Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10504 –
Reaktivierung bzw. Ausbau bzw. Neubau von Schienenstrecken
im Freistaat Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP für einen Anteil des Schienengüterverkehrs von
25 Prozent bis 2030 und eine Verdopplung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr ausgesprochen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 39;
www.bundesregierung.de/
bregde/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800). Zwei Jahre
später hält die Bundesregierung weiterhin „an dem im Koalitionsvertrag 2021
bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6944). Das ist nach Ansicht der
Fragesteller nur möglich, wenn mit einer stabilen und gut ausgebauten
Schieneninfrastruktur die richtige Grundlage vorhanden ist. Diese betrifft
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken. Neben dem Neu- und
Ausbau von Schienenstrecken ist die Reaktivierung alter Schienenstrecken eine
Möglichkeit, die Schieneninfrastruktur in Deutschland auszubauen und zu
stärken (vgl.
www.vdv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx).
Dementsprechend hat die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir
werden ein Programm ‚Schnelle Kapazitätserweiterung‘ auflegen,
Barrierefreiheit und Lärmschutz verbessern, Bahnhofsprogramme bündeln und
stärken, das Streckennetz erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen
vermeiden und eine Beschleunigungskommission Schiene einsetzen. (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 30;
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-
2021-1990800).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, den aktuellen
Sachstand sowie den Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Ziele hinsichtlich
Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in den einzelnen
Ländern zu erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10860
20. Wahlperiode 26.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 26. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Freistaat Bayern heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die Streckenlänge im
Jahr 2022 im Freistaat Bayern 6 041 km. Diese Angabe bezieht sich auf das
Infrastrukturkataster (ISK).
2. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecken werden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Freistaat Bayern jeweils vom Nah-, Regional-,
Fern- und Schienengüterverkehr befahren?
Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz im Freistaat
Bayern je nach Verkehrsart wie nachstehend dargestellt nutzbar. Diese Angaben
beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das Jahr 2022
ermittelt.
Streckenlänge km
Güterverkehr 5 772
Schienenpersonennahverkehr 5 929
Schienenpersonenfernverkehr 4 892
Quelle: DB AG
3. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Freistaat Bayern seit 1994 stillgelegt worden (bitte nach
Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Freistaat Bayern seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen
Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind entwidmet worden (bitte
einzeln mit Jahreszahlen und Status (stillgelegt bzw. entwidmet) aufführen
und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Absatz 1a und 2 AEG i. V. m. § 3
BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für die Eisenbahnen des
Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar 1994. Für
nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für
Genehmigungen gemäß § 5 Absatz 1a AEG beim jeweiligen Land.
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen. Angaben
zu Stilllegungen ab 1994 können der Homepage des EBA unter folgender
Adresse entnommen werden:
www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/Listen
Statistiken/listenstatistiken_node.html.
4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Freistaat Bayern seit 1994 neu an das Schienennetz
angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach
Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ Bahnstrecken auflisten)?
Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in
Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:
1994: Reaktivierung Mühldorf–Wasserburg, ca. 36 km,
Regionalverkehr,
1994: Nantenbacher Kurve, ca. 11 km, bis 200 km/h,
1998: Neufahrn–München Flughafen West, ca. 7 km, 160 km/h,
S-Bahn- und Regionalverkehr,
1999: S-Bahn-Gleise Zorneding–Grafing, ca. 10 km, S-Bahn
München,
2001: Kurve bei Neuenmarkt-Wirsberg, ca. 1 km, Regionalverkehr
(ursprünglich für den Fernverkehr gebaut),
2001: S-Bahn-Gleise Nürnberg–Roth, ca. 26 km,
2004, 2005: ein bis zwei S-Bahn-Gleise München-Laim–Obermenzing–
Dachau–Petershausen, ca. 32 km,
2006: Reaktivierung Hörpolding–Traunreut, ca. 3 km,
Regionalverkehr,
2006: Nürnberg–Ingolstadt, ca. 89 km, 300 km/h,
2007: Reaktivierung Altenstadt a. d. Waldnaab–Neustadt (Waldnaab),
ca. 1 km, Regionalverkehr,
2010: S-Bahn Nürnberg–Fürth, ca. 8 km,
2015: Reaktivierung Selb-Plößberg–Aš, ca. 6 km in Deutschland,
Regionalverkehr,
2017: Neutrassierung Laufach–Heigenbrücken, ca. 7 km, bis
150 km/h,
2017: VDE 8.1, Breitengüßbach bis Landesgrenze zu Thüringen, ca.
