Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10267 –
Reaktivierung bzw. Ausbau bzw. Neubau von Schienenstrecken in Baden-
Württemberg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von 25
Prozent bis 2030 und eine Verdopplung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 39;
www.bundesregierung.de/breg-de/ser
vice/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800). Zwei Jahre später
hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im Koalitionsvertrag 2021 bis
2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr
bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6944). Das ist nach Ansicht der
Fragesteller nur möglich, wenn mit einer stabilen und gut ausgebauten
Schieneninfrastruktur die richtige Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken. Neben dem Neu- und
Ausbau von Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter Schienenstrecken eine
Möglichkeit, die Schieneninfrastruktur in Deutschland auszubauen und zu
stärken (vgl.
www.vdv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx).
Dementsprechend hat die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir
werden ein Programm ‚Schnelle Kapazitätserweiterung‘ auflegen,
Barrierefreiheit und Lärmschutz verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und
stärken, das Streckennetz erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen
vermeiden und eine Beschleunigungskommission Schiene einsetzen. (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-
2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10517
20. Wahlperiode 29.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
28. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Baden-Württemberg heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 in Baden-Württemberg 3.343 km. Diese Angabe bezieht sich auf das
Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecken werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Baden-Württemberg jeweils vom Nah-, Regional-,
Fern- und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in Baden-
Württemberg je nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar. Diese
Angaben beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das
Jahr 2022 ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 3 299
Schienenpersonennahverkehr 3 329
Schienenpersonenfernverkehr 3 152
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Baden-Württemberg seit 1994 stillgelegt worden (bitte
nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Baden-Württemberg seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen
Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden (bitte
einzeln mit Jahreszahlen und Status (stillgelegt bzw. entwidmet)
aufführen und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen. Angaben
zu Stilllegungen ab 1994 können der Homepage des EBA unter folgender
Adresse entnommen werden:
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegun
g/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Baden-Württemberg seit 1994 neu an das Schienennetz
angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
1999: Reaktivierung Laupheim West – Laupheim Stadt, ca. 3 km,
Regionalverkehr,
2001: Stuttgart Flughafen – Filderstadt, ca. 3 km, S-Bahn,
2004: Rastatt Süd – Offenburg, ca. 44 km, Schnellfahrstrecke bis 250 km/h,
2006: Reaktivierung Müllheim – Mulhouse, ca. 5 km in Deutschland,
Regionalverkehr,
2011: Südkurve Laupheim, < 1 km, Regionalverkehr,
2012: Schliengen – Haltingen mit dem Katzenbergtunnel, ca. 17 km,
Schnellfahrstrecke bis 250 km/h,
2022: Wendlingen – Ulm, ca. 60 km, Schnellfahrstrecke bis 250 km/h.
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Baden-Württemberg
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch
vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Baden-Württemberg
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbetten noch
vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG werden keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellung geführt.
