Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10048 –
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in Schleswig-Holstein
und Hamburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
von 2021 haben sich die drei Parteien für einen Anteil des
Schienengüterverkehrs von 25 Prozent bis 2030 und für eine Verdopplung der Verkehrsleistung
im Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 39;
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitions
vertrag-2021-1990800).
Zwei Jahre später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6944 – „Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans
Schienenverkehr“). Das ist nach Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn
mit einer stabilen und gut ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige
Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft die Reaktivierung, den Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken. Neben dem Neu- und Ausbau von
Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter Schienenstrecken eine Möglichkeit, die
Schieneninfrastruktur in Deutschland auszubauen und zu stärken (vgl. https://
www.vdv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx). Dementsprechend hat die
Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden ein
Programm ‚Schnelle Kapazitätserweiterung‘ auflegen, Barrierefreiheit und
Lärmschutz verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das
Streckennetz erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine
Beschleunigungskommission Schiene einsetzen. (vgl. Koalitionsvertrag,
S. 30;
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koal
itionsvertrag-2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10454
20. Wahlperiode 22.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr vom 21. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Schleswig-Holstein und Hamburg heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 in Schleswig-Holstein und Hamburg 1.393 km. Diese Angabe
bezieht sich auf das Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Schleswig-Holstein und Hamburg jeweils vom Nah-,
Regional-, Fern- und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in Schleswig-
Holstein und Hamburg je nach Verkehrsart wie unten dargestellt nutzbar. Diese
Angaben beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das
Jahr 2022 ermittelt.
Streckenlänge Schleswig-Holstein
km
Hamburg
km
Güterverkehr 1.081 198
Schienenpersonennahverkehr 1.084 271
Schienenpersonenfernverkehr 897 271
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Schleswig-Holstein und Hamburg seit 1994 stillgelegt
worden (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Schleswig-Holstein und Hamburg seit 1990 stillgelegt, wann fanden die
jeweiligen Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet
worden (bitte einzeln mit Jahreszahlen und Status [stillgelegt bzw.
entwidmet] aufführen und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer
angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Schleswig-Holstein und Hamburg seit 1994 neu an das
Schienennetz angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert
nach Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken
auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende bundeseigene Strecken
(Ausbauten in Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu
angeschlossen:
2002: Strecke 1043: Reaktivierung Neumünster – Bad Segeberg, ca. 28 km,
Regionalverkehr,
2008: Strecke 1239: Hamburg-Ohlsdorf – Hamburg Airport, ca. 3 km, S-Bahn.
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Schleswig-Holstein
und Hamburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen
noch vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Schleswig-Holstein
und Hamburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette
noch vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG werden keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellungen geführt.
8. Auf welchen Strecken in Schleswig-Holstein und Hamburg sind nach
Kenntnis der Bundesregierung Bemühungen des Landes, von
Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten
Strecken wieder aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von
wem die Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Schleswig-Holstein und
Hamburg Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen
vorhanden, den Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete
Reaktivierungsvorhaben berücksichtigt, welche entweder vom Land im
Zusammenhang mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) benannt wurden
oder durch Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in
Planung bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur Wiederaufnahme von
Zugverkehren wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen
von
1001 Flensburg Weiche – Lindholm (– Niebüll) Land
1002 Flensburg-Wilhelminental – Flensburg
Stadt/ZOB
Land
1012 Rendsburg – Büdelsdorf Land
1041 Neumünster – Ascheberg Land
1221 Wrist – Kellinghusen Land
Quelle: BMDV und Auskunft der DB AG
Darüber hinaus ist seitens des Landes Schleswig-Holstein die Reaktivierungen
der Strecke Kiel – Schönberger Strand (Nummer 9107/9108) im
Zusammenhang mit dem GVFG benannt worden.
