Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10582 –
Zwischenbilanz der Bundesregierung bei der Bekämpfung des
Fahrpersonalmangels in der Verkehrswirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Fahrpersonalmangel in Deutschland ist nach Auffassung der Fragesteller
nach wie vor akut (vgl.
www.busplaner.de/de/news/fahrermangel_runder-tisc
h-fahrpersonalmangel-tagte-zum-vierten-mal-86851.html). Die Branche
berichtet von einem wachsenden Bedarf, gehen doch viel mehr Fahrerinnen und
Fahrer pro Jahr in den Ruhestand als neue den Beruf aufnehmen (vgl.
www.ec
ho-online.de/lokales/darmstadt/kommentar-zum-fahrpersonalmangel-das-klin
gt-duester-3142572).
Aus Sicht der Fragesteller muss dem Fahrpersonalmangel auch politisch
begegnet werden, beispielsweise mit einer schlankeren und modernen
Ausbildung, mit einer erleichterten Anerkennung der Ausbildung von Fahrerinnen
und Fahrern aus Drittstaaten und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen
des Fahrpersonals, insbesondere im Fernverkehr (vgl.
www.cducsu.de/presse/
pressemitteilungen/ampel-unterschaetzt-das-wahre-ausmass-des-fahrerman
gels). Nach über zwei Jahren Regierungszeit möchten die Fragesteller von der
Bundesregierung wissen, welche Maßnahmen sie in dieser Zeit ergriffen hat,
um den Forderungen der Verkehrsunternehmen nach dringend benötigten
Reformen bei Ausbildung und Anerkennung nachzukommen und dem
Fahrpersonalmangel in Deutschland Einhalt zu gebieten.
1. Wie hat sich die Zahl der offenen Stellen im Bereich Fahrpersonal in
Deutschland seit dem 8. Dezember 2021 verändert, und wie viele offene
Stellen gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach
Jahr und konkret nach offenen Stellen für Busfahrpersonal, Lkw-
Fahrpersonal und Triebfahrzeugfahrpersonal, Fahrlehrpersonal für
Führerscheinklassen C und D sowie Fahrprüfer für Führerscheinklassen C
und D aufschlüsseln)?
Nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die Anzahl der bundesweit
bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten offenen Stellen für
Berufskraftfahrer (Güterverkehr/Lkw), Bus-/Straßenbahnfahrer, Triebfahrzeugführer
und im Eisenbahnverkehr sowie Fahrlehrer im Dezember 2021 und im Februar
2024. Diese Statistik unterscheidet nicht zwischen Bus- und Straßenbahnfah-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10921
20. Wahlperiode 04.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 3. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rern; bezüglich der Fahrlehrer erfolgt keine Differenzierung nach
Führerscheinklassen. Daten zu Fahrprüfern werden nicht ausgewiesen.
Tabelle: Anzahl gemeldeter offener Stellen in ausgewählten Berufen
(ausgewiesenes Anforderungsniveau: Fachkraft, Spezialist, Experte (ohne Helfer)
Beruf Dezember 2021 Februar 2024
Berufskraftfahrer (Güterverkehr/Lkw) 14.787 11.369
Bus-/Straßenbahnfahrer 2.519 4.208
Triebfahrzeugführer im Eisenbahnverkehr 1.442 2.267
Fahrlehrer 681 480
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Hinweis: Eine taggenaue Bestandszählung (z. B. 8. Dezember 2021) ist in der
Arbeitsmarktstatistik nicht vorgesehen. Der statistische Zähltag für den
Berichtsmonat Dezember 2021 war Montag, der 13. Dezember.
2. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Entwicklungen?
3. Erwartet die Bundesregierung, dass sich der Fahrpersonalmangel in
Zukunft verschärfen wird?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung erwartet einen anhaltend hohen Bedarf an Fahrpersonal,
daher arbeitet sie in ihrem Verantwortungsbereich mit Nachdruck an der
Verbesserung der Rahmenbedingungen in diesem Berufsfeld, um Engpässe
abzufedern.
4. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu vor, dass wegen
des Busfahrpersonalmangels Linienverkehre abbestellt werden müssen
(vgl.
www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-fehlen-hunderte-busfahrer-
bvgmuss-den-busfahrplan-noch-starker-reduzieren-10790752.html und
www.muensterschezeitung.de/lokales/staedte/muenster/busfahrer-mange
l-offensive-takt-stadtwerke-2834251?pid=true)?
