[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4345
17. Wahlperiode 27. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Ulrike Gottschalck,
Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3893 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte für Hessen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 hat eine Laufzeit bis 2015. Im Herbst
2010 wurden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) die Bedarfspläne, wie gesetzlich vorgeschrieben,
überprüft. Die Prognosen zeigen ein deutliches Wachstum im
Personenverkehr und insbesondere im Bereich des Güterverkehrs. Gleichzeitig ist derzeit
die Finanzierung der Projekte im Vordringlichen Bedarf nicht gesichert und
die Sparmaßnahmen der Bundesregierung können dazu führen, dass die
Bundesregierung Projekte verschieben oder neue Projekte nicht beginnen kann. In
der Zukunft eines zusammenwachsenden Europas spielen moderne,
funktionierende Verkehrs- und Güterwege jedoch eine zentrale Rolle.
Hessen ist das fünftgrößte Bundesland Deutschlands mit 6,1 Millionen
Einwohnern und einer Fläche von rund 21 000 km2. Es liegt südwestlich und in
der Mitte Deutschlands und gehört vor allem mit seinen südlichen
Landesteilen zu den am dichtesten besiedelten und wirtschaftsstärksten Regionen
Deutschlands.
Hessen ist eine wichtige Verkehrsdrehschreibe in Deutschland und Europa.
Mit dem Flughafen Frankfurt am Main, dem zweitgrößten Flughafen
Kontinentaleuropas, mit mehr als 54 Millionen Passagieren pro Jahr, dem
Frankfurter Hauptbahnhof mit 350 000 Fahrgästen täglich und dem Frankfurter Kreuz,
das täglich 330 000 Fahrzeuge passieren. Hessen ist Drehkreuz der deutschen
und europäischen Autobahnen. Prognosen gehen von einem weiteren Anstieg
des Personenverkehrs und einer starken Zunahme des Güterverkehrs für
Hessen aus.
Auch im Güterverkehr gehört Hessen zu den wichtigen Standorten der
Logistik in Deutschland. So ist der Flughafen Frankfurt am Main ein wichtiger
Knotenpunkt in weltweiten Distributionsnetzen. Auch der Logistikstandort
Nordhessen ist im nationalen und europäischen Maßstab, mit seinen
zahlreichen Distributionszentren und Umschlagbasen, bedeutend. Die Logistik zählt
mit mehr als 204 000 Erwerbstätigen zu den beschäftigungsintensivsten
Branchen in Hessen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 22. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4345 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHessen liegt im Zentrum des Luft- und Landverkehrs und auch im Netz der
bedeutendsten europäischen Wasserstraßen. Eine bessere Einbindung der
Binnenschifffahrt als leistungsfähiger Träger des Güterverkehrs ist ebenfalls
wichtig zur Stärkung der Standortfaktoren Hessens.
Aufgrund der zentralen Lage in Deutschland laufen durch Hessen mehrere der
wichtigsten deutschen und europäischen Nord-Süd-Autobahnen, wie die A 7
und die A 5 sowie West-Ost-Verbindungen, wie die A 3, die A 4, die A 5, die
A 44 und die A 49. Zu den Fernverkehrsströmen kommen in den
Ballungsräumen Hessens, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet und im Kasseler Raum, die
Ströme des Regional- und Nahverkehrs. Durch die überdurchschnittlich hohe
Verkehrsbelastung ist das bestehende Netz in weiten Teilen überlastet.
Wegen des umfassenden Verkehrssektors sind Lärm, Abgase und
Flächenverbrauch wichtige Probleme, die mit dem Verkehrsaufkommen berücksichtigt
werden müssen und zum Wohle der Anwohner zu beachten sind.
Allgemein
1. Welche konkreten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenneubauvorhaben
des Bundes werden 2011 in Hessen neu begonnen?
Bundesschienenwege: In Hessen werden im Jahre 2011 keine
Schienenneubauvorhaben des Bundes begonnen.
Bundesfernstraßen: Begonnen wird die A 49, Anschlussstelle Schwalmstadt
(L 3155)–Anschlussstelle Neuental (L 3074). Erst nach Auswertung der
Finanzierungsprogrammbesprechungen mit den Ländern wird erkennbar sein, ob
sich Möglichkeiten für weitere Baubeginne in 2011 ergeben.
Bundeswasserstraßen: keine.
2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die Hessen jeweils für die
Realisierung der Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte im
Vordringlichen Bedarf durch den Bund zur Verfügung stehen?
3. Welche finanziellen Mittel sind für Hessen in der Finanzplanung des
Bundes pro Jahr bis 2014 jeweils für Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßenbauprojekte vorgesehen?
4. Wie viele dieser zu den Fragen 2 und 3 benannten Finanzmittel sind
jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen, der Bundesschienenwege und
der Bundeswasserstraßen in Hessen in die Haushalts- und Finanzplanung
des Bundes eingestellt?
Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundesschienenwege: Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine
länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden
im Falle der Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gesamtnetzbezogen bzw. bei den
Neu- und Ausbauvorhaben des Bedarfsplans streckenbezogen ohne
Berücksichtigung von Landesgrenzen gewährt.
Bundesfernstraßen: Nach dem bisher vom Deutschen Bundestag
verabschiedeten Haushalt 2011 und der geltenden Finanzplanung bis 2014 sollen für Hessen
zur Finanzierung der Bundesfernstraßen-Bedarfsplanmaßnahmen (ohne
Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) und Refinanzierung der privat
vorfinanzierten Maßnahmen) und zur Erhaltung des Bundesfernstraßennetzes in den
nächsten Jahren folgende Mittel (Mio. Euro) zur Verfügung gestellt werden:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4345Der jährliche Verfügungsrahmen wird im Zusammenwirken mit den anderen
Ausgabebereichen jeweils nach Verabschiedung des Hauhaltsgesetzes
festgelegt.
Bundeswasserstraßen: Im Bundeshaushaltsplan 2011 und der geltenden
Finanzplanung bis 2014 sind für Infrastrukturprojekte des Vordringlichen Bedarfs der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Bundesland Hessen
keine Mittel veranschlagt.
5. Welche hessischen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 im Vordringlichen Bedarf
wurden bisher komplett abgeschlossen?
Bundesschienenwege: Bisher wurde noch kein Vorhaben komplett
abgeschlossen.
Bundesfernstraßen: Gemäß § 7 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) berichtet
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dem
Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des
Bundesfernstraßenausbaus. Dem Verkehrsinvestitionsbericht 2009 (Bundestagsdrucksache 17/444)
bzw. zuvor den Straßenbauberichten (bis einschließlich 2007) können die
Bauleistungen des Bundes grafisch und tabellarisch entnommen werden.
Bundeswasserstraßen: Mit der Vertiefung des Mains wird erst nach 2016
begonnen.
6. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP
2003 aus Hessen im Vordringlichen Bedarf haben ein abgeschlossenes
Planungsverfahren, stehen aber noch vor der baulichen Umsetzung?
Wann ist mit Beginn der Bauphase und der abschließenden Realisierung
dieser Projekte zu rechnen?
Bundesschienenwege: Derzeit existiert kein Schienenprojekt des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 in Hessen mit einem abgeschlossenen
Planungsverfahren, bei dem nicht mindestens mit einer Baustufe begonnen wurde.
Bundesfernstraßen: Vorhaben mit abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren:
Die Realisierung der einzelnen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der
Finanzierungsmöglichkeit.
Bundeswasserstraßen: keine.
2011 2012 2013 2014
Bedarfsplanmaßnahmen 119 122 68 72
Erhaltungsmaßnahmen 199 196 190 211
A 7 AD Kassel-Süd bis Anschlussstelle (künftig Autobahndreieck)
Kassel-Ost, 8-streifiger Ausbau,
A 44 Hasselbach bis AS Waldkappel-Ost,
A 49 Anschlussstelle Schwalmstadt (L 3155) bis Anschlussstelle Neuental
(L 3074),
B 3 Ortsumgehung Wöllstadt/Nieder- und Ober-Wöllstadt,
B 47 Rosengarten bis Bürstadt (B 44), 4-streifiger Ausbau,
B 252 Ortsumgehung Vöhl/Dorfitter.
Drucksache 17/4345 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straße, Schiene- und Wasserstraße in Hessen aufgrund von europäischen
Korridoren und Vorrangnetzen vor?
Die Leitlinien für das transeuropäische Netz sind weder ein Bau- noch ein
Finanzierungsplan, vielmehr erfolgt ihre Umsetzung nach nationaler
Priorisierung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den einzelnen Projekten
verwiesen, die überwiegend Bestandteil der Leitlinien sind.
8. Welche hessischen Straßenbauprojekte im Vordringlichen Bedarf werden
nicht gemäß der ursprünglichen Planung fertiggestellt?