47 km, 300 km/h,
2017: zwei zusätzliche Gleise Eltersdorf–Baiersdorf, ca. 16 km, bis
230 km/h,
2018: zwei zusätzliche Gleise Baiersdorf–Forchheim, ca. 7 km, bis
230 km/h,
2018: Neufahrn Nord–Neufahrn Ost, ca. 2 km, 160 km/h,
2019: Reaktivierung Nürnberg Rangierbahnhof–Nürnberg
Hauptgüterbahnhof, ca. 6 km, Güterverkehr,
2022: zwei zusätzliche Gleise Hallstadt–Breitengüßbach, ca. 5 km,
bis 230 km/h,
2022: Inbetriebnahme von zwei S-Bahn-Gleisen Fürth–
Unterfarrnbach, ca. 5 km, (Ausbauten in Bahnhöfen, Überholgleisen usw.
sowie Nicht-DB-Strecken wurden nicht aufgeführt, Stand:
Februar 2024).
6. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken im Freistaat Bayern
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch
vorhanden?
7. Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken im Freistaat Bayern
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch vorhanden?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG werden keine systematischen Aufstellungen im
Sinne der Fragestellung geführt.
8. Auf welchen Strecken im Freistaat Bayern sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder
Kommunen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder
aufzunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die
Bemühungen ausgehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf folgenden stillgelegten
bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen im Freistaat Bayern
Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den
Zugverkehr wieder aufzunehmen. Dabei werden nur konkrete Reaktivierungsvorhaben
berücksichtigt, welche entweder vom Land im Zusammenhang mit dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) benannt wurden oder durch
Landesuntersuchung wie Machbarkeitsstudien belegt oder bereits in Planung bzw.
Realisierung sind. Bloße Ideen zur Wiederaufnahme von Zugverkehren wurden
nicht berücksichtigt.
Nummer Strecke Bemühungen von
5331 Dombühl–Wilburgstetten, NE-Bahn (Romantische Schiene) Land
5340 Gessertshausen–Türkheim, NE-Bahn (Staudenbahn) Land
5203 Volkach–Seligenstadt (Mainschleifenbahn) Land
Quelle: BMDV (Anmeldungen zum GVFG) und Auskunft der DB AG.
9. Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken im Freistaat Bayern
befürwortet die Bundesregierung (bitte einzeln aufführen und begründen)?
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll. Zuständig für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV und auch die Ausgestaltung des SPNV. Daher liegt auch die
Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die
Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit der für
den ÖPNV zuständigen Länder bzw. Aufgabenträger.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von
Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und bietet dabei sehr gute
Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, u. a.
mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Es wird
zudem auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind im Freistaat
Bayern im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den nachfolgenden
Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen
Bedarfskategorien zugeordnet?
Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine
Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken im Freistaat Bayern enthalten.
11. In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen
Finanzplanung im Freistaat Bayern (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und
der DB InfraGO AG eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
(Vertragsabschlüsse) und sind vorbehaltlich der noch nicht abschließenden Festlegungen
zum Bundeshaushalt 2024 und zur Finanzierung der DB InfraGO AG.
Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen im Freistaat Bayern 2024 bis 2027
Jahr 2024 2025 2026 2027
Mio. Euro 232 252 262 211
12. Für welche Bahnstrecken im Freistaat Bayern sind Mittel im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt worden, und
wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. Bewilligung (bitte die
Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen,
Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der Kapazität, Streckengrunderneuerungen
tabellarisch auflisten)?