Nein.
5. Leitet die Bundesregierung aus diesen Entwicklungen einen politischen
Handlungsbedarf ab, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird sie
noch bis zum regulären Ende der Wahlperiode ergreifen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung treibt bereits zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der
Engpässe beim Fahrpersonal voran.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die
branchenübergreifende Fachkräftestrategie der Bundesregierung neu aufgestellt.
Ziel der Fachkräftestrategie ist es, mit gesetzlichen wie untergesetzlichen
Maßnahmen die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe zur Gewinnung und
Sicherung von Fachkräften zu unterstützen. Dazu wurden fünf prioritäre
Handlungsfelder identifiziert: 1. Zeitgemäße Ausbildung, 2. Gezielte Weiterbildung,
3. Arbeitspotenziale nutzen und Erwerbsbeteiligung erhöhen, 4. Arbeitsqualität
und Arbeitskultur verbessern sowie 5. Einwanderung modernisieren und
Abwanderung reduzieren. Zentrale Maßnahmen sind u. a. eine
Ausbildungsgarantie, eine Stärkung der Weiterbildungsförderung und Einführung eines
Qualifizierungsgeldes sowie eine Modernisierung des Einwanderungsrechts und
verbesserte Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen.
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung ist branchenübergreifend und als
ein fortlaufender Prozess konzipiert. Sie stellt somit einen Auftakt und Rahmen
für weitergehende Prozesse zur Fachkräftesicherung der Ressorts der
Bundesregierung dar, welche spezifische Berufe, Branchen oder Themenfelder –
zumeist unter Beteiligung der einschlägigen Sozialpartner – gezielt und vertieft
adressieren.
Daneben steht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur
Frage des Berufskraftfahrermangels in engem Austausch mit den betroffenen
Verbänden. Unter anderem hat am 23. September 2023 ein „Fachdialog
Berufskraftfahrermangel“ unter Leitung des Koordinators der Bundesregierung für
Güterverkehr und Logistik stattgefunden. Konkret hat das BMDV für
Erleichterungen beim Berufszugang im Januar 2024 ein Rechtsetzungsverfahren zur
Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts eingeleitet. So soll z. B. die
Prüfung zur Erlangung der – in der Praxis besonders bedeutsamen –
beschleunigten Grundqualifikation in einer von acht Fremdsprachen möglich sein.
Speziell ausländischen Fachkräften wird so der Berufszugang erleichtert. Im
gleichen Rechtsetzungsvorhaben wird digitaler Unterricht in synchroner und
asynchroner Form für die alle fünf Jahre erforderliche Weiterbildung eingeführt.
Die Weiterbildung wird auf diese Weise flexibler und der Beruf attraktiver.
Außerdem sieht der Entwurf eine Ausnahmeverordnung vor, durch welche die
durch die Verordnung (EU) 2022/1280 europarechtlich eingeräumte Option für
die Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise temporär
anzuerkennen, in nationales Recht umgesetzt wird.
In diesem Zusammenhang ist auch eine Änderung der Anlage 11 der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgesehen. So soll die Ukraine in die Staatenliste
aufgenommen werden und damit der prüfungsfreie Umtausch ukrainischer
Führerscheine ermöglicht werden. Um fremdsprachigen Mitbürgern die
Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern, stehen für die theoretische
Fahrerlaubnisprüfung Übersetzungen der Prüfbögen bereits in zwölf Fremdsprachen
zur Verfügung. Im Rahmen des Rechtsetzungsvorhabens ist eine Erweiterung
um Kurmandschi und Ukrainisch vorgesehen.
Mit der aktuell in Vorbereitung befindlichen Novelle der Fahrschulausbildung
wird auch geprüft, inwiefern zwischen der Berufskraftfahrerqualifikation und
der Fahrschulausbildung Synergien genutzt werden können.
Alle Maßnahmen, die auf Verbesserungen der politischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen abzielen, können nur greifen, wenn das Berufsbild des
Berufskraftfahrers insgesamt attraktiver wird. Hier sind insbesondere die
Unternehmen selbst in der Pflicht – z. B. durch weitere Verbesserung der
Arbeitsbedingungen, bessere Entlohnung und mehr Wertschätzung.
