Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10152 –
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in Niedersachsen und
Bremen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von 25 Prozent bis 2030
und für eine Verdopplung der Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr
ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP, S. 39;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/ges
etzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800). Zwei Jahre später hält die
Bundesregierung weiterhin „an dem im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025
festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr bis 2030
zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6944 – „Aktueller
Stand zur Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr“). Das ist nach
Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn mit einer stabilen und gut
ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft
die Reaktivierung, den Ausbau und Neubau von Schienenstrecken. Neben
dem Neu- und Ausbau von Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter
Schienenstrecken eine Möglichkeit, die Schieneninfrastruktur in Deutschland
auszubauen und zu stärken (vgl.
www.vdv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx).
Dementsprechend hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbart: „Wir werden ein Programm ‚Schnelle Kapazitätserweiterung‘ auflegen,
Barrierefreiheit und Lärmschutz verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln
und stärken, das Streckennetz erweitern, Strecken reaktivieren und
Stilllegungen vermeiden und eine Beschleunigungskommission Schiene einsetzen.“
(vgl. Koalitionsvertrag, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/geset
zesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10554
20. Wahlperiode 04.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 4. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Niedersachsen und Bremen heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 in Niedersachsen und Bremen 3 531 km. Diese Angabe bezieht sich
auf das Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Niedersachsen und Bremen jeweils vom Nah-,
Regional-, Fern- und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in
Niedersachsen und Bremen je nach Verkehrsart wie unten dargestellt nutzbar. Diese
Angaben beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das
Jahr 2022 ermittelt.
Streckenlänge Niedersachsen
km
Bremen
km
Güterverkehr 3.378 130
Schienenpersonennahverkehr 3.304 121
Schienenpersonenfernverkehr 3.040 112
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Niedersachsen und Bremen seit 1994 stillgelegt worden
(bitte nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Niedersachsen und Bremen seit 1990 stillgelegt, wann fanden die
jeweiligen Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet
worden (bitte einzeln mit Jahreszahlen und Status [stillgelegt bzw.
entwidmet] aufführen und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes – AEG i. V. m. § 3 des
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes – BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1.
Januar 1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die
Zuständigkeit für Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen. Angaben
zu Stilllegungen ab 1994 können der Homepage des EBA unter folgender
Adresse entnommen werden:
www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/Listen
Statistiken/listenstatistiken_node.html.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Niedersachsen und Bremen seit 1994 neu an das
Schienennetz angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende bundeseigene Strecken
(Ausbauten in Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu
angeschlossen:
1996: Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt bis Vienenburg, ca. 5 km,
Regionalverkehr
1997: Hannover–Seelze, ca. 11 km, S-Bahn
1998: Eichenberger Kurve, ca. 1 km in Niedersachsen, Regionalverkehr
1998: Weddeler Schleife, ca. 21 km, 160 km/h, Mischverkehr
1998: Hannover–Berlin, in Niedersachsen ca. 11 km, Schnellfahrstrecke bis
250 km/h
1998: Hannover–Lehrte, ca. 16 km, S-Bahn
2000: Langenhagen Pferdemarkt–Hannover Flughafen, ca. 3 km, S-Bahn
2000: Hannover–Langenhagen Pferdemarkt, ca. 11 km, S-Bahn
2000: Hannover Bismarckstraße–Hannover Messe/Laatzen, ca. 4 km, S-Bahn
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Niedersachsen und
Bremen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch
vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Niedersachsen und
Bremen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch
vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG werden keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellungen geführt.