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Schleswig-Holstein und
Hamburg befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und
begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt
auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der
Zuständigkeit der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem GVFG.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Schleswig-
Holstein und Hamburg im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den
nachfolgenden Anpassungen enthalten, und welche davon sind den
jeweiligen Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein und Hamburg
enthalten.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Schleswig-Holstein und Hamburg (bitte jahresgenau
aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO AG eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen (bestehende
Baufinanzierungsvereinbarungen). Über weitere Investitionen in Schleswig-
Holstein und Hamburg ist im Lichte der noch zu vereinbarenden Finanzierung
der DB InfraGO AG zu entscheiden.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Schleswig-Holstein und
Hamburg 2024–2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro
Schleswig-Holstein 402 469 438 573
Mio. Euro
Hamburg 36 34 26 11
12. Für welche Bahnstrecken in Schleswig-Holstein und Hamburg sind
Mittel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)
beantragt worden, und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw.
Bewilligung (bitte die Projekte mit Status getrennt nach
Wiederinbetriebnahmen, Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität,
Streckengrunderneuerungen tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind in Schleswig-Holstein und Hamburg für folgende Vorhaben Mittel
im Rahmen des GVFG beantragt worden:
• BEMU-Nachladeinfrastruktur Schleswig-Holstein, Fördertatbestand Tank-
und Ladeinfrastruktur, Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG bewilligt,
Vorhaben in Umsetzung
• S-Bahn Station Hamburg-Elbbrücken, Fördertatbestand Neu- und Ausbau,
Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG bewilligt, Vorhaben bereits umgesetzt,
Inbetriebnahme erfolgt
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Schleswig-Holstein und Hamburg, die der Bedarfskategorie
„Vordringlicher Bedarf“ zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt
in dieser Kategorie aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Schleswig-Holstein und
Hamburg liegenden Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen
Bedarfs mit Ausnahme der ABS Büchen – Lüneburg (g) vorwiegend in
Realisierung oder Planung.
• ABS Lübeck/Hagenow Land – Rostock – Stralsund (realisiert)
• kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe: Hamburg-Billwerder (in Planung)
• Großknoten Hamburg (in Planung/Realisierung)
• Projektbündel 2: ABS/NBS Hannover – Hamburg (in Planung)
• ABS Hamburg – Lübeck – Puttgarden (in Realisierung)
• ABS Lübeck – Schwerin (in Planung)
• ABS Büchen – Lüneburg (Projektidee)
• ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland (in Planung)
• ABS Itzehoe – Wilster – Brunsbüttel (in Planung)
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Schleswig-Holstein und Hamburg unternommen, die der
Bedarfskategorie „Potenzieller Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im
„Potenziellen Bedarf“ auflisten)?
Die Vorhaben des Potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende Schleswig-Holstein und Hamburg räumlich zugeordnete Vorhaben mit
einer nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den Vordringlichen Bedarf
aufgenommen werden:
• ABS Lübeck – Schwerin,
• ABS Hamburg – Ahrensburg“ (S4 als Teil des Vorhabens „Knoten
Hamburg“),
• ABS Itzehoe – Wilster – Brunsbüttel,
• Knoten Hamburg,
• weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen,
• kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe, u. a. für das KV-Terminal
Hamburg-Billwerder,
• Maßnahmen des Planfalls „Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben.
Aktuell befinden sich keine Vorhaben in Hamburg und Schleswig-Holstein im
Potenziellen Bedarf des Bedarfsplans.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in Schleswig-Holstein und Hamburg geflossen (bitte
für Reaktivierung, Neubau und Ausbau und jeweils nach Jahren einzeln
angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für
Schleswig-Holstein und Hamburg seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar.
Jahr BFH für Schleswig-Holstein
in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
BFH für Hamburg
in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 9 2
1995 0 1
1996 6 0
1997 6 0
1998 4 0
1999 4 0
2000 2 10
2001 2 12
2002 0 10
2003 0 18
2004 0 22
2005 0 21
2006 1 18
2007 3 35
2008 1 66
2009 10 24
2010 3 29
2011 3 20
2012 4 14
2013 0 3
2014 0 7
2015 0 16
2016 0 14
2017 0 11
2018 0 10
2019 0 6
2020 0 1
2021 0 23
2022 0 68
2023 56* 122*
Gesamt 114* 583*
* Stand: 31. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau und
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht.