Was sind die Gründe für die Verzögerung für die Fertigstellung dieser
Straßenbauprojekte?
Die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltenen Projekte des
„Vordringlichen Bedarfs“ umfassen das Investitionsvolumen mit dem zu
erwartenden Finanzrahmen für den Zeitraum von 2001 bis 2015. Diese Projekte sind
von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung im Rahmen ihrer zur
Verfügung stehenden Kapazitäten zu planen und anschließend zur Baureife zu
bringen. Die bauliche Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im
Rahmen der jährlichen Finanzierungsmöglichkeiten. Der Bedarfsplan enthält keine
konkreten zeitlichen Vorgaben für die Fertigstellung einzelner
Straßenbauprojekte.
Schienenverkehr
Ausbaustrecke Fulda–Frankfurt am Main
9. Wie ist der aktuelle Sachstand der Baumaßnahme Ausbaustrecke Fulda–
Frankfurt am Main (Ausbau Gelnhausen–Hailer, Bahnhof Neuhof)?
Für den dreigleisigen Ausbau Hailer–Gelnhausen liegen die
Planfeststellungsbeschlüsse vor. Ein Abschluss der Finanzierungsvereinbarung kann
gegenwärtig nicht terminiert werden.
Die Linienverbesserung im Bahnhof Neuhof mit Kosten in Höhe von rund
47 Mio. Euro wurde im November 2006 begonnen, die Inbetriebnahme ist für
2012 geplant. Das Vorhaben Bahnhof Neuhof ist eine Verbundmaßnahme mit
der Straße: Die Netzlücke der A 66 zwischen Schlüchtern und der Anbindung
an die A 7 soll geschlossen werden.
10. Wird der Ausbau beider Abschnitte plangemäß fertiggestellt, bzw. hat
die Bundesregierung Informationen über Verzögerungen beim Ausbau?
Wenn ja, wie lange werden diese Verzögerungen andauern?
Verzögerungen beim Umbau des Bahnhofs Neuhof sind dem BMVBS nicht
bekannt.
Ausbaustrecke Frankfurt am Main–Mannheim (Riedbahn)
11. Wie viele der Bahnübergänge der rund 80 km langen Strecke Frankfurt
am Main–Mannheim (Riedbahn – 1987 Baubeginn), von denen im April
2009 von insgesamt 30 noch 8 zu beseitigen waren, als Voraussetzung
dafür, dass auf der Bahnstrecke die Züge mit einer Geschwindigkeit von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4345200 km/h fahren können, sind nach dem aktuellen Planungsstand
beseitigt, und wie viele müssen noch beseitigt werden?
Da die ersatzlose Beseitigung von Bahnübergängen keiner Mitwirkung des
BMVBS bedarf, liegen allein der DB Netz AG belastbare Zahlen vor.
Ausbaustrecke/Neubaustrecke Frankfurt am Main–Hanau–Würzburg/Fulda
12. Tritt der Bund dafür ein, dass die im Jahre 2004 abgebrochene
Voruntersuchungsplanung zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens der
Deutschen Bahn AG für die Aus- und Neubaustrecke Frankfurt/Main–
Fulda („Kinzigtalbahn“) weitergeführt und zu einem Abschluss gebracht
werden kann, und ist der Bund gewillt, sich an der Finanzierung der
Planung zu beteiligen?
Der Bund wird die Fortführung der Planung für das genannte Vorhaben
unterstützen, sobald eine Realisierungschance im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel absehbar ist. Die Finanzierung der Planung durch den Bund wird
durch die Rahmenfinanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutsche
Bahn AG (DB AG) in der jeweils aktuellen Fassung geregelt.
13. Ist davon auszugehen, dass die Finanzierung des gesamten Vorhabens
gesichert ist, wenn es nach der Bedarfsplanüberprüfung im
Vordringlichen Bedarf eingestellt bleibt und in den neuen Investitionsrahmenplan
übernommen wird, und wann ist mit einer Realisierung des Vorhabens zu
rechnen?
Über die Aufnahme von Projekten in den vom BMVBS zu erstellenden neuen
Investitionsrahmenplan (IRP) ist noch nicht entschieden.
14. Welche Streckenführung favorisiert der Bund – den Ausbau entlang der
bestehenden Bahnlinie oder die Variante der aus ökologischen
Gesichtspunkten höchst problematischen so genannten Mottgers-Spange?
Die Bundesregierung bevorzugt keine Einzelprojekte, sondern verfolgt das Ziel,
bestehende oder prognostizierte Engpässe im Schienenverkehr aufzulösen.
Hierzu wurden Bedarfsplanprojekte identifiziert, die gesamtwirtschaftlich
bewertet wurden. Fragen zur Umweltverträglichkeit werden im Rahmen des
gesetzlich erforderlichen Planfeststellungsverfahrens geklärt. Im geltenden
Bedarfsplan ist das Projekt ABS/NBS (ABS = Ausbaustrecke, NBS =
Neubaustrecke) Frankfurt am Main–Hanau–Würzburg/Fulda (Mottgers-Spange)
enthalten. Der Ausbau entlang der bestehenden Strecke ist nicht Bestandteil des
geltenden Bedarfsplans.
Nordmainische S-Bahn Frankfurt am Main–Hanau
15. Beabsichtigt der Bund, seinen Finanzierungsanteil am Vorhaben
„Nordmainische S-Bahn“ von ursprünglich vorgesehenen 60 auf nur noch
40 Prozent abzusenken, und wird die Gefahr gesehen, dass das Projekt in
diesem Fall scheitern könnte?
16. Wann ist mit einer Inbetriebnahme der „Nordmainischen S-Bahn“ zu
rechnen?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/4345 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Bund gewährt den Ländern Bundesfinanzhilfen zur Verbesserung der
Verkehrverhältnisse der Gemeinden. Aus dem Bundesprogramm gemäß § 6 Absatz 1
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) können ÖPNV-
Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten
mit zuwendungsfähigen Kosten ab 50 Mio. Euro gefördert werden. Der
Fördersatz beträgt im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms bis zu 60 Prozent der
zuwendungsfähigen Kosten.
Das Land Hessen hat das Vorhaben „S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische
S- Bahn“ zur anteiligen Finanzierung angemeldet. Für eine anteilige
Finanzierung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms müssen die
Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Dies beinhaltet unter anderem auch den Nachweis der
Gesamtwirtschaftlichkeit und einen durch das Eisenbahn-Bundesamt zu
prüfenden Finanzierungsantrag der DB AG. Die Voraussetzungen für eine endgültige
Aufnahme in das Programm liegen derzeit nicht vor.
Eine Absenkung des möglichen Finanzierungsanteils von bis zu 60 Prozent der
zuwendungsfähigen Kosten ist nicht vorgesehen. Das GVFG-Bundesprogramm
wird aber nach derzeitiger Gesetzeslage längstens bis 2019 fortgeführt, so dass
eine nicht bis dahin erfolgte anteilige Finanzierung mit Bundesfinanzhilfen
anderweitig durch das Land und/oder die Vorhabenträgerin sicherzustellen ist.
Wann mit einer Inbetriebnahme der Nordmainischen S-Bahn zu rechnen ist,
kann seitens des Bundes nicht beurteilt werden.
Ausbaustrecke Hanau–Nantenbach
17. Wann wird die Sanierung welcher Abschnitte der Ausbaustrecke Hanau–
Nantenbach mit der Sanierung des Schwarzkopftunnels im Abschnitt
Laufach–Heigenbrücken als laufendes und fest disponiertes Vorhaben
des Vordringlichen Bedarfs im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
begonnen?
18. Wann wird die Sanierung des Schwarzkopftunnels (Neubau einer
eingleisigen Tunnelröhre und Sanierung des bestehenden, künftig
eingleisigen Schwarzkopftunnels mit Investitionsvolumen von 135,5 Mio. Euro
im BVWP), wobei das BMVBS am 11. Juli 2006 die Entscheidung
zugunsten der Trassierungsvariante 2+0 getroffen hatte mit zwei neuen
eingleisigen Tunnelröhren in Parallellage und Auflassung des alten
Schwarzkopftunnels, im Abschnitt Laufach–Heigenbrücken begonnen?
