[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4346
17. Wahlperiode 27. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Axel Schäfer (Bochum),
Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3895 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte für Nordrhein-Westfalen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 hat eine Laufzeit bis 2015. Im Herbst 2010
wurden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
die Bedarfspläne, wie gesetzlich vorgeschrieben, überprüft. Die Prognosen
zeigen ein deutliches Wachstum nicht nur im Personenverkehr, sondern gerade im
Bereich des Güterverkehrs. Gleichzeitig ist derzeit die Finanzierung der
Projekte im Vordringlichen Bedarf nicht gesichert und die Sparmaßnahmen der
Bundesregierung werden dazu führen, dass die Bundesregierung Projekte
verschieben muss und in den kommenden Jahren kein einziges Schienen- oder
Straßenneubauprojekt neu begonnen werden kann. In der Zukunft eines
zusammenwachsenden Europas spielen moderne, funktionierende Verkehrs- und
Güterwege jedoch eine zentrale Rolle.
Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das bevölkerungsreichste Bundesland und eine
wichtige Verkehrsdrehscheibe in Deutschland und Europa. Die
Verkehrsprognosen zeigen ein deutliches Wachstum, nicht nur im Personenverkehr, sondern
gerade im Bereich des Güterverkehrs.
Mit ca. 5,2 Millionen Einwohnern gehört der Ballungsraum Rhein-Ruhr zu den
30 größten Metropolregionen der Welt. Der Personennahverkehr – egal, ob die
Straße oder die Schiene betreffend – ist bereits jetzt in den Ballungszentren des
Bundeslandes NRW bis aufs Äußerste ausgelastet und wird von den zu
erwartenden Verkehrszunahmen zukünftig am schwersten betroffen sein.
Die zentrale Lage im europäischen Wirtschaftsraum ist nicht nur ein gewichtiger
Wirtschaftsfaktor für NRW und Gesamtdeutschland, sondern bedarf auch einer
ausgezeichneten Verkehrsinfrastruktur. Wichtige europäische Transitstrecken,
wie die Nord-Süd-Anbindung internationaler Seehäfen (Betuwe-Linie), aber
auch die direkte West-Ost-Verbindung zwischen den europäischen Nachbarn
führen durch NRW.
Der durch die zentrale europäische Lage bestehende Standortvorteil und die
Infrastruktur mit dem hohen Industrieproduktionsanteil, aber auch den
natürlichen Gegebenheiten, wie dem Rhein, als wichtigste Wasserstraße in Deutsch- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 22. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4346 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeland, muss erhalten und ausgebaut werden zur Sicherung des gesamtdeutschen
Wirtschaftsstandorts.
Die Mehrbelastung auf Straße, Wasserstraße und Schiene stellt das
bevölkerungsreiche NRW vor Kapazitätsgrenzen und ist eine logistische
Herausforderung.
Allgemein
1. Welche konkreten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenneubauvorhaben
des Bundes werden 2011 im Bundesland NRW neu begonnen?
Bundesschienenwege: Keine.
Bundesfernstraßen: Erst nach Auswertung der
Finanzierungsprogrammbesprechungen mit den Ländern wird erkennbar sein, ob sich 2011 Möglichkeiten für
Baubeginne ergeben.
Bundeswasserstraßen: Keine.
2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dem Bundesland NRW jeweils für
die Realisierung der Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte im
Vordringlichen Bedarf durch den Bund zur Verfügung stehen?
3. Welche finanziellen Mittel sind für das Land NRW in der Finanzplanung des
Bundes pro Jahr bis 2014 jeweils für Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßenbauprojekte vorgesehen?
4. Wie viel, dieser unter den Fragen 2 und 3 benannten Finanzmittel, ist jeweils
für den Erhalt der Bundesfernstraßen, der Bundesschienenwege und der
Bundeswasserstraßen im Bundesland NRW in die Haushalts- und
Finanzplanung des Bundes eingestellt?
Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundesschienenwege: Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine
länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden
im Falle der Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gesamtnetzbezogen bzw. bei den Neu-
und Ausbauvorhaben des Bedarfsplans streckenbezogen ohne Berücksichtigung
von Landesgrenzen gewährt.
Bundesfernstraßen: Nach dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten
Haushalt 2011 und der geltenden Finanzplanung bis 2014 sollen für Nordrhein-
Westfalen zur Finanzierung der Bundesfernstraßen-Bedarfsplanmaßnahmen
(ohne Refinanzierung der privat vorfinanzierten Maßnahmen) und zur Erhaltung
des Bundesfernstraßennetzes in den nächsten Jahren folgende Mittel (in Mio.
Euro) zur Verfügung gestellt werden:
Bundeswasserstraßen: Nach dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten
Haushalt 2011 und der geltenden Finanzplanung bis 2014 sind für die Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für Infrastrukturprojekte des
Vordringlichen Bedarf im Bundesland NRW jährlich 78 Mio. Euro vorgesehen.
2011 2012 2013 2014
Bedarfsplanmaßnahmen 180 173 212 224
Erhaltungsmaßnahmen 369 361 374 368
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4346Die Mittel für den Erhalt der Bundeswasserstraßen im Bundesland NRW werden
jährlich neu veranschlagt.
5. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 des Bundeslandes NRW im Vordringlichen
Bedarf wurden bisher komplett abgeschlossen?
Bundesschienenwege: Im Nachgang zu der im Juli 2002 fertiggestellten
Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln–Frankfurt am Main erfolgte der Ausbau im
Bahnknoten Köln. Bis auf den Baustein 1.3 Süd 2, der die höhenfreie
Ausgestaltung der Abzweigstelle Gummersbacher Straße beinhaltet, ist diese Maßnahme
abgeschlossen. Die Realisierung dieses Bausteins setzt einen deutlichen
Mehrverkehr auf der Strecke Köln–Rhein/Main voraus. Deshalb ist diese Maßnahme
in Übereinstimmung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS), dem Land NRW und der Deutschen Bahn (DB) AG
vorläufig ausgesetzt.
Bundesfernstraßen: Gemäß § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG)
berichtet das BMVBS dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des
Bundesfernstraßenausbaus. Dem „Verkehrsinvestitionsbericht“ (seit 2008) bzw.
zuvor den „Straßenbauberichten“ (bis einschl. 2007) können die Bauleistungen
des Bundes graphisch und tabellarisch entnommen werden.