Derzeit sind im Freistaat Bayern für folgende Vorhaben Mittel im Rahmen des
GVFG beantragt und bewilligt worden:
Vorhaben mit den Fördertatbestand Neu- und Ausbau:
• S-Bahn München, zweite Stammstrecke,
• S-Bahn München, Erdinger Ringschluss, erste Baustufe, Neufahrner Kurve,
• S-Bahn München, Erdinger Ringschluss, zweite Baustufe, 1. BA
Flughafen–Schwaigerloh,
• S-Bahn München, Überwerfungsbauwerk Flughafen München West,
• Nürnberg, S-Bahn, zweite Baustufe, Bamberg–Nürnberg–Hartmannshof,
1. BA Bamberg–Nürnberg Hbf,
• Nürnberg, S-Bahn, Nürnberg–Ansbach (–Dombühl).
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
und welche Schritte unternimmt sie noch, um die Schienenprojekte im
Freistaat Bayern, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Bedarf“
zugeordnet sind, voranzubringen (bitte nach je Schienenprojekt in dieser
Kategorie aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die im Freistaat Bayern liegenden
Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs vorwiegend
in Planung, in Realisierung bzw. sind realisiert:
• ABS/NBS Nürnberg–Erfurt (NBS realisiert, ABS in Realisierung),
• ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden (realisiert),
• ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg (in Planung),
• ABS/NBS München–Mühldorf–Freilassing–Grenze D/A (in Planung/
teilweise realisiert),
• ABS München–Lindau–Grenze D/A (realisiert/zusätzliche Überholgleise in
Planung),
• Projektbündel 4: ABS/NBS Frankfurt am Main–Aschaffenburg–Würzburg–
Nürnberg–Ingolstadt–München (Abschnitt Frankfurt–Aschaffenburg–
Würzburg–Nürnberg in Planung),
• Projektbündel 6: ABS Mannheim–Stuttgart–Ulm (Wendlingen–Ulm
realisiert),
• Projektbündel 6: ABS/NBS München–Augsburg–Ulm (Abschnitt
Augsburg–Ulm in Planung),
• Projektbündel 9: ABS München–Landshut–Obertraubling–Regensburg–
Marktredwitz–Hof (in Planung),
• Projektbündel 9: ABS Mühldorf–Landshut (in Planung),
• Projektbündel 9: ABS Nürnberg–Schwandorf–Furth i. W.–Grenze D/CZ (in
Planung),
• Projektbündel 11: ABS Regensburg–Ingolstadt–Donauwörth–Ulm
(Projektidee),
• ABS/NBS München–Rosenheim–Kiefersfelden–Grenze D/A (in Planung),
• ABS Nürnberg–Passau (Projektidee),
• ABS Nürnberg–Marktredwitz Hof/Grenze D/CZ (in Planung),
• Großknoten München (in Planung),
• ABS Augsburg–Donauwörth (in Planung),
• ABS Stuttgart–Nürnberg (Projektidee),
• ABS Landshut–Plattling (in Planung),
• Maßnahme des 740m-Netzes (in Planung/Bf. Otting-Weilheim realisiert),
• Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe für KV-Terminal Augsburg (in
Realisierung), Landshut, München-Riem, Regensburg-Burgweinting (in
Planung).
14. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken im
Freistaat Bayern unternommen, die der Bedarfskategorie „Potenzieller
Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im Potenziellen Bedarf
auflisten)?
Die Vorhaben des potenziellen Bedarfs im BVWP 2030 wurden inzwischen
nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten
folgende dem Freistaat Bayern räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit in den vordinglichen Bedarf aufgenommen
werden:
• ABS/NBS München–Mühldorf–Freilassing,
• ABS/NBS Nürnberg–Erfurt,
• ABS Nürnberg–Schwandorf/München–Regensburg–Furth im Wald–Grenze
D/CZ,
• ABS Augsburg–Donauwörth,
• ABS Stuttgart–Nürnberg,
• ABS Landshut–Plattling,
• ABS Regensburg–Mühldorf–Rosenheim,
• Knoten München,
• Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe, u. a. für das KV-Terminal
München-Riem
• Deutschland-Takt, unter
https://bvwp-projekte.de/schiene_2018/M-001-V0
1/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandtakt_3-00.pdf beschrieben.
