Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10487 –
Ziele des aktuellen Brückensanierungsprogramms der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 10. März 2022 hielt Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker
Wissing, den ersten Brückengipfel ab, in dessen Rahmen das „Zukunftspaket
leistungsfähige Autobahnbrücken“ vorgelegt wurde (bmdv.bund.de/SharedDo
cs/DE/Pressemitteilungen/2022/009-wissing-brueckengipfel.html). Darin
formulierte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing das Ziel, in weniger
als zehn Jahren rund 4 000 Brücken des Brückenmodernisierungsnetzes in
Deutschland zu verstärken oder zu erneuern.
Nun hat der Bundesrechnungshof (BRH) vor Kurzem in einem 33-seitigen
Bericht bzw. Gutachten an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages davor eindringlich gewarnt, dass die Ziele verfehlt werden und die
kalkulierten Mittel für die Autobahn GmbH des Bundes nicht ausreichen (vgl.
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/autobahn-gmbh-wissing-verfehlt-l
aut-gutachten-ziele-bei-brueckensanierungen/100005748.html). Der BRH
bemängelt in diesem Gutachten u. a., dass das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) von einer falschen Grundgesamtheit der Brücken
ausgehe oder in bisherigen Berichten über erfolgte oder geplante
Modernisierungsmaßnahmen falsche Kategorien zuweise. Zudem regt der BRH
eindringlich an, die personellen wie finanziellen Mittel der Autobahn GmbH zu
verstetigen und aufzustocken.
Aus Sicht der Fragesteller verdeutlicht das Gutachten des BRH, inwiefern das
BMDV die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht und sich an dem eigenen
Maßstab nicht messen lassen kann. Viel schwerer wiegt dabei nach Ansicht
der Fragesteller jedoch, dass in der Folge die Modernisierungsmaßnahmen ins
Stocken geraten und Privat- wie Güterverkehr weiterhin kaum
Planungssicherheit bezüglich des Fernstraßennetzes erhalten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Modernisierung von Brücken auf Autobahnen und Bundesstraßen hat
weiterhin oberste Priorität für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV) und die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH).
Viele Brücken stammen aus einer Zeit mit deutlich geringerem
Verkehrsaufkommen und Verkehrsbeanspruchungen. Inzwischen liegt die Zuständigkeit für
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10894
20. Wahlperiode 02.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 27. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Autobahnen und die darin befindlichen Autobahnbrücken bei der Autobahn
GmbH. Diese hat bereits kurz nach Übernahme der Aufgaben von den
jeweiligen Landesverwaltungen am 1. Januar 2021 ein
Brückenmodernisierungskonzept entwickelt, das permanent weiterentwickelt und an aktuelle
Anforderungen angepasst wird.
Das Brückenmodernisierungsprogramm der Autobahn GmbH enthält sowohl
größere Talbauwerke als auch kleinere Brückenbauwerke. Aktuell werden
wegen der herausgehobenen Bedeutung und der Dringlichkeit überwiegend
Großbrücken prioritär bearbeitet. Diese Großprojekte bedürfen in der Regel einer
fundierten Planung und einer baurechtlichen Genehmigung. In den Folgejahren
werden voraussichtlich mehrheitlich kleinere Brücken saniert und neu gebaut
werden; diese können schneller geplant und gebaut werden. Insgesamt schreitet
die Brückenmodernisierung voran. Dies ist insbesondere an der Größe der
modernisierten Brückenfläche ersichtlich.
Aus Sicht der Bundesregierung ist es daher sachgerecht, auf die modernisierte
Bauwerksfläche abzustellen. Hinsichtlich der Leistungsbewertung in der
Brückenmodernisierung ist insbesondere die modernisierte Brückenfläche
maßgeblich. Die etwa 4 000 modernisierungsbedürftigen Brücken im
Brückenmodernisierungsnetz nehmen eine Brückenfläche von rund. 3,2 Mio. Quadratmetern
ein. Seit der Arbeitsaufnahme der Autobahn GmbH wurden bereits circa
20 Prozent der veranschlagten Gesamtbrückenfläche modernisiert. Davon
wurden allein im Jahr 2023 rund 200 Bauwerke mit einer Brückenfläche von circa
318 000 Quadratmetern fertiggestellt.
