Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10204 –
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in Hessen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für einen Anteil des
Schienengüterverkehrs von 25 Prozent bis 2030 und für eine Verdopplung der
Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 39;
www.bundesregier
ung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800).
Zwei Jahre später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6944 – „Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans
Schienenverkehr“). Das ist nach Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn
mit einer stabilen und gut ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige
Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft die Reaktivierung, den Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken. Neben dem Neu- und Ausbau von
Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter Schienenstrecken eine Möglichkeit, die
Schieneninfrastruktur in Deutschland auszubauen und zu stärken (vgl.
www.v
dv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx). Dementsprechend hat die
Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden ein Programm
„Schnelle Kapazitätserweiterung“ auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz
verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das Streckennetz
erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine
Beschleunigungskommission Schiene einsetzen.“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-
2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10503
20. Wahlperiode 28.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
27. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Hessen heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 in Hessen 2 499 km. Diese Angabe bezieht sich auf das
Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Hessen jeweils vom Nah-, Regional-, Fern- und
Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in Hessen je
nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar. Diese Angaben beziehen
sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das Jahr 2022 ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 2 499
Schienenpersonennahverkehr 2 451
Schienenpersonenfernverkehr 2 174
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Hessen seit 1994 stillgelegt worden (bitte nach Jahren
aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Hessen seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen Stilllegungen
statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden (bitte einzeln mit
Jahreszahlen und Status [stillgelegt bzw. entwidmet] aufführen und
jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen. Angaben
zu Stilllegungen ab 1994 können der Homepage des EBA unter folgender
Adresse entnommen werden:
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegun
g/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Hessen seit 1994 neu an das Schienennetz angeschlossen
worden (bitte nach Jahren und differenziert nach Hochgeschwindigkeit
und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
1995: Frankfurt Mühlberg – Offenbach Ost mit Tunnel Offenbach und
Strecke nach Hanau, ca. 15 km, S-Bahn,
1997: Frankfurt Stresemannallee – Darmstadt, ca. 25 km, S-Bahn,
1998: Eichenberger Kurve, ca. 1 km in Hessen, Regionalverkehr,
1998: Reaktivierung Korbach – Volkmarsen, ca. 29 km, Regionalverkehr,
1999: Reaktivierung Korbach – Korbach Süd, ca. 1 km, Regionalverkehr,
2002: Köln – Rhein/Main, ca. 72 km in Hessen, Schnellfahrstrecke bis 300
km/h; mit Kurve Anbindung an Wiesbaden, ca. 13 km, 160 km/h,
2003: Rodgau S-Bahn inkl. Reaktivierung Offenbach-Bieber – Dietzenbach,
ca. 10 km, S-Bahn,
2011: Reaktivierung Darmstadt-Eberstadt – Pfungstadt, ca. 2 km,
Regionalverkehr,
2015: Reaktivierung Korbach Süd – Frankenberg, ca. 30 km,
Regionalverkehr,
2019: Anbindung Gateway Gardens, ca. 2 km, S-Bahn.
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Hessen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Hessen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG werden keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellung geführt.
8. Auf welchen Strecken in Hessen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen
vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder aufzunehmen
(bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die Bemühungen
ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Hessen Bemühungen des
Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den Zugverkehr wieder
aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete Reaktivierungsvorhaben
berücksichtigt, welche entweder vom Land im Zusammenhang mit dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) benannt wurden oder durch
Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in Planung bzw.