8. Auf welchen Strecken in Baden-Württemberg sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder
Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder
aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die
Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Baden-Württemberg
Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den
Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete
Reaktivierungsvorhaben berücksichtigt, welche entweder vom Land im Zusammenhang mit dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) benannt wurden oder durch
Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in Planung
bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur Wiederaufnahme von Zugverkehren
wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
4901 Lauffen – Leonbronn (Zabergäubahn) Land
9410 Neckarbischofsheim Nord – Hüffenhardt (Krebsbachtalbahn) Land
4831 Ludwigsburg – Möglingen – Markgröningen (Markgröninger Bahn) Land
4025/9429 Karlsruhe – Eggenstein – Graben-Neudorf (Hardtbahn) Land
Nummer Strecke Bemühungen von
4600 Plochingen – Immendingen (Obere Neckartalbahn) Land
4630/9466/
4634/9460
Tübingen – Sigmaringen/Hechingen – Gammertingen/Balingen –
Rottweil/Eyach – Hechingen (Zollernalbbahn)
Land
4730 Göppingen – Bad Boll (Voralbbahn) Land
4242 Rastatt – Wintersdorf (– Roeschwoog, F – Haguenau, F) Land
4101/3601 Mannheim-Friedrichsfeld – Heidelberg-Wieblingen Land
4403 Lauchringen – Weizen (Wutachtalbahn/Sauschwänzlebahn) Land
4602 Engstingen – Schelklingen (Schwäbische-Alb-Bahn) Land
4720 Stuttgart-Untertürkheim – Kornwestheim Pbf (Schusterbahn) Land
4310 Breisach-Grenze D/F – Colmar (Breisacher Bahn) Land
4861 Filderstadt-Bernhausen – Neuhausen (Filderbahn) Land
Quelle: BMDV (Anmeldungen zum GVFG) und Auskunft der DB AG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Baden-Württemberg
befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt
auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit
der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem GVFG. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Baden-
Württemberg im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den
nachfolgenden Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen
Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in Baden-Württemberg enthalten.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Baden-Württemberg (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO AG eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen (bestehende
Baufinanzierungsvereinbarungen). Über weitere Investitionen in Baden-
Württemberg ist im Lichte der noch zu vereinbarenden Finanzierung der DB
InfraGO AG zu entscheiden.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Baden-Württemberg 2024 –
2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 332 330 246 279
12. Für welche Bahnstrecken in Baden-Württemberg sind Mittel im Rahmen
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt worden,
und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung (bitte
die Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität,
Streckengrunderneuerungen tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind in Baden-Württemberg für folgende Vorhaben Mittel im Rahmen
des GVFG beantragt und bewilligt worden:
Vorhaben mit den Fördertatbestand Neu- und Ausbau
– S-Bahn Breisgau, Müllheim – Neuenburg,
– S-Bahn Breisgau, Titisee – Seebrugg,
– S-Bahn Breisgau, Höllentalbahn,
– S-Bahn Breisgau, Höllentalbahn Ost,
– S-Bahn Breisgau, Breisacher Bahn,
– Stadtbahn Heilbronn-Nord, Neckarsulm – Bad Rappenau,
– Nahschnellverkehr Rhein-Neckar, Mannheim – Wiesloch-Walldorf,
– S-Bahn Stuttgart, S60 Böblingen – Renningen,
– Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, Modul 1.
Vorhaben mit den Fördertatbestand Elektrifizierung
– S-Bahn Breisgau, Höllentalbahn Ost,
– S-Bahn Breisgau, Breisacher Bahn,
– Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, Modul 1.
Vorhaben mit den Fördertatbestand Reaktivierung
S-Bahnverlängerung Bernhausen – Neuhausen.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Baden-Württemberg, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Bedarf“
zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser
Kategorie aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Baden-Württemberg liegenden
Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs, mit
Ausnahme der „ABS/NBS Mannheim – Stuttgart – Ulm“ und „ABS Stuttgart –
Nürnberg“ in Planung, in Realisierung bzw. sind realisiert:
– ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresden (realisiert),
– ABS Kehl – Appenweier (realisiert (Rheinbrücke Kehl)),
– ABS/NBS Stuttgart – Ulm – Augsburg (in Realisierung/realisiert (NBS
Wendligen – Ulm)),
– Projektbündel 6: ABS/NBS Frankfurt am Main – Mannheim (in Planung),
– Projektbündel 6: ABS/NBS Mannheim – Karlsruhe (in Planung),
– Projektbündel 6: ABS/NBS Mannheim – Stuttgart – Ulm (Projektidee),
– Projektbündel 7: ABS/NBS Karlsruhe – Basel (in Planung/in Realisierung),
– Projektbündel 7: ABS Appenweier – Kehl – Grenze D/F (in Planung),
– ABS Ulm – Friedrichshafen – Lindau (realisiert),
– ABS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH (in Planung),
– Großknoten Mannheim (in Planung),
– ABS Stuttgart – Nürnberg (Projektidee),
– Maßnahmen des 740m-Netzes (in Planung/in Realisierung/realisiert),
– KV-Terminals Basel-Weil am Rhein (in Planung), Karlsruhe (in
Realisierung), Kornwestheim 1./2. Baustufe (in Realisierung/in Planung), Ulm (in
Realisierung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Baden-Württemberg unternommen, die der Bedarfskategorie Potenzieller
Bedarf zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im Potenziellen Bedarf
auflisten)?