Bundeswasserstraßen: Bisher wurde kein Wasserstraßenprojekt komplett
abgeschlossen.
6. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP 2003
des Bundeslandes NRW im Vordringlichen Bedarf haben ein
abgeschlossenes Planungsverfahren, stehen aber noch vor der baulichen
Umsetzung?
Wann ist mit Beginn der Bauphase und der abschließenden Realisierung
dieser Projekte zu rechnen?
Bundesschienenwege: Keine.
Bundesfernstraßen: In NRW sind zwei Bedarfsplanmaßnahmen (B 56,
Ortsumgehung – OU – Soller; B 56, Gangelt–Anschlussstelle – AS – Heinsberg) mit
vollziehbarem Baurecht noch nicht im Bau.
Bundeswasserstraßen: Für den Dortmund-Ems-Kanal liegt im Streckenbereich
von km 66,175 bis 70,350 (Stadtstrecke Münster) ein rechtskräftiger Beschluss
vor. Der Baubeginn ist für 2012 vorgesehen. Die Fertigstellung dieser
Maßnahme ist für 2022 terminiert. Für den Datteln-Hamm-Kanal liegt im
Streckenbereich von km 33,800 bis km 35,700 ein rechtskräftiger Beschluss vor. Der
Baubeginn ist für 2011 vorgesehen. Die Fertigstellung dieser Maßnahme ist für
2018 terminiert.
7. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straße, Schiene und Wasserstraße im Bundesland NRW aufgrund von
europäischen Korridoren und Vorrangnetzen vor?
Es wird auf die Antworten zu den einzelnen Projekten verwiesen, die
überwiegend Bestandteil der Leitlinien für das Transeuropäische Netz sind. Diese
Leitlinien sind allerdings weder ein Bau- noch ein Finanzierungsplan, sondern ihre
Umsetzung erfolgt nach nationaler Priorisierung.
Drucksache 17/4346 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Gibt es generell Bestrebungen seitens des Bundes, die Mittel für den
Straßenneubau zu kürzen?
Wie wird in einem solchen Fall mit den Kosten umgegangen, die aufgrund
von Signalen des Bundes zur Umsetzung bereits angefallen sind, die
geplanten Vorhaben jedoch nicht realisiert werden?
Nein.
Schienenverkehr
Rhein-Ruhr-Express (RRX)
9. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau des RRX?
10. Welche Gelder sind in der Finanzplanung des Bundes für die Realisierung
der Gesamtstrecke des RRX vorgesehen?
11. Welche Teilabschnitte des RRX werden voraussichtlich zu welchem
konkreten Zeitpunkt realisiert sein?
Die Fragen 9 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Realisierung des RRX erfolgt auf der Basis des Vordringlichen Bedarfs des
Bedarfsplans der Bundesschienenwege. Im Interesse eines zügigen
Planungsbeginns durch die DB AG übernimmt der Bund vorab Planungskosten in Höhe
von 20 Mio. Euro. Der für die Realisierung des RRX nötige
Schieneninfrastrukturausbau erfordert nach bisherigen Vorentwurfsplanungen Mittel in Höhe von
ca. 2 Mrd. Euro. Erst wenn ein entsprechender Planungsfortschritt vorliegt, kann
über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln entschieden werden.
Betuwe-Linie
12. Wie ist der aktuelle Sachstand zur sogenannten Betuwe-Linie?
13. Hält die Bundesregierung, trotz gegenteiliger Presseinformationen, am
geplanten Ausbaukonzept mit dem dritten Gleis für die Strecke Grenze
Niederlande/Deutschland–Emmerich–Oberhausen einschließlich
Lärmschutzmaßnahmen fest?
14. Wann ist mit dem Baubeginn bei den einzelnen
Planfeststellungsabschnitten beim Bau des dritten Gleises der Betuwe-Linie zu rechnen?
Die Fragen 12 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der dreigleisige Ausbau im Rahmen der Ausbaustrecke (ABS) Grenze
Deutschland/Niederlande–Emmerich–Oberhausen ist als Vorhaben des Vordringlichen
Bedarfs im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthalten. Die
Überprüfung des aktuellen Bedarfsplans hat die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
bestätigt.
Die Ausbauplanung für das dritte Gleis wird durch die DB AG zügig
vorangetrieben einschließlich der Lärmvorsorge nach der 16.
Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV). 2009 wurde die Vorentwurfsplanung
abgeschlossen. Bisher sind für 3 von insgesamt 12 Abschnitten die
Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Von allen Beteiligten wird die zügige Fortführung der Planung
unterstützt, um möglichst schnell Baurecht zu erlangen. Aufgrund des frühen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4346Planungsstadiums kann derzeit für den Baubeginn noch kein Termin genannt
werden.
15. Wann ist mit dem Baubeginn für die Unter- und Überführungen in den
einzelnen Planfeststellungsabschnitten der Betuwe-Linie zu rechnen?
Für die überwiegende Anzahl der Bahnübergangsmaßnahmen gilt das
Eisenbahnkreuzungsgesetz. Zwischen den Kreuzungsbeteiligten – der DB Netz AG
als Schienenbaulastträger und den jeweils beteiligten Straßenbaulastträgern
(Bund, Land NRW, Kommunen) – sind die erforderlichen Maßnahmen
abzustimmen und gemäß § 5 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in einer Vereinbarung
festzulegen.
Für die erforderlichen Maßnahmen zum Ersatz der heute noch vorhandenen
55 Bahnübergänge wird nach Angaben der DB Netz AG aktuell die Vorplanung
erstellt. Nach jeweiliger Einzelgenehmigung der Vorzugsvariante durch den
Besteller wird diese Variante in die Genehmigungsunterlagen des dreigleisigen
Ausbaus eingearbeitet. Daraus ergibt sich ein zeitgleicher Verlauf für den
möglichen Baubeginn der Über- und Unterführungen in Abhängigkeit von den
zwölf Planfeststellungsabschnitten des dreigleisigen Ausbaus der Strecke.
16. Welche aktiven und passiven lärmmindernden Maßnahmen werden an der
Betuwe-Linie, laut Vereinbarung zwischen dem Bund, der Deutschen
Bahn AG und dem Land NRW auch als innovativer Lärmschutz
bezeichnet, künftig zum Einsatz kommen?
Im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung werden bundesweit
innovative Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz erprobt. Auf
ausgewählten Streckenabschnitten der Betuwe-Linie ist die Erprobung von
Schienenstegbedämpfern vorgesehen.