6. Welche Auswirkungen hat der Fahrpersonalmangel nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die geplante Sanierung der Riedbahn ab Juli 2024
(vgl.
www.riedbahn.de/home.html)?
a) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen ausreichend
Busfahrerinnen und Busfahrer für die Sanierung der Riedbahn
angeworben?
b) Aus welchen Ländern kommen diese Busfahrerinnen und Busfahrer,
und werden sie nach Kenntnis der Bundesregierung auch danach als
Busfahrerinnen bzw. Busfahrer in Deutschland arbeiten, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG (DB AG) werden für die 150 Busse, die
während der Generalsanierung der Riedbahn eingesetzt werden, 400 Busfahrer
benötigt. Die Einstellungen dauern an. Nach Auskunft der DB AG wurde
jedoch bereits ein Großteil der Verträge abgeschlossen. Bei den restlichen
Personen steht ein Vertragsabschluss bevor.
Die DB AG rekrutiert das nötige Fahrpersonal nach Kenntnis der
Bundesregierung im Ausland – primär aus süd- und osteuropäischen Ländern (u. a.
Albanien, Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien).
Darüberhinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen ergriffen, um
Berufskraftfahrer aus Drittstaaten anzuwerben?
Für die Anwerbung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten sind die
Unternehmen zuständig. Die Bundesregierung arbeitet an der Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Fachkräfteeinwanderung, z. B. durch das Gesetz und die
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
8. Welche Hürden sieht die Bundesregierung bei der praktischen
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten im Rahmen der
Arbeitsvisavergabe?
Eine zentrale Herausforderung besteht aus Sicht der Bundesregierung darin,
dass interessierte Fachkräfte an die Informationen kommen, ob und unter
welchen Voraussetzungen ein Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit in
Deutschland möglich ist und welche Schritte hierzu im Hinblick auf die
Anerkennung bereits erworbener Berufsqualifikationen erforderlich sind. Die
Bundesregierung hat hierzu insbesondere auch die Informations- und
Beratungsangebote für diese Personengruppenausgebaut. Für Einzelheiten wird auf den
Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/10350
verwiesen.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde die
Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes in
Verbindung mit § 2a der Beschäftigungsverordnung) geschaffen. Sie ermöglicht, das
Anerkennungsverfahren in Deutschland begleitend zu einer qualifizierten
Beschäftigung durchzuführen.
Für Berufskraftfahrer gibt es den speziellen Arbeitsmarktzugang nach § 24a der
Beschäftigungsverordnung, durch die Drittstaatsangehörigen eine Einreise und
Erwerbstätigkeit als Berufskraftfahrer auch ohne eine formale
Berufsausbildung oder eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
möglich ist. Bei Berufskraftfahrern stellen die Arbeitsaufnahmen nach dieser
Rechtsgrundlage den Regelfall dar. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde zum Zwecke der
Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung die Prüftiefe der Bundesagentur für
Arbeit sowie der Auslandsvertretung auf die Beschäftigungsbedingungen
respektive die Plausibilität des Aufenthaltszwecks reduziert. Die Arbeitgeber
tragen die Verantwortung, dass die erforderlichen Erlaubnisse und
Befähigungen für die Beschäftigung vorliegen.
Bezogen auf anderes Fahrpersonal (wie bspw. Triebfahrzeugführer) mit in
Drittstaaten erworbenen Qualifikationen kann an der Schnittstelle zu den
aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Hürde darin bestehen, dass es sich um
Qualifikationen handelt, die im Ausland nicht in einer geregelten
Berufsausbildung erlernt werden. Dies gilt sowohl für den Nachweis eines im Ausland
erworbenen Berufsabschlusses als aufenthaltsrechtliche Voraussetzung als auch
für die Frage, ob in einem Berufsanerkennungsverfahren die Gleichwertigkeit
mit einem inländischen Referenzberuf festgestellt werden kann.
Im Übrigen ist für die Ausübung der Tätigkeit von Relevanz, ob und welche
Fahrberechtigungen anerkannt werden können oder erworben werden müssen
sowie welche weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind.
9. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um in
Drittstaaten erlangte Qualifikationen von Berufskraftfahrern leichter
anzuerkennen (bitte nach Art der Maßnahme, Name des Staats und Inkrafttreten
der Regelung aufschlüsseln)?