8. Auf welchen Strecken in Niedersachsen und Bremen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder
Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken
wieder aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die
Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Niedersachsen und
Bremen Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden,
den Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete
Reaktivierungsvorhaben berücksichtigt, welche entweder vom Land im Zusammenhang
mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) benannt wurden
oderdurch Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in
Planung bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur Wiederaufnahme von
Zugverkehren wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
1280 Buchholz–Maschen–Hamburg-Harburg Land
1722 Braunschweig-Gliesmarode–Harvesse Aufgabenträger RVB
1940 Helmstedt–Schöningen Aufgabenträger RVB
1923 Salzgitter–Lichtenberg–SZ-Fredenberg–Salzgitter-
Lebenstedt (–Braunschweig)
Land + Aufgabenträger RVB
1260 Stade–Bremervörde (–Hammah–Himmelpforten) Land
9203 Neuenhaus–Coevorden (NL) Land
9111 Lüneburg–Soltau Land
1260 Stade–Bremervörde Land
1722 Braunschweig–Harvesse Land
Quelle: Auskunft der DB AG sowie Anmeldungen zum GVFG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Niedersachsen und
Bremen befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und
begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt
auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit
der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem GVFG. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Niedersachsen
und Bremen im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den
nachfolgenden Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen
Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in Niedersachsen und Bremen enthalten.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Niedersachsen und Bremen (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO AG eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen (bestehende
Baufinanzierungsvereinbarungen). Über weitere Investitionen in Niedersachsen
und Bremen ist im Lichte der noch zu vereinbarenden Finanzierung der DB
InfraGO AG zu entscheiden.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Niedersachsen und Bremen 2024 bis 2027
Jahr 2025 2026 2024 2027
Mio. Euro Niedersachsen 27 21 51 0
Mio. Euro Bremen 0 0 0 0
12. Für welche Bahnstrecken in Niedersachsen und Bremen sind Mittel im
Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragt
worden, und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung
(bitte die Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität,
Streckengrunderneuerungen tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind keine Mittel in Niedersachsen und Bremen im Rahmen des GVFG
beantragt worden.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Niedersachsen und Bremen, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher
Bedarf“ zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in
dieser Kategorie aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Niedersachsen und Bremen
liegenden Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs
mit Ausnahme der ABS Büchen–Lüneburg (Projektidee) vorwiegend in
Realisierung oder Planung.
• ABS Oldenburg–Wilhelmshaven (realisiert)
• Projektbündel 2: ABS/NBS Hannover–Hamburg (in Planung)
• Projektbündel 3: ABS Bremerhaven–Bremen–Langwedel–Uelzen (in
Planung)
• Projektbündel 3: ABS Magdeburg–Stendal–Uelzen (in Planung/in
Realisierung)
• Projektbündel 3: ABS Wunstorf–Verden–Rotenburg (in Planung)
• Projektbündel 3: ABS Lehrte–Braunschweig–Magdeburg (in Planung)
• Projektbündel 8: ABS/NBS Hannover–Bielefeld–Hamm (in Planung)
• Projektbündel 8: ABS Berlin–Hannover (in Planung)
• Projektbündel 10: ABS Oldenburg–Bremen (Projektidee)
• Projektbündel 10: ABS Oldenburg–Emden (Projektidee)
• Großknoten Hannover (in Planung)
• ABS Cuxhaven–Stade (in Planung)
• Maßnahmen des 740m-Netzes (in Planung/realisiert), KV-Terminal
Hannover-Lehrte (realisiert).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Niedersachsen und Bremen unternommen, die der Bedarfskategorie
„Potenzieller Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im „Potenziellen
Bedarf“ auflisten)?
Die Vorhaben des Potenziellen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan 2030 –
BVWP 2030 wurden inzwischen nach der BVWP-Methodik
volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten folgende Niedersachsen und Bremen
räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den
vordinglichen Bedarf aufgenommen werden:
• „ABS Lübeck–Lüneburg“
• „ABS Lehrte/Hameln–Braunschweig–Magdeburg–Falkenberg“
• „ABS Stade–Cuxhaven“
• „Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe“, u. a. für das KV-Terminal
Hannover-Lehrte
Maßnahmen des Planfalls Deutschland-Takt sind unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandtak
t_3-00.pdf beschrieben. Diese sind den in der Antwort zu Frage 13 genannten
Projektbündeln zugeordnet.
