Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9926 –
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in Berlin und
Brandenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von 25 Prozent bis 2030
und für eine Verdopplung der Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr
ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP, S. 39;
https://www.bundesregierung.de/breg-de/servi
ce/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800). Zwei Jahre später hält
die Bundesregierung weiterhin „an dem im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025
festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr bis
2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6944 –
„Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr“). Das ist nach
Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn mit einer stabilen und gut
ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige Grundlage vorhanden ist. Diese
betrifft die Reaktivierung, den Ausbau und Neubau von Schienenstrecken.
Neben dem Neu- und Ausbau von Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter
Schienenstrecken eine Möglichkeit, die Schieneninfrastruktur in Deutschland
auszubauen und zu stärken (vgl.
https://www.vdv.de/reaktivierung-bahnstreck
en.aspx). Dementsprechend hat die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbart: „Wir werden ein Programm ‚Schnelle Kapazitätserweiterung‘
auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz verbessern, Bahnhofsprogramme
bündeln und stärken, das Streckennetz erweitern, Strecken reaktivieren und
Stilllegungen vermeiden und eine Beschleunigungskommission Schiene
einsetzen.“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 30;
https://www.bundesregierung.de/breg-de/
service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10182
20. Wahlperiode 29.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 26. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Berlin und Brandenburg heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 in Berlin und Brandenburg 2.953 km. Diese Angabe bezieht sich auf
das Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Berlin und Brandenburg jeweils vom Nah-,
Regional-, Fern- und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in Berlin und
Brandenburg je nach Verkehrsart wie unten dargestellt nutzbar. Diese Angaben
beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das Jahr 2022
ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 2.655
Schienenpersonennahverkehr 2.933
Schienenpersonenfernverkehr 2.449
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Berlin und Brandenburg seit 1994 stillgelegt worden
(bitte nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Berlin und Brandenburg seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen
Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden
(bitte einzeln mit Jahreszahlen und Status (stillgelegt bzw. entwidmet)
aufführen und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Berlin und Brandenburg seit 1994 neu an das
Schienennetz angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
1995: Reaktivierung S-Bahn Berlin Priesterweg–Lichterfelde Ost und
Berlin Tegel–Schönholz, ca. 11 km,
1997: Reaktivierung S-Bahn Berlin Abschnitte der Ringbahn
(Jungfernheide–Westend und Neukölln–Treptower Park), ca. 6 km,
1998: Reaktivierung S-Bahn Berlin Pichelsberg–Westkreuz,
Lichterfelde Süd–Lichterfelde Ost, Pichelsberg–Spandau, Jungfernheide–
Westhafen und Tegel–Hennigsdorf, ca. 23 km,
1998: Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover–Berlin, in Brandenburg
ca. 65 km,
2001–2002: Reaktivierung S-Bahn Berlin Abschnitte der Ringbahn
(Schönhauser Allee–Gesundbrunnen–Pankow und Westhafen–
Gesundbrunnen), ca. 7 km,
2003: Neutrassierung Cottbus–Peitz Ost (Strecke nach Frankfurt/O.),
ca. 11 km, Regionalverkehr,
2005: Berlin-Lichterfelde Süd–Teltow Stadt, ca. 3 km, S-Bahn,
2006: Nord-Süd-Fernbahn in Berlin, 4 Gleise, ca. 9 km, Fern- und
Regionalverkehr, 2011/2020: Anbindung Flughafen BER, ca.
27 km, S-Bahn, Fern- und Regionalverkehr.
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Berlin und
Brandenburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch
vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Berlin und
Brandenburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch
vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG führt diese keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellungen.