19. Ist die Finanzierung dieser Maßnahmen gesichert?
20. Wann erfolgt die Fertigstellung welcher Bauabschnitte?
Die Fragen 17 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Baurecht wird für 2011 erwartet. Der Bau soll anschließend möglichst
ohne großen Zeitverzug beginnen. Hierfür wird im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel ein zeitnaher Abschluss der
Finanzierungsvereinbarung angestrebt. Ob dies 2011/2012 möglich sein wird, wird gegenwärtig noch
geprüft. Für die Mehrkosten der umzusetzenden Lösung – Variante 2+0 –
gegenüber derjenigen im BVWP 2003 will die DB AG Bundesmittel für
Ersatzinvestitionen in das bestehende Netz aus der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung einsetzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4345Umbau des Knotenbahnhofs Frankfurt-Sportfeld (Bahnhof Stadion)
21. Wann wird der Knotenbahnhof Frankfurt-Sportfeld fertiggestellt sein,
dessen erster Spatenstich am 27. April 2005 erfolgte, wobei der
Gleisspurplan des Westkopfes Bahnhof Stadion umgebaut wurde und die
Umbaumaßnahmen im April 2007 mit der Inbetriebnahme der neuen Strecke
3628 (Gleis 554) abgeschlossen wurden?
22. Wann wird der zweite Bauabschnitt fertiggestellt sein, bei dem der
Ostkopf teilweise spurplantechnisch verändert, der Südkopf umgebaut und
um zwei Gleise ergänzt sowie korrespondierende Ingenieurbauwerke
angepasst werden?
23. Wird die Inbetriebnahme des Bahnhofs wie geplant im Dezember 2011
stattfinden?
Die Fragen 21 bis 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der erste Bauabschnitt ist bis auf den Ostkopf abgeschlossen. Momentan
befindet sich der zweite Bauabschnitt im Bau. Die Inbetriebnahme ist nach aktuellen
Informationen der DB Netz AG für Ende 2014 geplant.
Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV)
24. Wie wird die Bundesregierung die MDV als eine der wichtigsten
Schienenstrecken im Fernverkehr vom Ruhrgebiet über Nordhessen nach
Thüringen und Sachsen stärken?
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands mussten die Planungen für die
Ausbaustecke Dortmund–Paderborn–Kassel als Überhang im Vordringlichen
Bedarf des BVWP 1992 im Zusammenhang mit der Weiterführung in Richtung
neue Bundesländer neu überdacht werden.
Der Ausbau des Streckenabschnitts Dortmund–Paderborn für eine
Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h ist seit mehreren Jahren abgeschlossen.
Der Ausbau der Strecke Paderborn–Bebra–Erfurt–Weimar–Chemnitz (1.
Baustufe) wird fortgesetzt. Wesentliche Abschnitte einschließlich des zusätzlichen
zweigleisigen Ausbaus von zwei Abschnitten konnten bereits fertiggestellt
werden. Derzeit erfolgt mit Mitteln des Konjunkturpakets I die Sanierung des
Abschnittes Gößnitz–Glauchau und die Ausrüstung mit moderner Leit- und
Sicherungstechnik. Im Bahnhof Weimar werden zudem einzelne Anlagen
erneuert.
25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegen die massive
Ausdünnung durch die Deutsche Bahn AG auf dieser Verbindung?
Auf die Entscheidung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/
Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 13/6149
vom 18. November 1996) wird hingewiesen. Soweit Fragen den
unternehmerischen Verantwortungsbereich der DB AG betreffen, kann die Bundesregierung
hierzu nur dann Auskunft geben, wenn das Unternehmen entsprechende
Informationen zur Verfügung gestellt hat.
Die Gestaltung des Personenfernverkehrsangebots der DB AG ist eine
unternehmerische Aufgabe und liegt in der Verantwortung der
Unternehmensführung der DB AG und der mit ihr im Wettbewerb stehenden
Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Drucksache 17/4345 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Wie will die Bundesregierung in Zukunft für eine interregionale
Erreichbarkeit der Anrainer-Städte und Regionen der MDV und für eine
leistungsfähige Schieneninfrastruktur sorgen?
Zum Angebot im Personenfernverkehr wird auf die Antwort zu Frage 25
verwiesen. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsplanüberprüfung
konnte nur für eine modifizierte 2. Baustufe ein Nutzen-Kosten-Verhältnis
größer 1 erzielt und damit die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden.
27. Wie ist der aktuelle Planungsstand für eine Optimierung des MDV-
Abschnittes zwischen Paderborn und Kassel und zwischen Weimar und
Glauchau?
Zur weiteren Optimierung des Abschnittes Paderborn–Kassel liegen keine
Planungen der DB Netz AG vor.
Zwischen Weimar und Glauchau werden derzeit für den zweigleisigen Ausbau
von zwei Abschnitten Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
28. Wie ist der aktuelle Planungsstand der bislang nicht geschlossenen
Elektrifizierungslücke im Abschnitt Weimar–Gößnitz?
Die Planung für die Elektrifizierung des Abschnittes Weimar–Gößnitz ist
Bestandteil der optimierten 2. Baustufe. Wegen des fehlenden Nachweises der
Wirtschaftlichkeit wurde eine Planung bislang noch nicht beauftragt.
29. Welche Planungen hat die Bundesregierung, um das Angebot der
Deutschen Bahn AG mit dem Regionalverkehr zu vertakten und zu
vernetzen?
Im Koalitionsvertrag wurde zugesagt, die Vorschläge zur Einführung eines
„Deutschlandtaktes“ einer sorgfältigen Überprüfung unter Beteiligung der
Länder zu unterziehen. Es liegen Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft
Schienenpersonennahverkehr (BAG SPNV) vor, die auf die bessere Ausschöpfung
von Marktpotenzialen der Bahn im Personenverkehr durch einen
deutschlandweiten integralen Taktfahrplan und eine entsprechende Infrastrukturplanung
zielen. Die Vorschläge der BAG SPNV sind hinsichtlich ihrer Marktwirkung,
Umsetzungsmöglichkeiten und der damit verbundenen Kosten sorgfältig und
ergebnisoffen zu prüfen. Derzeit besteht noch kein konkreter Arbeits- und
Finanzierungsplan für die Untersuchungen.
Bei der Festlegung der Vorgehensweise ist zu berücksichtigen, dass weder den
Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern im
Schienenpersonennahverkehr die Verantwortung für die konkrete Angebotsgestaltung abgenommen
noch das Verfahren zur Aufstellung des BVWP bzw. des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege ersetzt werden soll. Vielmehr sind vorhandene
Ergebnisse für die anstehenden Untersuchungen zu nutzen. Als Einstieg ist die
Analyse des bestehenden Angebots im Schienenpersonennahverkehr und der
Auswirkungen der Bedarfsplanmaßnahmen auf die Fahrzeiten zwischen den
Korrespondenzknoten sinnvoll.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4345Bundesfernstraßen
Autobahn 66, Frankfurt am Main–Fulda Teilabschnitt Frankfurt–Erlenbruch
(Autobahn 66/Autobahn 661) bis Anschlussstelle Frankfurt/Bergen-Enkheim
(„Riederwaldtunnel“)
30. Wie ist derzeit der Baufortschritt des „Riederwaldtunnels“, für den im
September 2009 der Spatenstich erfolgte, und wann kann mit einer
Fertigstellung des Vorhabens gerechnet werden?
Zurzeit ist die Vervollständigung der A 661 (zweite Fahrbahn) einschließlich
des Neubaus des Autobahndreiecks Erlenbruch, welches bereits zur Maßnahme
Riederwaldtunnel gehört, im Bau; Fertigstellung ist voraussichtlich 2013. Es
wird angestrebt, den sich östlich an die A 661 anschließenden Neubauabschnitt
der A 66 einschließlich des Riederwaldtunnels 2018 fertigzustellen.
31. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind im Zuge des Gesamtprojekts
„Riederwaldtunnel“ geplant?
Entlang der geplanten Autobahn sind sowohl aktive als auch passive
Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Wohnbebauung und Kleingartenanlagen
vorgesehen. Weitere Ergänzungen der Lärmschutzmaßnahmen sind im Bereich der
A 661 geplant, für die noch Baurecht zu schaffen ist.
32. Wann sind die einzelnen Abschnitte fertiggestellt, der östliche
Lückenschluss der A 66 bei Fulda ist seit Oktober 2005 in allen Abschnitten im
Bau?
Hinsichtlich des westlichen Lückenschlusses der A 66 bei Frankfurt wird auf
die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Der östliche Lückenschluss der A 66 bei
Fulda mit dem Tunnel Neuhof wird voraussichtlich 2013 fertiggestellt.
33. Kann die Gesamtfertigstellung wie geplant 2013 erfolgen, und hat die
Bundesregierung Kenntnis über Verzögerungen?
Wenn ja, bei welchem Abschnitt, und was sind die Gründe für die
Verzögerungen?
Aufgrund des schwierigen Baurechtsverfahrens für die A 66 (westlicher
Lückenschluss in Frankfurt einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch),
welches mit dem Planfeststellungsbeschluss 2007 abgeschlossen wurde, konnte
erst daran anschließend mit der Vervollständigung (Bau der 2.
Richtungsfahrbahn) der A 661 begonnen werden. Die Vervollständigung der A 661
einschließlich des Neubaus des Autobahndreiecks Erlenbruch sind
Voraussetzungen für den Bau des Riederwaldtunnels.