Diese sind den in der Antwort zur Frage 13 genannten Projektbündeln
zugeordnet.
Aktuell befinden sich folgende Vorhaben in Bayern im potenziellen Bedarf des
Bedarfsplans Schiene:
• ABS Nürnberg–Weiden–Hof/Schirnding–Grenze D/CZ,
• ABS Hochstadt-Marktzeuln–Hof/Nürnberg–Bayreuth–Neuenmarkt-
Wirsberg,
• ABS/NBS Ingolstadt–München mit Anbindung Flughafen München,
Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens können dieses Vorhaben in
den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene aufsteigen.
15. Welche Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den
Ausbau seit 1994 im Freistaat Bayern geflossen (bitte für Reaktivierung,
Neubau und Ausbau jeweils nach Jahren einzeln angeben)?
Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für den
Freistaat Bayern seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar.
BFH gemäß GVFG-Bundesprogramm im Freistaat Bayern
Jahr BFH in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
1994 97
1995 92
1996 118
1997 81
1998 77
1999 70
2000 51
2001 22
2002 73
2003 70
2004 74
2005 38
2006 59
2007 40
2008 39
2009 60
2010 74
2011 43
2012 54
2013 30
2014 28
2015 30
2016 30
2017 38
2018 46
2019 26
2020 63
2021 54
2022 256
2023 226*
Gesamt 2 059*
* Stand: 31. Dezember 2023.
Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau bzw.
Reaktivierung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht.
Die abgerufenen Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für den Freistaat Bayern ab
dem Jahr 2020 stellen sich folgendermaßen dar.
kommunale Vorhaben Vorhaben DB
Fördertatbestand Neu- und Ausbau Grunderneuerung Neu- und Ausbau
Jahr Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
2020 33,2 2,5 27,3
2021 27,9 2,5 23,7
2022 41,6 11,6 202,9
2023 32,5* 193,4
* Vorhabenbezogene Verwendungsnachweise liegen dem BMDV noch nicht vor.
Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den
Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 in den
Freistaat Bayern geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorhaben für den
Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.
Jahr Mio. Euro
2005 73,8
2006 104,6
2007 73,6
2008 131,3
2009 196,6
2010 265,1
2011 219,4
2012 245,4
2013 201,6
2014 257,3
2015 297,4
2016 418,7
2017 290,2
2018 192,2
2019 196,1
2020 228,2
2021 236,1
2022 272,9
16. Wie viel der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgerufen (bitte für jedes Jahr ab
2020 angeben)?
Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender
Mittelabfluss.
Jahr GVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro (gerundet)
2020 313
2021 272
2022 902
2023 999*
* Stand: 31. Dezember 2023.
17. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen von
Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Schienenstrecken im Freistaat Bayern vor?
Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den
ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die
jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen
Bundesfinanzhilfen.
18. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung im
Freistaat Bayern hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter
Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden Strecke,
Datum und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hausleitung auflisten)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen
geführt. Eine lückenlose Auflistung dieser Kontakte, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zwecks etwaiger Gespräche kann
bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann
insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte.
Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr
nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung
sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
Mit dem Freistaat Bayern fanden Abstimmungsgespräche auf Arbeitsebene im
Jahr 2022 zu den Reaktivierungen der Romantischen Schiene und der
Staudenbahn in Zusammenhang mit dem GVFG statt. Dabei wurden Sachstände
dargestellt sowie erste Abstimmungen zur Erstellung der erforderlichen Nutzen-
Kosten-Untersuchungen (NKU) getroffen.
