Nordrhein-Westfalen 394
Gleisanschlüsse bei der DB InfraGO AG vorhanden.
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen zwei
Reaktivierungsvorhaben mit 449.100 Euro gefördert, im Jahr 2023 ein Neubauvorhaben
mit 1.271.400 Euro.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in Nordrhein-
Westfalen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Nordrhein-Westfalen liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit
nicht vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Nordrhein-
Westfalen erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss in
den Jahren 2024 und 2025?
Im Rahmen des Aus- und Neubaus von Schienenstrecken befinden sich nach
Auskunft des EBA aktuell mehrere PFAs der Großprojekte Rhein-Ruhr-
Express und ABS 46/2 (Betuwe) im Planfeststellungsverfahren.
Für die PFAs 3.1 und 3.3 des RRX ist die Fertigstellung der
Planfeststellungsbeschlüsse im Jahr 2024 zu erwarten, für den PFA 2.0 im Jahr 2025.
Derzeit befinden sich für den Ausbau der ABS 46/2 fünf PFAs im
Planfeststellungsverfahren, davon vier in der Phase der Beschlusserstellung und eines im
Anhörungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Eine Prognose zum
Zeitpunkt der Fertigstellung ist derzeit nicht möglich.
Weiterhin werden 2024 Planfeststellungsbeschlüsse zur Elektrifizierung der
Strecken 2631 (Eifelstrecke), 2654 (Voreifelbahn) und 2581/2601 (Erftbahn)
erwartet.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Nordrhein-
Westfalen laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte aktuellen
Verfahrensstand tabellarisch angeben)?
Folgende Planfeststellungsverfahren laufen derzeit in Nordrhein-Westfalen:
Vorhaben Verfahrensstand
9. PÄ, 3-/4-gleisiger Ausbau Troisdorf–Bonn-Oberkassel, PFA 3 In Bearbeitung
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, PFA 2.1 In Bearbeitung
2. PÄ RRX PFA 1.3 Langenfeld In Bearbeitung
3. Planänderung PFA 3.1 Rees Haldern, ABS 46/2 Oberhausen–
Emmerich–Grenze D/NL
In Bearbeitung
Fischenich, Netzkupplung (Nk), Neubau, Elektrifizierung Eifelstrecke 2631 In Bearbeitung beim
Antragsteller
Vorhaben Verfahrensstand
4. Planänderung PFA 1.1 Oberhausen, ABS 46/2 Im Anhörungsverfahren
Unterwerk Euskirchen, Neubau, Elektrifizierung Eifelstrecke 2631 Im Anhörungsverfahren
Troisdorf, PFA 1 (3. Planänderung): S 13, Streckenausbau Im Anhörungsverfahren
2. PÄ RRX PFA 1.3 In Beteiligung
Rhein-Ruhr-Express (RRX) In Beteiligung
Planfeststellungsabschnitt 1.3 Leverkusen-Rheindorf–Langenfeld-Berghausen Im Anhörungsverfahren
Bahn-km 17,100 bis 24,050 der Strecke 2650 Köln Messe/Deutz–Hamm
(Westfalen)
In Bearbeitung
2. Planänderung: Anpassungen am Neubau der Entwässerung und an den LBP-
Maßnahmen
Im Anhörungsverfahren
1. PÄ RRX PFA 1.3 Im Anhörungsverfahren
Rhein-Ruhr-Express (RRX) Im Anhörungsverfahren
Planfeststellungsabschnitt 1.3 Leverkusen-Rheindorf–Langenfeld-Berghausen Im Anhörungsverfahren
1. Planänderung: Anpassung Neubau Schallschutzwände In Bearbeitung
ABS 46/2, PFA 1.2, 1. Planänderung In Bearbeitung beim
Antragsteller
RRX PFA 3.2a Duisburg-Schlenk–Duisburg Hbf Im Anhörungsverfahren
RRX PFA 2.0 Düsseldorf-Hellerhof–Düsseldorf-Reisholz Im Anhörungsverfahren
1. Planänderung PFA 1.3 Dinslaken, ABS 46/2 Dreigleisiger Ausbau
Oberhausen–Emmerich–Landesgrenze NL
In Bearbeitung
4. PÄ, 3-/4-gleisiger Ausbau S 13, PFA 5, Bonn-Oberkassel In Bearbeitung
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, PFA 2.2, Strecke 2663 km 8,705 bis
km 9,500
In Bearbeitung
Erftbahn von Kerpen-Horrem bis Bedburg, Ausbau und Elektrifizierung
(vorbereitendes Verfahren)
In Bearbeitung
RRX, PFA 5a Stadtgebiet Essen, 1. Planänderung Im Anhörungsverfahren
RRX PFA 3.1 Angermund In Bearbeitung
Rhein-Ruhr-Express (RRX) In Bearbeitung
Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.1 Düsseldorf-Kalkum–Düsseldorf-
Angermund
In Bearbeitung
Rhein-Ruhr Express (RRX), PFA 3.2 Düsseldorf Angermund–Duisburg
Schlenk
In Bearbeitung
RRX PFA 3.3 Duisburg Hbf – Abzw Duisburg Kaiserberg In Bearbeitung
Dreigleisiger Ausbau der Strecke ABS 46/2 In Bearbeitung beim
Antragsteller
Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen, Im Anhörungsverfahren
PFA 3.5 Emmerich-Elten Im Anhörungsverfahren
Im Anhörungsverfahren
PFA 3.4 Emmerich, ABS 46/2 Landesgrenze D/NL–Emmerich–Oberhausen In Beteiligung
PFA 2.3 – Dreigleisiger Ausbau der Strecke ABS 46/2 Grenze D/NL–
Emmerich–Oberhausen Hbf, Planfeststellungsabschnitt 2.3 Hamminkeln
In Beteiligung
PFA 3.2 Rees Empel, Millingen ABS 46/2 Oberhausen–Emmerich–
Landesgrenze NL
Im Anhörungsverfahren
PFA 3.3 Emmerich-Praest, ABS 46/2 Oberhausen–Emmerich–Landesgrenze
NL
In Bearbeitung
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von
Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Nordrhein-Westfalen beabsichtigt
die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG), in den
Jahren 2024 und 2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich im
Rahmen des Bedarfsplans Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz
ergeben. Im Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den
Bundesländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben
(Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in
Nordrhein-Westfalen bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme
(bitte für jedes Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme angeben),
und wie plant die Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen
Finanzierungsbedarf zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind
keine Reaktivierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen in die Kategorie „A“
des GVFG-Bundesprogramms endgültig aufgenommen.
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