Die Anerkennung von Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittstaaten ist
aufgrund der europäischen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2022/2561 bislang nicht
möglich. Das BMDV ist im intensiven Austausch mit der EU-Kommission zur
Anerkennung gleichwertiger Drittstaatenqualifikationen. Das Europäische
Parlament hat am 28. Februar 2024 seinen Standpunkt zur 4.
Führerscheinrichtlinie in erster Lesung angenommen. Dieser enthält auch Regelungen zur
Anerkennung von Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittstaaten.
Darüber hinaus wurde im Januar 2024 das Rechtsetzungsverfahren zu der durch
die Verordnung (EU) 2022/1280 eingeräumten Möglichkeit der
vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise eingeleitet. Die
Behandlung im Bundesrat ist für das vierte Quartal 2024 geplant.
10. Wie viele Berufskraftfahrer konnten seit dem 8. Dezember 2021
geworben werden bzw. haben eine Beschäftigung in Deutschland als
Berufskraftfahrer aufgenommen (bitte nach Jahr, Anzahl und Herkunftsstaat
aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 29. Februar 2024 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
2.943 Personen erfasst, denen seit 8. Dezember 2021 eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 19c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 24a
(Berufskraftfahrer) der Beschäftigungsverordnung (BeschV) erteilt wurde. Die
weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Tabelle: Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach Staatsangehörigkeiten
Staatsangehörigkeit Anzahl Personen
Gesamt 2.943
davon:
Serbien 1.521
Bosnien und Herzegowina 309
Kosovo 244
Indien 166
Nordmazedonien 141
Belarus 88
Albanien 74
Ukraine 67
Türkei 54
Kasachstan 41
Russische Föderation 36
Pakistan 29
Philippinen 29
Usbekistan 19
Tunesien 15
Nepal 11
Sri Lanka 10
sowie weitere 28 Staatsangehörigkeiten mit
weniger als zehn Personen 89
Quelle: Ausländerzentralregister
Tabelle: Erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach Jahr der Ersterteilung
Jahr der Ersterteilung Anzahl Personen
Gesamt 2.943
davon:
2024 116
2023 1.593
2022 1.199
2021 35
Quelle: Ausländerzentralregister
11. Plant die Bundesregierung, die theoretische Führerscheinprüfung der
Klasse D auf folgende Sprachen auszuweiten:
a) Albanisch,
b) Bulgarisch,
c) Serbisch,
d) Ukrainisch,
wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des im Januar 2024 eingeleiteten Rechtsetzungsvorhabens ist eine
Erweiterung der Möglichkeit, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in
Fremdsprachen abzulegen, um Kurmandschi und Ukrainisch für alle
Fahrerlaubnisklassen vorgesehen. Die Aufnahme weiterer Fremdsprachen wird im Rahmen
der Umsetzung der aktuell im europäischen Rechtssetzungsprozess
befindlichen 4. EU-Führerscheinrichtlinie erfolgen.
12. Plant die Bundesregierung die Aufhebung des Wohnortprinzips, sodass
die Berufskraftfahrergrundqualifikation unabhängig vom Wohnsitz in
jedem EU-Mitgliedstaat erlangt werden kann, wenn ja, wann, und wenn
nein, warum nicht?
Nein. Die Regelung zum Ausbildungsort beruht auf europarechtlichen
Vorgaben (Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2022/2561). Eine Aufhebung würde einen
Verstoß gegen EU-Recht darstellen.
13. Welche Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse von
Berufskraftfahrern aus Drittstaaten gibt es, und wo sind diese geregelt (bitte
aufschlüsseln nach Anforderungen für:
a) Busfahrpersonal,
b) Lkw-Fahrpersonal und
c) Triebfahrzeugfahrpersonal)?
14. Hält die Bundesregierung die jeweiligen Sprachniveaus für erforderlich
bzw. am Gebrauch im Berufsalltag orientiert, und wenn nein, plant die
Bundesregierung, eine Anpassung der Sprachniveaus vorzunehmen?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es bestehen für Bus- und Lkw-Fahrpersonal nach dem
Berufskraftfahrerqualifikationsrecht keine unmittelbaren Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse.
Die Prüfungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind in
deutscher Sprache abzulegen. Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ist nach
Anlage 7 Fahrerlaubnisverordnung in Deutsch abzulegen, abweichend hiervon
kann die Prüfung derzeit in zwölf Fremdsprachen abgelegt werden. In einem
aktuellen Rechtsetzungsvorhaben ist zudem die Aufnahme von Kurmandschi
und Ukrainisch vorgesehen.