Drucksache 17/4345 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAutobahn 44
34. Wie sind die aktuellen Planungsstände bzw. Baufortschritte der
durchfinanzierten A 44 (letzte Maßnahme Deutsche Einheit) in den einzelnen
nachfolgenden Verkehrseinheiten (VKE):
VKE 01 Autobahndreieck Kassel-Süd (A 7)–Autobahndreieck
Kassel-Ost
VKE 11 Autobahndreieck Kassel-Ost–Anschlussstelle Helsa-Ost
VKE 12 Anschlussstelle Helsa-Ost–Anschlussstelle Hessisch
Lichtenau-West
VKE 20 Anschlussstelle Hessisch Lichtenau-West–Anschlussstelle
Hessisch Lichtenau-Mitte
VKE 32 Anschlussstelle Hessisch Lichtenau-Ost (Walburg)–
Waldkappel-Hasselbach
VKE 33 Waldkappel-Hasselbach–Anschlussstelle Waldkappel
VKE 40.1 Anschlussstelle Waldkappel-Ost–Wehretal-Hoheneiche
VKE 40.2 Wehretal-Hoheneiche–Anschlussstelle Sontra-Nord
VKE 50 Anschlussstelle Sontra-Nord–Anschlussstelle Sontra-Ulfen
VKE 60 Anschlussstelle Sontra-Ulfen–Autobahndreieck
Herleshausen-Wommen?
35. Welche Lärmschutzvorkehrungen sind beim Bau der A 44-Trasse für den
Ruheforst des Dautenbachtals bei Oberkaufungen geplant, wo die
Autobahn über eine Brücke führen wird?
Die Planungen für diesen im Planfeststellungsverfahren befindlichen Abschnitt
der A 44 sehen entsprechend den Regelungen des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für
das Dautenbachtal Lärmschutzwände an der Oberkaufungen zugewandten
Seite der Autobahn vor. Für den Bereich des Ruheforstes (Waldfriedhof)
besteht kein Anspruch auf Lärmschutz aus Lärmvorsorge.
Abschnitt Sachstand
VKE 01 Planfeststellungsbeschluss vom 01.03.2010 bestandskräftig,
VKE 11 im Planfeststellungsverfahren,
VKE 12 seit 25.05.2010 im Bau,
VKE 20 seit 10.04.2008 im Bau,
VKE 31 seit 06.10.2005 unter Verkehr,
VKE 32 seit 24.09.2010 im Bau,
VKE 33 Planfeststellungsbeschluss vom 15.01.2009 bestandskräftig,
VKE 40.1 im Planfeststellungsverfahren,
VKE 40.2 im Planfeststellungsverfahren,
VKE 50 in der Entwurfserstellung,
VKE 60 im Planfeststellungsverfahren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/434536. Ist geplant, an der südlichen Seite der Dautenbachbrücke einen
zusätzlichen Schutz für Fledermäuse zu installieren, der gleichzeitig eine
Minderung des Lärms erreichen würde?
Wenn nein, warum nicht?
Die Prüfung der Betroffenheit der Fledermaushabitate und die Prüfung der
gegebenenfalls erforderlichen Schadensvermeidungsmaßnahmen im laufenden
Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
37. Welche Lärmschutzvorkehrungen sind für die Bewohner von Helsa bei
der Abfuhr der Erdmassen von den A 44-Baustellen geplant?
Das Konzept betreffend den Erdmassentransport sieht einen Ringverkehr auf
dem vorhandenen klassifizierten Straßennetz entlang der B 7, der B 451, der
L 3400 sowie der L 3225 vor und betrifft damit die Ortschaften Helsa,
Eschenstruth, Fürstenhagen, Hessisch Lichtenau und Friedrichsbrück. Der
Ringverkehr soll die Transporte möglichst gleichmäßig auf dem Straßennetz verteilen.
Um die Belastung für die Bevölkerung zu minimieren, sind für den Bereich in
Helsa ausschließlich Leerfahrten vorgesehen.
Fuldabrücke Bergshausen
38. Wie ist der aktuelle Planungs- und Finanzierungsstand der Talbrücke, die
südlich der Stadt Kassel bei Bergshausen das Fuldatal überspannt, deren
vollständiger Abriss und Neubau Ende 2008 beschlossen wurde, da
weitere abzusehende Reparaturen nicht mehr wirtschaftlich gewesen wären?
Für den Neubau der Talbrücke über die Fulda bei Bergshausen wurde die
Planung Mitte 2010 aufgenommen.
39. Wie ist der aktuelle Planungs- und Finanzierungsstand der
Lärmschutzmaßnahmen, die mit diesem Projekt verwirklicht werden sollen und die
schon jahrelang von den Einwohnern Bergshausens gefordert werden?
Art und Umfang von Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Neubaus der
Talbrücke über die Fulda bei Bergshausen wird nach Vorliegen der Ergebnisse der
noch durchzuführenden lärmtechnischen Berechnungen festgelegt. Die
Maßnahme wird nach Vorliegen des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses
im Rahmen der für das Land Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel in
den Haushalt eingestellt.
Autobahn 3
40. Wird die verkehrstechnische Maßnahme, im Zuge des Neubaus der
Lahntalbrücke bei Limburg die A 3 zwischen Kilometer 107 und 110
von sechs auf acht Streifen auszubauen und Lärmschutzwände zu bauen,
außerhalb des Bedarfsplanes wie bisher geplant umgesetzt, und wie sieht
der aktuelle Planungsstand aus?
Ja. Das Planfeststellungsverfahren wurde im Juli 2010 eingeleitet. Derzeit läuft
das Anhörungsverfahren.
Drucksache 17/4345 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode41. Wie ist der aktuelle Planungsstand des im Vordringlichen Bedarf
geplanten achtstreifigen Ausbaus der A 3 zwischen dem Wiesbadener Kreuz
und dem Frankfurter Kreuz sowie von Offenbach bis Hanau?
Die Planungen zum achtstreifigen Ausbau zwischen dem Wiesbadener Kreuz
und dem Mönchhofdreieck werden, unter Berücksichtigung der
Planungskapazitäten der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, mittelfristig
aufgenommen.
Für den achtstreifigen Ausbau des Abschnitts Mönchhofdreieck bis Frankfurter
Kreuz wurde das Planfeststellungsverfahren im Februar 2009 eingeleitet.
Die Planungen zum achtstreifigen Ausbau zwischen dem Offenbacher Kreuz
und der Anschlussstelle Hanau werden, unter Berücksichtigung der
Planungskapazitäten der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, mittelfristig
aufgenommen. Die Planungen zum leistungsfähigen Ausbau des Offenbacher
Kreuzes werden 2011 aufgenommen.
Autobahn 4
42. Wie sind die aktuellen Planungsstände bzw. Baufortschritte der
Gesamtmaßnahme der A 4 Autobahndreieck Kirchheim–Anschlussstelle
Wildeck/Obersuhl mit einer Baulänge von ca. 36 km, die aus den
Bauabschnitten Kirchheim, Hersfeld Ost, Hersfeld West, Friedewald und
Wildeck besteht, bei dem ein frostsicherer Ausbau mit grundhafter
Fahrbahnerneuerung sowie einer dritten Fahrbahn bei Steigungsstrecken
geplant ist an den einzelnen Bauabschnitten
Autobahndreieck Kirchheim–Anschlussstelle Bad Hersfeld West
Autobahndreieck Kirchheim–Anschlussstelle Bad Hersfeld Ost
Autobahndreieck Kirchheim–Anschlussstelle Friedewald
Autobahndreieck Kirchheim–Anschlussstelle Wildeck?
43. Wie ist der Planungsstand der Lärmschutzmaßnahmen am
Autobahndreieck Kirchheim?
Für die Lärmschutzmaßnahmen am Autobahndreieck Kirchheim werden
zurzeit die Planfeststellungsunterlagen erstellt.
Autobahn 5
44. Wie sind die Planungsstände der jeweiligen Bauabschnitte der A 5 vom
Hattenbacher Dreieck bis Gambacher Kreuz, für die im BVWP ein
sechsspuriger Ausbau mit dem Status Weiterer Bedarf vorgesehen ist,
der im weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestufte bis zur
Anschlussstelle Friedberg achtspurige Ausbau, der Ausbau auf acht Fahrstreifen
Planungsabschnitt Sachstand
Kirchheim im Bau,
Bad Hersfeld West Vorentwurf in Aufstellung,
Bad Hersfeld Ost im Planfeststellungsverfahren,
Friedewald im Planfeststellungsverfahren,
Wildeck im Planfeststellungsverfahren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4345für den anschließenden Abschnitt bis zum Nordwestkreuz Frankfurt mit
dem Status Vordringlicher Bedarf, und der Ausbau des achtspurigen
Abschnitts auf zwölf Spuren zwischen dem Westkreuz Frankfurt und dem
Frankfurter Kreuz, wo aufgrund der kurzen Abfolge mehrerer
Anschlussstellen Fern- und Lokalverkehr jeweils eigene Fahrbahnen
erhalten sollen?
