Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9866 –
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in Thüringen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für einen Anteil des Schienengüterverkehrs
von 25 Prozent bis 2030 und für eine Verdopplung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 39;
www.bundesregierun
g.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800).
Zwei Jahre später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6944 – „Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans
Schienenverkehr“). Das ist nach Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn
mit einer stabilen und gut ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige
Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft die Reaktivierung, den Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken. Neben dem Neu- und Ausbau von
Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter Schienenstrecken eine Möglichkeit, die
Schieneninfrastruktur in Deutschland auszubauen und zu stärken (vgl.
www.v
dv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx). Dementsprechend hat die
Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden ein Programm
‚Schnelle Kapazitätserweiterung‘ auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz
verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das Streckennetz
erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine
Beschleunigungskommission Schiene einsetzen. (vgl. Koalitionsvertrag, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-
2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10180
20. Wahlperiode 29.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 26. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Thüringen heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Freistaat Thüringen 1.419 km. Diese Angabe bezieht sich auf das
Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Thüringen jeweils vom Nah-, Regional-, Fern- und
Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz im Freistaat
Thüringen je nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar. Diese
Angaben beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das
Jahr 2022 ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 1.349
Schienenpersonennahverkehr 1.314
Schienenpersonenfernverkehr 1.334
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Thüringen seit 1994 stillgelegt worden (bitte nach Jahren
aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Thüringen seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen Stilllegungen
statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden (bitte einzeln mit
Jahreszahlen und Status (stillgelegt bzw. entwidmet) aufführen und
jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Thüringen seit 1994 neu an das Schienennetz
angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
1998: Eichenberger Kurve, < 1 km im Freistaat Thüringen,
Regionalverkehr,
2015: Hochgeschwindigkeitsstrecke VDE 8.2, Landesgrenze Sachsen-
Anhalt bis Erfurt, ca. 37 km,
2017: Hochgeschwindigkeitsstrecke VDE 8.1, Erfurt bis Landesgrenze zu
Bayern, ca. 74 km.
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Thüringen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Thüringen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG führt diese keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellungen.
8. Auf welchen Strecken in Thüringen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen
vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder aufzunehmen
(bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die Bemühungen
ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Thüringen Bemühungen
des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den Zugverkehr
wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete Reaktivierungsvorhaben
berücksichtigt, welche durch Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien
belegt oder bereits in Planung bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur
Wiederaufnahme von Zugverkehren wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
6694/6708 Ilmenau – Rennsteig – Schleusingen – Themar (Rennsteigbahn) Land
6721 Straußfurt – Sömmerda sowie Buttstädt – Großheringen
(Vervollständigung Pfefferminzbahn)
Land
6683 Blankenstein – Marxgrün (Fränkische Höllentalbahn) Land
6311 Lückenschluss Südthüringen – Coburg Land
Quelle: Auskunft der DB AG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Thüringen befürwortet
die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt
auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der
Zuständigkeit der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Bisher
sind seitens des Freistaats Thüringen keine konkreten Vorhaben zur
Reaktivierung von Schienenstrecken der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem
GVFG benannt worden.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Thüringen im
aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den nachfolgenden
Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen Bedarfskategorien
zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege ist in Thüringen die
Wiederinbetriebnahme der Strecke Blankenstein – Marxgrün (Fränkische
Höllentalbahn) als Potenzieller Bedarf aufgeführt.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Thüringen (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
(Vertragsabschlüsse) und sind vorbehaltlich der noch nicht abschließenden Festlegungen
zum Bundeshaushalt 2024 und zur Finanzierung der DB InfraGO AG.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Thüringen 2024–2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 147 127 102 76
12. Für welche Bahnstrecken in Thüringen sind Mittel im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragt worden, und
wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung (bitte die
Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität, Streckengrunderneuerungen
tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind keine Mittel für Bahnstrecken im Freistaat Thüringen im Rahmen
des GVFG beantragt worden.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Thüringen, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Bedarf“ zugeordnet
sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser Kategorie
aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die im Freistaat Thüringen liegenden
Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs vorwiegend
in Realisierung oder Planung. Ausgenommen hiervon ist das Ausbauvorhaben
„ABS Gotha – Leinefelde“.
In Realisierung/Planung befinden sich folgende Vorhaben:
• ABS/NBS Nürnberg – Erfurt (realisiert/Maßnahmen zu
Geschwindigkeitserhöhung [einschl. D-Takt Vorhaben Knoten Erfurt] in Planung),
• Knoten Erfurt (realisiert),
• Projektbündel 5: ABS/NBS Berlin – Halle/Leipzig – Erfurt – Fulda
(realisiert)
• ABS Weimar – Gera – Gößnitz (in Planung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Thüringen unternommen, die der Bedarfskategorie „Potenzieller Bedarf“
zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im „Potenziellen Bedarf“
auflisten)?
Die Vorhaben des Potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende Thüringen räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer nachgewiesenen
Wirtschaftlichkeit in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden:
• ABS Gotha – Leinefelde,
• ABS Weimar – Gera – Gößnitz,
• Überholgleise für 740-m-Züge,
• weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen,
• kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe für das KV-Terminal Erfurt-
Vieselbach,
• Maßnahmen des Planfalls „Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben.
Aktuell befinden sich folgende Vorhaben in Thüringen im Potenziellen Bedarf
des Bedarfsplans. Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens können
diese Vorhaben in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bildet die
Voraussetzung für den Beginn einer Planung.
• ABS Hockeroda – Blankenstein – Marxgrün,
• weitere Streckenmaßnahmen zur Engpassauflösung,
• weitere Knotenmaßnahmen, mikroskopische Maßnahmen,
• kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in Thüringen geflossen (bitte für Reaktivierung,
Neubau und Ausbau und jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für den
Freistaat Thüringen seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar.