Ab dem Jahr 2020 hat das Land Schleswig-Holstein nur im Jahr 2023
Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für den Fördertatbestand Neu- und
Ausbaumaßnahmen im kommunalen Bereich in Höhe von 29 Mio. Euro und für den
Fördertatbestand Tank- und Ladeinfrastruktur für DB-Vorhaben in Höhe von 27 Mio.
Euro abgerufen.
Die abgerufenen Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für die Freie und
Hansestadt Hamburg ab dem Jahr 2020 stellen sich für den Fördertatbestand Neu-
und Ausbaumaßnahmen folgendermaßen dar:
Jahr kommunale Vorhaben
in Mio. Euro
Vorhaben DB
in Mio. Euro
2020 1,0 0
2021 22,7 0
2022 36,5 31,3
2023 121,5 0,6
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 in die Länder
Schleswig-Holstein und Hamburg geflossen. Mittelangaben für
Bedarfsplanvorhaben für den Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994
liegen nicht vor.
Schleswig-Holstein Hamburg
Jahr Mio. Euro Mio. Euro
2005 9,2 1,6
2006 7,9 19,4
2007 33,0 23,2
2008 40,4 13,3
2009 30,7 3,8
2010 10,1 1,0
2011 –2,5 0,5
2012 1,5 6,4
2013 0,5 1,7
2014 0,2 0,0
2015 4,4 1,2
2016 1,0 3,0
2017 18,6 7,1
2018 1,8 0,0
2019 28,4 13,5
2020 16,0 8,1
2021 30,8 79,5
2022 49,0 51,1
16. Wie viele der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr
ab 2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss.
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro
(gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 31. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen der
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Schleswig-Holstein und Hamburg vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung in
Schleswig-Holstein und Hamburg hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme
stillgelegter Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der
betreffenden Strecke, des Datums und ggf. unter Angabe der Mitglieder der
Hausleitung auflisten)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen
geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und dem Zweck etwaiger Gespräche kann
bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann
insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte.
Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr
nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung
sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
Mit dem Land Schleswig-Holstein fanden Abstimmungsgespräche auf
Arbeitsebene zu den Projekten Reaktivierung Kiel – Schönberger Strand und
Reaktivierung Rendsburg – Rendsburg-Seemühlen statt. Dabei wurden Sachstände
dargestellt sowie Abstimmungen zur Erstellung der erforderlichen Nutzen-
Kosten-Untersuchungen (NKU) getroffen.
Darüber hinaus fanden in der aktuellen Legislaturperiode bisher keine gezielten
Gespräche für Vorhaben zur Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken
zwischen dem Land Schleswig-Holstein oder der freien Hansestadt Hamburg
und Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr (BMDV) statt.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Schleswig-Holstein und
Hamburg sind elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 33 Prozent der Streckenkilometer in
Schleswig-Holstein und 99 Prozent der Streckenkilometer in Hamburg elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Schleswig-Holstein und
Hamburg sollen bis 2030 elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Schleswig-Holstein und Hamburg sind
aktuell in Planung für die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und
wie weit sind die Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln
auflisten)?
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind die Schienenanbindung der Festen
Fehmarnbeltquerung (Lübeck – Puttgarden, ca. 88 km) und die S4 Hamburg-
Hasselbrook – Ahrensburg-Gartenholz (ca. 13 km in Hamburg und 7 km in
Schleswig-Holstein) im Bau. Die Elektrifizierung Lübeck – Schwerin (ca. 7 km
in Schleswig-Holstein) ist in Planung. Damit wird die Elektrifizierungsquote
bis 2030 auf ca. 42 Prozent der Streckenkilometer im Netz der DB in
Schleswig-Holstein steigen. Zusätzlich werden „Oberleitungsinseln“ eingerichtet, um
dort mit Akkuzügen fahren zu können. In Hamburg steigt die
Elektrifizierungsquote auch, bleibt aber gerundet bei 99 Prozent.
