Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10044 –
Reaktivierung bzw. Ausbau bzw. Neubau von Schienenstrecken in
Sachsen-Anhalt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von 25
Prozent bis 2030 und eine Verdopplung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 39;
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800).
Zwei Jahre später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6944). Das ist nach
Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn mit einer stabilen und gut
ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige Grundlage vorhanden ist. Diese
betrifft Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken. Neben dem
Neu- und Ausbau von Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter
Schienenstrecken eine Möglichkeit, die Schieneninfrastruktur in Deutschland
auszubauen und zu stärken (vgl.
https://www.vdv.de/reaktivierung-bahnstrecken.
aspx). Dementsprechend hat die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbart: „Wir werden ein Programm ‚Schnelle Kapazitätserweiterung‘
auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz verbessern, Bahnhofsprogramme
bündeln und stärken, das Streckennetz erweitern, Strecken reaktivieren und
Stilllegungen vermeiden und eine Beschleunigungskommission Schiene einsetzen.
(vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalit
ionsvertrag-2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10258
20. Wahlperiode 02.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
2. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Sachsen-Anhalt heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 in Sachsen-Anhalt 1 871 km. Diese Angabe bezieht sich auf das
Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecken werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Sachsen-Anhalt jeweils vom Nah-, Regional-, Fern-
und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in Sachsen-
Anhalt je nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar. Diese Angaben
beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das Jahr 2022
ermittelt.
Streckenlänge Km
Güterverkehr 1.843
Schienenpersonennahverkehr 1.793
Schienenpersonenfernverkehr 1.745
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Sachsen-Anhalt seit 1994 stillgelegt worden (bitte nach
Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Sachsen-Anhalt seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen
Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden (bitte
einzeln mit Jahreszahlen und Status (stillgelegt bzw. entwidmet) aufführen
und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Sachsen-Anhalt seit 1994 neu an das Schienennetz
angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeits- und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
1996: Landesgrenze zu Niedersachsen bis Ilsenburg, ca. 11 km,
Regionalverkehr,
1998: Hannover – Berlin, in Sachsen-Anhalt ca. 85 km, bis 250 km/h,
2003: Gröbers – Leipzig Messe, 6 km in Sachsen-Anhalt (insgesamt 22 km),
250 km/h,
2015: VDE 8.2, Landesgrenze Thüringen bis Gröbers, ca. 56 km, 300 km/h.
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Sachsen-Anhalt
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch
vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Sachsen-Anhalt
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG führt diese keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellung.
8. Auf welchen Strecken in Sachsen-Anhalt sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder
Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder
aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die
Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Sachsen-Anhalt
Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den
Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete Reaktivierungsvorhaben
berücksichtigt, welche durch Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien
belegt oder bereits in Planung bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur
Wiederaufnahme von Zugverkehren wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
6118 Barby (Inkl. Elbbrücke) – Güterglück Land
6832 Bitterfeld – Zörbig – Stumsdorf (Saftbahn) Land
Quelle: Auskunft der DB AG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Sachsen-Anhalt
befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen, bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt
auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit
der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei Möglichkeiten
zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a. mit Mitteln
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Bisher sind seitens
des Landes Sachsen-Anhalt keine konkreten Vorhaben zur Reaktivierung von
Schienenstrecken der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem GVFG
benannt worden.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Sachsen-
Anhalt im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den nachfolgenden
Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen
Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind folgende
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in Sachsen-Anhalt enthalten.
Nummer Strecke Bedarfsplan
6899 Wiederherstellung des zweiten Gleises auf
der Strecke Stendal – Uelzen.
Teilmaßnahme aus Projektbündel 3: ABS
Bremerhaven – Bremen – Langwedel –
Uelzen, ABS Magdeburg – Stendal –
Uelzen, ABS Magdeburg – Halle, ABS
Wunstorf – Verden – Rotenburg, ABS Minden –
Nienburg, ABS Elze – Hameln, ABS
Lehrte – Braunschweig – Magdeburg – Roßlau
– Falkenberg, ABS Sandersleben – Halle
Vordinglicher Bedarf
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Sachsen-Anhalt (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO AG eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
(Vertragsabschlüsse) und sind vorbehaltlich der noch nicht abschließenden Festlegungen
zum Bundeshaushalt 2024 und zur Finanzierung der DB InfraGO AG.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Sachsen-Anhalt 2024-2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 62 31 32 30
12. Für welche Bahnstrecken in Sachsen-Anhalt sind Mittel im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragt worden, und
wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung (bitte die
Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität, Streckengrunderneuerungen
tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind keine Mittel für Bahnstrecken in Sachsen-Anhalt im Rahmen des
GVFG beantragt worden.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Sachsen-Anhalt, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Bedarf“
zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser Kategorie
aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Sachsen-Anhalt liegenden
Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs vorwiegend
in Realisierung oder in Planung. Ausgenommen hiervon ist das dem
Projektbündel 3 zugeordnete Vorhaben ABS Lehrte – Braunschweig – Magdeburg –
Roßlau – Falkenberg.