Realisierung sind. Bloße Ideen zur Wiederaufnahme von Zugverkehren wurden nicht
berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
3500 Wiesbaden – Bad Schwalbach, (Aartalbahn, hessischer Teil) Land
3705 Grünberg – Lollar (Lumdatalbahn) Land
2854 Frankenberg – Battenberg (Kurhessenbahn) Land
3740 Wölfersheim-Södel – Hungen (Horlofftalbahn) Land
3950 Kirchhain (Bez. Kassel) – Nieder Ofleiden – Burg- und Nieder-Gemünden
(Ohmtalbahn) Land
6707/6703 Gerstungen – Heimboldshausen – Bad Salzungen (Werratalbahn) Land
Quelle: Auskunft der DB AG sowie Anmeldungen zum GVFG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Hessen befürwortet die
Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt
auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit
der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem GVFG. Ansonsten wird auf die Antwort zu der Frage 8
verwiesen.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Hessen im
aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den nachfolgenden
Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen Bedarfskategorien
zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in Hessen enthalten.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Hessen (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO AG eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen (bestehende
Baufinanzierungsvereinbarungen). Über weitere Investitionen in Hessen ist im
Lichte der noch zu vereinbarenden Finanzierung der DB InfraGO AG zu
entscheiden.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Hessen 2024 bis 2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 83 118 152 144
12. Für welche Bahnstrecken in Hessen sind Mittel im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragt worden, und wie ist
der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung (bitte die Projekte
mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen, Elektrifizierung,
Projekten zur Erhöhung der Kapazität, Streckengrunderneuerungen
tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind in Hessen für folgende Vorhaben Mittel im Rahmen des GVFG
beantragt worden:
– S-Bahn Rhein-Main, Frankfurt-Flughafen – Frankfurt Stadion (Gateway
Gardens), Fördertatbestand Neu- und Ausbau, Mittel gemäß GVFG
bewilligt,
– S-Bahn Rhein-Main, Frankfurt (West) – Bad Vilbel – Friedberg, 4-gleisiger
Ausbau, 1. Bauabschnitt, Fördertatbestand Neu- und Ausbau, Mittel gemäß
GVFG bewilligt.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Hessen, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Bedarf“ zugeordnet
sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser Kategorie
aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Hessen liegenden
Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs, mit Ausnahme der
ABS/NBS Hanau/Gießen – Fulda, ABS Dortmund/Köln – Frankfurt am Main
und ABS/NBS Mainz – Frankfurt am Main, vorwiegend in Realisierung oder in
Planung:
– Projektbündel 4: ABS/NBS Frankfurt am Main – Aschaffenburg –
Würzburg – Nürnberg – Ingolstadt – München (in Planung),
– Projektbündel 5: ABS/NBS Hanau/Gießen – Fulda (Projektidee),
– Projektbündel 5: ABS/NBS Berlin – Halle/Leipzig – Erfurt – Fulda (in
Planung),
– Projektbündel 6: ABS Dortmund/Köln – Frankfurt am Main (Projektidee),
– Projektbündel 6: ABS/NBS Mainz – Frankfurt am Main (Projektidee),
– Projektbündel 6: ABS/NBS Frankfurt am Main – Mannheim (in Planung),
– Projektbündel 6: ABS Köln/Hagen – Siegen – Hanau (in Planung),
– Großknoten Frankfurt am Main (in Planung),
– Maßnahmen des 740m-Netzes (in Planung / in Realisierung / realisiert),
– KV Terminals Frankfurt am Main Ost und Malsfeld-Beiseförth (beide in
Planung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Hessen unternommen, die der Bedarfskategorie „Potenzieller Bedarf“
zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im „Potenziellen Bedarf“ auflisten)?
Die Vorhaben des potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende Hessen räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer nachgewiesenen
Wirtschaftlichkeit in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden:
– „Knoten Frankfurt“,
– „Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe“, u. a. für das KV-Terminal
Frankfurt am Main-Ost
– „Maßnahmen des Planfalls Deutschland-Takt, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben.
Diese sind den in der Antwort zur Frage 13 genannten Projektbündeln
zugeordnet.
Aktuell befindet sich folgendes Vorhaben in Hessen im potenziellen Bedarf des
Bedarfsplans:
– Korridor Mittelrhein: Zielnetz II.
Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens kann dieses Vorhaben in den
Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bildet die Voraussetzung für den Beginn
einer Planung.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in Hessen geflossen (bitte für Reaktivierung, Neubau
und Ausbau und jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für
Hessen seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar.
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm in Hessen
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 94
1995 59
1996 50
1997 34
1998 23
1999 19
2000 17
2001 18
2002 36
2003 30
2004 17
2005 16
2006 19
2007 11
2008 16
2009 17
2010 15
2011 8
2012 11
2013 5
2014 0
2015 1
2016 24
2017 54
2018 63
2019 78
2020 70
2021 92
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm in Hessen
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
2022 142
2023 172*
Gesamt 1 209*
* Stand: 31. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau bzw.
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht.
Die abgerufenen Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für das Land Hessen ab
dem Jahr 2020 stellen sich für den Fördertatbestand Neu- und
Ausbaumaßnahmen folgendermaßen dar:
Jahr kommunale Vorhaben in Mio.
Euro Vorhaben DB in Mio. Euro
2020 12,5 57,5
2021 28,8 63,6
2022 58,3 83,4
2023 73,3 98,8
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 nach Hessen
geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den Zeitraum 1994 bis
2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 9,3
2006 17,8
2007 9,9
2008 24,3
2009 16,0
2010 15,0
2011 14,5
2012 10,7
2013 5,7
2014 12,2
2015 12,0
2016 16,5
2017 25,2
2018 39,7
2019 77,1
2020 77,1
2021 90,6
2022 112,6
16. Wie viele der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr
ab 2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss:
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro (gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 31. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen der
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Hessen vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung in
Hessen hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken
gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden Strecke, des Datums
und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hausleitung auflisten)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Gespräche mit einer
Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen geführt. Eine lückenlose
Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres Zustandekommens,
allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche kann bei der
Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann insbesondere nicht
ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen
Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte. Auch können durch
Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr nachvollzogen
werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung sämtlicher zustande
gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt.