17. Wird sich die Bundesregierung an den zwischen Deutschland und den
Niederlanden 2007 bilateral abgesprochenen Zeitrahmen zum Ausbau der
Betuwe-Linie bis 2013 halten?
Es ist abzusehen, dass aufgrund der komplexen Planung eine durchgehende
Realisierung des dreigleisigen Ausbaus bis 2013 nicht möglich ist. Der
grenzüberschreitende Ausbau der Strecke wird in enger Abstimmung zwischen den
deutschen und niederländischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen geplant.
Eiserner Rhein
18. Wie ist der Sachstand bei den Verhandlungen der Bundesrepublik
Deutschland und den Königreichen Belgien und Niederlande zum Thema „Eiserner
Rhein“?
Die Verkehrsminister Deutschlands, der Niederlande und Belgiens hatten sich
2001 geeinigt, den historischen Verlauf für die endgültige Inbetriebnahme
(150 Mio. Euro) weiter zu verfolgen. In den folgenden Jahren war auch eine
Neubaustrecke entlang der Bundesautobahn 52 (480 bis 900 Mio. Euro) in der
Diskussion.
Die trilateralen Gespräche zwischen Deutschland, den Niederlanden und
Belgien unter Beteiligung des Landes NRW zur Kostenteilung wurden nach dem
letzten Spitzengespräch am 17. November 2008 in Brüssel nicht fortgeführt, da
Drucksache 17/4346 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekeine für alle Seiten akzeptable Finanzierungslösung gefunden werden konnte.
Die Frage der Trassierungsvariante konnte nicht abschließend entschieden
werden.
Belgien hat inzwischen seine eindeutige Präferenz für die „Historische Trasse“
deutlich gemacht.
19. Ist mit einer Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden
Personenverkehrs zwischen Dalheim und Roermond (mit einer Bahnstation Meinweg)
bis 2015 zu rechnen?
20. Wird die Strecke des Eisernen Rheins, der neben der Betuwe-Route auf
Vorschlag der EU-Kommission als Bestandteil der europäischen
Eisenbahnverbindung Lyon/Genua–Basel–Duisburg–Rotterdam/Antwerpen im
Rahmen der Transeuropäischen Verkehrsnetze als prioritär eingestuft
wurde, wieder in Betrieb genommen werden?
Wenn ja, bis wann und mit welcher finanziellen Mittelausstattung?
21. Sieht die Bundesregierung in der Wiedereröffnung der historischen Trasse
des Eisernen Rheins, auch in Bezug auf die Feinstaubrichtlinie der EU,
verschiedenen Richtlinien zum Naturschutz (FFH = Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie) und Lärmschutz im Sinne der EU eine Chance, den
Güterverkehr von den Seehäfen Rotterdam und Antwerpen in den Wirtschaftsraum
Rhein-Ruhr zu optimieren und mehr Verkehr von der Straße auf die
umweltfreundlichere, sicherere und leistungsfähigere Schiene zu bringen?
Die Fragen 19, 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstützt
unter anderem vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung
die klare Position Belgiens zugunsten der Historischen Trassenführung.
Zunächst sind jedoch von den Niederlanden und Belgien die entsprechenden
Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Trassierung durch das
Meijnweg-Gebiet in den Niederlanden. Vor diesem Hintergrund kann derzeit
nicht beurteilt werden, wann der grenzüberschreitende Personenverkehr
zwischen Dalheim und Roermond aufgenommen werden kann. Dies gilt im Übrigen
auch für die Inbetriebnahme der durchgängigen Eisenbahnverbindung.
Knotenbahnhof Dortmund
22. Wie ist der Verfahrensstand für die Fortsetzung der Modernisierung des
Hauptbahnhofs Dortmund mit einer bedarfsgerechten Erweiterung des
Reisendentunnels, der Nachrüstung der Bahnsteige mit Aufzügen und der
ausreichend dimensionierten und barrierefreien Gestaltung der
Verknüpfung mit der Stadtbahn?
Derzeit erfolgt im Rahmen des Programms „Kulturhauptstadt 2010“ die
Sanierung des Empfangsgebäudes Dortmund Hauptbahnhof (Hbf). Diese Maßnahme
ist im Wesentlichen abgeschlossen. Nach Auskunft des Landes NRW gibt es
derzeit weitere Planungen am Bahnhof: Vorgesehen sind u. a. die Aufweitung des
Personentunnels, eine barrierefreie Erschließung, die Modernisierung der
Bahnsteige sowie ein Neubau der Bahnsteigdächer. Beabsichtigt ist zudem, eine
nördliche Verknüpfung (sog. Nordtunnel) zwischen der Verkehrsstation und der
Stadtbahnanlage zu errichten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/434623. Gibt es Pläne eines Umbaus des Dortmunder Hauptbahnhofs, die über die
bloße Sanierung des Gebäudes hinausgehen und die auch eine
Umstrukturierung der Schienenwege berücksichtigen, und bis wann werden solche
Pläne gegebenenfalls realisiert?
Die DB AG untersucht im Rahmen der Vorplanung, ob beim Umbau des
Dortmunder Hbf Teilmaßnahmen des Bedarfsplanprojekts RRX vorzeitig realisiert
werden können. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.
24. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Kapazitätserweiterung durch den
zweigleisigen Ausbau der ICE-Strecke Münster Hbf–Dortmund Hbf
(Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs)?
Derzeit betreibt die DB Netz AG die Vorplanung für den zweigleisigen Ausbau
der Strecke. Daran wird sich die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur
Erlangung des Baurechts anschließen. Im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung
ist die volkswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit dieses Vorhabens festgestellt
worden.
25. Welche weiteren Teilabschnitte der Ausbaustrecke Dortmund–Kassel
(Mitte-Deutschland-Verbindung) werden voraussichtlich zu welchem
Zeitpunkt realisiert werden?
Nach Wiederherstellung der Deutschen Einheit mussten die Planungen für die
ABS Dortmund–Paderborn–Kassel als Überhang im Vordringlichen Bedarf des
BVWP 1992 im Zusammenhang mit der Weiterführung in Richtung neue
Bundesländer neu überdacht werden. Die Untersuchungen zum BVWP 1992 ergaben
keine Anhaltspunkte für die Wirtschaftlichkeit eines durchgehenden Ausbaus
der gesamten Achse. Der teilweise Ausbau des Streckenabschnitts Dortmund–
Paderborn für eine Geschwindigkeit bis zu 200 km/h ist seit mehreren Jahren bis
auf die Beseitigung einiger höhengleicher Bahnübergänge abgeschlossen.