Aktuell befinden sich folgende Vorhaben in Niedersachsen und Bremen im
potenziellen Bedarf des Bedarfsplans:
• ABS Bremerhaven–Bremervörde–Rotenburg–Verden
• ABS Grenze D/NL–Bad Bentheim–Löhne
• ABS Oldenburg–Osnabrück
• ABS Hildesheim/Braunschweig–Dessau–Halle
Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens können diese Vorhaben in den
Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bildet die Voraussetzung für den Beginn
einer Planung.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in Niedersachsen und Bremen geflossen (bitte für
Reaktivierung, Neubau und Ausbau und jeweils nach Jahren einzeln
angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für
Niedersachsen und Bremen seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar:
Jahr BFH für Niedersachsen
in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
BFH für Bremen
in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 30 0
1995 43 0
1996 74 3
1997 25 7
1998 23 4
1999 16 1
2000 9 3
2001 2 5
2002 0 9
2003 0 4
2004 11 0
2005 13 1
2006 6 0
2007 5 14
2008 0 0
2009 3 4
2010 3 7
Jahr BFH für Niedersachsen
in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
BFH für Bremen
in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
2011 0 13
2012 7 16
2013 3 12
2014 3 6
2015 1 1
2016 0 2
2017 0 0
2018 0 0
2019 0 0
2020 0 0
2021 0 0
2022 29 7
2023 33* 12*
Gesamt 339* 131*
* Stand: 31. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau und
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht.
Die abgerufenen BFH gemäß GVFG für das Land Niedersachsen ab dem Jahr
2020 stellen sich für den Fördertatbestand Neu- und Ausbaumaßnahmen
folgendermaßen dar.
Jahr kommunale Vorhaben
in Mio. Euro
Vorhaben DB
in Mio. Euro
2020 0 0
2021 0 0
2022 28,5 0
2023 8,2 24,5
Ab dem Jahr 2020 hat das Land Bremen nur für den Fördertatbestand Neu- und
Ausbaumaßnahmen im kommunalen Bereich im Jahr 2022 in Höhe von 7 Mio.
Euro und im Jahr 2023 in Höhe von 12 Mio. Euro BFH gemäß GVFG
abgerufen.
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit dem Jahr 2005 in
die Länder Niedersachsen und Bremen geflossen. Mittelangaben für
Bedarfsplanvorhaben für den Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab
dem Jahr 1994 liegen nicht vor.
Niedersachsen Bremen
Jahr Mio. Euro Mio. Euro
2005 15,9 0,0
2006 14,2 0,0
2007 12,1 0,0
2008 8,0 0,0
2009 10,1 0,0
2010 66,0 0,0
2011 118,5 0,0
2012 189,3 0,0
2013 102,2 0,0
2014 58,6 0,0
2015 16,1 0,0
Niedersachsen Bremen
Jahr Mio. Euro Mio. Euro
2016 31,2 0,0
2017 56,5 0,0
2018 107,7 0,0
2019 149,1 6,2
2020 162,3 4,0
2021 213,6 0,1
2022 215,5 0,1
16. Wie viele der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr
ab 2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss:
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro (gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 31. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen der
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Niedersachsen und Bremen vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierungen in
Niedersachsen und Bremen hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme
stillgelegter Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der
betreffenden Strecke, des Datums und ggf. unter Angabe der Mitglieder der
Hausleitung auflisten)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Gespräche mit einer
Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen geführt. Eine lückenlose
Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres Zustandekommens,
allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche kann bei der
Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann insbesondere nicht
ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen
Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte. Auch können durch
Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr nachvollzogen
werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung sämtlicher zustande
gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt.
Mit den Ländern Niedersachsen und Bremen fanden in der aktuellen
Legislaturperiode bisher keine gezielten Gespräche für Vorhaben zur
Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken Vertreterinnen oder Vertretern des BMDV
statt.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Niedersachsen und Bremen sind
elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 62 Prozent der Streckenkilometer in
Niedersachsen und 98 Prozent der Streckenkilometer in Bremen elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Niedersachsen und Bremen
sollen bis 2030 elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Niedersachsen und Bremen sind aktuell in
Planung für die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit
sind die Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG befindet sich die Elektrifizierung der
Elektrischen Güterbahn (EGB) Wilhelmshaven Ölweiche–Wilhelmshaven Nord (ca.
4 km) in Planung. Damit wird die Elektrifizierungsquote bis 2030 steigen,
bleibt aber gerundet bei ca. 62 Prozent der Streckenkilometer im Netz der DB
in Niedersachsen. Zusätzlich werden in Niedersachsen im Netz Nordharz kurze
Abschnitte elektrifiziert, um dort mit Akkuzügen fahren zu können.