Die Bundesregierung ist bestrebt, den Umfang der jährlichen
Modernisierungsleistung kontinuierlich zu steigern.
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des
Bundesrechnungshofes, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Ziele des
Brückenmodernisierungsprogramms verfehlt werden (vgl.:
www.handelsblat
t.com/dpa/rechnungshof-bund-droht-ziele-bei-bruecken-sanierung-zu-ver
fehlen/29594412.html und
www.tagesspiegel.de/wirtschaft/entfernt-
sichimmer-weiter-von-den-erwartungen-wissing-verfehlt-laut-gutachten-ziel
e-bei-bru-ckensanierungen-11030728.html)?
Die im Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) enthaltenen Hinweise zur
Priorisierung der Bauwerksmodernisierungen, der Steuerung des
Gesamtprogramms und einer Verbesserung der Personalsituation werden geprüft und,
sofern möglich, umgesetzt.
Im Hinblick auf erreichbare Verbesserungen wird das BMDV mit der Autobahn
GmbH die Zielbestimmung der Umsetzung des
Brückenmodernisierungsprogramms evaluieren und bei Bedarf anpassen. Eine Beschleunigung des
Programms hängt vor allem davon ab, wie sich die Genehmigungsverfahren
entwickeln und wie die Personalausstattung bedarfsgerecht entwickelt werden kann.
2. Welche Faktoren haben dazu geführt, dass die Bundesregierung das Ziel
des Brückenmodernisierungsprogramms verfehlt hat?
Bei seiner Prüfung der Umsetzung zum Brückenmodernisierungsprogramm des
Bundes für Autobahnbrücken bezieht sich der BRH überwiegend auf die im
Jahr 2022 veröffentlichte Brückenbilanz des BMDV (Brücken an
Bundesfernstraßen, Bilanz und Ausblick, Bonn, 10. März 2022). Der Bericht ist eine
Momentaufnahme aus den Jahren 2021/2022 und zieht eine Bilanz zu den Brücken
an Bundesfernstraßen in Bezug auf deren Zustand und das Erfordernis der
Modernisierung. Der seinerzeit erreichte Stand der Umsetzung der
Brückenmodernisierung wird dargestellt und durch eine unterlegte Strategie erläutert. Das
BMDV hat mit den definierten Kriterien und der entwickelten Netzstrategie
Vorgaben gemacht, nach denen eine bedarfsgerechte Brückenmodernisierung
systematisch und über Bundesländergrenzen hinweg umgesetzt werden kann.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Inwieweit hat die Bundesregierung in den beiden Jahren 2022 und 2023
Gespräche mit der Autobahn GmbH und einschlägigen Verbänden
geführt, um die gesetzten Ziele zu bewerten?
Das BMDV treibt die Brückenmodernisierung engagiert voran und steht hierzu
im stetigen Austausch mit allen relevanten Akteuren (Autobahn GmbH,
Auftragsverwaltungen der Länder, Bauwirtschaft). Das
Brückenmodernisierungsprogramm kann nur gemeinsam zwischen dem Auftraggeber Autobahn GmbH
und den beteiligten Planern und den beauftragten Baufirmen realisiert werden.
Dazu finden Gespräche im Rahmen des „Runden Tisches Baumanagement“
unter Leitung der Autobahn GmbH zwischen dem BMDV, der Autobahn
GmbH und den Ingenieur- und Bauverbänden statt.
4. Findet eine regelmäßige Evaluation der gesetzten Ziele statt, und wenn
ja, in welchem Zeitraum, und wenn keine regelmäßige Evaluation
stattfindet, warum nicht?
