Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10370 –
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
haben sich die drei Parteien für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von
25 Prozent bis 2030 und für eine Verdopplung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 39;
www.bund
esregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-199
0800). Zwei Jahre später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung
im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6944 – „Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans
Schienenverkehr“). Das ist nach Ansicht der Fragesteller nur möglich, wenn
mit einer stabilen und gut ausgebauten Schieneninfrastruktur die richtige
Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft die Reaktivierung, denAusbau und
Neubau von Schienenstrecken. Neben dem Neu- und Ausbau von
Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter Schienenstrecken eine Möglichkeit, die
Schieneninfrastruktur in Deutschland auszubauen und zu stärken (vgl.
www.v
dv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx). Dementsprechend hat die
Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden ein Programm
‚Schnelle Kapazitätserweiterung‘ auflegen, Barrierefreiheit und Lärmschutz
verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das Streckennetz
erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine
Beschleunigungskommission Schiene einsetzen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-
2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele hinsichtlich Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken
in den einzelnen Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10687
20. Wahlperiode 18.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 14. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Rheinland-Pfalz heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 in Rheinland-Pfalz 1 821 km. Diese Angabe bezieht sich auf das
Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Rheinland-Pfalz jeweils vom Nah-, Regional-, Fern-
und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in Rheinland-
Pfalz je nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar. Diese Angaben
beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das Jahr 2022
ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 1 726
Schienenpersonennahverkehr 1 647
Schienenpersonenfernverkehr 1 414
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Rheinland-Pfalz seit 1994 stillgelegt worden (bitte nach
Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Rheinland-Pfalz seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen
Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden (bitte
einzeln mit Jahreszahlen und Status [stillgelegt bzw. entwidmet] aufführen
und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der
Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar
1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen. Angaben
zu Stilllegungen ab 1994 können der Homepage des EBA unter folgender
Adresse entnommen werden:
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegun
g/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Rheinland-Pfalz seit 1994 neu an das Schienennetz
angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
1994, 1995, 2001: Reaktivierung Grünstadt – Eisenberg – Ramsen –
Eiswoog und Grünstadt – Monsheim, ca. 27 km,
Regionalverkehr,
1996: Reaktivierung Kreuzberg (Ahr) – Ahrbrück, ca. 2 km,
Regionalverkehr,
1996, 1997: Reaktivierung Winden – Bad Bergzabern und Winden–
Wissembourg, ca. 24 km in Deutschland,
Regionalverkehr,
1997: Reaktivierung Kaiserslautern – Enkenbach, ca. 13 km,
Regionalverkehr,
1999: Reaktivierung Wörth – Lauterbourg, ca. 11 km in
Deutschland, Regionalverkehr,
2000: Reaktivierung Mayen West – Kaisersesch, ca. 17 km,
Regionalverkehr,
2002: Köln – Rhein/Main, ca. 57 km in Rheinland-Pfalz,
300 km/h (Schnellfahrstrecken),
2003: Umfahrung Schifferstadt, ca. 9 km, 160 km/h
(Schnellfahrstrecken).
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Rheinland-Pfalz
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch
vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Rheinland-Pfalz
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG führt diese keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellung.
8. Auf welchen Strecken in Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder
Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder
aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die
Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Rheinland-Pfalz
Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den
Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete Reaktivierungsvorhaben
berücksichtigt, welche entweder vom Land im Zusammenhang mit dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) benannt wurden oder durch
Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in Planung bzw.
