Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10017 –
Reaktivierung bzw. Ausbau bzw. Neubau von Schienenstrecken in Mecklenburg-
Vorpommern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von 25 Prozent bis 2030 und eine
Verdopplung der Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr
ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 39;
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorh
aben/koalitionsvertrag-2021-1990800).
Zwei Jahre später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6944). Das ist nach
Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn mit einer stabilen und gut
ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige Grundlage vorhanden ist. Diese
betrifft Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken. Neben dem
Neu- und Ausbau von Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter
Schienenstrecken eine Möglichkeit, die Schieneninfrastruktur in Deutschland
auszubauen und zu stärken (vgl.
https://www.vdv.de/reaktivierung-bahnstrecken.
aspx). Dementsprechend haben die Regierungsparteien in ihrem
Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden ein Programm „Schnelle
Kapazitätserweiterung“ auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz verbessern,
Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das Streckennetz erweitern, Strecken
reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine Beschleunigungskommission
Schiene einsetzen. (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP, S. 30;
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetz
esvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Ziele hinsichtlich
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in den einzelnen
Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10451
20. Wahlperiode 22.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 21. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 in Mecklenburg-Vorpommern 1 308 km. Diese Angabe bezieht sich
auf das Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecken werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern jeweils vom Nah-,
Regional-, Fern- und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in
Mecklenburg-Vorpommern je nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar.
Diese Angaben beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern
für das Jahr 2022 ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 1.271
Schienenpersonennahverkehr 1.156
Schienenpersonenfernverkehr 1.290
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern seit 1994 stillgelegt worden
(bitte nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 stillgelegt, wann fanden die
jeweiligen Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden
(bitte einzeln mit Jahreszahlen und Status (stillgelegt bzw. entwidmet)
aufführen und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern seit 1994 neu an das
Schienennetz angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende bundeseigene Strecken
(Ausbauten in Bahnhöfen, Überholgleisen, usw. sind hier nicht aufgeführt) neu
angeschlossen:
2009: Strecke 6771 Ueckermünde – Ueckermünde Stadthafen (ca. 0,3 km, im
Regionalverkehr).
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Mecklenburg-
Vorpommern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen
noch vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Mecklenburg-
Vorpommern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch
vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG werden keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellung geführt.
8. Auf welchen Strecken in Mecklenburg-Vorpommern sind nach Kenntnis
der Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder
Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken
wieder aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die
Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Mecklenburg-
Vorpommern Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden,
den Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete
Reaktivierungsvorhaben berücksichtigt, welche entweder vom Land im Zusammenhang
mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) benannt wurden oder
durch Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in
Planung bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur Wiederaufnahme von
Zugverkehren wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
VzG 6938/6939 Güstrow – Pritzwalk – Neustadt (Dosse) Land
6928 Hagenow – Wittenburg – Zarrentin (Kaiserbahn) Land
6779 (Velgast –) Barth – Prerow (Darßbahn) Land
6768 Ducherow – Usedom – Seebad Heringsdorf/Swinoujscie
(Südanbindung Usedom)
Land
Quelle: BMDV und Auskunft der DB AG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Mecklenburg-
Vorpommern befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und
begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt
auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der
Zuständigkeit der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei
unterschiedliche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen,
u. a. mit Mitteln nach dem GVFG.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Mecklenburg-
Vorpommern im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den
nachfolgenden Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen
Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind folgende
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in Mecklenburg-Vorpommern enthalten.
Nummer Strecke Bedarfsplan
6768 Ducherow – Usedom – Seebad Heringsdorf/Swinoujscie
(Südanbindung Usedom)
Potenzieller Bedarf
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Mecklenburg-Vorpommern (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO AG eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen (bestehende
Baufinanzierungsvereinbarungen). Über weitere Investitionen in Mecklenburg-
Vorpommern ist im Lichte der noch zu vereinbarenden Finanzierung der DB
InfraGO AG zu entscheiden.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern 2024 bis 2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 4,9 18,9 25,9 30,3
12. Für welche Bahnstrecken in Mecklenburg-Vorpommern sind Mittel im
Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt
worden, und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung
(bitte die Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität,
Streckengrunderneuerungen tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind keine Mittel für Bahnstrecken in Mecklenburg-Vorpommern im
Rahmen des GVFG beantragt worden.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Mecklenburg-Vorpommern, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher
Bedarf“ zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in
dieser Kategorie aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Mecklenburg-Vorpommern
liegenden Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs
vorwiegend in Realisierung oder in Planung:
• ABS Lübeck/Hagenow Land – Rostock – Stralsund (realisiert/Abschnitt
Bad Kleinen – Dalwitzhof in Planung),
• Projektbündel 1: ABS Berlin – Rostock (in Realisierung),
• Projektbündel 1: ABS Berlin – Wittenberge – Hamburg (realisiert/in
Planung (neue D-Takt-Maßnahmen in Ludwigslust und Hagenow Land)),
• ABS Lübeck – Schwerin (in Planung),
• ABS Berlin – Angermünde – Pasewalk – Stralsund – Sassnitz (Aufnahme
der Planung vorgesehen),
• Maßnahmen des 740-m-Netzes (realisiert).