19. Wie viel Prozent des Schienennetzes im Freistaat Bayern sind
elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind 57 Prozent der Streckenkilometer im Freistaat
Bayern elektrifiziert.
20. Wie viel Prozent des Schienennetzes im Freistaat Bayern sollen bis 2030
elektrifiziert sein?
a) Wie soll die Elektrifizierung jeweils umgesetzt werden, und durch
wen?
b) Welche Bahnstrecken im Freistaat Bayern sind aktuell in Planung für
die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die
Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind der Neubau München Flughafen–
Schwaigerloh (ca. 5 km) und die ABS VDE 8.1 mit zwei zusätzlichen Gleisen
im Abschnitt Forchheim–Eggolsheim–Strullendorf (ca. 17 km) im Bau. Der
Neubau Schwaigerloh–Erding (ca. 9 km) und die Elektrifizierung Ebersberg–
Wasserburg (Inn) Bf (ca. 19 km) sind in Planung. Mit diesen Vorhaben wird der
Elektrifizierungsgrad im Freistaat Bayern auf rund 58 Prozent bis zum Jahr
2030 steigen.
Durch weitere geplante Elektrifizierungen und Neubaustrecken wird sich der
Elektrifizierungsgrad im Freistaat Bayern perspektivisch weiter erhöhen. Die
zweite Stammstrecke der S-Bahn in München ist im Bau. Die
Walpertskirchener Spange (Anbindung nach Erding und Flughafen München), die
Neubaustrecken Würzburg–Nürnberg, Ulm–Augsburg und Brenner-Nordzulauf, die
ABS 38 mit der Elektrifizierung der Strecken Markt Schwaben–Mühldorf–
Freilassing und Tüßling–Burghausen, die Elektrifizierungen der Strecken Neu-
Ulm–Kempten, Hof–Regensburg und der vier-gleisige Ausbau München-
Daglfing–München-Johanneskirchen sind in Planung.
21. Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20.
Legislaturperiode im Freistaat Bayern in Betrieb genommen worden (bitte einzeln
auflisten)?
22. Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode im
Freistaat Bayern weggefallen (bitte einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und
2023 im Freistaat Bayern entwickelt, und wie viele neue bzw.
reaktivierte Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum gefördert
(bitte Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr
einschließlich verausgabter Haushaltsmittel angeben)?
Die Fragen 21, 22 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und
Stilllegungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl
vorhandener Gleisanschlüsse. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG sind die
Länder zuständig. Nach Mitteilung der DB AG wurden im Freistaat Bayern seit
Beginn der 20. Legislaturperiode fünf neue Infrastrukturanschlussverträge bei
der DB InfraGO AG in Betrieb genommen; im gleichen Zeitraum fielen neun
Gleisanschlüsse weg. Anfang 2024 waren demnach im Freistaat Bayern
353 Gleisanschlüsse bei der DB InfraGO AG vorhanden.
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung im Freistaat Bayern je einen
Förderbescheid für Neubau und Reaktivierung von Gleisanschlüssen, 2023 keine
weiteren Förderbescheide erlassen. Für diese beiden Vorhaben wurden im Jahr 2022
rund 961 000 Euro und im Jahr 2023 rund 333 000 Euro verausgabt; für das
Jahr 2024 sind dafür rund 459 000 veranschlagt.
23. Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im
Bereich der Reaktivierung bzw. Ausbau bzw. Neubau von Schienenstrecken
(inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 im Freistaat Bayern?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen
Baupreissteigerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024
und 2025 vor.
Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu
bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden
Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die
DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge
Abstimmung mit der Bauindustrie gering halten.
24. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte im Freistaat Bayern liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit nicht
vollziehbar sind?
Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.
25. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung bzw. Ausbau
bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) im Freistaat
Bayern erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss in
den Jahren 2024 und 2025?