Die Vorhaben des potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende Baden-Württemberg räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen
werden:
– „ABS Stuttgart – Backnang – Nürnberg“,
– „ABS Kehl – Appenweier“,
– „ABS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH (Gäubahn)“,
– „Knoten Mannheim“,
– „Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe“, für die KV-Terminals Basel-Weil
am Rhein, Karlsruhe, Kornwestheim, Ulm,
– „Maßnahmen des Planfalls Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben. Diese sind den in der Antwort zur Frage 13
genannten Projektbündeln zugeordnet.
Aktuell befindet sich folgendes Vorhaben in Baden-Württemberg im
potenziellen Bedarf des Bedarfsplans:
– ABS Öhringen – Schwäbisch Hall.
Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens steigt dieses Vorhaben in den
Vordringlichen Bedarf auf. Dies bildet die Voraussetzung für den Beginn einer
Planung.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in Baden-Württemberg geflossen (bitte für
Reaktivierung, Neubau und Ausbau jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für
Baden-Württemberg seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar.
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm in Baden-Württemberg
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 62
1995 49
1996 36
1997 35
1998 34
1999 26
2000 34
2001 32
2002 45
2003 46
2004 43
2005 32
2006 54
2007 40
2008 43
2009 53
2010 69
2011 59
2012 62
2013 116
2014 112
2015 113
2016 112
2017 99
2018 148
2019 40
2020 65
2021 59
2022 278
2023 235*
Gesamt 2 231*
* Stand: 31. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau bzw.
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht.
Die abgerufenen Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für das Land Baden-
Württemberg ab dem Jahr 2020 stellen sich folgendermaßen dar.
kommunale Vorhaben Vorhaben DB
Fördertatbestand
Neu- und
Ausbau Reaktivierung Elektrifizierung Neu- und
Ausbau Elektrifizierung
Jahr Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
2020 18,5 47,0
2021 40,0 11,7 7,5
2022 207,0 1,2 7,6 62,4
2023 123,0* 28,9 83,2
* vorhabenbezogene Verwendungsnachweise liegen dem BMDV noch nicht vor
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 nach Baden-
Württemberg geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den
Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 76,9
2006 92,2
2007 94,2
2008 52,6
2009 134,3
2010 42,0
2011 62,1
2012 66,7
2013 50,1
2014 44,4
2015 101,5
2016 147,6
2017 462,0
2018 624,2
2019 573,7
2020 407,9
2021 786,4
2022 372,5
16. Wie viel der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgerufen (bitte für jedes Jahr ab
2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss:
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro
(gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 31. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen von
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Baden-Württemberg vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung in
Baden-Württemberg hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden
Strecke, Datum und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hausleitung
auflisten)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV-
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen
geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche
kann bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es
kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein
könnte. Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht
mehr nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und
Speicherung sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
In der aktuellen Legislaturperiode fanden Gespräche von Bundesminister
Wissing mit dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Kretschmann zu den ehemaligen grenzüberschreitenden Bahnstrecken Freiburg –
Colmar (FR) und Raststatt – Hagenau (FR) hinsichtlich einer eventuellen
Wiederinbetriebnahme statt.