8. Auf welchen Strecken in Berlin und Brandenburg sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder
Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder
aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die
Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Berlin und Brandenburg
Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den
Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete
Reaktivierungsvorhaben berücksichtigt, welche entweder vom Land im Zusammenhang mit
dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) benannt wurden oder
durch Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in
Planung bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur Wiederaufnahme von
Zugverkehren wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
6177 Berlin Potsdamer Platz–Potsdam-Griebnitzsee
(Potsdamer Stammbahn)
Land
6022 Jungfernheide–Berlin Gartenfeld (Siemensbahn) Land
6088 Berlin-Gesundbrunnen–Wilhelmsruh–Hohen Neuendorf
(Nordbahn)
Land
6170 (Berlin-Südkreuz–Tempelhof–) Treptow–Treptower Park (–
Ostkreuz) (Teil des Projekts Reaktivierung Potsdamer Stammbahn)
Land
6826 Falkenberg (Elster)–Herzberg (Elster) Stadt Land
6533 Fredersdorf (b. Berlin)–Rüdersdorf (b. Berlin) Land
6501 Berlin Wilhelmsruh–Schönwalde (Stammstrecke Heidekrautbahn) Land
6500 Schmachtenhagen–Oranienburg (/-Fichtengrund) Land
6888 Wustermark–Neugarten–Ketzin Land
6078 Berlin–Müncheberg–Grenze D/PL (Ausbau Ostbahn:
Reaktivierung zweites Gleis)
Land
6025 Bln-Spandau–Falkensee (Reaktivierung S-Bahn) Land
6183 Hennigsdorf–Velten (Reaktivierung S-Bahn) Land
Quelle: BMDV und Auskunft der DB AG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Berlin und Brandenburg
befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und
begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst die Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher
liegt auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der
Zuständigkeit der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem GVFG.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Berlin und
Brandenburg im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den
nachfolgenden Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen
Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind folgende
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken im Berlin und Brandenburg enthalten.
Nummer Strecke Bedarfsplan
6135/6035/6151 Berlin Südkreuz–Blankenfelde (TF) (Dresdner Bahn) Vordringlicher Bedarf
6078 Berlin–Müncheberg–Grenze D/PL (Ausbau Ostbahn:
Reaktivierung zweites Gleis)
Potentieller Bedarf
6088 ABS Berlin–Neustrelitz–Neubrandenburg–Stralsund,
Teilabschnitt Berlin-Gesundbrunnen–Wilhelmsruh–Hohen
Neuendorf (Nordbahn)
Potenzieller Bedarf
Knoten Berlin (konkret enthaltene Strecken noch zu
bestimmen)
Potentieller Bedarf
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Berlin und Brandenburg (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
(Vertragsabschlüsse) und sind vorbehaltlich der noch nicht abschließenden Festlegungen
zum Bundeshaushalt 2024 und zur Finanzierung der DB InfraGO AG.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Berlin und Brandenburg
2024–2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro
Berlin 2,190 0,521 0,104
Mio. Euro
Brandenburg 106,566 161,168 139,385 87,092
12. Für welche Bahnstrecken in Berlin und Brandenburg sind Mittel im
Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragt
worden, und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung
(bitte die Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität,
Streckengrunderneuerungen tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind keine Mittel für Bahnstrecken in Berlin und Brandenburg im
Rahmen des GVFG beantragt worden.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Berlin und Brandenburg, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher
Bedarf“ zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser
Kategorie aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Berlin und Brandenburg
liegenden Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs
vorwiegend in Realisierung oder Planung. Ausgenommen hiervon ist das dem
Projektbündel 3 zugeordnete Vorhaben ABS Lehrte–Braunschweig–Magdeburg–
Roßlau–Falkenberg.
In Realisierung/Planung befinden sich folgende Vorhaben:
• ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund (realisiert/Abschnitt Bad
Kleinen–Dalwitzhof in Planung),
• ABS Berlin–Dresden (in Realisierung/Planung),
• ABS Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze D/PL (in Realisierung),
• Knoten Berlin (realisiert),
• KV-Terminal Großbeeren (zweite Ausbaustufe in Planung),
• Projektbündel 1: ABS Berlin–Wittenberge–Hamburg (Planungsaufnahme
beabsichtigt),
• Projektbündel 1: ABS Berlin–Rostock (in Realisierung),
• Projektbündel 8: ABS Berlin–Hannover (in Planung bzw.
Planungsaufnahme zum Ausbau Schnellfahrstrecke auf bis zu 300 km/h beabsichtigt),
• ABS Angermünde–Grenze D/PL (in Realisierung),
• ABS Lübeck–Schwerin (in Planung),
• ABS Berlin–Angermünde–Pasewalk–Stralsund–Sassnitz
(Planungsaufnahme beabsichtigt),
• Maßnahmen des 740-m-Netzes (realisiert, in Planung),
• Bahnhof Fangschleuse (in Planung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Berlin und Brandenburg unternommen, die der Bedarfskategorie
„Potenzieller Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im „Potenziellen
Bedarf“ auflisten)?