In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von
Schienenwegen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken
des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA in den Jahren
2024 und 2025 eine Planrechtsentscheidung, d. h. Planfeststellungsbeschluss
oder Plangenehmigung, zu erwarten:
• VDE 8.1 Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld, Abschnitt Nürnberg
Rangierbahnhof–Eltersdorf, Planfeststellungsabschnitt 13, Güterzugstrecke
Abzweig Kleinreuth–Eltersdorf, Bahn-km 4,500 bis 13,526, Umbau der
Strecke 5950 Nürnberg Rbf–Fürth Gbf sowie Neubau der Strecke 5955
Abzweig Nürnberg Kleinreuth–Eltersdorf = „Güterzugtunnel Fürth“/
„Pegnitztunnel“ (Planfeststellungsbeschluss vom 16. Februar 2024),
• VDE 8.1 Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 22
(Knoten Bamberg),
• Ausbaustrecke München–Landshut–Obertraubling–Regensburg–
Marktredwitz–Hof, Elektrifizierung Hof–Marktredwitz, Bauabschnitte 21/22 (Antrag
im Mai angekündigt),
• Netzergänzende Maßnahme 16: Gesamtausbaumaßnahme Bahnhof Weßling
(GBW),
• HST Nummer 6 Nordbahnsteig, Neubau Mittelbahnsteig im Bf München-
Pasing,
• Lückenschluss Erding–Flughafen München, Planfeststellungsabschnitt 4.2
(Stadtgebiet Erding) Bahn-km 12,535 bis 18,300 der Strecke 5601 Markt
Schwaben–Flughafen München Terminal und Bahn-km 7,030 bis 8,955 der
Strecke 5606 Abzw. Obergeislbach–Erding in der Stadt Erding,
• ABS 38 München–Mühldorf–Freilassing, Planfeststellungsabschnitt 6
„Walpertskirchener Spange“ Bahn-km 34,585 bis 36,220 der Strecke 5600
München–Simbach und Bahn-km 0,361 bis 7,030 der Strecke 5606 Abzw.
Obergeiselbach–Erding in der Stadt Erding, den Gemeinden Bockhorn,
Lengdorf und Walpertskirchen,
• ABS 38 München–Mühldorf–Freilassing, Planungsabschnitt PA 01,
Planfeststellungsabschnitt 1.4, Bahn-km 40,200 bis 45,000 der Strecke 5600
München–Simbach in der Gemeinde Lengdorf und der Stadt Dorfen,
• Neubau Umschlagbahnhof Regensburg-Burgweinting.
26. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung bzw. Ausbau
bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken)) im Freistaat
Bayern laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte aktuellen
Verfahrensstand tabellarisch angeben)?
Folgende Planfeststellungsverfahren laufen derzeit im Freistaat Bayern.
Vorhaben Verfahrensstand
Netzergänzende Maßnahme 16: Gesamtausbaumaßnahme Bahnhof Weßling (GBW) In Bearbeitung
Netzergänzende Maßnahme 17: Zweigleisigkeit Steinebach–Seefeld-Hechendorf In Eingangsprüfung
Netzergänzende Maßnahme 23: Johanneskirchen–Flughafen München In Bearbeitung
HST Nummer 6 Nordbahnsteig, Neubau Mittelbahnsteig im Bf München-Pasing In Anhörung
Verlängerung S7 Wolfratshausen–Geretsried In Anhörung
VDE 8.1, Planfeststellungsabschnitt 22 (Knoten Bamberg) In Anhörung
Lückenschluss Erding–Flughafen München, Planfeststellungsabschnitt 4.2 (Stadtgebiet
Erding) Bahn-km 12,535 bis 18,300 der Strecke 5601 Markt Schwaben–Flugh.Mü
Term und Bahn-km 7,030 bis 8,955 der Strecke 5606 Abzw. Obergeislbach–Erding in
der Stadt Erding
In Anhörung
ABS 38 München –Mühldorf–Freilassing, Planfeststellungsabschnitt 6
„Walpertskirchener Spange“ Bahn-km 34,585 bis 36,220 der Strecke 5600 München–Simbach und
Bahn-km 0,361 bis 7,030 der Strecke 5606 Abzw. Obergeiselbach–Erding in der Stadt