Sofern die Fahrerlaubnis bzw. die Berufskraftfahrerqualifikation für Bus oder
Lkw noch nicht vorliegen, bedarf es ausreichender Sprachkenntnisse, um die
Prüfungen bestehen zu können. Zudem ist davon auszugehen, dass
Unternehmen ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch fordern, um den Beruf ausüben
zu können. Dies gilt insbesondere für die im Busverkehr (ÖPNV, Tourismus)
tätigen Berufskraftfahrer, um z. B. mit den Fahrgästen kommunizieren zu
können.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse für Triebfahrzeugführer bei Eisenbahnen
ergeben sich aus § 5 Absatz 2 Satz 3 und 4 der
Triebfahrzeugführerscheinverordnung, basierend auf europarechtlichen Vorgaben.
15. Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen ergriffen, damit
Lkw- und Busführerscheine aus der Ukraine, aus Montenegro, Bosnien
und Herzegowina, der Türkei, aus Belarus und Russland durch
Erweiterung der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) anerkannt bzw.
umgeschrieben werden können, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Das im Januar diesen Jahres eingeleitete Rechtsetzungsvorhaben sieht die
Aufnahme der Ukraine in die Anlage 11 FeV vor.
Der Abschluss eines Gegenseitigkeitsabkommens setzt eine Gleichwertigkeit
der Fahrerlaubnisse voraus (u. a. im Ausbildungs- und Prüfungsniveau) sowie
eine Überprüfung der vorherrschenden Verkehrssituation. Deutschland ist
hierzu bereits im fachlichen Austausch mit Bosnien-Herzegowina und Montenegro.
Die Türkei hat im März 2023 Informationen zur Umschreibung von
Führerscheinen in Deutschland erbeten und umgehend erhalten. Der
völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg bietet derzeit keinerlei Grundlage für
Verhandlungen mit Belarus und Russland über die gegenseitige Anerkennung von
Führerscheinen.
In dieser Legislaturperiode wurden außerdem Gegenseitigkeitsabkommen mit
Moldau, dem Kosovo und Albanien abgeschlossen und diese Staaten in die
Anlage 11 der FeV aufgenommen.
16. Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen ergriffen, um die
Berufskraftfahrerausbildung zu verschlanken, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
Die Berufskraftfahrerqualifikation kann u. a. durch den Abschluss einer dualen
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, der Absolvierung einer
Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation erworben werden. Eine
Novellierung der dualen Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer ist derzeit von
den Sozialpartnern nicht beantragt.
17. Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Branchenverbände, die
Berufskraftfahrerqualifikation in die Fahrausbildung zu integrieren (vgl. bd
o.org/zahlen-fakten-positionen/stellungnahmen/sn74-reform-der-berufskr
aftfahrer-ausbildung-2-in-1), und wenn nein, warum nicht?
Es ist bereits jetzt möglich, die Grundqualifikation ohne verpflichtende
Schulung unmittelbar vor oder nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis zu erwerben, so
dass eine parallele Vorbereitung erfolgen kann.
18. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergriffen, um die
Fahrausbildung für die Führerscheinklassen D und C zu verschlanken, wenn
ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
19. Plant die Bundesregierung, die Mindestanzahl der Theorie- und
Praxislektionen der Führerscheinklasse D an die Anzahl der Lektionen der
Führerscheinklasse D1 anzugleichen, wenn ja, wann, und wenn nein,
warum nicht?
20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des
Projektes „Ausbildungs- und Evaluierungskonzept zur Optimierung der
Fahrausbildung in Deutschland“ (OFSA II) der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) in Bezug auf die Anpassung bzw. Verschlankung der
Fahrausbildung in den Führerscheinklassen D und C?
Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) „Ausbildungs- und
Evaluationskonzept zur Optimierung der Fahrausbildung in Deutschland –
OFSA II“ (Heft M 330) bildet die Grundlage für die aktuell stattfindenden
Beratungen für eine Novelle der Fahrschulausbildung. Die darin enthaltenen
Umsetzungsvorschläge sind bereits in ein von der Verkehrsministerkonferenz der
Länder im März 2023 beschlossenes Eckpunktepapier eingeflossen.
Gegenstand der Beratungen mit Ländern und Verbänden ist dabei auch eine kritische
Auseinandersetzung mit dem derzeit rechtlich verbindlich vorgeschriebenen
Ausbildungsumfang in den C- und D‑Klassen.