Die Bundesregierung befindet sich mit der Autobahn GmbH und den
einschlägigen Verbänden in regelmäßigem Kontakt zur Erreichung der gemeinsamen
Ziele der Brückenmodernisierung. In diesem Rahmen findet die Evaluierung
der Ziele statt.
5. Wie ist der aktuelle Stand des Brückenmodernisierungsprogramms?
a) Wie viele Projekte der 5 246 Brücken wurden bislang pro Jahr
abgeschlossen?
b) Wie viele der für das Jahr 2023 geplanten 220
Brückenmodernisierungen wurden bislang begonnen oder sind bereits umgesetzt?
c) Wie viele Projekte sind aktuell in Umsetzung?
d) Wie viele Projekte sind für das Jahr 2024 und das Jahr 2025 in
Planung?
e) Kann die Bundesregierung an ihrem Ziel festhalten, die Zahl der
jährlich modernisierten Brücken kontinuierlich auf 400 zu steigern?
f) Wie viele Modernisierungsprojekte von Autobahnbrücken wurden
für 2024 bereits ausgeschrieben?
6. An wie vielen Autobahnbrücken wurde zum Stichtag 1. Oktober 2023
operativ vor Ort auf der Baustelle an einer Modernisierung gearbeitet
(bitte nach allen Autobahn-Direktionen getrennt tabellarisch darstellen)?
7. Wie viele Autobahnbrücken befanden sich zum Stichtag 1. Oktober 2023
in der operativen Phase des Neubaus (bitte nach allen Autobahn-
Direktionen getrennt tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Jahr 2023 wurde an über 1 000 Brücken planerisch gearbeitet; wobei
Planung und Bau von Brücken in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Weitere Maßnahmen werden entsprechend der Priorisierung fortlaufend
planerisch vorbereitet. Entsprechend der Planungsphasen werden Ausschreibungen
kontinuierlich veröffentlicht. Die Zahl der derzeit auf dem Markt befindlichen
Ausschreibungen ist daher volatil. Die Autobahn GmbH setzt alles daran, die
nötigen Ausschreibungen für die Brückenmodernisierung schnell auf den
Markt zu bringen. Die Brückenmodernisierung hat bei der Autobahn GmbH
allerhöchste Priorität.
Weiterhin wird davon ausgegangen, dass mit Neubau ein klassischer Neubau
ohne Vorgängerbauwerk gemeint ist, wohingegen die Brückenmodernisierung
auch Ersatzneubauten umfassen kann.
Neubau und Modernisierung Brücken (Stichtag 1. Oktober 2023)
Niederlassungen (NL)
der Autobahn GmbH
Anzahl Fläche
NL Nord 8 5.248
NL Nordbayern 164 129.377
NL Nordost 3 11.721
NL Nordwest 11 17.358
NL Ost 2 100
NL Rheinland 60 161.998
NL Südbayern 8 1.793
NL Südwest 10 18.737
NL West 24 74.466
NL Westfalen 84 175.267
Autobahn GmbH [Stück, TBw] [
Brückenfläche, m²]
[m²/TBw]
Modernisierung 374 596.065 1.594
Neubau 54 11.016 204
DEGES [Stück, TBw] [
Brückenfläche, m²]
[m²/TBw]
Modernisierung 55 278.467 5.063
Neubau 149 228.572 1.534
Autobahn GmbH und
DEGES
[Stück, TBw] [
Brückenfläche, m²]
[m²/TBw] Anteile,
[bez. Stk]
Anteile,
[bez. Fläche]
Modernisierung 429 874.532 2.039 68 % 78 %
Neubau 203 239.588 1.180 32 % 22 %
[Stück, TBw] [
Brückenfläche, m²]
[m²/TBw]
Gesamt 632 1.114.120 1.763
8. Wie viele Brückenmodernisierungen befanden sich zum Stichtag 1.
Januar 2024 in der Ausschreibung?
Zum 1. Januar 2024 waren 23 Brückenmodernisierungsmaßnahmen in
Ausschreibung.