Realisierung sind. Bloße Ideen zur Wiederaufnahme von Zugverkehren wurden
nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
3283 Homburg–Zweibrücken Land
Quelle: BMDV (Anmeldungen zum GVFG) und Auskunft der DB AG
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Rheinland-Pfalz
befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt
auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit
der für den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem GVFG. Ansonsten wird auf die Beantwortung der
Frage 8 verwiesen.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Rheinland-
Pfalz im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den nachfolgenden
Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen
Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz enthalten.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung in Rheinland-Pfalz (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
(Vertragsabschlüsse) und sind vorbehaltlich der noch nicht abschließenden Festlegungen
zum Bundeshaushalt 2024 und zur Finanzierung der DB InfraGO AG.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Rheinland-Pfalz
2024 bis 2027 (Angaben umfassen das Saarland und Rheinland-Pfalz)
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 34 33 22 19
12. Für welche Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz sind Mittel im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beantragt worden, und
wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung (bitte die
Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität, Streckengrunderneuerungen
tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind keine Mittel für Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz im Rahmen des
GVFG beantragt worden.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte in
Rheinland-Pfalz, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Bedarf“
zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser Kategorie
aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Rheinland-Pfalz liegenden
Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs in Planung,
in Realisierung bzw. sind realisiert:
• ABS Ludwigshafen – Saarbrücken (ETCS-Ausrüstung in Realisierung),
• Projektbündel 6: ABS/NBS Mannheim – Karlsruhe (in Planung),
• Maßnahmen des 740m-Netzes (Bf Einsiedlerhof in Planung/Bf Kindsbach
realisiert),
• Knoten Mannheim (Studernheimer Kurve, Synchronisationsgleise
Ludwigshafen) (in Planung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in
Rheinland-Pfalz unternommen, die der Bedarfskategorie „Potenzieller
Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im „Potenziellen Bedarf“
auflisten)?
Die Vorhaben des potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende Rheinland-Pfalz räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden:
• „Knoten Mannheim“, hier Maßnahme „Elektrifizierte Verbindungskurve in
der Relation BASF Gbf–Worms (Studernheimer Kurve), Ertüchtigung
Nordkopf Worms“,
• „Maßnahmen des Planfalls Deutschland-Takt“, unter
https://bvwp-projekt
e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt
akt_3-00.pdf beschrieben. Diese sind den in der Antwort zu Frage 13
genannten Projektbündeln zugeordnet.
Aktuell befinden sich folgende Vorhaben in Rheinland-Pfalz im potenziellen
Bedarf des Bedarfsplans:
• Korridor Mittelrhein: Zielnetz II,
• ABS Koblenz – Mainz,
• ABS Bingen – Hochspeyer, Neustadt – Wörth.
Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens können diese Vorhaben in den
Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bildet die Voraussetzung für den Beginn
einer Planung.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 in Rheinland-Pfalz geflossen (bitte für Reaktivierung,
Neubau und Ausbau und jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für das
Land Rheinland-Pfalz seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar.
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm in Rheinland-Pfalz
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 0
1995 0
1996 15
1997 5
1998 5
1999 0
2000 3
2001 5
2002 7
2003 24
2004 11
2005 4
2006 12
2007 5
2008 7
2009 3
2010 10
2011 9
2012 7
2013 2
2014 16
2015 29
2016 14
2017 6
2018 17
2019 3
2020 7
2021 0
2022 0
2023 2*
Gesamt 228*
* Stand 31. Dezember 2023
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau bzw.
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht.
Die abgerufenen Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für das Land Rheinland-
Pfalz ab dem Jahr 2020 stellen sich für den Fördertatbestand Neu- und
Ausbaumaßnahmen folgendermaßen dar.
Jahr kommunale Vorhaben
in Mio. Euro
Vorhaben DB
in Mio. Euro
2020 5,9 0,8
2021 0 0
2022 0 0
2023 1,6 0
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 in das Land
Rheinland-Pfalz geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den
Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 12,3
2006 17,3
2007 30,5
2008 18,6
2009 2,3
2010 10,5
2011 7,5
2012 24,2
2013 22,8
2014 36,0
2015 18,6
2016 17,7
2017 20,1
2018 15,5
2019 8,9
2020 7,0
2021 2,5
2022 5,4
16. Wie viele der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr
ab 2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss.
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro
(gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand 31. Dezember 2023
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen von
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken in Rheinland-Pfalz vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung in
Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden
Strecke, des Datums und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hausleitung
auflisten)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Gespräche mit einer
Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen geführt. Eine lückenlose
Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres Zustandekommens,
allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche kann bei der
Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann insbesondere nicht
ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen
Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte. Auch können durch
Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr nachvollzogen
werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung sämtlicher zustande
gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt.