Des Weiteren fanden mit dem Land Baden-Württemberg
Abstimmungsgespräche auf Arbeitsebene zu dem Projekt Reaktivierung der Zabergäubahn in
Zusammenhang mit dem GVFG statt. Dabei wurden Sachstände dargestellt sowie
Abstimmungen zur Erstellung der erforderlichen Nutzen-Kosten-
Untersuchungen (NKU) getroffen.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Baden-Württemberg sind
elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 72 Prozent der Streckenkilometer in Baden-
Württemberg elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Baden-Württemberg sollen bis
2030 elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Baden-Württemberg sind aktuell in Planung
für die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die
Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind die Aus- und Neubaustrecke
Karlsruhe – Basel in den Abschnitten Karlsruhe – Rastatt, Müllheim – Auggen und
Haltingen – Weil (zusammen ca. 28 km) sowie der Ausbau Stuttgart 21 (ca. 57
km) im Bau. Die Elektrifizierung Basel – Erzingen (Hochrheinbahn, ca. 73 km
in Deutschland) ist in Planung. Damit wird die Elektrifizierungsquote in
Baden-Württemberg bis 2030 auf ca. 74 Prozent steigen. Zusätzlich werden in
Baden-Württemberg „Oberleitungsinseln” z. B. im Netz Ortenau (um Offenburg)
eingerichtet, um dort mit Akkuzügen fahren zu können.
Durch geplante Elektrifizierungen und Neubaustrecken wird sich der
Elektrifizierungsgrad in Baden-Württemberg perspektivisch weiter erhöhen.
Beispielsweise sind die Aus- und Neubaustrecken Mannheim – Karlsruhe und Karlsruhe
– Basel im Abschnitt Appenweier – Kenzingen – Müllheim und die
Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn Radolfzell – Friedrichshafen in Planung. Eine
Inbetriebnahme wird jeweils nach 2030 erfolgen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Baden-Württemberg in Betrieb genommen worden (bitte
einzeln auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode
Baden-Württemberg weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Baden-Württemberg entwickelt, und wie viele neue bzw.
reaktivierte Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum
gefördert (bitte Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich verausgabter Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurden in Baden-Württemberg
seit Beginn der 20. Legislaturperiode zwei neue Infrastrukturanschlussverträge
bei der DB InfraGO AG in Betrieb genommen; im gleichen Zeitraum fielen
fünf Gleisanschlüsse weg. Ende 2023 waren demnach in Baden-Württemberg
271 Gleisanschlüsse bei der DB InfraGO AG vorhanden.
2022 wurden in Baden-Württemberg zwei, 2023 ein Förderbescheid für neue
oder zu reaktivierende Gleisanschlüsse erlassen. Dafür wurden 2022 rund
830 000 Euro, 2023 rd. 1,0 Mio. Euro Fördermittel verausgabt.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung bzw. dem Ausbau bzw. dem Neubau von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in Baden-
Württemberg?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Baden-Württemberg liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit
nicht vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung bzw. Ausbau
bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in Baden-
Württemberg erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss
in den Jahren 2024 und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken
des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA im Jahr 2024
und 2025 eine Planrechtsentscheidung, d. h. Planfeststellungsbeschluss oder
Plangenehmigung, zu erwarten:
– Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn, PFA 2 Staatsgrenze
Grenzacher Horn – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut,
– Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn, PFA 3 Landkreisgrenze
Lörrach/Waldshut – Gemeindegrenze Dogern/Waldshut,
– Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn, PFA 4 Gemeindegrenze
Dogern/Waldshut – Bf Erzingen Staatsgrenze,
– ABS/NBS Karlsruhe – Basel, PFA 8.2 Freiburg – Schallstadt,
– ABS/NBS Karlsruhe – Basel, PFA 8.3 Bad Krozingen,
– ABS/NBS Karlsruhe – Basel, PFA 8.4 Bad Krozingen – Müllheim,
– POS Süd, PFA 2, Änderung der Strecke 4260 Kehl – Appenweier.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung bzw. Ausbau
bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in Baden-
Württemberg laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte aktuellen
Verfahrensstand tabellarisch angeben)?
Folgende Planfeststellungsverfahren laufen derzeit in Baden-Württemberg.