Bei dieser Zählung handelt es sich ausschließlich um Vergabeverfahren nach
VOB, welche sich zum 1. Januar 2024 in der Angebotsphase befanden,
veröffentlicht und noch nicht bezuschlagt waren.
9. Welche Maßnahmen befinden sich aktuell in der planerischen
Vorbereitung?
Im Jahr 2023 wurde planerisch an mehr als 1 000 Brücken gearbeitet. Planung
und Bau von Brücken nehmen in der Regel mehrere Jahre in Anspruch. Weitere
Maßnahmen werden entsprechend der Priorisierung fortlaufend planerisch
vorbereitet.
10. Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung bei der Erfüllung der
gesetzten Ziele an Brückenmodernisierungen mit Blick auf die Jahre
2024 und 2025?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Nach Angaben der Autobahn GmbH wird die Jahresleistung 2024 sowohl von
der Fläche als auch von der Anzahl her dem Vorjahresniveau entsprechen. Im
Jahr 2025 werden voraussichtlich viele kleinere Brücken in der Bearbeitung
sein, die schneller geplant und gebaut werden können, wodurch die Anzahl der
fertiggestellten Brücken-Teilbauwerke ansteigen wird; die fertiggestellte
Brückenfläche wird etwa der Fläche der Vorjahre entsprechen.
Mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz hat das BMDV Schritte zur
Leistungssteigerung unternommen. Das Gesetz strafft und digitalisiert die
Genehmigungsverfahren. Dabei werden insbesondere Vereinfachungen für die
dringend notwendige Erneuerung zahlreicher Brücken geschaffen.
Daneben sind weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der
Brückenmodernisierung bei Planung und Bau in der Umsetzung, welche langfristig zu einer
Effizienzsteigerung bei der Erhaltung des Bauwerkbestands führen. Hierunter
fallen Maßnahmen zur Typisierung, Standardisierung und Digitalisierung im
Planungsprozess als auch bei der Maßnahmenumsetzung. Möglichkeiten von
Planungsbeschleunigungen und die Entwicklung und der Einsatz schneller
Bauverfahren sollen möglichst oft eingesetzt werden.
11. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die geplanten
Brückenmodernisierungen in Zukunft zu erfüllen, oder inwieweit muss
das jährliche Ziel angepasst werden?
a) Welche Projekte sind konkret im Einzelfall betroffen, bzw. welche
Ziele wurden nicht erfüllt?
b) Wird eine neue Priorisierung der Modernisierungsprojekte erfolgen,
und wenn ja, wie, bzw. anhand welcher Kriterien, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Um die Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms weiter zu
beschleunigen, wird die Autobahn GmbH fachtechnische, finanzielle, strukturelle
und personelle Rahmenbedingungen weiter verbessern. So wird in der Zentrale
der Autobahn GmbH ein Kompetenzzentrum Brückenmodernisierung
eingerichtet, das das Gesamtprogramm über alle Niederlassungen der Autobahn
GmbH hinweg steuern, evaluieren und priorisieren wird. Das
Brückenkompetenzzentrum soll im zweiten Quartal 2024 seine Arbeit aufnehmen. Es wird
deutschlandweit das Brückenmodernisierungsprogramm für Autobahnen
steuern. Objektive Kriterien für die Reihenfolge in der Abarbeitung der Brücken
werden wie bisher der Traglastindex und die Zustandsbewertung der Bauwerke
sein. Gleichzeitig muss etwa auf Veränderungen in der Planungsphase, der
Genehmigungsphase sowie der Vergabephase reagiert werden können.
12. Hat die Bundesregierung die Zahl der zu modernisierenden Bauwerke
sowie das Vorhaben unterschätzt, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Anhand des Traglastindex, der die strukturellen Eigenschaften von Bauwerken
beschreibt, wurden die nicht ausreichend leistungsfähigen und
modernisierungsbedürftigen Brücken ermittelt und priorisiert. Das
Brückenmodernisierungsprogramm im Brückenmodernisierungsnetz bezieht sich ausschließlich
auf Brücken im Zuge der Autobahn, wohingegen der BRH auch Bauwerke über
die Autobahn berücksichtigt. Insofern wurde die Zahl der Bauwerke nicht
unterschätzt.