In Realisierung/Planung befinden sich folgende Vorhaben:
• NBS/ABS Erfurt – Leipzig/ Halle (VDE Nr. 8.2) (realisiert),
• ABS Uelzen – Stendal - Magdeburg - Halle (Ostkorridor Nord) (realisiert,
in Planung),
• Projektbündel 8: ABS Berlin – Hannover (in Planung bzw.
Planungsaufnahme zum Ausbau Schnellfahrstrecke auf bis zu 300 km/h beabsichtigt),
• Knoten Magdeburg (realisiert, in Planung),
• Knoten Leipzig/Halle; 2. Baustufe (Knoten Halle) (in Realisierung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Sachsen-Anhalt unternommen, die der Bedarfskategorie „Potenzieller
Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im Potenziellen Bedarf
auflisten)?
Die Vorhaben des potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende Sachsen-Anhalt räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den vordinglichen Bedarf aufgenommen werden:
• „ABS Lehrte – Braunschweig – Magdeburg – Roßlau“,
• „Überholgleise für 740m-Züge“,
• „Weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen“,
• „Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe“,
• Maßnahmen des Planfalls „Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-pro-
jekte.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutsch-
landtakt_3-00.pdf beschrieben.
Aktuell befinden sich folgende Vorhaben in Sachsen-Anhalt im Potenziellen
Bedarf des Bedarfsplans:
• ABS Hildesheim/Braunschweig – Dessau – Halle.
Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens können diese Vorhaben in den
Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bildet die Voraussetzung für den Beginn
einer Planung.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in Sachsen-Anhalt geflossen (bitte für Reaktivierung,
Neubau und Ausbau jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für
Sachsen-Anhalt seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar:
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm
in Sachsen-Anhalt
Jahr BFH in Mio. Euro
(Ist-Ausgaben)
1994 0
1995 0
1996 0
1997 0
1998 5
1999 5
2000 7
2001 8
2002 16
2003 17
2004 24
2005 14
2006 6
2007 2
2008 4
2009 3
2010 4
2011 5
2012 15
2013 0
2014 2
2015 0
2016 17
2017 20
2018 12
2019 18
2020 33
2021 3
2022 23
2023 33*
Gesamt 293*
* Stand 31. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau bzw.
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht. Ab dem Jahr
2020 hat das Land Sachsen-Anhalt nur für Vorhaben mit dem Fördertatbestand
Neu- und Ausbaumaßnahmen im kommunalen Bereich Bundesfinanzhilfen
gemäß GVFG abgerufen. Die eingeplanten Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für
Neu- und Ausbaumaßnahmen in Sachsen-Anhalt betragen für
2020: 32,6 Mio. Euro,
2021: 2,7 Mio. Euro,
2022: 23,2 Mio. Euro,
2023: 32,9 Mio. Euro.
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 nach Sachsen-
Anhalt geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den Zeitraum
1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 42,0
2006 57,0
2007 95,0
2008 202,6
2009 249,3
2010 252,4
2011 171,5
2012 187,0
2013 209,5
2014 136,4
2015 171,6
2016 160,9
2017 146,2
2018 134,3
2019 107,6
2020 86,2
2021 92,5
2022 71,7
16. Wie viel der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr ab
2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss:
Jahr GVFG-Mittelabfluss
in Mio. Euro (gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand 31. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen von
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Sachsen-Anhalt vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung in
Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden
Strecke, Datum und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hausleitung
auflisten)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen
geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche
kann bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es
kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein
könnte. Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht
mehr nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und
Speicherung sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
In der aktuellen Legislaturperiode fanden bisher keine gezielten Gespräche für
Vorhaben zur Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken zwischen dem
Land Sachsen-Anhalt und Vertreterinnen oder Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) statt.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Sachsen-Anhalt sind
elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 63 Prozent der Streckenkilometer in Sachsen-
Anhalt elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Sachsen-Anhalt sollen bis 2030
elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Sachsen-Anhalt sind aktuell in Planung für
die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die
Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind die Elektrifizierungsmaßnahmen der
Elektrischen Güterbahn (EGB) Oebisfelde–Glindenberg (geplante
Inbetriebnahme 2029, ca. 54 km) und Borstel – Niedergörne (geplante Inbetriebnahme
2030, ca. 7 km) in Planung. Damit wird die Elektrifizierungsquote bis 2030 auf
ca. 66 Prozent der Streckenkilometer im Netz der DB AG in Sachsen-Anhalt
steigen. Durch geplante Elektrifizierungsmaßnahmen und Neubaustrecken wird
sich der Elektrifizierungsgrad in Sachsen-Anhalt perspektivisch weiter erhöhen.