Hattenbacher Dreieck–Gambacher Kreuz:
Aufgrund der nachrangigen Bedarfsplaneinstufung besteht derzeit keine
Planungstätigkeit. Im Abschnitt von der Anschlussstelle Alsfeld bis zum
Hattenbacher Dreieck laufen die Voruntersuchungen für eine temporäre
Standstreifenfreigabe.
Gambacher Kreuz–Anschlussstelle Friedberg:
Aufgrund der nachrangigen Bedarfsplaneinstufung besteht derzeit keine
Planungstätigkeit. Die Planungen für eine temporäre Standstreifenfreigabe in
beiden Richtungen werden von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung
in 2011 aufgenommen.
Anschlussstelle Friedberg–Nordwestkreuz Frankfurt:
Für den Ausbau der Anschlussstelle Friedberg wird die Hessische Straßen- und
Verkehrsverwaltung im ersten Halbjahr 2011 die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens beantragen. Für den weiteren Streckenabschnitt wird die
Planung in Kürze aufgenommen.
Nordwestkreuz Frankfurt–Westkreuz Frankfurt:
Die Voruntersuchungen für den Ausbau des Nordwestkreuzes einschließlich
der angrenzenden Streckenabschnitte der A 5 und A 66 werden 2011
aufgenommen.
Westkreuz Frankfurt–Frankfurter Kreuz:
Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung hat die Planungen für diesen
Abschnitt bislang nicht aufgenommen.
Autobahn 7
45. Wie ist der aktuelle Planungsstand des achtspurigen Ausbaus zwischen
dem zukünftigen Autobahndreieck Kassel-Ost mit der A 44 und dem
Autobahndreieck Kassel-Süd im Vordringlichen Bedarf, auch im
Hinblick auf Lärmschutz für die Anlieger?
Der Planfeststellungsbeschluss für den achtstreifigen Ausbau der A 7 zwischen
dem Autobahndreieck Kassel Süd und dem zukünftigen Autobahndreieck
Kassel Ost vom 1. März 2010 ist bestandskräftig. Baubeginn und Finanzierung
sollen in Abhängigkeit der Dispositionsmöglichkeiten im Rahmen der VDE-
Finanzierungslinie erfolgen.
46. Wann werden diese Ausbaumaßnahmen fertig sein?
Über einen Fertigstellungstermin der Ausbaumaßnahme kann derzeit noch
keine Aussage getroffen werden.
Drucksache 17/4345 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode47. Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass zeitgleich mit
diesem Bau auch die notwendigen Lärmschutzvorrichtungen in Form
eines überirdischen Tunnels für den Abschnitt vom Lohfelder Rüssel bis
zur Abfahrt Kaufungen errichtet werden?
48. Ist es richtig, dass das zuständige Amt für Straßen- und Verkehrswesen
die gleichen Lärmschutzvorrichtungen beantragt hat?
49. Schlägt die Bundesregierung andere Vorkehrungen zum Lärmschutz für
die von der Ausbaumaßnahme betroffenen Anwohner vor?
50. Wenn ja, welche?
51. Wenn nein, aus welchem Grund nicht?
Die Fragen 47 bis 51 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Variantenvergleich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung hat
ergeben, dass eine Kombination von aktivem Lärmschutz in Form von
umfangreichen Erweiterungen der vorhandenen Lärmschutzanlagen und ergänzendem
passiven Lärmschutz sowie die Verwendung eines lärmmindernden offenporigen
Asphalts die sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung zur Vermeidung
schädlicher Umwelteinwirkungen durch den Straßenverkehrslärm darstellt. Der nach
dem BImSchG und der 16. BImSchV vorzusehende Lärmschutz wird mit dem
o. g. Lärmschutzkonzept gewährleistet.
Das BMVBS hat deshalb den von der Hessischen Straßen- und
Verkehrsverwaltung aufgestellten Projektunterlagen – einschließlich dieser den Lärmschutz
im Kasseler Osten und in Lohfelden deutlich verbessernden Maßnahmen –
zugestimmt. Darüber hinaus liegt dem BMVBS kein Antrag des Landes Hessen
auf weitergehenden Lärmschutz in Form eines Tunnels oder einer Einhausung
vor.
Mit dem vorliegenden bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss sind die
Maßnahmen der Lärmvorsorge abschließend geregelt.
Autobahn 45 Gießen/Dortmund
52. Welche Maßnahmen zum Lärmschutz, Vorsorgemaßnahmen beim
Neubau und Sanierungsmaßnahmen bestehender Talbrücken an der A 45
Gießen/Dortmund sind in diese Baumaßnahmen mit eingeplant?
Der nach dem BImSchG und der 16. BImSchV vorzusehende Lärmschutz wird
u. a. mit Lärmschutzwänden, dem Einbau von lärmminderndem Fahrbahnbelag
und geräuschgedämpften Fahrbahnübergängen gewährleistet.
Autobahn 49
53. Gibt es eine Alternativüberlegung für den Fall, dass für die geplante
Trasse der A 49 VKE 40 die Befreiung von den Vorgaben des FFH-
Gebietes (FFH=Fauna-Flora-Habitat) nicht erteilt wird?
Das BMVBS geht davon aus, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen zur
Sicherung der Kohärenz der NATURA-2000-Gebiete die Zulassung der
Maßnahme erreicht wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/434554. Wird mit dem Baubeginn der A 49 eine Veränderung in der
Finanzzuteilung an das Land Hessen verbunden sein?
Dies ist nicht vorgesehen.
55. Wird die Baudurchführung der A 49 in VKE 20, VKE 30 und VKE 40 so
organisiert, dass zu keinem Zeitpunkt der gesamte Verkehr der A 49 über
nicht ausgebaute Straßen geleitet werden muss?
Ziel ist die zeitnahe Fertigstellung aller Verkehrseinheiten der A 49. Wird dies
nicht erreicht, wird der Verkehr zeitlich begrenzt über das ausgebaute
klassifizierte Straßennetz geleitet.
56. Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die
Verbindungsrampen von der A 44 zur A 49 bei Kassel in beiden Richtungen so
gebaut werden, dass die Südtangente aus Lärmschutzgründen für die
Anwohner künftig vom Schwerlastverkehr entlastet werden wird, z. B.
durch schwerverkehrsgerechte und großzügige Gestaltung der
Verbindungsrampen, eine entsprechende Beschilderung der Fernziele und einen
Einsatz dynamischer Leitsysteme?
Ein Umbau des Autobahnkreuzes Kassel West ist zurzeit nicht geplant.
57. Was ist geplant, um den Lärmschutz entlang der A 49 bei der
Südtangente zu verbessern, um die Menschen in den angrenzenden
Wohngebieten, vor allem in Ober- und Niederzwehren, Waldau und
Rengershausen, südlich des Autobahnkreuzes Kassel-West, stärker vor Lärm zu
schützen, die mit dem Lückenschluss der A 49 laut aktuellen
Untersuchungen zusätzlichen Verkehrsbelastungen und damit verstärkt
Verkehrslärm ausgesetzt sein werden?
Da mit der zu erwartenden Verkehrszunahme im Bereich der Stadt Kassel,
d. h. zwischen dem Autobahnkreuz Kassel-West (A 44/A 49) und der
Anschlussstelle Kassel (A 7/A 49), infolge des Lückenschlusses der A 49 von
ca. 3 000 Kfz/24 h die Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen nicht
überschritten werden, sind keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen
vorgesehen.
58. Welcher Betrag wird für Lärmschutz beim Weiterbau der A 49
ausgegeben?
Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Kosten für
Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des Neubaus der A 49 zwischen der AS Neuental und dem
geplanten Autobahndreieck A 49/A 5 bei Gemünden auf rund 13 Mio. Euro.
59. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind anlässlich des zunehmenden
Verkehrs beim Weiterbau der A 49 für die Anwohner an der A 49 in
Kirchbauna geplant?
Mit der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der A 49 südlich des
Autobahnkreuzes Kassel-West von 20 000 Kfz/24 h werden die Auslösewerte für
Lärmsanierungsmaßnahmen nicht überschritten. Deshalb sind hier keine
Lärmschutzmaßnahmen geplant.
Drucksache 17/4345 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode60. Ist es vorgesehen, ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf
der Strecke entlang Kirchbauna einzuführen, die bestehende niedrige
Lärmschutzwand zu erhöhen und auf die Fahrbahn sogenannten
Flüsterasphalt aufzubringen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen fällt in die
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der Länder. Der Bund verfügt hier nicht über
Eingriffs- oder Weisungsrechte.