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht für
die personelle und finanzielle Ausstattung der Autobahn GmbH?
Die Autobahn GmbH setzt ihre Anstrengungen fort, gezielt neues Personal zu
gewinnen, denn beschränkender Faktor des
Brückenmodernisierungsprogramms ist weiterhin der Fachkräftemangel im Ingenieurwesen. Dieser betrifft
nicht nur die notwendigen Brückenbauingenieure, sondern auch die übrigen
Fachplaner für die Strecken- und Umweltplanung.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 31 und 32 verwiesen.
14. Wie viel Personal ist aktuell jeweils bei der Autobahn GmbH und im
BMDV in welchen Abteilungen und Referaten mit dem
Brückenmodernisierungsprogramm gebunden?
Nach Angaben der Autobahn GmbH waren am 31. Dezember 2023 im Kontext
der Aufgaben Planung, Bauen und Erhaltung 3 242 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (entspricht 3 081 VZÄ) dauerhaft in den Niederlassungen der
Autobahn GmbH des Bundes beschäftigt. Da diese in der Regel nicht ausschließlich
an einem Projekt arbeiten und die Projekte häufig sowohl Brücken- als auch
Streckenbau umfassen bzw. sowohl Ausbau- als auch Erhaltungsanteile, ist eine
trennscharfe Angabe allein für die Brückenmodernisierung nicht möglich.
Im BMDV ist die Abteilung Bundesfernstraßen strategisch in das
Brückenmodernisierungsprogramm der Autobahn GmbH eingebunden. Ergänzend erfolgen
bedarfsweise Zuarbeiten weiterer Abteilungen und Referate im BMDV, sodass
die Zahl der damit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter volatil ist
und nicht genau benannt werden kann.
15. Welchen Einfluss hat der Bericht des BRH auf die „sinnvollste […]
Reihenfolge“ der Brückenmodernisierungen durch die Bundesregierung
(vgl.:
www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht
e/2024/br%C3%BCckenmodernisierungsprogramm-volltext.pdf?__blo
b=publicationFile&v=4, S. 8)?
Hinsichtlich der Kriterien zur Modernisierung von Brücken, der Netzstrategie
in der Umsetzung sowie der Priorisierung der einzelnen Maßnahmen stimmen
BRH und BMDV überein. Die Reihung über den Traglastindex ist technisch
begründet und wird vom BRH nicht beanstandet.
16. Inwiefern ändert sich durch den Bericht des BRH die Ermittlung der
stufenweise zu erreichenden 400 Brückenmodernisierungen pro Jahr?
17. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Zahl der 400 modernisierten
Brücken gemäß der Stellungnahme zum Bericht des BRH nun nur noch
als „Vergleichsgröße“ angedacht war?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das Ziel der
Autobahn GmbH, ca. 400 Brücken-Teilbauwerke pro Jahr ab 2026
fertigzustellen, gilt als Orientierung. Hinsichtlich der Leistungsbewertung in der
Brückenmodernisierung ist nicht allein die Anzahl an modernisierten Brücken
maßgebend, sondern die modernisierte Brückenfläche. In der Anzahl der Brücken
steckt ein Größenfaktor, weil sich der Aufwand zwischen kleinen und großen
Brücken maßgeblich unterscheidet.
18. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den unterschiedlichen
Annahmen und Daten zwischen dem BMDV und der Autobahn GmbH
bezüglich der Auswahlkriterien der Brücken aus dem
Modernisierungsprogramm?