Weitere Projekte
26. Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung, um den Fortbestand der
direkten ICE-Verbindung zwischen Aachen und Berlin zu sichern?
Auf die Entscheidung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/
Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 13/6149
vom 18. November 1996) wird hingewiesen. Soweit Fragen den
unternehmerischen Verantwortungsbereich der DB AG betreffen, kann die Bundesregierung
nur dann Auskunft geben, wenn das Unternehmen entsprechende Informationen
zur Verfügung gestellt hat.
Nach Mitteilung der DB AG wird der bisherige ICE Aachen–Berlin zwischen
Aachen und Köln durch einen ICE Brüssel–Frankfurt (Main) ersetzt, allerdings
ohne Halt in Düren. Für die Reisenden von Düren nach Berlin ergibt sich durch
Nutzung einer Umsteigeverbindung eine Fahrzeitverlängerung von lediglich
wenigen Minuten.
Drucksache 17/4346 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Wie lautet der Sachstand zu den Planungen zum Ausbau des S-Bahn-
Netzes in der Region Köln, speziell des S-Bahn-Anschlusses von Bedburg ab
Kerpen-Horrem (Verlängerung S 13)?
Die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) liegt seit dem 1. Januar 1996 bei den nach Landesrecht zuständigen
Aufgabenträgern.
Nach Auskunft des Landes NRW stellen sich die S-Bahn-Vorhaben wie folgt
dar: Der Ausbau des zweiten S-Bahn-Gleises nach Bergisch Gladbach ist
Bestandteil des Gesamtprojektes zur S-Bahn-Linie S 11. Die Umsetzung der
Maßnahme wurde in der „Rahmenvereinbarung über die Realisierung und
Finanzierung von SPNV-Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der verkehrlichen
Infrastruktur in NRW“ vom 31. März 2010 zwischen der Deutschen Bahn AG
und dem Land NRW vereinbart. Derzeit befindet sich das Projekt in der
Grundlagenermittlung.
Gemäß Bau- und Finanzierungsvertrag (DB AG, NRW, Verkehrsverbund
Rhein-Sieg) über den Ausbau der S-Bahn-Infrastruktur im rechtsrheinischen
Großraum Köln/Bonn wurde die Infrastruktur der S-Bahn-Linie S 12 ausgebaut.
Die Verlängerung weiterer S-Bahn-Strecken bzw. deren Neuordnung unter
Berücksichtigung der Substitution von Regionallinien wird voraussichtlich
Bestandteil des neuen Nahverkehrsplanes des Zweckverbandes Nahverkehr
Rheinland (NVR). Zielhorizonte und Betriebskonzepte des Nahverkehrsplans sollen
2011 im Entwurf vorliegen.
28. Wie ist der Stand der Planungen und der Finanzierung für den Ausbau der
S 13 zwischen Troisdorf und Oberkassel?
Zur Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung für den
Schienenpersonennahverkehr wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
Nach Auskunft des Landes NRW soll gemäß Bau- und Finanzierungsvertrag
(DB AG, Land NRW, Verkehrsverbund Rhein-Sieg) über den Ausbau der S-Bahn-
Infrastruktur im rechtsrheinischen Großraum Köln/Bonn die S-Bahn-Linie S 13
von Troisdorf bis Bonn-Oberkassel verlängert werden. Das Projekt befindet sich
im Planfeststellungsverfahren und wurde in fünf Planfeststellungsabschnitte
unterteilt; für drei von fünf Abschnitten liegen die Planfeststellungsbeschlüsse
vor.
29. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau und zur Umsetzung von
Lärmschutzmaßnahmen der S-Bahn-Strecke S 13?
Der Lärmschutz bei Neu- und Ausbaustrecken wird nach der 16. BImSchV im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens festgelegt. Wie die DB ProjektBau
GmbH auf Nachfrage mitteilte, werden die betreffenden Anträge derzeit durch
das Eisenbahn-Bundesamt geprüft. Das Ausbauvorhaben liegt im
Zuständigkeitsbereich des Landes NRW und nicht des Bundes.
30. Wie sind der aktuelle Sachstand und der Plan der Umsetzung der
Lärmsanierung entlang der Hamm-Osterfelder-Eisenbahnlinie?
Welche konkreten Maßnahmen entlang der Hamm-Osterfelder-
Eisenbahnlinie werden in welchem Zeitraum umgesetzt, und wie finanziert?
Die betreffenden Ortsdurchfahrten sind im Gesamtkonzept der Lärmsanierung
des Bundes enthalten. Im Bereich Oberhausen-Osterfeld wurden im Jahr 2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4346Lärmschutzwände von 660 Meter Länge und 2 Meter Höhe fertiggestellt. Die
passiven Lärmsanierungsmaßnahmen werden nach Planung der DB ProjektBau
GmbH 2011 abgeschlossen.
In Bottrop-Vonderort ist derzeit eine 670 m lange und 2 m hohe
Schallschutzwand im Bau. Die passiven Lärmschutzmaßnahmen folgen in Kürze. Für die
Abschnitte Bottrop und Gelsenkirchen sollen die Planungen in 2011 beginnen.
Mit einer Realisierung ist frühestens 2016 zu rechnen.
Lärmsanierungsmaßnahmen an den Ortsdurchfahrten Hamm, Gladbeck West–Bergkamen sowie
Lünen–Ascheberg werden voraussichtlich nicht in den nächsten Jahren realisiert.
31. Welche Maßnahmen zur Lärmsanierung und zum Lärmschutz im Bereich
des Rangierbahnhofs Hagen-Vorhalle sind geplant?
Im Bereich des Rangierbahnhofes Hagen-Vorhalle wurden im Jahr 2005 passive
Lärmsanierungsmaßnahmen abgeschlossen. Weitere Lärmschutzmaßnahmen
sind derzeit nicht vorgesehen.
32. Ist geplant, die Bahnstrecke Hagen–Siegen weiter auszubauen?
Wenn ja, mit welchem Mitteleinsatz?
Nein. Eine gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der ABS Hagen–Gießen
konnte im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung für die Bundesschienenwege,
die im November 2010 abgeschlossen wurde, nicht nachgewiesen werden.