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 17
1995 8
1996 8
1997 11
1998 9
1999 8
2000 9
2001 9
2002 8
2003 14
2004 20
2005 15
2006 9
2007 12
2008 8
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
2009 6
2010 3
2011 2
2012 7
2013 2
2014 0
2015 0
2016 0
2017 0
2018 0
2019 0
2020 0
2021 0
2022 0
2023 3,5*
Gesamt 193,5*
* Stand: 15. Dezember .2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau und
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht. Ab dem Jahr
2020 hat der Freistaat Thüringen nur Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für den
Fördertatbestand Neu- und Ausbaumaßnahmen abgerufen. Die eingeplanten
Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für Neu- und Ausbaumaßnahmen im
Freistaat Thüringen betragen für
2020: 0 Mio. Euro
2021: 0 Mio. Euro
2022: 0 Mio. Euro
2023: 5,9 Mio. Euro
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 nach
Thüringen geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den Zeitraum 1994
bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 54,8
2006 57,7
2007 65,5
2008 113,5
2009 128,0
2010 177,8
2011 250,8
2012 285,9
2013 202,9
2014 146,1
2015 107,1
2016 141,8
2017 124,9
2018 80,3
2019 29,5
2020 33,5
2021 57,7
2022 80,6
16. Wie viele der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr
ab 2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss.
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro
(gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 15. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen der
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Thüringen vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung in
Thüringen hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken
gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden Strecke, des
Datums und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hausleitung auflisten)?
In der aktuellen Legislaturperiode fanden bisher keine gezielten Gespräche zu
Vorhaben zur Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken für den SPNV
zwischen dem Freistaat Thüringen und Vertreterinnen oder Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in Zusammenhang mit
dem GVFG statt.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen
geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und dem Zweck etwaiger Gespräche kann
bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann
insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte.
Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr
nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung
sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Thüringen sind elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 40 Prozent der Streckenkilometer im Freistaat
Thüringen elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Thüringen sollen bis 2030
elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Thüringen sind aktuell in Planung für die
Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die
Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG sind die Elektrifizierungen Weimar–Gera–Gößnitz
(gemäß Bedarfsplan, geplante Inbetriebnahme ca. 2030, ca. 115 km) und
Gerstungen–Heimboldshausen (gemäß Programm Elektrische Güterbahn, geplante
Inbetriebnahme ca. 2028, ca. 8 km im Freistaat Thüringen) in Planung. Damit
wird die Elektrifizierungsquote bis 2030 auf ca. 48 Prozent der
Streckenkilometer im Netz der DB im Freistaat Thüringen steigen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Thüringen in Betrieb genommen worden (bitte einzeln
auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode in
Thüringen weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Thüringen entwickelt, und wie viele neue bzw. reaktivierte
Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum gefördert
(bitte die Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich der verausgabten Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurden in Thüringen seit
Beginn der 20. Legislaturperiode drei neue Infrastrukturanschlussverträge bei der
DB InfraGO AG abgeschlossen; im gleichen Zeitraum fielen drei
Gleisanschlüsse weg. Ende 2023 waren demnach in Thüringen 80 Gleisanschlüsse
bei der DB InfraGO AG vorhanden.
Für neue und reaktivierte Gleisanschlüsse im Freistaat Thüringen wurden in
den Jahren 2022 und 2023 keine Förderbescheide erlassen.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in Thüringen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Thüringen liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit nicht
vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Thüringen
erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss in den Jahren
2024 und 2025?
Vorhaben zur Reaktivierung bzw. zum Neubau von Schienenwegen sind nach
Auskunft des EBA momentan in Thüringen nicht anhängig. Das Vorhaben zur
Elektrifizierung der ABS Weimar – Gera – Gößnitz, bestehend aus neun
Planfeststellungsabschnitten, ist angelaufen. Bei planmäßigem Verlauf sind 2024/25
die Beschlüsse für die in der Tabelle zu Frage 26 aufgeführten Vorhaben zu
erwarten.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Thüringen laufen
derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte den aktuellen Verfahrensstand
tabellarisch angeben)?
Folgende Planfeststellungsverfahren laufen derzeit im Freistaat Thüringen.
Vorhaben Verfahrensstand
Elektrifizierung ABS Weimar – Gera –
Gößnitz, PFA 01, km 0,00 bis km 18,807,
Str. 6307
Einleitung Anhörungsverfahren
Elektrifizierung ABS Weimar – Gera –
Gößnitz, PFA 02, km 18,807 bis km 29,569,
Str. 6307
Anhörungsverfahren kurz
vor Abschluss
Elektrifizierung ABS Weimar – Gera –
Gößnitz, PFA 03, km 29,569 bis km 38,130,
Str. 6307
Eingangsprüfung der
Unterlagen
Änderung BÜ km 107,9 Neustadt Orla Anhörungsverfahren läuft
Bf. Rudolstadt, Neubau Bahnsteige Anhörungsverfahren läuft
Erneuerung BÜ km 72,080 Dorfanger und
km 72,880 in Remschütz
Planfeststellungsbeschluss
in Bearbeitung
Auflassung EÜ km 140,543 Saalfeld Anhörungsverfahren läuft
Bahnhof Arnstadt, Änderung der
Verkehrsstation
Anhörung eingeleitet
Erneuerung Stützwand am Flutgraben Erfurt Eingangsprüfung der
Unterlagen
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von
Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Thüringen beabsichtigt die
Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG) in den Jahren 2024 und
2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben
(Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in
Thüringen bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte für jedes
Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme angeben), und wie plant die
Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen Finanzierungsbedarf zu
decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind
keine Reaktivierungsvorhaben im Freistaat Thüringen in die Kategorie „A“ des
GVFG-Bundesprogramms endgültig aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333