Durch geplante Elektrifizierungsmaßnahmen und Neubaustrecken wird sich an
Angaben der DB InfraGO AG der Elektrifizierungsgrad in Niedersachsen und
Bremen perspektivisch weiter erhöhen. Z. B. sind ein Aus- und Neubau
zwischen Hamburg, Hannover und Bremen, zwischen Bielefeld und Hannover, der
dreigleisige Ausbau Elze–Nordstemmen und die Elektrifizierungsmaßnahmen
Hameln–Elze und Stade–Cuxhaven in Planung, eine Inbetriebnahme wird
voraussichtlich nicht bis 2030 erfolgen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Niedersachsen und Bremen in Betrieb genommen worden
(bitte einzeln auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode in
Niedersachsen und Bremen weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Niedersachsen und Bremen entwickelt, und wie viele neue bzw.
reaktivierte Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum
gefördert (bitte die Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich der verausgabten Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 des
Grundgesetzes (GG) sind die Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG sind in
Niedersachsen und Bremen seit Beginn der 20. Legislaturperiode ein
Gleisanschluss bei der DB InfraGO AG in Betrieb gegangen und im gleichen Zeitraum
ein Gleisanschluss weggefallen. Im Januar 2024 waren demnach in
Niedersachsen und Bremen 265 Gleisanschlüsse vorhanden.
Für neue und reaktivierte Gleisanschlüsse in Niedersachsen und Bremen
wurden 2022 und 2023 keine Förderbescheide erlassen.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in Niedersachsen
und Bremen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Niedersachsen und Bremen
liegen Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen
derzeit nicht vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Niedersachsen
und Bremen erwartet die Bundesregierung einen
Planfeststellungsbeschluss in den Jahren 2024 und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken
des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA in den Jahren
2024 und 2025 eine Planrechtsentscheidung, d. h. Planfeststellungsbeschluss
oder Plangenehmigung, zu erwarten:
• Erneuerung EÜ Priel 3a und EÜ Priel 3b auf Wangerooge
• Änderung der EÜ über die B 215 in Verden
• ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle (Ostkorridor Nord), PFA 1.1 LK
Uelzen
• Änderung des Kreuzungsbauwerkes Walle in Bremen
• ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle (Ostkorridor Nord), PFA 1.2
Lüchow-Dannenberg.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Niedersachsen
und Bremen laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte den
aktuellen Verfahrensstand tabellarisch angeben)?
Folgende Planrechtsverfahren laufen derzeit in Niedersachsen und Bremen.
Vorhaben Verfahrensstand
Erneuerung EÜ Priel 3a und EÜ Priel 3b auf
Wangerooge
Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses
Änderung der EÜ über die B 215 in Verden Veröffentlichung/Zustellung des
Planfeststellungsbeschlusses in Vorbereitung
ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle (Ostkorridor
Nord), PFA 1.1 LK Uelzen
Anhörung beginnt in Kürze
Änderung des Kreuzungsbauwerkes Walle in Bremen Im Anhörungsverfahren
ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle (Ostkorridor
Nord), PFA 1.2 LK Lüchow-Dannenberg
Anhörung beginnt in Kürze
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von
Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Niedersachsen und Bremen
beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG), in
den Jahren 2024 und 2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben
(Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in
Niedersachsen und Bremen bis zu ihrer Fertigstellung bzw.
Inbetriebnahme (bitte für jedes Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme
angeben), und wie plant die Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen
Finanzierungsbedarf zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgeber.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert
werden sollen, wird von den Ländern vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich
kein Initiativrecht.
Im Land Niedersachsen ist nur das Vorhaben „Zweigleisiger Ausbau der
Weddeler Schleife“ für den Fördertatbestand Neu- und Ausbaumaßnahmen
endgültig in die Kategorie „A“ des GVFG-Bundesprogramms aufgenommen und die
angemeldeten anteiligen BFH gemäß GVFG stellen sich folgendermaßen dar:
Gesamtkosten
in Mio. Euro
Zwf. Kosten
in Mio. Euro
BFH gemäß
GVFG
in Mio. Euro
Mittelbedarf
2023
in Mio. Euro
Mittelbedarf
2024
in Mio. Euro
Mittelbedarf
2025
in Mio. Euro
144,70 69,63 52,22 35,80 13,26 3,16
Nach aktuellem Stand sind keine Reaktivierung-, Ausbau- und
Neubauvorhaben von Schienenstrecken in Bremen endgültig in die Kategorie „A“ des
GVFG-Bundesprogramms aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333