Dieses Projekt wird daher zurzeit nicht weiterverfolgt.
33. Ist ein Umbau des S-Bahnhofs Longerich, welcher nur über eine Treppe zu
erreichen ist, vorgesehen, und wenn ja, in welchem Zeitraum, damit
Menschen mit Rollstühlen, Kinderwagen und Rollatoren den Bahnhof
barrierefrei nutzen können?
34. Wann werden die notwendigen Sanierungsarbeiten am Bahnhof
Longerich, wie z. B. am Dach, beginnen?
Die Fragen 33 und 34 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eigentümerin der Personenbahnhöfe und Bauherrin der Baumaßnahmen in
Personenbahnhöfen ist die DB Station&Service AG. Das Unternehmen teilte auf
Nachfrage mit:
„In den zur Zeit aktuellen Bau- und Förderprogrammen von Land und Bahn ist
ein Projekt zur barrierefreien Erschließung der Station Longerich nicht
enthalten. Die Stadt Köln hat ein städtebauliches Entwicklungskonzept mit
Überplanung der S-Bahn-Station Longerich erstellt. Dieses Konzept wird der Bahn erst
in den nächsten Tagen vorgestellt.“
Die DB Station&Service AG teilte zudem mit, das ehemalige Empfangsgebäude
der Station Longerich an einen privaten Investor veräußert zu haben. Im Übrigen
ließ die DB Station&Service AG im Jahr 2010 den Bahnsteig und die
Tunnelbeleuchtung der Verkehrsstation erneuern; die Inbetriebnahme soll im Jahr 2011
erfolgen.
Drucksache 17/4346 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Wie weit fortgeschritten sind die Pläne, die Bahn durch das Volmetal
zwischen Hagen und Köln zu reaktivieren?
Bleibt es bei den Realisierungszusagen gegenüber der Stadt Kierspe?
Die Reaktivierung des SPNV zwischen Brügge (Westfalen) und Marienheide
obliegt den nach Landesrecht zuständigen Aufgabenträgern. Auf die
Entscheidung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur
Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/Länder infolge der
Bahnreform (Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November
1996) wird hingewiesen.
36. Werden, die für den täglichen Verkehr nötigen Erhaltungs- und
Sanierungsmaßnahmen für die Linie RB 43 – auch Emschertalbahn genannt – in
den kommenden Jahren bis 2015 durchgeführt und finanziert, gerade weil
die Strecke hohen Sanierungsbedarf auch im Bahnhofsbereich hat und
bereits bis Dezember 2015 ausgeschrieben ist?
Die Frage spricht rein unternehmerische Bereiche der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen im DB-AG-Konzern an. Auf die Entscheidung des Ausschusses
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Auslegung der §§ 105
und 108 GO-BT (Bundestagsdrucksachen 13/6149 und 16/8467) wird verwiesen.
Autobahnen und Bundesstraßen
37. Inwieweit ist der Einbau von „Flüsterasphalt“ auf nordrhein-westfälischen
Autobahnen geplant, zum Beispiel im Bereich der A 1 zwischen dem
Autobahnkreuz Wuppertal-Nord und der Anschlussstelle Hagen-Nord?
Gemäß den Artikeln 85 und 90 des Grundgesetzes planen, bauen, unterhalten
und verwalten die Länder im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen.
Dementsprechend prüft das Land NRW im Rahmen von Neubau- und ggf. bei
Erhaltungsmaßnahmen die lärmtechnische Situation. Soweit sich dabei
Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Grenzwerte ergeben, wird zu prüfen sein,
welche technischen Lösungen, wie zum Beispiel ein offenporiger Asphalt, zur
Erfüllung dieser Anforderungen möglich und wirtschaftlich sind.
Im Bereich der A 1 zwischen AK Wuppertal-Nord und AS Hagen-Nord ist der
Einbau eines Lärm mindernden Fahrbahnbelags derzeit nicht vorgesehen.
Autobahn 4/Bundesstraße 51n/Bundesstraße 265
38. Wie lautet der aktuelle Sachstand zur Planung der B 51n (Ortsumgehung
Köln-Meschenich), insbesondere der Anbindung an die A 4 an der
Anschlussstelle Köln-Eifeltor?
39. Wie wird gewährleistet, dass nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts
(Ortsumfahrung Meschenich) bis zur Realisierung des zweiten
Bauabschnitts (Anbindung an die A 4) keine Mehrbelastung der B 265 über die
L 92n stattfindet?
Die Fragen 38 und 39 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die OU Köln-Meschenich im Zuge der B 51 wurde am 15. März 2010 das
Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Dabei wurden auch Einwendungen
bezüglich einer Überlastung der L 92n eingebracht. Derzeit erarbeitet der Landes-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4346betrieb Straßenbau NRW die Erwiderungen zu den im Verfahren eingebrachten
Anregungen und Bedenken.
Die nördliche Verlängerung der B 51 mit Anbindung an die A 4 ist dagegen noch
in einem früheren Planungsstadium. Für diesen Abschnitt laufen derzeit die
vorbereitenden Untersuchungen zur Linienbestimmung.
40. Wie lautet der aktuelle Sachstand der Planung der B 265n – Ortsumgehung
Hürth-Hermülheim – und der vierspurige Ausbau zwischen Hürth-Efferen
und Militärringstraße in Köln, und wann ist mit einer Realisierung und mit
welcher finanziellen Ausstattung zu welchem Zeitpunkt durch den Bund
zu rechnen?
Für die B 265, OU Hürth-Hermülheim und Ausbau der B 265 zwischen Hürth-
Hermülheim–Köln/Militärring wurde am 29. Mai 2009 das
Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Am 22. September 2010 fand die Erörterung statt.
Aussagen über die Realisierung dieser Maßnahmen können erst bei Vorliegen
des Baurechts und der dann vorhandenen Finanzierungssituation im
Bundesfernstraßenbereich getroffen werden.
Autobahn 33
41. Welche Finanzierung für die A 33 ist durch den Bund im Haushalt 2011
und in der Finanzplanung bis 2014 vorgesehen, und bis wann ist der
endgültige Lückenschluss der A 33 im Kreis Gütersloh vorgesehen?
Die Finanzierung der in Bau befindlichen Abschnitte der A 33 erfolgt im
Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Aussagen über die Realisierung des endgültigen Lückenschlusses können erst
bei Vorliegen des Baurechts und der dann vorhandenen Finanzierungssituation
im Bundesfernstraßenbereich getroffen werden.