Folgende zwei Maßnahmen werden aus Bestandsnetzinvestitionen finanziert:
• ABS Berlin – Rostock (in Realisierung),
• ABS Kavelstorf – Rostock Seehafen (in Realisierung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Mecklenburg-Vorpommern unternommen, die der Bedarfskategorie
„Potenzieller Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im Potenziellen
Bedarf auflisten)?
Die Vorhaben des Potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende Mecklenburg-Vorpommern räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen
werden:
• „ABS Lübeck – Schwerin“,
• „weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen“,
• „kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe“,
• Maßnahmen des Planfalls „Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben.
Aktuell befinden sich folgende Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern im
Potenziellen Bedarf des Bedarfsplans:
• ABS Berlin – Neustrelitz – Neubrandenburg – Stralsund,
• ABS/NBS Ducherow – Usedom – Seebad Heringsdorf/Swinoujscie.
Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens können diese Vorhaben in den
Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bildet die Voraussetzung für den Beginn
einer Planung.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in Mecklenburg-Vorpommern geflossen (bitte für
Reaktivierung, Neubau und Ausbau in jeweils nach Jahren einzeln
angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für
Mecklenburg-Vorpommern seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar.
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm
in Mecklenburg-Vorpommern
Jahr BFH in Mio. Euro
(Ist-Ausgaben)
1994 0
1995 0
1996 0
1997 0
1998 3
1999 7
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm
in Mecklenburg-Vorpommern
2000 11
2001 16
2002 21
2003 11
2004 1
2005 0
2006 0
2007 0
2008 0
2009 0
2010 0
2011 0
2012 0
2013 0
2014 0
2015 0
2016 0
2017 0
2018 0
2019 0
2020 0
2021 0
2022 0
2023 1*
Gesamt 71*
* Stand: 31. Dezember.2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau bzw.
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht. Das Land
Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2023 Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG
in Höhe von rd. 1 Mio. Euro für den Fördertatbestand Neu- und
Ausbaumaßnahmen abgerufen.
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 nach
Mecklenburg-Vorpommern geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den
Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 20,0
2006 10,8
2007 1,3
2008 1,8
2009 4,3
2010 2,4
2011 0,6
2012 0,7
2013 0,9
2014 0,0
2015 0,0
2016 0,1
2017 0,7
2018 0,6
Jahr Mio. Euro
2019 0,5
2020 1,0
2021 6,4
2022 10,3
16. Wie viel der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgerufen (bitte für jedes Jahr ab
2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss.
Jahr GVFG-Mittelabfluss
in Mio. Euro (gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 31. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen von
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Mecklenburg-Vorpommern vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der und der Landesregierung in
Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme
stillgelegter Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der
betreffenden Strecke, Datum und ggf. unter Angabe der Mitglieder der
Hausleitung auflisten)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen
geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und dem Zweck etwaiger Gespräche kann
bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann
insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte.
Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr
nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung
sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
Mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern fanden erste Informationsgespräche
auf Arbeitsebene zu dem Projekt Reaktivierung Barth – Zingst – Prerow
(Darßbahn) in Zusammenhang mit dem GVFG statt. Dabei wurden Sachstände
dargestellt sowie Abstimmungen zur Erstellung der erforderlichen Nutzen-Kosten-
Untersuchungen (NKU) getroffen.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Mecklenburg-Vorpommern sind
elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 66 Prozent der Streckenkilometer in
Mecklenburg-Vorpommern elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Mecklenburg-Vorpommern
sollen bis 2030 elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell in
Planung für die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit
sind die Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Die Elektrifizierung Lübeck – Schwerin inkl. neuer Verbindungskurve in Bad
Kleinen (ca. 57 km in Mecklenburg-Vorpommern) ist in Planung. Damit wird
die Elektrifizierungsquote bis 2030 auf ca. 71 Prozent der Streckenkilometer im
Netz der DB AG in Mecklenburg-Vorpommern steigen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb genommen worden
(bitte einzeln auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode
Mecklenburg-Vorpommern weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, und wie viele neue bzw.
reaktivierte Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum
gefördert (bitte Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich verausgabter Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurde in Mecklenburg-
Vorpommern seit Beginn der 20. Legislaturperiode ein neuer
Infrastrukturanschluss bei der DB InfraGO AG in Betrieb genommen. Im gleichen Zeitraum
fiel ein Gleisanschluss weg. Im Januar 2024 waren demnach in Mecklenburg-
Vorpommern 77 Gleisanschlüsse bei der DB InfraGO AG vorhanden.