Mit dem Land Hessen fanden in der aktuellen Legislaturperiode bisher keine
gezielten Gespräche für Vorhaben zur Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Bahnstrecken mit Vertreterinnen oder Vertretern des BMDV statt.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Hessen sind elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 68 Prozent der Streckenkilometer in Hessen
elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Hessen sollen bis 2030
elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Hessen sind aktuell in Planung für die
Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die Planungen
jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind der 4-gleisige Ausbau Frankfurt West
– Bad Vilbel (ca. 13 km) im Bau und der 4-gleisige Ausbau Bad Vilbel –
Friedberg (ca. 17 km), die Wallauer Spange (ca. 4 km) und die Elektrifizierung Bad
Vilbel – Glauburg-Stockheim (ca. 31 km) in Planung. Damit wird die
Elektrifizierungsquote bis 2030 auf ca. 70 Prozent steigen.
Durch geplante Elektrifizierungen und Neubaustrecken wird sich der
Elektrifizierungsgrad in Hessen perspektivisch weiter erhöhen. Zum Beispiel sind die
Neubaustrecken Frankfurt – Mannheim, Gelnhausen – Fulda und Fulda –
Gerstungen, der 4-gleisige Ausbau Hanau – Gelnhausen und die Nordmainische S-
Bahn in Planung. Eine Inbetriebnahme wird jeweils nach 2030 erfolgen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Hessen in Betrieb genommen worden (bitte einzeln auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode in
Hessen weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Hessen entwickelt, und wie viele neue bzw. reaktivierte
Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum gefördert (bitte die
Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr einschließlich der
verausgabten Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurden in Hessen seit Beginn
der 20. Legislaturperiode drei neue Infrastrukturanschlussverträge bei der
DB InfraGO AG in Betrieb genommen; im gleichen Zeitraum fielen drei
Gleisanschlüsse weg. Ende 2023 waren demnach in Hessen 125 Gleisanschlüsse bei
der DB InfraGO AG vorhanden.
In den Jahren 2022 und 2023 hat die Bundesregierung in Hessen keine neuen
oder zu reaktivierenden Gleisanschlüsse gefördert.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in Hessen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Hessen liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit nicht
vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Hessen erwartet
die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss in den Jahren 2024
und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken
des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA im Jahr 2024
und 2025 eine Planrechtsentscheidung, d. h. Planfeststellungsbeschluss oder
Plangenehmigung, zu erwarten:
– Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 1, Frankfurt(M)
– Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2, Maintal
– ESTW Obere Lahn, Planfeststellungsabschnitte 1-4
– ABS5 Fulda – Ffm, PFB 5.16 – 5. PÄ Stadt Gelnhausen, viergleisiger
Streckenausbau
– Reaktivierung der Horlofftalbahn.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Hessen laufen
derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte den aktuellen Verfahrensstand
tabellarisch angeben)?
Folgende Planfeststellungsverfahren laufen nach Auskunft des EBA derzeit in
Hessen.
Vorhaben Verfahrensstand
Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 1, Frankfurt am Main in Bearbeitung (EBA)
Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2, Maintal in Bearbeitung (EBA)
Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 3, Hanau; im Anhörungsverfahren (Land)
S 6, 2. Baustufe, 4-gleisiger Ausbau Bad Vilbel-Friedberg; im Anhörungsverfahren (Land)
ESTW Obere Lahn, Planfeststellungsabschnitt 1 im Anhörungsverfahren (EBA)
ESTW Obere Lahn, Planfeststellungsabschnitt 2 im Anhörungsverfahren (EBA)
ESTW Obere Lahn, Planfeststellungsabschnitt 3 im Anhörungsverfahren (EBA)
Vorhaben Verfahrensstand
ESTW Obere Lahn, Planfeststellungsabschnitt 4 im Anhörungsverfahren (EBA)
ABS5 Fulda – Ffm, PFB 5.16 – 5. PÄ Stadt Gelnhausen, viergleisiger
Streckenausbau
im Anhörungsverfahren (EBA)
Reaktivierung der Horlofftalbahn im Anhörungsverfahren (EBA)
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von
Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Hessen beabsichtigt die
Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG), in den Jahren 2024 und
2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Ländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben
(Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in
Hessen bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte für jedes
Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme angeben), und wie plant die
Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen Finanzierungsbedarf zu
decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind
keine neuen Reaktivierungs-, Ausbau- und Neubauvorhaben von
Schienenstrecken in Hessen in die Kategorie „A“ des GVFG-Bundesprogrammes endgültig
aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333