42. Inwiefern sind an der A 33 in den Abschnitten Bielefeld/Brackwede–
Halle/Steinhagen und Halle/Steinhagen–Borgholzhausen zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen?
Es werden die Lärmschutzmaßnahmen realisiert, die zur Einhaltung der
gesetzlich festgelegten Grenzwerte erforderlich und zum Teil bereits planfestgestellt
worden sind.
Autobahn 43
43. Wie ist der aktuelle Sachstand zum 6-spurigen Ausbau der A 43?
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sieht den sechsstreifigen Ausbau der
A 43 von der A 44 bei Bochum bis zur Anschlussstelle Recklinghausen/Herten
in vier Einzelabschnitten vor. Für die Ausbauabschnitte zwischen
Autobahnkreuz (AK) Bochum/Witten–AK Bochum, AK Bochum–AS Bochum/Riemke
und AS Bochum/Riemke–AK Herne werden derzeit vom Land NRW die
sogenannten RE-Vorentwürfe erstellt. Für den Abschnitt zwischen AK Herne und
AS Recklinghausen/Herten wurde am 19. Juli 2010 das
Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Drucksache 17/4346 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode44. Welche Finanzierung für die A 43 ist durch den Bund im Haushalt 2011
und in der Finanzplanung bis 2014 vorgesehen, und bis wann ist eine
Fertigstellung vorgesehen?
Aussagen über die Realisierung dieser Maßnahme können erst bei Vorliegen des
Baurechts und der dann vorhandenen Finanzierungssituation im
Bundesfernstraßenbereich getroffen werden.
45. Welches Baustellenmanagementkonzept ist für den Ausbau der A 43
vorgesehen?
Die Bauausführung obliegt der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes
NRW im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes, die auch die zeitlichen,
finanziellen und organisatorischen Dispositionen durchführt.
Autobahn 45
46. Welche aktuellen Entwicklungen gibt es hinsichtlich des dreispurigen
Ausbaus der A 45, insbesondere im Abschnitt Lüdenscheid–Hagen?
Im Zusammenhang mit der erforderlichen Verstärkung und Erneuerung
zahlreicher Talbrücken im Zuge der A 45 infolge der Zunahme des Schwerverkehrs
hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Länder
Hessen und NRW gebeten, bei diesen Planungen auch auf Grund der künftig zu
erwartenden Verkehrsbelastungen einen 6-streifigen Ausbau der A 45 zu
untersuchen.
Dortmund
47. Wann und in welcher Reihenfolge wird mit dem 6-streifigen Ausbau der
A 45 in den Abschnitten Autobahnkreuz Dortmund-Witten bis
Autobahnkreuz Westhofen, Autobahnkreuz Westhofen bis Autobahnkreuz Hagen
sowie Autobahnkreuz Dortmund/West bis Autobahnkreuz Dortmund/
Witten begonnen?
Für den Abschnitt AK Hagen–AK Westhofen wurde der RE-Vorentwurf
fertiggestellt. Die Abschnitte AK Westhofen–AK Dortmund/ Witten und AK
Dortmund/Witten–AK Dortmund/West befinden sich im Anfangsstadium der
Planung. Infolgedessen kann derzeit noch keine Aussage zum Bauablauf erfolgen.
48. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Weiterbau der B 236n von Dortmund/
Schüruferstraße bis Anschlussstelle Dortmund/Schwerte?
Der Abschnitt Dortmund/Schüruferstraße–AS Schwerte der B 236 befindet sich
in der Planfeststellung. Der Beschluss wird für 2011/2012 erwartet.
49. Wie ist der Verfahrensstand für den vier- auf sechsstreifigen Ausbau der
A 44 in den Abschnitten zwischen Dortmund/B 236 und Autobahnkreuz
Dortmund/Unna sowie zwischen Autobahnkreuz Dortmund/Unna und
Autobahnkreuz Unna/Ost?
Der Abschnitt der A 40 zwischen Dortmund (B 236) und dem AK Dortmund/
Unna befindet sich in der Planfeststellung. Der Beschluss wird für 2011 erwar-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4346tet. Für den Abschnitt der A 40 zwischen AK Dortmund/Unna und AK Unna-
Ost wird derzeit der Regierungsvorentwurf erstellt.
50. Unterstützt der Bund Lärmschutzmaßnahmen (höhere Schallschutzwände,
Einsatz von sogenanntem Flüsterasphalt, Geschwindigkeitsreduzierungen)
entlang der A 45 in Dortmund zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund-
West bis zum Autobahnkreuz Nord-West?
Im genannten Abschnitt der A 45 sind der Bundesregierung keine Forderungen
zur Verbesserung der Lärmsituation bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 37 verwiesen.
51. Erwägt der Bund den derzeitigen faktischen dreispurigen Ausbau der A 44
zwischen dem Knotenpunkt Dortmund/Unna und der Anschlussstelle
Unna-Ost bereits aktuell bis zum Zeitpunkt der endgültigen Realisierung
des dreispurigen Ausbaus mit Lärmschutzmaßnahmen entlang der
Ortslage Unna zu unterstützen?
Nein. Die Verlängerung des Beschleunigungsstreifens durch Ummarkierung des
Seitenstreifens auf der A 44 in Richtung Werl stellt nach der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) keine wesentliche Änderung dar, die einen
etwaigen Anspruch auf Lärmschutz auslöst.
Das Land NRW erarbeitet derzeit den RE-Vorentwurf für den sechsstreifigen
Ausbau der A 44 zwischen AK Dortmund/Unna und AS Unna-Ost mit höchster
Priorität. Der sechsstreifige Ausbau stellt hier eine wesentliche Änderung im
Sinne der genannten Regelungen dar, so dass in diesem Zusammenhang die
Lärmsituation neu zu bewerten ist.
52. Wie weit sind die vorbereitenden Untersuchungen und Gutachtenvergaben
für die Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens für den Bau eines
Tunnels im Zuge der B 1/A 40 zwischen den Anschlussstellen Dortmund-
Mitte (L 672) bis Dortmund/Ost (B 236) fortgeschritten?
53. Wie ist der aktuelle Sachstand für den Bau des B1-Tunnels in Dortmund?
54. Gibt es im Zuge eines neuen Planfeststellungsverfahrens zum geplanten
B1-Tunnel in Dortmund finanzielle Unterstützung durch den Bund?