Die Maßnahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (Kurve Großkorbetha,
Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera) und die Elektrifizierung Oebisfelde–Gardelegen–
(Stendal)–Grenze zu Brandenburg sind derzeit in Planung.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt in Betrieb genommen worden (bitte einzeln
auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode
Sachsen-Anhalt weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Sachsen-Anhalt entwickelt, und wie viele neue bzw. reaktivierte
Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum gefördert
(bitte Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich verausgabter Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurden in Sachsen-Anhalt seit
Beginn der 20. Legislaturperiode drei neue Infrastrukturanschlussverträge bei
der DB InfraGO AG in Betrieb genommen, im gleichen Zeitraum fielen zwei
Gleisanschlüsse weg. Im Januar 2024 waren demnach in Sachsen-Anhalt 125
Gleisanschlüsse bei der DB InfraGO AG vorhanden.
In den Jahren 2022 und 2023 hat die Bundesregierung keine Neubauten und
Reaktivierungen von Gleisanschlüssen in Sachsen-Anhalt gefördert.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung bzw. des Ausbaus bzw. des Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in
Sachsen-Anhalt?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Sachsen-Anhalt liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit nicht
vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung bzw. Ausbau
bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in Sachsen-
Anhalt erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss in
den Jahren 2024 und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken
des Bundes zum Gegenstand haben, ist in 2024 und 2025 eine
Planrechtsentscheidung, d. h. Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung, zu
erwarten:
• Knoten Magdeburg, 2. Ausbaustufe, PFA 80: Magdeburg Hbf Umbau
Spurplan Süd, Ersatzneubau EÜ Hallische Straße,
• Maßnahmenkomplex Wiesenburg-Medewitz-Roßlau (MNK-WMR)
Planfeststellungsabschitt 2: Medewitz – Roßlau,
• ABS Uelzen-Stendal-Magdeburg-Halle (Ostkorridor Nord),
Planfeststellungsabschnitt 1.3.1: Änderung der Strecke 6899 Stendal - Uelzen, km
55,420 bis km 71,175 Altmarkkreis Salzwedel (Abschnitt West).
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung bzw. Ausbau
bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in Sachsen-
Anhalt laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte aktuellen
Verfahrensstand tabellarisch angeben)?
Folgende Planfeststellungsverfahren laufen derzeit in Sachsen-Anhalt:
Vorhaben Verfahrensstand
Knoten Magdeburg, 2. Ausbaustufe, PFA 80:
Magdeburg Hbf Umbau Spurplan Süd,
Ersatzneubau EÜ Hallische Straße
Beschlussfassung
Maßnahmenkomplex Wiesenburg-Medewitz-
Roßlau (MNK-WMR) Planfeststellungsabschnitt 2:
Medewitz - Roßlau
im Anhörungsverfahren
ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle
(Ostkorridor Nord), Planfeststellungsabschnitt 1.3.1:
Änderung der Strecke 6899 Stendal – Uelzen, km
55,420 bis km 71,175 Altmarkkreis Salzwedel
(Abschnitt West)
Vorbereitung
Anhörungsverfahren
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung bzw. Ausbau bzw. Neubau von
Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in Sachsen-Anhalt beabsichtigt
die Bundesregierung bzw. die DB AG in den Jahren 2024 und 2025 den
Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich im
Rahmen des Bedarfsplans Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz
ergeben. Im Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den
Bundesländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben (Reaktivierung
bzw. Ausbau bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in
Sachsen-Anhalt bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte für
jedes Projekt jahresgenau angeben inklusive Gesamtsumme), und wie
plant die Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen Finanzierungsbedarf
zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert
werden sollen, wird von den Ländern vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich
kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind keine Reaktivierungs-, Ausbau-
und Neubauvorhaben von Schienenstrecken in Sachsen-Anhalt in die Kategorie
„A“ des GVFG-Bundesprogrammes endgültig aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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