21. Wird die Bundesregierung bei einer Führerscheinverlängerung –
vergleichbar zum Pkw-Führerschein – ermöglichen, den Sehtest beim
Optiker statt beim Augenarzt abzulegen, wenn ja, wann, und wie, und wenn
nein, warum nicht?
Nein. Die Möglichkeit wurde unter Beteiligung der BASt geprüft. Danach
bedarf eine Zulassung von Augenoptikern zur Vornahme der Untersuchung des
Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 FeV neben einer Standardisierung
des Verfahrens der Etablierung eines aufwändigen Anerkennungsverfahrens, da
nur ein Teil der Augenoptiker ausreichend qualifiziert ist und nur ein sehr
kleiner Teil der Augenoptikerbetriebe (14 Prozent) über die erforderliche
Geräteausstattung verfügt. Die Länder lehnen eine solche Maßnahme aufgrund des
Bürokratieaufwands einstimmig ab.
22. Hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode konkrete
Maßnahmen ergriffen, um die Lkw-Parkplatzsituation an den
Bundesautobahnen zu verbessern, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
27. Wie ist der Stand der Umsetzung der einzelnen Punkte des sog. 5-
Punkte-Plans zur Bekämpfung des Lkw-Stellplatzmangels (vgl. bmdv.bun
d.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/ausgeruht-fuer-die-lange-fahrt-mehr-lk
w-parkplaetze.html)?
Die Fragen 22 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Ja, mit dem „5-Punkte-Plan“.
Zu Punkt 1 „Neue Lkw-Parkmöglichkeiten auf den Rastanlagen des Bundes
schaffen“:
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes ist bis Ende 2025 die
Fertigstellung von 45 Rastanlagenprojekten vorgesehen, wodurch ca. 1 400 neue
Lkw-Stellplätze geschaffen werden sollen. Perspektivisch ist geplant, dass sich
im Zeitraum 2026 bis Ende 2030 weitere rund 125 Rastanlagenprojekte in der
Planung und im Bau befinden. Im Bundeshaushalt ist hierfür ein
Investitionsvolumen von jährlich 100 Mio. Euro für den Neu-, Um- und Ausbau von
Rastanlagen an BAB vorgesehen.
Zu Punkt 2 „Verstärkter Einsatz telematischer Parkverfahren (z. B. Kolonnen-
und Kompaktparken)“:
Derzeit sind telematische Parkverfahren auf vier Rastanlagen deutschlandweit
in Betrieb. Um den Einsatz telematischer Parkverfahren weiter voranzutreiben,
sollen bis Ende 2025 drei weitere Rastanlagen mit telematischen Parkverfahren
fertiggestellt werden.
Zu Punkt 3 „Reduzierung des Lkw-Parksuchverkehrs durch den gezielten
Einsatz von Lkw-Stellplatzerfassungssystemen“:
Zur Lkw-Stellplatzerfassung hat die Toll Collect GmbH gemeinsam mit dem
BMDV einen Stellplatzinformationsdienst auf Basis der Auswertung von Lkw-
Mautdaten konzipiert, mit dem aus Lkw-Positionsdaten Belegungsstände von
Lkw-Stellplätzen an sämtlichen Rastanlagen bundesweit ermittelt werden
können. Die Umsetzung des Stellplatzinformationsdienstes durch die Toll Collect
GmbH ist beauftragt und soll bis Mitte 2026 abgeschlossen sein.
Zu Punkt 4 „Optimierte Nutzung des vorhandenen Lkw- Parkraums“:
Die effektive Ausnutzung des vorhandenen Parkraums, wie z. B. die Freigabe
der Pkw-Stellflächen für Lkw in den Nachtstunden oder das Rückwärtsparken
für Lkw, sind Innovationen, die dazu beitragen, mehr Lkw-Stellflächen zur
Verfügung stellen zu können.
Aktuell befindet sich das Forschungsprojekt zum Rückwärtsparken für Lkw in
der Umsetzung. Zwei Rastanlagen sind bereits mit dem Verfahren des
Rückwärtsparkens umgebaut worden. Weitere drei Rastanlagen werden in 2024 und
weitere vier Rastanlagen sollen in 2025 fertiggestellt werden. Zudem läuft
zurzeit eine Untersuchung zur Flächenoptimierung auf Rastanlagen, bei der
Optimierungspotentiale auf bestehenden Rastanlagen ausgearbeitet werden und bei
zukünftigen Rastanlagenprojekten berücksichtigt werden.