Die strategische Ausrichtung des Brückenmodernisierungsprogramms ist
zwischen der Autobahn GmbH und dem BMDV abgestimmt. Für die praktische
Umsetzung können sich jedoch Unterteilungen des
Brückenmodernisierungsnetzes oder einzelner Streckenabschnitte in Unterabschnitte ergeben. In der
Gesamtschau sind aber weder Abweichungen in den Teilstrecken des
Brückenmodernisierungsnetzes noch im Zeithorizont vorhanden.
19. Welche Faktoren sind im Rahmen der Leistungsbewertung in der
Brückenmodernisierung und des Fortschritts des
Brückenmodernisierungsprogramms neben der Anzahl von Brücken maßgebend, und wie sind
diese Faktoren zu bewerten?
20. Ist im Rahmen des Brückenmodernisierungsprogramms durch das
BMDV die Anzahl an Brücken maßgebend, und wenn ja, aus welchen
Gründen?
21. Betrachtet die Bundesregierung die Möglichkeit, nun nicht mehr die
Anzahl, sondern die Brückenfläche zur Leistungsbewertung heranzuziehen
und damit von den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms
abzuweichen, und wenn ja, warum, und seit wann, und wenn nein, warum
nicht?
22. Plant die Bundesregierung konkret eine andere Grundlage der
Leistungsbewertung, und wenn ja, warum ist die Anzahl der Brücken aus Sicht der
Bundesregierung nicht mehr adäquat?
Die Fragen 19 bis 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Anzahl an
Brücken ist nicht allein maßgebend, sondern in stärkerem Maße die
modernisierte Brückenfläche. Großbrücken mit Brückenlängen von mehreren Hundert
Metern beanspruchen naturgemäß mehr Zeit in der Umsetzung. Dieser
Umstand ist bekannt und findet seit jeher Berücksichtigung beispielsweise in der
Brückenstatistik durch eine Darstellungsweise jeweils nach Anzahl und
Bauwerksfläche. Dieses Vorgehen wird auch in der Brückenmodernisierung
gehandhabt und seit September 2023 öffentlich kommuniziert.
23. In welchem Stadium von Planung bis Umsetzung befinden sich die im
Brückengipfel am 10. März 2022 angekündigten Maßnahmen im
Rahmen des Zukunftspakets leistungsfähige Autobahnbrücken (vgl. bmdv.bu
nd.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zukunftspaket-leistungsfaehige-a
utobahnbruecken.pdf?__blob=publicationFile)?
Maßnahmen zu den Punkten 1 bis 3 sowie 5 und 8 wurden bereits umgesetzt.
Weitere Maßnahmen zu den Punkten 4, 6, 7 und 9 befinden sich in der
Umsetzung.
24. Muss die Bundesregierung den ursprünglichen Zeitplan für das
Modernisierungsprogramm für Brücken über 2032 hinaus verlängern?
25. Wie sieht eine angepasste Planung bei der Autobahn GmbH und dem
BMDV zur Erreichung des ursprünglichen Ziels im
Brückenmodernisierungsprogramm aus?
28. Hat die Bundesregierung eine Anpassung der Strategie und der Ziele im
Rahmen des Brückenmodernisierungsprogramm vorgenommen, und
wenn nein, warum hat diese nicht stattgefunden?
Die Fragen 24, 25 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält an ihrem Zeitplan für das Modernisierungsprogramm
fest und betrachtet es als ständige Aufgabe, den Bauwerksbestand auch im
übrigen Netz zu verbessern und auf hohem Niveau zu halten.
Das Erreichen der Ziele wird auch von äußeren Randbedingungen, z. B.
Schaffung von Baurecht, Lieferketten und Personalressourcen bei den beteiligten
Verwaltungen sowie Planungsbüros und Baufirmen beeinflusst.
Das Brückenmodernisierungsprogramm wird von der Zentrale der Autobahn
GmbH regelmäßig evaluiert, mit den übergeordneten Anforderungen des
BMDV abgeglichen, um eventuell die Prioritäten ggf. anzupassen.
26. Welchen Anstieg der Baukosten legt die Bundesregierung für die
Haushaltsplanung im Straßenbau und insbesondere beim
Brückenmodernisierungsprogramm zugrunde?