Erding, den Gemeinden Bockhorn, Lengdorf und Walpertskirchen
In Anhörung
ABS 38 München–Mühldorf–Freilassing, Planungsabschnitt PA 01,
Planfeststellungsabschnitt 1.4, Bahn-km 40,200 bis 45,000 der Strecke 5600 München–Simbach in der
Gemeinde Lengdorf und der Stadt Dorfen
In Anhörung
ABS/NBS München–Mühldorf–Freilassing–Grenze D/A–Simbach–Grenze D/A,
Planungsabschnitt PA 01, Planfeststellungsabschnitt 1.2, Bahn-km 22,820 bis 30,000 der
Strecke 5600 Strecke 5600 München–Simbach in den Gemeinden Markt Schwaben,
Ottenhofen, Pastetten, Wörth und Walpertskirchen
Eingangsprüfung
ABS/NBS München–Mühldorf–Freilassing–Grenze D/A–Simbach–Grenze D/A,
Planungsabschnitt PA 04, Planfeststellungsabschnitt 4.1, Bahn-km 8,500 bis 32,296 der
Strecke 5725 Tüßling–Burghausen in Tüßling, Altötting, Kastl, Burgkirchen, Mehring
und Burghausen
Eingangsprüfung
Neubau Ubf Regensburg-Burgweinting In Anhörung
Quelle: EBA.
27. Für welche Vorhaben (Reaktivierung bzw. Ausbau bzw. Neubau von
Schienenstrecken (inklusive Brücken)) im Freistaat Bayern beabsichtigt
die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn (DB) AG in den Jahren
2024 und 2025 den Planungsauftrag zu erteilen?
Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des
Bedarfsplans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung
und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.
Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den
Bedarfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im
Geltungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Ländern.
28. Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben (Reaktivierung
bzw. Ausbau bzw. Neubau von Schienenstrecken (inklusive Brücken))
im Freistaat Bayern bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte
für jedes Projekt inklusive Gesamtsumme jahresgenau angeben), und wie
plant die Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen Finanzierungsbedarf
zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?
Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf
Bundestagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert
werden sollen, wird von den Ländern vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich
kein Initiativrecht.
Im Freistaat Bayern sind folgende Vorhaben endgültig in die Kategorie „A“ des
GVFG-Bundesprogramms aufgenommen und die anteiligen BFH gemäß
GVFG bis 2023 (vorhabenscharfe Einplanungen für das Jahr 2024 liegen dem
BMDV noch nicht vor) stellen sich derzeit folgendermaßen dar.
Gesamtkosten
in Mio. Euro
zuwendungsfähige Kosten
in Mio. Euro
BFH gesamt
in Mio. Euro
BFH bis 2022
in Mio. Euro
BFH in 2023
in Mio. Euro
DB-Vorhaben
Fördertatbestand Neu- und Ausbau
S-Bahn München, zweite
Stammstrecke
6 681,60 4 527,60 2 716,56 274,70 176,13
S-Bahn München,
Erdinger Ringschluss,
erste Baustufe, Neufahrner
Kurve
90,60 76,60 45,96 42,16 0,06
S-Bahn München,
Erdinger Ringschluss,
zweite Baustufe, 1. BA
Flughafen–Schwaigerloh
87,70 75,70 56,78 0,70 1,70
S-Bahn München,
Überwerfungsbauwerk
Flughafen München West
113,54 91,17 68,38 0 0
Nürnberg, S-Bahn,
zweite
Baustufe, Bamberg–
Nürnberg–Hartmannshof,
1. BA Bamberg–
Nürnberg Hbf
217,67 154,80 92,88 73,93 0
Nürnberg, S-Bahn,
Nürnberg–Ansbach
(–Dombühl)
117,75 69,99 41,99 38,83 0,61
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