Da die Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen nicht überschritten
werden, sind zurzeit keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Im
Rahmen der Planungen des Um- und Ausbaus der Anschlussstelle Baunatal-Mitte
werden die auf der Westseite (Seite Kirchbauna) teilweise verdrängten
Lärmschutzeinrichtungen versetzt.
Sonstiges
Ortsumgehung Dreieich/Offenthal an der Bundesstraße 486
61. Welche Vereinbarungen gibt es zwischen dem Bund und dem Land Hessen
hinsichtlich der Finanzierung für die Fertigstellung der Ortsumgehung
Dreieich/Offenthal, die sich im Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans befindet, für die Baurecht vorliegt, für die im
Dezember 2009 der erste Spatenstich erfolgte, für die gemäß
Planfeststellungsbeschluss vorzuziehenden landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen
umgesetzt wurden?
Es gibt keine Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land Hessen
hinsichtlich der Finanzierung der B 486, Ortsumgehung Dreieich/Offenthal. Es
gibt lediglich eine Zusage zum Baubeginn der Maßnahme.
62. Ist es richtig, dass sich derzeit das Bauwerk „Überführung Oberrenzer
Weg“ im Bau befindet?
Das Bauwerk „Überführung Oberrenzer Weg“ befindet sich im Bau.
63. Ist es richtig, dass für den Neubau der „Überführung Flurstraße“ das
Ausschreibungsverfahren läuft und die Vergabe dieses Bauwerkes für
Dezember 2010 eingeplant ist und der Baubeginn für die Brücke
„Überführung Rückersweg“ noch im ersten Halbjahr 2011 vorgesehen ist?
Ja.
64. Wird die Ortsumgehung wie geplant zum Jahresende 2012 fertiggestellt,
oder verzögert sich der Abschluss der Arbeiten um ein Jahr, wie das Amt
für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt mitteilt?
Wenn ja, was ist der Grund für diese Verzögerung?
65. Besteht der Grund für diese Verzögerung in der hohen Vorbelastung der
Haushalte durch die im Jahr 2009 im Rahmen des Konjunkturprogramms
neu begonnenen Projekte, wozu die Ortsumgehung Dreieich/Offenthal
nach Angaben des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt
(vgl. Schreiben vom 5. Oktober 2010 an die Stadt Dreieich) auch gehört?
Die Fragen 64 und 65 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/4345Der Baubeginn der Ortsumgehung Dreieich/Offenthal im Jahr 2009 im Zuge
der B 486 wurde erst durch Mautmehreinnahmen 2009 bis 2012 ermöglicht.
Infolge der von Anfang an feststehenden begrenzten Laufzeit der
Konjunkturpakete muss die Ausfinanzierung verschiedener Maßnahmen aus diesem
Bereich nunmehr aus dem konventionellen Finanzierungsplafond geleistet
werden. Dies führt faktisch dazu, dass einige Projekte zeitlich gestreckt werden
müssen.
66. Wird sich die Bundesregierung bei den Abstimmungsgesprächen mit
dem Land Hessen Ende 2010 (Bauprogrammbesprechung) für eine
prioritäre Behandlung des Bauvorhabens Ortsumgehung Dreieich/Offenthal
einsetzen?
Die Baudurchführung der Maßnahme erfolgt entsprechend der festgelegten
Mittelzuweisung.
67. Aus welchen Mitteln wird die Ortsumgehung Dreieich/Offenthal
finanziert (Konjunkturprogramme, Mauteinnahmen oder allgemeine
Straßenbaumittel)?
Die Finanzierung erfolgt entsprechend ihrer Zweckbestimmung aus den
Straßenbautiteln Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) Kapitel 1202 Titel 741 52
und dem Grunderwerbstitel 821 52 und Kapitel 1210 Titel 741 22 und dem
Grunderwerbstitel 821 22.
68. Welche Bauabschnitte des Projektes sind von den Verzögerungen
betroffen?
Die Maßnahme wird nicht abschnittsweise, sondern nach einzelnen Gewerken
gebaut. Diese werden entsprechend der jährlichen Mittelzuweisung
ausgeschrieben.
69. Wann werden nach den nun bestehenden Planungen welche
Bauabschnitte der Ortsumgehung Dreieich/Offenthal voraussichtlich
fertiggestellt?
Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich in 2013 fertiggestellt werden.
70. Wie hoch sind die voraussichtlichen Baukosten bei einer fristgerechten
Fertigstellung der Ortsumgehung Dreieich/Offenthal zum Jahresende
2012?
Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Baukosten auf rund 12 Mio.
Euro.
71. Wie hoch sind die Baukosten der Ortsumgehung Dreieich/Offenthal bei
einer um ein Jahr verzögerten Fertigstellung unter Berücksichtigung der
Ausgaben, z. B. für die erforderliche Baustellensicherung, den
steigenden Baupreisindex usw.?
Eine gegenüber den Planungen frühere Fertigstellung der Ortsumgehung
Dreieich/Offenthal könnte nur durch eine Umschichtung der finanziellen Mittel
Drucksache 17/4345 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehierfür zu Lasten anderer hessischer Bundessstraßenbaumaßnahmen erfolgen.
Mehrkosten sind für die aktuell geplante Baudurchführung mit
Fertigstellungstermin 2013 nicht zu erwarten.
Bundesstraße 38 – Ortsumgehung Reinheim und Spachbrücken
72. Ist es richtig, dass sich die Fertigstellung der Ortsumgehung Reinheim,
die seit 1993 im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
ist, bei der der Planfeststellungsbeschluss seit 22. Februar 2008
rechtskräftig ist und Baurecht vorliegt, bei der die Bauarbeiten seit Baubeginn
im Mai 2009 planmäßig laufen, um ein Jahr entgegen der ursprünglichen
Planung nach Informationen des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen
Darmstadt, von Mitte 2012 auf Ende 2013 aufgrund von Mittelknappheit
in den nachfolgenden Haushalten wegen der 2009 im Rahmen des
Konjunkturprogramms neu begonnenen Projekte verschiebt, und wenn ja,
wer hat die zeitliche Verzögerung der Baumaßnahme beschlossen?
73. Welche Abschnitte sind von der Verzögerung betroffen, und was sind die
Gründe für diese Verzögerung?
Die Fragen 72 und 73 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Der Baubeginn der Ortsumgehung Reinheim im Jahr 2009 wurde erst durch das
Konjunkturpaket I möglich.
Bei der B 38 Ortsumgehung Reinheim/Spachbrücken wäre zwar eine
Fertigstellung Mitte 2012 möglich. Infolge der von Anfang an feststehenden
begrenzten Laufzeit des Konjunkturpaketes I muss die Ausfinanzierung aber aus dem
konventionellen Finanzierungsplafond geleistet werden.
74. Wurden bei der Entscheidung zur zeitlichen Streckung des Projekts
Überlegungen hinsichtlich der gesundheitsgefährdenden
Feinstaubbelastung vor Ort mit einbezogen, weil die hohe Feinstaubbelastung der
Anwohner ein wesentlicher Grund für den Bau der Ortsumgehung B 38
Reinheim und Spachbrücken ist?
Nein. Der Bau einer Ortsumgehung dient in erster Linie den im
Bundesverkehrswegeplan definierten zentralen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen
Zielen.
75. Welche Auswirkungen hat die Verzögerung der Baumaßnahme für den
Feinstaubaktionsplan, der für die belastete Region vorgelegt werden
muss?
Laut Auskunft des Landes Hessen hat die Verzögerung der Baumaßnahme
keine Auswirkungen auf die Luftreinhalteplanung.
76. Sind seitens der Europäischen Union Sanktionen zu erwarten, da durch
den verzögerten Bauabschluss die Grenzwerte weiterhin dauerhaft
überschritten werden?
Eine dauerhafte Grenzwertüberschreitung ist nicht zu erwarten; dies gilt auch
für die Ortsdurchfahrt Reinheim.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/434577. Entstehen durch die zeitliche Verzögerung der Fertigstellung
Mehrkosten, und wenn ja, wie hoch sind diese, und wer trägt diese?
Eine gegenüber den Planungen frühere Fertigstellung der Ortsumgehung
Reinheim/Spachbrücken könnte nur durch eine Umschichtung der finanziellen
Mittel hierfür zu Lasten anderer hessischer Bundesstraßenbaumaßnahmen
erfolgen. Mehrkosten sind für die aktuell geplante Baudurchführung mit
Fertigstellungstermin Ende 2013 nicht zu erwarten.
78. Aus welchen Mitteln wird die Ortsumgehung Reinheim/Spachbrücken
finanziert, aus Mitteln des Konjunkturprogramms oder aus dem Titel des
Bundesverkehrswegeplans im Bundeshaushalt?