Der mittelfristige Mittelbedarf wird mit der Autobahn GmbH und den
Auftragsverwaltungen der Länder abgestimmt.
27. Wovon hängt eine Beschleunigung des Programms aus Sicht der
Bundesregierung ab, und wie sind vor diesem Hintergrund Planungs- und
Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen?
Die Bundesregierung legt ihren Fokus darauf, bei der Umsetzung des
Brückenmodernisierungsprogramms jegliche Beschleunigungspotenziale zu nutzen.
Hierunter fallen Maßnahmen zur Typisierung, Standardisierung und
Digitalisierung im Planungsprozess als auch bei der Maßnahmenumsetzung.
Möglichkeiten von Planungsbeschleunigungen und die Entwicklung und der Einsatz
schneller Bauverfahren sollen möglichst oft eingesetzt werden.
Das im Dezember 2023 in Kraft getretene
Genehmigungsbeschleunigungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung: Erneuerungsbedürftige
Brücken können nun deutlich schneller ersetzt werden. Die bauliche
Erweiterung einer Brücke im Vorgriff auf einen vorgesehenen späteren Ausbau der
Strecke bedarf jetzt keiner Genehmigung mehr und es muss auch keine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wenn die Maßnahme auf das
Brückenbauwerk begrenzt ist.
29. Wie plant die Bundesregierung das Kompetenzzentrum
Brückenmodernisierung auszugestalten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Die konkrete strukturelle
Ausgestaltung des Brückenkompetenzzentrums befindet sich derzeit in der Planung
und Abstimmung.
30. Gibt es Personalengpässe bei der Autobahn GmbH, und wenn ja, in
welchen Tätigkeitsbereichen bzw. Kompetenzfeldern und Erfahrungslevel,
und wie viele Stellen sind in diesen Bereichen aktuell unbesetzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Bei der Autobahn GmbH
erfolgt ein kontinuierlicher Personalaufbau. Nach Angaben der Autobahn GmbH
wurden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 154 Mitarbeitende
für die Aufgabenbereiche Planung, Bauen und Erhaltung in den
Niederlassungen neu eingestellt, davon 139 erstmalige Besetzungen von Stellen und 15
Nachbesetzungen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
wurden 293 Mitarbeitende für die o. a. Aufgabenbereiche neu eingestellt,
davon 250 erstmalige Besetzungen von Stellen und 43 Nachbesetzungen. Für das
Jahr 2024 sieht die Wirtschaftsplanung der Autobahn GmbH im Bereich
Planung, Bauen und Erhaltung der Niederlassungen einen weiteren Aufwuchs um
274 auf 3 355 dauerhafte Stellen (VZÄ) vor. Diese Planungen korrespondieren
mit dem Aufwuchs beim Brückenmodernisierungsprogramm.
31. Wird die Autobahn GmbH ein Personalkonzept entwickeln, um die
personellen Kapazitäten zu erhöhen oder insbesondere Brückeningenieure
zu gewinnen, und inwiefern ist das BMDV in diesen Prozess einbezogen,
und wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, wie wird das Vergütungssystem ausgestaltet sein?
b) Wie bewertet die Bundesregierung das bisherige Vergütungssystem?
c) Woran orientiert sich das bisherige Vergütungssystem, und wie
erfolgt die bisherige Eingruppierung?
Die Fragen 31 bis 31c werden gemeinsam beantwortet.
Die Autobahn GmbH setzt ihr Personalkonzept fortlaufend um und entwickelt
dieses weiter. Dabei geht es um die Ermittlung des Personalbedarfs, die
Konzeption der Personalentwicklung und des Personaleinsatzes sowie die
Personalbeschaffung unter Berücksichtigung der Personalfreisetzung. Zur Gewinnung
und Bindung von Brücken-Ingenieuren wurde eine gesonderte Arbeitsgruppe
eingerichtet. Die Gesellschafterin lässt sich regelmäßig über den Sachstand
berichten.