Mit dem Land Rheinland-Pfalz fand im Jahr 2022 ein Abstimmungsgespräch
auf Arbeitsebene zu dem Projekt Reaktivierung der Strecke Homburg–
Zweibrücken in Zusammenhang mit dem GVFG statt. Dabei wurden Sachstände
dargestellt sowie erste Abstimmungen zur Erstellung der erforderlichen
Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) getroffen.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Rheinland-Pfalz sind
elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 46 Prozent der Streckenkilometer in
Rheinland-Pfalz elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Rheinland-Pfalz sollen bis 2030
elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz sind aktuell in Planung für
die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die
Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG ist die Elektrifizierung der Ahrtalbahn (ca.
29 km) im Bau. Die Elektrifizierungen der Strecken Nettersheim – Trier-
Ehrang (Eifelstrecke, ca. 99 km in Rheinland-Pfalz), Pünderich – Traben-Trarbach
(ca. 10 km) und Homburg – Zweibrücken (ca. 3 km in Rheinland-Pfalz) sind in
Planung. Damit wird die Elektrifizierungsquote bis 2030 auf ca. 54 Prozent
steigen. Zusätzlich werden in Rheinland-Pfalz „Oberleitungsinseln“
eingerichtet, um dort mit Akkuzügen fahren zu können.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode in Rheinland-Pfalz in Betrieb genommen worden (bitte einzeln
auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode in
Rheinland-Pfalz weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 in Rheinland-Pfalz entwickelt, und wie viele neue bzw. reaktivierte
Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum gefördert
(bitte die Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich der verausgabten Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 des
Grundgesetzes (GG) sind die Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurde in
Rheinland-Pfalz seit Beginn der 20. Legislaturperiode ein neuer
Infrastrukturanschluss bei der DB InfraGO AG in Betrieb genommen; im gleichen Zeitraum
fiel ein Gleisanschluss weg. Anfang 2024 waren demnach in Rheinland-Pfalz
101 Gleisanschlüsse bei der DB InfraGO AG vorhanden.
Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung in Rheinland-Pfalz ein
Reaktivierungsvorhaben gefördert, die Förderung beträgt rund 482 000 Euro.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von
Schienenstrecken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in Rheinland-
Pfalz?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Rheinland-Pfalz liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit nicht
vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Rheinland-Pfalz
erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss in den
Jahren 2024 und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken
des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA in den Jahren
2024 und 2025 eine Planrechtsentscheidung, d. h. Planfeststellungsbeschluss
oder Plangenehmigung, zu erwarten:
• Neubau des Unterwerks Jünkerath (Uw Jünkerath), Elektrifizierung
Eifelstrecke,
• Neubau des Unterwerks Bitburg (Uw Bitburg), Elektrifizierung
Eifelstrecke.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und
Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Rheinland-Pfalz
laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte aktuellen Verfahrensstand
tabellarisch angeben)?
Folgende Planfeststellungsverfahren laufen derzeit in Rheinland-Pfalz.
Vorhaben Verfahrensstand
Reaktivierung der Hunsrückbahn, PfA 1, Langenlonsheim – Stromberg –
Rheinböllen – Simmern
Im Anhörungsverfahren (Land)
Reaktivierung der Hunsrückbahn, PfA 2, Kirchberg –
Büchenbeuren – Flughafen Hahn
Anhörungsverfahren (Land)
abgeschlossen
Neubau des Unterwerks Bitburg (Uw Bitburg), Elektrifizierung
Eifelstrecke
Im Anhörungsverfahren (EBA)
Neubau des Unterwerks Jünkerath (Uw Jünkerath), Elektrifizierung
Eifelstrecke
Im Anhörungsverfahren (EBA)
Änderung Kreuzungsbauwerk Koblenz-Kesselheim Strecke 3011
über Strecke 2630
Im Anhörungsverfahren (EBA)
Quelle: EBA
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von
Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Rheinland-Pfalz beabsichtigt die
Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG), in den Jahren
2024 und 2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Ländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben
(Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in
Rheinland-Pfalz bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte
für jedes Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme angeben), und wie
plant die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG, diesen
Finanzierungsbedarf zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert
werden sollen, wird von den Ländern vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich
kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind keine neuen Reaktivierungs-,
Ausbau- und Neubauvorhaben von Schienenstrecken in Rheinland-Pfalz
endgültig in die Kategorie „A“ des GVFG-Bundesprogramms aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333