Zu Punkt 5 „Förderprogramm für Parkraummodelle in Autobahnnähe“:
Zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen ist im Juli 2021 ein
Förderprogramm aufgelegt worden, das mit einem Volumen von 110 Mio. Euro bis
Ende 2024 auf private Investitionen im Nahbereich von
Autobahnanschlussstellen für Neu- und Ausbaumaßnahmen bzw. auf die Ertüchtigung von
sonstigen Flächen (z. B. Parkflächen auf Betriebshöfen privater Unternehmen)
abzielt. Von bislang 1 386 bewilligten Lkw-Stellplätzen mit einem
Fördervolumen von rund 51 Mio. Euro sind bereits 791 für den Verkehr freigegeben
worden.
23. Wie viele Lkw-Stellplätze hat die Bundesregierung an
Bundesautobahnen und Autohöfen vom Jahr 2005 bis zum 8. Dezember 2021
errichtet?
Die erstmalige bundesweite Erhebung der Lkw-Stellplatznachfrage und die
Ermittlung des Bestands an Lkw-Stellplätzen entlang der Autobahnen erfolgte in
2008.
Seit diesem Zeitpunkt liegen dem BMDV Zahlen zum Neubau von Lkw-
Stellplätzen vor. Im Zeitraum von 2008 bis Ende 2021 wurden rund 20.000 Lkw-
Stellplätze im Zuge von Bundesautobahnen neu errichtet. Zur Anzahl der neu
gebauten Lkw-Stellplätze auf Autohöfen liegen dem BMDV keine Angaben
vor.
24. Wie viele Lkw-Stellplätze hat die Bundesregierung seit dem 8.
Dezember 2021 errichtet?
In den Jahren 2022 und 2023 wurden entlang der Autobahnen insgesamt
781 Lkw-Stellplätze errichtet.
25. Wie viele Lkw-Stellplätze plant die Bundesregierung, noch in der
laufenden Legislaturperiode zu errichten?
26. Wie lauten die Stellplatzausbauziele der Bundesregierung für die
laufende Legislaturperiode?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes ist in 2024 und 2025 die
Verkehrsfreigabe von insgesamt rund 1 400 neuen Lkw-Stellplätzen geplant.
28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember
2021 konkret ergriffen, um die Sicherheit auf Rastplätzen entlang den
Bundesautobahnen zu erhöhen?
Um die Sicherheit auf Rastplätzen an den Bundesautobahnen zu gewährleisten,
wird bei der Aus- und Neubauplanung von Rastanlagen u. a. die
Übersichtlichkeit und Einsehbarkeit durch die standardisierte einheitliche bauliche
Gestaltung sichergestellt, geordnetes Parken vorgesehen und eine Beleuchtung der
Rastanlage installiert. Ein Konzept für die standardisierte Ausführung der
Gebäude mit optimierter Sanitärausstattung sowie einem im Hinblick auf die
Sicherheit optimierten Zugang wird zurzeit durch die Autobahn GmbH des
Bundes entwickelt.
29. Wurde das in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU „Fahrpersonalmangel in der Güterverkehrs- und
Logistikwirtschaft“ angekündigte „Konzept für die standardisierte Ausführung der
Gebäude mit optimierter Sanitärausstattung sowie einem im Hinblick auf
die Sicherheit optimierten Zugang“ fertiggestellt, wo ist es einsehbar,
und wird es bereits angewandt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/3810)?
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat in seiner 18. Sitzung am 15.
Dezember 2023 einen Beschluss zur Errichtung von WC-Gebäuden an
Bundesautobahnen gefasst. Derzeit überarbeitet die Autobahn GmbH des Bundes ihr
„Konzept für ein einheitliches WC-Gebäude an unbewirtschafteten Rastanlagen
an Bundesautobahnen“ anhand der Vorgaben des RPA und stimmt ihre Planung
mit dem BMDV ab.
Der modulare Gebäudetyp sieht eine geschlossene Kabinenbauweise,
Wärmedämmung der Gebäude und Temperierung bei Extremwetterlagen sowie eine
reinigungsfreundliche Innenausstattung vor. Die Sicherheit wird durch den
direkten Zugang zu den Unisex-Kabinen erhöht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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