Wie vom Gesetzgeber in § 5 Absatz 2 des Gesetzes zu Überleitungsregelungen
zum Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz und zum Fernstraßen-
Bundesamt-Errichtungsgesetz sowie steuerliche Vorschriften vorgesehen, hat die
Autobahn GmbH ein Haustarifwerk mit Manteltarifvertrag und
Entgeltgruppenverzeichnis abgeschlossen. Danach richtet sich die tarifliche Eingruppierung der
Beschäftigten. Leitende Angestellte und Schlüsselexperten können unter den
Voraussetzungen des gültigen Konzepts für außertariflich Beschäftigte auch
außertariflich vergütet werden.
Die Tarifverträge werden zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt.
Aufgrund der Tarifautonomie hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf die
Ausgestaltung des Tarifwerks der Autobahn GmbH. Das Konzept der Autobahn
GmbH für außertariflich Beschäftigte entspricht den Anforderungen an ein
außertarifliches Vergütungskonzept.
32. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der bisherigen
Personaloffensive der Autobahn GmbH, und inwiefern ist das BMDV in
diesen Prozess einbezogen worden?
a) Wie viele neue Stellen wurden in diesem Rahmen neu geschaffen,
und wie viele sind davon bereits besetzt?
b) Wie wurden die neu geschaffenen Stellen bezüglich der Vergütung
eingruppiert?
c) Wie flexibel sind die Eingruppierung und Stellenprofile gestaltet?
Die Fragen 32 bis 32c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
Durch die Personalgewinnung (dies umfasst die Bereiche Recruiting,
Personalmarketing und Arbeitgeberattraktivität) der Autobahn GmbH konnte das
Personal im letzten Jahr kontinuierlich aufgebaut werden. Nichtsdestotrotz ist der
Fachkräftemangel auch bei der Autobahn GmbH spürbar. Die Gesellschafterin
lässt sich regelmäßig über den Sachstand berichten.
Die Eingruppierung, also die Zugehörigkeit von Tarifbeschäftigten zu einer
Entgeltgruppe, richtet sich nach der nicht nur vorübergehenden auszuübenden
Tätigkeit und der Übereinstimmung zu einem oder mehreren
Tätigkeitsmerkmalen des Tarifvertrags über das Entgeltgruppenverzeichnis der Autobahn
GmbH. Der Manteltarifvertrag der Autobahn GmbH ist hinsichtlich der
formalen Qualifikationen sehr flexibel. Weitere Spielräume bezüglich der Bezahlung
von Tarifbeschäftigen sind bei der Zahlung von Zulagen und bei der Festlegung
der Stufen innerhalb der Entgeltgruppe (beispielsweise
Stufenvorweggewährung) möglich. Der Umfang an Anforderungen und die flexible Gestaltung
eines Stellenprofils ist individuell.
33. Welche Maßnahmen sind aus dem Einzelfall der Sperrung der
Rahmedetalbrücke aus Sicht der Bundesregierung auf die Sperrung der Rhein-
Herne-Kanalbrücke auf der Autobahn (A) 42 bei Essen zu übertragen?
a) Wie hoch ist aktuell die Verkehrsbelastung im Knotenpunkt
Vogelheimer Straße und Gladbecker Straße?
b Wie plant die Bundesregierung mit der Autobahn GmbH
insbesondere den Schwertransport zielführend umzuleiten, um gleichzeitig die
Anwohnerinnen und Anwohner nicht zusätzlich zu belasten?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Die beiden Projekte lassen sich lediglich bedingt miteinander vergleichen.
Wesentliche Unterschiede sind, dass bei der Rahmedetalbrücke eine bauliche
Instandsetzung nicht möglich war, wohingegen bei der Rhein-Herne-
Kanalbrücke eine Instandsetzung geplant ist. Bei der Rhein-Herne-Kanalbrücke stehen
darüber hinaus geeignete Umleitungen auch für den Schwerverkehr zur
Verfügung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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