Vorhaben des potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen nach
der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende Berlin und Brandenburg räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen
werden:
• Überholgleise für 740-m-Züge,
• weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen,
• kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe für das KV-Terminal Großbeeren,
• Maßnahmen des Planfalls „Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben.
Aktuell befinden sich folgende Vorhaben in Berlin und Brandenburg im
potenziellen Bedarf des Bedarfsplans. Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen
Nutzens können diese Vorhaben in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies
bildet die Voraussetzung für den Beginn einer Planung.
• ABS Cottbus–Görlitz,
• ABS Berlin–Neustrelitz–Neubrandenburg–Stralsund,
• ABS Cottbus–Forst (Lausitz)–Grenze D/PL,
• ABS Berlin–Müncheberg–Grenze D/PL,
• ABS/NBS Ducherow–Usedom–Seebad Heringsdorf/Swinoujscie,
• Knoten Berlin.
Darüber hinaus wurden folgende Berlin und Brandenburg räumlich
zugeordnete Vorhaben des potenziellen Bedarfs dem Investitionsgesetz Kohleregionen
(InvKG) zugeordnet:
• ABS Cottbus–Görlitz,
• ABS Cottbus–Forst (Lausitz)–Grenze D/PL.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in Berlin und Brandenburg geflossen (bitte für
Reaktivierung, Neubau und Ausbau und jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für Berlin
und Brandenburg seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar:
Jahr BFH für Berlin
in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
BFH für Brandenburg
in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 111 14
1995 90 4
1996 59 2
1997 63 1
1998 65 3
1999 49 0
2000 42 0
2001 10 0
2002 12 0
2003 23 6
2004 22 6
2005 16 2
2006 12 1
2007 2 0
2008 7 0
2009 7 0
2010 36 0
2011 62 0
2012 33 0
2013 39 0
2014 34 0
2015 69 0
2016 33 0
2017 34 0
2018 35 3
2019 29 2
2020 27 0
2021 29 20
2022 20 0
2023 28,6* 0*
Gesamt 1.098,6* 64*
* Stand: 15. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau und
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht. Ab dem Jahr
2020 hat Berlin nur Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für die
Fördertatbestände Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Grunderneuerungsmaßnahmen
abgerufen. Die eingeplanten Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für Neu- und
Ausbaumaßnahmen in Berlin betragen für
2020: 10 Mio. Euro,
2021: 14,2 Mio. Euro,
2022: 10,4 Mio. Euro,
2023: 8 Mio. Euro.
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 in die
Bundesländer Berlin und Brandenburg geflossen. Mittelangaben für
Bedarfsplanvorhaben für den Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen
nicht vor.
Berlin Brandenburg
Jahr Mio. Euro Mio. Euro
2005 252,2 40,9
2006 116,3 35,5
2007 59,7 39,1
2008 40,6 161,5
2009 64,5 207,9
2010 8,3 132,9
2011 6,5 73,6
2012 13,3 51,4
2013 13,3 29,8
2014 17,5 42,0
2015 23,4 45,9
2016 24,4 69,1
2017 50,2 104,5
2018 54,2 32,1
2019 56,5 31,7
2020 61,3 44,4
2021 73,5 70,4
2022 87,7 99,9
16. Wie viel der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr ab
2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss:
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro (gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 15. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen der
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Berlin und Brandenburg vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung in
Berlin und in Brandenburg hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme
stillgelegter Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden
Strecke, des Datums und ggf. unter Angabe der Mitglieder der
Hausleitung auflisten)?
Mit den Ländern Berlin und Brandenburg fanden im Rahmen des
Gesamtvorhabens „i2030“ erste Informationsgespräche auf Arbeitsebene zu den
Teilprojekten des Infrastrukturprojektes „i2030“ statt. Dabei wurden von ausgewählten
„i2030“-Teilprojekten die Sachstände dargestellt sowie Abstimmungen zur
Erstellung der erforderlichen Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) getroffen.
Teilprojekte sind u. a. die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn
und die Siemensbahn.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen
geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und dem Zweck etwaiger Gespräche kann
bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann
insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte.
Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr
nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung
sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Berlin und Brandenburg sind
elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 90 Prozent der Streckenkilometer sind in
Berlin und 71 Prozent der Streckenkilometer sind in Brandenburg elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Berlin und Brandenburg sollen
bis 2030 elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Berlin und Brandenburg sind aktuell in
Planung für die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit
sind die Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG sind der Neubau der elektrifizierten Strecke der S21
vom nördlichen Ring bis zum Hauptbahnhof in Berlin (geplante
Inbetriebnahme 2024, ca. 4 km) und die Dresdner Bahn in Berlin (geplante Inbetriebnahme
2025, ca. 11 km in Berlin und ca. 5 km in Brandenburg) im Bau. Die
Elektrifizierungen Passow–Grenze zu Polen (geplante Inbetriebnahme 2026, ca. 30 km)
und der Siemensbahn in Berlin (Reaktivierung, geplante Inbetriebnahme 2029,
ca. 5 km) sind in Planung. Damit wird die Elektrifizierungsquote bis 2030 auf
91 Prozent der Streckenkilometer im Netz der DB in Berlin und auf 73 Prozent
der Streckenkilometer im Netz der DB in Brandenburg steigen.
Durch geplante Elektrifizierungen und Neubaustrecken wird sich der
Elektrifizierungsgrad in Berlin und Brandenburg perspektivisch weiter erhöhen. Die
Fortsetzung der S21 vom Hauptbahnhof Berlin über Potsdamer Platz bis
Südkreuz/südlicher Ring, die Maßnahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen
(Cottbus–Görlitz, Kamenz–Hosena und Cottbus–Forst Grenze) und die
Elektrifizierung Wustermark–Grenze zu Sachsen-Anhalt sind in Planung, eine
Inbetriebnahme wird voraussichtlich nicht bis 2030 erfolgen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Berlin und Brandenburg in Betrieb genommen worden (bitte
einzeln auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode in
Berlin und Brandenburg weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Berlin und Brandenburg entwickelt, und wie viele neue bzw.
reaktivierte Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum
gefördert (bitte die Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich der verausgabten Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG sind in Berlin und Brandenburg
seit Beginn der 20. Legislaturperiode weder neue Gleisanschlüsse bei der DB
InfraGO AG in Betrieb gegangen oder weggefallen. Ende 2023 waren demnach
in Berlin 28 Gleisanschlüsse und in Brandenburg 124 Gleisanschlüsse,
insgesamt mithin 152 Gleisanschlüsse, bei der DB InfraGO AG vorhanden.
Für neue und reaktivierte Gleisanschlüsse in Berlin und Brandenburg wurde im
Jahr 2022 kein Förderbescheid erlassen. Im Jahr 2023 wurden zwei
Förderbescheide erlassen und dafür rd. 370 000 Euro Haushaltsmittel verausgabt.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in Berlin und
Brandenburg?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Berlin und Brandenburg liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit
nicht vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Berlin und
Brandenburg erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss
in den Jahren 2024 und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken
des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA 2024 und 2025
eine Planrechtsentscheidung, d. h. ein Planfeststellungsbeschluss oder eine
Plangenehmigung, zu erwarten:
• Eisenbahnüberführung km 139,780, Strecke 4054, Müllrose, Änderung der
Überführung,
• Eisenbahnüberführung km 21,220, Strecke 6205, Euloer Straße,
Ersatzneubau,
• Lübbenau–Cottbus, Planfeststellungsabschnitt 1 und 2, zweigleisiger
Ausbau,
• Eisenbahnüberführung km –0,933, Strecke 6190, Kleine Elster,
Ersatzneubau,
• Berlin–Dresden, Planfeststellungsabschnitt 3.1, Ausbau im Abschnitt
Elsterwerda–Landesgrenze Brandenburg/Sachsen,
• Eisenbahnüberführung km 46,397, Strecke 4027, Wainsdorf, Änderung der
Überführung,
• Berlin–Angermünde–Grenze D/PL (–Szczecin), Planfeststellungsabschnitt
2, Ausbau im Abschnitt Passow–Grenze D/PL,
• Schaffung 740 m Überholgleis Bahnhof Baruth (Mark), Strecke 6135,
• Eisenbahnüberführung, km 11,915 der Strecke 6033 und km 12,080 der
Strecke 6177, Teltower Damm, Ersatzneubau,
• Kreuzungsbauwerke Adlershof–Flughafen Schönefeld (km 12,800 der
Strecke 6007-1, km 12,804 der Strecke 6142-2, km 0,842 der Strecke 6147-1
und km 0,593 der Strecke 6146) und Flughafen Schönefeld–Grünau (km
1,085 der Strecke 6146), Ersatzneubau,
• Eisenbahnüberführung, km 15,008 der Strecke 6081, Pölnitzweg,
Ersatzneubau,
• Eisenbahnüberführung, km 21,947 der Strecke 6002 sowie km 21,943 der
Strecke 608, Weißenseer Straße, Ersatzneubau,
• Eisenbahnüberführung und Kreuzungsbauwerk, km 0,662 der Strecke 6083,
Boenkestraße, Änderung der Überführung und des Kreuzungsbauwerks,
• Wiesenburg–Medewitz–Roßlau, Planfeststellungsabschnitt 1, bauliche
Änderung ab km 76,700 bis km 77,828 (neu) der Strecke 6118 und ab km
0,000 bis km 7,590 der Strecke 6414.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Berlin und
Brandenburg laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte den aktuellen
Verfahrensstand tabellarisch angeben)?