Durch geplante Elektrifizierungsmaßnahmen und Neubaustrecken wird sich der
Elektrifizierungsgrad in Hamburg und Schleswig-Holstein perspektivisch
weiter erhöhen. Zum Beispiel sind der Neubau des Verbindungsbahn-
Entlastungstunnels in Hamburg, der 4-gleisige Ausbau Elmshorn – Pinneberg und die
Elektrifizierung Wilster – Brunsbüttel in Planung, eine Inbetriebnahme wird
voraussichtlich nicht bis 2030 erfolgen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Schleswig-Holstein und Hamburg in Betrieb genommen
worden (bitte einzeln auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode in
Schleswig-Holstein und Hamburg weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Schleswig-Holstein und Hamburg entwickelt, und wie viele neue
bzw. reaktivierte Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem
Zeitraum gefördert (bitte die Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für
jedes Jahr einschließlich der verausgabten Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG sind in Schleswig-Holstein und
Hamburg seit Beginn der 20. Legislaturperiode ein neuer Gleisanschluss bei
der DB InfraGO AG in Betrieb gegangen und im gleichen Zeitraum ein
Gleisanschluss weggefallen. Im Januar 2024 waren demnach in Schleswig-Holstein
und Hamburg 77 Gleisanschlüsse vorhanden.
Für neue und reaktivierte Gleisanschlüsse in Schleswig-Holstein und Hamburg
wurde im Jahr 2023 für einen zu reaktivierenden Gleisanschluss in Hamburg
ein Förderbescheid erlassen, für den im Jahr 2024 rund 37.000 Euro
Haushaltsmittel vorgesehen sind.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in Schleswig-
Holstein und Hamburg?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Schleswig-Holstein und
Hamburg liegen Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger
Klagen derzeit nicht vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Schleswig-
Holstein und Hamburg erwartet die Bundesregierung einen
Planfeststellungsbeschluss in den Jahren 2024 und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken
des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA 2024 und 2025
eine Planrechtsentscheidung, d. h. ein Planfeststellungsbeschluss oder eine
Plangenehmigung, zu erwarten:
• S4 (Ost) PFA 2, Strecken 1249, 1120, Hamburg,
• Aufhebung Bahnübergang Blocksbarg, Strecke 1220, Wrist, Schleswig-
Holstein,
• Aufhebung Bahnübergang Niederbüssauer Weg, Strecke 1120, Lübeck,
Schleswig-Holstein,
• Aufhebung Bahnübergang Hahnhorst, Strecke 1220, Wrist, Schleswig-
Holstein,
• Erneuerung Eisenbahnüberführung Reichsbahnstraße, Strecke 1234,
Hamburg,
• Erneuerung (Ersatzneubau) Eisenbahnüberführung Schanzenstraße,
Strecken 1240 und 6100, in Hamburg,
• Erneuerung (Ersatzneubau) Eisenbahnüberführung „Sternbrücke“, Strecken
1240 und 6100, in Hamburg,
• Erneuerung (Ersatzneubau) Eisenbahnüberführung Anckelmannsplatz,
Strecken 1244 und 6100, in Hamburg,
• Erweiterung Abstellanlage Eidelstedt, Strecke 1220, in Hamburg und in der
Gemeinde Halstenbek, Schleswig-Holstein,
• S4 Einzelvorhaben Bahnhof Bargteheide und Bad Oldesloe,
• Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung, Strecke 1100, PFA 6,
PFA 5.2, PFA 3.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Schleswig-
Holstein und Hamburg laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte
aktuellen Verfahrensstand tabellarisch angeben)?