55. Wie weit sind die vorbereitenden Untersuchungen und Gutachtenvergaben
für die Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens für den Bau eines
Tunnels im Zuge der B 1/A 40 zwischen der Anschlussstelle Dortmund-Mitte
(L 672) bis zur Anschlussstelle Dortmund-Ost (B 236) fortgeschritten?
Die Fragen 52 bis 55 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau A 40 zwischen AS Dortmund Mitte
(L 672) und AS Dortmund/Ost (B 236) vom 7. Januar 2008 wurde durch das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster aufgehoben. Die Beschwerden gegen
die Nichtzulassung der Revision wurden am 13. Juli 2010 zurückgewiesen.
Bund und Land stimmen sich regelmäßig über anstehende Planungsaufgaben ab.
Dabei wird auch über die Konsequenzen zu beraten sein, die sich für die
Planungen aus dem OVG-Urteil ergeben. Konkrete Termine zu weiterführenden
Untersuchungen können insoweit noch nicht genannt werden. Dementsprechend sind
auch keine Aussagen zum Erfordernis weiterer Untersuchungen und Gutachten
getroffen worden.
Drucksache 17/4346 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAutobahn 52
56. Wie ist der aktuelle Sachstand zur A 52 von Essen über Bottrop und
Gladbeck bis Gelsenkirchen, welcher für NRW einen wichtigen Lückenschluss
bedeutet?
57. Wie ist der konkrete Verhandlungs- und Planungsstand der konkreten
einzelnen Teilabschnitte zur A 52 – unter Beteiligung der verschiedenen
Städte, wie beispielsweise Essen, Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen –
hinsichtlich der Linienführung, der Finanzierung und des weiteren
Verfahrens?
59. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind in den zu Frage 57 genannten
Abschnitten jeweils vorgesehen, und bis wann werden diese fertiggestellt
sein?
Die Fragen 56, 57 und 59 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die einzelnen Abschnitte der A 52 im Raum Essen/Gladbeck befinden sich in
unterschiedlichen Planungsphasen: Für den Abschnitt zwischen AD Essen-Ost
und AK Essen-Nord wird vom Land NRW derzeit der RE-Vorentwurf erarbeitet.
Für den Abschnitt zwischen AK Essen-Nord (B 224) und der Stadtgrenze von
Bottrop läuft das Planfeststellungsverfahren. Für den Bauabschnitt von der
Stadtgrenze Bottrop bis zum AK Essen/Gladbeck ist die Erteilung des Gesehen-
Vermerks durch den Bund im Dezember 2008 erfolgt; das Land NRW
beabsichtigt, das Planfeststellungsverfahren 2011 einzuleiten. Für den Abschnitt
zwischen Essen/Gladbeck und der AS Gelsenkirchen-Buer wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Neubau der
A 52 durch Gladbeck – Bundestagsdrucksache 17/1001 – vom 12. März 2010
verwiesen. Hierzu gibt es keinen neuen Sachstand.
In den genannten Bauabschnitten der A 52 von Essen bis Gladbeck sind in
Abhängigkeit vom Grad und vom Umfang der Lärmbetroffenheiten
unterschiedliche Kombinationen von Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Grundsätzlich
sind dabei Tunnel, Galerien, Lärm mindernde Fahrbahnbeläge,
Lärmschutzwände/-wälle und passiver Lärmschutz möglich. Deren Einsatzgrenzen werden
in der weiteren Detailplanung festgelegt.
Die von den Planungsmaßnahmen betroffenen Kommunen sind generell in den
Planungsprozess eingebunden.
Die Finanzierung des Baus der A 52 erfolgt grundsätzlich durch den Bund.
Sofern Forderungen aus Kommunen bestehen, die über die Erfüllung der
gesetzlich geregelten Straßenbaulast hinausgehen, hat der Fordernde die damit
verbundenen Mehrkosten zu tragen.
Autobahn 59
58. Wie ist der Stand der Planungen und Finanzierung in den Abschnitten
zwischen dem Autobahndreieck St. Augustin und Bonn/Beuel-Ost auf der
A 59, und wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten bzw. einer endgültigen
Fertigstellung des Teilstücks zu rechnen?
Für den Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck (AD) St. Augustin-
West und dem AD Bonn-Nordost (vormals AD Bonn-Beuel Ost) liegt der RE-
Vorentwurf dem BMVBS zur Erteilung des Gesehen-Vermerks vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4346Aussagen über die Realisierung dieser Maßnahme können erst bei Vorliegen des
Baurechts und der dann vorhandenen Finanzierungssituation im
Bundesfernstraßenbereich getroffen werden.
Bundesstraße 56n
60. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Ortsumgehung Düren B 56n?
61. Wann ist mit einer abschließenden rechtskräftigen Planfeststellung der
B 56n zu rechnen?
62. Kann die Bundesregierung zusagen, dass entsprechende Haushaltsmittel in
den nächsten Jahren im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, um mit dem
Bau der B 56n unverzüglich beginnen zu können, sobald Baurecht
vorliegt?
Die Fragen 60 bis 62 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Ortsumgehung Düren im Zuge der B 56 wurde am 30. September 2010
der Planfeststellungsbeschluss erlassen; er hat noch keine Bestandskraft.
Bundesstraße 64
63. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung Herzebrock-
Clarholz im Rahmen der Ausbauplanung der B 64?
64. Welche Finanzierung ist für die im vorhergehenden Punkt angeführte
Maßnahme in der Finanzplanung bis 2014 vorgesehen?
Die Fragen 63 und 64 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Ortsumgehung Herzbrock-Clarholz im Zuge der B 64 wird derzeit der
RE-Vorentwurf aufgestellt, der voraussichtlich im ersten Quartal 2011 dem
BMVBS zur Erteilung des Gesehen-Vermerkes vorgelegt werden soll.
Bundesstraße 66
65. Liegen Linienvorschläge zu den geplanten Vorhaben B 66/Ortsumgehung
Helpup und Kachtenhausen/Lage vor, und wurden sie bereits in einer
Quartalsbesprechung zwischen Bund und Land abgestimmt?
Wenn ja, wie sehen die Linienverläufe aus?
Für die OU Oerlinghausen/Helpup und Lage/Kachtenhausen im Zuge der B 66
wird zurzeit die Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet. Linienvorschläge
liegen noch nicht vor.
66. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Planungen für die B 66/
Ortsumgehung Barntrup?
Liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor, und wenn ja, was sehen die
Planungen insbesondere hinsichtlich des Grunderwerbs vor?
Nach Auskunft des Landes NRW wird der Planfeststellungsbeschluss für diese
Maßnahme 2011 erwartet.
Drucksache 17/4346 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesstraße 67n
67. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Weiterbau und der Finanzierung der
B 67n?
Für die B 67n, Reken–Dülmen, wurde im August 2010 die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Bundesstraße 221n
68. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau und zur Finanzierung der B 221n
Ortsumgehungen Wassenberg und Unterbruch?
Für die Ortsumgehungen Wassenberg und Unterbruch im Zuge der B 221
werden jeweils eigenständige Planfeststellungsverfahren betrieben. Für die
Ortsumgehung Wassenberg wird derzeit der für 2011 geplante Erörterungstermin
vorbereitet. Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Unterbruch ist
eingeleitet.
Bundesstraße 236
69. Welchen Umsetzungszeitraum sieht die Bundesregierung für den Ausbau
der B 236 zwischen dem Tunnel Berghofen bis zur Anbindung an die A 1
(Anschlussstelle Schwerte) vor?
Die Maßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren; der
Erörterungstermin ist im Frühjahr 2011 vorgesehen.
70. Wie ist der Planungsstand hinsichtlich des Ausbaus der B 236 in der
Ortsdurchfahrt Schwerte von der Autobahnanschlussstelle Schwerte bis zum
Ruhrtal?
Der Vorentwurf wird voraussichtlich bis Ende 2011 fertiggestellt. Es ist
beabsichtigt, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens 2012 bei der zuständigen
Bezirksregierung zu beantragen.
Bundesstraße 237
71. Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Ausbau und der
Finanzierung der B 237n im Bereich Kierspe?
Diese Maßnahme befindet sich noch in einem frühen Planungsstadium. Derzeit
werden vom Land NRW die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen
durchgeführt.
Bundesstraße 239
72. Liegen die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung bezüglich der geplanten
B 66/Ortsumgehung Lage/Bad Salzuflen vor, und wenn ja, zu welchen
Ergebnissen kommt die Untersuchung?
Die Verkehrsuntersuchung wird derzeit vom Land NRW aktualisiert; Ergebnisse
liegen noch nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/4346Bundesstraße 256
73. Gibt es Überlegungen zur Entlastung der B 256, die eine sinnvolle
Verbesserung der Straßenverbindung zwischen Köln und der Stadt Hürth
darstellt, um den zunehmenden Verkehr auf der Luxemburger Straße (B 256)
zu entlasten und Staus zu vermeiden?
Bei der genannten Straßenverbindung handelt es sich um die B 265 (nicht
B 256). Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen.
Bundesstraße 258n
74. Wie ist der aktuelle Sachstand des Baus und der Finanzierung der B 258n?
Die Maßnahme ist in einem frühen Planungsstadium. Derzeit erfolgen die
vorbereitenden Untersuchungen zur Linienabstimmung.
Bundesstraße 399n
75. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Ortsumgehung Düren der B 399n?
76. Wann ist mit einer abschließenden rechtskräftigen Planfeststellung der
B 399n zu rechnen?
77. Kann die Bundesregierung zusagen, dass entsprechende Haushaltsmittel in
den nächsten Jahren im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, um mit dem
Bau der B 399n unverzüglich beginnen zu können, sobald Baurecht
vorliegt?
Die Fragen 75 bis 77 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die B 399, OU Düren, wurde das Planfeststellungsverfahren am 20. Juli
2010 eingeleitet. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW erstellt die
Stellungnahme zu den im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken. Eine
Aussage zur weiteren Verfahrensdauer ist derzeit nicht möglich.
Bundesstraße 474n
78. Wie sind der aktuelle Sachstand und das weitere Vorgehen im
Bauvorhaben zur B 474n?
79. Wann ist mit dem Baubeginn der B 474n und mit welcher finanziellen
Mittelausstattung zu rechnen?
Die Fragen 78 und 79 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die B 474n ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen mit zwei
eigenständigen Abschnitten ausgewiesen, den Ortsumgehungen (OU) Datteln
und Waltrop.
Für die OU Datteln liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor, der beklagt wird.
Die Gerichtsentscheidung steht noch aus. Für die OU Waltrop wurde der
Vorentwurf fertiggestellt, der im ersten Halbjahr 2011 dem BMVBS zur Erteilung des
Gesehen-Vermerkes vorgelegt werden soll.
Drucksache 17/4346 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesstraße 517
80. Wie weit sind die Pläne des Bundes bezüglich des Neubaus der B 517 in
Kirchhundem fortgeschritten?
Ist es richtig, dass von der ursprünglich geplanten Ortsumgehung für den
Ort Welschen Ennest abgesehen wird?
Die Maßnahmen der OU Kirchhundem und OU Welschen-Ennest befinden sich
in der Linienfindung. Der Bundesregierung ist ein Verzicht auf die OU
Welschen-Ennest nicht bekannt.
Sonstiges
81. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind an den bestehenden
Bundesautobahnen und Schienenwegen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis in den
nächsten drei Jahren vorgesehen, und wann ist mit deren Fertigstellung zu
rechnen?
Bundesautobahnen: An den bestehenden Autobahnen in Bonn und dem Rhein-
Sieg-Kreis wird an mehreren Stellen die Lärmsituation überprüft und bewertet.
Welche technischen Lösungen dabei ggf. zur Umsetzung kommen, kann erst
nach Vorliegen der Ergebnisse beurteilt werden. Insoweit sind Aussagen zur
Realisierung derzeit nicht möglich.
Bundesschienenwege: In den Bereichen Bonn-Oberkassel, Königswinter-
Niederdollendorf, Königswinter, Bad Honnef, Bonn-Tannenbusch, Bonn-Innenstadt,
Bonn-Bad Godesberg und Bonn-Mehlem sind von 2005 bis 2008
Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Weitere Lärmschutzmaßnahmen aus
dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes sind derzeit nicht geplant. Im
Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung werden in den Jahren 2010
und 2011 auf den Strecken Bonn–Bad Godesberg und Königswinter–Bad Honnef
innovative Lärmschutzmaßnahmen erprobt. Es kommen
Schienenstegbedämpfer und niedrige Lärmschutzwände zum Einsatz.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]