79. Aus welchen Finanzmitteln ist der Bau der Ortsumgehung Reinheim
begonnen worden?
Die Fragen 78 und 79 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Finanzierung erfolgt entsprechend ihrer Zweckbestimmung aus den
Straßenbautiteln Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) Kapitel 1202 Titel 741 52,
Kapitel 1202, Innovations- und Investitionsprogramm „Verkehr“ 2009–2010
(KP I) und Kapitel 1210, Grunderwerbstitel 821 22.
80. Welche Abschnitte der Ortsumgehung werden wann fertiggestellt sein?
Für die Ortsumgehung wurden keine Teilabschnitte gebildet. Die Fertigstellung
der Gesamtmaßnahme ist für 2013 geplant.
Bundesstraße 44 – Ortsumgehung Dornheim
81. Wann ist mit dem Baubeginn der Ortsumgehung Dornheim zu rechnen,
da aufgrund von Änderungen im Europäischen Naturschutzrecht
vertiefende Untersuchungen vorgenommen werden müssen?
Für die Ortsumgehung Groß-Gerau/Dornheim erstellt die Hessische Straßen-
und Verkehrsverwaltung derzeit die Projektunterlagen. Danach erfolgt die
Durchführung des Baurechtsverfahrens. Aufgrund dieses frühen
Planungsstadiums kann noch keine konkrete Aussage über den Baubeginn getroffen
werden.
Bundesstraße 40/Bundesstraße 519 – Ortumgehung Flörsheim, Wicker,
Weilbach
82. Wann kann mit dem Bau der geplanten Umgehungsstraße begonnen
werden, wenn das ruhende Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen
wird und schnellstmöglich Baurecht geschaffen wird, die in der Stadt
Flörsheim von der politischen Mehrheit unterstützt wird, wobei
insbesondere die Entlastung von Weilbach mit einer Verkehrsbelastung von
über 20 000 Kfz pro 24 Stunden als dringlich angesehen wird, obwohl
die Bindefrist des Bürgerentscheids von 2007 inzwischen im Mai 2010
abgelaufen ist?
Der Bau der Ortsumgehung Flörsheim/Wicker/Weilbach kann nach Vorliegen
eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses in Abhängigkeit der dann
für das Land Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel erfolgen.
Drucksache 17/4345 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesstraße 519 – Ortsumgehung Hofheim
83. Wird die Ortsumgehung Hofheim, bei der das Land Hessen mit der
Baurechtsschaffung nicht vorankommt, an der von Seiten der
Anwohnerinnen und Anwohnern ein großes Interesse besteht, auch in den neuen
Bundesverkehrswegeplan wieder aufgenommen?
Die Ortsumgehung Hofheim ist aktuell im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ enthalten. Über mögliche Änderungen von
Dringlichkeitseinstufungen oder Entfall im Rahmen der Aufstellung eines
neuen BVWP kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Südumgehung Mörfelden
84. Wie ist der aktuelle Sachstand der Südumgehung Mörfelden durch die
die stark befahrenen Innenstadtabschnitte der bisherigen B 486, die
Langener Straße, die Westendstraße und die Rüsselsheimer Straße sowie der
B 44 Gerauer Straße entlastet werden sollen, bei der die Offenlage zur
Planfeststellung im Mai 2007 stattgefunden hat, die Einwendungen
durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt (ASV)
abgearbeitet und die Planung in Teilbereichen leicht verändert wurden?
Im Zuge des derzeit laufenden Planfeststellungsverfahrens musste die
Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung sowohl die Verkehrsuntersuchung für
die B 486/44 Ortsumgehung Mörfelden auf den Prognosehorizont 2020
fortschreiben als auch Teile der technischen und umweltfachlichen Planung gemäß
veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen überarbeiten und in die
Planfeststellungsunterlagen einfügen.
85. Warum hat nach den vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen
Darmstadt durchgeführten leichten Veränderungen der Projektplanung, in
Form der Veränderung der Verlegung des Hegbaches im Südabschnitt
auf eine Länge von ca. 200 m, der Anpassung an die neuen FFH- und
EU-Vogelschutzrichtlinien und der Modifizierung der Höhenlage in
einem Teilabschnitt wegen der Abwassersituation, die Offenlage, die
durch diese Veränderungen nötig geworden ist und die für Oktober/
November 2010 angekündigt wurde, bisher aber noch nicht stattgefunden?
Wann wird sie stattfinden?
Für die erneute Offenlegung der Planunterlagen muss die Hessische Straßen-
und Verkehrsverwaltung das Änderungsverfahren zur Planfeststellung bei der
zuständigen Planfeststellungsbehörde beantragen. Dies soll in Kürze erfolgen.
Der Grund für die Verzögerung ist die Suche nach einer Ersatzfläche für eine
betroffene und nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Vogelart. Die
Maßnahme muss anschließend, vor Beantragung des Änderungsverfahrens, in
den Planfeststellungsunterlagen dargestellt werden.
86. Wie viel kostest dieses Projekt nach dem Kenntnisstand der
Bundesregierung aktuell insgesamt, wie hoch sind die Kosten im Einzelnen für
den Grunderwerb, die Kosten für die Straßenbauverwaltung, die Kosten
für den Bund, für die DB AG, die reinen Baukosten und die Kosten für
die Beseitigung des Bahnüberganges, das Tunnelbauwerk?
Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Gesamtkosten für die
Ortsumgehung auf rund 26 Mio. Euro, davon rund 7 Mio. Euro für das
Trogbauwerk, 0,5 Mio. Euro für das Brückenbauwerk im Zuge der Ortsumgehung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/4345über die Bahnstrecke und rund 3 Mio. Euro für den Grunderwerb. Die Kosten
verteilen sich wie folgt:
Anteil Straßenbaulastträger rund 18 Mio. Euro,
Anteil Bund (Staat) rund 4 Mio. Euro,
Anteil Deutsche Bahn AG rund 4 Mio. Euro.
Bundesstraße 252 – Ortsumgehungen Lahntal, Wetter und Münchhausen
87. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss für die B 252 mit den
Ortsumgehungen Lahntal, Wetter und Münchhausen zu rechnen?
Das Land Hessen strebt an, den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2011 zu
erlassen.
Ortsumgehung an der Bundesstraße 252 bei Twistetal-Twiste
88. Wann wird der Vorentwurf der Ortsumgehung an der B 252 bei
Twistetal-Twiste, die sich im Weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes
befindet, bei der die Linienplanung für die Ortsumgehung abgeschlossen
ist, die Vermessungsarbeiten sowie die Verkehrsuntersuchungen
abgeschlossen sind, vorliegen?
Der von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung aufgestellte
Vorentwurf hat im Mai 2010 den Gesehen-Vermerk des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhalten. Derzeit erstellt die Hessische
Straßen- und Verkehrsverwaltung die Planfeststellungsunterlagen.
89. Wann plant die Bundesregierung den Beginn des Baus der
Ortsumgehung?
90. Wann kann dann mit einer Fertigstellung der Ortsumgehung gerechnet
werden?
Die Fragen 89 und 90 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
In Anbetracht des frühen Planungsstadiums können hierzu noch keine
konkreten Aussagen getroffen werden.
Bundesstraße 62 – Ortsumgehungen Eckelshausen, Buchenau und Lahntal
91. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss für die B 62 mit den
Ortsumgehungen Eckelshausen, Buchenau und Lahntal zu rechnen?
Bei der Ortsumgehung Biedenkopf/Eckelshausen erstellt die hessische Straßen-
und Verkehrsverwaltung derzeit die Projektunterlagen. Aufgrund dieses frühen
Planungsstadiums kann deshalb noch keine konkrete Aussage weder über den
Beginn noch das Ende des Planfeststellungsverfahrens getroffen werden.
Die Ortsumgehungen Dautphetal/Buchenau, Lahntal/Sterzhausen und Lahntal/
Gossfelden sind im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im
Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Maßnahmen werden von der hessischen
Straßen- und Verkehrsverwaltung derzeit nicht beplant. Deshalb kann auch hier
noch keine Auskunft über den Zeitpunkt des Endes des
Planfeststellungsverfahrens gegeben werden.
Drucksache 17/4345 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesstraße 3 – Ortsdurchfahrt Marburg
92. Welche Möglichkeiten sieht das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung für bauliche Maßnahmen zur Verringerung der
Lärmbelastung der Menschen entlang der B 3 im Bereich der
Ortsdurchfahrt Marburg?
Im Bereich der Ortsdurchfahrt Marburg besteht kein Anspruch auf Lärmschutz
aus Lärmvorsorge. Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesstraßen als
freiwillige Leistung des Bundes können nur umgesetzt werden, wenn die
Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten sind und Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen. Auch die Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu anderen
Lärmsanierungsmaßnahmen ist dabei zu berücksichtigen.