Folgende Planrechtsverfahren laufen derzeit in Schleswig-Holstein und
Hamburg.
Vorhaben Verfahrensstand
S4 (Ost) PFA 2, Strecken 1249, 1120, Hamburg im Anhörungsverfahren vor Durchführung
des Erörterungstermins
S4 (Ost) PFA 3, Strecken 1249, 1120, Landesgrenze Hamburg/
Schleswig-Holstein bis Ahrensburg-Gartenholz, Schleswig-
Holstein
im Anhörungsverfahren vor Durchführung
des Erörterungstermins
S4 (Ost) Einzelvorhaben Bahnhof Bargteheide im Anhörungsverfahren vor Durchführung
des Erörterungstermins
S4 (Ost) Einzelvorhaben Bahnhof Bad Oldesloe im Anhörungsverfahren vor Durchführung
des Erörterungstermins
Aufhebung Bahnübergang Blocksbarg, Strecke 1220, Wrist,
Schleswig-Holstein
Anhörungsverfahren ohne
Erörterungstermin abgeschlossen
Aufhebung Bahnübergang Niederbüssauer Weg, Strecke 1120,
Lübeck, Schleswig-Holstein
Anhörungsverfahren mit Erörterungstermin
abgeschlossen, Planänderung erforderlich
Aufhebung Bahnübergang Hahnhorst, Strecke 1220, Wrist,
Schleswig-Holstein
vor dem Anhörungsverfahren
Erneuerung Eisenbahnüberführung Reichsbahnstraße,
Strecke 1234, Hamburg
vor dem Anhörungsverfahren
Erneuerung (Ersatzneubau) Eisenbahnüberführung
„Sternbrücke“, Strecken 1240 und 6100, in Hamburg
Planfeststellungsverfahren, Erstellung
des Beschlusses
Erneuerung (Ersatzneubau) Eisenbahnüberführung
Anckelmannsplatz, Strecken 1244 und 6100, in Hamburg
Beteiligungsverfahren zur 1. Planänderung
laufend, Zuarbeit DB AG erforderlich
Erweiterung Abstellanlage Eidelstedt, Strecke 1220,
in Hamburg und in der Gemeinde Halstenbek, Schleswig-
Holstein
laufendes Anhörungsverfahren, laufende
Frist für Beteiligung Träger öffentlicher
Belange
Lärmschutzwände Lübeck-Moisling, Strecke 1120,
in Schleswig-Holstein
Vorbereitung des Anhörungsverfahrens
nach Inkrafttreten des § 18a Abs. 3 AEG
Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung,
Strecke 1100 PFA 6
Beschlusserstellung
Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung
Strecke 1100, PFA 5.2
laufendes Anhörungsverfahren
Durchführung durch APV SH
Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung,
Strecke 1100 PFA 5.1
laufendes Anhörungsverfahren
Durchführung durch APV SH
Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung,
Strecke 1100 PFA 4
laufendes Anhörungsverfahren
Durchführung durch APV SH
Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung,
Strecke 1100 PFA 3
laufendes Anhörungsverfahren
Durchführung durch APV SH
Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung,
Strecke 1100 PFA Lübeck
Antragsrücknahme durch VHT
angekündigt
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von
Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Schleswig-Holstein und Hamburg
beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG),
in den Jahren 2024 und 2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben
(Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in
Schleswig-Holstein und Hamburg bis zu ihrer Fertigstellung bzw.
Inbetriebnahme (bitte für jedes Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme
angeben), und wie plant die Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen
Finanzierungsbedarf zu decken (bitte die Finanzierungsquellen
darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind
keine neuen Reaktivierungs-, Aus- und Neubauvorhaben von Schienenstrecken
in Schleswig-Holstein und Hamburg in die Kategorie „A“ des GVFG-
Bundesprogramms endgültig aufgenommen.
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ISSN 0722-8333