In den Jahren 2022 und 2023 wurden durch die Bundesregierung in
Mecklenburg-Vorpommern keine Gleisanschlüsse gefördert.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung bzw. dem Ausbau bzw. dem Neubau von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in
Mecklenburg-Vorpommern?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Mecklenburg-Vorpommern
liegen Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen
derzeit nicht vollziehbar sind?
Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 24. April 2016 für das (Teil-)
Vorhaben „Wiederinbetriebnahme Darßbahn Streckenabschnitt Barth – Bresewitz in
den Gemeinden Barth und Pruchten, Landkreis Vorpommern-Rügen Bahn-km
29,875 bis 38,301 der Strecke 6778 Velgast – Zingst“ (PFA 1) ist vor dem OVG
M-V eine Klage des Landes Mecklenburg-Vorpommerns anhängig. Allerdings
ist der PFB kraft Gesetz sofort vollziehbar. Das Land Mecklenburg-
Vorpommern hat beim OVG M-V bislang keinen einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung bzw. Ausbau/
bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in
Mecklenburg-Vorpommern erwartet die Bundesregierung einen
Planfeststellungsbeschluss in den Jahren 2024 und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder den Ersatzneubau von
Eisenbahnbrücken des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA in den
Jahren 2024 und 2025 eine Planrechtsentscheidung, d. h. ein
Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung, zu erwarten:
• EÜ Lenensruher Weg,
• Streckenertüchtigung Rostock – Berlin, Bf. Neustrelitz,
• Für das (Teil-)Vorhaben „Wiederinbetriebnahme Darßbahn PFA 2; Strecke
6778 Bresewitz – Zingst (Bahn-km 38.3+01,705 bis Bahn-km 42.9+20,551)
und Strecke 6779 Zingst – Prerow (Bahn-km 00.0+00,000 bis Bahn-km
1.9+19,573)“ wird im Zeitraum 2024 bis 2025 ein PFB erwartet. Es steht
indes noch eine umfassende Planüberarbeitung aus.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung bzw. Ausbau
bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in
Mecklenburg-Vorpommern laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte
aktuellen Verfahrensstand tabellarisch angeben)?
Folgende Planfeststellungsverfahren laufen derzeit in Mecklenburg-
Vorpommern.
Vorhaben Verfahrensstand
EÜ Lenensruher Weg Erstellung Planfeststellungsbeschluss,
Zuarbeit der DB erforderlich
Streckenertüchtigung Rostock – Berlin, Bf Neustrelitz Erstellung Planfeststellungsbeschluss
PG, Neubau EÜ Kronskamp, 571ppü/016-2023#001,
28. August 2023
1:1-Ersatzneubau, derzeit Klärung
Umweltbetroffenheit bei der DB
PG, ESTW Borchtitz, 571ppc/012-2019#001, 2. PÄ vom
27. März 2023, Kapazitätsänderungen im Dezember 2023
(Mitteilung vom 6. Dezember 2023) an Ref. 23
2. Planänderung wegen Verkaufs des
Fährhafens Mukran, Verfahren zur
Kapazitätsminderung noch offen
ABS Lübeck – Bad Kleinen – Schwerin
Planfeststellungsabschnitt 1, Neubau Verbindungskurve bei Bad Kleinen
Anhörungsverfahren
Für das (Teil-)Vorhaben „Wiederinbetriebnahme Darßbahn
PFA 2; Strecke 6778 Bresewitz – Zingst (Bahn-km
38.3+01,705 bis Bahn-km 42.9+20,551) und Strecke 6779
Zingst – Prerow (Bahn-km 00.0+00,000 bis Bahn-km
1.9+19,573)“
Es steht noch eine umfassende
Planüberarbeitung aus.
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung bzw. Ausbau bzw. Neubau von
Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in Mecklenburg-Vorpommern
beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die DB AG in den Jahren 2024 und
2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben (Reaktivierung
bzw. Ausbau bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in
Mecklenburg-Vorpommern bis zu ihrer Fertigstellung bzw.
Inbetriebnahme (bitte für jedes Projekt jahresgenau angeben inklusive
Gesamtsumme), und wie plant die Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen
Finanzierungsbedarf zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind
keine Reaktivierungsvorhaben, Ausbau- und Neubauvorhaben von
Schienenstrecken in Mecklenburg-Vorpommern in die Kategorie „A“ des GVFG-
Bundesprogramms endgültig aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333