Folgende Planrechtsverfahren, laufen derzeit in Berlin und Brandenburg:
Vorhaben Verfahrensstand
Eisenbahnüberführung km 139,780, Strecke 4054,
Müllrose
Anhörungsverfahren
Eisenbahnüberführung km 21,220, Strecke 6205,
Euloer Straße
Anhörungsverfahren
Lübbenau–Cottbus, Planfeststellungsabschnitt 1 und 2,
zweigleisiger Ausbau
Erstellung
Entscheidung
Eisenbahnüberführung km –0,933, Strecke 6190,
Kleine Elster, Ersatzneubau
Eingangsprüfung
Berlin–Dresden, Planfeststellungsabschnitt 3.1,
Ausbau im Abschnitt Elsterwerda–Landesgrenze
Brandenburg/Sachsen
Anhörungsverfahren
Eisenbahnüberführung km 46,397, Strecke 4027,
Wainsdorf, Änderung der Überführung
Anhörungsverfahren
Berlin–Angermünde–Grenze D/PL (–Szczecin),
Planfeststellungsabschnitt 2, Ausbau im Abschnitt
Passow–Grenze D/PL
Planänderung im
laufenden Verfahren
Schaffung 740 m Überholgleis Bahnhof Baruth
(Mark), Strecke 6135
Eingangsprüfung
Eisenbahnüberführung, km 11,915 der Strecke 6033
und km 12,080 der Strecke 6177, Teltower Damm,
Ersatzneubau
Anhörungsverfahren
Kreuzungsbauwerke Adlershof–Flughafen Schönefeld
(km 12,800 der Strecke 6007-1, km 12,804 der Strecke
6142-2, km 0,842 der Strecke 6147-1 und km 0,593
der Strecke 6146) und Flughafen Schönefeld–Grünau
(km 1,085 der Strecke 6146), Ersatzneubau
Anhörungsverfahren
Eisenbahnüberführung, km 15,008 der Strecke 6081,
Pölnitzweg, Ersatzneubau
Anhörungsverfahren
beim Land Berlin
Eisenbahnüberführung, km 21,947 der Strecke 6002
sowie km 21,943 der Strecke 608, Weißenseer Straße,
Ersatzneubau
Erstellung
Entscheidung
Eisenbahnüberführung und Kreuzungsbauwerk,
km 0,662 der Strecke 6083, Boenkestraße, Änderung
der Überführung und des Kreuzungsbauwerks
Eingangsprüfung
Eisenbahnüberführung Binnengraben, km 433,737,
und Elsterbrücke, km 33,853 der Strecke 6253,
Ersatzneubau
Eingangsprüfung
Wiesenburg–Medewitz–Roßlau,
Planfeststellungsabschnitt 1, bauliche Änderung ab km 76,700 bis
km 77,828 (neu) der Strecke 6118 und ab km 0,000
bis km 7,590 der Strecke 6414
Anhörungsverfahren
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von
Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Berlin und Brandenburg beabsichtigt
die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG), in den
Jahren 2024 und 2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben
(Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in
Berlin und Brandenburg bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme
(bitte für jedes Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme angeben),
und wie plant die Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen
Finanzierungsbedarf zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind
keine Reaktivierungsvorhaben in Berlin und Brandenburg in die Kategorie „A“
des GVFG-Bundesprogramms endgültig aufgenommen.
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