Vorhaben Verfahrensstand
Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn,
PFA 2 Staatsgrenze Grenzacher Horn –
Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut
Beschluss wird erstellt.
Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn,
PFA 3 Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut –
Gemeindegrenze Dogern/Waldshut
im Anhörungsverfahren
Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn,
PFA 4 Gemeindegrenze Dogern/Waldshut – Bf
Erzingen Staatsgrenze
Beschluss wird erstellt.
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, PFA 8.0 Kenzingen –
Riegel/Malterdingen
im Anhörungsverfahren
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, PFA 8.2 Freiburg –
Schallstadt
Beschluss wird erstellt.
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, PFA 8.3 Bad Krozingen Anhörungsverfahren ist abgeschlossen; VT hat
Planänderungsunterlagen eingereicht, weshalb ein
Verfahren nach § 73 Abs. 8 VwVfG mit erneuter
Beteiligung TöB, Vereinigung und Dritter durchgeführt
werden muss
Vorhaben Verfahrensstand
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, PFA 8.4 Bad Krozingen
– Müllheim
Anhörungsverfahren ist abgeschlossen; VT hat die
Einreichung von Planänderungsunterlagen
angekündigt; Verfahren nach § 73 Absatz 8 VwVfG mit
erneuter Beteiligung TöB, Vereinigung und Dritter muss
durchgeführt werden
POS Süd, PFA 2, Änderung der Strecke 4260 Kehl –
Appenweier
Anhörungsverfahren abgeschlossen; VT hat
Unterlagen geändert; voraussichtlich erneute Beteiligung
nach § 73 Absatz 8 VwVfG erforderlich
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung bzw. Ausbau bzw. Neubau von
Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in Baden-Württemberg
beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die DB AG in den Jahren 2024 und 2025
den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Ländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben (Reaktivierung
bzw. Ausbau bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) in
Baden-Württemberg bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme
(bitte für jedes Projekt jahresgenau angeben inklusive Gesamtsumme),
und wie plant die Bundesregierung bzw. die DB AG diesen
Finanzierungsbedarf zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht.
Im Land Baden-Württemberg sind folgende Vorhaben endgültig in die
Kategorie „A“ des GVFG-Bundesprogramms aufgenommen und die anteiligen BFH
gemäß GVFG bis 2023 (vorhabenscharfe Einplanungen für das Jahr 2024
liegen dem BMDV noch nicht vor) stellen sich derzeit folgendermaßen dar.
Gesamtkosten
in Mio. Euro
zwf. Kosten
in Mio. Euro
BFH gesamt
in Mio. Euro
BFH bis 2022 in
Mio. Euro
BFH im Jahr
2023 in Mio.
Euro
DB-Vorhaben
Fördertatbestand Neu- und Ausbau
Höllentalbahn Ost 31,72 31,40 23,55 0 23,05
Breisacher Bahn 143,68 124,81 93,61 0 0
Fördertatbestand Elektrifizierung
Höllentalbahn Ost 98,52 98,29 88,46 0 83,22
Breisacher Bahn 43,94 32,86 29,57 0 0
Kommunale Vorhaben
Fördertatbestand Neu- und Ausbau
Gesamtkosten
in Mio. Euro
zwf. Kosten
in Mio. Euro
BFH gesamt
in Mio. Euro
BFH bis 2022 in
Mio. Euro
BFH im Jahr
2023 in Mio.
Euro
Regional-Stadtbahn
Neckar-Alb,
Modul 1
83,37 70,01 52,51 23,18 *
Fördertatbestand Elektrifizierung
Regional-Stadtbahn
Neckar-Alb,
Modul 1
39,79 34,09 30,68 19,26 *
Fördertatbestand Reaktivierung
S-Bahn
Verlängerung Bernhausen –
Neuhausen
210,06 190,03 171,03 1,16 *
* vorhabenbezogene Verwendungsnachweise liegen dem BMDV noch nicht vor
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ISSN 0722-8333