Bundesstraße 454 – Stadtallendorf
93. Wann ist die Realisierung der weiteren Teilschritte zum kreuzungsfreien
Umbau der B 454 in der Ortslage Stadtallendorf geplant?
Unter der Voraussetzung, dass das Vergabeverfahren zeitnah erfolgreich
abgeschlossen werden kann, ist für den 2. Teilabschnitt des Ausbaus der B 454 in
der Ortsdurchfahrt Stadtallendorf eine Bauzeit von 2011 bis 2013 vorgesehen.
Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung plant die bauliche Umsetzung
des 3. Teilabschnitts unmittelbar nach Fertigstellung des 2. Abschnitts.
Ortsumgehungen an der Bundesstraße 27
94. Wie sind die aktuellen Planungsstände bzw. Baufortschritte der
Ortsumgehungen Hauneck/Unterhaun, Ludwigsau/Friedlos sowie Neu-
Eichenberg/Hebenshausen an der B 27, die sich im Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans befinden, nach einzelnen Maßnahmen und
Bauabschnitten aufgeschlüsselt?
Innerhalb der drei Ortsumgehungen wurden keine Teilabschnitte gebildet.
B 27 Ortsumgehung Hauneck/Unterhaun:
Die Maßnahme befindet sich seit September 2010 im Bau.
B 27 Ortsumgehung Ludwigsau/Friedlos:
Das Vorhaben befindet sich in der Linienplanung.
B 27 Ortsumgehung Neu-Eichenberg/Hebenshausen:
Das Planfeststellungsverfahren wurde im Oktober 2009 eingeleitet.
95. Wann ist mit der Fertigstellung der einzelnen Ortsumgehungen zu
rechnen?
96. Welche Abschnitte der Ortsumgehungen werden wann fertiggestellt
sein?
Die Fragen 95 und 96 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung plant die Fertigstellung der
Ortsumgehung Hauneck/Unterhaun für 2015.
Für die Ortsumgehung Ludwigsau/Friedlos und die Ortsumgehung Neu-
Eichenberg/Hebenshausen sind in Anbetracht der frühen Planungsstände derzeit keine
konkreten Aussagen über die Fertigstellungstermine möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/434597. Welche Kosten werden für die einzelnen Ortsumgehungen erwartet?
Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Kosten für die
Ortsumgehung Hauneck/Unterhaun auf rund 30 Mio. Euro.
Für die Ortsumgehung Ludwigsau/Friedlos sind im aktuellen Bedarfsplan für
die Bundesfernstraßen 2004 Kosten von 12,5 Mio. Euro angegeben. Eine neue
Kostenschätzung wird erst nach Abschluss der Linienplanung vorliegen.
Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Kosten für die
Ortsumgehung Neu-Eichenberg/Hebenshausen auf rund 9 Mio. Euro.
Ortsumgehung Rotenburg/Lispenhausen an der Bundesstraße 83
98. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumgehung Rotenburg/
Lispenhausen an der B 83, die sich im Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans befindet und deren Variantenuntersuchung dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits Ende
Januar 2010 vorlag?
Für die B 83 Ortsumgehung Rotenburg/Lispenhausen erstellt die Hessische
Straßen- und Verkehrsverwaltung derzeit den Vorentwurf.
99. Wann kann mit dem Baubeginn der Ortsumgehung gerechnet werden?
100. Welche Abschnitte der Ortsumgehung werden wann fertiggestellt sein?
Die Fragen 99 und 100 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
In Anbetracht des frühen Planungsstadiums können hierzu noch keine
konkreten Aussagen getroffen werden.
101. Welche Kosten werden für die Ortsumgehung erwartet?
Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Kosten auf rund 17 Mio.
Euro.
Ortsumgehung an der Bundesstraße 83 bei Bad Karlshafen
102. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Bad
Karlshafen an der B 83, die sich im Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans befindet, deren Entwurf fertiggestellt und genehmigt
ist und deren Planfeststellung für den hessischen Bauabschnitt im
November 2010 eingeleitet ist, zu rechnen?
Mit einem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist voraussichtlich Ende
2011/Anfang 2012 – unter Berücksichtigung des im Land Nordrhein-Westfalen
liegenden Abschnitts – zu rechnen.
103. Wann ist der voraussichtliche Baubeginn der Ortsumgehung bei Bad
Karlshafen?
104. Welche Abschnitte der Ortsumgehung werden wann fertiggestellt sein?
Die Fragen 103 und 104 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Drucksache 17/4345 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHaushaltseinstellung und Baubeginn der Ortsumgehung Bad Karlshafen
können nach Vorliegen des Baurechts in Abhängigkeit der für das Land Hessen zur
Verfügung stehenden Bundesmittel erfolgen. Konkrete Termine zur
Baudurchführung können zurzeit nicht genannt werden. Innerhalb der Ortsumgehung
werden keine Teilabschnitte gebildet.
105. Welche Kosten werden für die Ortsumgehung erwartet?
Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Kosten der Ortsumgehung,
einschließlich der Kosten für den nordrhein-westfälischen Abschnitt, auf rund
18 Mio. Euro.
Ortsumgehung Wehretal/Reichensachsen an der Bundesstraße 452
106. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumgehung Wehretal/
Reichensachsen an der B 453, die sich im Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans befindet und deren Planfeststellungsverfahren bereits im
Jahr 2006 eingeleitet worden ist?
Derzeit läuft das Anhörungsverfahren.
107. Wann kann mit dem Baubeginn der Ortsumgehung gerechnet werden?
108. Welche Abschnitte der Ortsumgehung werden wann fertiggestellt sein?
Die Fragen 107 und 108 werden wegen ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Haushaltseinstellung und Baubeginn der Ortsumgehung Wehretal/
Reichensachsen können nach Vorliegen des Baurechts in Abhängigkeit der für das Land
Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel erfolgen. Konkrete Termine zur
Baudurchführung können zurzeit nicht genannt werden. Innerhalb der
Ortsumgehung werden keine Teilabschnitte gebildet.
109. Welche Kosten werden für die Ortsumgehung erwartet?
Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Kosten auf rund 10 Mio.
Euro.
Ortsumgehungen an der Bundesstraße 249
110. Wie sind die aktuellen Planungsstände der Ortsumgehungen Eschwege
sowie Meinhard/Frieda, die sich im Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans befinden?
111. Wann kann mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung
Meinhard/Frieda gerechnet werden, das Planfeststellungsverfahren für
diese Ortsumgehung wurde für das erste Halbjahr 2010 in Aussicht
gestellt?
Die Fragen 110 und 111 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Eschwege wird derzeit
erstellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/4345Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Meinhard/Frieda ist
abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 6. Dezember 2010
erlassen; er ist noch nicht bestandskräftig.
112. Wann kann mit dem Baubeginn der einzelnen Ortsumgehungen
gerechnet werden?
113. Welche Abschnitte der Ortsumgehungen werden wann fertiggestellt
sein?
Die Fragen 112 und 113 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Haushaltseinstellung und Baubeginn der Ortsumgehungen Eschwege und
Meinhard/Frieda können nach Vorliegen des Baurechts in Abhängigkeit der für
das Land Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel erfolgen. Konkrete
Termine zur Baudurchführung können zurzeit nicht genannt werden. Innerhalb
der Ortsumgehungen werden keine Teilabschnitte gebildet.
114. Welche Kosten werden für die einzelnen Ortsumgehungen erwartet?
Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Kosten der Ortsumgehung
Meinhard/Frieda auf rund 4 Mio. Euro und die Kosten für die Ortsumgehung
Eschwege auf ca. 10 Mio. Euro.
Ortsumgehung an der Bundesstraße 251 bei Willingen
115. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumgehung?
116. Welche Abschnitte der Ortsumgehung werden wann fertiggestellt?
Die Fragen 115 und 116 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Ortsumgehung Willingen im Zuge der B 251 ist im aktuellen Bedarfsplan
für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf“ eingestuft. Deshalb wird diese
Maßnahmen von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung derzeit
nicht beplant.
Ortsumgehung an der Bundesstraße 7 bei Calden
117. Wann wird mit dem Bau der Ortsumgehung an der B 7 bei Calden
begonnen, die im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
steht, deren fünf Kilometer lange Abfahrt bereits existiert und deren
Baubeginn Ortsumgehung Ende dieses Jahres vorgesehen war?
118. Wann wird voraussichtlich die Fertigstellung der Ortsumgehung Calden
sein?
Die Fragen 117 und 118 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Haushaltseinstellung und Baubeginn der Ortsumgehung Calden können nach
Vorliegen des Baurechtes in Abhängigkeit der für das Land Hessen zur
Verfügung stehenden Bundesmittel erfolgen. Konkrete Termine zur
Baudurchführung können zurzeit nicht genannt werden.
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ISSN 0722-8333]