Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10314 –
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken im Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
haben sich die drei Parteien für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von
25 Prozent bis 2030 und eine Verdopplung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 39;
www.bundesre
gierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-199
0800). Zwei Jahre später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung
im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6944 – „Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans
Schienenverkehr“). Das ist nach Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn
mit einer stabilen und gut ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige
Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft die Reaktivierung, den Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken. Neben dem Neu- und Ausbau von
Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter Schienenstrecken eine Möglichkeit, die
Schieneninfrastruktur in Deutschland auszubauen und zu stärken (vgl.
www.v
dv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx). Dementsprechend hat die
Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden ein Programm
‚Schnelle Kapazitätserweiterung‘ auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz
verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das Streckennetz
erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine
Beschleunigungskommission Schiene einsetzen“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-
2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10571
20. Wahlperiode 06.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 4. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Saarland heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 im Saarland 317 km. Diese Angabe bezieht sich auf das
Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Saarland jeweils vom Nah-, Regional-, Fern- und
Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz im Saarland je
nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar. Diese Angaben beziehen
sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das Jahr 2022 ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 304
Schienenpersonennahverkehr 281
Schienenpersonenfernverkehr 224
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Saarland seit 1994 stillgelegt worden (bitte nach Jahren
aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Saarland seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen Stilllegungen
statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden (bitte einzeln mit
Jahreszahlen und Status [stillgelegt bzw. entwidmet] aufführen und
jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen. Angaben
zu Stilllegungen ab 1994 können der Homepage des EBA unter folgender
Adresse entnommen werden:
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegun
g/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Saarland seit 1994 neu an das Schienennetz
angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
1994: Wemmetsweiler Kurve (ca. 0,4 km, im Jahr 2004, im Regionalverkehr).
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken im Saarland sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken im Saarland sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG führt diese keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellung.
8. Auf welchen Strecken im Saarland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen
vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder aufzunehmen
(bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die Bemühungen
ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen im Saarland Bemühungen
des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den Zugverkehr
wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete Reaktivierungsvorhaben
berücksichtigt, welche durch Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien
belegt oder bereits in Planung bzw. Realisierung sind. Bloße Ideen zur
Wiederaufnahme von Zugverkehren wurden nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
3274 Schmelz–Wadern Land
3274 Lebach-Jabach–Körprich, (Abzw. Primstalbahn) Land
3274/3211 Lebach/Jabach–Körprich Land
3218 Merzig–Losheim Land
3274/3211 Dillingen–Schmelz Land
3232/3236 Saarbrücken–Großrosseln Land
3290/3232 Fürstenhausen–Überherrn Land
3236 Fürstenhausen–Großrosseln, (Rosseltalbahn) Land
3285 Blieskastel–Homburg–Schwarzenacker Land
3212 Niedaltdorf – Staatsgrenze D/F (–Bouzonville), (Niedtalbahn) Land
3283/3450 Homburg (Saar)–Einöd (–Zweibrücken) Land
Quelle: BMDV (Anmeldungen zum GVFG) und Auskunft der DB AG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken im Saarland befürwortet
die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt auch die
Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit der für
den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind im Saarland im
aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den nachfolgenden
Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen Bedarfskategorien
zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken im Saarland enthalten.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung im Saarland (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO AG eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
(Vertragsabschlüsse) und sind vorbehaltlich der noch nicht abschließenden Festlegungen
zum Bundeshaushalt 2024 und zur Finanzierung der DB InfraGO AG.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen im Saarland 2024–2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 34 33 22 19
12. Für welche Bahnstrecken im Saarland sind Mittel im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragt worden, und
wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung (bitte die
Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität, Streckengrunderneuerungen
tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind keine Mittel für Bahnstrecken im Saarland im Rahmen des GVFG
beantragt worden.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte im
Saarland, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Bedarf“ zugeordnet
sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser Kategorie
aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die im Saarland liegenden
Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs in Realisierung:
– ABS Ludwigshafen – Saarbrücken (ETCS-Ausrüstung bereits in
Realisierung),
– Maßnahme des 740 m-Netzes (Bf. Homburg (Saar) Hbf in Realisierung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken im
Saarland unternommen, die der Bedarfskategorie „Potenzieller Bedarf“
zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im „Potenziellen Bedarf“
auflisten)?
Die Vorhaben des Potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende dem Saarland räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden:
– „Maßnahmen des Planfalls Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben. Diese sind den in der Antwort zur Frage 13
genannten Projektbündeln zugeordnet.
Aktuell befindet sich folgendes Vorhaben im Saarland im Potenziellen Bedarf
des Bedarfsplans:
– ABS Ludwigshafen – Saarbrücken – Grenze D/F.
Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens kann dieses Vorhaben in den
Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bildet die Voraussetzung für den Beginn
einer Planung.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 im Saarland geflossen (bitte für Reaktivierung, Neubau
und Ausbau und jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für das
Saarland seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar.
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm im Saarland
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 4
1995 8
1996 13
1997 8
1998 8
1999 9
2000 9
2001 10
2002 0
2003 0
2004 0
2005 9
2006 11
2007 5
2008 0
2009 2
2010 7
2011 11
2012 10
2013 7
2014 3
2015 1
2016 0
2017 2
2018 0
2019 0
2020 2
2021 0
2022 0
2023 0*
Gesamt 139*
* Stand 31. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau bzw.
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht.
Das Saarland hat nur für den Fördertatbestand Neu- und Ausbaumaßnahmen im
kommunalen Bereich im Jahr 2020 BFH gemäß GVFG in Höhe von rd. 2 Mio.
Euro abgerufen.
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 in das
Saarland geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den Zeitraum 1994
bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 3,3
2006 11,4
2007 20,5
2008 17,5
2009 5,1
2010 10,6
2011 8,2
2012 19,8
2013 23,9
2014 19,9
2015 14,9
2016 15,7
2017 13,3
2018 12,2
2019 5,9
2020 0
2021 0
2022 1,6
16. Wie viel der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr ab
2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss.
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro (gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand 31. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen der
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken im Saarland vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung im
Saarland hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden Strecke, des
Datums und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hausleitung
auflisten)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Gespräche mit einer
Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen geführt. Eine lückenlose
Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres Zustandekommens,
allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche kann bei der
Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann insbesondere nicht
ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen
Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte. Auch können durch
Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr nachvollzogen
werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung sämtlicher zustande
gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt.
In der aktuellen Legislaturperiode fanden Abstimmungsgespräche auf
Arbeitsebene zu den geplanten Reaktivierungen von Schienenstrecken für den SPNV
im Saarland statt. Dabei wurden Sachstände dargestellt sowie erste
Abstimmungen zur Erstellung der erforderlichen Nutzen-Kosten-Untersuchungen
(NKU) getroffen. Am 20. Dezember fand ein Gespräch zwischen Petra Berg,
Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des
Saarlandes und Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr, über die Schienenstrecken im Saarland statt.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes im Saarland sind elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 85 Prozent der Streckenkilometer im Saarland
elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes im Saarland sollen bis 2030
elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken im Saarland sind aktuell in Planung für die
Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die
Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG befinden sich die Reaktivierung und
Elektrifizierung der Strecke Homburg – Zweibrücken (ca. 6 km Reaktivierung,
insgesamt ca. 7 km Elektrifizierung im Saarland) und die Elektrifizierung
Wemmetsweiler Kurve – Illingen (ca. 3 km) in Planung. Damit wird die
Elektrifizierungsquote bis 2030 voraussichtlich auf ca. 87 Prozent steigen.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode im Saarland in Betrieb genommen worden (bitte einzeln
auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode im
Saarland weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 im Saarland entwickelt, und wie viele neue bzw. reaktivierte
Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum gefördert (bitte
die Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr einschließlich
der verausgabten Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurden im Saarland seit Beginn
der 20. Legislaturperiode keine neue Infrastrukturanschlussverträge bei der
DB InfraGO AG in Betrieb genommen; im gleichen Zeitraum fielen keine
Gleisanschlüsse weg. Im Februar 2024 waren demnach im Saarland 47
Gleisanschlüsse bei der DB InfraGO AG vorhanden.
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung im Saarland für ein
Reaktivierungsvorhaben einen Förderbescheid erlassen. Dafür wurden im Jahr 2022
Haushaltsmittel in Höhe von rund 107 000 Euro und im Jahr 2023 in Höhe von fast
134 000 Euro aufgewendet.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 im Saarland?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt die Bewältigung des Baupensums. Die
Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die DB AG bislang
durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge Abstimmung mit der
Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte im Saarland liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit nicht
vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) im Saarland erwartet
die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss in den Jahren 2024
und 2025?
Es werden nach Auskunft des EBA in den Jahren 2024 und 2025 keine
Planfeststellungsbeschlüsse erwartet.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) im Saarland laufen
derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte aktuellen Verfahrensstand
tabellarisch angeben)?
Es laufen nach Auskunft des EBA derzeit keine Planfeststellungsverfahren.
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von
Schienenstrecken [inklusive Brücken]) im Saarland beabsichtigt die
Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG), in den Jahren 2024 und
2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Ländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben
(Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) im
Saarland bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte für jedes
Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme angeben), und wie plant die
Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen Finanzierungsbedarf zu
decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert
werden sollen, wird von den Ländern vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich
kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind keine neuen Reaktivierungs-,
Ausbau- und Neubauvorhaben von Schienenstrecken im Saarland endgültig in
die Kategorie „A“ des GVFG-Bundesprogramms aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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